Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.11.2023 um 23:03
Zitat von KoernchenKoernchen schrieb:Er müsste doch sagen können, wie oder von wem er davon erfahren haben will.
Das meint auch der Anwalt der Nebenklage, Walter Holderle, er versteht auch nicht, warum der Angeklagte das nicht sagt:
Er braucht nur sagen, woher er das hat, und dann braucht man diesen Aufwand nicht betreiben. Was die ganzen Zuseher etwas verwundert, dass man den Aufwand betreiben muss, weil man das mit zwei drei Sätzen und vielleicht mit dem Offenlegen von irgendwelchen Chats, wo er das entnommen haben könnte, könnte man das aufklären.
https://www.rfo.de/mediathek/video/weitere-randzeugen-im-prozess-um-hanna-w/
Minute 1:11

Anzeige
1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 00:23
@emz
Aber wenn er auf diese Frage antwortet, könnte man ihm doch genau damit einen Strick draus drehen (sofern er der Mörder ist), oder nicht? Da ist es für ihn doch besser, wenn er weiterhin schweigt.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 00:30
Er hat doch aber anfangs angegeben, dass er die Info von seiner Mutter bekommen hat, oder bringe ich da etwas durcheinander?
Dann würde sich doch eher die Frage stellen, ob die Mutter etwas von dem Buschfunk hätte mitbekommen können.
Zitat von Orion07Orion07 schrieb:Kann auch ironisch oder zynisch gemeint gewesen sein. Der Schlittenbauer (Hinterkaifeck) hat auch mal am Wirtshaustisch mit den Augen gerollt und gesagt Ui Ui i bin da Mörda vo Hintakaifeck.
Ja, ich finde auch, dass die Art wie er es gesagt hat mehr zynisch klingt, als wie ein ernstgemeintes Geständnis


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 00:40
Zitat von MaifalterMaifalter schrieb:Aber wenn er auf diese Frage antwortet, könnte man ihm doch genau damit einen Strick draus drehen (sofern er der Mörder ist), oder nicht? Da ist es für ihn doch besser, wenn er weiterhin schweigt.
Genau so ist es. Er hat sich entschieden, nicht auszusagen. Das hat man hinzunehmen.
Umso dämlicher klingt es, wenn der Anwalt der Nebenklage so tut, als müsste der Angeklagte nur was sagen, und der Aufwand, den das Gericht betreibt, würde sich erübrigen.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 09:58
Mit ein bisschen Verspätung, der Bericht von Freitag. Kann sein, dass ich einige Dinge nicht mehr weiß. Ist ja so schon manchmal, dass man sich aus der Erinnerung leicht vertut, aber jetzt ist es noch ein bisschen länger her.

Der Erste Zeuge war der Freund einer Zeugin, die im Eiskeller war. Er war auch auf dem Weg dorthin und sollte mit ihr feiern, aber er hat wich schon auf dem Weg krank gefühlt. Deshalb ist er nur schnell zur Freundin in die Schlange, hat sich den Schlüssel geholt, da sie wenige Hundert Meter weiter eine Wohnung zur Verfügung hat. Er verabredete mit ihr sein Handy laut zu stellen und ihr dann aufzumachen. Er legte sich sofort schlafen. Die Freundin rief ihn dann am Heimweg an und er wartete, in Nähe zur angenommen Tatzeit vor der Tür. Nach zwei Minuten kam sie und in der Zwischenzeit hat er niemand gesehen.

Der Nächste Zeuge war ein Bekannter des Angeklagten. Er lernte den Angeklagten durch die Zeugin R. kennen. Auch die beiden wurden dann Freunde. Ab dem 1. Oktober 2022 hatte er den Angeklagten nicht mehr gesehen, da er sich aus der Clique zurückzog. Grund war wohl, dass sich die R. nicht bedankt hatte, obwohl er ihr Auto repariert hat. Erst nach der Verhaftung meldete sich die Zeugin wiederum bei ihm, weil sie mit ihm darüber reden wollte. Wenn ich mich nicht täusche, gab es auch nochmal ein Treffen, wo auch die Schwester und die Mutter von Verena dabei waren, diese waren wohl auch relativ schockiert und konnten es sich nicht vorstellen dass es der Angeklagte war. Darüber, dass er eine Leidenschaft für Messer hatte, wusste er nichts. Er glaubte auf Nachfrage, dass der Angeklagte keine Freundin hatte, wusste aber nicht, ob ihn das belastet, da sie über solche Themen nicht redeten. Ansonsten schildert er den Angeklagten als ruhig und angenehm. Auf die Frage, ob T. damals anders aussah, meinte auch er, dieser sei magerer gewesen. Die Nächste Frage war, ob T. Hoodies getragen habe, er meint das hätte er immer mal wieder schon getragen. Die Verteidigung bringt ein Bild an den Richtertisch, wohl ein Gruppenfoto. Die Richterin meinte dies sei ja alt. Sie hält aber fest, der Angeklagte trägt auch Hoodies. Einer Schöffin fiel dann auf, dass alle das Gleiche tragen und es sich wohl um eine Pfadfinderuniform handelt.

Es kam noch ein weiterer Bekannter. Auch dieser kannte T. durch Verena. Er schildert den Angeklagten auch als ruhig und normal. Auf Frage, ob er ihm vllt mal komisch vorkam, meinte dass das nicht der Fall sei. Ihm wurde dann aus seiner Vernehmung vorgehalten, dass er den Angeklagten erst ein bisschen komisch fand. Da er beim ersten Treffen auf einem Skiparkplatz, obwohl er Kontakt mit ihnen wollte, auf Abstand gegangen ist und sich meistens ausgeklinkt hat und schnell wieder weg wollte. Auch kam ihm die Aussage bei der Verabschiedung komisch vor. Sebastian meinte, er fährt jetzt noch in die Beachbar nach Übersee, um Mädels aufzureißen. Daraufhin bejahte der Zeuge, dass ihm das komisch vorkam. Woraufhin die Beisitzerin nachhakte, da es ja grundsätzlich nicht so ungewöhnlich sei, das zu wollen. Der Zeuge meinte, das nicht, aber das so zu sagen, fand er komisch.

Auf die Frage, ob er was von Messern beim Angeklagten weiß, meinte er hätte eins gehabt. Er könne nicht genau sagen, um was es sich für eins handelt, es sei aber eine Art Klappmesser gewesen, was aber nicht von selbst aufspringt. Beim „Tag des Sensemähens“ im August 2022, beklagte sich der Angeklagte aber darüber, dass er es verloren hat.


Es ging dann um das Treffen am 3.10 bei Tischtennis mit den Schwestern R. und dem Angeklagten. Er war sich erst nicht mehr ganz sicher wegen dem Tag, es muss aber ein Samstag/Sonntag oder Feiertag gewesen sein, da er in der Landwirtschaft aushilft und Nachmittag sonst nie kann. Er sei mit Verena gefahren und der Angeklagte mit seinem Auto. Über ein Totes Mädchen oder Mord wurde aber nicht gesprochen. Er sei auch nie groß abgelenkt gewesen. Auf die Frage, ob er am 17.11 anwesend war, meinte er nein. Die Richterin hakte nach, dass jemand meint er sei vom Angeklagten ein bisschen mit Pfeffi abgefüllt worden, aber das könne er sicher verneinen.

Dann ging es um den Themenpunkt, dass Verena von Sebastian mit einem Messer bedroht worden sei. Da ging es wieder länger hin und her. Da der Zeuge zwar angab, davon Kenntnis zu haben. Und auf Nachfrage auch glaubte, dass es ihm erzählt wurde. Bei der Fragerunde durch die Verteidiger, ob er es jetzt einfach aus den Medien haben kann, meinte er das kann auch sein.

Das Gericht wurde ärgerlich, da es meinte, dass man sich doch erinnern kann, wenn eine Freundin erzählt, dass ihr ein Messer an den Hals gehalten wird. Er wurde daraufhin ein paar Minuten vor die Tür geschickt. Wieder im Zeugenstand wurde er nochmal gefragt und er meinte, er könne sich nicht mehr an die Erzählung einer Bedrohung erinnern. Er wurde dann unvereidigt entlassen. Er fragte beim Gehen, ob er nochmal kommen muss. Worauf die Richterin trocken, aber immer noch ein bisschen verschnupft meinte „Weiß ich nicht.Kann schon sein.“ Der befürchtet vllt schon, dass es ihm wie seiner Bekannten geht.

Weiter hat eine Angestellte der Pfarrgemeinde ausgesagt. Der Angeklagte hat im Rahmen seines Hobbys als Pfadfinder geholfen ein Gebäude zu räumen. Er ist ihr aufgefallen, da er sehr fleißig war und auch kräftig zupacken konnte. Er schien ihr ein netter junger Mann zu sein, mit dem man sich normal unterhalten konnte. Ihr fiel aber bald auf, dass er mehrere Kratzer hatte. Die als längliche Rote Linien verlaufen sind. Wie man sie sich auch bei Tätigkeiten im Garten holen kann. Sie sprach ihn darauf an, er meinte die kämen von der Arbeit. Ihr wurde vorgehalten, daS sie bei der Polizei ausgesagt hat, er hätte dabei überrascht und erschrocken gewirkt. Nach einem Jahr, kann sie sich nicht mehr genau erinnern, hat aber glaube ich auch gesagt, dass es dann stimmen wird, wenn sie es bei der Polizei gesagt hat. Die Rechtsmedizinerin fragte nach Krusten und Abschürfungen, von diesen wusste die Zeugin aber nichts. Auf die Frage, ob sie den Angeklagten kenne, meinte sie nicht wirklich. Die Mutter sei ihr bekannt, aber deshalb kennt sie den Sohn nicht.

Es kam noch ein weiterer Bekannter von Sebastian. Der Minderjährige Zeuge erzählte, dass er ihn durch die Zeugin R. bei einem Ausflug zu einem Lostplace am Tegernsee kennengelernt hat. Da ich davon ausgehe, dass es der Ausflug war von dem auch die Verena letztes Mal redete, gehe ich von Anfang Oktober letzen Jahres aus und nicht früher.

Der Zeuge hatte einen sehr guten Eindruck von T. Dieser sei höflich und zurückhaltend gewesen, aber sie seien länger ins Gespräch gekommen. Reifeunterschiede zwischen ihm und der Gruppe merkte er nicht.

Am 17.11 haben sie sich vor der Houseparty getroffen. Der Angeklagte kündigte sich an heute volllaufen lassen zu wollen, wohl weil eine Franziska mit der er für einen Termin verabredet war, nun doch nicht konnte. Bei dem Zusammensitzen soll der Angeklagte dann laut zeugen „sinngemäß“ gesagt haben „Ich bin der Mörder aus Aschau.“ Dies habe er und auch die Anderen als Witz aufgefasst. Man habe generell in der Zeit viel untereinander über den Mord gesprochen, wer es wohl war und wie H. leiden musste und wie es den Eltern damit gehen wird. Auf die Frage, ob er wisse wie die Mutter reagiert hat, wusste er noch, dass sie das mit dem Anwalt gesagt hat.

Ihm wurde vorgehalten, dass Sebastian es in den Worten "Ich habe keine Lust mehr auf den ganzen Mist und Stress, dann sage ich es jetzt einfach, dass ich es halt war.“ gesagt haben soll. Er konnte sich daran erinnern. Der Zeuge hätte ihm dann gesagt, dass er das nicht machen soll als Unschuldiger einfach ein Geständnis ablegen, da er dann unschuldig verurteilt werden könnte.

Auf die Frage was er glaubt, welchen Druck er gemeint hat, glaubte er den Druck von der Polizei. Das Gericht war irritiert, da der Angeklagte gar keinen Druck verspürt haben kann, da er nur ans Zeuge behandelt wurde. Er wurde gefragt, ob er vllt seinen eigen inneren Druck gemeint haben könnte, der Zeuge sagte dass das gut sein kann. Auf Nachfrage der Verteidigung, ob sich der Angeklagte aus seiner Sicht verdächtigt gefühlt haben könnte und sich deshalb ungerecht behandelt empfunden haben kann, meinte der Zeuge auch dass es sein kann.

Es wurden dann Chatverläufe des Zeugen verlesen. Wo er sich an einen Freund wandte und Reden wegen der Sache mit ihm wollte. Und sauer war, dass der Freund nicht reagierte. Auch ging es um die Bedrohung. Das Verlesen war aber teilweise ein bisschen schwer zu verstehen und schien sich auch auf verschiedene Tage zu beziehen. Deshalb kann ich da leider nicht so viel fest machen. Einmal hieß es in einer Nachricht an den Kumpel ungefähr „Aber schön wenn dir nichts dazu einfällt, der T. sitzt jetzt sowieso in U-Haft.“.
Was stark dafür sprechen würde, dass zumindest ihm die R. vor seiner Verhaftung erzählt hat. Aber auch ihm fielen Sachen erst später ein und obwohl er am Anfang sehr sorgfältig und flüssig und klug auftrat, wurde es ein bisschen schleppend. Der Zeuge meinte er sei aufgewühlt und es musste Pause gemacht werden.

Viel kam aber auch dann nicht mehr. Die Richterin meinte sie hätte zum Schluss eine einfache Frage, ob die Verena eine ist, der man gut glauben könnte oder ob sie gerne mal Geschichten erzählt. Der Zeuge meinte, dass sie alles grundsätzlich immer stimmt was sie sagt, aber manchmal etwas übertreibt. Als Beispiel meinte er, dass wenn sie von Auseinandersetzungen in der Schule zwischen Leuten erzählt, sie sich fast geschlingert haben. Obwohl es so wild aber nicht war. Dem Angeklagten stand sie immer wohlgesonnen gegenüber und hätte keinen Grund ihm eins reinwürgen zu wollen.

Der Zeuge wurde auch unvereidigt entlassen und hat noch seinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbunden.

Dieser trat dann auch in den Zeugenstand. Dieser schilderte, dass sein Patient mit psychosomatischen Beschwerden zu ihm in die Praxis kam. Der Patient erzählte ihm von dem Fall und dass ein Kumpel von ihm sagt, dass er der Täter ist und seine Freundin mit dem Messer bedroht hat. Da der Arzt von dem Fall bewegt war, da er eine Tochter in dem Alter hat, die genauso heißt und der Zeuge anständig und wohlerzogen ist und nie gelogen hat, hat er im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten abgewogen und die Kripo darüber informiert. Leider Weiß ich auch von der Untersuchung kein Datum mehr, vllt kann da jemand helfen. Damit wäre auch ziemlich dass mit dem Chat geklärt. Ich gehe natürlich schon vor der Verhaftung aus.

Es war dann Mittagspause. Meines Wissens die Erste in dem Prozess.

Am Nachmittag saß die Hausärztin vom Angeklagten im Zeugenstand, die er von der Schweigepflicht entbunden hat. Sie hat ihn 2016 von ihrem Vorgänger übernommen und ihn als ruhig,scheu, zurückhaltend und einfach gestrickt. Man musste ihm eher jedes Wort aus der Nase ziehen. Die Vorsitzende schaltet sich ein und meinte, dass der IQ nicht bei „Normalnull“ sondern schon deutlich darunter liegt und man das noch zu einem späteren Zeitpunkt bespricht. Weiter hielt sie ihn für eher unselbständig, da er trotz seines Alters oft mit der Mutter kam, manchmal auch mit der Tante. Später aber auch alleine. Sie hat ihn auch körperlich untersucht. In der Zeit vor der Verhaftung schilderte er oft Probleme und Schmerzen mit dem Rücken. Am 6. und 7.10 war er krankgeschrieben. Um was es sich dabei aber genau handelte, kann sie nicht sagen. Es wurde für den Tag beendet und sie muss nochmal mit der Krankenakte kommen.

Es sagten auch der Barkeeper und die beiden Geschäftsführer des Eiskellers aus. Der Barkeeper hat an dem Abend H. nicht bewusst erkannt und kennt sie überhaupt nicht. Streitigkeiten sind ihm auch nicht aufgefallen am dem Abend. Die beiden Geschäftsführer kennen H. als Kundin, schildern sie als „typischen Normalgast“ sie können nichts auffälliges über ihr Trinkverhalten sagen. An dem Abend hätten sie nicht bewusst die Geschädigte gesehen und seien mit Arbeiten beschäftigt gewesen. Auch sie haben nichts auffälliges an dem Abend oder Auseinandersetzungen mitbekommen. Einer der Geschäftsführer schilderte H. bei der Vernehmung als ziemlich berauscht, hat das aber Anhand von Videoaufnahmen beurteilt.

Sie wurden von der Polizei informiert, dass sie einen Stempel vom Eiskeller brauchen und Fotos von dem Clubabend. Es wurde verabredet, dass sie sich mit der Polizei am Eiskeller um 21 Uhr treffen. Sie bekamen ein Foto von einer lebend Person vorgelegt und identifizierten sie als Hanna. Dann sollten sie erstmal ihre Handys weggeben und durften niemand was sagen, da man erst auf seelische Betreuung für die Eltern warten musste. Erst nach Mitternacht schickten sie die Info in ihre Eiskellergruppe.

Sie wurden gefragt, wie die Polizei erschienen ist. Einer meinte mit Zivilfahrzeugen, könne aber nicht sagen, ob es zwei, drei oder vier waren. Der Andere konnte es nicht mehr sagen, glaubt aber Zivil.

Das Gericht teilte mit, dass sie sich informiert haben und es zwar eine Übung der Wasserwacht gab, die mit dem Fall aber überhaupt nichts zu tun hat und auch Feuerwehr vor dem Eiskeller gesehen worden sei, was aber nicht sein kann, da die Bergung ja ganz woanders war und es erstmal keinen Bezug zum Eiskeller gab. Die Verteidiger schienen dabei eher zustimmend.

Als letzter Zeuge, kam der Leiter einer Jugendgruppe der Bergwacht,die der Angeklagte bis 2017 besucht hat. Dieser schilderte, dass es schwer möglich war den Angeklagten in die Gruppe zu integrieren. Was aber weniger an der Gruppe lag, diese hätten versucht Sebastian mitzunehmen. Er schilderte ihn als distanziert und er hätte sich „autistisch“ verhalten. Er sei auch immer in sehr kindliche Verhaltensweisen abgedriftet. So seien sie mal auf einen Ausflug gefahren und der Angeklagte hätte anstatt an Gruppengesprächen teilzunehmen sich lieber entfernt und in den Schnee geschmissen. Trotz Gesprächen hätte sich das nicht verbessert. Auch meinte der Zeuge auf Nachfrage, dass man ihm angemerkt hat, dass er es wahrscheinlich auch aus kognitiven Gründen nicht könne. Sein theoretisches Wissen und auch Handgriffe hätten sich mit der Zeit schon verbessert, auch merkte man ihm an, dass er Erfahrung beim Klettern und alpinen Sportarten mitbringt und sehr fit sei, traute ihm aber nicht zu, dass man sich auf ihn in brenzligen Situationen verlassen kann und er Verantwortung für andere übernehmen kann. So entschlossen sie sich, ihm von der Ausbildung als freiwilliger Retter abzuraten.

Dies teilte er der Mutter mit, ihr schien es sehr wichtig zu sein, dass ihr Sohn an der Gruppe Teil nimmt. Ihr war aber bewusst, dass er Probleme hat sich in eine Gruppe zu integrieren. Der Angeklagte reagierte eher gleichgültig darauf.

Grundsätzlich sei Sebastian launisch gewesen und hätte ziemlich laut werden können und sich einer kindlichen Sprache bedient, so dass man ihn ein bisschen runterbringen musste, aber er war nie körperlich aggressiv.


Am Ende teilte die Vorsitzende mit, dass die Mutter vom Zeugen Philipp S. als Zeugin geladen wird, da sie mehr Aufschluss zur Persönlichkeit des T. geben kann. Der Verteidiger fragte, warum sie das kann. Sie kennt ihn wohl aus dem Kindergarten. Die Richterin richtete ihr Wort wieder an den Angeklagten und meinte, da sie Aussagen über ihn brauchen, da er und seine Eltern nichts sagen, was sein gutes Recht ist, aber sie können kein Urteil über einen Menschen sprechen, den sie nicht kennen. Der Verteidiger unterbrach und meinte sie treffen sich am Mittwoch und besprechen dieses Thema mit dem Angeklagten.


31x zitiert1x verlinktmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 11:55
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Sie wurden von der Polizei informiert, dass sie einen Stempel vom Eiskeller brauchen und Fotos von dem Clubabend. Es wurde verabredet, dass sie sich mit der Polizei am Eiskeller um 21 Uhr treffen. Sie bekamen ein Foto von einer lebend Person vorgelegt und identifizierten sie als Hanna.
Dass das mit dem Foto so schnell ging bei so vielen weiblichen Gästen? Müsste von der Videoüberwachung im Club gewesen sein wo der Betriebsablauf in der Nacht aufgezeichnet wurde. Ein Screenshot, denke nicht an einzelne Fotoaufnahmen.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 14:34
Wieder einmal vielen herzlichen Dank an @fassbinder1925 für den ausführlichen Bericht.

Was ich da höre finde ich allerdings haarsträubend.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Nächste Frage war, ob T. Hoodies getragen habe, er meint das hätte er immer mal wieder schon getragen. Die Verteidigung bringt ein Bild an den Richtertisch, wohl ein Gruppenfoto. Die Richterin meinte dies sei ja alt. Sie hält aber fest, der Angeklagte trägt auch Hoodies. Einer Schöffin fiel dann auf, dass alle das Gleiche tragen und es sich wohl um eine Pfadfinderuniform handelt.
Richterin frohlockt, wieder ein Mosaiksteinchen gegen den Angeklagten gefunden zu haben, aber hups, muss sich von ihrer Schöffin eines Besseren belehren lassen?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es ging dann um das Treffen am 3.10 bei Tischtennis mit den Schwestern R. und dem Angeklagten. Er war sich erst nicht mehr ganz sicher wegen dem Tag, es muss aber ein Samstag/Sonntag oder Feiertag gewesen sein, da er in der Landwirtschaft aushilft und Nachmittag sonst nie kann. Er sei mit Verena gefahren und der Angeklagte mit seinem Auto. Über ein Totes Mädchen oder Mord wurde aber nicht gesprochen.
Na also.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dann sollten sie erstmal ihre Handys weggeben und durften niemand was sagen, da man erst auf seelische Betreuung für die Eltern warten musste. Erst nach Mitternacht schickten sie die Info in ihre Eiskellergruppe.
Unvorstellbarer rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte.
https://netzpolitik.org/2023/beschlagnahmte-smartphones-ein-grundrechtseingriff-unbekannten-ausmasses/

Ich frage mich ja selbst, wie ich mich schützen könnte, wenn die Polizei an einem Feiertag völlig rechtswidrig mein Handy einkassieren würde. Den Nachbarn um sein Smartphone bitten, nach einem Anwalt recherchieren und diesen mit dem Smartphone des Nachbarn erstmal auf eigene Kosten beauftragen? UNFASSBAR.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:er war nie körperlich aggressiv.
Na also.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das Gericht wurde ärgerlich, da es meinte, dass man sich doch erinnern kann, wenn eine Freundin erzählt, dass ihr ein Messer an den Hals gehalten wird. Er wurde daraufhin ein paar Minuten vor die Tür geschickt. Wieder im Zeugenstand wurde er nochmal gefragt und er meinte, er könne sich nicht mehr an die Erzählung einer Bedrohung erinnern. Er wurde dann unvereidigt entlassen. Er fragte beim Gehen, ob er nochmal kommen muss. Worauf die Richterin trocken, aber immer noch ein bisschen verschnupft meinte „Weiß ich nicht.Kann schon sein.“ Der befürchtet vllt schon, dass es ihm wie seiner Bekannten geht.
Wirkt auf mich alles andere als professionell. Da wird einer psychisch "bestraft", weil er nicht gesagt hat, was das Gericht hören wollte.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ihm wurde vorgehalten, dass Sebastian es in den Worten "Ich habe keine Lust mehr auf den ganzen Mist und Stress, dann sage ich es jetzt einfach, dass ich es halt war.“ gesagt haben soll. Er konnte sich daran erinnern
So habe ich es die ganze Zeit empfunden. Der ohnehin etwas labile Angeklagte hält dem Psychoterror nicht länger stand und glaubt, diesen mit einem Geständnis beenden zu können. Die kurzfristige Ruhe wiegt für ihn in diesem Moment schwerer als die Aussicht auf lebenslange Haft.

Ähnliches steckt hinter den fast täglichen Drohungen des Gerichts, nun sei aber die letzte Chance, endlich ein Geständnis abzulegen, auf die auch die Nebenklage aufspringt:
Zitat von emzemz schrieb:Das meint auch der Anwalt der Nebenklage, Walter Holderle, er versteht auch nicht, warum der Angeklagte das nicht sagt:
Alles in allem nicht zu fassen, was hier in einem "Rechtsstaat" abgeht.


5x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 14:37
Zitat von Kommisar1969Kommisar1969 schrieb:Dass das mit dem Foto so schnell ging bei so vielen weiblichen Gästen? Müsste von der Videoüberwachung im Club gewesen sein wo der Betriebsablauf in der Nacht aufgezeichnet wurde. Ein Screenshot, denke nicht an einzelne Fotoaufnahmen.
Die Presseberichte vom 6.Verhandlungstag, als es um Auffindung und Identifizierung ging, beschreiben, dass die Polizei den bei der Leiche gefundenen Schmuck mit fotografierten Frauen am vorigen Partyabend abgeglichen hat. Den Geschäftsführern des Eiskellers wurde dann ein Foto vorgelegt und diese konnten dann Hanna identifizieren. Ich gehe davon aus, dass es Fotos von Partyfotografen waren, die dem Eiskeller auch zu Werbezwecken dienten; es könnte sich beim Identifizierungsfoto auch um das bekannte Bild von Hanna aus dem Eiskeller handeln. Das ist aber genauer nirgends belegt und letztlich ja auch unerheblich. Es ging jedoch im Zusammenhang mit der Identifizierung nicht um Aufnahmen der Überwachungskamera.

@fassbinder1925
Deine Berichte sind wirklich eine immense Bereicherung! Vielen vielen Dank für die Mühe, die Du Dir machst!!

Wichtig finde ich, dass die Einsatzfahrzeuge, die über die Webcam zwischen 18 und 19h am Eiskellerparkplatz zu sehen sind, tatsächlich nichts mit Hanna zu tun hatten.

Ebenfalls interessant ist die Aussage des Jugendleiters der Bergwacht. Ich hoffe, dass auch noch Pfadfinder befragt werden, dort hat er sich ja anscheinend etwas besser in die Gruppe einfinden können.
Anhand der Einschätzung der emotionalen und kognitiven Fähigkeiten des Angeklagten, wird der viel zitierte Satz "Ja mei, dann war ich's halt" (o.ä.) als Geständnis für mich, wie bereits erwähnt, immer weniger gehaltvoll.

Wenn sich der Angeklagte erst am 6.und 7.10. hat krank schreiben lassen, bleibt die Frage ob er am 04. und 05.10. regulär in der Arbeit war und ob man dort Auffälligkeiten bemerkt hat, oder ob er sich dort krank gemeldet hat.

Kritisch sehe ich, dass die Mutter des Nachbarn nun über die Persönlichkeit des Angeklagten aussagen soll, weil sie ihn aus dem Kindergarten kannte. Ist sowas üblich? Ich würde es ja verstehen, wenn sie im Kindergarten gearbeitet hätte und eine professionelle Aussage über das Verhalten und den Entwicklungsstand treffen könnte. Aber als Mutter über ein anderes Kind, welches man im Kindergartenalltag gar nicht selbst erlebt sondern von dem man eher weiß, was über ihn gesagt wird, halte ich für etwas unangebracht. Es wird doch wohl ausgebildete Personen (Erzieher, Lehrer an der Förderschule, etc.) geben, die einen objektiveren Einblick geben können. Der Dienstherr kann in besonderen Fällen auch die Entbindung von der Schweigepflicht (in Teilen oder gänzlich) anordnen. Wobei der Angeklagte ja auch von sich aus einverstanden war, seine Ärztin von der Schweigepflicht zu entbinden.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 14:49
Jetzt war ich zu langsam mit meiner Bearbeitung...:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Auf die Frage was er glaubt, welchen Druck er gemeint hat, glaubte er den Druck von der Polizei. Das Gericht war irritiert, da der Angeklagte gar keinen Druck verspürt haben kann, da er nur ans Zeuge behandelt wurde.
Ich finde es etwas irritierend, dass sich das Gericht nicht vorstellen kann, dass auch die Befragung als bloßer Zeuge für einen Menschen, der mit solchen Situationen nicht vertraut ist und der ggbfs. auch nicht über die kognitive Reife verfügt, solche Vorgänge adäquat einzuschätzen, als belastend empfunden werden kann.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 14:49
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:fassbinder1925 schrieb:
Die Nächste Frage war, ob T. Hoodies getragen habe, er meint das hätte er immer mal wieder schon getragen. Die Verteidigung bringt ein Bild an den Richtertisch, wohl ein Gruppenfoto. Die Richterin meinte dies sei ja alt. Sie hält aber fest, der Angeklagte trägt auch Hoodies. Einer Schöffin fiel dann auf, dass alle das Gleiche tragen und es sich wohl um eine Pfadfinderuniform handelt.
Richterin frohlockt, wieder ein Mosaiksteinchen gegen den Angeklagten gefunden zu haben, aber hups, muss sich von ihrer Schöffin eines Besseren belehren lassen?
Ja muss sie. Schöffen und Berufsrichter sind erstmal gleichberechtigt, was die Urteilsfindung und Festsetzung des Strafmaß abgeht.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:fassbinder1925 schrieb:
Dann sollten sie erstmal ihre Handys weggeben und durften niemand was sagen, da man erst auf seelische Betreuung für die Eltern warten musste. Erst nach Mitternacht schickten sie die Info in ihre Eiskellergruppe.
Unvorstellbarer rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte.
https://netzpolitik.org/2023/beschlagnahmte-smartphones-ein-grundrechtseingriff-unbekannten-ausmasses/

Ich frage mich ja selbst, wie ich mich schützen könnte, wenn die Polizei an einem Feiertag völlig rechtswidrig mein Handy einkassieren würde. Den Nachbarn um sein Smartphone bitten, nach einem Anwalt recherchieren und diesen mit dem Smartphone des Nachbarn erstmal auf eigene Kosten beauftragen? UNFASSBAR.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:fassbinder1925 schrieb:
Dann sollten sie erstmal ihre Handys weggeben und durften niemand was sagen, da man erst auf seelische Betreuung für die Eltern warten musste. Erst nach Mitternacht schickten sie die Info in ihre Eiskellergruppe.
Unvorstellbarer rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte.
https://netzpolitik.org/2023/beschlagnahmte-smartphones-ein-grundrechtseingriff-unbekannten-ausmasses/

Ich frage mich ja selbst, wie ich mich schützen könnte, wenn die Polizei an einem Feiertag völlig rechtswidrig mein Handy einkassieren würde. Den Nachbarn um sein Smartphone bitten, nach einem Anwalt recherchieren und diesen mit dem Smartphone des Nachbarn erstmal auf eigene Kosten beauftragen? UNFASSBAR.
Viel heiße Luft um sich nichts. Es geht außer dem Umstand, dass er Eltern vom Tod ihrer Tochter nicht über Soziale Medien oder WhatsApp Gruppen erfahren darum, dass die Ermittlungen nicht gefährdet werden. Du tust gerade so als wäre das total Mutwillig geschehen. Finde diese Maßnahme vollkommen im Rahmen.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 14:49
Ich weiß nicht, ob mein Eindruck von den aufschlussreichen und wertvollen Berichten von @fassbinder1925 (Vielen Dank!) richtig ist, aber mir scheinen an diesem und an vorigen Verhandlungstagen die Abweichungen zwischen Aussagen der Zeugen bei der Polizei, wie sie in den Akten stehen, und den Aussagen in der Hauptverhandlung zahlreich, und inhaltlich teils nicht unerheblich.

Die zahlreichen Vorhalte aus den Akten machen das mMn deutlich.

Es gibt, wenn das zutrifft, eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat die Polizei bei den Befragungen hinsichtlich der Formulierungen ein wenig "unterstützt", da Polizisten selten den genauen Wortlaut des Gesagten ins Protokoll schreiben, das dann gleichwohl oft genug unterschrieben wird, oder es hat sich unter den Zeugen aus dörflicher Gemeinschaft auf einmal eine Mentalität gegen die "Obrigkeit" durchgesetzt, es selbiger nicht so einfach zu machen, einen der ihrigen auf Jahre wegzusperren, mag er auch ein Sexualmörder sein.

Das Gericht wird solche mentalen Befindlichkeiten seitens der Polizei und seitens der Zeugen kennen und richtig einzuordnen wissen; befremdlich sind die häufigen Diskrepanzen in den Aussagen in diesem Fall schon, wo es zumeist um keine sonderlich komplizierten Sachverhalte geht.


3x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 15:19
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Richterin frohlockt, wieder ein Mosaiksteinchen gegen den Angeklagten gefunden zu haben, aber hups, muss sich von ihrer Schöffin eines Besseren belehren lassen?
Wie kommst Du denn darauf, die Richterin hätte frohlockt und welches Mosaiksteinchen?

Die Schulfreundin hat ausgesagt, der Angeklagte habe am Tag nach der Tötung von Hanna einen Hoodie mit Kapuze getragen, was ungewöhnlich für ihn wäre.

Der Zeuge sagt, er hätte öfter einen Hoodie getragen.

Die Verteidigung legt ein altes Foto vor, die Richterin bestätigt, dass er darauf einen Hoodie trägt. Die Schöffin relativiert dies, in dem sie darauf hinweist, dass es sich wohl um eine Pfadfinderuniform und nicht um die Privatkleidung handelt.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Die zahlreichen Vorhalte aus den Akten machen das mMn deutlich.
Ich kann das natürlich auch nicht wirklich einschätzen, aber ich finde es schon auch sehr menschlich, dass man nicht mehr alles genau weiß, was man vor einem Jahr noch relativ frisch im Gedächtnis hatte. Aussagen, die 1:1 mit der damaligen Zeugenvernehmung übereinstimmen, fände ich etwas seltsamer. Dabei kommt es aber trotzdem noch auf den Inhalt an. Dass die Dame aus dem Pfarrheim auf Anhieb von sich aus nicht mehr ausgesagt hat, der Angeklagte habe überrascht gewirkt, als sie ihn auf die Kratzer angesprochen hat, ist für mich verständlicher, als nicht mehr zu wissen, ob man nun vor einem Jahr von einer Bekannten von einer Bedrohung mit dem Messer erfahren hat, oder ob man das vor ein paar Wochen der Presse entnommen hat.
Da hast Du völlig recht, sowas wirkt defintiv befremdlich.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 15:56
vielen lieben Dank an @fassbinder1925 für die Mühe die Du Dir immer machst.

Ich wundere mich nur sehr über die vielen "Erinnerungslücken". Also wenn jemand einer Freundin ein Messer an den Hals gehalten hat, und sie mir das erzählt hat, dann ist das markant und brisant und dann weis ich auch wo und wie ich davon erfahren habe. ganz einfach.

Wenn der TV unschuldig ist - warum hat er dann nie seine Unschuld beteuert ? - , ein Jahr in U-Haft zu sitzen , ist doch mental auch nicht einfach - dass muss man erst einmal aushalten. Es gab nie eine Erklärung - weder mündlich noch schriftlich - irgend etwas.
Also sorry , wenn ich unschuldig in U-Haft sitze - dann rebelliere ich doch auch dagegen.

Und das Schweigen ?`warum ?

bin sehr gespannt wie es weitergeht.

Und auch hier gilt selbstverständlich weiterhin die Unschuldsvermutung. Vielleicht äußert er sich ja einmal.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Das Gericht wird solche mentalen Befindlichkeiten seitens der Polizei und seitens der Zeugen kennen und richtig einzuordnen wissen; befremdlich sind die häufigen Diskrepanzen in den Aussagen in diesem Fall schon, wo es zumeist um keine sonderlich komplizierten Sachverhalte geht.
genau das meine ich.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 16:15
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Richterin frohlockt, wieder ein Mosaiksteinchen gegen den Angeklagten gefunden zu haben, aber hups, muss sich von ihrer Schöffin eines Besseren belehren lassen?
Da muss ich aber sagen, dass ich das nicht so empfunden habe. Das Gericht hat es ja eben anerkannt und keiner schien darüber enttäuscht. Die Schöffin hat es eben angemerkt und die Richterin hat es dann angenommen und schien sich nicht belehrt zu fühlen.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Unvorstellbarer rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte.
https://netzpolitik.org/2023/beschlagnahmte-smartphones-ein-grundrechtseingriff-unbekannten-ausmasses/

Ich frage mich ja selbst, wie ich mich schützen könnte, wenn die Polizei an einem Feiertag völlig rechtswidrig mein Handy einkassieren würde. Den Nachbarn um sein Smartphone bitten, nach einem Anwalt recherchieren und diesen mit dem Smartphone des Nachbarn erstmal auf eigene Kosten beauftragen? UNFASSBAR.
Das muss ich noch mehr gerade rücken. Das „Weggeben“ war wahrscheinlich sogar eher wieder die Schreibkorrektur und ich war nicht aufmerksam. Es ist jetzt natürlich noch einige Stunden länger her, aber ich glaube, dass sogar einfach nur „weglegen“ gesagt wurde, ich glaube. Sinngemäß hat es sich eher nicht so angehört, als würde jemanden was weggenommen werden und auf die Wache verbracht werden, sondern es gab halt eine Nachrichtensperre.
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:gehaltvoll.

Wenn sich der Angeklagte erst am 6.und 7.10. hat krank schreiben lassen, bleibt die Frage ob er am 04. und 05.10. regulär in der Arbeit war und ob man dort Auffälligkeiten bemerkt hat, oder ob er sich dort krank gemeldet hat.
Auch hier bitte meine Aussagen wie geschrieben, mit Vorsicht genießen. Das meiste kann man schon für bare Münze nehmen, sonst würde es auch keinen Sinn machen es in einem Diskussionsforum einzustellen, aber ich habe mich schon mal um ein paar Stunden in der Uhrzeit verhört. Habe nun woanders gelesen, dass es der 4. und 5. war. Ich bin mir nicht mehr sicher.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 16:26
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Unvorstellbarer rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte.
https://netzpolitik.org/2023/beschlagnahmte-smartphones-ein-grundrechtseingriff-unbekannten-ausmasses/

Ich frage mich ja selbst, wie ich mich schützen könnte, wenn die Polizei an einem Feiertag völlig rechtswidrig mein Handy einkassieren würde. Den Nachbarn um sein Smartphone bitten, nach einem Anwalt recherchieren und diesen mit dem Smartphone des Nachbarn erstmal auf eigene Kosten beauftragen? UNFASSBAR.
Das ist in der Tat UNFASSBAR, dass man im Rahmen einer Mordermittlung und um die Eltern des Mordopfers zu schonen, für einige Stunden auf sein Smartphone verzichten muss :troll:

In dem verlinkten Artikel wird das auch recht anschaulich erklärt:
Der Grundrechtseingriff ist enorm, Smartphones enthalten viele Informationen über das Leben der Besitzer:innen. Kontakte, Fotos, Dating-Apps – für viele sind die mobilen Geräte wie ein zweites Gehirn.



melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 17:01
Zitat von MusikengelMusikengel schrieb:Wenn der TV unschuldig ist - warum hat er dann nie seine Unschuld beteuert ? - , ein Jahr in U-Haft zu sitzen , ist doch mental auch nicht einfach - dass muss man erst einmal aushalten. Es gab nie eine Erklärung - weder mündlich noch schriftlich - irgend etwas.
Also sorry , wenn ich unschuldig in U-Haft sitze - dann rebelliere ich doch auch dagegen.

Und das Schweigen ?`warum ?
Genau das finde ich auch sehr sonderlich... irgendwie habe ich das Gefühl das er es "genießt" mit dieser schlimmen Sache so im Mittelpunkt zu stehen. So überhaupt gar keine Reaktion dazu zu zeigen ist krass. Auch die vielen Fotos aus diversen Medien wo er im "Blitzlichtgewitter" zu sehen ist... alle Kameras und Fotoapparate auf ihn gerichtet... und er dreht sich noch nicht mal zur Seite oder verdeckt sein Gesicht... wo er doch eigentlich als relativ scheu und unbeholfen beschrieben wird.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wenn sich der Angeklagte erst am 6.und 7.10. hat krank schreiben lassen, bleibt die Frage ob er am 04. und 05.10. regulär in der Arbeit war und ob man dort Auffälligkeiten bemerkt hat, oder ob er sich dort krank gemeldet hat.

Auch hier bitte meine Aussagen wie geschrieben, mit Vorsicht genießen. Das meiste kann man schon für bare Münze nehmen, sonst würde es auch keinen Sinn machen es in einem Diskussionsforum einzustellen, aber ich habe mich schon mal um ein paar Stunden in der Uhrzeit verhört. Habe nun woanders gelesen, dass es der 4. und 5. war. Ich bin mir nicht mehr sicher.
Auch von mir wieder vielen Dank für den ausführlichen Bericht. Das muss Dir erstmal jemand nachmachen alles so nieder zu schreiben im Anschluss.
Wenn das mit der Krankmeldung an dem 4. und 5. stimmen sollte dann wäre das schon ein "extremer Zufall"... Hust...


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 17:43
Zitat von Nox8Nox8 schrieb:irgendwie habe ich das Gefühl das er es "genießt" mit dieser schlimmen Sache so im Mittelpunkt zu stehen. So überhaupt gar keine Reaktion dazu zu zeigen ist krass. Auch die vielen Fotos aus diversen Medien wo er im "Blitzlichtgewitter" zu sehen ist... alle Kameras und Fotoapparate auf ihn gerichtet... und er dreht sich noch nicht mal zur Seite oder verdeckt sein Gesicht
Zitat von Nox8Nox8 schrieb:Wenn das mit der Krankmeldung an dem 4. und 5. stimmen sollte dann wäre das schon ein "extremer Zufall"... Hust...
Bevor Du deine abenteuerliche Märchenstunde hier fortsetzt, sollten wir vielleicht gemeinsam nochmal einen Blick auf die Fakten werfen: der Angeklagte ist in einer Oktobernacht in kurzen Hosen im Nieselregen, oder -wie die Kripo Rosenheim es ausdrücken würde- im strömenden Regen, joggen gewesen. Da ist das Einfangen, beispielsweise einer Erkältung, die den Angeklagten am 04. und 05. Oktober hätte lahmlegen können, kein "extremer Zufall" sondern ein durchaus üblicher Krankheitsverlauf.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 17:43
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Richterin frohlockt, wieder ein Mosaiksteinchen gegen den Angeklagten gefunden zu haben, aber hups, muss sich von ihrer Schöffin eines Besseren belehren lassen?
Das Gegenteil ist der Fall. Die Bemerkung der Vorsitzenden war keinesfalls belastend für den Angeklagten, sondern bezog sich offenbar auf die Aussage der Zeugin Verena R., die den Angeklagten, den sie schon lange kennt, vor dem Abend des 03.10.22 niemals in einem Hoodie wahrgenommen hat. Wenn man spitzfindig ist, kann man schon eher die Bemerkung der Beisitzerin als belastend für den Angeklagten empfinden, weil sie darauf hinweist, dass er den Hoodie auf dem Foto nicht aus freien Stücken getragen hat, sondern als Pfadfinder quasi dazu verpflichtet war.

-----

Es ist immer leicht, den Rechtsstaat zu kritisieren. Meiner Meinung nach haben sowohl die Ermittler als auch die Justizbehörden hier sorgfältig gearbeitet, was man nicht von allen bayerischen Strafverfahren der letzten Jahrzehnte behaupten kann und man darf auch nicht außer Acht lassen, dass es der Angeklagte selbst war, der sich mehrfach und ohne nachvollziehbaren Grund selbst belastet hat.

Letzten Endes haben ja auch gerade die Verteidiger des jetzigen Angeklagten während der Untersuchungshaft die Rechtsmittel, die unser Rechtsstaat ihnen grundsätzlich zu Verfügung stellt, nicht ausgeschöpft.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 17:52
Erstmal danke @fassbinder1925 für deinen Beitrag.

Ich finde diesen kollektiven Gedächtnisverlust was frühere Aussagen betrifft langsam wirklich nervig.
Von Freunden, Bekannten, Ärzte oder Polizei - keiner weiss mehr so richtig, was wann, oder überhaupt stattgefunden hat. Urzeiten, teilweise Tage, heisst es könnte dann aber auch wann anders gewesen sein.

Ob und wieviele Fahrteuge vor Ort, ob zivil oder nicht, oder ob eine Freundin erzählt hat, dass sie mit einem Messer bedroht wurde, das weiss man auch alles nicht mehr?

Es hat doch heutzutage jeder ein Smartphone, wenn ich mich (verständlicherweise) nicht mehr genau erinnern kann, schaue ich doch da nach.
Google Timelime, Chatverläufe, Fotos, das alles würde Aufschluss darüber geben, indem man sich vorher nochmal vergewissert.

Stattdessen sitzt man vor Gericht und zuckt mit den Schultern.
Ich verstehs nicht.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2023 um 18:22
Auch von mir Danke an @fassbinder1925
für die Berichte aus erster Hand.
Da sich der Angeklagte ja am 3.Okt. nachts anscheinend noch bester Gesundheit erfreute, sonst wäre er bstimmt nicht bei dem scheußlichen Wetter gejoggt, und am 4.Okt.? dann plötzlich krank war muss natürlich nichts heißen, aber ein paar Gedanken darf man sich dann machen ohne gleich dafür gerügt zu werden mMn.
Es stehen ja noch 17 Prozesstage aus. Man wird sehen ob und wie sich diese Erinnerungslücken fortsetzen. Es waren Situationen dabei , die eigentlich nicht in Vergessenheit geraten konnten das sehe ich wie @Karajana


Anzeige

melden