Horst W. - Mann mit falscher Identität
27.02.2016 um 02:29
Ich möchte auch noch meinen Senf dazu abgeben...
Und zwar habe ich selbst eine internationale Vaterschaftsklage durch.
Ich hatte vorgeburtlich bereits eine Beistandschaft Jugendamt eingerichtet, damit sich das Amt gleich mit dem Vater auseinander setzt und die Daten sichert.
Das Amt hat dann aber geschlunzt - und als das Kind auf der Welt war, war der widerspenstige Vater längst über alle Berge. Ich muss jedoch hinzufügen, dass der Vater Ausländer und wieder in seine Heimat zurück gekehrt ist.
Das Verfahren hat sich insgesamt über vier Jahre hingezogen und den ersten Unterhalt habe ich kurz nach dem achten Geburtstag des Kindes erhalten. Über den gesamten rückständigen Betrag, den der Vater dem Amt und dem Kind schuldet, mag ich mir gar keine Gedanken machen. Inkl. Unterhaltsvorschuss, Differenzbetrag (den er dem Kind hätte zahlen müssen), Gerichtskosten und Vaterschaftstest kam da ein neuer Kleinwagen oder ein guter gebrauchter Mittelklassewagen mindestens zusammen...
Der Vaterschaftstest wurde "über den großen Teich" betrieben. Die väterliche Blutprobe wurde dort entnommen und per Express mit Kopien von seinem Ausweis und einer aktuellen Fotografie zum hier zuständigen rechtsmedizinischen Institut geschickt. Auch mir wurde bei unserem Termin eine Blutprobe entnommen und zur Erstellung des Abstammungsgutachtens herangezogen. Daneben wurden mir die Fotos und Dokumente des Vaters vorgelegt, anhand deren ich ihn identifizieren musste. Dies musste ich mit meiner Unterschrift auch bestätigen.
Bei dem Aufwand, der da betrieben wurde, war eine Verwechslung so gut wie ausgeschlossen...
Gut, in diesem Fall hier lag zwar eine Vaterschaftsanerkennung vor, aber die betraf ja nicht den "echten" Herrn W.
Ich frage mich, wieso man da von Seiten des Amtes nicht sofort auf einem gerichtlichen Vaterschaftstest bestanden hat, als es hieß, dass Herr W. gar nicht der Vater ist. Zumal die Kindesmutter ja auch bestätigen konnte, dass der echte der falsche war. ^^
So wie mir bekannt ist, trägt in Deutschland immer der biologische Vater die Kosten von Test und Gerichtsverfahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Ö so viel anders gehandhabt wird.
Eigentlich sollte der originale Herr W. gleich aus dem Schneider gewesen sein. Wenn man seinen Personalausweis verliert und man den Verlust bei der Polizei anzeigt (was man ja eigentlich auch muss, um überhaupt einen neuen ausgestellt zu bekommen), dann dürfte man doch auch nicht für Dinge haftbar gemacht werden können, die eine unbefugte Person mit dem alten Ausweis anstellt...
Insofern wäre Herr W. doch in jedem Fall zu entschädigen, auch wenn das Amt in Ö auf den Kosten sitzen bleibt...
Auf die Konsequenzen, die sich für den biologischen Vater ergeben (hätten) gehe ich jetzt mal gar nicht ein.
In D ist es übrigens so, dass der Unterhaltsvorschuss für längstens 72 Monate innerhalb der ersten zwölf Lebensjahre des Kindes gezahlt wird - und das Amt holt es sich auch hier vom Vater (bzw. dem unterhaltspflichtigen Elternteil) wieder. Die Situation des betreuenden Elternteiles wird jährlich überprüft, im Falle einer Eheschließung (auch mit einem am Kind gänzlich unbeteiligten Partner) erlischt der Anspruch auf UHV.
UHV wird übrigens auch dann gezahlt, wenn die Mutter glaubhaft versichern kann nicht zu wissen, wer der Vater ist. Dennoch unterliegt sie der Mitwirkungspflicht bei der Vaterschaftsfeststellung.
Wie es aussieht wenn der unterhaltspflichtige Elternteil verstirbt, weiß ich leider nicht mehr (wusste ich mal, habe es leider vergessen). Der Anspruch auf UHV sollte zwar weiter bestehen, allerdings wäre der Anspruch auf Halbwaisenrente vorrangig.
Nur ist im vorliegenden Fall da sicher nichts zu holen... 😆
So, das war mal ein kleiner Exkurs am Rande...
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Horst W. - Mann mit falscher Identität
27.02.2016 um 10:53
Im vorliegenden Fall hat ein DNS-Test allerdings nicht viel genützt. Denn der falsche Horst hatte ja ein Vaterschaftsanerkenntnis unterschrieben, so dass das Kind rechtlich als seines galt, ob es von ihm abstammte oder nicht.
Dieses Anerkenntnis wurde dann dem echten Horst zugerechnet, obwohl das Kind nicht von ihm abstammte, denn das spielt ja bei einem Anerkennen eines Kindes eben keine Rolle.
Letztendlich ausschlaggebend war (wenn ich das jetzt richtig verstanden habe), dass dieses Anerkenntnis ungültig war, weil es nicht unter dem richtigen Namen des Anerkennenden abgegeben wurde.
Dass die österreichischen Behörden und Gerichte zu dieser Erkenntnis mehrere Anläufe gebraucht haben, ist hier das Pech des echten Horst gewesen.
Letztendlich will der Staat am liebsten einfach nur jemanden haben, der für das Kind zahlt, damit er (der Staat) das nicht tun muss. Daher liest man dann ab und zu auch so bizarre Urteile über die Unterhaltspflicht von Männern, die im Traum nicht daran gedacht hätten, unterhaltspflichtig zu sein. Samenspender z.B.
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Horst W. - Mann mit falscher Identität
27.02.2016 um 11:36
Der Täter muss dem Opfer nicht die Papiere gestohlen haben. Es gibt leider einen Schwarzmarkt für gestohlene Ausweise, Kreditkarte, Krankenkassenkarte. Irgendjemand hat dem Geschädigten die Papiere gestohlen und jemand hat diese Papiere dem Horst W. vertickt.
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