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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 11:21
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Hätte der Täter zum Beispiel eine Schusswaffe oder eine Stichwaffe benutzt, wäre es sehr viel leichter, da man hier fast immer zumindest einen bedingten Vorsatz erkennen kann: wer auf eine andere Person schiesst oder einsticht, muss sich des Risikos, diese zu töten in der Regel bewusst sein, und wenn er die Tat ausführt
In diesem Fall würde auch die Benutzung eines z.B. "Schlagrings" o.ä. Hilfsmittels den Tatbestand des Vorsatzes mMn erfüllen.
Dies wird durch die Videoaufnahmen vermutlich eher nicht nachzuweisen sein, dafür aber mit Sicherheit durch einen Gerichtsmediziner...

Hinterhältig und feige bleibt der Angriff allemal. Schlag auf das Opfer von der Seite...

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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 11:28
Zitat von BasilicaBasilica schrieb:ein, das kann nicht sein. Es wurde bereits von offizieller Seite bestätigt, dass er einzig und allein durch den einen Schlag gestorben ist. Wurde hier auch schon mehrfach verlinkt. Das nur zur Klarstellung.
Das war ironisch gemeint.
Wir wollen dem Beschuldigten ja kein Unrecht tun.

Wenn eine Vorschädigung bestand, was ändert das..

Bei so einem Schlag nimmt man zumindest arge Verletzungen in Kauf.
Sind auch schon einige ins Koma gefallen.

Am Kopf schlagen oder auf den Körper ist in meinen Augen ein Unterschied.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 11:31
Zitat von emanonemanon schrieb:Dass in Deutschland die Ermittlung und Rechtsprechung nicht in den Händen solcher Gestalten liegt lässt hoffen, dass ein gerechtes Urteil gefällt werden kann.
Ich will kein gerechtes Urteil. Was gerecht ist, das sieht jeder individuell anders. Deshalb haben wir eine Rechtsprechung. Die soll zwar der Gerechtigkeit nahe kommen, aber das gelingt eben nicht immer.
Zitat von emanonemanon schrieb:und man als Fakten postulierte Behauptungen von Laien durchaus hinterfragen kann
Ärzte sind Laien? ;)


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 11:33
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der BGH sieht nicht nur physische Aktionen als Beihilfe, hier also z.B. das Bein stellen, sondern durchaus auch psychische Unterstützung des Täters als Beihilfe unter bestimmten Umständen an. Dem BGH reicht es oft, dass die Handlung des Gehilfen die Haupttat irgendwie bewusst fördert. Beispiel: Georg sieht die beiden anderen, er begreift, dass Tom den Ottokar verprügeln will, aber er ist sich nicht sicher, ob Tom den Ottokar erreichen wird. Da ruft er dem Tom zu: "hier entlang" und zeigt ihm eine Abkürzung, durch die es dem Tom ermöglicht wird, den Ottokar einzuholen. Das kann reichen um ihn als Gehilfen anzusehen.

Der Gehilfe wird milder bestraft als der Haupttäter.
Du bist Jurist, ich nur Laie.

Warum würde der BGH in so einem Fall und bei Erfolg der Tat durch Tom bei Georg nicht auch (Straftat xy)durch Unterlassen sehen, sondern würde Georg nur als Gehilfen ansehen?

Ab dem Moment, wo Georg wusste, was Tom an Ottokar plant, müsste sich Georg doch eigentlich in die Garantenstellung begeben haben und anstatt die Tat von Tom zu verhindern, ließ er sie geschehen, unternahm nichts um Ottokar zu helfen bzw. den Erfolg von Tom an Ottokar abzuwenden oder sehe ich das falsch?
XY durch Unterlassen ist ja noch mal ein anderes Kaliber als nur Beihilfe zu XY.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 11:37
Zitat von emzemz schrieb:Ärzte sind Laien?
Ich weiss nicht auf welche Ärzte du dich beziehst.
Meinst du @hoptimistin?
Wenn sie Ärztin sein sollte, dann weiss sie selbst was von Ferndiagnostik zu halten ist.
Mir ging es darum zu erfahren ob es lediglich eine Behauptung war oder zum gesicherten Ermittlungsstand zu zählen ist.
Das zu wissen macht meiner Meinung nach Sinn.
Auch wenn das für Einige hier wahrscheinlich uninteressant ist.^^


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 11:38
Zitat von boraboraborabora schrieb:Der Mann ist tot!
Eben, der Mann ist tot!
Aber nicht weil er spazieren ging und plötzlich umfiel...
Sondern weil dieser Halid S. ihm einen Schlag gegen den Kopf verpasst hat.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ja eben. Könnte auch ein Herzinfarkt gewesen sein.
Dann könnte der Täter (Beschuldigte) nix dafür oder so ähnlich.. :palm:
Natürlich, er hatte plötzlich einen Herzinfarkt erlitten und dadurch lief er Halid S. direkt in die Faust, da kann der TV selbstverständlich nichts dafür...:palm:
---------------------------------------------------------------------------------------------
Eine Obduktion wird sicherlich noch erfolgen, bin mir aber sicher das Roland S. an den Folgen eines Schlag gegen den Kopf verstorben ist.
Das Gehirn ist ein besonders empfindliches Organ..MMn. verstarb er an einer Hirnblutung...
M.Schumacher hat bei seinem Ski-Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten, er hat zwar den Sturz auf den Kopf überlebt, trotzdem wird er sicherlich noch heute massive Einschränkungen haben...Er traut sich bis heute nicht vor die Presse....


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 11:47
Zitat von emanonemanon schrieb:Mir ging es darum zu erfahren ob es lediglich eine Behauptung war oder zum gesicherten Ermittlungsstand zu zählen ist.
Dass es sich lediglich um eine mögliche Erklärung handelte, und mehr sollte es auch nicht sein, das dürfte dir doch klar gewesen sein, möchte ich mal annehmen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 11:47
Zitat von emzemz schrieb:Ich will kein gerechtes Urteil. Was gerecht ist, das sieht jeder individuell anders. Deshalb haben wir eine Rechtsprechung. Die soll zwar der Gerechtigkeit nahe kommen, aber das gelingt eben nicht immer.
In erster Linie definiert der Gesetzgeber, was "gerecht" ist. An diese Gesetze ist die Rechtsprechung gebunden und erfindet nicht qua Richterrecht eine eigene "Gerechtigkeit".

Das fängt schon beim Strafrahmen an. Wenn im Gesetz für eine bestimmte Straftat eine Freiheitsstrafe von mindestens soundso lange und höchstens soundsolange vorgesehen ist, muss sich das Gericht daran halten und darf nicht darunter bleiben oder darüber hinausgehen.

Wenn nun das Wahlvolk findet, dass die Höchststrafe für dieses Delikt zu niedrig ist (siehe zB in einer anderen Rubrik bei allmy die Diskussion, ob Tierquäler höher bestraft werden sollen), müssen die Wähler halt Leute in die Parlamente wählen, die eine höhere gesetzliche Strafe für das Delikt beschließen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 11:51
Zitat von emzemz schrieb:Dass es sich lediglich um eine mögliche Erklärung handelte, und mehr sollte es auch nicht sein, das dürfte dir doch klar gewesen sein, möchte ich mal annehmen.
Es wurde als Fakt verkündet. Ich hoffe nicht, dass man dir das hier noch sprachlich auseinander klamüsieren muss.
So werden alternative Fakten geschaffen. Der nächste übernimmt, sei es weil nachfragen nachdenken unbequem ist oder was auch immer, und schon geht es weiter.
Glaubst du nicht?
Ich erinnere mal an den RR-Thread. Da wurde jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf getrieben und als wahr verkauft.
Ist es denn echt zuviel verlangt Vermutungen, wenn man sie unbedingt äussern möchte, auch als solche kenntlich zu machen?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 12:01
Zitat von emanonemanon schrieb:Deswegen sind auch Autopsien völlig unnötig
Nö, sind sie eben nicht! Durch die Autopsie läßt sich z.B. auch nachweisen ob ein "Hilfsmittel" (Schlagring/Quarzhandschuh etc.) benutzt wurde und deshalb die Anklageschrift z.B. auf vorsätzliche Tötungsabsicht/schwere Körperverletztung etc. lautet!

Ist für das nachfolgende Strafmaß mMn nicht unerheblich... Egal wie "nett" der Täter durch spezielle Medien dargestellt wird... ;)


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 12:01
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:In diesem Fall würde auch die Benutzung eines z.B. "Schlagrings" o.ä. Hilfsmittels den Tatbestand des Vorsatzes mMn erfüllen.
Dies wird durch die Videoaufnahmen vermutlich eher nicht nachzuweisen sein, dafür aber mit Sicherheit durch einen Gerichtsmediziner...

Hinterhältig und feige bleibt der Angriff allemal. Schlag auf das Opfer von der Seite...
Das ist in der Tat schwierig. Dafür muss man auch nicht explizit vom Fach sein, sondern sich nur halbwegs für die Materie interessieren.

War bei dem Angriff tatsächlich nur die pure Hand (Faust) im Spiel und das auch nur im Zusammenhang mit einem "einzigen" Schlag, wird es für den Eventualvorsatz (den bedingten Vorsatz) hinsichtlich der Tötung schon sehr viel schwerer diesen nachzuweisen - als wäre ein Hilfsmittel dabei gewesen (Schlagring/Holzlatte/Messer/Schraubenzieher/Flasche ganz oder abgebrochen etc.) - oder als wären es "mehrere" Faustschläge gegen den Kopf und/oder sogar Fußtritte gegen den Kopf des Opfers zb. gewesen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 12:06
@emanon

Ging es nicht eigentlich nur darum, dass ein Arzt keine Laie ist? Das muss man jetzt nicht derart aufbauschen

Aber wenn du dich jetzt ebenso ausführlich mit dem Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit befasst, dann hätte mein Beitrag vielleicht ja doch noch seinen Sinn erfüllt.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 12:06
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Eben, der Mann ist tot!
Aber nicht weil er spazieren ging und plötzlich umfiel...
Sondern weil dieser Halid S. ihm einen Schlag gegen den Kopf verpasst hat.
So schaut`s leider aus.
Ob Vorerkrankung oder nicht.
Ohne sein "Zutun" dürfte der Mann heute noch leben, damit lehnt man sich, glaub ich, nicht zu weit aus dem Fenster.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:War bei dem Angriff tatsächlich nur die pure Hand (Faust) im Spiel und das auch nur im Zusammenhang mit einem "einzigen" Schlag, wird es für den Eventualvorsatz (den bedingten Vorsatz) hinsichtlich der Tötung schon sehr viel schwerer diesen nachzuweisen - als wäre ein Hilfsmittel dabei gewesen (Schlagring/Holzlatte/Messer/Schraubenzieher/Flasche ganz oder abgebrochen etc.) - oder als wären es "mehrere" Faustschläge gegen den Kopf und/oder sogar Fußtritte gegen den Kopf des Opfers zb. gewesen.
Man darf die Frage zulassen, warum der Mann überhaupt angegriffen wurde u. dann noch brutal am Kopf.
Das wirkt oder ist zerstörerisch, nicht so ein Schlag in den Magen oder am Körper, was auch schon schlimm genug wäre.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 12:13
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Nö, sind sie eben nicht! Durch die Autopsie läßt sich z.B. auch nachweisen ob ein "Hilfsmittel" (Schlagring/Quarzhandschuh etc.) benutzt wurde und deshalb die Anklageschrift z.B. auf vorsätzliche Tötungsabsicht/schwere Körperverletztung etc. lautet!
Dass ich es gemeint habe (wie du) sollte aus dem Zusammenhang ersichtlich sein
Zitat von emanonemanon schrieb:Natürlich nicht.^^
Deswegen sind auch Autopsien völlig unnötig.



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 12:15
Zitat von boraboraborabora schrieb:Man darf die Frage zulassen, warum der Mann überhaupt angegriffen wurde u. dann noch brutal am Kopf.
Das wirkt oder ist zerstörerisch, nicht so ein Schlag in den Magen oder am Körper, was auch schon schlimm genug wäre.
All das dürfte hoffentlich vollumfänglich geklärt werden. Auch das Motiv des Haupttäters dann überhaupt zugeschlagen zu haben.
Natürlich hätten sie ihn auch alle gemeinsam als sie ihn umringt hatten nur verbal beleidigen können, aber leider ist es dabei nicht geblieben.
Der (Drecks)Alkohol, auch auf Fotos zu erkennen, wird ebenso maßgeblich werden.

Wie etwas erst mal wirkt reicht aber leider nicht. Vor Gericht wird alles bis ins kleinste Detail zerpflückt. Jedes kleinste Detail kann ausschlaggebend für die eine- oder andere Seite sein/werden.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 12:47
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Der (Drecks)Alkohol,...
Ich hoffe nicht das hier "jemand" versucht die Tat juristisch zu bagatellisieren... Alkohol hin oder her, wer noch in der Lage ist einen derart wirksamen Schlag seinem Opfer an den Kopf zu verpassen, dürfte mMn zumindest nicht derart alkoholisiert sein das er dann auf mildernde Umstände vor dem Richter hoffen darf...

Aber lassen wir uns überraschen wie hier die Justiz und die Gerechtigkeit laufen wird. Schön bei aller Tragik ist ja erstmal, dass der/die Täter keine Gelegenheit hatten sich in eines ihrer Länder (welche sie ja so "zahlreich" als Staatsbürgerschaft vorweisen können) absetzen konnten...

Obwohl andererseits, wie sieht das Strafmaß dieser Taten in so einem fremden Land wohl aus...?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 12:50
Ja, Alkohol wirkt sich strafmildernd aus, denk ich mal. Oder auch nicht, wenn er dahingehend schon auffällig war.


Das Motiv des Täters.. darüber können wir Vermutungen anstellen.
Vielleicht fühlte er sich provoziert, keine Ahnung.

Ist wohl auch nur für den TV von Belang vom Strafmass her.
Am Ausgang der Attacke ändert es nichts.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 13:05
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Ich hoffe nicht das hier "jemand" versucht die Tat juristisch zu bagatellisieren... Alkohol hin oder her, wer noch in der Lage ist einen derart wirksamen Schlag seinem Opfer an den Kopf zu verpassen, dürfte mMn zumindest nicht derart alkoholisiert sein das er dann auf mildernde Umstände vor dem Richter hoffen darf...
Oh, ich möchte bzgl. des Alkohols weder etwas rechtfertigen noch entschuldigen und dadurch herunterspielen - aber der Alkohol dürfte natürlich eine Rolle spielen.

In wie weit genau und ob überhaupt sogar ausschlaggebend, weiß ich nicht, aber es wäre falsch bzw. unrealistisch den Alkohol auszublenden als würde er gar keine Rolle spielen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 13:07
Alkohol dürfte überhaupt nicht als Entschuldigung gelten.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 13:10
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Alkohol dürfte überhaupt nicht als Entschuldigung gelten.
Das dürfen alle Seiten einschließlich am Ende das Gericht entscheiden.

Aber ich bin nicht naiv.

Es macht einen erheblichen Unterschied aus, ob jemand vollkommen nüchtern eine Tat begeht oder unter dem Einfluss von Alkohol.

Beim Alkohol kommt es ja nicht nur auf die reine Promillezahl währenddessen an, die meist so oder so nicht mehr nachzuweisen ist, sondern auch auf den tatsächlichen Zustand währenddessen. Während einer Tatbegehung.

Alkohol, was leider auch ersichtlich ist (Videos und Fotos) ist ein Fest für die Verteidiger und der Richter kann das zum Schluss auch bei der Strafzumessung zu Gunsten... berücksichtigen/werten.
Ob er das sogar muss, weiß ich nicht.


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