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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

1.253 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiche, Dessau ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

29.05.2017 um 19:35
@Jauchejochen
PS: im übrigen hatte ich da auch nur zweitrangig an Einflussnahme durch die "Dienststellung der Eltern" gedacht, sondern mehr an die in Dessau leider sehr verfilzten CDU-Seilschaften. Das Verhalten des OStA Bittmann damals nach der Festnahme des Angeklagten war auf jeden Fall "besonders", im Sinne von "ungewöhnlich" und damit "verdächtig". Es nährte den Verdacht, dass Bittmann da mehr am Schutz der Eltern des Tatverdächtigen als der Aufklärung des Verbrechens Interesse hatte.

Diesem Verdacht sollte nachgegangen werden durch Prüfung der Arbeit der Staatsanwaltschaft in den vorangehenden Fällen. Es mag durchaus nichts dran sein an diesem Verdacht, auch das wäre ja ein -zudem erfreuliches- Ergebnis einer Untersuchung, aber es sollte auf jeden Fall ergebnisoffen geprüft werden.

@SCMP77
Die Körperverletzung wurde nicht angeklagt, vielleicht war die StA der Ansicht, dass der Nachweis nicht mit ausreichender Sicherheit zu führen war.
und genau an der Stelle wäre zu prüfen, ob diese Entscheidung in Ordnung war.

Übrigens wurde deutlich häufiger gegen den Angeklagten zuvor ermittelt. Es wäre auch zu prüfen, warum von Ermittlungen in 40 Fällen nur sechs Fälle soweit gediehen, dass sie im Bundeszentralregister vermerkt sind. Es wäre zu prüfen, an welches Stelle diese Ermittlungen jeweils abgebrochen wurden und was jeweils dazu führte.

Ich sage da keineswegs, dass in diesen Fällen gemauschelt wurde, aber es sollte geprüft werden. Auch die Feststellung, dass dort immer alles seine Richtigkeit hatte, wäre ja ein Gewinn.

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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

29.05.2017 um 19:52
@otternase
Was Du alles überprüft haben willst!

Wie gesagt, schon das Schwarzfahren wird in der Regel unter einer Geldbuße eingestellt. Wie schwerwiegend die anderen Delikte waren, wissen wir nicht.

Ich bin sicher, die Justiz hat andere Probleme.


Die Zahl sagt letztendlich nichts aus, vielleicht haben wir es mit einem notorischen Schwarzfahrer zu tun?


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

29.05.2017 um 20:48
@SCMP77
Bereits ein überbleibender Verdacht der Mauschelei, Vorteilsnahme, Seilschaften, Korruption schadet langfristig dem Klima in einem Ort. Solchen Verdacht intensiv zu prüfen, hilft dem Ort Frieden zu geben. Das ist gut investierte Arbeit!

In Dessau haben wir Erfahrung mit einem sich ewig hinziehenden Verdacht, weil anfänglich dringend erforderliche Untersuchungen nicht angestellt wurden, weil gelogen und gemauert wurde, weil versucht wurde, zu vertuschen, was nicht mehr zu vertuschen war und zu schützen, wer nicht mehr geschützt werden konnte.
Siehe Fall Oury Jalloh:
Wikipedia: Oury Jalloh

Hätte der damals fahrlässig handelnde Dienstgruppenleiter (der den Feueralarm wiederholt wegdrückte), sofort die nötigen Konsequenzen gezogen und sein Fehlverhalten selbst zugegeben, berufliche und strafrechtliche Konsequenzen akzeptiert, und hätten Kollegen ihn nicht durch Lügen versucht zu decken (Originalzitat des Vorsitzenden Richters Steinhoff "„(Polizisten haben) "bedenkenlos und grottendämlich" falsch und unvollständig ausgesagt, sie haben dem Land Sachsen-Anhalt "aufs Übelste geschadet"), wäre die Sache nach wenigen Monaten abgeschlossen gewesen. So hingegen zieht sich die Sache immer weiter hin, die Proteste am Todestag werden auch nach 12 Jahren Jahr für Jahr größer...

Ich befürchte, dass mangelnde Aufklärung in diesem Fall auch hier einen solchen ewigen Fall daraus machen werden, der Kommune die Chance auf Frieden nimmt.

Aufklärung wäre auch im Interesse der Eltern des Angeklagten:
Die Sache Oury Jalloh hat aus Andreas S, dem damals fahrlässig handelnden Dienstgruppenleiter, einen schwerkranken Mann gemacht, nach mehreren Schlaganfällen und mit bösartigem Krebs, war er schon 2011 bei dem zweiten Prozess als damals 50-jähriger nur noch ein Häufchen Elend. Wenn diese Sache hier nicht zu einem Abschluss kommt, kann es den Eltern des Angeklagten ähnlich ergehen.


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29.05.2017 um 20:58
@otternase
Wie gesagt, schon die meisten bekannten Delikte sind nicht so, dass sie unbedingt vor ein Gericht mussten. Wenn man bei jedem Straftäter untersuchen würde, ob die vorherigen Taten nicht doch härter geahndet hätte werden müssen, würde sich die Justiz verzetteln und unnötige Kräfte in die Beurteilung solcher Fragen stecken. Die Justiz ist schon mit heutigen Verfahren überlastet. Irgendwann wäre dann die Justiz nicht mehr handlungsfähig. Willst Du das?


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29.05.2017 um 22:12
@SCMP77
das wird jetzt arg off-topic, sollten wir vielleicht eher an anderer Stelle oder per PN fortführen, falls dazu Diskussionsinteresse besteht, hier nur die kurze Antwort:

Der Staat hat das Gewaltmonopol. Das Gewaltmonopol kommt aber mit einer Verantwortung, nämlich der Verpflichtung des Staates, die Menschen auf dem Gebiet des Staates (bewusst so formuliert, um Inländer wie auch alle Formen des Aufenthalts von Ausländern zu inkludieren) vor Straftaten und Straftätern zu schützen.
Jede Straftat, partiell ausgenommen vielleicht Beziehungstaten, insbesondere aber jede schwere Straftat, bei der das Opfer nicht durch eigene kriminelle oder hochgradig fahrlässige Handlungen zu dem Vorfall beigetragen hat, ist daher ein Versagen, mindestens ein Fehler des Staates bei der Erfüllung der durch das Gewaltmonopol des Staates sich selbst auferlegten Verantwortung des Staates!
Das kann und wird immer passieren, aber aus Fehlern muss man lernen, um sie nicht zu wiederholen.

Daher wäre es meiner Ansicht nach dringend geboten, bei schweren Straftaten den kriminellen Werdegang des Täters, den Verlauf bisheriger Kontakte mit Polizei, Justiz, aber auch zB. psychatrische Untersuchungen und Behandlungen eingehend zu studieren, um zu schauen, wo typische Muster in der Entwicklung von kriminellen Karrieren zu finden sind, und wo eine Chance bestanden hätte, rechtzeitig einzugreifen und eine Eskalation bis zu einer schweren Straftat zu verhindern, wo eventuell Fehler gemacht wurden.
Nicht zur Ahndung von Vergangenem, sondern zur Vermeidung der Wiederholung von Fehlern und damit zur Verhinderung von künftigen Straftaten, zur rechtzeitigen Beendigung von kriminellen Laufbahnen künftiger potentieller Täter, noch bevor es zu solchen schweren Verbrechen kommt!

Um auf den konkreten Fall zurückzukommen: ich denke, dass einige Jahre früher mit geeigneten Massnahmen dem Angeklagten hätte geholfen werden können! Wie sein Verhalten nun in der Haft zeigt, kann er sich weitgehend unter Kontrolle halten, wenn nur beständiger Druck auf ihn ausgeübt wird. Eine elektronische Fußfessel für einige Monate, also eine Dauerüberwachung mit sofortiger Konsequenz bei Ansätze zu Fehlverhalten in Verbindung mit einer streng überwachten Therapie als Auflage, hätte mehr noch als zur Verhinderung von Straftaten zu dienen, einen psychologischen Effekt auf den Jungen haben können, zu lernen, sein eigenes Verhalten beständig unter Kontrolle zu halten, quasi ein "Über-Ich" zu installieren, welches hilft, Fehlverhalten zu verhindern.
Wäre das rechtzeitig, noch im Teenager-Alter eingesetzt worden, hätte das vielleicht hinreichend prägend wirken können, dass aus ihm nie ein solcher Straftäter geworden wäre...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

29.05.2017 um 22:30
der MDR berichtet auch:

Nur sieben Minuten Verhandlung - http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/prozess-dessau-einunddreissigster-verhandlungstag-100.html (Archiv-Version vom 04.06.2017)

Kurz und knapp, zum Inhalt des Tages keine weiteren relevanten Infos, allerdings eine interessante Ankündigung:
Noch keine Entscheidung ist zum Attest der Mutter des Angeklagten gefallen. Die Kriminalbeamtin ist für längere Zeit prozessunfähig, so hatte es die Amtsärztin bescheinigt. Die Nebenklagevertreter hatten das angezweifelt. Am Montag haben die Verfahrensbeteiligten die ausführliche Begründung der Amtsärztin ausgehändigt bekommen. Darüber soll dann am nächsten Verhandlungstag am 6. Juni gesprochen werden.



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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

29.05.2017 um 22:36
2015 wurden knapp 280.000 Fälle der Leistungserschleichungpolizeilich registriert. 
Aus Wikipedia.

Wenn das die ungefähre Zahl an Leistungserschleichungen pro Jahr sind, ist schon bemerkenswert, dass der Angeklagte mehrere solche Bemerkungen hatte.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

30.05.2017 um 18:45
Zitat von otternaseotternase schrieb:Der Staat hat das Gewaltmonopol. Das Gewaltmonopol kommt aber mit einer Verantwortung, nämlich der Verpflichtung des Staates, die Menschen auf dem Gebiet des Staates (bewusst so formuliert, um Inländer wie auch alle Formen des Aufenthalts von Ausländern zu inkludieren) vor Straftaten und Straftätern zu schützen.Jede Straftat, partiell ausgenommen vielleicht Beziehungstaten, insbesondere aber jede schwere Straftat, bei der das Opfer nicht durch eigene kriminelle oder hochgradig fahrlässige Handlungen zu dem Vorfall beigetragen hat, ist daher ein Versagen, mindestens ein Fehler des Staates bei der Erfüllung der durch das Gewaltmonopol des Staates sich selbst auferlegten Verantwortung des Staates!
Unsinn. Das Gewaltmonopol kann keine solche Verbrechen aktiv verhindern. Nur durch die Androhung der Strafe kann man die Anzahl reduzieren. Aber leider ist es so, dass sich manch ein Verbrecher für schlauer hält als der Staat und den interessiert auch nicht die höchste Strafe. Das solche Verbrechen dann ein Fehler des Staates sein sollen, naja, diese Ansicht finde ich schon etwas seltsam.

Und zum Gewaltmonopol gehört dann natürlich nach der Tat, das entsprechend NACH GETTZLICHEN REGELN abzustrafen, aber dazu muss erst die Tat gerichtlich aufgeklärt werden und das erfolgt momentan.
Zitat von otternaseotternase schrieb:Daher wäre es meiner Ansicht nach dringend geboten, bei schweren Straftaten den kriminellen Werdegang des Täters, den Verlauf bisheriger Kontakte mit Polizei, Justiz, aber auch zB. psychatrische Untersuchungen und Behandlungen eingehend zu studieren, um zu schauen, wo typische Muster in der Entwicklung von kriminellen Karrieren zu finden sind, und wo eine Chance bestanden hätte, rechtzeitig einzugreifen und eine Eskalation bis zu einer schweren Straftat zu verhindern, wo eventuell Fehler gemacht wurden.
Das ist alles doch nur reinste Theorie, nur ein reines Wunschdenken, dass man potentielle Täter schon vor Ausführung einer Tat erkennen soll. Das versucht man schon seit Jahrhunderten. Daran beißen sich schon lange Psychiater/Psychologen die Zähne aus, aber ohne wirkliches Ergebnis. Und das hätte nichts mit der Frage zu tun, ob die StA das vorher richtig eingeschätzt hätte, sondern man müsste die Akte weiter an entsprechende Stellen weiterleiten, die Öffentlichkeit hätte damit nicht die Bohne etwas zu tun.Bisher waren aber diese Bemühung nicht wirklich von Erfolg gekrönt. So ein Staat, der das meint zu können, wäre daher als kritisch anzusehen und gehört eher nicht zu den Rechtsstaaten.


Außerdem änderst Du auch ständig Deine angeblichen "Ziele", erst waren es die Aufdeckung Von Mauscheleien bzw. CDU-Seilschaften, nun ist es plötzlich die Frage der besseren früheren "Behandlungen" der Angeklagten, sprich der Prävention.

Das Problem ist eben, nachher weiß man es immer besser als vorher. Aber für die Forschung um von Vortaten auf die schweren Straftaten schließen zu wollen, ist der Einzelfall uninteressant, wenn man in die Richtung forschen will, benötigt man eine statistisch relevante Anzahl von Fällen. Und wie gesagt, diese Forschung erfolgt nicht in der Öffentlichkeit, davon bekommt sie selten etwas mit.

Von mir aus, kannst Du der Ansicht sein, dass durch frühes Eingreifen hätte verhindert werden können, aber das ist nur ein Bauchgefühlt und taugt nicht wirklich etwas.


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30.05.2017 um 21:11
@SCMP77
das wird eine ziemlich theoretische Diskussion, ich will mich mit meiner Antwort auf die den konkreten Fall berührenden Fragen beschränken.

1) "Strafe" hat nicht nur abschreckende Funktion. Die Ausübung des Gewaltmonopols mittels Strafe wirkt auch insoweit zur Vermeidung von Straftaten, als dass

a) eine sinnvoll angelegte Strafe bei einem Täter zu einer Verhaltensänderung führen kann. Gerade bei jungen, noch formbaren Menschen kann eine Strafe, die diesen Jugendlichen trifft, eine Chance sein, eine kriminelle Laufbahn zu beenden. Das ist zB. der Grundgedanke beim "Warnschussarrest".
Bezogen auf den konkreten Fall: wenn Ermittlungen gegen ihn immer wieder eingestellt wurden, Verfahren gegen ihn eingestellt wurden und im Falle einer Verurteilung eine Strafe erfolgte, die ihn kaum getroffen hat (da er kein Einkommen hatte, werden seine Eltern die Geldstrafe wahrscheinlich für ihn direkt oder indirekt bezahlt haben), dann hat sich bei ihm offenbar die fehlerhafte Überzeugung eingestellt, er könne sich alles ohne jede Konsequenzen erlauben. Und dies ist inzwischen so verfestigt, dass eine Änderung kaum noch denkbar ist. Und so ist Quantität und Qualität der Straftaten bei ihm gewachsen. Hätte er bereits frühzeitig als Jugendlicher einmal scharfe Konsequenzen tragen müssen, hätte diese Entwicklung vielleicht gestoppt werden können. Strafe, Ausübung des Gewaltmonopols des Staates, hätte da also Straftaten verhindern können.

b) aber auch ganz simpel: ein Täter, der im Knast sitzt, kann nicht gleichzeitig draussen neue Straftaten begehen. Die Ausübung des Gewaltmonopols des Staates in Form von Haftstrafen ist insoweit insbesondere bei Intensivtätern geeignet, einfach durch die Form der Strafe weitere Straftaten zu verhindern!

2) "ein reines Wunschdenken, dass man potentielle Täter schon vor Ausführung einer Tat erkennen soll. Das versucht man schon seit Jahrhunderten. "
Sicher, aber das sollte nicht bremsen. Natürlich kann man nie eine 100%-Vorhersage-Richtigkeit erreichen. Aber man kann immer besser werden, wenn man sich bemüht, aus vorangehenden Fällen zu lernen.
Im konkreten Fall wäre eine solche Vorhersage zudem nicht besonders schwierig gewesen: die Wahrscheinlichkeit, dass jemand, der bereits als Minderjähriger mit Körperverletzung, Sachbeschädigung und Brandstiftung (und vermutlich auch sexuellem Missbrauch) auffällig wird, auch später erneut mit Straftaten auffällig werden wird, wenn nicht geeignete Massnahmen zur Prävention durch den Staat ergriffen werden, ist sehr hoch.

Wie hoch, weiss ich leider nicht. Ich suche solche Statistiken schon länger, leider bin ich in Bezug auf Deutschland nie fündig geworden. Ich denke, dass man da mit Methoden des Machine Learning aus Daten zu Kriminalitätskarriere sehr wohl auffällige Pattern rausfinden könnte.

3) "erst waren es die Aufdeckung Von Mauscheleien bzw. CDU-Seilschaften, nun ist es plötzlich die Frage der besseren früheren "Behandlungen" der Angeklagten, sprich der Prävention."
das steht in engem Zusammenhang:
Zu prüfen wäre, was die Gründe waren, warum zuvor keine präventiven Massnahmen bei dem Angeklagten zum Zuge kamen, die seine kriminelle Laufbahn eventuell hätten rechtzeitig stoppen können?
Und eine mögliche Antwort auf diese Frage lautet eben "Mauschelei", "CDU-Seilschaften".

Muss nicht so gewesen sein, kann aber so gewesen sein, sollte überprüft werden, ergebnisoffen!


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30.05.2017 um 21:51
Alles nur reine Theorie, dass der Knast einen Menschen besser macht, ist nicht bewiesen, eher im Gegenteil, derjenige wird aus seinem sozialen Umfeld rausgerissen, verliert die Arbeit und kommt dort mit unangenehmen Zeitgenossen zusammen.

Das ist auch der Grund, dass Richter in der Regel erstmal Strafen unter 2 jahren nicht selten zur Bewährung aussetzen. Sie erhalten eine Galgenfrist.

Zu diesem Problem gibt e auch entsprechende Untersuchungen, die zumindest nicht belegen, dass der Knast eine Besserung bewirkt. Die Rückfallwahrscheinlichkeit für Täter mit Bewährung ist deutlich geringer, als von denen, welche eine Strafe absitzen mussten. Das Problem an diesen Statistiken ist natürlich, dass die Verbrechen, die zu einer Haftstrafe führen, entsprechend schwerer sind. Aber es gibt kein Beleg für Deine Theorie, dass der Knast einen Menschen bessert.


Und klar könnte man viel früher jemanden einbuchten, aber nur soweit es das Gesetz zulässt. Alle Taten die er bis zum 15. lebensjahr ausgeführt hat, sind nicht strafbar, daran ist man hier per Gesetz gebunden und die sind in Wirklichkeit nicht willkürlich sondern sind Ergebnis teilweise jahrhundertelanger Erfahrung und stellen meist ein Kompromiss dar, der den meisten Fällen - und darauf kommt es in einem System "Staat" eigentlich nur an - auch gerecht wird. natürlich gibt es dann die berühmten Ausnahmefälle, aber die muss man eben in Kauf nehmen, es gibt eben nicht den idealen Staat. Ob die Gesetze einen guten Kompromiss darstellen, können nur Statistiken zeigen und nicht die Einzelfälle und da steht der Deutsche Staat im Vergleich zu anderen doch noch recht gut da.

Und eine längere Haft wird kaum das Problem verhindern, irgendwann hätte man den Angeklagten entlassen müssen. Dann  wäre das Verbrechen vermutlich nur später passiert.

Jetzt nach der Tat, wird er natürlich sitzen müssen und ich könnte mir vorstellen, dass hier auch die Schwere der Schuld festgestellt werden könnte.
Sicher, aber das sollte nicht bremsen. Natürlich kann man nie eine 100%-Vorhersage-Richtigkeit erreichen. Aber man kann immer besser werden, wenn man sich bemüht, aus vorangehenden Fällen zu lernen.
Davon ist man noch weit entfernt. Und wie ich schon sagte, für solche Untersuchungen sind Einzelfälle uninteressant. Auch ist es ein Extremfall, ausgerechnet darauf solche Maßnahmen aufzubauen, wäre noch verkehrter. Und selbst wenn die Psychologen bessere Vorhersagen hätten, wäre es noch lange nicht gewiss, dass diese angewendet werden können, die Zweifel werden immer bleiben.

Ich bin jedenfalls froh, dass ich in einem Staat lebe, wo solche Prognosen erst dann bei denen angewendet werden, die eine entsprechende Tat begangen haben und daher auch bewiesen wurde, dass sie dazu fähig sind.

Prophylaktisches Einsperren würde dazu führen, dass Menschen bestraft werden, ohne eine Tat begangen zu haben, das ist einem Rechtsstaat fremd.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

30.05.2017 um 22:10
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Prophylaktisches Einsperren würde dazu führen, dass Menschen bestraft werden, ohne eine Tat begangen zu haben,
davon war nie die Rede. Der Angeklagte hier hat ja bereits sehr relevante Taten begangen.

Aus den bisherigen Taten eines kriminellen Jugendlichen auf die Wahrscheinlichkeit künftiger Taten durch ihn zu schliessen, ist weder kompliziertes Hexenwerk noch widerspricht es dem Rechtsstaat.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ich bin jedenfalls froh, dass ich in einem Staat lebe, wo solche Prognosen erst dann bei denen angewendet werden, die eine entsprechende Tat begangen haben und daher auch bewiesen wurde, dass sie dazu fähig sind.
ich möchte bei jemandem, der Körperverletzung, Brandstiftung, Sachbeschädigung usw. in vielen Fällen begeht, nicht unbedingt noch wissen, ob er auch zu Mord fähig ist, ich möchte vor dem lieber geschützt werden, bevor er einen Mord begeht.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Alle Taten die er bis zum 15. lebensjahr ausgeführt hat, sind nicht strafbar,
sollten aber meiner Ansicht nach trotzdem gespeichert und bei der Beurteilung späterer Straftaten betrachtet werden, um mögliche Fehlentwicklungen des Täters zu erkennen und damit geeignete Massnahmen zur Verhinderung von künftigen Wiederholungstaten einleiten zu können.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

30.05.2017 um 23:48
Zitat von otternaseotternase schrieb:Aus den bisherigen Taten eines kriminellen Jugendlichen auf die Wahrscheinlichkeit künftiger Taten durch ihn zu schliessen, ist weder kompliziertes Hexenwerk noch widerspricht es dem Rechtsstaat.
Auf die Wahrscheinlichkeit GLEICHARTIGER Taten ja, aber auf weitergehende (wie Mord) ein klares NEIN, das ist ganz klar die ständige Rechtsprechung des BVerfG und die ist auch nachvollziehbar, weil man die Zweifel, die dabei entstehen nie überwinden kann. Und das einzige, was es hier in dieser Richtung hier in D gibt, ist die Sicherungsverwahrung, aber da sitzen normalerweise nur Menschen drin, die auch jemanden umgebracht haben. Auch in der forensischen Psychiatrie geht es öfter um diese Frage, aber auch da gilt, bei der Frage der Fortdauer der Unterbringung geht es um die Wahrscheinlichkeit gleichartiger Taten, nicht um weitergehende. Und auch da findet eine Abwägung der Wahrscheinlichkeit für mögliche künftige Taten mit der Dauer der Unterbringung statt.

Und manchmal, wenn der Gesetzgeber erkennt, dass die Rechtsprechung aus dem Ruder läuft, greift der er ein, und erlässt neue Gesetze, so geschehen in der Frage der Unterbringung in der Forensischen. Da wurde erkannt, dass trotz eher fallender Kriminalitätsrate die Insassen noch seltener entlassen wurden, so dass hier die Anzahl im Laufe der Jahre immer weiter anstieg. Der Gesetzgeber hat daraufhin reagiert und die maximale Verweildauer bei leichteren Verbrechen limitiert.
Zitat von otternaseotternase schrieb:ich möchte bei jemandem, der Körperverletzung, Brandstiftung, Sachbeschädigung usw. in vielen Fällen begeht, nicht unbedingt noch wissen, ob er auch zu Mord fähig ist, ich möchte vor dem lieber geschützt werden, bevor er einen Mord begeht.
Einmal kannst Du nicht wissen, was da im Einzelnen vorgelegen hat, deren Hintergründe etc. und ob es überhaupt die angeblichen 40 Sachen BEWIESEN werden konnten. Wir sprechen hier über in Wirklichkeit über Sachen, von denen wir so gut wie nichts wissen.

Zum anderen kann ich Dir auch nicht mehr helfen, weil Du das Wesen eines Rechtsstaates nicht verstanden hast. Täter werden eben nicht rechtlos, es muss immer eine Abwägung beider Seiten (das Schutzbedürfnis des Bürgers und der Freiheitsanspruch eines Täters) gefunden werden. Und ob diese Abwägung vernünftig ist, kann man nur durch Statistik-Vergleich der Staaten untereinander erfolgen und diese zeigt, dass D einen guten Kompromiss gefunden hat. Sicherlich spielt hier nicht nur die Rechtsprechung eine Rolle sondern das gesamte soziale Gefüge, aber das alles gehört nunmal zu unserem System.

Natürlich kann man es auch so machen, wie in den USA, wo die einzelnen Gefängnisstrafen aufadiert werden. Die Statistik sagt aber, dass dieses System auch nicht besser ist (eher im Gegenteil) und die Steuerzahler muss deutlich höhere Ausgaben für die Gefängnisse tragen.

Schönen Abend noch.


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31.05.2017 um 00:17
@SCMP77
1)
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:es muss immer eine Abwägung beider Seiten
das ist richtig. Daran zweifelt ich auch nicht. Ich zweifel aber daran, ob derzeit diese Abwägung richtig gewichtet erfolgt.

2)
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:dass D einen guten Kompromiss gefunden hat. Sicherlich spielt hier nicht nur die Rechtsprechung eine Rolle sondern das gesamte soziale Gefüge, aber das alles gehört nunmal zu unserem System.
Gerade letzterem Satz muss ich unbedingt zustimmen. Aber das soziale Gefüge ist nicht statisch, es ändert sich beständig. Deutschland hatte mal einen guten Kompromiss gefunden, aber die Rahmenbedingungen haben sich verändert und daher müsste auch die Rechtssprechung sich anpassen.
Ich erinnere mich da gerade an einen sehr passenden Satz von Magnus Lindgren (Stiftelsen Tryggare Sverige, eine Art "Weisser Ring" in Schweden):

“The main problem is the Swedish model of crime prevention which dates from the 1960s, trying to build a good society with good education and child care. That’s all very well, but we are fighting the crimes of yesterday, not necessarily the crimes of today or tomorrow.”

Das gilt meiner Ansicht nach sehr ähnlich auch für Deutschland!

3)
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Natürlich kann man es auch so machen, wie in den USA, wo die einzelnen Gefängnisstrafen aufadiert werden. Die Statistik sagt aber, dass dieses System auch nicht besser ist (eher im Gegenteil)
Das ist eine Frage der Betrachtung: in absoluten Zahlen sind Kriminalitätsraten in den USA noch immer weit höher, oft um Größenordnungen höher als zB. in europäischen Staaten. Gleichzeitig ist die Kriminalität jedoch gegenüber den Peak-Jahren dramatisch gesunken. Beispiel: die Zahl der Morde in New York ist von ca. 2000 pro Jahr in den 1970ern auf rund 400 pro Jahr zurückgegangen. Das ist noch immer sehr viel, auch für eine Stadt mit 8 Mio Einwohnern. Zum Vergleich in Berlin gab es 2014 131 Tötungsdelikte insgesamt (Mord und Totschlag) bei 3,5 Mio Einwohnern. Aber in Berlin war das eine Steigerung um 25% gegenüber dem Vorjahr, während die Rate in New York jedes Jahr sinkt...
So ganz und völlig verkehrt kann das nicht sein, was in den USA da gemacht wird. Es würde nicht schaden, davon vielleicht hier und da auch etwas davon zu lernen!


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31.05.2017 um 00:31
@otternase
Schwankungen sind normal, darf man sich bei einer im Vergleich zur Geamtbewohnerzahl nicht ein Jahr raus suchen.

Für NYC ist das bekannt, aber man glaubt, dass bestimmte Tätergruppen sich dort einfach zurückziehen und woanders tätig werden. Man muss immer das ganze Land betrachten und da hat auch D schon seit langem eine sinkende Kriminalitätsrate, da ist die USA nichts besonderes. Ich denke, dass da eher die höhere Wahrscheinlichkeit der Aufklärung durch DNA eine Rolle spielt.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

01.06.2017 um 22:29
1) die Fortschritte der Kriminaltechnik (zB., aber nicht nur DNA) dürften sicher auch eine Rolle spielen. Wenn (wie fast immer) mehrere Entwicklungen oder Massnahmen zusammenfallen, dann kann man sich trefflich darüber streiten, welche davon welchen Anteil am Gesamtergebnis haben

2) Kriminalitätsstatistiken muss man immer mit großer Vorsicht betrachten. Um mal ein extremes (weder auf USA noch Deutschland zutreffendes) Beispiel zu nehmen: in einem "failed-state", in dem Straftaten von den Bürgern gar nicht mehr angezeigt werden, weil der Staat da eh nicht helfen kann, oder gar in dem der Staat gar nicht mehr in der Lage ist, Straftaten auch nur zu dokumentieren, sinkt rein gemäß Betrachtung der Kriminalitätsstatistik die Kriminalitätsrate rapide... Die Wirklichkeit sieht da hingegen ganz anders aus.

Aber alles das ist off-topic, ich bin ehrlich gesagt erstaunt, dass die Admins solchen Langmut hatten, uns diese Off-topic Diskussion hier führen zu lassen.

Daher nun der Back-to-topic Anteil dieses Beitrages:

1) Für die Verlesung der Vorstrafen der beiden Angeklagten wurde ein ganzer Verhandlungstag eingesetzt, der dann entsprechend kurz war (laut MDR sieben Minuten)
Ist das normal, gibt es vielleicht sogar Regeln, die das so erzwingen? Warum konnten die Vorstrafen nicht gleich nach Feststellung der Personalien zu Prozessbeginn verlesen werden? So zieht sich der Prozess -meiner Ansicht nach unnötig- in die Länge!

2) "Leistungserschleichung" durch die weibliche Angeklagte: Ist das zwingend Schwarzfahren oder welche anderen möglichen Taten werden noch unter dem Begriff subsummiert?
Wann kommt es da zu einem Eintrag, zu einer Verhandlung und zu einer Geldstrafe? Der "normale" Schwarzfahrer, der, wenn er erwischt wird, das "erhöhte Beförderungsentgeld" zahlt, landet doch normalerweise nicht vor Gericht und bekommt keinen Eintrag im Register. Was kann hinter so was stecken?

3) "Sachbeschädigung und Erschleichen von Leistungen" durch den männlichen Angeklagten: eine seltsame Kombination, was ist sowas, ein Schwarzfahrer, der gleich noch mit dem Nothammer eine Scheibe einschlägt? Oder was kann möglicherweise hinter sowas stecken?
Und das dann mit 600 EUR Strafe und Arbeitsstunden. Was ist für solche Dinge eine typische Strafe, kann man aus der Höhe der Strafe auf die Schwere der Tat rückschliessen?

4) Am kommenden Verhandlungstag, dem 6. Juni, soll laut der Meldung des MDR über das Attest der Mutter gesprochen werden. Ist das normal, allein für sowas einen Verhandlungstag anzusetzen? Wird der Inhalt des Attest dann eigentlich öffentlich behandelt (insoweit hier Klärungsbedarf bestehen sollte) oder wird die Öffentlichkeit davon ausgeschlossen, immerhin geht es ja um schützenswerte Gesundheitsdaten eines Zeugen? Besteht hier eigentlich die Möglichkeit eines Beschlusses, ein Zweitgutachten einzuholen, wäre dafür das Gericht zuständig?


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02.06.2017 um 01:20
Zu 2) Wiederholtes Schwarzfahren z.B. Leistungserschleichung gem. §265a StGB wird ein Ermittlungsverfahren nach sich
ziehen!

Zu 3) Ich möchte nicht spekulieren, was dahinter steckt.
Aber hier kann etwas nicht stimmen. Geldstrafe und Arbeitsstunden können so nicht gemeinsam neben einander
verkündet worden sein. Arbeitsstunden im Strafverfahren kommen einer Ersatzfreiheitsstrafe gleich und richten sich
nach Tagessätzen, die dann erst in Arbeitsstunden auf Antrag umgewandelt werden können.
Tagessätze bedeuten Haftzeit.


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03.06.2017 um 21:38
@hahnundhenne
Danke für die Erkläuterung zu 2). Also vermutlich wiederholtes/notorisches Schwarzfahren bei ihr.

Zu 3). Das klingt einleuchtend, da dürfte also die Formulierung der Presse irreführend sein. Wahrscheinlich wurde er also nicht wegen "Sachbeschädigung und Leistungserschleichung" zu "Geldstrafe und Arbeitsstunden", sondern eher wegen Leistungserschleichung zur Geldstrafe und unabhängig davon wegen Sachbeschädigung zu Arbeitsstunden verurteilt?


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 15:29
es geht in die nächste Runde:

Mordprozess Yangjie Li Mutter von Sebastian F. wird erneut vorgeladen – Quelle: http://www.mz-web.de/27748420 ©2017
Überraschung im Prozess um den Sexualmord an der chinesischen Studentin Yangjie Li am Landgericht in Dessau: Ramona S., die Mutter des Angeklagten Sebastian F., kommt möglicherweise doch nicht um einen Auftritt vor Gericht herum.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage dringen auf eine Vernehmung der Polizistin. Beide wollen das amtsärztliche Gutachten, nach dem die Mutter nicht verhandlungsfähig sei, nicht akzeptieren. Die Frau ist seit fast einem Jahr krankgeschrieben und befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung.
[...]
In entsprechenden Anträgen an das Gericht haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage am Dienstag deutlich gemacht, dass sie aus rechtlichen und auch aus medizinischen Gründen ernsthafte Zweifel an dem Befund hegen.
[...]
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: „Die Zeugin muss erscheinen. Sie ist ein wichtiges Beweismittel.“ Es erschließe sich nicht, warum das aus fachärztlicher Sicht nicht möglich sein soll. Ein Vertreter der Nebenklage stellte zudem den Antrag, die verantwortliche Medizinerin als Sachverständige gleich mit zum Prozess zu laden. Wie das Gericht dazu steht, bleibt vorerst offen. Die Verhandlung wurde auf den 20. Juni vertagt.
kam für mich jetzt nicht sooo überraschend. Wie ich zuvor schrieb, allein, um den Geruch eines Gefälligkeitsgutachtens zu vermeiden, hätte man einen Amtsarzt aus einem anderen Ort und anderem Umfeld (zB. einen Bundeswehrarzt) beauftragen sollen. Indem eine Amtsärztin der Polizei aus Dessau begutachtete, wurde doch schon eine Steilvorlage für solche Anträge geliefert!


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 16:49
Was soll denn dieses ewige hin und her mit der Mutter? Sie darf doch als Angehörige 1. Grades sowieso die Aussage verweigern. Und das wird sie mit Sicherheit auch tun, falls der Amtsarzt entscheidet, sie sei verhandlungsfähig.

Auftritt Mutter vor Gericht: "Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch". Ende der Befragung.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 18:25
Ich kann die Anstrengungen, die Mutter doch noch in den Gerichtssaal zu bekommen, auch nicht nachvollziehen. Ich denke, dass jeder der Beteiligten dort davon ausgeht, dass sie ohnehin nicht aussagt. Das zieht das Ganze doch nur unnötig in die Länge. Ich weiß nicht, welchen Sinn das hat. Ich könnte es nachvollziehen, wenn man sich tatsächlich Erkenntnisse von der Aussage der Mutter erhoffen könnte - aber sie wird wohl so oder so nicht aussagen.


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