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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

1.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Saarland, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

22.11.2022 um 19:59
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Und jetzt geht es laut Verteidigung um Körperverletzung mit Todesfolge ?! Was soll man dazu noch sagen ? Für mich persönlich ist das Mord. Mordmerkmal ist die Ermordung zur Verdeckung der anderen Straftat (Wilderei). Da kann es doch jetzt nicht ernsthaft um Körperverletzung mit Todesfolge gehen ?
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Das Ableben der Polizisten wurde nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern mMn. sogar forciert. Nun ja. Ist eben nur meine Meinung.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:In diesem Fall muß doch eigentlich klar gewesen sein, dass es hier nicht um eine eskalierte Situation ging. Meiner persönlichen Meinung nach wurde hier ganz bewusst geschossen. Das Ableben der Polizisten wurde nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern mMn. sogar forciert. Nun ja. Ist eben nur meine Meinung.
Die Verteidiger des Haupangeklagten argumentieren, ja nicht, dass der Hauptverdächtige die beiden Polizisten erschossen hat und dass das eben nur eine Körperverletzung mit Todesfolge sei.
Sondern ihre Argumentation lautet, dass der Hauptangeklagte in Notwehr gehandelt habe, als er den Polizisten erschossen hat und dass die Polizistin vom Nebenangeklagten getötet worden wäre. Sie kritisieren, dass die Anklage gegen den Hauptangeklagten v.a. auf den Aussagen des Nebenangeklagten beruht, der damit seine Rolle an der Tat herunterspielt und die Tat ihrem Mandanten in die Schuhe schieben will.

Dieser Verteidiger vertritt halt nicht zwei Personen, die mitten in der Nacht bei einer Verkehrskontrolle zwei Polizisten erschossen haben, also "die Täter" in diesem Fall, sondern nur einen der beiden Täter.
Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft muss dem Hauptangeklagten genau seinen Anteil an der Tat nachweisen. Und dessen Verteidiger verneint eben, dass es gelungen ist, tatsächlich die alleinige Täterschaft ihres Mandanten zu beweisen. Und wenn er tatsächlich, wie von der Verteidigung behauptet, in Notwehr gehandelt haben sollte und der Nebenangeklagte der Schütze war, der die Polizistin erschossen hat, dann kann man den Hauptangeklagten nicht für einen zweifachen Mord verurteilen.

Versteht mich nicht falsch, ich bin sicher nicht der Meinung, dass das eine gerechte Strafe wäre und ich erwarte auch nicht, dass das Gericht diesem Antrag folgen wird. Aber man muss halt die gesamte Argumentation der Verteidigung berücksichtigen, wenn man verstehen will, wie sie auf das geforderte Strafmaß kommen.

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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

22.11.2022 um 20:55
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Da kann es doch jetzt nicht ernsthaft um Körperverletzung mit Todesfolge gehen ?
Ich versteh dich total gut.
Aber das sind eben Anwälte, das ist deren Job, nach Möglichkeit noch irgendetwas für den Angeklagten rauszuholen.
Und über den Move mit der Notwehr kommen sie eben auf die Körperverletzung mit Todesfolge.
@cododerdritte hat das ganz gut erklärt, finde ich.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

22.11.2022 um 21:04
@cododerdritte
@fischersfritzi

Ich danke euch für die Beiträge. Für mich ist das -ganz persönlich- eine Farce. Beide Polizisten wurden gnadenlos hingerichtet. Und wer auch immer den Abzug drückte, er hat mehrfach geschossen und keinesfalles "in Notwehr" gehandelt. Das ist jetzt nur meine ganz persönliche Meinung. Ich bin gespannt, welches Urteil gesprochen wird.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

22.11.2022 um 21:43
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Für mich ist das -ganz persönlich- eine Farce.
Ja, aber letzten Endes bestimmt der Angeklagte seine Verteidigungsstrategie, die Anwälte können ihn nur bestmöglich beraten und ihn dann vor Gericht vertreten. Dass man nur hanebüchenen Blödsinn zu bieten hat, braucht einen weder zu verwundern noch zu empören. Das beantwortet nämlich treffsicher die nächste Frage:
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Ich bin gespannt, welches Urteil gesprochen wird.



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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

22.11.2022 um 21:54
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Und wer auch immer den Abzug drückte, er hat mehrfach geschossen und keinesfalles "in Notwehr" gehandelt.
Ich bin allgemein der Meinung, dass wir in Deutschland in einem Staat leben, in dem man gegenüber einem Polizisten keinen Grund hat, in Notwehr zu schießen. Wenn ich mit einer Waffe in der Hand gegenüber einem Polizisten stehen würde, der daraufhin ebenfalls seine Waffe zücken und mir sagen würde, ich solle mal schnell meine Waffe aus der Hand legen, dann würde ich eben meine Waffe hinlegen.

Ich wäre mir sehr sicher, dass der Polizist nicht ohne, dass ich ihn zuerst angreifen würde, auf mich schießen würde.
In unserem Staat laufen keine korrupten Polizisten rum, die einfach mal auf wehrlose Bürger ballern.
Notwehr gegenüber einem Polizisten ist in sofern auch in meinen Augen ein fast albernes Argument....

Aber das Recht sich zu verteidigen hat in Deutschland eben jeder. Er darf dabei Dinge auslassen, die ihn selber belasten und er muss auch nicht die Wahrheit sagen, wenn es um etwas geht, was ihm vorgeworfen wird. Der Staat in Person des Staatsanwalts muss ihm eine Tat nachweisen, und nicht der Angeklagte muss beweisen, dass er unschuldig ist.
Am Ende wird das Gericht alle vorgetragenen Beweise und Indizien bewerten und hoffentlich zu einem gerechten Urteil kommen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

22.11.2022 um 22:38
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich bin allgemein der Meinung, dass wir in Deutschland in einem Staat leben, in dem man gegenüber einem Polizisten keinen Grund hat, in Notwehr zu schießen. Wenn ich mit einer Waffe in der Hand gegenüber einem Polizisten stehen würde, der daraufhin ebenfalls seine Waffe zücken und mir sagen würde, ich solle mal schnell meine Waffe aus der Hand legen, dann würde ich eben meine Waffe hinlegen.
Bezogen auf den Angeklagte, hat dieser aber, glaube ich, behauptet, er hätte gar nicht gemerkt, dass es Polizist:innen waren.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.11.2022 um 06:45
Der Vollständigkeit halber hier der Grund, der zu dem nunmehr abgelehnten Befangenheitsantrag führte:

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/blickzumnachbarn/polizistenmord-kusel-anwaelte-werfen-richter-befangenheit-vor_aid-80322671
Die Verteidiger des Hauptangeklagten Andreas S. haben am Dienstag im Landgericht in Kaiserslautern für eine Überraschung gesorgt: Sie haben dem Vorsitzenden Richter Mall Befangenheit vorgeworfen. Grund für dieses Misstrauen sei eine vermeintliche Befragung eines Mithäftlings, die der Richter im Rahmen einer anderen Sitzung geführt haben soll.

Staatsanwalt Orthen hält diesen Antrag für unzulässig, da die aufgeführten Argumente keine Befangenheit begründen würden. Richter Mall sagte, dass er in der Sitzung lediglich eine Feststellung geäußert habe.



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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.11.2022 um 09:43
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/plaedoyers-im-polizistenmord-prozess-erwartet-100.html
STAND 23.11.2022, 7:23 Uhr

Hier nun eine erste knappe Zusammenfassung der Geschehnisse vom gestrigen Nachmittag.

Staatsanwaltschaft zum Hauptangeklagten
Im Prozess um die mutmaßlichen Polizistenmorde von Kusel fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Hauptangeklagten.
... Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einer Hinrichtung. Der Angeklagte habe mit der Tat seine Wilderei vertuschen wollen.
Für die Wilderei forderte die Staatsanwaltschaft zusätzlich ein Jahr und sechs Monate Haft. Gleichzeitig geht sie von einer besonderen Schwere der Schuld aus.
Staatsanwaltschaft zum Mitangeklagten
Der Mitangeklagte Florian V. ist laut Plädoyer der Staatsanwaltschaft der Wilderei schuldig. Allerdings forderte der Staatsanwalt keine Strafe, weil in diesem Fall eine "Kronzeugenregelung" Anwendung finden könne. ..." Den Antrag auf Verurteilung wegen Strafvereitelung hatte die Staatsanwaltschaft schon vorher zurückgezogen.
Verteidigung des Hauptangeklagten
Die Verteidigung verzichtete darauf, ein Strafmaß zu benennen. Man könne Andreas S. maximal Körperverletzung mit Todesfolge anlasten.
Nebenklage Polizistin
... lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten - mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld .
Weil der Hauptangeklagte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, forderte der Anwalt Sicherungsverwahrung.
Nebenklage Polizist
Eine lebenslange Haftstrafe mit Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld ... für den Hauptangeklagten Andreas S.
Für den Mitangeklagten Florian V. forderte der Anwalt eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßiger Wilderei.
Letzte Worte Hauptangeklagter
Andreas S. verwies in seinem über zwei Stunden dauernden Vortrag nochmal auf Unstimmigkeiten, die es seiner Ansicht nach in der Verhandlung gegeben habe. An den Staatsanwalt gerichtet sagte er, er habe mit einer Haftstrafe von vier Jahren für Wilderei gerechnet. Und dafür bringe er nicht zwei Menschen um.



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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.11.2022 um 09:49
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Bezogen auf den Angeklagte, hat dieser aber, glaube ich, behauptet, er hätte gar nicht gemerkt, dass es Polizist:innen waren.
Ja, wären denn zivile Opfer weniger schlimm?
Warum hätte er Zivilisten seine Papiere aushändigen sollen? Und selbst wenn, hätte er wegfahren können. Oder sich im Auto verschanzen und die "richtige" Polizei anrufen können. Und auch nach der "Notwehr" hätten Beide einen Krankenwagen und Polizei rufen können. Es gab so viele Momente, anders zu handeln!


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.11.2022 um 12:30
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Ja, wären denn zivile Opfer weniger schlimm?
Wie kommst du denn darauf?
Mein Beitrag bezog sich auf diese Aussage
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich bin allgemein der Meinung, dass wir in Deutschland in einem Staat leben, in dem man gegenüber einem Polizisten keinen Grund hat, in Notwehr zu schießen
Dass es sich ohnehin nicht um Notwehr handelte, dürfte ja wohl allen klar sein.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.11.2022 um 14:25
@DanielBeisser

Das gerät jetzt hier OT. Ohne auf einen konkreten Fall eingehen zu wollen, hast Du eigentlich immer die Möglichkeit, den Polizeieinsatz legitimieren zu lassen, in dem du besonnen und vernünftig reagierst, die Anweisungen befolgst und dich z.B. durch Dienstausweis/Marke bzw. Anruf rückversicherst. Natürlich wird das bei einem "Besuch" des SEK anders laufen. Aber wie oft kommt so etwas vor ? Da ist es dann auch egal wer die Tür eintritt und dich dingfest macht. Da hast du eh keine Chance und Verbrecher brauchen sich auch nicht als Polizisten zu tarnen.

Im Vorliegenden Fall ist es so, dass der Hauptangeklagte wohl behauptet, die Polizisten nicht als solche erkannt zu haben. In meinen Augen ist das aber eine ziemlich abwegige Behauptung. Aus mehreren Gründen. @Kuno426 hat das gut ausgeführt:
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb: (...) Warum hätte er Zivilisten seine Papiere aushändigen sollen? Und selbst wenn, hätte er wegfahren können. Oder sich im Auto verschanzen und die "richtige" Polizei anrufen können. Und auch nach der "Notwehr" hätten Beide einen Krankenwagen und Polizei rufen können. Es gab so viele Momente, anders zu handeln!
So sieht es aus. Außerdem verfügten die Beamten über einen gut erkennbaren Streifenwagen und trugen natürlich Uniform und Ausrüstung.... Wer das nicht erkannt haben will, sollte mMn. zu blind sein zum Wildern und Autofahren.


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