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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

5.341 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Wald, Mutter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

14.03.2016 um 20:43
Habe mir gerade noch einmal den Artikel der WAZ vom 14.03. angeschaut:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-dinslaken-huenxe-und-voerde/prozess-um-getoetete-dagmar-e-steht-kurz-vor-dem-abschluss-id11643503.html (Archiv-Version vom 14.03.2016)

Hier ist es so, dass die Angeklagten mit Vornamen benannt sind, deren Nachnamen aber alle "E." lauten. Das ist natürlich falsch....

Der Klarname des Autors steht unter dem Artikel und ich wollte wissen, wer das schreibt und auch in der Vergangenheit Bestandteile des Prozessgeschehens in den Print-Medien veröffentlicht hat, ohne selbst anwesend gewesen zu sein.

Wenn ich den Namen des Autors im Internet bemühe, so erhalte ich eine Vielzahl von Berichten aus Prozessen, natürlich auch das Bild des Verfassers. Ja, ich erkenne ihn und kann ihn jetzt der "schreibenden Presse" zuordnen.

So viele Dinge, die in den Medien einfach nicht richtig dargestellt werden. Ich störe mich hier nicht am "E."....aber dennoch.....die vollständigen Namen der Angeklagten stehen vor dem Gerichtssaal links in der Anzeige...das mittlerweile seit dem ersten Prozesstag...zudem werden sie mindestens einmal je Prozesstag vom vorsitzenden Richter ausgesprochen....

Für mich wird immer klarer, dass ich das, was ich in der Zeitung lesen kann -unabhängig von Dagmars Fall- künftig deutlich anders bewerten muss und werde....vieles stimmt einfach nicht bzw. gibt nur eine Momentaufnahme. OK, diese Details interessieren die Masse der Bevölkerung wahrscheinlich nicht wirklich...mir graut es schon vor nächste Woche Dienstag, wenn die Fernsehteams und Boulevard-Blätter auflaufen....wir werden dann großflächig die Urteile lesen können.

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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

15.03.2016 um 16:46
@fürdiesenfall
Es war schon super dass Du uns an dem Prozess näher gebracht hast.
Ich kann mir schon vorstellen, dass viele diese Journalisten einfach unmotiviert sind.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

15.03.2016 um 18:07
Ich möchte gar nicht von "Demotivation" sprechen, nein, das wäre an dieser Stelle m.E. sogar falsch.

Journalisten/Prozessbeobachter etc. leben halt nicht davon, einen bestimmten Prozess in Gänze und vollumfänglich zu begleiten. Wenn ich mir anschaue, was der WAZ-Schreiber so alles besucht/besucht hat/besuchen muss (?), dann kann er sich nur einen groben Eindruck verschaffen. Er lebt auch nicht nur von seinen Aufzeichnungen, die er sich selbst macht.

Das ist für mich auch soweit ok. Ich möchte einfach nur erwähnen, was geschrieben steht, ist die Mitschrift eines Kurzaufenthaltes der jeweiligen Person.

Es gibt halt keine Redaktion, die einem Journalisten/Prozessbeobachter sagt "Nu setz Dich mal da rein und pass schön auf"... ich hatte ja vormals bereits erwähnt, dass einige Vorgänge innerhalb des Prozesses auch durchaus langweilig sind. Vor allem dann, wenn man das als Journalist/Prozessbeobachter täglich macht/machen muss.

Ist ja für mich auch manchmal langweilig gewesen, aber dennoch spannend, weil eben neu !


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

15.03.2016 um 20:55
Die Vornamen in der Presse zu dem alter der Brüder ist ebenfalls vertauscht soweit ich weiß.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

15.03.2016 um 21:30
Das kann natürlich dazu beitragen aber wie Du sagtest sind die Namen an der Tür geschrieben.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

21.03.2016 um 17:11
Prozesstag 13, Beginn 10:10 Uhr, Ende 15:15 Uhr

Von 10:10 Uhr bis 10:15 Uhr verlas der Richter noch einige Punkte bzgl. des durchgeführten Selbstleseverfahrens und ließ diese zu Protokoll nehmen. Danach wurde die Beweisaufnahme förmlich abgeschlossen. Was war erwähnenswert: Dagmars Mutter war heute anwesend. Der Wahlverteidiger des ältesten Bruders kam dieses Mal gar nicht……selbst der Richter wusste nicht, warum er nicht da war…

Plädoyers durch die Staatsanwaltschaft (10:15 bis ca. 11:15):

Ich nehme mal die Forderungen vorweg:

Dagmars Sohn: 12 Jahre wg. gemeinschaftlichen Totschlags
Jüngster Bruder: 9 Jahre 8 Monate wg. gemeinschaftlichen Totschlags
Mittlerer Bruder: 8 Jahre 9 Monate wg. gemeinschaftlichen Totschlags
Ältester Bruder: 10 Jahre 6 Monate wg. Anstiftung zum gemeinschaftlichen Totschlag

Die beiden Staatsanwälte wechselten sich jeweils 2x in ihren Verlesungen ab. Bei der Verlesung des Plädoyers fügten sie letztlich die Fakten aus der Beweisaufnahme zusammen und gaben so noch einmal ein Komplettbild. Dagmars Mutter tat mir da schon ein wenig leid, da sie sich minutiös die Faktenlage des Tatabends anhören musste. Es fiel ihr m.E. auch schwer, sie hat sich aber tapfer geschlagen. Ich möchte die Einzelfakten nicht mehr aufwärmen, sie stehen ja in den Vorberichten bereits zu lesen. Jedenfalls führten die Staatsanwälte aus, dass eine Anklage wg. Mordes nicht vertretbar sei, da es an Mordmerkmalen fehle. Sie nutzten Begrifflichkeiten wie „Plan“, „fehlende Reue“, „hollywoodreife Schauspielleistung“ oder aber auch Aussagen des Sohnes wie z.B. „die anderen haben Anfängerfehler gemacht“.

Das und halt einige andere Aussagen führten dann im Laufe des Plädoyers zum Sohn als „Hauptschuldigen“ und daher nach Lage der Fakten auch zum Sohn als -mindestens Mittäter, aber schon auch führende Größe bei der Planung (Mitschnitte aus der Fahrzeugabhörung: Akkus rausnehmen, Handys in einem Briefkasten deponieren etc.). Die Staatsanwälte bedankten sich bei allen Prozessbeteiligten für die gute, faire und transparente Zusammenarbeit.

Plädoyers durch den Anwalt der Nebenklage:

Aber hallo, da war Musik drin….es folgte ein rhetorisch nahezu perfekter Vortrag des Anwaltes, gespickt mit jeder Menge nonverbaler-Kommunikationsmerkmale. Der Mann wusste, wie man einen Spannungsbogen aufbaut und aufrecht hält. Er führte aus, dass er den Plädoyers der Staatsanwälte nicht folgen kann. Er sprach von Totschlag mit besonderer Schwere und zitierte 2 Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes, in denen ausgeführt ist, wann in einem solchen Fall das Urteil „lebenslänglich“ heißen kann.

Er sprach dann auch direkt den Sohn an und sagte „Warum haben Sie Hr. E. ihre Mutter getötet ? Welchen Hass muss ein Mensch haben, um das zu tun. Sie Herr E., sind die Spinne im Netz“. Der Anwalt wusste genau, wann die Stimme zu heben und zu senken ist, wann die Brille abgenommen und bei gesenkter Stimme auf den Tisch gelegt wird, um sie Sekunden danach wieder aufzusetzen, die Stimme anzuheben und auf die Angeklagten zu schauen. Gleiches mit seinem Kuli.

Die Nebenklage fordert daher die Prüfung einer lebenslänglichen Haftstrafe für den Sohn, da er sehr wohl das Tatmotiv der Habgier als erfüllt sieht, verramschen von Dagmars Schmuck, späterer Verkauf von Dagmars Wohnung um sich seinen Berufswunsch des Filmregisseurs finanzieren zu können.

Plädoyer des Verteidigers des Sohnes:

Er plädierte zunächst auf Freispruch, unterbrach dann sein Plädoyer und wollte es ergänzen, nachdem er die Verlesung der anderen Plädoyers gehört hat.

Plädoyer der Verteidigerinnen des jüngsten Bruders (JB):

Hier wurde es sehr ausführlich, aber dafür schlüssig hinführend zum Freispruch an der Beteiligung des gemeinschaftlichen Totschlags an Dagmar. Das Plädoyer begann in der Kindheit des JB, der Schulzeit die er abgebrochen hat um mehr aus dem Leben zu lernen. Es wurde zahlreiche belegte Beispiele der größeren Hilfsbereitschaft genannt, über die man auch im Internet sehr viel lesen kann.

Die kompetente Strafverteidigerin führte anhand der Faktenlage schlüssig aus, dass es keinerlei Beweise dafür gibt, dass der JB die Tat begangen hat und auch nichts davon wusste. Natürlich habe er sich anderer Straftatbestände schuldig gemacht, so z.B. Störung der Totenruhe, Strafvereitelung etc. Sie legte dar, dass es weder am Paketbandabroller noch an den Mülltüten etc. irgendwelche DNA-Spuren des JB gebe.
Auch in den Abhöraktionen war er weder selbst zu hören, noch kam sein Name in irgendeiner Art und Weise zur Sprache. Sie berichtete von einem Gespräch mit dem JB im Gefängnis, wonach der JB ausgesagt habe, dass der mittlere Bruder nach auffinden der Leiche von Dagmar in deren Wohnzimmer vollkommen verängstigt war und dem JB gesagt habe, er will sofort die Polizei rufen. Da nach der Version der Sohn der Alleintäter ist und der Sohn den JB gebeten/gefleht hat, bei der Beseitigung der Leiche zu helfen, hat der JB den mittleren Bruder ““überzeugen““ können, dass die Polizei nicht gerufen wird.

Die Strafverteidigerin führte weiter schlüssig aus, dass sich der Sohn nach eigenen Aussagen ja durch die Brüder unter Druck gesetzt fühlte und deshalb nicht zur Polizei gehen konnte, weil er Angst hat, sie würden ihm was tun. Warum ist der Sohn dann nicht zur Polizei gegangen, als der JB im März (?) letzten Jahres für 4 Wochen nach Äthiopien geflogen ist ???
Weiterhin fand noch Erwähnung, dass sich der JB komplett eingelassen habe, er jederzeit auf alle Fragen der Prozessbeteiligten geantwortet habe, dies aber teilweise z.B. durch den Sohn und dessen Anwalt genutzt wurde, um ihn als Lügner darzustellen.

2. Plädoyer des Verteidigers des Sohnes:

Nach dem gerade geschilderten Plädoyer fragte der Richter den Anwalt des Sohnes, ob er etwas zu seinem Plädoyer hinzufügen oder ändern wolle, was dann auch geschah. Er führte aus, dass er einige Dinge nicht übersehen und unberücksichtigt lassen kann. Diese wären z.B., dass sich ein Teil von Dagmars teureren Uhren in der Wohnung der Brüder gefunden wurde, nach dem das SEK Zugriff hatte. Weiterhin wurde im Kiosk des Vaters eine Münzsammlung sichergestellt, die angeblich dort von den Brüdern versteckt wurde, damit der Sohn sie nicht auch noch zu Geld machen wolle…er führte also entlastende Dinge für seinen Mandanten an, da sie ja ausgesagt haben, nie wirklich Geld gewollt zu haben.

Plädoyer des Anwalts des mittleren Bruders (MB):

Da sich viele Sachverhalte der Vorredner bereits wiederholt hatten, fasste sich der Verteidiger kurz: auch er plädierte für seinen Mandanten auf Freispruch von der Beteiligung am gemeinschaftlichen Totschlag. Ja, auch der MB habe sich anderer Straftatbestände schuldig gemacht. Aber eine Tatbeteiligung am gemeinschaftlichen Mord ist hier keinesfalls nachweisbar. Er führte weiter dazu aus, warum sich sein Mandant während der ganzen Zeit nicht geäußert habe. Hierzu bediente er sich der Argumente der Verteidigerin des JB. Da ja der Sohn und der JB ausgesagt haben, deren Aussagen aber „genutzt“ wurden, um sich gegenseitig zu belasten, hielt der Verteidiger es für sinnvoll, dass der MB eben nichts sagt, zumal er nicht aktiv an der Tat beteiligt war.

Plädoyer des Anwaltes des ältesten Bruders (ÄB):

Da der Wahlverteidiger in dieser doch wichtigen Phase durch Abwesenheit glänzte, sprang der Pflichtverteidiger ein. Auch er führte letztlich zugunsten seines Mandanten aus, sprach davon, dass der ÄB nicht Planer der Tat war und seine Brüder gesteuert hat. Auch das mit einigen Beispielen belegt. Ich mag da jetzt nicht im Einzelnen drauf eingehen, wird mir zu viel.

Danach waren die Plädoyers beendet, der Richter gab den Angeklagten das letzte Wort.

Sohn: Er führte aus, dass er keine Reue für eine Tat zeigen könne, die er nicht begangen hat. Er entschuldigte sich bei seiner Großmutter dafür, dass er ihr die ganze Zeit etwas vorgemacht hat und dass es ihm unendlich leid tut. Könne er seine Mutter wieder lebendig machen, so würde er das sofort tun.

JB: Auch er entschuldigte sich und hat seine Fehler eingesehen, die er sehr gern wieder rückgängig machen würde. Er beteuerte nochmals, nicht tatbeteiligt gewesen zu sein.

MB: keine Aussage

ÄB: Er stand auf und entschuldigte sich zunächst bei Oma, also Dagmars Mutter. Er beteuerte, dass er nie geplant habe, Dagmar umzubringen usw. Das einzige warum er die ganze Zeit geschwiegen und nicht zur Polizei gegangen ist, war, dass er seine Brüder schützen wollte,

Das war es dann für heute. Morgen um 12:00 Uhr werden die Urteile verkündet.

Alle Verteidiger bedankten sich im Rahmen ihrer Plädoyers bei allen Prozessbeteiligten für den fairen Umgang miteinander, die transparenten Hinweise des Richters usw. Es ist der einzige Prozess, an dem ich bislang teilgenommen habe (und ich hoffe, es bleibt auch so), aber Fairness und gleichberechtigter Umgang untereinander scheinen nicht überall üblich zu sein.

Alle Verteidiger sind sich auch einig, dass der genaue Tathergang nicht festgestellt ist und auch nicht, wer die Tat letztlich begangen hat, bzw. daran direkt beteiligt war. Alle Verteidiger richteten ihre Worte an den vorsitzenden Richter und beteuerten, nicht in seiner Haut stecken und das Urteil sprechen zu wollen.

So ihr Lieben, einen Bericht müsst ihr noch über euch ergehen lassen, dann ist „fürdiesenfall“ Geschichte.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

21.03.2016 um 17:49
@fürdiesenfall
Es scheint in der Tat eine schwierige Entscheidung zu sein. Ich kann mir keine feste Meinung bilden was tatsächlich geschehen ist. Trotz oder gerade dank deiner Berichte.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

21.03.2016 um 21:23
@fürdiesenfall

Nochmals vielen Dank für deine Berichterstattung!

Ich bin ja nun kein Jurist, aber dennoch der Meinung man sollte dieses - Totschlag/Mord - Gesetz in unserem Lande nochmal überdenken. Irgendwo hakt es da. Für mich ist es gemeinschaftlicher Mord an D.E. Aber naja, nach dem Gesetz wohl nicht. :(


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

22.03.2016 um 00:14
@Carietta, ganz mein Denken!


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

22.03.2016 um 11:02
Ich bin gespannt auf die Urteilsverkündung und wünsche, dass Recht gesprochen werden möge.

Habe gerade auch den gestrigen Bericht von FürdiesenFall durchgelesen und habe mal eine Frage, die mich schon länger beschäftigt, auch wenn sie vielleicht kleinlich ist: Wieso denkt der Sohn eigentlich, dass sie die Handys in einem Briefkasten parken sollen? Können sie sie nicht einfach in der Wohnung zurücklassen? Wo liegt jetzt der Clou bei diesem Plan? Bin ich zu doof?


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

22.03.2016 um 11:34
Wirklich gerecht kann das Urteil meiner Meinung nach gar nicht ausfallen, dafür ist zu vieles noch immer unklar. Für den einen vielleicht gut, für den anderen eher nicht so..


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

22.03.2016 um 14:40
Im Prozess um die getötete Dagmar Eich aus Dinslaken ist gerade das Urteil gefallen. Alle vier Angeklagten sind schuldig gesprochen worden, obwohl sie Freispruch beantragt hatten. Das Urteil lautet auf Totschlag. Der 25-jährige Sohn des Opfers muss für 11 Jahre ins Gefängnis. Einer der drei Brüder, die an der Tat beteiligt waren, ist zu 12 Jahren Haft verurteilt worden, die beiden jüngeren zu jeweils acht Jahren Jugendstrafe. Dagmar Eich war im Herbst 2014 getötet worden.
Quelle: http://www.radiokw.de/kreis-wesel/lokalnachrichten/lokalnachrichten/article/-b757af75e8.html


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

22.03.2016 um 14:44
14. und letzter Prozesstag, Beginn 12:00 Uhr, Ende 13:40 Uhr

Die Urteile vorab:
Dagmars Sohn: 11 Jahre und Übernahme der Prozesskosten
Jüngster Bruder (JB): 8 Jahre und Erlassung der Prozesskosten
Mittlerer Bruder (MB): 8 Jahre und Erlassung der Prozesskosten
Ältester Bruder (ÄB): 12 Jahre und Übernahme der Prozesskosten

Erste Reihe komplett voller Presse, ZDF war da und noch ein Kamerateam. Der Wahlverteidiger des Ältesten war wieder nicht da.

Die Verhandlung begann mit einer erneuten Eröffnung der Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden. Er wollte noch einmal auf die Zitate des Plädoyers der Verteidigung des JB eingehen. Hierbei ging es um Aussagen, die der Sohn während der U-Haft gegenüber einer Psychologin gemacht hat. Der Richter verlas die Passagen noch einmal und befragte dann den Sohn, ob er dies ausgesagt hätte. Der Sohn bejahte das, sagte aber in gleichem Atemzug, dass das gelogen war, was er der Psychologin erzählt hat. Die Beweisaufnahme wurde wieder geschlossen, die Verteidiger verzichteten auf die Ergänzung ihrer gestrigen Plädoyers. Die Angeklagten hatten wieder das letzte Wort und sagten quasi das, was sie gestern schon vorgebracht haben, dass es ihnen leid tue usw.

Dann sprach noch einmal die Verteidigung des JB. Sie wollte noch einen Beweisantrag stellen. Hierbei ging es um die Vernehmung eben dieser Psychologin als Zeugin. Also wurde das Beweisaufnahmeverfahren wieder eröffnet. Staatsanwalt und Richter gaben an, dass der Beweisantrag aber wohl abgelehnt würde, da der Sohn ja soeben ausgesagt habe, er hätte die entsprechenden Dinge gesagt und zusätzlich, dass die Inhalte gelogen waren. Der Vorsitzende schlug vor, den Beweisantrag als Hilfsbeweisantrag zu stellen, was dann auch geschah. Die Beweisaufnahme wurde wieder geschlossen, nochmals hatten Verteidiger und Angeklagte Gelegenheit, sich zu äußern, was aber keiner tat.

Die Kammer zog sich für 15 Minuten zur Beratung zurück.

Danach ergingen im Namen des Volkes obige Urteile. Der Richter verlas dann gewohnt äußerst souverän und detailliert die Urteilsbegründung. Sie bestand natürlich aus den zusammengeführten Fakten, Zitaten aus Chats zwischen Dagmar und dem ÄB, aber vor allem auch aus Fakten der Innenraumüberwachung des verwanzten Fahrzeuges.

Letzteres fand besondere Erwähnung und wurde in den Plädoyers der Verteidiger nach Ansicht der Kammer nicht oder nicht genügend berücksichtigt. Erst im Laufe der Hauptverhandlung wurden die Inhalte daraus ja komplett klar, nachdem sie ja in unterschiedlichen Sprachen waren und erst durch Übersetzer zum zu würdigenden Bestandteil des Prozesses wurden. Das Selbstleseverfahren lässt grüßen…

Der Richter führte schlüssig aus, dass nach Überzeugung der Kammer hier keine Einzeltäter am Zuge waren und es auch keine Überraschungstat war. Vielmehr sprach er von einem durch und durch geplanten Komplott. Er führte überzeugend aus, dass sich der Sohn und die 3 anderen Angeklagten bereits vor der Tat als Brüder bezeichnet haben und dass sie ihre Brüderschaft nach der Tat derart intensiviert haben, dass man von einer „Brüderschaft unter Blut“ sprechen muss.
Aus den Innenraumaufzeichnungen des Autos hauptsächlich, aber auch mit vielen anderen Beispielen untermauert, führte der Vorsitzende aus, dass es zu keiner zeit Anlass zur Vermutung gegeben hat, dass sich die 4 Angeklagten gegenseitig bedroht oder unter Druck gesetzt haben. Vielmehr gab es auf die Aktivitäten der Ermittlungsbehörden eine stetige Anpassung des gemeinsamen Planes.

Mordmerkmale wie Heimtücke oder Habgier seien zwar nicht nachweisbar, blitzten aber an manchen Stellen auf. Noch vor Beschuldigung des ÄB habe dieser einen Eigenbeleg angefertigt, der eine Ratenzahlung von 350€ an Dagmar vortäuschen sollte. Der ÄB habe am meisten finanziell vom gemeinsamen, kaltblütigen Plan profitiert, daher auch die höchste Strafe für ihn. Als Anstifter habe er seine beiden jüngeren Brüder zur Tat angeleitet. Die jüngeren Brüder haben sich vom Sohn nichts sagen oder vorgeben lassen. Gefundene Uhren und die Münzsammlung kommen genauso dazu, wie die Tatsache, dass der Sohn ca. 1.000€ aus der Veräußerung des Kosmetikstuhls aus Dagmars Salon/Praxis auf das Konto des ÄB überwiesen hat.

Der Vorsitzende führte insgesamt aus, dass man dieses (und auch viele andere, mit Fakten belegte Beispiele) nicht tut, wenn man am Tod eines Menschen unschuldig ist. Auch würde man in dieser Situation nicht den Sohn in seine Wohnung aufnehmen, wie es hier geschah. Wieder ging es um die Intensität der „Blutsbrüderschaft“ nach der Tat. Wäre man unschuldig, so würde man keinen Mörder/Totschläger bei sich in der Wohnung aufnehmen. Das alles passierte aber hier und in vielen anderen belegten Beispielen, so dass hier das Intensivieren der Brüderbeziehung belegt scheint.

Wer genau Dagmar umgebracht hat, bleibt offen. Hier wurde Bezug auf das Gutachten des Rechtsmediziners genommen. Einer allein war es aufgrund der Verletzungsmerkmale nicht, es müssen mindestens 2 Menschen gewesen sein. Zum Zeitpunkt des Todes waren außer Dagmar drei Menschen in der Wohnung. Da es sich um eine geplante Tat handelt, wurde der Totschlag von den 3 Anwesenden begangen.

Der Richter führte hier noch einmal minutiös aus, wie Dagmars letzte Lebensminuten waren. Einige Dinge standen bislang noch nirgendwo geschrieben: Nach ihrer Ankunft zuhause, hatte sie sich noch bei Facebook eingeloggt und auch in ihrem GMX-Konto. Das ganze bis kurz nach 19:30. Um 19:42 Uhr (oder so) wurde ja „Return to me“ gespielt. Die Kammer gelangt zur Überzeugung, dass sich Dagmar während des Abspielens in einem „grauenvollen Todeskampf“ (O-Ton des Richters) befunden hat.

Dagmars Mutter war auch zugegen und musste bei dieser Verlesung bitterlich weinen, konnte aber durch ihren Anwalt wieder gefangen werden.

Während Sohn, JB und MB die Urteile ruhig aufgenommen haben, konnte der ÄB sein Urteil nicht fassen. Er versank kopfschüttelnd in seinen Händen, das Kopfschütteln dauerte während des Verlesens der Urteilsbegründung an. Der Richter führte an, dass er gern dem Wahlverteidiger des ÄB gestern noch gern Gelegenheit gegeben hätte, sein Plädoyer zu halten oder es heute morgen noch zu ergänzen…aber er war ja nicht da….für mich eine unglaubliche Verhaltensweise….nun gut, vielleicht ist er ja krank…aber seine Kanzlei hätte sich ja dann beim Gericht melden können.

Gegen das Urteil ist Revision zugelassen. Der Richter führt dazu noch die Frist und Form aus.

Dann beendete der Vorsitzende den Prozess.

Hatte gestern noch 2 Fehler in meinem Bericht….Die Zitate des Nebenklägers kamen natürlich aus Urteilen des Bundesgerichtshofes nicht vom Bundesverfassungsgericht. Auch die Forderung des Staatsanwaltes für den JB von 9 Jahren 8 Monaten war falsch. Sie lautete 8 Jahre und 9 Monate, also genau wie beim MB.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

23.03.2016 um 07:03
/dateien/114550,1458713003,20160323 NRZOriginal anzeigen (0,3 MB)Für euch zur Info als Anlage der heutige Bericht aus der NRZ zum Urteilsspruch der Kammer, sowie der Link zum Bericht der Rheinischen Post von heute.

Im Grunde sind dort die Dinge von der Presse beschrieben, die ich bereits gepostet habe.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/prozess-dagmar-e-taeter-muessen-fuer-viele-jahre-hinter-gitter-aid-1.5856462

Anbei noch der Fernsehbericht aus dem WDR „Lokalzeit Duisburg“. Er steht für 7 Tage zur Verfügung und beginnt bei 8:25 Minuten

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-duisburg/video-lokalzeit-aus-duisburg-vom--152.html

Zusätzlich noch der Fernsehbericht aus dem ZDF „Hallo Deutschland“ von gestern. Auch er steht 7 Tage zur Verfügung und beginnt bei 20:30 Minuten. Er dauert auch etwas länger als der Mini-Bericht des WDR-Fernsehens.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/210#/beitrag/video/2700998/hallo-deutschland-am-22-März (Archiv-Version vom 25.03.2016)


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

23.03.2016 um 07:19
@fürdiesenfall
Ich danke Dir nochmals. Ohne Deine ausführlichen und neutralen Berichte hätte man nicht so gut nachvollziehen rauf sich das Urteil stützt.

Es entspricht in der Begründung dem, was vermutlich nicht nur ich zu dem Fall dachte. En seltener Fall, dass das Recht das eigene Gerechtigkeitsempfinden spiegelt.

Nur noch eine Frage: Wenn es planvoller Mord war, dann sind die Strafen der beiden Älteren nur darum nicht Lebenslänglich, weil nicht nachweisbar ist, wer den Mord begangen hat?


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

23.03.2016 um 08:09
Zitat von FFFF schrieb:Nur noch eine Frage: Wenn es planvoller Mord war, dann sind die Strafen der beiden Älteren nur darum nicht Lebenslänglich, weil nicht nachweisbar ist, wer den Mord begangen hat?
Die sind doch wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt worden. Vorsatz ist bei beiden relevant. Das Strafmaß liegt bei Totschlag bei 5 bis 15 Jahren, abgesehen von minderschweren Fällen, in denen das Strafmaß darunter liegen kann oder bei besonders schweren Fällen, die mit lebenslänglich bestraft werden können.
Vgl. Wikipedia oder beispielhaft auch http://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-fuer-kapitalverbrechen-und-sexualstraftaten/rechtsanwalt-und-strafverteidiger-bei-mord-und-totschlag/totschlag-eines-menschen/ (Archiv-Version vom 23.03.2016)

Ich habe nicht verstanden, warum keine Mordmerkmale festgestellt wurden. Ich als Laie sehe hier durchaus Heimtücke (keine Mutter muss damit rechnen, in ihrer eigenen Wohnung von ihrem Sohn und/oder seinen Kumpels getötet zu werden) und Habgier (Geld hat doch da eine Rolle gespielt, oder nicht?).
Bei eine Anklage auf Mord gehe ich (wieder als Laie) davon aus, dass die "Hauptverdächtigen" 15 Jahre bekommen hätten und die beiden anderen Brüder wegen Beihilfe zum Mord entsprechende Strafen bekommen hätten. Ich vermute, man hätte auch bei einer Mordanklage keine besondere Schwere der Schuld festgestellt, denn das hätte man schon bei Totschlag machen können, was aber nicht getan wurde.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

23.03.2016 um 08:27
@FF
planvoll war das Ganze ja, aber eben kein Mord. Der Richter führte ja aus, dass Mordmerkmale wie z.B. Habgier oder Heimtücke an der einen oder anderen Stelle aufgeblitzt sind, durch die Kammer und die Faktenlage aber keinesfalls nachgewiesen werden konnten.

Wer den Mord/Totschlag als Tat tatsächlich begangen hat, ist nicht nachgewiesen. Wären aber Mordmerkmale nachgewiesen worden, dann hätte die Anklage bzw. die Urteile auf gemeinschaftlichen Mord bzw. Anstiftung zum gemeinschaftlichen Mord gelautet.

Also:
-kein konkreter Täter nachgewiesen
-kein konkretes Mordmerkmal nachgewiesen

Ich habe im Gericht gehört, dass der Richter in unglaublicher Nähe zur Prozessordnung arbeitet, kaum Fehler macht, so dass eine Revision zwar möglich ist, aber nur schwerlich Aussicht auf Erfolg hat. Er soll zu den besten Richtern in Deutschland zählen. Wie man das bei einem Richter "messbar" macht, das entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Die Aussagen kamen von unterschiedlichen, äußerst prozessnahen Menschen, denen ich absoluten Glauben schenke.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

23.03.2016 um 08:34
@hallo-ho
Eben das war meine Frage, warum nicht auf Mord erkannt wurde, die @fürdiesenfall jetzt auch schon beantwortet hat.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

23.03.2016 um 09:03
Vielen Dank auch von mir für deine ausführliche Berichterstattung.
Zitat von fürdiesenfallfürdiesenfall schrieb:Mordmerkmale wie Heimtücke oder Habgier seien zwar nicht nachweisbar, blitzten aber an manchen Stellen auf. Noch vor Beschuldigung des ÄB habe dieser einen Eigenbeleg angefertigt, der eine Ratenzahlung von 350€ an Dagmar vortäuschen sollte. Der ÄB habe am meisten finanziell vom gemeinsamen, kaltblütigen Plan profitiert, daher auch die höchste Strafe für ihn. Als Anstifter habe er seine beiden jüngeren Brüder zur Tat angeleitet. Die jüngeren Brüder haben sich vom Sohn nichts sagen oder vorgeben lassen. Gefundene Uhren und die Münzsammlung kommen genauso dazu, wie die Tatsache, dass der Sohn ca. 1.000€ aus der Veräußerung des Kosmetikstuhls aus Dagmars Salon/Praxis auf das Konto des ÄB überwiesen hat.
Im großen Ganzen ist es doch so ausgegangen, wie man den Eindruck hatte , wenn der älteste, ÄB am meisten davon profitiert hatte....

Bleib für mich immer noch die Frage , ob der Sohn diese Zuwendungen wirklich freiwillig herausgegeben hat, wo er doch selbst Pläne hatte , für die er Kapital brauchte.....aber es gibt ja noch das Angebot der Revision......
Zitat von fürdiesenfallfürdiesenfall schrieb:Die Nebenklage fordert daher die Prüfung einer lebenslänglichen Haftstrafe für den Sohn, da er sehr wohl das Tatmotiv der Habgier als erfüllt sieht, verramschen von Dagmars Schmuck, späterer Verkauf von Dagmars Wohnung um sich seinen Berufswunsch des Filmregisseurs finanzieren zu können.
Bleibt noch zu erwähnen, was ich mir bis zum Schluss zurückgehalten habe: Dass Habgier
und "vorgezogene Erbschaften" des öfteren für berufliche Wünsche od. Veränderungen diesbezüglich herhalten müssen, was selbst Angehörige nicht so einstufen.....


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

23.03.2016 um 09:17
Ich kann das alles natürlich verstehen und auch nachvollziehen. Grundsätzlich denke ich ja genau so.
Aber es fehlt eben DIE Nachweisführung und DER letztliche Beweis für die Mordmerkmale. Selbstverständlich hätte die Kammer der Nebenklage folgen können. Damit hätte man die Urteile im Rahmen einer anstehenden Revision aber angreifbar(er) gemacht.

Daher kann ich es als Laie mittlerweile nachvollziehen, warum die Strafen nicht höher ausgefallen sind.


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