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Gewaltverbrechen auf Usedom

347 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewaltverbrechen, Usedom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 13:35
Zitat von EgiEgi schrieb:So schauts aus. Der Maßregelvollzug an sich ist keine Strafe, sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit (man denke hierbei z.B. an Täter, die zwar nicht schuldfähig sind, aber gemeingefährlich). Es kann also durchaus passieren, dass Nicolas K. seine Strafe nicht antreten wird, weil er den Maßregelvollzug niemals verlässt.
Vielen Dank für deine Antwort, da bin ich jetzt erleichtert, denn meiner Meinung nach hat das Gericht bzw. der Richter hier angemessen hoch bestraft und den Schutz der Allgemeinheit gewahrt. Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil. Auch bei der 2. Person gab es keine Gnade. Gott sei dank, es wurde Recht gesprochen!

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Egi ehemaliges Mitglied

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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 13:40
@obskur

Das Gericht hat fast die Maximalstrafen verhängt. Nur Sicherungsverwahrung wurde für den älteren Täter keine angeordnet. Wobei das vermutlich auch nicht erfoderlich ist, er zeigte Schuldeinsicht und erhält jetzt mindestens 15 Jahre Zeit, darüber nachzudenken, was er angerichtet hat.

Für den jüngeren hätte es maximal 15 Jahre geben können. Aber diese Frage ist rein akademisch, denn – falls kein Wunder geschieht – dürfte er den Maßregelvollzug wahrscheinlich niemals wieder verlassen.


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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 13:46
Zitat von EgiEgi schrieb:Das Gericht hat fast die Maximalstrafen verhängt. Nur Sicherungsverwahrung wurde für den älteren Täter keine angeordnet.
Aber zumindest die besondere Schwere der Schuld, was ja auch schon was ausmacht. Und meiner ganz persönlichen Meinung nach und auch nur von außen betrachtet, für den 2. Täter ausreichend, ich glaube er ist nicht ganz so gestört und eher ein Mitläufer, was ihn jetzt vor Strafe nicht schützten soll, ich glaube aber ohne den Haupttäter, wäre er nicht zu so einer Tat fähig gewesen. Deshalb sollte er nach angemessener Strafe irgendwann eine 2. Chance bekommen.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 13:54
Für den älteren Mittäter ist es durchaus ein hartes Urteil. Aber das Gericht konnte kaum anders, als die besondere Schwere der Schuld festzustellen: schwangeres Opfer, gemeinschaftlich begangene Tat, Heimtücke und Grausamkeit, niedere Beweggründe (Mordlust).


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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 13:58
Zitat von EgiEgi schrieb:und erhält jetzt mindestens 15 Jahre Zeit, darüber nachzudenken, was er angerichtet hat.
das ist doch bei lebenslänglich immer so oder? 15 Jahre Haft!
Da die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, ist es doch dann so, dass er nach 15 Jahren eben nicht entlassen werden kann?


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Egi ehemaliges Mitglied

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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 14:10
@Spürnase62

Wikipedia erklärt das besser als ich:
Es darf keine Weitervollstreckung aufgrund der besonderen Schwere der Schuld geboten sein. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, legt die Strafvollstreckungskammer (normalerweise nach rund 13 Haftjahren) fest, wie viel Strafe zusätzlich zur Mindesthaftdauer von 15 Jahren noch verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann – falls dies dann unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann. Dabei gibt es weder eine feste Unter- noch eine feste Obergrenze. Beispielsweise wurde trotz besonderer Schwere der Schuld einer der Mörder von Walter Sedlmayr nach 16 Jahren entlassen, dagegen wurde bei dem Serienvergewaltiger und -mörder der 1950er-Jahre Heinrich Pommerenke eine Mindestverbüßungszeit von 50 Jahren festgelegt (und nach Beschwerde zunächst auf 42 Jahre, nach weiteren Gerichtsverfahren auf weniger als 38 Jahre gesenkt).
Wikipedia: Lebenslange Freiheitsstrafe#Gesetzliche Regelung der vorzeitigen Freilassung


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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 14:22
@Egi

danke


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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 17:51
Im Grunde ist jedes Urteil gegen die beiden zu wenig. Mir geht auch langsam dieses Jugendstrafrecht gewaltig auf den Keks.
Wer so abgebrüht ist eine schwangere Frau eiskalt abszustechen, der ist auch alt genug um die volle Härte des Gesetzen abzubekommen. Wenn es blöd läuft wird der Kerl in 2 Jahren aus der Psychiatrie entlassen, geht dann 10 Jahre in den Bau und ist dann immer noch 1 Jahr jünger als ich wenn er wieder raus kommt.


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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 20:11
Zitat von EgiEgi schrieb:Der Maßregelvollzug an sich ist keine Strafe, sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit (man denke hierbei z.B. an Täter, die zwar nicht schuldfähig sind, aber gemeingefährlich). Es kann also durchaus passieren, dass Nicolas K. seine Strafe nicht antreten wird, weil er den Maßregelvollzug niemals verlässt.
Das ist nicht ganz richtig. Der Maßregelvollzug dient der "Sicherung und Besserung". In Deutschland wird die Maßregel verhängt, wenn ein Täter zum Tatzeitpunkt vermindert Schuldfähig oder Schuldunfähig war ( Paragraf 20 und 21). Auf Grundlage des 20er oder 21er wird der Paragraph 63 ausgesprochen. Das heißt hier, Unterbringung im Maßregelvollzug zuzüglich einer Zeitstrafe von 12 Jahren. Es ist möglich, die Zeitstrafe im Vorwegvollzug zu verbringen und dann in die Forensik.


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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 20:15
Nach Paragraph 64 (§ 64 StGB) werden Straftäter, die wegen einer Suchtkrankheit straffällig geworden sind oder während der Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen, in einer forensischen Klinik untergebracht.
Der 64er ist aber zeitlich begrenzt und wird alle 2 jahre geprüft


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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 20:15
@ankaijan
§ 67 (4) und (5) StGB

(4)
Wird die Maßregel ganz oder zum Teil vor der Strafe vollzogen, so wird die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet, bis zwei Drittel der Strafe erledigt sind.
(5)
Wird die Maßregel vor der Strafe oder vor einem Rest der Strafe vollzogen, so kann das Gericht die Vollstreckung des Strafrestes unter den Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 zur Bewährung aussetzen, wenn die Hälfte der Strafe erledigt ist. 2Wird der Strafrest nicht ausgesetzt, so wird der Vollzug der Maßregel fortgesetzt; das Gericht kann jedoch den Vollzug der Strafe anordnen, wenn Umstände in der Person des Verurteilten es angezeigt erscheinen lassen.



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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 20:18
@jada
Ich weiß. Ich wollte es nur anreißen dass es auch diese Möglichkeit gibt ohne auf Details einzugehen. Dies könnte verwirren.


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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 20:22
@ankaijan
Ich wollte nicht als Klugscheißer daherkommen.
Mich beschäftigt hier die differenzierte Verurteilung: Jugend- und Erwachsenenstrafrecht bei den beiden Verurteilten.
Vielleicht gibt es noch Presseberichte zu der mündl. Urteilsbegründung.


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Gewaltverbrechen auf Usedom

06.09.2019 um 20:29
@jada
Alles gut, ich habs gar nicht so aufgefasst. Ja es ist nicht immer klar erkenntlich wann welches Strafrecht zum Einsatz kommt und warum. Ich könnte mir vorstellen, dass N.K von seiner Gesamtpersönlichkeit z.b. eine Entwicklungsunreife erkennen lässt und von daher das Erwachsenenstrafrecht keine Anwendung findet.
Auch wenn N.K. nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde so kommt er dennoch in die Ü18.


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Gewaltverbrechen auf Usedom

07.09.2019 um 03:50
Zitat von obskurobskur schrieb:Aber zumindest die besondere Schwere der Schuld, was ja auch schon was ausmacht. Und meiner ganz persönlichen Meinung nach und auch nur von außen betrachtet, für den 2. Täter ausreichend, ich glaube er ist nicht ganz so gestört und eher ein Mitläufer, was ihn jetzt vor Strafe nicht schützten soll, ich glaube aber ohne den Haupttäter, wäre er nicht zu so einer Tat fähig gewesen
Das glaube ich auch . Der ältere war ein Mitläufer . Ich kenne seine Phantasien nicht , aber 100% kamen die Anregungen zur Tat vom jüngeren Spacken.
Ich glaube das er Angst vorm Knoop hatte/ er ihn keine Widerworte geben wollte und nur deswegen Mittäter wurde.
Ich kann iden Älteren falsch einschätzen, ist möglich...

Insgesamt ist das Urteil für unser deutsches Gericht akzeptabel


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Gewaltverbrechen auf Usedom

07.09.2019 um 03:58
Es gibt bei solchen Verbrechen keine gerechten Urteile - das gibt unser Strafgesetzbuch einfach nicht her. Die Strafen sind auch nicht angemessen, sie sind letztlich eine Abwägung was wir als Gesellschaft möchten und was eben nicht.

Ich hoffe, dass die wahre Strafe nach der Zeit auf Erden zuschlägt.


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Gewaltverbrechen auf Usedom

07.09.2019 um 04:25
Zitat von GigiNazionaleGigiNazionale schrieb:Es gibt bei solchen Verbrechen keine gerechten Urteile
Gibt es auch nicht. Für reine Mordlust gibt es für mich nur eine Strafe... so Leuten ist nicht mehr zu helfen..


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Gewaltverbrechen auf Usedom

07.09.2019 um 04:59
Zitat von GigiNazionaleGigiNazionale schrieb:Es gibt bei solchen Verbrechen keine gerechten Urteile - das gibt unser Strafgesetzbuch einfach nicht her. Die Strafen sind auch nicht angemessen, sie sind letztlich eine Abwägung was wir als Gesellschaft möchten und was eben nicht.

Ich hoffe, dass die wahre Strafe nach der Zeit auf Erden zuschlägt.
Das denke ich mir bei vielen Fällen auch.

Aber es bringt nichts sich darüber aufzuregen, weil man es auf der einen Seite eh nicht ändern kann und auf anderer ist es auch irgendwo gut so und man ist froh in einem Rechtsstaat wie Deutschland leben zu können, in dem vom Staat verhängte Strafen, die gegen Leib und Leben gerichtet wären, untersagt sind.
Ebenso lehne ich auch die Selbstjustiz ab und bin froh dass sie ebenso verboten ist.

Was die Gesellschaft in diesem konkreten Fall möchte (Vermutung) und was wohl die einzig gerechte Strafe zumindest für den Haupttäter wäre, tja. Die Gesellschaft sieht das so. Ich auch. Unser GG sieht es anders, verbietet es alleine schon.

Der Prozess hat richtig wütend gemacht. So viel Dreistigkeit habe ich selten lesen und anhand von Fotos auch sehen müssen.

Wie gesagt, generell aber sollten wir froh sein, dass zb. so etwas wie die Todesstrafe, obwohl noch irgendwo verankert, niemals zur Anwendung kommen wird.
Schaut man in die USA, in gewisse Bundesstaaten zb. und denkt an die zu Unrecht hingerichteten zb. oder dass das Risiko darauf generell bestehen kann, sollten wir froh darüber sein so etwas nicht zu haben.
Außerdem bringt es die Opfer auch nicht mehr zurück.


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Gewaltverbrechen auf Usedom

07.09.2019 um 12:41
Ich bin froh , dass endlich ein Urteil da ist ! ....ich bin froh , dass die Täter verhältnismäßig hart bestraft wurden und ich bin froh , dass es endlich vorbei ist !!

Wie die Täter sich im Prozess verhalten haben , finde ich abartig !! Keinen Respekt gegenüber der Mutter und den Freunden .


Ich bin leider immernoch sprachlos .


Liebe Grüße Butterfly


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Gewaltverbrechen auf Usedom

07.09.2019 um 14:22
Zitat von Butterfly105Butterfly105 schrieb:Wie die Täter sich im Prozess verhalten haben , finde ich abartig !! Keinen Respekt gegenüber der Mutter und den Freunden .
Was hast du denn von solchen Personen erwartet?


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