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Verbrechen in Höxter

8.903 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 13:45
Zitat von spiky73spiky73 schrieb:Ich kann es durchaus verstehen, wenn die älteren Frauen, die finanziell gemolken wurden, von WW becirct und nicht drangsaliert wurden... Man beißt doch nicht die Hand, die einen füttert!

Und daneben konnte WW dort ja auch noch sein Säckchen leeren.
Sind wir mal ehrlich: Wer es schaffte, AW zu beglücken, dessen Hemmschwelle muß doch recht niedrig gewesen sein (was sexuelle Kontakte angeht).
Sehr charmant formuliert! Genauso sehe ich das auch.
Willi hat sich hier und da sein Taschengeld als Lover Boy (der den ganzen Tag schlafen will) verdient. Weil auf schmalem Taler zu leben, heisst wohlmöglich, seinem Hobby Autos und Motorräder nicht nachgehen zu koennen. Sich in ein gemachtes, sauberes Bett zu einer Mitt-60erin zu legen, anstatt zuhause sterbende und sich verschmutzende Frauen, neben seiner “Schwester”, an der Backe zu haben, erschien ihm wohl nicht die schlechteste Wahl...

Da hat er sich dann erstmal etwas ausgeschlafen und ist mal aus seinem Dreckstall rausgekommen. Puh, hard knock life!

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Mauro ehemaliges Mitglied

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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 13:55
Zitat von emzemz schrieb:Dennoch ist es falsch. Du kannst nicht so einfach die Aussage bei Gericht verweigern. Das ist rechtlich geregelt.
Wenn also die Verteidigung meint, diese beiden Frauen als Beispiel für eine sexuelle, nicht gewalttätige Beziehung als Zeugen vorzuladen zu wollen, dann haben diese zu erscheinen und auszusagen.
Ich denke, sie standen auf der Liste des W.W. haben sich freiwillig zur Verfügung gestellt und Fragen brav beantwortet. 

Das ist geschehen… 

Daher Thema beendet, dennoch ist der „liebevolle Wilfried“ weiterhin außen vor.


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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 13:57
Zitat von gruselichgruselich schrieb:Sich in ein gemachtes, sauberes Bett zu einer Mitt-60erin zu legen, anstatt zuhause sterbende und sich verschmutzende Frauen, neben seiner “Schwester”, an der Backe zu haben, erschien ihm wohl nicht die schlechteste Wahl...
Man hätte es auch etwas geschmackvoller formulieren können.

Dennoch ist wohl davon auszugehen, dass er seine wahre sexuelle Erfüllung nach wie vor im Sadismus gefunden haben dürfte. Andernfalls hätten sich ihm mehrfach Möglichkeiten geboten, ein anderes Leben zu führen.


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Mauro ehemaliges Mitglied

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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 14:04
Zitat von emzemz schrieb:Dennoch ist wohl davon auszugehen, dass er seine wahre sexuelle Erfüllung nach wie vor im Sadismus gefunden haben dürfte. Andernfalls hätten sich ihm mehrfach Möglichkeiten geboten, ein anderes Leben zu führen.
Das kann ich unterschreiben und ist gut formuliert. 

Er benötigte eine Gehilfin (A.W.) um seine Bedürfnisse ausleben zu können. 

A.W. war in der Lage, zu recherchieren in Bezug auf Frauen, zu kommunizieren, war handlungsfähig. 

Sein Wunsch, gemeinsam mit A.W. im asiatischen Raum nach Frauen zu suchen, ist nun in weite Ferne gerückt.


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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 14:06
Zitat von MauroMauro schrieb:Ich denke, sie standen auf der Liste des W.W. haben sich freiwillig zur Verfügung gestellt und Fragen brav beantwortet.

Das ist geschehen…
Du meinst also, die haben sich freiwillig beim Verteidiger gemeldet, weil sie positiv für Wilfried aussagenh wollten.
Ich kann mir das offengesagt so gar nicht vorstellen.


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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 14:12
Zitat von emzemz schrieb:Es gibt keine höhere Strafe als die für Mord.

Wie kommst du zu der Behauptung, das Opfer sei abends immer ins Auto gezerrt worden? Mir ist da nichts bekannt.
Lies die erste Seite dieses Threads. Das war mit das erste was die Nachbarn über das Paar berichtet hatten.

Ob AW und WW das selbe Strafmaß bekommen steht ja noch nicht fest.


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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 14:12
Zitat von emzemz schrieb:Du meinst also, die haben sich freiwillig beim Verteidiger gemeldet, weil sie positiv für Wilfried aussagenh wollten.
Ich kann mir das offengesagt so gar nicht vorstellen.
Du kannst dir das sehr gut vorstellen, dennoch:

Sie sind „angeschrieben“ worden und haben auf die Anfrage reagiert. 

Was spricht dagegen? Sie haben lediglich ihre Erfahrungen mit W.W. mitgeteilt, aus ihrer Sicht. 

Was letztendlich mit dem Typ los war, konnten sie nicht erahnen.


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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 14:35
Zitat von MauroMauro schrieb:Sie sind „angeschrieben“ worden und haben auf die Anfrage reagiert.

Was spricht dagegen?
Wenn du von einem Gericht vorgeladen wirst, dann ist das keine Anfrage, auf die du irgendwie reagieren kannst. Du hast dann da zu sein. Ob du willst oder nicht.


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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 14:51
Zitat von Molle42Molle42 schrieb:Lies die erste Seite dieses Threads. Das war mit das erste was die Nachbarn über das Paar berichtet hatten.

Ob AW und WW das selbe Strafmaß bekommen steht ja noch nicht fest.
Ich sag's mal etwas vorsichtiger, es war das Erste, was die Bild zu diesem Fall berichtete. Späteren Aussagen der Nachbarn war derartiges nicht mehr zu entnehmen.

Da bei beiden die Anklage auf Mord durch Unterlassen lautet, ist von dem gleichen Strafmaß auszugehen. Lediglich bei Wilfried als Hangtäter steht Sicherungsverwahrung zusätzlich im Raum.


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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 15:20
Zitat von emzemz schrieb:Wenn du von einem Gericht vorgeladen wirst, dann ist das keine Anfrage, auf die du irgendwie reagieren kannst. Du hast dann da zu sein. Ob du willst oder nicht.
Was soll dein herumreiten, in Bezug auf die Aussagen der beiden Lady`s`? 

Das hatten wir schon und bedarf keiner weiteren Antwort. 

Im Vorfeld, ich betone noch einmal , im Vorfeld, sind diese Damen angeschrieben worden, haben positiv, in Bezug auf eine Aussage vor Gericht, reagiert. 

Sie hätten durchaus einen Anwalt einschalten, sich aus gesundheitlichen Gründen, etc. pp. verweigern können. 

Das haben sie nicht zelebriert…nochmals Hut ab!

Ich hoffe, das Thema ist jetzt durch!


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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 15:28
@Mauro

Wenn ein Zeuge eine Vorladung bekommt, MUSS er hin, ansonsten droht ein Ordnungsgeld und sogar eine Zwangsabholung der Polizei. Da ist nichts mit Aussageverweierung etc. pp., es sei denn, man würde sich selbst belasten oder einen Verwandten. Selbst dann musst du vor Gericht erscheinen. 

Insofern ist das Blödsinn (entschuldigung!), wenn hier von "Hut-ab-vor-den-Damen" gesprochen wird. Alle Zeugen haben gar keine andere Wahl, als auszusagen. So einfach ist das. Ich glaube, du solltest nochmal einige Paragraphen nachlesen! Abgesehen davon gibt es keinen Sinn, bei Aufklärung einer Straftat als Zeuge (!) nicht auszusagen. 

Ich hoffe, Mauro, das Thema ist nun für dich hinreichend genug erkärt.


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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 15:52
Zitat von MauroMauro schrieb:Sie hätten durchaus einen Anwalt einschalten, sich aus gesundheitlichen Gründen, etc. pp. verweigern können.

Das haben sie nicht zelebriert…nochmals Hut ab!
Du musst nicht aussagen http://www.123recht.net/Der-Zeuge-im-Strafverfahren-__a155969.html
- wenn du dich mit der Aussage selbst belastest https://dejure.org/gesetze/StPO/55.html
- ebenso nicht, wenn du mit dem Angeklagten verwandt bist https://dejure.org/gesetze/StPO/52.html


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Verbrechen in Höxter

05.04.2017 um 23:00
Bei der ersten Zeugin meldete sich w.w. auf die anzeige, bei der zweiten Zeugin war es umgekehrt. Zumindesg laut dem Liveticker der westfälischen...

Im Vergleich zum Liveticker wird in den Zeitungsartikeln vieles interpretiert und als wahr einsugerriert. Schade, dass solche Meinungsmache so sehr in unsere Diskussion mit reinwirkt. 

Das der Richter ein Bußgeld gegen eine Zeugin verhängen wollte, die vorerst nicht erschienen ist, bezeugt die Pflicht einer Anwesenheit. Ein Bußgeld und sogar Beugehaft kann angeordnet werden, wenn eine Aussage unbegründet verweigert wird ( Als Grund gelten z.B. sich selbst zu belasten und wie oben bereits erklärt.

Eine Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen schützt vor Sanktionen für die 
Dauer der Erkrankung. Die Aussage wird verschoben. Ist die Erkrankung von längerer Dauer, kann ein Amtsarzt hinzugezogen werden um die Vernehmungsfähigkeit zu prüfen. 


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Verbrechen in Höxter

06.04.2017 um 00:10
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Im Vergleich zum Liveticker wird in den Zeitungsartikeln vieles interpretiert und als wahr einsugerriert. Schade, dass solche Meinungsmache so sehr in unsere Diskussion mit reinwirkt.
Wie ist das mit der Meinungsmache zu verstehen?
Denkst du, der Liveticker und die jeweiligen Artikel widersprechen sich?
Hättest du ein konkretes Beispiel, damit man dich besser versteht?


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06.04.2017 um 09:30
Zitat von FrederikasFrederikas schrieb:Wenn ein Zeuge eine Vorladung bekommt, MUSS er hin, ansonsten droht ein Ordnungsgeld und sogar eine Zwangsabholung der Polizei. Da ist nichts mit Aussageverweierung etc. pp., es sei denn, man würde sich selbst belasten oder einen Verwandten. Selbst dann musst du vor Gericht erscheinen. 
Das hat niemand bestritten...

Es geht auch um die Ehre, ich muss mich nicht öffentlich "bloßstellen" lassen, indem ich persönlich vor Gericht erscheine und eine Aussage tätige…

Wikipedia: Zeugnisverweigerungsrecht Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen.

>>>Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen berechtigt zur umfassenden Aussageverweigerung.<<<

http://www.lahnlaw.de/4_service_1.htm#punkt8 (Archiv-Version vom 04.12.2017) 

>>>Grundsätzlich muss der Zeuge vor Gericht aussagen. Wann bin ich von dieser Pflicht zu entbinden ? 

Die Ausnahmefälle, in denen Sie ihre Zeugenaussage - und natürlich auch den Eid - verweigern können, sind im Gesetz geregelt. 

Sind Sie mit einem Angeklagten (Strafprozeß) oder der Partei (Zivilprozeß) verlobt, verheiratet, in einer Lebenspartnerschaft leben, nahe verwandt oder verschwägert, dann haben Sie eine Aussageverweigerungsrecht, über dass Sie die Richterin oder der Richter aufklären wird. 

Außerdem brauchen Sie keine Angaben zu machen, durch die Sie sich selbst oder einen Angehörigen in Gefahr bringen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. 

Sie brauchen keine Fragen zu beantworten, die Ihnen oder einem nahen Verwandten zur Unehre gereichen…. <<<

Beide Damen hatten einen intimen Kontakt zu W.W. wenn auch nur für kurze Zeit. 

Sie hätten, über einen Anwalt, ihre Aussage vor Gericht verlesen lassen können, ohne persönlich erscheinen zu müssen. 

Die Umstände, sich öffentlich bloßstellen zu lassen, in Form eines persönlichen Erscheinen mit Aussage, in Bezug auf die Scham, mit einem Angeklagten verbandelt gewesen zu sein, ist nicht zumutbar. 

Die Damen haben ausgesagt, daher Thema beendet.


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Verbrechen in Höxter

06.04.2017 um 09:54
@DoroBe
Schön zusammen fassend beantwortet, wie es mit den beiden neuen Zeiginnen begann.

Die Meinungsmache durch Medien finde ich durchaus auch verständlich. Medien berichten in der Tat nicht nur neutral, sondern geben oftmals ein gewisses Bild über einen Vorfall mit.
Diese allgemein gesehen gültige Aussage muss man nicht näher erläutern und anhand von Beispielen belegen, finde ich.


@Mauro
Ich sehe es ähnlich, wie Du. Hätte ich mit dem eine kurze Bettgeschichte gehabt und wäre im Vorfeld des eigentlichen Gerichtsverfahrens angehört bzw. durch das Gericht "geladen worden", hätte ich ebenfalls (peinlich berührt) NUR das Kennenlernen als solches bestätigt. Zum Beispiel schriftlich oder über einen Anwalt mir dem klaren Hinweis, dass ich Einzelheiten meines Intimlebens nicht näher ausführen möchte.
Nach dem Motto "was soll ich dazu sagen, ich kenne diesen Mann kaum - seine Lebensumstände schon gar nicht".


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Verbrechen in Höxter

06.04.2017 um 11:09
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb: Hätte ich mit dem eine kurze Bettgeschichte gehabt und wäre im Vorfeld des eigentlichen Gerichtsverfahrens angehört bzw. durch das Gericht "geladen worden", hätte ich ebenfalls (peinlich berührt) NUR das Kennenlernen als solches bestätigt. Zum Beispiel schriftlich oder über einen Anwalt mir dem klaren Hinweis, dass ich Einzelheiten meines Intimlebens nicht näher ausführen möchte.
Nach dem Motto "was soll ich dazu sagen, ich kenne diesen Mann kaum - seine Lebensumstände schon gar nicht".
Super Beitrag und das Motto stimmt….die beiden Lady`s waren eventuell nicht genügend informiert, oder sie hinderte nichts an ihren Aussagen.

Gut zu wissen, dass ihnen kein physischer und  bemerkenswerter finanzieller Schaden zugefügt worden ist. 

Diese Aussagen werden die bekannten grausamen Taten des W.W. und der A.W. in Bezug auf ein Urteil, in keinster Weise mildern, da bin ich sicher.


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Verbrechen in Höxter

06.04.2017 um 12:56
Damit wir das Thema jetzt auch wirklich mal beenden können, hier der Sachverhalt:
http://www.lz.de/lz_spezial/mordfall_hoexter/21741358_Bosseborn-Prozess-Das-zweite-Gesicht-des-Wilfried-W..html
Und sie schildern den Angeklagten, den seine Exfrau viele Prozesstage lang als Monster beschrieben hat, als sympathischen Mann, der "Streicheleinheiten" brauchte. Dabei wollte Verteidiger Detlev Binder zunächst die Öffentlichkeit ausschließen. Es könne ja sein, dass Dinge zur Sprache kämen, die zu persönlich seien, sagt er, bevor eine 66-Jährige aus Holzminden auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt. Doch Richter Bernd Emminghaus blockt ab. Das, was die Zeugin bei der Polizei gesagt habe, könne durchaus in öffentlicher Verhandlung besprochen werden, findet er.

Zitat von MauroMauro schrieb:>>>Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen berechtigt zur umfassenden Aussageverweigerung.<<<
und das definiert sich gemäß dem von dir zitierten Wikipediaartikel wie schon mehrfach angeführt nach § 52 StPO
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3.  wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
Ich sehe da beim besten Willen keinen einzigen Punkt, der dieses von dir propagierte persönliche Aussageverweigerungsrecht in diesem Fall abdecken würde. Aber vielleicht möchtest du ja endlich mal konkret werden und sagen, welcher Punkt dir da vorschweben würde.

Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:hätte ich ebenfalls (peinlich berührt) NUR das Kennenlernen als solches bestätigt. Zum Beispiel schriftlich oder über einen Anwalt mir dem klaren Hinweis, dass ich Einzelheiten meines Intimlebens nicht näher ausführen möchte.
Womit sich allerdings der Richter nicht zufrieden geben dürfte. Es geht um ein Strafverfahren, da haben solche persönlichen Befindlichkeiten keinen Platz. Und wenn dann rauskommt, dass es doch mehr als nur ein Kennenlernen war, dann nennt man das eine uneidliche Falschaussage, und die ist sogar strafbar.


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Verbrechen in Höxter

06.04.2017 um 13:19
Sehr geehrte @emz

Absichtlich habe ich es vorhin wegen OT's nicht explizit ausgeführt und nun sage ich Dir in aller Deutlichkeit:

Ich war bereits als Zeugin vor einem Schwurgericht geladen.
Der Anwalt des Angeklagten wollte, dass ich UNSER Intimleben näher ausführe und ich antwortete (sogar ohne meinen Anwalt neben mir zu haben und ohne mir darüber Gedanken zu machen, was mir geantwortet werden könnte):

Wozu soll ich hier in aller Öffentlichkeit, mit der Presse im Zuschauerbereich hinter mir, MEIN Sexualleben ausführen. Wo sitzt denn hier der Angeklagte? Neben Ihnen, richtig? Also bleiben sie mal bei ihrem Fall hier und ich wurde als Zeugin für Geschehnisse EINER Nacht geladen. Was Sie hier versuchen, ist nachvollziehbarer Weise, mich in ein schlechtes Licht rücken zu wollen, damit der Angeklagte als armes Ferkel dasteht. Ich wurde mit dem Tode bedroht und daher sitze ich hier als Zeugin für diese Nacht und fertig.


Und: Dann grinsten vom Staatsanwalt bis zum Richter, auch einige sog. Geschworene griemelten, dass ich mich hier nicht vorführen ließ.


Um es klar zu sagen: Vollkommen wurscht wäre mir, ob Du das glaubst oder nicht. Nicht mal verlinken und weiter ausführen werde ich es.

Aber das geht und wenn nicht bei dem einen Verfahren, dann vllt. aber bei einem anderen, weil ein anderes Gremium vorne sitzt.

...schließe ich ab mit den Worten:
Zitat von emzemz schrieb:Damit wir das Thema jetzt auch wirklich mal beenden können



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06.04.2017 um 13:27
Außerdem wollte BINDER die Öff. ausschließen, weil Intimes des Mandanten ausgeplaudert werden könnte.

Daher -nachdem sie nicht ausgeschlossen wurde, die Öffentlichkeit- hätten die Damen, wenn sie nicht so ins Detail hätten gehen wollen, sich etwas mehr an der Oberfläche der Begegnungen mit Willi ausdrücken KÖNNEN.

Sie waren aber auskunftsfreudig in einer Weise und ich denke, dass DAS Mauro meint und deswegen "Hut ab" sagt.


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