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Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

78 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Hochhaus, Holzklotz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

17.10.2018 um 00:09
schrecklich und tragisch....

aber warum wird hier Vorsatz angenommen?

@Photographer73 hat dazu schon etwas gesagt, aber verstanden habe ich es nicht...

für mich (juristisch nicht gebildet) wäre es ein Vorsatz gewesen, wenn der 10jährige den 8jährigen treffen w o l l t e , aber davon ist doch hier nicht auszugehen, oder?

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Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

17.10.2018 um 00:28
@Ventil

Ich habe es so verstanden:
Bevor man konkret den 10jährien Tatverdächtigen ermittelt hatte, ging die Staatsanwaltschaft (siehe Eingangspost) davon aus, dass ein bisher unbekannter Täter vorsätzlich den Holzklotz heruntergeworfen hat.

„Vorsatz“ umfasst strafrechtlich gesehen auch den sog. bedingten Vorsatz: der Täter will die Tatfolgen nicht unbedingt, er will also nicht unbedingt mit dem Herabwurf des Holzklotzes jemanden töten, aber er weiß, dass er mit dem Wurf jemanden töten kann und nimmt dies mit dem Herabwurf billigend in Kauf.

Nun kristallisiert sich heraus, dass wohl ein Strafunmündiger die Tat begangen hat. Damit stellt sich die Frage nicht mehr, ob der Tatverdächtige vorsätzlich im strafrechtlichen Sinne gehandelt hat, denn bestraft werden kann er wegen seines Alters ja gar nicht.


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Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

17.10.2018 um 00:37
@Andante

danke dir!

jetzt ist es mir klarer.


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17.10.2018 um 08:55
Wie sieht es in diesem Fall eigentlich mit der Deliktfähigkeit des Kindes aus? Müsste es potentiell Schadensersatz leisten?
(BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 828 Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Hatte das 10-jähriges Kind die erforderliche Einsicht in diesem Fall?


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Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

17.10.2018 um 09:05
Zitat von AloceriaAloceria schrieb:Wurde hier nicht irgendwo geschrieben, dass der nach Baumfällarbeiten irgendwo vor dem Haus lag und Kinder den zum Sitzen ins Treppenhaus schleppten?
@Aloceria
Danke, das habe ich auch noch nicht gehört.
Ich dachte von der Straße direkt auf den Balkon (wozu auch immer).


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17.10.2018 um 09:11
Zitat von PfolvostenPfolvosten schrieb:Hatte das 10-jähriges Kind die erforderliche Einsicht in diesem Fall?
Das glaube ich nicht.
Ich frage mich inzwischen, was der Junge ringsrum von anderen Mietern an "Sachen-aus-den-Fenstern-Werf-Aktionen" mitgekriegt hat. Wenn man ließt, dass da Bierflaschen und Müll rausgeschmissen werden, fand er das vielleicht cool und es hat ihn animiert.
Kinder ahmen Erwachsenenverhalten nach.


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17.10.2018 um 09:13
@Pfolvosten
Wenn überhaupt, dann müssen die Eltern die volle finanzielle Haftung für das Kind übernehmen. Sofern es eine Klage / Schadensersatzforderung geben sollte.

Ich weiß jetzt aber nicht, ob hier die Haftpflichtversicherung greift. Sollte sie eigentlich.


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Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

17.10.2018 um 09:18
Zitat von Winchester83Winchester83 schrieb:dann müssen die Eltern die volle finanzielle Haftung für das Kind übernehmen
Warum sollten die Eltern dies müssen? Welches schuldhafte Verhalten wirfst du ihnen denn vor?


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Dill ehemaliges Mitglied

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Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

17.10.2018 um 09:54
Eltern haften für die Schäden ihrer Kinder.
Zudem Verletzung ihrer Aufsichtspflicht!
Wie kam der 10-jährige Junge an den Holzklotz? dIE Eltern sollten bestraft werden.


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Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

17.10.2018 um 10:03
Zitat von DillDill schrieb:Wie kam der 10-jährige Junge an den Holzklotz?
Vielleicht lag er da schon ein paar Tage, weil andere Kinder ihn reingeschleppt haben, zum sitzen. Der Junge wollte ihn dann zum Spaß runterwerfen um zu sehen wie er unten aufkommt und "platzt" (kinder lieben doch alles was "explodiert" 😉) er dachte es wäre nich so schlimm, immerhin wirft Fr. Müller ja auch ständig ihre Tampons aus dem Fenster, fr. Meyer die Windeln des kleinen Leo und hr. Meyer sogar seine Bierflaschen, also warum sollte man nicht auch den Holzklotz werfen können?
Ich denke nicht das er damit rechnete jemanden zu treffen, oder gar zu tören...! 🤷‍♀️
Man rennt einem 10 Jährigen Kind nicht mehr permanent hinterher, ausser man gehört in die Kategorie "Helikopter", auch Kinder brauchen Freiraum!


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Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

17.10.2018 um 10:29
Zitat von DillDill schrieb:Eltern haften für die Schäden ihrer Kinder.
Zudem Verletzung ihrer Aufsichtspflicht!
Wie kam der 10-jährige Junge an den Holzklotz? dIE Eltern sollten bestraft werden.
Ein Zehnjähriger muss nicht mehr permanent beaufsichtigt werden! Ich glaube kaum, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, zumal sie im Nachbarhaus wohnten.


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17.10.2018 um 10:35
Zitat von DillDill schrieb:dIE Eltern sollten bestraft werden.
Ups. Da hat wohl jemand keine Kinder?
Da hat wohl jemand seine eigene Kindheit vergessen?
Mit 10 Jahren spielt mit nicht mehr unter Aufsicht der Eltern.


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17.10.2018 um 10:36
Zitat von DillDill schrieb:Eltern haften für die Schäden ihrer Kinder.
Aus welchem Gesetz folgt das?


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17.10.2018 um 10:51
Zitat von PfolvostenPfolvosten schrieb:heute um 10:36
Dill schrieb:
Eltern haften für die Schäden ihrer Kinder.
Aus welchem Gesetz folgt das?
Stimmt. Mir schwant gerade, dass ich mal gelesen habe, dass diese Warnschilder zwar an Baustellen aufgestellt werden, es mit der Haftung der Eltern dann doch nicht so einfach ist.
Ohnehin ist die Frage: haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigt?
Kinder stehen ja ab einem gewissen Alter nicht mehr unter Totalkontrolle. Sie sollen ja schließlich mal erwachsen werden.
(Und was Baustellen betrifft... Wenn dort etwas passiert, ist die erste Frage: Wie wurde die Baustelle gesichert?)

Dieser Fall gibt einem zu denken. Vielleicht erweist sich auch so manche Vorstellung, die man bisher hatte, als falsch?


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17.10.2018 um 11:21
Zitat von PfolvostenPfolvosten schrieb:Hatte das 10-jähriges Kind die erforderliche Einsicht in diesem Fall?
Es kommt darauf an. Es ist Tatfrage. Hier mal etwas aus BeckOK BGB/Spindler, 47. Ed. 1.8.2018, BGB § 828 Rn. 10:

Die Rspr. hat die Einsichtsfähigkeit bei Verstoß eines Siebenjährigen gegen das Verbot, mit einer Schleuder zu schießen, und anschließender Augenverletzung angenommen (BGH LM § 276 [Be] Nr. 2 = VersR 1954, 118 [119]), für die Verletzung eines anderen durch von einem Elfjährigen verschossene Pfeile (BGH VersR 1964, 1085; OLG Köln NJW-RR 1993, 1498 [1499]; s. auch BGH VersR 1962, 1088 [1089]) oder vom Siebenjährigen geworfenen Gegenstände (OLG Köln VersR 1996, 588; s. aber OLG Köln NJW-RR 2002, 1677 [1678]: fehlende Einsichtsfähigkeit, wenn Gegenstände von sieben- bzw. achtjährigen Kindern in einer Spielsituation über eine 2,5 m hohe Hecke geworfen werden), für die Beschädigung einer Außenlampe durch einen Fußball, den ein Siebenjähriger in Richtung eines Hauseinganges geschossen hatte, obwohl er zuvor von seinen Eltern über die sich daraus ergebenden Gefahren belehrt worden war (OLG Nürnberg VersR 2006, 1128) oder durch einen zwölfjährigen Sonderschüler geworfene Steine (OLG Hamburg VersR 1980, 1029 [1030]), ebenso für Verbote gegenüber Elfjährigen, auf der Fahrbahn Rollschuh zu laufen (BGH FamRZ 1965, 132 [133]), gegenüber einem Siebenjährigen, einem Ball hinterherzulaufen (BGH VersR 1970, 374; OLG Düsseldorf VersR 1976, 595); ferner für den von einem Zehnjährigen verursachten Scheunenbrand (BGH NJW 1984, 1958; OLG Hamm VersR 1995, 56), das Anzünden von Papier durch einen Achtjährigen (BGH VersR 1962, 255 [256]), der durch Wurf mit Wunderkerzen von einer fast 16-Jährigen herbeigeführten Augenverletzung (s. dazu den Fall BGH VersR 1963, 755, der sich aber nur auf ein Mitverschulden bezieht), der von einem 15-Jährigen abgefeuerte Schuss mit einem Luftgewehr (OLG Frankfurt MDR 1997, 1028 [1029]), der Betrug im Internet durch einen 17-Jährigen (LG Frankfurt [Oder] 10.1.2005 – 12 O 294/04]; ebenso die Nutzung einer Tauschbörse durch einen Zwölfjährigen [LG Bielefeld ZUM-RD 2016, 144); sowie des unberechtigten Downloads von Daten durch einen Dreizehnjährigen (OLG Hamm MMR 2016, 547); schließlich der trotz Verbotes durchgeführte Spaziergang einer 13-Jährigen mit einem Schäferhund, der einen Verkehrsunfall verursacht (OLG Schleswig VersR 1998, 640 [641]). Auch bei allgemeiner Kenntnis der Verkehrsregeln geht die Rspr. von der Verantwortlichkeit eines siebeneinhalbjährigen Kindes für durch Radfahren verursachte Unfälle aus (OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 1191 [1192]); die Verantwortlichkeit wurde auch für eine Elfjährige anerkannt, die in der Dunkelheit zwischen zwei Fahrzeugen auf die Fahrbahn tritt (OLG Naumburg NJW-RR 2013, 1187; zu weiterer Kasuistik s. Buller NJW-Spezial 2016, 137). Diese wurde einem Elfjährigen hingegen abgesprochen, der Löcher in die Folie von Mais-Silageballen stieß, wodurch das Futter unbemerkt verdarb (LG Kempten BeckRS 2016, 18186).


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Egi ehemaliges Mitglied

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17.10.2018 um 12:59
BILD ist sonst nicht meine Lektüre, doch hier wurden einige rechtliche Aspekte gut zusammengefasst:

https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/verbraucherportal/mit-holzklotz-erschlagen-welche-strafe-droht-dem-zehnjaehrigen-taeter-57878660.bild.html


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Dill ehemaliges Mitglied

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Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

18.10.2018 um 11:54
Wir können davon ausgehen, dass die Um- und Zustände des hier vorliegenden Ereignisses gründlich vom Gericht und Jugendamt geprüft wird.
Gegebenenfalls könnte hier auch eine außenhäusliche Unterbringung des 10-jährigen Jungen angezeigt sein um familiären, schulischen und gesellschaftlichen ( wie z.B. Nachbarn, Opferfamilie ) Belastungen nicht ausgesetzt zu sein.

Frage: Wo hält sich der Junge gegenwärtig auf? Geht er zur Schule? Wie verhält sich seine Familie im Moment?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dortige Umfeld schon wieder in normalen Bahnen verläuft!


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Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

18.10.2018 um 12:04
Vor allem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein 10 jähriges Kind in U- Haft kommt.
Ganz, ganz schrecklich das alles.

Für die Opfer Familie und ganz genauso für die Familie des Täters. Da ist doch nirgendwo mehr etwas, wie es mal war. Die eine Familie hat ein Kind verloren durch ein tragisches Unglück, denn ich glaube nicht, dass der 10 jährige den anderen Jungen absichtlich töten wollte, wahrscheinlich hat er ihn nicht mal gesehen.
Und eine andere Familie hat nun eine solche Last auf sich liegen. Ihr Kind hat ein Leben ausgelöscht. Damit muss die Familie und auch dieses Kind klar kommen. Wie geht man mit sowas um?

Einfach nur ganz schlimm das alles.


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E_M ehemaliges Mitglied

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Achtjähriger Junge von Holzklotz erschlagen - Verdacht auf Vorsatz

18.10.2018 um 12:44
Zitat von DillDill schrieb:Frage: Wo hält sich der Junge gegenwärtig auf? Geht er zur Schule? Wie verhält sich seine Familie im Moment?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dortige Umfeld schon wieder in normalen Bahnen verläuft!
Der Junge und seine Familie stehen unter Polizeischutz im Moment.

https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/familie-des-holzklotz-werfers-10-steht-unter-polizeischutz-57896138.bild.html


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