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Verbrechen in Höxter

8.903 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbrechen in Höxter

07.11.2023 um 05:29
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:Und offenbar hat er ja ein Problem im Leben mit Frauen, warum auch immer.
Er wollte mit einer Frau boxen, weil er beim Boxen stärker ist als die Frau. Vermutlich weiss er, dass er geistig behindert ist und versucht den geistigen Mangel durch seinen körperlichen Vorteil auszugleichen.


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Verbrechen in Höxter

07.11.2023 um 08:24
Zitat von LeonxLeonx schrieb:Vermutlich weiss er, dass er geistig behindert ist und versucht den geistigen Mangel durch seinen körperlichen Vorteil auszugleichen.
Glaub ich nicht, ich sehe die ganze Auto, Frauen misshandeln, ausnutzen

Als schwerst Narzisstisch, denn wen man hinschaut geht es mal wieder nur um einen Wilfried.

Auch seine Therapie Aussage , er möchte Frauen helfen.

Warum wohl das weil er dann wieder aus seiner der Zeitigen Situation rauskommt als was er darsteht und ist.
Dazu würde dann jeder Wilfried sagen das hast du gut gemacht Wilfried.

Die Frauen sind mal wieder nur Mittel zum Zweck


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Verbrechen in Höxter

07.11.2023 um 12:05
Vielleicht gibt es ja ein Comeback von Angelika und Wilfried, dem ultimativen Albtraum-Paar. Wundern würde mich nichts. Zum Glück sieht es derzeit nicht so aus, als ob Willi bald herauskommt.
Wenn der Gutachter solche Sätze spricht.
„Es gruselt einen die Intensität dieser Gewalt und der Erniedrigungen der Frauen, die man sonst nur aus Lagern kennt. Das ist vergleichbar: Da sind Menschen gestorben, weil sie körperlich und seelisch ruiniert wurden. Das erreicht man nur durch ein langfristiges Terrorregime.“
Quelle


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Verbrechen in Höxter

07.11.2023 um 12:57
Zitat von trevishtrevish schrieb:Ich schrieb "meines Wissens" weil in keiner frei zugänglichen Quelle, zuletzt in der aktuellen Dokumentation mit der zuständigen Psychiaterin davon die Rede war. Wer gegenteilige Informationen hat, darf mich gerne eines Besseren belehren.
Weil in einer neu zusammengestellte Dokumentation etwas keine Erwähnung findet, hier die Therapie von Angelika, lässt sich daraus nicht ableiten, eine solche fände erst gar nicht statt.

Du beziehst dich auf das, was Dr. Saimeh sagte und bezeichnest sie als die "zuständige Psychiaterin", was jedoch nicht richtig ist. Dr. Saimeh war im Prozess Gutachterin, ihre Arbeit vor sieben Jahren abgeschlossen. Angelika verbüßt ihre Haft in Bielefeld-Brackwede und damit sind die dortigen Psychiater, Psychologen und sonstigen Mitarbeiter für ihre Therapien zuständig, nicht jedoch die in der Doku interviewte Psychiaterin, die keinerlei Bezug zu dieser JVA haben dürfte.


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08.11.2023 um 13:08
https://dejure.org/gesetze/StGB/57.html

§ 57 StGB - Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe

(1) 1 Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind,
2. dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und
3. die verurteilte Person einwilligt.

2 Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind.
Im April 2016 wurde Angelika festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
Der Prozess begann im Oktober 2016, das Urteil wurde zwei Jahre später im Oktober 2018 verkündet.
Angelika wurde wegen zweifachen Mordes durch Unterlassen sowie Mordversuchs in einem Fall zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Damit wäre ihre komplette Haft im April 2029 verbüßt.

Wird die Reststrafe nach Verbüßung von zwei Drittel zur Bewährung ausgesetzt - denke, hierfür dürfte Angelika beste Voraussetzungen mitbringen - ist sie nach 8 Jahren und 8 Monaten frei, das wäre dann im Dezember nächsten Jahres.


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Verbrechen in Höxter

08.11.2023 um 13:21
Zitat von LeonxLeonx schrieb:Vermutlich weiss er, dass er geistig behindert ist ...
Nach geistig behindert schaut es aber nach den jüngsten beiden Gutachten halt so gar nicht bei ihm aus.
Deshalb durfte er auch nicht in der Forensik bleiben, so wie er sich das gewünscht hat, sondern musste in die JVA.


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Verbrechen in Höxter

09.11.2023 um 06:12
Zitat von emzemz schrieb:Nach geistig behindert schaut es aber nach den jüngsten beiden Gutachten halt so gar nicht bei ihm aus.
Deshalb durfte er auch nicht in der Forensik bleiben, so wie er sich das gewünscht hat, sondern musste in die JVA.
Seine Biographie zeigt, dass er auf der Arbeit so schlecht war, dass er nur einfache Tätigkeiten verrichten konnte. Das einzige was er vermutlich gut kann ist Frauen zu manipulieren.


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Verbrechen in Höxter

09.11.2023 um 10:10
Der heutige Termin findet statt.

Leider ist es mir nicht möglich, als Prozessbeobachter teilzunehmen.


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Verbrechen in Höxter

09.11.2023 um 18:17
https://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-paderborn-prozess-um-verwahrung-fuer-horrorhaus-taeter-vertagt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-231108-99-873745

Da hatte ich ja Glück, dass ich erst gar nicht dort war. Hätte ansonsten gleich wieder zurückfahren können.

So ganz verstehe ich es nicht, wenn von einem weiteren Beweisantrag die Rede ist. Das ist doch nicht neu, die Verteidiger wollen nicht erst jetzt die Gutachterin und Angelika nochmal vor Gericht haben.
Das muss ich jetzt aber nicht verstehen, warum das nicht schon vorher entschieden wurde.
Direkt aus dem dpa-Newskanal

Paderborn (dpa) - Im Prozess um die Sicherungsverwahrung für den verurteilten Täter im Fall der tödlichen Misshandlungen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verzögert ein weiterer Beweisantrag eine Entscheidung. Die Verhandlung vor dem Landgericht Paderborn wurde kurz nach dem Start unterbrochen und soll am 23. November fortgesetzt werden.

Dann will die Kammer entscheiden, ob sie dem Antrag der Verteidigung stattgibt, die Gutachterin aus dem ursprünglichen Strafverfahren vor mehr als fünf Jahren als Zeugin zu laden. Diese hielt Wilfried W. damals für vermindert schuldfähig.



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Verbrechen in Höxter

14.11.2023 um 14:12
Frage an die Juristen: Wie ist das denn rechtlich zu sehen?

Dr. Saimeh wird jetzt nicht allzu heiß darauf sein, ihr Gutachten über Wilfried vor Gericht gegen zwei Kollegen zu verteidigen - oder wie muss man sich vorstellen, wie dieser Prozesstag abläuft, so sie denn als Zeuge geladen würde?

Und wenn sie als Zeugin geladen würde, könnte sie da nicht die Aussage verweigern oder sich zumindest auf die Position zurückziehen, sich nach all den den Jahren, nicht mehr an Details zu erinnern?


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Verbrechen in Höxter

23.11.2023 um 11:41
Gerichtsurteil von heute:
Der wegen tödlicher Misshandlungen zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilte Täter soll nach Verbüßen seiner Haft in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn am Donnerstag angeordnet, weil es Wilfried W. für gefährlich hält. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kammer schloss sich damit den Einschätzungen zweier psychiatrischer Sachverständiger an, die Wilfried W. für das seit Ende August laufende Verfahren begutachtet hatten. Sie sehen bei W. eine große Wiederholungsgefahr. Die Forensiker attestierten ihm ein großes Manipulationsgeschick und kriminelle Intelligenz, Empathielosigkeit und Gefühlskälte.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/horrorhaus-von-hoexter-gericht-ordnet-sicherungsverwahrung-fuer-verurteilten-taeter-an-a-1eea9323-11b7-44b5-8cd7-4a0404d48681


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Verbrechen in Höxter

23.11.2023 um 12:40
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Fall-Hoexter-Wilfried-W-muss-in-Sicherungsverwahrung,hoexter476.html

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Verteidigung in Revision gehen will, das war's dann wohl.
Verteidiger: W. fehlt der moralische Kompass

Die Verteidigung hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Bis zuletzt hatte W.s Anwalt Carsten Ernst versucht, die Sicherungsverwahrung abzuwenden. Wie die Gutachterin im Ausgangsverfahren gehe er davon aus, dass W. richtiges und falsches Verhalten nicht voneinander unterscheiden könne, sagte Ernst. W. fehle jeder moralische Kompass. Er sei nach seiner Haft in einer betreuten Wohnform besser aufgehoben als im Gefängnis, so Ernst. Der Bundesgerichtshof müsse nun entscheiden, ob der Prüfungsmaßstab des Gerichts ausreichend gewesen sei - oder ob nicht noch viel weitergehende Aspekte in die Beurteilung hätten einfließen müssen.



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