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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

125 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hannover, Polizist, Pension ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

28.01.2015 um 09:16
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Gutachter-Angeklagter-hat-die-Tat-verdraengt-artikel9097470.php

Zitat:
Gutachter: Angeklagter hat die Tat verdrängt
Im Gimmlitztal-Prozess sagt jetzt der Psychiater als Zeuge aus

Dresden. Nur einmal in den knapp 20 Verhandlungstagen hat der wegen Mordes und Störung der Totenruhe angeklagte Detlev G. Gefühl gezeigt: Als das Schwurgericht im Dezember Videosequenzen abspielte, die der LKA-Beamte in der Tatnacht von sich selbst aufgenommen hatte. Als sich G. ansehen musste, wie er die Leiche eines Geschäftsmannes aus Hannover im Keller seiner Pension zerstückelte, schüttelten ihn Weinkrämpfe. Das Gesicht in den Händen verborgen, saß er damals im Gerichtssaal. An allen anderen Prozesstagen aber beobachtete der 56-Jährige das Geschehen oft lächelnd inmitten seiner Anwälte sitzend - so als sei nicht er es, dem die grausige Tat angelastet wird.

Denn Detlev G. bleibt dabei: Er hat den Geschäftsmann aus Hannover nicht getötet. Sein Versprechen, ihn zu schlachten und zu zerstückeln, habe er gehalten. Nach Angaben des forensischen Psychiaters Andreas Marneros, der am Montag als Zeuge aussagte, hat G. das Geschehen verdrängt. Er sei davon ausgegangen, dass der Geschäftsmann alle Spuren zu ihm beseitigt hatte und habe sich sicher gefühlt, schilderte der Gutachter im Landgericht. "Er sagte mir, dass er bis zu seiner Entdeckung nie daran dachte", so Marneros. G. habe weder Albträume noch Schuldgefühle gehabt.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat G. im November 2013 den Geschäftsmann im Keller seiner Pension erhängt, die Leiche zersägt und in Einzelteilen vergraben. Vermutet werden sexuelle Motive. Die Überreste des Niedersachsen wurden erst nach vier Wochen geborgen. Bei der Festnahme hatte G. die Tötung zugegeben, später widerrufen und auf Selbstmord verwiesen. Die Männer verabredeten sich in einem "Kannibalen"-Chat.

Eine eindeutige Todesursache des Mannes hatte die Obduktion nicht ergeben. Er war erstickt oder verblutet. G. gab auch gegenüber Marneros an, dass sich der Niedersachse selbst tötete, weil er es doch nicht konnte. Für die Zerstückelung der Leiche habe G. rein medizinisches Interesse und "gar kein sexuelles" als Grund genannt, sagte Marneros, dessen psychologisches Gutachten im Prozess noch vorgestellt wird. G. habe angegeben, dass er dem Mann seine Wünsche erfüllen wollte. Allerdings sei er seinem Verlangen, gegessen zu werden, nicht nachgekommen. Das kleinteilige Zersägen der Leiche sollte die Verwesung beschleunigen. Zwei Nächte brauchte G. dafür - tagsüber ging er ins Büro.

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Ich kann jetzt erstmal gar nichts dazu sagen- über soviel Verlogenheit "rein medizinisches Interesse und wollte helfen" versus Nacktauftritt im Video bin ich einfach sprachlos.

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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

17.03.2015 um 18:44
http://www.freiepresse.de/LOKALES/MITTELSACHSEN/FREIBERG/Gimmlitztal-Prozess-Staatsanwalt-plaediert-auf-Mord-artikel9131848.php

" Gimmlitztal-Prozess: Staatsanwalt plädiert auf Mord
Einen Suizid des Toten schließt der Oberstaatsanwalt aus. Dennoch beantragt er nicht lebenslänglich für den Angeklagten.

Dresden. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, dann muss der Angeklagte Detlev G. wegen Mordes und Störung der Totenruhe für zehn Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Oberstaatsanwaltschaft Andreas Feron plädierte gestern am 19. Verhandlungstag im Gimmlitztal-Prozess auf schuldig. Er sieht es als erwiesen an, dass der heute 57-jährige ehemalige Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Sachsen am 4. November 2013 den Geschäftsmann Wojciech S. aus Hannover getötet, zerstückelt und die Leichenteile im Garten seiner Pension im Gimmlitztal vergraben hat. Sexuelle Motive führt Feron für die Tötung ebenso wie für die Zerstückelung des Toten an.

Der Staatsanwalt widerspricht der Darstellung des Angeklagten, dass sich Wojciech S. im Keller der Pension selbst erhängt habe. Zu widersprüchlich seien die Aussagen von G.. Dieser habe im Laufe des Prozesses mehrere Varianten eines Selbstmordes dargestellt und sich auf diese Weise dem Ermittlungsstand angepasst. Der Sachverständige des Tüv habe jedoch widerlegt, dass sich Wojciech S. selbst tötete. Mit gefesselten Händen konnte er demnach weder das Seil um seinen Hals legen noch sich erhängen. Zudem ließen die Kürze und die Dehnbarkeit des Seils keine andere Version zu, als dass G. Hand angelegt habe. S. sei durch Genickbruch gestorben. Auch ein Motiv für einen Suizid des Geschäftsmannes sieht die Staatsanwaltschaft - gestützt durch Zeugenaussagen - nicht.

Allerdings gibt es laut Anklage bei Detlev G. ein Motiv für Mord: sexuelle Befriedigung. "Dies bestreitet der Angeklagte zwar. Dem entgegen stehen jedoch die Videosequenzen", so Feron. Ein von G. in der Tatnacht gedrehtes Video zeigt nicht, wie Wojciech S. starb. G. zufolge habe er vergessen, die Kamera einzuschalten. Allerdings habe der Angeklagte zuvor auf dem Video von einem "Schlachtfest" gesprochen und bei der Zerstückelung der Leiche festgestellt: "Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal so tief sinken werde."

Trotz des laut Staatsanwaltschaft erwiesenen Mordes - auf Grundlage der Beweisaufnahme und der Aussagen von mehr als 30 Zeugen sowie Sachverständigen - fordert sie nicht lebenslänglich für G.. "Der Angeklagte ist nicht vorbestraft, hat ein untadeliges Berufsleben und bisher unauffällig gelebt", erklärte Feron. Außerdem hätte sich im Laufe der Ermittlungen herausgestellt, dass bei Wojciech S. "Tötungsfantasien besonderer Art" vorhanden waren. Der Staatsanwalt sprach von einer "gewissen Hingerissenheit" G.s gegenüber dem Geschäftsmann. Zur Störung der Totenruhe erläuterte Feron, der Angeklagte habe das Opfer durch die Zerstückelung in besonderem Maße herabgewürdigt.

Verteidiger Endrik Wilhelm zeigte sich nicht überrascht, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Forderung unter dem Strafhöchstmaß blieb. Dennoch sei es unangemessen. "S. wollte sterben, ist deshalb ins Gimmlitztal gekommen", sagte Wilhelm. Außerdem habe der Staatsanwalt erstmals von einer anderen Todesursache - Genickbruch - gesprochen "An Genickbruch stirbt man nicht", sagte Wilhelm nach der Verhandlung. Das Plädoyer der Verteidigung sowie der Nebenklage wird am 25. März erwartet. Am 1. April will das Gericht sein Urteil sprechen.

erschienen am 05.03.2015 ( Von Astrid Ring ) "


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

01.04.2015 um 13:04
Der Kriminalbeamte Detlev G. soll einen Geschäftsmann im Keller seiner Pension getötet und die Leiche zerstückelt haben. Nun hat ihn das Landgericht Dresden wegen Mordes schuldig gesprochen.

Das Landgericht Dresden hat in einem der schaurigsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre eine Entscheidung getroffen: Der Angeklagte Detlev G. wurde wegen Mordes zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere LKA-Beamte im November 2013 den 59-jährigen Geschäftsmann Wojciech S. im Keller seiner Pension im sächsischen Gimmlitztal tötete, die Leiche zerstückelte und vergrub.

Mord wird normalerweise mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. In diesem Fall hatte jedoch auch die Staatsanwaltschaft nur eine zehneinhalbjährige Haft gefordert.

Hintergrund ist der offenkundige Wunsch des Geschäftsmannes zu sterben. Die Männer hatten sich in Kannibalen-Foren im Internet ausgetauscht: Der eine suchte nach jemandem, der ihn schlachtet und verspeist, der andere träumte vom Zerstückeln einer Leiche.

Anfang November 2013 fuhr Wojciech S. nach Sachsen, vier Wochen später wurden seine Überreste hinter der Pension des Polizisten gefunden.

Die Schwurgerichtskammer befragte insgesamt fünf Sachverständige und 23 Zeugen. Gutachter sahen bei G. keine psychische Störung, jedoch narzisstische Züge und eine unstillbare sexuelle Erfahrungssuche.

Die Nebenklage, die in dem Prozess zwei Angehörige des Opfers vertrat, hatte eine lebenslange Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Nach ihrer Ansicht hatte sich der Geschäftsmann im Keller ihres Mandanten selbst das Leben genommen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/zerstueckelte-leiche-im-gimmlitztal-kriminalbeamter-verurteilt-a-1026630.html


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

01.04.2015 um 18:19
8,5 Jahre Haft


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09.04.2015 um 19:45
http://www.dresden-fernsehen.de/Aktuelles/Artikel/1383817/Fall-Gimmlitztal-Verteidigung-und-Staatsanwaltschaft-gehen-in-Revision/

"....Der Fall Gimmlitztal am Landgericht Dresden scheint noch nicht abgeschlossen.

Nachdem der ehemalige Kriminalbeamte Detlev G Anfang April wegen Mordes zu 8 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hat sein Verteidiger nun Revision eingelegt.

Auch die Staatsanwaltschaft ist nicht zufrieden mit der Entscheidung des Landgerichts Dresden und hat ebenfalls Revision eingereicht.

Jetzt muss der Bundesgerichtshof den Fall prüfen.

Wird das Urteil als nicht rechtskräftig erklärt, könnte es zu einer nächsten Verhandlungsrunde kommen. Die Entscheidung fällt nicht vor Herbst diesen Jahres."


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09.04.2015 um 19:49
Damit war ja fast zu rechnen... ich bin gespannt, wie es weiter geht und ob die Revision zugelassen wird. Der Staatsanwalt hatte doch 10,5 Jahre beantragt, soweit ist der Richter aber nicht weg von seiner Forderung, von der Seite hätte ich keine Revision erwartet.


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15.09.2015 um 08:46
Folgender Artikel ist zwar etwas älter, erklärt aber die Beweggründe für die eingelegte Revision

"Prozess um zerstückelte Leiche kommt vor Bundesgerichtshof
Dienstag, 07.04.2015, 17:59

Der Mord-Prozess um die zerstückelte Leiche im Gimmlitztal wird vor dem Bundesgerichtshof weitergehen. Sowohl die Staatsanwaltschaft Dresden als auch die Verteidigung kündigten am Dienstag an, Revision einzulegen.

Nach Auffassung des Landgerichts Dresden hatte der angeklagte Kriminalbeamte einen Geschäftsmann aus Hannover getötet, zerstückelt und die Leiche vergraben. Er wurde wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Ziel der Verteidigung sei nach wie vor ein Freispruch, sagte Endrik Wilhelm, der Anwalt des Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren gefordert. Da das Gericht eine geringere Strafe verhängt habe, lege die Staatsanwaltschaft Revision ein, sagte Sprecher Lorenz Haase. Allerdings habe das Gericht die Rechtsauffassung bestätigt, dass die vom Gesetz für einen Mord geforderte lebenslange Freiheitsstrafe unverhältnismäßig gewesen wäre.

In den 80er Jahren hatte der Bundesgerichtshof bereits für Morde aus Heimtücke eine Ausnahme entwickelt. Danach kann eine geringere Strafe verhängt werden, wenn eine lebenslange Haft unverhältnismäßig erscheint. Der Bundesgerichtshof könnte nun klären müssen, ob diese Ausnahme auch für die im Dresdner Fall festgestellten Mordmerkmale - Befriedigung des Geschlechtstriebs und Verdeckung einer anderen Straftat - gilt."

http://www.focus.de/regional/dresden/prozesse-staatsanwaltschaft-legt-revision-im-fall-der-zerstueckelten-leiche-ein_id_4594792.html


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

15.02.2016 um 15:45
Es gibt etwas Neues - man kann also gespannt sein, wie das weiter geht.:

"Montag, 15.02.2016 Gimmlitztal-Prozess
BGH prüft Mord-Urteil gegen Kriminalbeamten

Karlsruhe/Leipzig. Er soll einen Geschäftsmann auf dessen Wunsch hin getötet und dann zerstückelt haben - nun überprüft der Bundesgerichtshof das Mord-Urteil gegen den sächsischen Kriminalbeamten Detlef G.. Der Fall werde am 6. April beim Fünften Strafsenat in Leipzig verhandelt, teilte das Karlsruher Gericht am Montag mit.

Das Landgericht Dresden hatte G. im Frühjahr 2015 zu achteinhalb Jahren Haft wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt. Die Zerstückelung der Leiche im Keller seiner Pension im Erzgebirge hatte der Mann gefilmt und auch zugegeben. Das Gericht ging von sexuellen Motiven dafür aus. Das Video zeigt aber nicht, wie das Opfer zu Tode kam. Der Angeklagte erklärte damals, der 59-Jährige aus Hannover habe sich bei der Tat im November 2013 selbst stranguliert.

Die Männer waren sich in einem „Kannibalen“-Forum im Internet begegnet. Weil der Niedersachse davon träumte, geschlachtet und verspeist zu werden, verzichtete das Gericht auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft will das mit ihrer Revision erreichen. Der Angeklagte fordert Freispruch. (dpa)

(Az. 5 StR 504/15)"


Quelle: http://www.sz-online.de/sachsen/bgh-prueft-mord-urteil-gegen-kriminalbeamten-3323877.html


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17.02.2016 um 10:13
Auch die Zeitung mit den 4 großen Buchstaben hat schon davon gehört:

Zitat:
"Erzgebirgs-Killer | Der Stückel-Polizist kämpft für Freispruch

16.02.2016 - 00:00 Uhr

Chemnitz – Er versprach einem Mann, ihn zu töten und zu verspeisen. Er zerteilte die Leiche dieses Mannes. Unfassbare Abscheulichkeiten.

Doch der Täter pocht auf unschuldig – und will Freispruch! Am 6. April wird verhandelt.

Der Fall des sächsischen LKA-Polizisten Detlev G. (58) erschütterte vor zwei Jahren die Republik. Er hatte im Internet, auf einer Kannibalen-Seite, Kontakt zu einem Geschäftsmann gefunden. Dessen bizarrer Wunsch: getötet, zerstückelt und verspeist zu werden.

Detlev G. stimmte zu, die Männer trafen sich in der Erzgebirgs-Pension von Detlev G. Fakt ist: Der Polizist zerstückelte und versteckte die Leiche. Doch im Prozess behauptete er, der Geschäftsmann habe sich selbst zu Tode stranguliert.

Das Dresdner Landgericht verurteilte den Polizisten zwar wegen Mordes, doch verhängte nur acht Jahre Haft. Es seien mildernde Umstände, weil das Opfer schließlich sterben wollte.

Die Staatsanwaltschaft fordert am 6. April vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig eine lebenslange Haft. Und der Polizist, der Leichenstückler, plädiert auf Freispruch."


Quelle: http://www.bild.de/regional/chemnitz/prozess/der-stueckel-polizist-kaempft-fuer-freispruch-44574878.bild.html


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

17.02.2016 um 11:22
Fällt es jemand einen Grund warum das Opfer die Knien gebeugt haben könnte statt zu stehen? Kann man irgendwie die Knie so festhalten? Ich finde es komisch auch wenn jemand sterben möchte... gibt es da nicht ein Überlebensinstinkt?


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

17.02.2016 um 14:25
@ninano Dazu hatte der Gutachter im Prozess etwas gesagt.
Zitat von FraumitHutFraumitHut schrieb am 17.03.2015:Der Sachverständige des Tüv habe jedoch widerlegt, dass sich Wojciech S. selbst tötete. Mit gefesselten Händen konnte er demnach weder das Seil um seinen Hals legen noch sich erhängen. Zudem ließen die Kürze und die Dehnbarkeit des Seils keine andere Version zu, als dass G. Hand angelegt habe. S. sei durch Genickbruch gestorben.
- siehe mein Post (Zitat aus der Zeitung) vom 17.03.15 18:44


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

18.02.2016 um 05:17
Meine Güte was für ein Fall.
Wielange war die Type denn im Dienst.
Man kann nur hoffen der kommt nimmer unter Leute.


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

04.04.2016 um 08:08
Die Morgenpost hat heute einen Artikel eingestellt - am Mittwoch wird es also nun richtig interessant.

Zitat:

"Kommt der Killer-Kommissar bald frei?
Von Steffi Suhr
Leipzig - Er hat einen Mann zerstückelt, die Leichenteile im Garten seiner Pension verscharrt. Doch hat er den Mann auch wirklich umgebracht? Möglicherweise ist der ehemalige LKA-Beamte Detlev G. (58) bald frei!

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig muss in der Revision entscheiden, ob das Urteil wegen Mordes richtig war.

Noch immer ist nicht ganz klar, was im November 2013 im Sado-Maso-Keller der Pension im Gimmlitztal (bei Altenberg) geschah, die der LKA-Beamte mit seinem damaligen Ehemann betrieb. Klar ist nur, dass CDU-Politiker Wojciech S. (59) aus Hannover freiwillig zu Detlev G. reiste.

Die Männer hatten sich im Kannibalen-Forum „Zambian Meat“ im Internet kennengelernt, ihre Fantasien ausgetauscht. Demnach war Wojciech S. von der Vorstellung, geschlachtet zu werden, fasziniert.

Irgendwann in der Nacht starb der Politiker im Keller durch Erhängen. Der Kommissar will ihm nur geholfen haben, sich zu strangulieren. Laut Dresdner Staatsanwalt aber erhängte er den Gast selber - es war also Mord. Danach, so belegt es ein vom Täter selbst aufgenommenes Video, zerlegte der Kripo-Mann stundenlang die Leiche, vergrub die Teile im Garten.

Im Prozess hatte der hiesige Staatsanwalt zwar auf Mord plädiert, aber „nur“ zehn Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Wojciech S. sei eine „zum Tode bereite Person“ gewesen, referierte der Jurist, und habe „Detlev G. zur Tat gedrängt“. Tatsächlich verurteilte das Gericht den Killer-Kommissar zu acht Jahren und sechs Monaten wegen Mordes.

Detlev G. und Verteidiger Endrik Wilhelm (56) zogen dagegen vor den BGH, kämpfen für einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes. Prompt legte auch die Staatsanwaltschaft Revision ein. Der nun zuständige Bundesanwalt und Oberstaatsanwalt Michael Schaper (56) fordert in seinem Antrag sogar, das Strafmaß für den Kommissar auf lebenslänglich zu erhöhen.

Es geht also am Mittwoch für Detlev G. um alles. Denn bei einem Urteil „nur“ wegen Störung der Totenruhe könnte er auf freien Fuß gelangen. Der 5. Strafsenat des BGH will sich zwei Stunden die Argumente beider Seiten anhören. Mit einem Urteil ist dann aber noch nicht zu rechnen.

Detlev G. ist bei dem Prozess nicht dabei. Laut Gesetz haben Beschuldigte, die in U-Haft sitzen, kein Recht, an Revisionsprozessen persönlich teilzunehmen."



Quelle: https://mopo24.de/nachrichten/Gimmlitztal-Killer-Kommissar-Bundesgerichtshof-65069


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

04.04.2016 um 08:38
@FraumitHut
Ich hatte eher mit vorzeitiger Entlassung wegen guter Führung "gerechnet", aber DAS ist ja auch nicht schlecht. Nun heißt es abwarten, ob er damit durchkommt. Das wäre ja dann ein Präzendenzfall - denn sollte es wirklich nur noch auf Störung der Totenruhe hinauslaufen, dann wird in puncto aktive Sterbehilfe eine Grauzone bewußt geschaffen.
Ich glaube nämlich, selbst WENN der Mann sich selbst erhängt hat, so wurde ihm die Räumlichkeit zur Verfügung gestellt und das Material. Er hätte sich ja schließlich auch einfach in seiner Heimat an den nächstbesten Baum hängen können. Hat er aber nicht. Warum nicht? Weil er kein eigenes Seil hatte, nur eine Bahncard? Weil er gar keinen Suicid begehen wollte? Weil ihm der nötige Anreiz fehlte, der von Detlef G. kam? Ich weiß nicht, ob es eine Art Anstiftung zum Suicid gibt, aber AUCH DAS geht für mich mindestens in Richtung aktive Sterbehilfe. Zumal der Täter schon klug genug gewesen sein müßte, einen solchen Menschen lieber an einen Psychiater zu verweisen, anstatt die Sache selbst und ganz selbstlos "klären" zu wollen. Ich nehme dabei mal immer an, daß der Verurteilte die Wahrheit sagte, als er behauptete, das Opfer habe sich selbst erhängt. Weiß aber nicht, wie dann das "sexy" Video nackt und in Unterhosen und mit der Leiche zu erklären wäre.

Ich glaube, das wird nochmal ganz spannend werden und hoffe, daß die Justiz hier keine Entscheidung trifft, die gewissen Kreisen Tür und Tor öffnen würde.


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06.04.2016 um 15:00
Die Bild hat heute mal wieder eine Schlagzeile - aber keine neuen Informationen:

Zitat:
" 06.04.2016 - 14:56 Uhr

BGH prüft Urteil gegen LKA-Beamten: Sind 8½ Jahre Haft für einen Stückelmord zu wenig?

BGH entscheidet über Urteil im „Kannibalen-Fall“ | Sind 8½ Jahre Haft für
einen Stückelmord zu wenig?

06.04.2016 - 13:21 Uhr

Dresden – Ist Mord zwangsläufig mit lebenslanger Haft zu bestrafen? Reichen achteinhalb Jahre Haft für den bizarren Mord an einem Geschäftsmann im Erzgebirge? Oder war es am Ende gar kein Mord, sondern Suizid oder allenfalls eine Tötung auf Verlangen? Diese Fragen versucht seit Mittwoch der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zu klären.

Der Fall erschütterte im Oktober 2013 ganz Deutschland.

Nach Überzeugung der Richter hatte Detlev G. (59), Polizist beim Landeskriminalamt in Sachsen, im Oktober 2013 im Internet auf der Kannibalen-Seite „Zambian Meat“ den Geschäftsmann und CDU-Politiker Wojciech S. (†57) kennengelernt. Er lud ihn in seine Pension ins Gimmlitztal ein, versprach, ihn zu töten und zu verspeisen.

Wie genau das Opfer im Folterkeller starb, ist nach wie vor unklar. Die Dresdner Richter kamen aber zu der Ansicht, der Ankgeklagte habe S. getötet. Dann hatte Detlev G. die Leiche zerstückelt und im Garten verscharrt. Dass er Teile des Toten aß, bestritt der Polizist. Am 1. April 2015 verurteilte das Dresdner Landgericht Detlev G. zu 8 Jahren und sechs Monaten Haft. Wegen Mordes.

Im Prozess hatte Detlev G. zuletzt behauptet, sein Opfer habe sich selbst getötet. Doch seine widersprüchlichen Aussagen, die fehlende Videosequenz des eigentlichen Todes und ein Gutachten über das Seil, an dem das Opfer hing, führten zur Verurteilung wegen Mordes.

Trotzdem gab es nicht lebenslänglich, weil Wojciech S. unbedingt sterben wollte – für das Gericht waren das mildernde Umstände.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten Revision gegen das Urteil ein. Rechtsanwalt Dr. Endrik Wilhelm (54): „Für eine Verurteilung wegen Mordes reichen die Beweise nicht aus und eine Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar. Er ist allenfalls für eine Tötung auf Verlangen zu verurteilen.“

Folgt der 5. Strafsenat dem Antrag der Verteidigung auf Revision, müsste der Prozess neu aufgerollt werden. Verteidiger Wilhelm beantragte in dem Fall allerdings eine Verlegung an das Landgericht Chemnitz: „Zu emotional war der Prozess in Dresden und die Richter zu sehr untereinander verbandelt.“

Die Staatsanwaltschaft, die vorm Landgericht noch wegen Mordes auf zehn Jahre Knast wegen Mordes plädiert hatte, fordert in ihrer Revision mittlerweile, dass Detlev G. lebenslang eingesperrt bleibt.

Lebenslange Haft bedeutet in der deutschen Rechtssprechung, dass frühestens nach dem Verbüßen von 15 Jahren Gefängnis entschieden wird, ob ein Täter auf Bewährung entlassen werden kann."





Quelle:
http://www.bild.de/regional/dresden/mord/bgh-entscheidet-ueber-strafmass-gegen-stueckelmoerder-45233896.bild.html


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

07.04.2016 um 14:23
Vielleicht hat es der eine oder andere schon aus den Medien erfahren: Es gibt ein neues Verfahren.

Zitat:
" Mittwoch, 06. April 2016
Auf eigenes Verlangen geschlachtet?Bizarrer Mord muss neu verhandelt werden

Zwei Männer lernen sich in einem "Kannibalenforum" kennen: Der eine will getötet und zerstückelt werden, der andere erfüllt ihm den Wunsch. In einem ersten Urteil sieht das Gericht von einer lebenslangen Strafe wegen Mordes ab: Zu unrecht, meint der BGH.

Der bizarre Fall eines Mannes, der in Sachsen auf eigenes Verlangen zerstückelt wurde, muss noch einmal aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Verurteilung des angeklagten LKA-Beamten zu achteinhalb Jahren Haft in seinem Urteil auf. Das Landgericht Dresden hatte zwar unter anderem auf Mord erkannt, aber gleichwohl keine lebenslange Haftstrafe verhängt. Als Begründung gaben die Dresdner Richter den Wunsch des 59-jährigen Opfers an, vom Täter getötet und zerstückelt zu werden.

Laut BGH hatte das Landgericht nicht ausreichend geprüft, ob sich das Opfer nicht doch selbst durch Strangulieren getötet hatte - wie es der Angeklagte in dem Prozess behauptet hatte. Sollte es dafür keine ausreichenden Beweise geben, wäre der Angeklagte somit des Mordes schuldig. Dem BGH zufolge müsste er dann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden.

Keine Hinweise auf Kannibalismus

Der 57-jährige ehemalige Polizeibeamte Detlev G. und sein späteres Opfer, der 59-jährige Geschäftsmann Wojciech S., hatten sich über ein einschlägiges Internetforum kennengelernt und im November 2013 in G.s Haus im Gimmlitztal im Erzgebirge verabredet. In dem sogenannten Kannibalenforum äußerte S. in dem schriftlichen Dialog der beiden unter anderem den Wunsch, gleich nach dem ersten Treffen "geschlachtet" zu werden.

Die Richterin zitierte auch aus einem von G. aufgenommenen Videofilm, in dem die Aussage fiel, "sein fleischiges Etwas" werde lecker sein. Hinweise, dass es tatsächlich zu Kannibalismus kam, gab es aber nicht. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren ausgesagt, sein aus Hannover kommendes Opfer habe sich selbst erhängt. Dies war nach Auffassung des Landgerichts aber nicht sehr naheliegend. Außerdem habe der Angeklagte erst nach Rekonstruktion der Tat durch die Ermittler von einem Suizid seines Opfers gesprochen.

Geständnisse am Ende einer solchen Anhörung seien nicht unbedingt sehr glaubwürdig, sagte die Richterin. Und schließlich sei auch in den gefundenen Chats nie von Suizidplänen die Rede gewesen. Eine Tötung auf Verlangen lag nach Auffassung des Gerichts nicht vor. Dass der Getötete über Jahre den Wunsch zu sterben und tiefe persönliche Probleme hatte, sei zwischen den beiden Männern nicht zu Gespräch gekommen. "Ganz sicherlich" habe G. sein Opfer nicht aus Mitleid getötet."





Quelle: http://www.n-tv.de/panorama/Bizarrer-Mord-muss-neu-verhandelt-werden-article17407136.html


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

07.04.2016 um 14:34
Auch die SZ berichtete, hier klingt es tatsächlich so, als wäre der Ausgang des neuen Prozesses völlig offen. Die Darlegungen des ntv-Artikels (siehe oben) war für mich eher polarisierend in Richtung -> höhere Strafe.

Zitat:
"Mittwoch, 06.04.2016
Mordfall muss neu aufgerollt werden
Leichenteile werden im Gimmlitztal im Osterzgebirge gefunden. Doch die Frage, ob der Tote durch fremde Hand ums Leben kam, ist noch nicht vollständig geklärt. Deshalb muss nun eine neue Verhandlung angesetzt werden.

Dresden. Der Fall eines Kriminalbeamten, der im Erzgebirge einen Mann getötet und zerstückelt haben soll, muss neu aufgerollt werden. Das entschied am Mittwoch der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Der Senat hob das Urteil des Landgerichts Dresden auf, das den Mann wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. Die Leipziger Richter entsprachen mit ihrer Entscheidung dem Antrag des Beschuldigten.

„Die Karten sind jetzt vollkommen neu gemischt“, sagte der Vorsitzende des Senats, Günther Sander, nach Verkündung der Entscheidung. In einem neuen Prozess ist der Ausgang nach seinen Worten völlig offen. „Von einem Freispruch bis hin zu lebenslänglich ist alles möglich.“ In der Entscheidung des Senats hieß es, die Beweisführung und -würdigung des Landgerichts Dresden sei nicht ausreichend gewesen.

Dem Polizisten war im ersten Urteil vorgeworfen worden, sein Opfer im Jahr 2013 im Gimmlitztal im Osterzgebirge getötet, zerstückelt und vergraben zu haben. Das Landgericht Dresden ging von sexuellen Motiven für die Tat aus. Die Männer hatten sich im Internet kennengelernt.

Der BGH-Senat kritisierte, dass eine mögliche Selbsttötung des Opfers nur unzureichend geprüft worden sei. Ein Gutachten zu einem verwendeten Seil sei nur ungenau geprüft worden.

Sollte in einem neuen Verfahren erneut auf Mord erkannt werden, könne der Angeklagte nicht damit rechnen, das eine Ausnahme vom Grundsatz der lebenslangen Haft für dieses Delikt gemacht wird, hieß es.

Das Landgericht Dresden hatte im ersten Urteil festgestellt, dass das Opfer - ein Geschäftsmann aus Hannover - sterben wollte und deshalb keine lebenslange Haftstrafe verhängt. Eine andere Schwurgerichtskammer des Dresdner Landgerichts muss nun neu über den bizarren Fall entscheiden.

Der Polizeibeamte und der Geschäftsmann hatten sich auf einer Kannibalismus-Seite im Netz kennengelernt. Dort hatte der Geschäftsmann den Wunsch geäußert, getötet und dann verspeist zu werden. Deshalb soll er zu dem Polizisten ins Erzgebirge gefahren sein. (dpa)

"


Quelle:
http://www.sz-online.de/sachsen/mordfall-muss-neu-aufgerollt-werden--3365004.html


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

07.04.2016 um 14:43
Zur Vollständigkeit auch noch die Bild:

Zitat:

"Stückelmord wird vor Gericht neu aufgerollt

06.04.2016 - 13:21 Uhr

Dresden – Der bizarrste Kriminalfall der vergangenen Jahre wird vor Gericht neu aufgerollt. Der 5. Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch in Leipzig die Verurteilung eines Polizisten wegen Mordes auf. Der LKA-Beamte hatte die Leiche eines Bekannten aus dem Kannibalen-Chat zerstückelt und verscharrt. Der BGH sah es – anders als das Landgericht in Dresden – jedoch nicht als erwiesen an, dass der Beamte den Politiker auch getötet hatte.

Der Fall erschütterte im Oktober 2013 ganz Deutschland.

Nach Überzeugung der Dresdner Richter hatte Detlev G. (59), Polizist beim Landeskriminalamt in Sachsen, im Oktober 2013 im Internet auf der Kannibalen-Seite „Zambian Meat“ den Geschäftsmann und CDU-Politiker Wojciech S. (†57) kennengelernt. Er lud ihn in seine Pension ins Gimmlitztal ein, versprach, ihn zu töten und zu verspeisen.

Wie genau das Opfer im Folterkeller starb, ist nach wie vor unklar. Die Dresdner Richter kamen aber zu der Ansicht, der Angeklagte habe S. getötet. Dann hatte Detlev G. die Leiche zerstückelt und im Garten verscharrt. Dass er Teile des Toten aß, bestritt der Polizist. Am 1. April 2015 verurteilte das Dresdner Landgericht Detlev G. zu 8 Jahren und sechs Monaten Haft. Wegen Mordes.

Im Prozess hatte Detlev G. zuletzt jedoch behauptet, sein Opfer habe sich selbst getötet. Doch seine widersprüchlichen Aussagen, die fehlende Videosequenz des eigentlichen Todes und ein Gutachten über das Seil, an dem das Opfer hing, führten zur Verurteilung wegen Mordes.

Trotzdem gab es nicht lebenslänglich, weil Wojciech S. unbedingt sterben wollte – für das Gericht waren das mildernde Umstände.

Der BGH sieht dagegen keine mildernden Umstände. Sollte sich herausstellen, dass Detlev G. das Opfer tatsächlich getötet hat, war es Mord. Und das würde lebenslänglich bedeuten.

Dr. Endrik Wilhelm (54), Anwalt von Detlev G. hatte angemerkt: „Für eine Verurteilung wegen Mordes reichen die Beweise nicht aus.“ Und auch diesem Einwand folgte das BGH. Sollte sich ein Suizid bestätigen, könnte Detlev G. vom Mordvorwurf freigesprochen.

Wann der neue Prozess beginnt, ist noch unklar... "


Quelle: http://www.bild.de/regional/dresden/mord/bgh-entscheidet-ueber-strafmass-gegen-stueckelmoerder-45233896.bild.html


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

13.10.2016 um 07:24
Am 1. November beginnt der neue Prozess.

Zitat - auszugsweise:
"2.10.2016 - 16:26 Uhr

Dresden – Achteinhalb Jahre Knast für einen Mord sind nicht genug! Der Prozess gegen Stückel-Kommissar Detlev G. (58) wird am 1. November neu aufgerollt.

„Es fängt von vorn an, das erste Urteil ist quasi nicht existent”, so der Sprecher des Landgericht Dresden."

Bis Mitte Januar 2017 sind vorerst insgesamt 17 Verhandlungstage terminiert.
Der inzwischen 58-Jährige LKA-Beamte ist erneut wegen Mordes aus sexuellen Motiven und Störung der Totenruhe angeklagt.


Quelle: http://www.bild.de/regional/dresden/mord/stueckel-kommissar-erneut-vor-gericht-48256894.bild.html


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Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?

25.10.2016 um 09:42
Am kommenden Dienstag beginnt der neue Prozess.

Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/gericht-prozess-stueckel-mord-killer-kommissar-hannover-gimmlitztal-dresden-175849#article (Archiv-Version vom 18.06.2021)


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