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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

9.852 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, 2016 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 09:39
Für alle, die den Thread resp. Verfahrensverlauf nicht ständig verfolgen konnten:

Dies ist der Sachstand vor der heutigen Urteilsverkündung:

Zitat:

"Die Staatsanwaltschaft sah die Mordmerkmale der Heimtücke, der Befriedigung des Geschlechtstriebs und der Verdeckung einer Straftat als gegeben an und forderte außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die vorbehaltliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. Als Strafe sieht das Gesetz lebenslange Haft vor. Die beiden Nebenklage-Parteien, die Eltern von Carolin G. und ihr Ehemann, folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Catalin C.s Pflichtverteidiger plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags.

Der psychiatrische Gutachter Peter Winckler hatte am fünften Prozesstag die Anordnung der Sicherungsverwahrung empfohlen. Catalin C. habe eine "hochgradig ungünstige Gefährlichkeitsprognose", sagte Winckler."


Zitatende.

Quelle:

http://www.badische-zeitung.de/heute-wird-im-mordprozess-gegen-catalin-c-das-urteil-verkuendet


Able_Archer.

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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 11:13
http://www.badische-zeitung.de/heute-wird-im-mordprozess-gegen-catalin-c-das-urteil-verkuendet

Lebenslänglich inkl. Sicherungsverwahrung.

Möge die Familie von Carolin mit diesem Abschluss vor Weihnachten endlich den Verarbeitungsprozess beginnen können.

Danke für den Link Able_Archer.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 11:13
Da ist das Urteil:

Zitat:

"Catalin C. ist des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung an Carolin G. für schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg fällte damit das höchstmögliche Urteil. "

"Das Gericht geht davon aus, dass er die Tötung der jungen Frau im Oktober 2016 heimtückisch, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Verdeckung einer Straftat durchgeführt hat."


Zum weiteren Vorgehen:

"Nach dem Urteil in Freiburg erwartet Catalin C. ein Mordprozess im österreichischen Innsbruck. C. wird sich dort wegen Sexualmords an der französischen Austauschstudentin Lucile K. im Januar 2014 in Kufstein verantworten müssen. Gutachter Winckler gegenüber hat C. auch diese Tat eingeräumt. Nach Angaben von Catalin C.s Verteidiger Peter Malek ist die Auslieferung seines Mandanten nach Österreich von den dortigen Anklagebehörden bereits beantragt worden, das OLG Karlsruhe habe darüber zu entscheiden, wann Catalin C. nach Österreich überstellt werde."

Zitatende.

Quelle:

http://www.badische-zeitung.de/mordprozess-carolin-g-gericht-spricht-hoechststrafe-fuer-catalin-c-aus


Able_Archer.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 11:28
Super Urteil. Bin ich erleichtert, dass dieser Mensch sicherheitsverwahrt wird.
Bin auf den Prozess wegen Lucile gespannt.
In den Nachrichten wurde nur gesagt er bekäme die Höchststrafe Lebenslang. Da dachte ich, wie der kommt dann doch wieder raus? Wie gut, dass es noch Allmy giebt. :)
@Able_Archer @PurePu
Danke für die Recherche.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 11:38
Die Schwurgerichtskammer des Landgericht Freiburg fällte das höchstmögliche Urteil: sie stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete unter Vorbehalt die Sicherungsverwahrung an. Wird Catalin C. in Österreich auch des Mordes an Lucile K. für schuldig befunden, würde er nach dem Ende seiner lebenslänglichen Freiheitsstrafe zum Schutz der Allgemeinheit weiter in Haft bleiben.
Heißt unter Vorbehalt, daß er nur dann die SV bekommt, wenn er om Fall Lucile verurteilt wird ?


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 11:48
@seli

Ich sehe, der Artikel der BZ wurde "on the fly" geändert.

So wie ich den Inhalt verstehe, hängt die SV wohl tatsächlich am noch offenen Lucile - Urteil.

Meiner persönlichen Einschätzung nach ist die Verhängung der SV jedoch nur noch eine Formfrage, da ich von einer weiteren einschlägigen Veurteilung ausgehe.

Was evtl. noch aus Rumänien nachkommt, ist ja auch noch offen.


Able_Archer.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 14:14
Ich bin sehr erleichtert über dieses Urteil. Nun wird er für eine lange Zeit weg gesperrt und kann keiner Frau mehr etwas schlimmes antun!

Das Urteil bringt der Familie und ihrem Ehemann Carolin nicht zurück,
aber ich hoffe, dass sie nun mit diesem Urteil ein bisschen Frieden finden können.
Abschließen werden sie nie, dass Leben wird für immer ein anderes bleiben.
Ich wünsche Ihnen alles gute und weiterhin ganz viel Kraft


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 19:06
Das Urteil ist zum Glück so ausgefallen wie ich es erwartet habe. Nun noch abwarten, ob Revision eingelegt wird.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 20:30
Ich finde es interessant, dass die Kammer die besondere Schwere der Schuld verneint hätte, wenn es die Tat in Kufstein nicht gegeben hätte.
Das heißt, die Tat in Kufstein ist in das Urteil eingeflossen, obwohl er dafür noch gar nicht verurteilt wurde. Ist hier die Unschuldsvermutung aufgehoben? Ich kenne zumindest einen aktuellen Fall, bei dem trotz eines Geständnisses die Unschuldsvermutung gilt, nämlich hier:

"Der Pädagoge legte ein umfassendes Geständnis ab ..... dennoch gilt für den Lehrer die Unschuldsvermutung."

http://www.heute.at/oesterreich/niederoesterreich/story/Lehrer--Weitere-Opfer-und-Missbrauchs-Gestaendnis-57360805 (Archiv-Version vom 16.12.2017)


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 20:53
Das Urteil findet sich auch auf der Seite des Landgerichts:

http://www.landgericht-freiburg.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles_Presse/Toetungsdelikt+an+einer+Joggerin+in+Endingen+am+Kaiserstuhl (Archiv-Version vom 30.12.2017)


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 23:01
Entgegen anderslautenden Medienberichten stellte das Gericht lediglich ein Mordmerkmal fest: Entweder die Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 23:31
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Entgegen anderslautenden Medienberichten stellte das Gericht lediglich ein Mordmerkmal fest: Entweder die Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat.
Er hat ja während des Prozesses behauptet, er wäre von ihr angesprochen worden.
Vielleicht hat das Gericht deswegen darauf verzichtet, die Tat heimtückisch zu nennen.
Es bleiben Zweifel, dass sie hinterrücks (also arglos) erschlagen wurde?


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 23:38
Das Gericht weiß nicht mit der erforderlichen Sicherheit, wie die Tat begann. Deshalb wohl in dubio pro reo im Hinblick auf das Mordmerkmal der Heimtücke.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

22.12.2017 um 23:49
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Das Gericht weiß nicht mit der erforderlichen Sicherheit, wie die Tat begann. Deshalb wohl in dubio pro reo im Hinblick auf das Mordmerkmal der Heimtücke.
ja, das denke ich auch.

Aber ich habe oft ein problem mit diesen mordmerkmalen.

am ende ist ein schlag, den das opfer nicht kommen sieht, gnädiger, als dem mörder ins gesicht sehen müssen- und keine zeit zur gegenwehr-oder flucht zu haben.
wenn das opfer dem täter kräftemäßig unterlegen ist-oder vor angst gelähmt, wenn niemand in der nähe ist, der helfen könnte, das opfer keine verteidigungswaffe hat- usw. - dann soll der täter "besser" sein? (günstiger wegkommen)?

die urteilsbegründungen lassen mich manchmal den kopf schütteln.

ich verfolge auch darum die entwicklungen im fall p madsen.
in dänemark zählt zunächst ob eine tat vorsätzlich geschah- oder nicht.
und dann bewertet man die tat- ihre grausamkeit, das motiv usw.
ungewohnt für uns in d.
aber wir verstehen die begründungen der richter ja auch nicht immer, - bzw. sind oft nicht einverstanden, weil uns urteile zu milde vorkommen.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

23.12.2017 um 05:17
Zitat von nephilimfieldnephilimfield schrieb:Ich finde es interessant, dass die Kammer die besondere Schwere der Schuld verneint hätte, wenn es die Tat in Kufstein nicht gegeben hätte.
Das heißt, die Tat in Kufstein ist in das Urteil eingeflossen, obwohl er dafür noch gar nicht verurteilt wurde. Ist hier die Unschuldsvermutung aufgehoben?
Ich denke nicht, dass sie aufgehoben ist. Es gibt DNA, die ihn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als Täter im Falle Lucile K. entlarvt. Dazu kommt, dass er die Kufsteiner Tat einem psychiatrischen Gutachter gegenüber eingeräumt hat (also ein zumindest informelles Geständnis liegt vor).

Mich wundert das aber auch etwas. Eine besondere Schwere der Schuld ließe sich doch auch schon alleine aus der brutalen Vorgehensweise heraus begründen... (oder nicht?)

Keine Ahnung, warum man das an die Mehrfachbegehung, also die Tat in Kufstein bindet, zumal er von dem "Geständnis" dem Gutachter gegenüber nun im Ö-Verfahren vermutlich abrücken und versuchen wird, sich diesbezüglich möglichst unglaubwürdig darzustellen.

Das würde jedenfalls wie seine einzige Chance erscheinen, einer Sicherungsverwahrung vielleicht doch noch zu entgehen: Die Tat in Kufstein abstreiten und die Beweiskraft der DNA-Fragmente attackieren (wenn er Glück hat, sind die Fragmente tatsächlich so schlecht, dass die Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung deutlich herabgesetzt ist).

Bleibt zu hoffen, dass er bei seiner nahezu aussichtslosen Situation nun keine größeren Probleme mehr bereitet und reinen Tisch macht... also die Tat in Kufstein ohne Märchenstunde (wie in Endingen) einräumt, so dass beide Fälle jetzt schnell abgeschlossen werden und die Angehörigen zur Ruhe kommen können.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

23.12.2017 um 08:56
Ich habe die Berichterstattung über den Prozess so verstanden, dass es zwischen Ö. und D. diesbezügl. keine Abstimmung gibt.
Es ist nicht so, dass aus den zwei zu erwartenden Strafen für die zwei Taten, eine Strafe gemacht wird gemacht wird.
Der Angeklagte erhält ein Urteil in D und eines in Ö.

Für den Prozess in Ö. wird das Urteil in D. vorliegen. Wenn er dort schuldig gesprochen wird (das ist ja zu erwarten), wird er eine sehr lange Zeit im Gefängnis verbringen, vermutlich nicht mehr rauskommen.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

23.12.2017 um 17:59
Zitat von nephilimfieldnephilimfield schrieb:Das heißt, die Tat in Kufstein ist in das Urteil eingeflossen, obwohl er dafür noch gar nicht verurteilt wurde. Ist hier die Unschuldsvermutung aufgehoben?
Nein, meines Erachtens nicht. Das Gericht darf einen ausländischen Staatsbürger für eine im Ausland begangene Tat nicht verurteilen. Es hat aber auch eine Beweisaufnahme bezüglich der Ermittlungsergebnisse in Österreich gemacht, was mich während des Verfahrens sehr gewundert hat. Bezüglich der Schwere der Schuld ergibt das jetzt für mich Sinn. So makaber es ist, hätte es nicht bereits den Mord an Lucile gegeben, hätte man wohl von einem Ersttäter ausgehen müssen, der in einem einmaligen Gewaltexzess ohne nähere Erklärung gehandelt hat. In dubio pro reo hätte man wohl zu seinem Gunsten davon ausgehen müssen, dass es eine ungeplante, spontane Tat war, die sich so nicht wiederholen wird. Die besondere Schwere der Schuld hat zur Folge, dass C nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann ( Wikipedia: Lebenslange Freiheitsstrafe ) . Er kann so frühestens nach 17 Jahren eine Entlassung auf Bewährung beantragen, worüber wiederum das Gericht entscheiden muss.

In diesem Fall finde ich es wichtig, dass das Gericht zur Bemessung der Schuld auch bezüglich der Vortaten in die Beweisaufnahme gegangen ist, denn nur so ergibt sich das Bild eines äusserst gefährlichen planvoll und zielgerichtet handelnden Täters. Erst bei dieser Betrachtung kann leider die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, da es bei zwei fast identischen Taten wohl kaum zufällig und ungewollt eskaliert sein kann.

Es handelt sich bei diesem Ausspruch um eine Strafzumessungsnorm, die auch begründet sein muss. Durch die Beweisaufname zu den Ermittlungsergebnissen in Kufstein und die Aussage gegenüber dem Gutachter kann das Gericht die besondere Schwere der Schuld begründen. Eine Vorverurteilungbzw. Aufhebung der Unschuldsvermutung sehe ich hier nicht.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

27.12.2017 um 20:48
Der Verteidiger von CC hat Revision gegen das Urteil eingelegt:

http://www.badische-zeitung.de/mordfall-carolin-g-anwalt-des-verurteilten-legt-revision-ein
Der 40-jährige rumänische Fernfahrer war für schuldig befunden worden, Carolin G. in Endingen im November 2016 beim Joggen angegriffen, ermordet und vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Freiburg hatte eine besondere Schwere der Schuld festgestellt (Hintergrund)

Diese Annahme, die das Gericht mit einem zweiten Tatvorwurf gegen Catalin C. begründet habe, sei ebenso zu prüfen wie die Bejahung von Mordmerkmalen durch die Schwurgerichtskammer, schrieb der Freiburger Rechtsanwalt Malek.
kommt jetzt etwas überraschend wie ich finde!


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

27.12.2017 um 20:56
Was geschieht bei einer Revision. Werden jetzt die ganzen Beweise nochmal erörtert?


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