rhapsody3004
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen

dabei seit 2019Unterstützer
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen
02.02.2022 um 11:56Das darf man annehmen. Natürlich. Genauso wie es auch überhaupt darauf ankommt, warum Beschuldigte ein Geständnis, in diesem Fall wohl erst mal nur Teilgeständnis ablegen.SomertonMan schrieb:Tja, nur blöd, dass die Personaldokumente am Tatort gefunden wurden und deswegen die Verhaftungen recht schnell statt fanden.
Was wäre mit "aufrichtigen Geständnis" und " Reue", wenn das eben nicht der Fall gewesen wäre? Man darf stark annehmen, dass die TV einfach weiter vor sich hin gelebt hätten
Darüberhinaus kann auch berücksichtigt werden, wie detailliert ein Geständnis abgelegt wurde. Genaue Schilderung eines Tathergangs bspw. ist fürs Ermittlungsverfahren nochmals hilfreicher bzgl. vollständiger Aufklärung als nur eine Schuld aus Gründen XYZ einzuräumen bzw. zu gestehen.
Aber wie gesagt, all das spielt bei Mord gar keine Rolle, da die Anwendung der Strafzumessung bei Mord nicht angewandt werden darf, da das Gesetz für Mord ohnehin nur eine Strafe kennt. Da hilft auch kein positiv zu bewertendes Geständnis und auch keine noch während des Ermittlungsverfahrens nützliche Mitarbeit seitens des Beschuldigten.
Ausnahmen, siehe letzter Beitrag dazu von mir. Bei Beihelfer zum Mord oder Mord durch Unterlassen oder wegen bedingter Schuldfähigkeit kann die Strafzumessung wieder angewendet werden.