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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

1.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Saarland, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.11.2022 um 18:40
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Außerdem verfügten die Beamten über einen gut erkennbaren Streifenwagen
Nein. Falsche Erinnerung, denn
. Die Beamten waren in einem Zivilfahrzeug unterwegs, trugen aber Uniformen.
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/doppelmord-an-polizisten-in-kusel-zwei-maenner-festgenommen-17766763.html

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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.11.2022 um 19:14
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Nein. Falsche Erinnerung (...)
Hatte ich in einem Beitrag bereits eingeräumt, der als "Antwort auf gelöschten Beitrag" entfernt wurde. Trotzdem Danke für die Info. Da hatte ich tatsächlich eine falsche Information.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.11.2022 um 21:57
Zitat von emzemz schrieb:Für die Wilderei forderte die Staatsanwaltschaft zusätzlich ein Jahr und sechs Monate Haft.
Da habe ich mich aber ganz gewaltig verschätzt, was das Strafmaß für mehrjährige, schwere, gewerbsmäßige Wilderei angeht. Obwohl es beim Hauptangeklagten sowieso keine Rolle mehr spielen wird.
Zitat von emzemz schrieb:Der Mitangeklagte Florian V. ist laut Plädoyer der Staatsanwaltschaft der Wilderei schuldig. Allerdings forderte der Staatsanwalt keine Strafe, weil in diesem Fall eine "Kronzeugenregelung" Anwendung finden könne
Dass man vom Vorwurf der versuchten Strafvereitelung abrücken wird, habe ich ja schon lange erwartet, aber das ist jetzt mehr als kulant. Gänzliche Straffreiheit kommt dann doch sehr überraschend. Erwartet hätte ich, dass selbst bei einer milden Strafe unter Anrechnung der Vorstrafen etwas Zählbares dabei rauskommt.

"Freispruch" für Florian V. müsste ich erst einmal verdauen. Frage an die Rechtsexperten: gäbe es dann eine Haftentschädigung? Denn das fände ich dann doch etwas zuviel des Guten.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.11.2022 um 07:54
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:"Freispruch" für Florian V. müsste ich erst einmal verdauen.
Falsch. Es gibt keinen Freispruch, sondern lediglich ein Absehen von der Strafe. Nachzulesen beispielsweise hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46b.html


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.11.2022 um 09:38
Vielen Dank für diesen Link, @DoctorWho! So in etwa habe ich mir das vorgestellt. Leider wird die Frage aller Fragen nicht beantwortet: Gibt es bei einer straffreien Verurteilung eine Entschädigung für die Untersuchungshaft?
Eine Haftentschädigung wird für eine verbüßte Freiheitsstrafe gezahlt, wenn die Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren oder sonst, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, fortfällt oder gemildert wird. Im Falle der Untersuchungshaft besteht ein Anspruch, soweit der Betroffene freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.
Quelle: Haftentschädigung [Wikipedia]

Wenn ich diesen Text richtig interpretiere, heißt die Antwort also nein. Wer verurteilt wird, enthält keine Entschädigung, auch wenn die U-Haft die Dauer der Strafe übersteigt. Ist das so richtig, auch da gäbe es pro und contra?


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.11.2022 um 11:16
Ich schrieb im Juni:
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb am 22.06.2022:Meine Prognose: Andreas S. bekommt lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld, Florian V. vier Jahre und drei Monate wg. gewerbsmässiger Wilderei und Strafvereitelung.
Nun:
Zitat von emzemz schrieb:"Im Prozess um die mutmaßlichen Polizistenmorde von Kusel fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Hauptangeklagten.
... Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einer Hinrichtung. Der Angeklagte habe mit der Tat seine Wilderei vertuschen wollen. [...] Gleichzeitig geht [der StA] von einer besonderen Schwere der Schuld aus."
...
Zitat von emzemz schrieb:Für den Mitangeklagten Florian V. forderte der Anwalt [der Nebenklage] eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßiger Wilderei.
Mal gucken. So verkehrt lag ich ja nicht.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.11.2022 um 11:38
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:Wenn ich diesen Text richtig interpretiere, heißt die Antwort also nein.
Das ist korrekt.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.11.2022 um 11:57
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:Wenn ich diesen Text richtig interpretiere, heißt die Antwort also nein. Wer verurteilt wird, enthält keine Entschädigung, auch wenn die U-Haft die Dauer der Strafe übersteigt.
Es kann in diesem Fall Entschädigung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG gewährt werden.
(1) Für die in § 2 genannten Strafverfolgungsmaßnahmen kann eine Entschädigung gewährt werden, soweit dies nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht,

1. wenn das Gericht von Strafe abgesehen hat,
2. soweit die in der strafgerichtlichen Verurteilung angeordneten Rechtsfolgen geringer sind als die darauf gerichteten Strafverfolgungsmaßnahmen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StrEG/4.html


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.11.2022 um 12:01
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Es kann in diesem Fall Entschädigung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG gewährt werden.
Nur interessehalber. Wie oft passiert das?^^


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.11.2022 um 12:03
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Nur interessehalber. Wie oft passiert das?^^
Das kann ich dir leider auch nicht sagen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.11.2022 um 12:05
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Das kann ich dir leider auch nicht sagen.
Dann können wir uns eventuell auf "ganz-ganz selten" einigen? :)


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

25.11.2022 um 16:47
Zitat von emzemz schrieb:An den Staatsanwalt gerichtet sagte er, er habe mit einer Haftstrafe von vier Jahren für Wilderei gerechnet. Und dafür bringe er nicht zwei Menschen um.
Das ist für mich unfassbar, wie er argumentiert. Es zeigt sein Denken. Er hatte ja bereits länger vor Dritten zuvor kundgetan, dass er sich den Weg frei schiessen werde, bei einer Konfrontation mit Polizeibeamten. Für ihn ist das sein Recht, das er für sich in Anspruch nimmt.
Jede andere Strafe als die Längste plus anschliessender Sicherungsverwahrung ist für diesen Menschen absolut ausgeschlossen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

25.11.2022 um 19:23
Sicherungsverwahrung wird es kaum geben, das gibt das Gutachten nicht her. Aber besondere Schwere der Schuld muss sein.
Dieser Mann ist gefährlich wie ein tollwütiger Hund, man muss seine Mitmenschen vor ihm schützen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

25.11.2022 um 19:31
Zitat von ErnstHellfritzErnstHellfritz schrieb:Sicherungsverwahrung wird es kaum geben, das gibt das Gutachten nicht her.
Zitat von ErnstHellfritzErnstHellfritz schrieb:Dieser Mann ist gefährlich wie ein tollwütiger Hund, man muss seine Mitmenschen vor ihm schützen
Ja ok, die StA hat wohl nicht Sicherungsverwahrung gefordert, wie ich das mitgekriegt habe. Aber der Richter und die Schöffen können ja trotzdem drüber gehen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

25.11.2022 um 20:15
Dass das mit der Sicherungsverwahrung was wird, das glaube ich nicht.
Der ist kein Hangtäter, der ist, soweit ich meine zu wissen, noch nicht mal vorbestraft.
Da fehlt mir eine Begründung für eine Sicherungsverwahrung.

Hier die entsprechende Gesetzeslage.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__66.html
Aber gut, ich bin kein Jurist.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

29.11.2022 um 09:27
@emz
Da lassen sich durchaus Gründe finden, wie die Drohung im Prozess, nach seiner Entlassung den Zeugen einen Besuch abstatten zu wollen. Oder der Versuch, Motorradrocker anzuheuern, um die Zeugen verprügeln zu lassen, inklusive schriftlichem Arbeitsauftrag. Hier tritt neben seiner Rachsucht klar die Absicht zutage, sich auch nach einem Gefängnisaufenthalt nicht ändern zu wollen und auch im Gefängnis bzw. aus dem Gefängnis heraus Straftaten zu begehen. Das scheint aber im Prozess nicht näher beleuchtet worden zu sein.

Morgen gibt es bekanntlich das Urteil.
Update: Der Hauptangeklagte im Kusel-Mordprozess, Andreas S., hat sich am Dienstag noch einmal vor Gericht geäußert. Er sprach von einem „Hexenprozess“ gegen sich. Seine letzten Worte richtete er an die Angehörigen der getöteten Polizisten. Er sagte, er wolle sich bei Familie, Freunden und Angehörigen der getöteten
Polizisten entschuldigen – weil er einem Drogensüchtigen eine Waffe gegeben habe.
Quelle: Saarbrücker Zeitung:

Einen ersten Vorbericht hat der News-Kurier. Darin geht es um die mögliche Strafe, aber für den regelmäßigen Mitleser kaum etwas Neues. Morgen Mittag sind wir dann alle schlauer.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

29.11.2022 um 10:11
@Mr.Stielz

Ich denke, du zielst bei deinen Überlegungen auf:
4. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.
ab. Ob das hier greifen könnte, wir müssen es abwarten.
Reicht da die verbale Androhung, ohne bislang derartige Taten begangen zu haben, um von einem solchen Hang ausgehen zu können?


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 00:02
Zitat von emzemz schrieb:Reicht da die verbale Androhung, ohne bislang derartige Taten begangen zu haben, um von einem solchen Hang ausgehen zu können
Die TAT die er begangen hat war doch viel schlimmer als die,die er angedroht hat.
Also ich weiss nicht selbst bei der kleinsten juristischen möglichkeit würde ich den Sicherheitsverwahrung gratis mitzugeben.
Der ist hochgefährlich auch unabhängig davon ob er vorbestraft ist oder nicht.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 00:38
@Freigeist38
Für eine mögliche Sicherungsverwahrung spricht sich der Gutachter, der Andreas S. beobachtet hat, allerdings nicht aus. Der Hauptangeklagte habe bislang keine Eintragungen im Strafregister, man könne also nicht sagen, dass er nachhaltig gefährlich sei.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/19-verhandlungstag-kuselmordprozess-psychiatrische-gutachter-sagen-aus-100.html

Das Gericht ist zwar nicht an das psychiatrische Gutachten gebunden, allerding scheinen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht gegeben zu sein:

Strafgesetzbuch (StGB) - § 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__66.html

Meiner Einschätzung nach wird es nicht für eine Sicherverwahrung reichen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 01:10
Zitat von emzemz schrieb:Für eine mögliche Sicherungsverwahrung spricht sich der Gutachter, der Andreas S. beobachtet hat, allerdings nicht aus. Der Hauptangeklagte habe bislang keine Eintragungen im Strafregister, man könne also nicht sagen, dass er nachhaltig gefährlich sei.
Ach so, nur weil der Hauptangeklagte keine Vorstrafen hat kann man nicht sagen das er nachhaltig gefährlich ist.
Na wenn ein Gutachter das sagt ....
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:izisten. Er sagte, er wolle sich bei Familie, Freunden und Angehörigen der getöteten
Polizisten entschuldigen – weil er einem Drogensüchtigen eine Waffe gegeben habe
Für einen Mord, und das war es mMn gibt es niemals eine Entschuldigung.


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