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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

343 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Krebs, Ruhrgebiet, Apotheke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

19.01.2019 um 02:08
Zitat von Nussknacker13Nussknacker13 schrieb:Es droht wohl doch noch ein Mordprozess zu werden. Das wäre nur gerecht angesichts dessen, was der Apotheker billigend in Kauf genommen hat: das Leben von Menschen!
@Nussknacker13
Es gibt Neuigkeiten in dem Skandal, sehr gut.
Das klingt aber sehr vage. Ob es zu einer neuen Bewertung kommt?

Mich haben die Begründungen, warum der Angeklagte weder für Mord - noch nicht einmal für Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden kann, auch erschüttert.
Es müsse ganz klar ein Geschädigter ermittelt werden-und das sei hier nicht möglich.
Dabei fand man einen Beutel mit Wasser, statt Medikament in der Apotheke, beschriftet mit dem Namen der Patientin.
Allerdings war das Argument, dass ein einmaliges Verweigern einer Chemositzung nicht zum Tode führt.
Und mit der Therapie wird eine Lebensverlägerung versucht.
Die geschädigten verlieren Zeit (Tage/Woche/Monate), nicht das Leben.
In diese Richtung ging die Argumentation.


Laut einem Gutachten, das von den Nebenklägern in Auftrag gegeben wurde, könnte Peter Stadtmann auch wegen Mordes angeklagt werden.

Das Gutachten
Jura-Professorin Dr. Frauke Rostalski in ihrer Expertise: „Selbst wenn sich die Lebensverlängerung des Betroffenen lediglich auf wenige Tage oder gar nur Stunden bezieht, genügt das Vorenthalten dieser Lebenszeit durch einen anderen, um Tötungsunrecht zu begründen.“ Das Landgericht Essen hätte nachweisen können, dass durch das Handeln des Apothekers Menschen zu Tode gekommen sind.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, das Gericht hätte „den Angeklagten wegen versuchten Mordes verurteilen müssen“. Peter Stadtmann habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Patienten ausgenutzt, sich durch sein Verhalten einen erheblichen Vermögensvorteil verschafft. „Neben den damit erfüllten Mordmerkmalen der Heimtücke und der Habgier handelte der Angeklagte außerdem aus niederen Beweggründen.“

https://m-bild-de.cdn.ampproject.org/v/s/m.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/bottrop-pfusch-apotheker-droht-nach-gutachten-mord-prozess-59565748,view=amp.bildMobile.html?_gsa=1&amp_js_v=0.1#referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&_tf=Von%20%251%24s&ampshare=https%3A%2F%2Fwww.bild.de%2Fregional%2Fruhrgebiet%2Fruhrgebiet-aktuell%2Fbottrop-pfusch-apotheker-droht-nach-gutachten-mord-prozess-59565748.bild.html

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19.01.2019 um 02:21
@frauZimt
ich hatte das in letzter Zeit nicht so richtig verfolgt und möchte jetzt auch nicht unbedingt Links öffnen.

Falls das mit der Mordanklage abgewiesen wird, wird er wenigstens wegen Betrug angeklagt oder heißt es diesbezüglich etwa auch, da gibts keine Beweise?


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

19.01.2019 um 04:26
Ich hatte mir Abstinenz bei Allmy verordnet.
ABER

Auf Grund der Tatsache, dass der Apotheker die Chemotherapie-Medikamente gefälscht bzw. verdünnt hat, um Gewinn zu machen und dabei in Kauf genommen hat, dass die Patienten, welche die Medikamente erhalten, versterben, sehe ich schon einen Tötungsvorsatz aus niederen Bewegründen! @Photographer73 meldet mich gleich wieder als Troll, nehme ich mal an.

Dafür Gerne!

Also... ich habe eine G-3 -Tumorerkrankung überlebt....ich hatte Vertrauen in meine Ärzte und Pharmazeuten...und ja es wurden die richtigen Entscheidungen getroffen und die korrekt dosierten Medikamente wurden verabreicht,
die mir den Arsch gerettet haben.
Und ja, auch gentechnisch verarbeitete Medikamente waren dabei!

(Meinen Chemo-Pass lege ich gern bei den Mods auf Anfrage vor.)


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

19.01.2019 um 09:00
Ich wundere mich, dass jemand zweimal wegen der gleichen Tat angeklagt werden kann.

Hab immer gedacht, das ist nicht möglich...oder gilt das nur im Fall eines Freispruchs?

BTW: Der Link von @frauZimt ist übrigens nicht mehr abrufbar.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

19.01.2019 um 09:09
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich wundere mich, dass jemand zweimal wegen der gleichen Tat angeklagt werden kann.

Hab immer gedacht, das ist nicht möglich...oder gilt das nur im Fall eines Freispruchs?
@Cassandra71
Er würde dann ja für Taten angeklagt, die och nicht verhandelt wurde.
Natürlich ist dabei die Verjährung zu beachten. Mord wird man ihm nicht nachweisen können.
Er hat die Patienten nicht gänzlich unversorgt gelassen. Er hat "nur" hin und wieder ein Beutelchen mit Wasser verkauft.
Wie oft-und an wen? Das lässt sich nicht rekonstruieren.


Aber ich glaube nicht an einen neuen Prozess. Bin da sehr pessimistisch!
Dabei denke ich, der Herr wurde so maßlos, weil er
A) wusste, dass er nie kontrolliert wird
B) Man ihm keine Tötungsabsicht unterstelle kann

Ich denke, dass hat er sich anfangs überlegt - und dann geriet er in einen Rausch, wollte immer mehr und mehr.
Es wurde ihm ja leicht gemacht.

Und um Patienten (und auch Apotheker) künftig zu schützen, müsste hier anders verhandelt werden. Eben zumindest die verstorbenen Patienten in einem Prozess gewürdigt werden.
Es gibt ja zumindest Statistiken, wie viele Patienten normalerweise überleben.
Die Sterberate war hier doch sehr hoch.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

19.01.2019 um 09:11
@Cassandra71
Hier ist der Link nochmal.

https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/bottrop-pfusch-apotheker-droht-nach-gutachten-mord-prozess-59565748.bild.html


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

19.01.2019 um 09:18
Danke. Ich habe eben einen Artikel der WAZ zum Thema gelesen.

https://www.waz.de/panorama/gericht/opfer-hoffen-auf-mordprozess-gegen-bottroper-apotheker-id216224603.html

"Heike Benedetti gehört zu den Patienten, die zu niedrig dosierte Medikamente erhielten, und war Nebenlägerin gegen Stadtmann. Sie hofft, dass das Verfahren neu aufgerollt wird. „Das ist es, was wir erreichen wollten. Nicht nur die Verurteilung wegen Betrugs, sondern auch wegen Mordes.“ Schließlich, so die Argumentation der Nebenkläger, habe Stadtmann in Kauf genommen, dass Patienten aufgrund wirkungsloser Medikamente sterben."

Ich bin kein Jurist, denke aber, da liegt das Problem.

In Kauf zu nehmen, dass jemand stirbt, ist ja kein Vorsatz, jemanden zu töten (und der Vorsatz ist bei Mord doch unabdingbar?)...somit dürfte eine Anklage wegen Mordes ausscheiden, auch wenn zwei Mordmerkmale -Habgier und Heimtücke- vorliegen.

edit: Bedingter Vorsatz reicht wohl aus.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

19.01.2019 um 09:21
Zitat von SnayderSnayder schrieb:Also... ich habe eine G-3 -Tumorerkrankung überlebt....ich hatte Vertrauen in meine Ärzte und Pharmazeuten...und ja es wurden die richtigen Entscheidungen getroffen und die korrekt dosierten Medikamente wurden verabreicht,
die mir den Arsch gerettet haben.
Und ja, auch gentechnisch verarbeitete Medikamente waren dabei!
@Snayder
So soll das auch sein. Der Patient braucht vor allem eines in seiner höchst verunsichernden Situation: Vertrauen!
Vertrauen ist das A und O, den ich kann mir vorstellen, wie ausgeliefert man sich fühlt.

Um dieses Vertrauen in einem ernsten Fall wie diesem, wieder herzustellen, muss ein schwarzes Schaf nicht geschlachtet werden, aber es muss einen öffentlichen Prozess geben, in dem all das zur Sprache kommt.
Dann soll sich der Herr verteidigen, in dem er sagt: Es wurde mir zu leicht gemacht. Es gibt keine Kontrollen.

(Ich weiss nicht, ob es inzwischen Kontrollen gibt. Weiss das jemand? Oder ist es bei der Absicht geblieben?)

Die Argumente, die gegen einen Prozess von Tötungsdelikten sprechen, waren für mich Argumente, die die Verteidigung in einem Prozess vorbringen solle.
Mit offenem Prozessende natürlich. Vielleicht hätte das Gericht gesagt: Es tut us Leid, liebe Angehörige. Dieser Mann kann aufgrund der Gesetzeslage NICHT verurteilt werden.

Aber kein Staatsanwalt wollte den Fall anfassen.
Es hätte durch einen Prozess eine langanhaltendere Ööffentliche Aufmerksamkeit gegeben und dadurch vielleicht ein Änderung vieler Dinge, die ich nicht verstehe.

Allen voran: Warum habe ich als Patient nicht die freie Apothekerwahl?
Sobald ich mich für einen Arzt entschieden habe, ist festgelegt, wer die Chemo für mich ansnetzt.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

19.01.2019 um 09:25
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich bin kein Jurist, denke aber, da liegt das Problem.

In Kauf zu nehmen, dass jemand stirbt, ist ja kein Vorsatz,
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:edit: Bedingter Vorsatz reicht wohl aus.
Nein, das stimmt nicht. Du hast ja selber editiert.

Wir haben das hier ja damals ausführlich diskutiert.

Ich hoffe sehr, dass dieser Prozess doch noch geführt wird.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

19.01.2019 um 09:35
Ja, das hoffe ich auch.

Das ist wirklich eine Riesensauerei.

Ich war 2014 selber an Krebs erkrankt und wohne in einer Nachbarstadt von Bottrop, es hätte mich also auch treffen können...glücklicherweise hat das Krankenhaus, in dem ich meine Chemo bekommen habe, die Zubereitungen nicht aus dieser Apotheke bezogen.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

23.01.2019 um 19:58
Ein Artikel in der Deutschen Apothekerzeitung. Mich ärgert schon am Anfang, dass nur von "unterdosierten Krebsmitteln" die Rede ist. Aber hier werden auch mal Zahlen genannt. :

Der Skandal um unterdosierte Krebsmittel wird in diesem Jahr ein Fall für den Bundesgerichtshof. In ihrer Revision thematisiert die Staatsanwaltschaft Fragen, die für fast alle Apotheker spannend werden dürften. Patienten des Apothekers wollen vor dem obersten Gericht erreichen, dass Apotheker S. wegen Mordes verurteilt wird.

Der Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. wird in den nächsten Monaten zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen: Im Juli 2018 wurde er vom Landgericht Essen zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nun begründen die Prozessbeteiligten ihre Revisionen.

Die Verteidigung hatte erhebliche Rechtsfehler im erstinstanzlichen Prozess moniert, etwa die Besetzung eines Schöffen – und einen kompletten Neustart des Verfahrens verlangt. Beim Landgericht hatten sie erfolglos auf Freispruch plädiert.

Die Staatsanwaltschaft erklärt in ihrer .... Revisionsbegründung, die Haftstrafe sei in ihrer Dauer zwar akzeptabel, das verhängte lebenslange Berufsverbot sei „einzig vertretbar“. Doch das Landgericht hatte den Schaden auf nur 17 Millionen Euro geschätzt und die Einziehung eines entsprechenden Wertersatzbetrags erkannt, während die Anklage von gut 56 Millionen Euro ausgegangen war. Der Unterschied liegt darin begründet, dass laut Staatsanwaltschaft im angeklagten Zeitraum rund 62.000 problematische Arzneimittel hergestellt wurden: Schon aufgrund von Hygiene- und Dokumentationsmängeln hatte sie alle im Zyto-Labor produzierten Rezepturen als mangelhaft angesehen und deren Abrechnung bei den Krankenkassen als Betrug gewertet.

Das Gericht hatte in seinem Urteil argumentiert, dass in den Arzneimitteln keine Kontaminationen nachgewiesen wurden – daher ging es nur von gut 14.000 Rezepturen aus, die aufgrund von Unterdosierungen mangelhaft seien. „Die Urteilsfeststellungen erlauben den Rückschluss, dass der Angeklagte über die Unterdosierungsfälle hinaus konkludent vorgetäuscht hat, rechtliche Vorgaben eingehalten zu haben, bei denen dies in Wahrheit nicht der Fall war“, erklärt die Staatsanwaltschaft: So habe S. das Reinraumlabor häufig in Straßenkleidung betreten und ohne Schutzkleidung gearbeitet, was gegen die Apothekenbetriebsordnung verstößt. Außerdem habe er teilweise gegen das Vieraugenprinzip verstoßen.

Außerdem kritisiert die Staatsanwaltschaft, dass die Richter S. bezüglich versuchter Körperverletzung mit dutzenden Krebsmitteln freigesprochen haben, die am Tag der Verhaftung sichergestellt wurden und laut Analysen deutlich unterdosiert waren. Die Richter hatten argumentiert, dass die in Koffern und Kühlschränken lagernden Zubereitungen noch nicht von S. freigegeben worden seien. „Der Angeklagte hätte bezüglich dieser letztlich sichergestellten Präparate auch wegen der Tatmodalität des lnverkehrbringens verurteilt werden müssen“, erklärt die Staatsanwaltschaft.

Zwar hätte für ihn die theoretische Möglichkeit bestanden, Rezepturen zu entnehmen und neu herzustellen oder auszutauschen – dennoch hat er laut Staatsanwaltschaft unmittelbar zur Tat angesetzt. Ihrer Ansicht nach handele es sich um ein tägliches „Durchwinken“: Auch laut Apothekenbetriebsordnung sei bei parenteralen Zubereitungen die Fertigstellung des Herstellungsprotokolls als Freigabe zu verstehen. Anders als das Gericht sieht die Anklage außerdem ein generelles besonderes öffentliches Interesse an der Verurteilung wegen Körperverletzungsdelikten.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/01/23/betroffene-verlangen-mordprozess-gegen-zyto-apotheker-peter-s


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

24.01.2019 um 00:19
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Die Richter hatten argumentiert, dass die in Koffern und Kühlschränken lagernden Zubereitungen noch nicht von S. freigegeben worden seien.
Was ist denn das für eine weltfremde Begründung?
Der Apotheker hat etwas fertig gestellt und dann gehen die Richter davon aus, dass er es wieder aufreißt - weil ihm eingefallen war, dass er Beschiss gemacht hatte - und dann sogar noch ein Einsehen haben könnte ...
... und dann geht er hin und füllt mehr Wirkstoff ein? (meine Güte, ich verstehe manchmal unsere Rechtsprechung nicht!)


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

24.01.2019 um 07:23
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Der Apotheker hat etwas fertig gestellt und dann gehen die Richter davon aus, dass er es wieder aufreißt - weil ihm eingefallen war, dass er Beschiss gemacht hatte - und dann sogar noch ein Einsehen haben könnte ...
... und dann geht er hin und füllt mehr Wirkstoff ein? (meine Güte, ich verstehe manchmal unsere Rechtsprechung nicht!)
Das ist nicht "unsere Rechtsprechung", sondern unsere Gesetzgebung. Vorbereitungshandlungen zu einer Straftat sind für sich genommen noch nicht strafbar. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der potentielle Täter es sich noch mal anders überlegen kann und von der angedachten Ausführung der Tat absieht. Wollte man eine Strafbarkeit bereits in die Vorbereitungshandlung ausdehnen, könnte dies (auch) zum Gesinnungsstrafrecht führen.

Anders sieht es aus, wenn der Täter unmittelbar zur Ausführung der Tat angesetzt hat, dann ist er im Versuchsstadium und ein solcher Versuch kann bestraft werden.

Hier zum Sacherhalt: Alleine die Aufbewahrung der (wirkungslosen) Präparate in einem Kühlschrank begründen noch keine Strafbarkeit (zu welcher Straftat auch?). Ein unmittelbares Ansetzen wäre wohl nur dann gegeben, wenn der Apotheker das Medikament verkauft, also aus der Hand gibt und er soch keinen weiteren Einfluss mehr darauf hat, was mit dem Medikament geschieht.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

24.01.2019 um 08:54
@Lichtenberg

Danke dir für diese Erklärung:
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Das ist nicht "unsere Rechtsprechung", sondern unsere Gesetzgebung. Vorbereitungshandlungen zu einer Straftat sind für sich genommen noch nicht strafbar. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der potentielle Täter es sich noch mal anders überlegen kann und von der angedachten Ausführung der Tat absieht.
Wollte man eine Strafbarkeit bereits in die Vorbereitungshandlung ausdehnen, könnte dies (auch) zum Gesinnungsstrafrecht führen.
Allgemein gesehen klingt das alles plausibel und richtig.
Nur in diesem speziellen Fall geht mir das total gegen den Gerechtigkeitssinn.

Schade, dass der Gesetzgeber für solche Spezialfälle keine Ausnahmen eingearbeitet hat (ja ich weiß, wo soll man da dann wieder anfangen und wo aufhören :) )

Naja kann man nichts machen und dieser Apotheker wusste vermutlich genau um diese Gesetzeslage.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

24.01.2019 um 09:48
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Das ist nicht "unsere Rechtsprechung", sondern unsere Gesetzgebung. Vorbereitungshandlungen zu einer Straftat sind für sich genommen noch nicht strafbar. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der potentielle Täter es sich noch mal anders überlegen kann und von der angedachten Ausführung der Tat absieht. Wollte man eine Strafbarkeit bereits in die Vorbereitungshandlung ausdehnen, könnte dies (auch) zum Gesinnungsstrafrecht führen.
@Lichtenberg

Das stimmt.

Allerdings flog der Skandal auf, weil die Angestellte des Apothekers auf dem Weg mit einem Medikament in ein Krankenhaus den Beutel schüttelte. Der Inhalt schäumte und sie ließ den Inhalt daraufhin analysieren.
Das Weitere ist bekannt. Der Beutelinhalt war nicht, wie angegeben.

Und ich erinnere mich, dass in der Apotheke ein fertig adressierter Beutel zur Auslieferung bereitstand. Da stand auch der Name des Patienten drauf.
Nun kann man argumentieren, dass dieser Beutel noch nicht ausgeliefert wurde. Der Apotheker hätte immer noch korrigieren können.
Allerdings ist das eine Strategie zur Verteidigung. Dieses Argument sollte der Angeklagte in einem Prozess vorbringen und das Gericht sollte entscheiden, ob es der Argumentation folgt.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

24.01.2019 um 13:46
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Schade, dass der Gesetzgeber für solche Spezialfälle keine Ausnahmen eingearbeitet hat
Tatsächlich handelt es sich hier um keinen "Spezialfall". Es ist auch nicht Aufgabe des Gesetzgebers Gesetze für alle denkbaren Einzelfälle zu erlassen. Hier ist es Aufgabe der Gerichte die entsprechend vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Gesetze auf den Einzelfall anzuwenden.

Alleine das Vorrätighalten von Medikamenten in minderer Qualität stellt ja nicht das eigentliche Problem dar. Ein Waffenbesitzer kann ja auch nicht im Fall einer rechtswidrigen Verwendung seiner Waffe strafrechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden, dass er sie vorher in einem Schrank verwahrt hat (hier kommt allenfalls eine Ordnungswidrigkeit in Betracht).
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Nun kann man argumentieren, dass dieser Beutel noch nicht ausgeliefert wurde. Der Apotheker hätte immer noch korrigieren können.Allerdings ist das eine Strategie zur Verteidigung
Genau so kann man argumentieren und daran ist auch nichts fragwürdiges oder auch nur moralisch Verwerfliches. Die Grenze von straflosen Vorbereitungshandlungen und strafbarem Versuch ist zwar fließend, aber meist sehr gut abgrenzbar. Und auch wenn es (vor allem aus der Ferne betrachtet) nicht immer (dem juristischen Laien) leicht fällt das hinzunehmen, ist diese Grenze wichtig.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

24.01.2019 um 13:51
@Lichtenberg
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Und ich erinnere mich, dass in der Apotheke ein fertig adressierter Beutel zur Auslieferung bereitstand. Da stand auch der Name des Patienten drauf.
zählt das (Adresse schon drauf) auch als straflose Vorbereitungshandlung?


Und was ist hiermit?:
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Allerdings flog der Skandal auf, weil die Angestellte des Apothekers auf dem Weg mit einem Medikament in ein Krankenhaus den Beutel schüttelte. Der Inhalt schäumte und sie ließ den Inhalt daraufhin analysieren.Das Weitere ist bekannt. Der Beutelinhalt war nicht, wie angegeben.
Die Angestellte war auf dem Weg ins Krankenhaus.
Der Beutel war also schon auf dem Wege der Verwendung oder nicht? (oder anders gesagt, der Apotheker hätte am Inhalt des Beutel nun nichts mehr ändern können)


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

24.01.2019 um 14:10
@Optimist

Der erste Fall ist eine straflose Vorbereitungshandlung.

Bei dem zweiten von @frauZimt geschilderten Fall kann man das nicht ohne Weiteres sagen ob nun "ja" oder "nein". Um diese Frage beantworten zu können, braucht es weitere Aufklärung: Konnte der Angeklagte die Auslieferung dieses(!) Beutels noch irgendwie verhindern? Wollte er es überhaupt? Wie waren seine Vorstellungen dazu? Wurden die Beutel (und wenn auch nur in Einzelfällen) nochmals nach Anlieferung geprüft? Um hier überhaupt eine Unterscheidung treffen zu können (Vorbereitungshandlung vs. Ansetzen zur Straftat) muss der gesamte Vorgang betrachtet werden. Grundsätzlich ist hier aber auch zu unterscheiden, welches Delikt in Betracht kommt. Wenn man einen Betrug prüfen möchte, dann dürfte hier wohl eher von einer Versuchsstrafbarkeit auszugehen sein, als z.B. bei einer Prüfung einer Körperverletzung/ Totschlag oder gar Mord.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

24.01.2019 um 14:14
frauzimt schrieb:
Nun kann man argumentieren, dass dieser Beutel noch nicht ausgeliefert wurde. Der Apotheker hätte immer noch korrigieren können.Allerdings ist das eine Strategie zur Verteidigung
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Genau so kann man argumentieren und daran ist auch nichts fragwürdiges oder auch nur moralisch Verwerfliches. Die Grenze von straflosen Vorbereitungshandlungen und strafbarem Versuch ist zwar fließend, aber meist sehr gut abgrenzbar. Und auch wenn es (vor allem aus der Ferne betrachtet) nicht immer (dem juristischen Laien) leicht fällt das hinzunehmen, ist diese Grenze wichtig.
@Lichtenberg
Bleibt hier immer noch der Beutel der auf Anweisung des Apothekers ausgeliefert wurde.
Gott sei Dank besaß seine Angestellte den Mut, diesen Beutel einer Augenscheinprüfung zu unterziehen und ihn ins Labor zu geben.

Diesen Beutel verschweigst du in der Argumentation. Warum?
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Es ist auch nicht Aufgabe des Gesetzgebers Gesetze für alle denkbaren Einzelfälle zu erlassen.
Das muss ich erstmal sacken lassen.
Findest du, dass es sich um einen Einzelfall handelt, den man sich mit Mühe theoretisierend ausdenken müsste?
Das ist geschehen und die Tage nach aufdeckung des Skandals waren durch eine allgemeine Unsicherheit gekennzeichnet.
Als fehlte hier ein Gesetz- ein Geländer- zum Festhalten.

Als ginge man eine steile Treppe runter, hält sich mit der Hand fest und - hups- plötzlich fehlt da ein Stück:
Warum? Apothekerskandal

Wir haben bislang den Apothekern vertraut. Allenfalls gewusst, dass sie uns gelegentlich Bagatell-Dinge verkaufen, die nicht helfen. Schockiert waren wir doch alle über diesen Fall. Nicht nur über den finanziell monströsen Aspekt.

Und ich denke, dass hier sehr vieles geändert werden müsste. Vor allem müssen unbedingt wirksame Kontrollen eigezogen werden, damit das Betrügen nicht mehr so einfach ist.

Ein Apotheker, der therapeutischen Medikamenten Wirkstoffe entzieht und durch unwirksame Füllstoffe ersetzt, seine Bücher so manipuliert, dass er teure Eikäufe vorgibt, die er nicht gemacht hat und am Ende einen satten Gewinn einstreicht, der ist ein Panscher. Es gibt noch ein anderes Wort: Pfuscher.
Und das gehört natürlich bestraft.
Verhandelt wurde der finanzielle Schaden, der den Krankenkassen entstanden ist. Der ist bezifferbar.

Aber was ist mit dem Schaden, den seine Patienten erlitten haben?
Du wirst dich der Meinung anschließen: Es ist nicht garantiert, dass die Medikamente heilen. Auch mit dem vollwertigen Medikament kann ein Patient sterben. Außerdem ist der Beweis nicht zu erbringen, wer nun was verabreicht bekam.

Ich frage mich dann aber, warum der Apotheker nicht ganz und gar freigesprochen wurde.
Dann hätte doch eine Verwarnung genügt: Du, du! Mach das nicht nochmal.

Die Krankenkassen haben zwar bezahlt und fühlen sich betrogen, aber nicht jedem Patienten hilft das verschriebene Medikament.


Statistisch gesehen ist unstrittig, dass seine Patienten schlechter abgeschnitten haben.
Die von ihm versorgten Patienten leben mit dem Kummer nicht zu wissen, ob ein/zwei Jahre Therapie für die Katz waren, weil sie nur ein Placebo bekommen haben.
Die Angehörigen der Verstorbenen haben Kummer, weil sie denken müssen, ihr Angehöriger könnte noch leben.

Jeder einzelne dieser Menschen müsste ein Schmerzensgeld erhalten.


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Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt

24.01.2019 um 14:20
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Diesen Beutel verschweigst du in der Argumentation. Warum?
Ich denke, dass sich Dein Posting mit meinem überschnitten hat. Den zweiten Beutel habe ich erwähnt.


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