RedRalph schrieb:Vielleicht sind diese Fälle aber ein gutes Zeichen, die Folge eines geänderten Verständnisses sind. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass es in früheren Jahrzehnten noch mehr Fehlurteile gegeben haben mag. Eines scheint sich in der bayerischen Justiz aber wie ein roter Faden durchzuziehen: Menschen, die in ihrem Leben, nicht einer bestimmten gesellschaftlichen Norm entsprachen, hatten immer schlechte Karten. Nach dem 2. Weltkrieg ging es mit Vera Brühne los, deren Lebensstil nicht den bürgerlichen Moralvorstellungen der 50er und frühen 60er entsprach und von der Boulevardpresse als "geldgieriges Luder" betitelt worden ist. Zweifel an ihrer Schuld bestehen bis heute fort.
Ich glaube nicht, dass sich das groß geändert hat, es hat sich nur verlagert. Heutzutage haben es Angeklagte sehr schwer, denen sexuell motivierte Taten vorgeworfen werden. Und genau der vorliegende Fall bestätigt das. Wenn da dann Pornokonsum nachgewiesen wird, wird ein ähnlicher Schalter umgelegt. Im vorliegenden Fall hat im ersten Fall ein Experte gesagt, dass dieser Konsum höchstwahrscheinlich nichts zu bedeuten habe, weil der Konsum bei Menschen in diesem Alter auch recht hoch sei
Im Fall Vera Brühne hatte es immerhin ein starkes Indiz gegeben, die Schreibmaschine des Untermieters von Vera Brühne, auf dem ein wesentliches tat-relevantes Schriftstück geschrieben worden sein soll. Daher hatte das damalige Urteil schon eine bessere Grundlage. Natürlich könnte auch ein solches Urteil kippen, wenn man nachweisen kann, dass der Gutachter sich geirrt hat.
Demgegenüber gab es im vorliegenden Fall kein einziges objektives Indiz für die Schuld, nur Zeugen, die sich einfach erst nur im Datum geirrt haben, dann später möglicherweise noch die Geschichte "ausgeschmückt" hatten, als sie glaubten, dass ST der Täter war. Der inhaltliche Ablauf der Befragungen legt das jedenfalls sehr nahe.
Und ja, dieser PodCast untermauert doch in einer besonderen Weise, wo einen StA, die vorgibt neutral zu sein, genau diese gleichen Fehler macht.
Dass es hier nun zum Freispruch kam, sehe ich keinesfalls als Verdienst der Justiz sondern einzig und allein von hochkarätigen Anwälten. Ein geändertes Verständnis sehe ich da gerade nicht, eher eine Bestätigung des alten.
Nur bei Fällen, wo es wirklich objektive Indizien/Beweismittel gibt, da wird die Zahl der Fehlurteile gesunken sein.
Aber der Fall zeigt deutlich, dass solche objektiven Indizien für die Entlastung des Zeugen einen schweren Stand haben, sie wurden sogar erst unterschlagen!
Später, als die dann im Verfahren auftauchten, war es schon zu spät, weil sich die Überzeugung der Schuld bei Gericht schon durchgesetzt hatte. Eine Umkehr einmal festgelegter Ansichten ist äußerst schwer. Diese Problematik wird im folgenden Artikel ab Seite 87 (Kognitive Dissonanz):
https://strafverteidigertag.de/wp-content/uploads/2024/09/43-SchrRStVV-Effer-Uhe.pdfAuch Aßbichler fand eine willkürliche Ablehnung der Untersuchung des Handys eines Zeugen bzgl. dessen Bewegungsprofil.
Im zweiten Prozess war dann die Lage komplett anders. Da lagen die objektiven Entlastungsbeweise schon von Anfang an vor und das Gutachten bzgl. des JVA-Zeugen war erstellt mit einem sehr deutlichen Ergebnis.
Dort konnten erst die entlastenden Indizien ihre vollkommen berechtigte tragende Wirkung zeigen, die WhatsApp-Nachrichten, das Gutachten bzgl. des JVA-Zeugen, das CoC-Spiel, mit der Folge eines Beweises aus erwiesener Unschuld.
Diese Problematik erklärt auch, warum es solche Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Gerichte gibt. Nur wenn ein einziger Schalter umgelegt wird, kann es passieren, dass ein Urteil von erwiesener Schuld auf erwiesene Unschuld kippt (wie im Fall Monika de Montgazon und dem Badewannenunfall und genaugenommen auch hier). Dieses sogenannte "Gesamtbild" was hier immer und immer wieder hervorgehoben wird, schützt in Wirklichkeit doch nicht vor einem Fehlurteil, dass sieht man an solchen Fällen überdeutlich.
Auch bei der „Staatsanwältin“ des PodCast zeigt sich die Folgen der kognitiven Dissonanz, wie
@rabunsel es sehr treffend geschrieben hatte:
rabunsel schrieb:Ja, man kann dem conformation bias förmlich beim Wirken zuhören und spürt schon fast die Qualen, die dadurch verursacht werden, dass neue Erkenntnisse nicht mehr zur Überzeugung passen und man die jetzt mühselig verdrehen muss. Ein Lehrbuchbeispiel!
Wirklich, da hört man es förmlich und wie sie es dann immer wieder schafft, die einmal gewonnene Überzeugung die kurzzeitig entstehenden Zweifel wieder überwindet. Das da „Staatsanwälte“ nicht vor gefeit sind, zeigt dieser Podcast überdeutlich. Ich denke, dieser PodCast wäre ein gefundenes Fressen für einen Psychologen. Diese Annahme der Justiz, dass Menschen dann fast automatisch diese Fähigkeit mitbringen, ist in Wirklichkeit fahrlässig.
Wenn die Justiz auch in diesen Fällen, in denen keine objektiven Indizien/Beweismittel für die Schuld vorliegen besser werden soll, dann müsste man den Ablauf des Verfahrens radikal ändern, andernfalls wird es immer Fälle wie diesen geben. Man darf das nicht Richtern überlassen, die in Wirklichkeit selbst gefangen sind. Da müssten Politiker das System in wesentlichen Punkten ändern.
Durch die Forensik hat sich bei Tötungsdelikten das sicher gebessert und damit wird’s auf diesem Gebiet die Zahl der Fehlurteile zurück gegangen sein. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mehr Handlungen unter Strafe gestellt, wo ausgerechnet ein Mangel an objektiven Spuren gibt und bei denen es um Aussage gegen Aussage geht. Und diese Zahl dürfte im Vergleich zu Tötungsdelikten um Größenordnungen höher sein. Daher wird die Zahl der Fehlurteile in Wirklichkeit deutlich gestiegen sein.
Ich denke das Kapitel kognitive Dissonanz ab Seite 87 des folgenden Artikels
https://strafverteidigertag.de/wp-content/uploads/2024/09/43-SchrRStVV-Effer-Uhe.pdfsollten vielleicht alle mal hier wirklich lesen und überlegen, ob ihr eigenes Handeln und argumentieren hier im Thread/Forum nicht doch dadurch sehr leicht erklärbar wird und manchmal vielleicht doch mal mehr versuchen dagegen zu steuern.
Origines schrieb:Ums Belehren komme ich halt nicht herum, wenn Meinungen, hier vorrangig die von vier werten Usern, unsachliche Argumente vorbringen, die vorrangig auf Befindlichkeit gründen. Dann ist es notwendig, aufzuklären.
Eigentlich wollte ich hier nicht persönlich werden, aber da Du hier auch ständig persönlich wirst, ohne wirklich auf die Argumentation derjenigen einzugehen, rate ich Dir dieses obige Kapitel sehr genau zu lesen.
Origines schrieb:Und das ich nicht vor Fanatismus blind bin, merkt jeder, der meine differenzierte Kritik an der Justiz und ihrer Fehleranfälltgkeit, v.a. der in Bayern, ein bisschen zur Kenntnis nimmt.
Das glaube ich nicht, aber es kommt wahrscheinlich auch darauf an, wann man auf einen solchen Fall stößt. Wenn zur Zeit der Verhandlung auf solche Fälle stößt, dann wird man weniger kritisch gegenüber dem Urteil sein. Wenn man dann später darauf trifft, wo es viele berechtigte Zweifel an Urteilen haben, dann sieht das anders aus. Man kann nie sagen, weil ich da und dort die Sache richtig beurteilt habe, beurteile ich sie im vorliegenden Fall genauso richtig.
Wie gesagt lies einfach dieses wichtige Kapitel der kognitiven Dissonant mal. Wenn man das weiß, wird man automatisch skeptischer und man lernt mit sich selbst besser umzugehen, auch wenn das nicht immer gelingt. Ich habe solche Artikel dieser Art schon vor langer Zeit gelesen und versuche dagegen anzukämpfen, aber es ist schwer.
Als ich die Überschriften der Zeitungsartikel gelesen hatte, hatte ich mir erst mal auch keine Gedanken gemacht, dass die Ermittler auf einer falschen Fährte waren. Die Zweifel kamen deutlich später. Der Porno-Schalter hatte auch bei mir funktioniert.