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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

1.253 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiche, Dessau ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 19:15
Zitat von EgiEgi schrieb:Was soll denn dieses ewige hin und her mit der Mutter? Sie darf doch als Angehörige 1. Grades sowieso die Aussage verweigern. Und das wird sie mit Sicherheit auch tun, falls der Amtsarzt entscheidet, sie sei verhandlungsfähig.
Die Mutter hat als Polizistin anfänglich bei den Ermittlungen insbesondere bei Zeugenaufnahme und -befragung geholfen. Meines Wissens darf sie über diese Themen, die ihre polizeiliche Ermittlungen betrifft, sehr wohl befragt werden.
Ausserdem ist sie seit 1 Jahr krankgeschrieben, obwohl sie zumindest fähig war, ein Gartenlokal feierlich zu eröffnen und zwar zum Zeitunkt der Beerdigung des Opfers. Der "Zustand", der Anlass zur Verhandlungsunfähigkeit ist, darf also sehr wohl langsam hinterfragt werden!

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Egi ehemaliges Mitglied

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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 19:26
Irrtum. Außer Angaben zur Person muss sie gar nix beantworten. Schauen wir doch mal in die Strafprozessordnung.

§ 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Die Absätze (2) und (3) lasse ich weg, sie sind hier nicht relevant.

Doch die Mutter des Angeklagten ist Polizistin, ändert das etwas? Nein.

§ 55 Auskunftsverweigerungsrecht
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Da ihr Sohn bereits vor Gericht steht, könnte jede ihrer Antworten negativ für ihn sein. Also darf sie schweigen.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 19:32
Ok, ich lasse mich gerne in juristischen Punkten überzeugen. In moralischen Punkten sind wir uns dennoch einig, dass eine Überprüfung überfällig ist?!


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 19:36
Vor Gericht geht es aber nicht um Moral, sondern um Gesetze. Oder wie einst ein Richter zu einem meiner Bekannten sagte: "Wenn Sie glauben, Sie finden hier Gerechtigkeit, dann muss ich Sie enttäuschen. Sie bekommen hier nur ein Urteil".


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 20:07
Zitat von otternaseotternase schrieb:Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: „Die Zeugin muss erscheinen. Sie ist ein wichtiges Beweismittel.“
Auch wenn sie wahrscheinlich die Aussage verweigern wird, braucht das Gericht trotzdem auch DIESE Aussage, um den Fall korrekt abzuschließen.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 20:28
Jetzt blöde Frage: Könnte es sein, dass sie irgendeine(n) Zeugen/in befragt hat, der/die inzwischen verstorben ist und ihre Aussage deshalb so wichtig ist? Könnte sie in so einem Fall gezwungen werden?


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 20:46
s@MaryPoppins
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ausserdem ist sie seit 1 Jahr krankgeschrieben, obwohl sie zumindest fähig war, ein Gartenlokal feierlich zu eröffnen und zwar zum Zeitunkt der Beerdigung des Opfers. Der "Zustand", der Anlass zur Verhandlungsunfähigkeit ist, darf also sehr wohl langsam hinterfragt werden!
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ok, ich lasse mich gerne in juristischen Punkten überzeugen. In moralischen Punkten sind wir uns dennoch einig, dass eine Überprüfung überfällig ist?!
Nein, es scheint hier wohl nicht um die Überprüfung der Diagnose selber zu gehen, dazu sind die von der StA vorgeschlagenen Punkte nicht geeignet.


Hier geht es um psychische Probleme und deren Abschätzung. Und der Auslöser war offenbar die Tat ihres Sohnes. Nun hat man es aber tagtäglich als Polizist mit Verbrechen zu tun. Das könnte bewirken, dass ein Mensch mit solchen psychischen Problemen  dieser Arbeit nicht mehr nachkommen kann. Wenn das dauerhaft ist, kann ein solches Problem im normalen Arbeitsleben zu einer krankheitsbedingten Kündigung führen, wie das aber bei Beamten ist, weiß ich nicht.

Dahingehend kann die Eröffnung eines Lokals eine  Ablenkung bewirken, was dann u.U. förderlich für eine Genesung ist.


Eine Zeugenbefragung wäre genauso schädlich, jedenfalls muss man darauf schließen, wenn man dem Arzt glauben schenkt, von dem aus auch ein Gericht erst mal ausgehen muss. Andernfalls müssten erst mal klare Zweifel an der Diagnose auftauchen, aber was man da von dem Prozess selber liest, scheint die StA nicht wirklich selber daran zu zweifeln. Für begründete Zweifel wäre ein Gegengutachten notwendig (da StA und Gericht nicht vom Fach sind), von dem aber bisher nicht die Rede ist.

Die Aussage des Arztes vor Gericht soll vermutlich nur dazu dienen, dass das Gericht sich ein besseres Bild darüber verschaffen soll, ob das Interesse der Strafverfolgung die vom Arzt diagnostizierten negativen gesundheitlichen Folgen für die Mutter überwiegt oder nicht. Für eine solche Abwägung ist nur das Gericht zuständig.

Ich habe hier aber wirklich Problem damit, was hier die Aussage der Mutter noch bringen soll, zumal einen Aussageverweigerung bei Ladung sicherlich erfolgen wird. Ich denke, davon ist auch bisher das Gericht ausgegangen, nun setzt  aber die StA und Nebenklage dem Gericht die Pistole auf die Brust. Eine Ablehnung des Antrags muss nun gut begründet sein, allenfalls wäre das ein Revisionsgrund. Aber letztendlich bewirkt das höchstwahrscheinlich nur eine Verlängerung des Verfahrens ohne Wahrheitsgewinn.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 21:44
Zitat von EgiEgi schrieb:Was soll denn dieses ewige hin und her mit der Mutter? Sie darf doch als Angehörige 1. Grades sowieso die Aussage verweigern.
1) diese Frage kann man aber auch umkehren:
Warum bemüht sich diese Frau derart, um einen Termin vor Gericht herumzukommen? Sie darf doch als Angehörige 1. Grades sowieso die Aussage verweigern.
Wäre sie zum ursprünglich angesetzten Termin erschienen, wäre vermutlich bis heute schon längst Gras über die Sache gewachsen. Der Vater des Angeklagten ebenso wie ihr Mann, der Stiefvater des Angeklagten sind doch auch vor Gericht erschienen und leben noch...
Sie hat mit dem Geeier um ihre Prozessunfähigkeit doch erst recht alle Aufmerksamkeit auf sich gezogen...

2) sie hat seit der Festnahme des Sohnes eine Kneipe eröffnen können, einen Widerspruch gegen die Untersagung der Nebentätigkeit führen können am Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Quelle: http://www.mz-web.de/24599758 ), sich trotz der Untersagung der Nebentätigkeit regelmäßig in der Kneipe aufgehalten (Quelle Printausgabe der MZ 6. März 2017, Aussage eines ehemaligen Service Mitarbeiters), in Sozialen Medien Werbung für die Kneipe gemacht, und ebendort auch den Prozess kommentiert (Quelle: http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/dessau-prozess-verhandlungstag-100.html (Archiv-Version vom 04.09.2017) ), an das Gericht einen Brief geschrieben, in dem sie keinen Beitrag zur Wahrheitsfindung geliefert hat, sondern sich nur über die "böse Welt" beschwert hat (Quelle: http://www.mz-web.de/26662458 )
Angesichts all dessen erscheint es hochgradig unglaubwürdig, dass sie gleichzeitig unfähig sein soll, die Wahrnehmung des Zeugnisverweigerungsrechts vor Gericht zu verkünden. Ich könnte mir vorstellen, dass da inzwischen auch sowas wie ein Interesse der beteiligten Parteien Staatsanwaltschaft und Nebenklage, aber auch Gericht existiert, sich nicht für doof verkaufen zu lassen...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 21:49
ergänzend die Meldung des MDR:

Staatsanwaltschaft will Mutter des Angeklagten als Zeugin hören
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/prozess-dessau-chinesische-studentin-kurzer-verhandlungstag100.html (Archiv-Version vom 09.06.2017)

wie immer später als die MZ, dafür etwas ausführlicher.
Es geht um das amtsärztliche Attest der Mutter des Angeklagten. Dem Attest nach ist die Frau vernehmungsunfähig. Die Staatsanwaltschaft fordert, die Kriminalbeamtin doch als Zeugin zu laden. Die Anklage verweist dabei auf die Möglichkeiten, während der Vernehmung der Mutter die Öffentlichkeit oder auch ihren Sohn zeitweise von der Verhandlung auszuschließen oder von einer Video-Aufzeichnung Gebrauch zu machen. Die Nebenklagevertreter schließen sich diesem Antrag geschlossen an. "Wir wollen klären, warum die Polizeibeamtin nach der Tat bis zum Auffinden der Leiche mit ihrem Sohn 40 Mal telefoniert hat", sagt Sven Peitzner, der die Eltern der getöteten Chinesin vor Gericht vertritt.

Auch die Amtsärztin, die der Mutter die Vernehmungsunfähigkeit bescheinigt hatte, soll vor Gericht vernommen werden. Die Kammer hat nun zwei Wochen Zeit, um über die Anträge zu entscheiden.
[...]
Am 20. Juni soll der Prozess fortgesetzt werden.
Am Rande: der Angeklagte hat sich neu gestylt ;-)
Als der Angeklagte den Saal 118 betritt, geht ein Raunen durch die Zuschauerreihen. Der 21-Jährige hat seinen Schädel in der Haftanstalt kahl rasiert.



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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.06.2017 um 21:49
@SCMP77
Danke für deine Einschätzung!
Es stellt sich dennoch die Frage, warum sie nicht vor Gericht erscheint, die Aussage verweigert und diesem unsäglichem Geplänkel ein Ende bereitet. Das dürfte ein Akt von einigen Minuten sein.
Aber mal abwarten, was passiert.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.06.2017 um 00:20
@otternase

Fakt ist, dass ein Attest eines Amtsartztes vorliegt, was man als Laie in diesen Sachen erst mal nicht anzweifeln kann, weil einem die notwendige Expertise fehlt. Gerade psychische Krankheiten können von Laien selten vernünftig eingeschätzt werden. Die Tätigkeit im Lokal widerspricht nicht diesem Attest. Dass sie da evtl. gegen das Nebentätigkeitsverbot verstößt (wenn überhaupt), spielt für die Frage der Vernehmungsfähigkeit keine Rolle.

Sicherlich könnte sie da der Sache bzgl. der Erklärung des Zeugenverweigerungsrechts einen Schlusspunkt setzen, aber wie gesagt, gerade psychische Krankheiten sind nicht immer  mit Logik zu verstehen.

Und dem Attest widersetzt sich die StA und Nebenklage wohl nicht, sie meint aber, dass durch geeignete Maßnahmen eine Zeugenbefragung doch möglich sei. Entscheidung liegt hier aber bei Gericht, das dies dann mit Hilfe des Arztes entscheidet.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.06.2017 um 03:52
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Gerade psychische Krankheiten können von Laien selten vernünftig eingeschätzt werden.
Von "Fachleuten" ebensowenig!


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.06.2017 um 09:32
@Xtralarge
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb:    SCMP77 schrieb:
   
Gerade psychische Krankheiten können von Laien selten vernünftig eingeschätzt werden.
Von "Fachleuten" ebensowenig!
sehr richtig. Direkt und konkret auf den Fall bezogen: der Angeklagte war zuvor in jugendpsychatrischer Behandlung, die Ärzte als Nicht-Laien haben aber offenbar das von ihm ausgehende Gefahrenpotential nicht erkannt!
Das legt den Gedanken nahe, dass da die Fachleute die psychische Fehlentwicklung des Jungen auch nicht richtig einschätzen konnten...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.06.2017 um 10:09
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb:Von "Fachleuten" ebensowenig
Dieses Pauschalurteil finde ich schwierig. Man kann doch nicht allen Psychiatern und Psychologen die Fähigkeit absprechen, psychische Erkranken korrekt zu diagnostizieren. Dafür gibt es wie bei Medizinern ein Manual, das die für eine Diagnose erforderlichen Symptome beschreibt. Eine Diagnose erfolgt doch nicht aus einem Bauchgefühl heraus. Nichtsdestotrotz kann es zu Fehldiagnosen kommen, das bestreite ich nicht. Das kann einerseits daran liegen, dass menschliches Verhalten komplex und schwer vorhersagbar ist oder auch daran, dass fehlerhaft diagnostiziert wurde.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.06.2017 um 10:34
@otternase
Zitat von otternaseotternase schrieb:sehr richtig. Direkt und konkret auf den Fall bezogen: der Angeklagte war zuvor in jugendpsychatrischer Behandlung, die Ärzte als Nicht-Laien haben aber offenbar das von ihm ausgehende Gefahrenpotential nicht erkannt!
Das hatten wir doch schon alles.

Es ist schon beachtenswert, dass er überhaupt bis zum 19. Lebensjahr in einer solchen Behandlung war.

Und ja, selbst wenn Gewaltphantasien o.ä. diagnostiziert wurden, ist es kaum vorhersehbar, dass diese auch umgesetzt werden.

Diesbzgl. gibt es nur wenige Ausnahmen, welche Unterbringungen in Psychiatrie zur Folge haben, beispielsweise wenn eine geistige Behinderung o.ä. vorliegt. Aber für den vorliegenden Fall ist das - zumindest für uns - nicht erkennbar.

Für die andern Fälle ist die Rechtsprechung eindeutig, erst wenn einen entsprechende Tat von demjenigen erfolgt ist, sind die berechtigten Zweifel ausgeräumt.

Das mag Dir nicht passen, aber das ist der aktuelle Stand zwischen der Abwägung des Freiheitsanspruchs eines Menschen auf der einen Seite und dem Sicherheitsbedürfnis auf der andern.


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07.06.2017 um 10:52
@SCMP77
Und ja, selbst wenn Gewaltphantasien o.ä. diagnostiziert wurden, ist es kaum vorhersehbar, dass diese auch umgesetzt werden.
Es liegt aber nun auch der Verdacht nahe, dass dies eben sehrwohl vorhersehbar war und von welcher Seite auch immer, dafür gesorgt wurde, dass dies keiner weiteren Abklärung oder Konsequenz zugeführt wurde.
Unter anderem wäre da ein Baby, dass nach "offiziellen" Angaben an SIDS (plötzlicher Kindstod) gestorben ist, laut Ärzten jedoch "erhebliche Verletzungen" aufwies.


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07.06.2017 um 11:46
@MaryPoppins

Bzgl. des Verdachts ist dass reinste Spekulation.

Außerdem solltest Du Dich mal mit der aktuellen Rechtsprechung beschäftigten.

Und die besondere Tat ist schon sehr außergewöhnlich, kaum jemand wird das in dieser Art "vorhersehen" gekonnt haben.

Bzgl. des Babies ist das ebenfalls nur Spekulation, wir kennen nicht die genauen Umstände und die Einlassungen der Angeklagten. Und deren Version war ja nicht ein Kinds-Tot sondern ein Unfall. Natürlich muss es nicht ein Unfall gewesen sein, wenn aber die Zweifel an einem Delikt überwiegen, ist da eine Verurteilung in einem Rechtsstaat eben nicht möglich.

Sicherlich im Nachhinein erscheint das immer anders, aber das fällt eben unter die Rubrik "Nachher ist man immer schlauer"


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.06.2017 um 15:57
@Jonami
Zitat von JonamiJonami schrieb:Man kann doch nicht allen Psychiatern und Psychologen die Fähigkeit absprechen, psychische Erkranken korrekt zu diagnostizieren. Dafür gibt es wie bei Medizinern ein Manual, das die für eine Diagnose erforderlichen Symptome beschreibt.
Da widerspreche ich Dir.

Während psychische "Erkrankungen" (Abnormitäten?) ausschließlich am Verhalten und an den Aussagen eines Patienten festgemacht werden, gibt es in der Schulmedizin doch ganz konkrete Parameter (Blutwerte, Röntgenbilder, EEG, EKG etc.) um eine Krankheit zu diagnostizieren.

Ein Mediziner entfernt nicht jedem Patienten gleich den Blinddarm, weil dieser sich vor Schmerzen krümmt und Bauchschmerzen schildert.

Ausschließlich nach Anleitung eines "Manuals" werden allenfalls psychische "Erkrankungen" diagnostiziert.

Weil es eben viele betroffene Erkrankte gibt, die keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen und nicht gewalttätig sind, ist es natürlich richtig und wünschenswert, dass der Psyche eines Menschen ein hohes Maß an Bedeutung bzgl. seines allgemeinen Gesundheitszustandes beigemessen und die Psyche weiter erforscht wird.

Bei heutigem Stand dieser Wissenschaft halte ich es aber für falsch, das sich Gerichte bei der Urteilsfindung in Strafverfahren gegen schwerstkriminelle und gewalttätige Straftäter, der psychologischen Einschätzung eines Gutachters bedienen!


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

20.06.2017 um 13:14
Mordprozess Yangjie Li Mutter von Sebastian F. wird nicht mehr aussagen – Quelle: http://www.mz-web.de/27823152 ©2017
Im Prozess um die brutale Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin schweigt die Mutter des Angeklagten. In einem Schreiben ihres Anwaltes erklärte sie, dass sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen würde.

Die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt verlas das Schriftstück am Dienstag am Landgericht Dessau-Roßlau. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten beantragt, die Mutter des angeklagten 21-Jährigen zu hören.

Die Polizeibeamtin ist nach Einschätzung einer Amtsärztin aus gesundheitlichen Gründen nicht vernehmungsfähig. Das Gericht lehnte die Anträge nun ab.
Das Hick-Hack hätte die Mutter sich gut ersparen können, eine solche Erklärung hätte sie auch weit früher abgeben können.
Ob man eine solche schriftliche Erklärung akzeptabel findet, ist wieder eine andere Sache, das Gericht hätte durchaus auch darauf bestehen können, dass die Zeugin diese Erkläung persönlich vor Gericht tätigt. Meiner Meinung nach wäre das besser gewesen, weil sauberer und frei von jedem Geruch einer Sonderbehandlung.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

20.06.2017 um 14:49
Mich würde interessieren, ob die Dame, welche ja amtsärztlich als vernehmungsunfähig eingestuft wird, nunmehr dauerhaft dienstunfähig ist und damit auch in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird.
Hilfreich wäre es für sie allemal, da sie ja ihre Hauptbeschäftigung künftig in ihrem Gartenlokal hat und für den Polizeidienst kaum noch Zeit haben dürfte


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