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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

343 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Krebs, Ruhrgebiet, Apotheke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

22.07.2017 um 01:01
@Dr.AllmyCoR3

Ich fürchte, so eine Geschichte ist nur die Spitze eines Eisbergs.
Vermutlich hätte jeder, der sich die Einkäufe und Verkäufe der Apotheke angeschaut hätte, leicht Verdacht schöpfen können.
Die Apotheke hatte an die 90 Mitarbeiter, von denen wohl einige schon länger etwas ahnten.

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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

22.07.2017 um 01:02
@Tajna
Naja wie gesagt unsere Gesellschaft 1:1
Ich finde es unmöglich am Tod von Menschen Geld zu verdienen, ist aber schon immer so


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

23.07.2017 um 20:05
Wäre ich der zuständige Staatsanwalt, würde ich diesen „netten“ Herrn Apotheker wegen versuchten Mordes anklagen.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

23.07.2017 um 20:16
Versuchter Mord und dann die Höchststrafe und noch besondere Schwere der Schuld.
Leider wird man ihm kaum nachweisen können, das sein Arznei Gepansche ursächlich für den Tod eines der behandelten Krebspatienten war.

Daneben muss man noch berücksichtigen, das Krebsmittel auch oft nur noch gegeben werden um das Leiden und die Schmerzen der Patienten zu lindern und ihnen eine bessere Lebensqualität in ihren letzten Monaten zu ermöglichen. Das wurde dann auch durch die niedrige Dosis unterlaufen

Und das alles nur, weil ein unersättlich geldgieriger Mann sich eine Millionenvilla mieten muss. Da wird einem schlecht vor so viel menschlicher Verkommenheit.

Ich hoffe es spricht sich schnell im Knast herum was das für ein abscheulicher Mensch ist und er wird entsprechend von den Mitgefangenen als solcher behandelt.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

23.07.2017 um 20:38
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Leider wird man ihm kaum nachweisen können, das sein Arznei Gepansche ursächlich für den Tod eines der behandelten Krebspatienten war.
Könnte ein Gutachter so etwas nachweisen, könnte der Staatsanwalt m. E. sogar auf Mord plädieren.

Was mich zu meiner Bemerkung brachte, ist dies hier: Wikipedia: Eventualvorsatz

So etwas könnte man einem Apotheker, der ja nicht bloß Hustensaft gepanscht hat, sondern Medikamente, deren korrekte Dosierung tatsächlich über Leben und Tod entscheiden können, schon vorwerfen. Schließlich sollte er abschätzen können, welche Folgen falsch dosierte Krebsmedikamente haben können.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

23.07.2017 um 23:52
Nachzuweisen, das der Tumor nicht weiter gewachsen wäre, oder nicht gestreut hätte, hätte der Patient die korrekte Dosis bekommen,wird im Nachhinein sehr schwierig
Auch wenn die Patienten in einer Klinik die korrekten Dosen der Zytostatika bekommen, so überleben viele Krebspatienten ihre Erkrankung trotzdem nicht.

Des weiteren muss man erst einmal jeden einzelnen Fall auch beweisen können um einen konkreten Mord nachzuweisen.
Die Leute sind ja schon teilweise seit Jahren Tod und da festzustellen wieviel Wirkstoff der Einzelne tatsächlich erhalten hat wird wohl auch bei einer exhumierung kaum noch zu ermitteln sein.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

24.07.2017 um 00:01
@Dr.AllmyCoR3
@SKlikerklaker
@Nightrider64

Die Apotheke hat Arztpraxen und Krankenhäuser im gesamten Ruhrgebiet, im Düsseldorfer Raum und am Niederrhein beliefert, viele Patienten dürften gar nicht wissen, dass sie betroffen sind, schreibt APOTHEKE ADHOC Online.

Ob es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, Körperverletzungen und Todesfälle von einzelnen Patienten im Zusammenhang mit dem Arzneimittel-Pfusch nachzuweisen, ist leider fraglich.
Möglicherweise gelingt einigen Patienten bzw. deren Angehörigen, den Apotheker zivilrechtlich auf Schadenersatz zu verklagen.

ZITAT:
Die Staatsanwaltschaft muss den schwierigen Nachweis erbringen, welche Patienten tatsächlich im Einzelfall durch die mutmaßlich gestreckten Lösungen geschädigt wurden.
Gelingt der Nachweis, droht S. eine Anklage wegen Tötungsdelikten bis hin zu Mord.
Doch auch im Fall einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetzes und gewerbsmäßigen Betruges drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/zyto-pfusch-bottrop-apotheke-der-apotheker-muss-seine-unschuld-beweisen/?tx_ttnews%5BsViewPointer%5D=2&cHash=bb1de5e87aab62e35b34e27d8af1ae02

ZITAT:
Außerdem wird S. der versuchten Körperverletzung in 27 Fällen angeklagt.
Dabei geht es um Zubereitungen, die bei der Festnahme in der Apotheke sichergestellt wurden. Diese ausweislich der Etikettierung von S. eigenhändig hergestellten Proben wiesen laut Laboruntersuchungen erhebliche Mindermengen an den verschriebenen Wirkstoffen auf.
Hier können konkrete Patienten benannt werden, die geschädigt werden sollten.
Als Strafe kommen fünf Jahre Haft oder Geldstrafe in Betracht, wobei der Versuch mit einer geringeren Buße belegt werden kann.

http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/apothekenpraxis/nachricht-detail-apothekenpraxis/bottrop-zyto-skandal-pfusch-apotheker-anklage-wegen-koerperverletzung-zytostatika/?tx_ttnews%5BsViewPointer%5D=1&cHash=1fe46578318f6ed9bd92ce5376457829

Patienten können den Apotheker zivilrechtlich wegen Körperverletzung und Vertragsverletzung auf Schadenersatz (Übernahme der Folgekosten und Schmerzensgeld) verklagen, wenn ein Gesundheitschaden aufgetreten ist.
Wenn ein Gutachter bestätigt, dass der Behandlungsfehler (hier also die Unterdosierung der Medikamente) grundsätzlich diesen Gesundheitsschaden verursachen kann, dann gilt nach Ansicht der Patienten-Anwältin Diehl eine Beweislast-Umkehr.
Das heißt, der Apotheker müsste beweisen, dass die minderdosierten Präparate die jeweiligen Gesundheitsschäden nicht verursacht haben oder dass er in diesem Fall korrekt dosierte Präparate geliefert hatte.
Diesen Nachweis dürfte er nicht erbringen können, weil  er über seine Medikamenten-Pantschereien keine Aufzeichnungen erstellt hat.


ZITAT:
... Diehl vertritt aktuell drei Geschädigte, darunter den Witwer einer verstorbenen Krebspatientin und zwei Patienten, bei denen die Therapie wegen der mutmaßlichen Panscherei verzögert wurde.
Dass bei ihnen jeweils Infusionslösungen eingesetzt wurden, die in der Apotheke von Peter S. hergestellt wurde, lässt sich laut Diehl zweifelsfrei belegen.
Tatsache sei auch, dass sich unter der Behandlung die Tumormarker nicht verbessert, sondern verschlechtert hätten.
Nach dem Wechsel der Apotheke habe die Therapie dagegen angeschlagen.

Damit sind laut Diehl die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr erfüllt.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es dazu: „Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war.“
Nicht der Patient muss also nachweisen, dass der Fehler zum gesundheitlichen Schaden geführt hat.
Vielmehr muss der Behandelnde belegen, dass es keinen kausalen Zusammenhang gibt.

Der Paragraf gilt streng genommen nur für Ärzte, laut Diehl lässt er sich aber auf den Fall des Pfusch-Apothekers übertragen. ...

http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/zyto-pfusch-bottrop-apotheke-der-apotheker-muss-seine-unschuld-beweisen/ (Archiv-Version vom 30.07.2017)


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

26.07.2017 um 05:46
Für mich ist das, auch wenn ihm kein Todesfall nachgewiesen werden kann, dann aber doch wohl versuchter Mord (Habgier).
Er weiss daß diese Menschen ohne die Medikamente mit Sicheheit sterben werden.
Und der Versuch kann wie ein vollendeter Mord bestraft werden.
Für mich muss der lebenslang hinter Gitter.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

26.07.2017 um 18:57
@Gast12777
Das ist wirklich schlimm. Für die Betroffenen Patienten bleibt immer die Frage, ob es ihnen mit der ordnungsgemäßen Dosierung nicht besser gegangen wäre oder sie vielleicht schon geheilt wären. So etwas darf kein Mensch einem anderen antun.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

27.07.2017 um 10:04
Hier einmal das Schreiben, welches die Angehörigen oder Betroffenen erhalten haben

2cxuwsiOriginal anzeigen (0,4 MB)

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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

28.07.2017 um 14:31
@Gast12777

Dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft Essen sagt also aus, dass nach Einschätzung des Gutachters bei einer Krebstherapie problematische Krankheitsverläufe mit Verschlechterungen auch bei ordnungsgemäßer, richtiger Dosierung der Medikamente möglich sind.

Solange man nicht konkret nachweisen kann, vor oder während einer Krankheitsverschlechterung tatsächlich zu gering dosierte Medikamente erhalten zu haben, könnte der Apotheker nicht wegen Körperverletzung angeklagt werden oder zu Schadensersatz verurteilt werden.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

17.08.2017 um 11:14
Gast12777 schrieb (Beitrag gelöscht):So kaufte er zum Beispiel das Medikament Xgeva bei einem Billiganbieter zu einem stark reduzierten Preis ein. Und gab das Medikament über einen offenbar manipulierten Rückgabeschein an den Großhändler Noweda in Essen zurück.
Am Ende wird er sich noch damit herausreden wollen, daß er alle Medikamente über billige
Drittanbeiter bezogen hat und selbst betrogen wurde. Sein eigentliches Vergehen sei im Grunde
genommen "nur" Abrechnungsbetrug.

Sollten sich das Bfarm und die zuständige Staatsanwaltschaft auch noch mal genauer ansehen, denn
Xgeva wird ja auch zur Behandlung von Osteoporose eingesetzt und hat dadurch noch einen erweiterten
Patientenkreis.

Ich weiß nicht, wie die Kontrollen von Medikamenten generell geregelt sind, aber diese "billigen" Drittanbieter
dürften wohl nicht nur an die Alte Post geliefert haben.
Gast12777 schrieb (Beitrag gelöscht): Dieser Handel ist nach dem Arzneimittelgesetz verboten, da so illegale Medikamente in den Verkehr geschmuggelt werden können.

Die Noweda erstatte den vollen Preis an Peter S. zurück und berechnet in der Regel keine Rückgabegebühren.
Und hier in dem Fall hoffe ich doch, daß auch da mittlerweile ermittelt wird, denn anhand dieser Information
könnte man zu dem Schluss kommen, daß die Noweda das auch nicht nur in diesem Einzelfall so gemacht hat.
Am Ende entpuppt sich Noweda noch als Teil eines größeres Betrugs gegenüber der Kassen.

Generell ist das ganze aber ein Schlag gegen die bisher eigentlich hohe Medikamentensicherheit in
Deutschland, und das Bfarm sollte sich dafür einsetzen, daß Kontrollmechanismen eingesetzt werden,
sofern nicht vorhanden, die sicherstellen, daß auf dem Weg zum Patienten Medikamente nicht ihre
Wirkstoffe "verlieren".


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

17.08.2017 um 11:30
Zitat von TajnaTajna schrieb am 28.07.2017:Dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft Essen sagt also aus, dass nach Einschätzung des Gutachters bei einer Krebstherapie problematische Krankheitsverläufe mit Verschlechterungen auch bei ordnungsgemäßer, richtiger Dosierung der Medikamente möglich sind.
Das ist leider tatsächlich so, wie die Staatsanwalt das hier schreibt.

Krebs ist noch immer eine Krankheit, bei der es nicht in 100% aller Fälle zu einer kompletten
Heilung kommt, auch wenn die Behandlungsmethoden sich alleine in den letzten 20 Jahren
extrem verbessert haben. Und mit Einführung der Biomarkertestung in den letzten noch einmal
mehr.
Zitat von TajnaTajna schrieb am 28.07.2017:Solange man nicht konkret nachweisen kann, vor oder während einer Krankheitsverschlechterung tatsächlich zu gering dosierte Medikamente erhalten zu haben, könnte der Apotheker nicht wegen Körperverletzung angeklagt werden oder zu Schadensersatz verurteilt werden.
Ich bin ja kein Jurist, aber ich könnte mir vorstellen, daß die Pharmaindustrie da eine Klagemöglichkeit
sieht, denn immerhin hat er ja auch Präparate für klinische Studien hergestellt. Sähe ein Pharmaunternehmen
aufgrund dieser Manipulation evtl. die EMA-Zulassung gefährdet, ergibt sich da durchaus eine Klagemöglichkeit.

Falls das so gehen würde, sollten die Pharmahersteller die betroffenen Patienten mit ins Boot holen,
denn, daß man nicht feststellen könne, wer die gepanschten Medikamente bekommen hat, mag zwar
zutreffend sein, aber man kann zumindest den gesamten Patientenkreis ermitteln. Denn:

1. Weiß die Praxis oder das KH, welche Patienten im entsprechenden Zeitraum mit Medikamenten
aus dieser Apotheke behandelt wurden.

2. Kann man feststellen, ob es innerhalb dieser Patientengruppe zu einer erhöhten Mortalität gekommen
ist, die weit über dem statistischen Durchschnitt (nebst Ausrutschern) liegt.

3. Besteht die Möglichkeit, daß Patienten wegezogen sind, bzw. den Arzt oder das KH gewechselt haben,
und ihre Medikamente aus anderen Quellen bezogen haben. Auch das ist überprüfbar.

4. Wäre zu überprüfen, ob es überhaupt jemals zu Therapiefortschritten bei Patienten kam, die mit
Präparaten aus dieser Quelle versorgt wurden. Auch wenn jeder Patient mit seinem Krankheitsverlauf
einzigartig ist, wäre es mal interessant zu überprüfen, ob es z.B. in einer vergleichbaren Stadt im Ruhrgebiet
bei Krebspatienten, die die gleiche Behandlung erhielten, höhere Patientenzahlen gibt, bei denen es zu
Therapieerfolgen kam.

Und anhand dieser Parameter kann man schon seine Rückschlüsse ziehen.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

17.08.2017 um 13:48
@Tombow
ich kann Dir namen von Patienten nennen, aber nicht hier.
Die erfuren erst stunden vor der Verabreichung ob und welche Verabreichung es geben wird.
Deren erlebtes deckt sich gleichzeitig mit Beschreibungen von Mitpatienten und in Selbsthilfeforen, daher kann man davon ausgehen daß es keine traurigen Einzelfälle sind.
Ich gehe davo aus daß besagter trauriger einzelfall auch solche Patienten wie die von mir angesprochenen beliefert hat.
Wenn es auch andere Tumorarten gibt bei denen alles strikt nach Plan läuft, schön. Wo Leukozyten oder Entzündungswerte oder rote Blutkörperchen wie eine eins stehen und die Compliance 100% beträgt.

Dannn sollte man dem Giftmischer ja ordentlich was nachweisen können?


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

17.08.2017 um 14:26
Noch mal ein paar generelle Anmerkungen zu dem Fall was Kontrollen, etc. betrifft:

Medikamente, bzw. medizinische Produkte, zu denen auch techn. Geräte, wie Herzschrittmacher oder künstliche Gelenke etc. gehören müssen für den Fall eines Rückrufs nachverfolgbar sein. Ist aber wie man gleich sehen wird, nicht überall
möglich.

Kommt eine entsprechende Formulierung fertig beim Arzt (Praxis oder KH) ankommt, kann man leider nichts mehr
für eine Probe entnehmen. Damit würde man nämlich die aktuelle Medikation komplett zerstören, weil man aus
dem Infusionsbeutel eine Probenmenge entnehmen müsste.

Und selbst wenn das techn. möglich wäre, würde das einen immensen Aufwand bedeuten, da man
damit dann ein unabhängiges Prüflabor beauftragen müsste. Oder man beauftragte den MDK, unangemeldet
Proben in Praxen und KHs "einzukassieren". Dazu müsste die Behandlung für bestimmte dann Patienten verschoben werden. Das kostet alles Geld und ich bezweifle, daß die Kassen da "hier" schreien. Selbst wenn unterm Strich
dadurch teure Behandlungen effektiver würden. Die Kassen zahlen ja noch nicht mal alle Biomarkertests. Aber
bei Krebsmedikamenten gibt es keinen Budgetdeckel. Zumindest derzeit noch nicht.

D.h. Eine "teure" Maßnahme, wie z.B. Biomarkertest wird nicht regelhaft übernommen, weil zu teuer, auch wenn
dieser Biomarker unterm Strich in der Gesamtbehandlung geringere Kosten verursachen könnte, weil man eben nicht
ein paar Zyklen an Chemo verpumpt, die dem Patienten nicht helfen, wenn er biologisch darauf gar nicht ansprechen
kann, sondern man gleich auch zur biologisch geeigneten Therapie greifen könnte.

Im Grunde genommen zahlt das keine Kasse, und in den DHGs ist so was nicht vorgesehen. Ginge allenfalls über Sonderentgelte, die aber dann generell mit KVen, Kassen und KH-Verbänden vereinbart werden müssten.

Die Kassen sehen in Bezug auf die Kosten niemals das Gesamtbild, in das ja auch z.b. geringerer Pflegeaufwand
durch med. Personal, Ausfall von Angehörigen, die ihre Arbeit wegen der Pflege aufgeben, und eine möglicher kürzere Krankheitsdauer beim Patienten, der dann uU auch wieder sein früheres Leben inkl. Arbeit, etc. wieder aufnehmen
könnte, einfließen müssten.

Was Versandapotheken betrifft, das wäre in dem Fall hier nicht anwendbar. Da Krebsmedikamente für Chemo
immer für den jeweiligen Patienten individuell zusammengestellt werden müssen. Außerdem müsste die versendende
Versandapotheke nachweisen, daß sie über einen Reinraum dazu verfügt, von weiteren Sicherheitsauflagen
einmal abgesehen.

Was man daraus auch lernen sollte ist, Krankenhausapotheken nicht zu schließen und sich statt dessen mit Medikamenten einer niedergelassenen Apotheke versorgen lassen. Wenn eine KH-Apotheke überhaupt geschlossen werden sollte, sollte es verpflichtend sein, daß sich das entsprechende Krankenhaus dann von einer anderen Krankenhausapotheke beliefern lassen muss. Nachgewiesen über einen entsprechenden Vertrag beider Häuser.

Sicherlich finden Kontrollen von Medikamenten statt, alleine schon weil es ja auch erlaubte Re-Importe gibt.
Aber das Problem in diesem Fall ist halt die sehr individuelle Formulierung von Chemotherapien.

Man könnte z.B. aber verpflichtend machen, daß Medikamente zu Studienzwecken, an denen auch niedergelassene
Krebszentren teilnehmen können, daß sich die Niedergelassenen die Medikamente aus einer KH-Apotheke liefern lassen
müssen. Das gäbe dann zwar wieder Knatsch, weil KH-Apotheken lt. Apothekengesetz nicht an niedergelassene Praxen liefern dürfen, aber wenn es um Studien geht, könnte man das ja rechtlich separat für Studienzwecke absichern lassen.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

17.08.2017 um 14:48
@inci2
Gute Beschreibung des ganzen Wirrwarrs. Dem kann man nur hinzufügen, dass es auf der anderen Seite sehr wohl Kontrollen und Auflagen gibt (zB ist in Deutschland das Richten einer Zytostatikainfusion und das Anschließen immer noch Arztsache, selbst Tupfer, die mit solchen Medikamenten in Berührung gekommen sind, müssen besonders entsorgt werden, etc.), gleichzeitig aber man neben der Auflagen besonders den Apotheken ein gehoriges Maß an Autonomie zugesteht.

Was das rechtliche angeht, scheint in diesem Fall Fahrlässigkeit (mindestens) seitens des Apotheker vorzuliegen. In dem Fall dürfte es zur Beweislastumkehr kommen, sprich, vor Gericht wäre es eher Aufgabe des Apothekers nachzuweisen, dass durch sein Handeln den Patienten kein Schaden entstanden ist, und nicht umgekehrt.

Da sehe ich die rechtliche Situation der Betroffenen und der Staatsanwaltschaft gar nicht so düster. Vielleicht könnte einer der Juristen hier im Forum dazu kommentieren?


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

17.08.2017 um 15:36
Zitat von TombowTombow schrieb:Dem kann man nur hinzufügen, dass es auf der anderen Seite sehr wohl Kontrollen und Auflagen gibt
Gut, die Kontrollen betreffen, soweit ich weiß, aber nur das Ausgangsprodukt, bzw. die
einzelnen Komponenten, nicht aber die individuelle Formulierung, die den jeweiligen Patienten
verabreicht wird.

Das hatte ich ja schon beschrieben, daß das nicht möglich ist, ohne die jeweilige
Fusion unbrauchbar zu machen.

Kontrollen und Auflagen gibt es natürlich auch in Bezug auf die Reinräume zur Herstellung der
Zytostatika und natürlich auch, was die Entsorgung betrifft. Das hat aber mit dem hier erfolgtem
Betrug nichts zu tun.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

17.08.2017 um 18:39
@inci2
Zitat von inci2inci2 schrieb:Kontrollen und Auflagen gibt es natürlich auch in Bezug auf die Reinräume zur Herstellung der
Zytostatika
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2017/Unterdosierte-Krebsmedikamente-Lebensgefahr-fuer-Patienten,medikamente282.html
Zwei ehemalige Mitarbeiter von S., deren Aussagen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Essen ausgelöst hatten, beschreiben gegenüber Panorama und Correctiv, wie Peter S. grundlegende Sicherheitsregeln der Hygiene missachtete: Er habe in Straßenkleidung und in Begleitung seines Golden Retrievers "Grace" im Reinraumlabor gearbeitet - eine regelwidrige und verheerende Fahrlässigkeit, weil das Immunsystem von Krebspatienten während der Therapie so geschwächt ist, dass jede Infektion ein tödliches Risiko darstellt.
Die Kontrollen scheinen auch auf der Zuverlässigkeit einer Selbstkontrolle zu basieren. Mit bekanntem Ergebnis.
Der Apotheker Peter S. hatte von etlichen Wirkstoffen nur ein Drittel bis die Hälfte der Mengen eingekauft, die er laut ärztlicher Verordnung benötigt hätte. Der Rest wurde offenbar mit Kochsalzlösung oder Glukose aufgefüllt
Gäbe es eine nahtlose chargen Rückverfolgbarkeit die 100% meldepflichtig ist dann wäre solch eine Vorgehensweise nicht möglich.

Das erschlägt auch die vorstellbare Variante daß Rückläufer wiederverwendet werden...
Als dritte Konsequenz wird diskutiert, ob und wie physische Stichproben der teuren Krebsmedikamente gezogen werden könnten. Das Landesgesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen (MGEPA) erwägt, ob man von jeder Zubereitung einen Überschuss produzieren lassen könnte, der dann für spätere Kontrollen zur Verfügung steht. Ein anderer Vorschlag zielt auf die Überprüfung von Rückläufern, die Patienten nicht verabreicht werden konnten, etwa aufgrund schlechter Blutwerte. Solche Rückläufer müssen ohnehin vernichtet werden. Es wäre denkbar, sie zentral zu sammeln und Beutel, die noch haltbar sind, für Stichproben zu nutzen.
Wie man bisher ohne laufende Stichproben die Qualität sicherstellen konnte ist mir ein Rätsel.

Lief es etwa so daß man einen Rohstoff bestellte, der der Sebstkontrolle des Lieferanten unterlag, ihn verarbeitete, unter selbstkontrolle der Mischerei, dann lieferte und er dort blind im Vertrauen auf zweimal Selbstkontrolle eingesetzt wurde?

Keine chargenmäßigen Stichproben wie sie selbst bei Kantinen üblich sind?


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

17.08.2017 um 18:43
Zitat von d.fensed.fense schrieb:Wie man bisher ohne laufende Stichproben die Qualität sicherstellen konnte ist mir ein Rätsel.Lief es etwa so daß man einen Rohstoff bestellte, der der Sebstkontrolle des Lieferanten unterlag, ihn verarbeitete, unter selbstkontrolle der Mischerei, dann lieferte und er dort blind im Vertrauen auf zweimal Selbstkontrolle eingesetzt wurde?Keine chargenmäßigen Stichproben wie sie selbst bei Kantinen üblich sind?
Da muss ich wirklich mal nachfragen, wie das tatsächlich abläuft. Ich weiß nur, daß
die fertigen Formulierungen für die Patienten zusammengestellt werden, daß sie gekühlt
werden müssen und daß sie nach dem Mischen nur eine gewisse Zeit haltbar sind, also
recht zeitnah verabreicht werden müssen.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

18.08.2017 um 18:01
Der Fall nimmt immer größere Ausmaße an:
Jetzt wurde bekannt, dass die Mittel in sechs Bundesländer geliefert wurden. Viele der Betroffenen sind nicht informiert.

https://www.welt.de/gesundheit/article167751906/Krebsmittel-gepanscht-Tausende-Betroffene-unwissend.html

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