@Mama0915
Nach meinem unmassgeblichen Empfinden sollte der Psychiater, der nach einer Vorstrafe und trotz Medikation ungebrochener Neigung zur Gewalt, die Medikamente des Patienten absetzte, mit auf der Anklagebank sitzen. Wenn er und der psychologische Gutachter nicht imstande waren, eine sexuelle Abnormität bzw. Bereitschaft auch zu Gewalt sexueller Natur festzustellen, so liegt die Vermutung nahe, dass keiner von beiden sich überhaupt mit diesem Aspekt der Persönlichkeit des Angeklagten auseinandergesetzt hat. Der Psychiater muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er die Zeitbombe nicht hat ticken hören.
Mich hat das Plädoyer der Verteidigung auch verwundert. Gewürgt, niedergestochen und dann verbrannt - kann ein Täter selbst bei IQ 89 etwas anderes als eine Tötung beabsichtigt haben? Stimme
@Hammurapi zu, der Verteidiger wird seinen Antrag schon genau im Rahmen des rechtlich zulässigen formuliert haben. Dass die Staatsanwaltschaft keinen lückenlosen Tatablauf beweisen konnte, kann zumindest ich aufgrund der im Thread enthaltenen Infos nicht ausschliessen. Kann in D ein Angeklagter aufgrund von Indizien wegen Mordes verurteilt werden?
Lt "Volksfreund"-Artikel fordern die Eltern des Opfers als Nebenkläger lebenslänglich. Wieder muss ich fragen: ist der Nebenkläger nach deutschem Recht tatsächlich berechtigt, eine konkrete Strafe zu stellen, oder ist dies eine vereinfachte Darstellung des Artikelschreibers? Wie auch immer sind es sozusagen noch Stunden bis zum Urteil.