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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.01.2024 um 01:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:werden. Einige Angeklagte neigen aber nun erfahrungsgemäß dazu, sich einem Prozess gegen sie durch Flucht zu entziehen
Zitat von AndanteAndante schrieb:Einige Angeklagte könnten, wenn man sie nicht daran hindert, dazu neigen, Beweismittel gegen sie beiseite zu schaffen,
Ooops, da war die Terminologie ungenau, ist ja auch schon spät. Ich meinte hier statt „einige Angeklagte“ „einige Beschuldigte“. Obwohl auch bereits Angeklagte noch in Untersuchungshaft kommen können…

In der Fachsprache gibt es halt Beschuldigte, Angeschuldigte und Angeklagte. Da in Pressemitteilungen der Justiz grundsätzlich die Fachbezeichnung, wie sie im Gesetz verankert ist, verwendet wird, kann es zum eigenen besseren Verständnis nicht schaden, wenn man weiß, wovon dabei die Rede ist.

Im Strafrecht können unter Umständen für ein- und dieselbe Person unterschiedliche Begriffe verwendet werden. Derjenige, gegen den man ein Strafverfahren („Strafverfahren“ ist hier umfassen gemeint und umfasst nicht nur die Hauptverhandlung, sondern schon das strafrechtliche Ermittlungsverfahren) betreibt, wird im Gesetz einmal als Beschuldigter, dann als Angeschuldigter und später als Angeklagter bezeichnet. Was ist nun der Unterschied zwischen diesen Bezeichnungen?

Der Beschuldigte ist im Strafrecht, die Person, gegen die ein Strafverfahren, in diesem Stadium noch Ermittlungsverfahren, eingeleitet worden ist. Am Anfang des Strafverfahrens, also im Ermittlungsverfahren, spricht das Gesetz vom Beschuldigten. Beim Beschuldigten ist der Tatverdacht noch relativ gering. Für den Beginn der Ermittlungen ist ausreichend, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen haben kann.

Vom Angeschuldigten spricht man dann, wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat und dann die Akte der Staatsanwaltschaft schickt und diese Anklage erhebt. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist man mit der Anklageerhebung noch nicht Angeklagter, sondern zunächst einmal also Angeschuldigter. Es handelt sich da um das sog. Zwischenverfahren. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob es die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt.

Vom Angeklagten spricht man dann, wenn das Gericht die Anklage zugelassen hat. Dann ist offiziell Anklage erhoben worden. Der Angeschuldigte wird zum Angeklagten. Beim Angeklagten geht das Gesetz davon aus, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist. Ob dies dann später tatsächlich so kommt, ist eine andere Frage.

Quelle: §§ 112 ff., 157 StPO

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.01.2024 um 01:55
Ja, @Andante erklärt hier die prozessualen Dinge shr korrekt. Und ja, ich schärfe den Mandanten immer ein, mir gegenüber die Wahrheit zu sagen, denn nichts wirkt belastender, als wenn die Staatsanwaltschaft eine Behauptung, auch wenn durch den Verteidiger vorgebracht, einfach widerlegen kann.

Allerdings: die Erfahrung lehrt, dass wenn es um Zeitaussagen geht, alle Angaben, von Zeugen wie von Beschuldigten, meistens extrem ungenau sind. Da werden aus gefühlten 20 Minuten auch mal nur 5 Minuten in der Realität und umgekehrt und aus 3 Uhr auch schon mal 3 Uhr 55 oder 2 Uhr 40 usw.

Und selbst bei anscheinend klaren Zeitpunkten, z.B. von Geräten aufgenommene Uhrzeiten, sind die Dinge nicht immer so klar, ich habe schon so manche Computerzeit erlebt, die erheblich von der realen abweicht, einfach weil der Computer falsch eingestellt war usw.

Hier kommt noch hinzu, dass die Presseberichte oft vage und manchmal sich widersprechend sind. Ich gebe zu, inzwischen ist mir als Beobachter so viel unklar, dass ich auch darauf warte, dass das Gericht irgendwann einmal klare Aussagen zu den ganzen Zeiten und auch den Orten macht. Denn selbst bei den Orten gibt es ja offensichtlich sehr viele Ungenauigkeiten, z.B. bei dem ominösen Video.

Allerdings zeigt auch die Erfahrung, dass manche Annahmen sehr unwahrscheinlich sind, und daher oft auch von den erkennenden Gerichten als "lebensfremd" abgelehnt werden. Ich halte die Annahme, dass in dem kleinen Kaff Aschau um diese Uhrzeit nicht nur einer, sondern zwei Jogger mit Stirnlampe unterwegs sind, auch noch in mehr oder weniger der gleichen Umgebung eher für eine solche.

Unumstritten scheint bisher nur, dass ein solcher Jogger zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts unterwegs war, und zwar weil der Angeklagte das eingeräumt hat, dass er es war. Der mysteriöse zweite Jogger, auch noch mit Stirnlampe, der scheint mir sehr unwahrscheinlich.

Nun kommt es darauf an, Orte und Zeiten möglichst exakt wiederzugeben, da hilft uns aber die ungenaue Presse bisher nicht.

Und auch bei den Handydaten wirkt vieles noch sehr ungenau: die fehlenden Routerdaten, die exakte Bestimmtheit der Zeiten, die Frage, ob das angebliche "zocken" eine bewusste Handlung war oder ob sich das Einloggen auch bei einfacher Inbetriebnahme des Handys im Hintergrund abspielte usw. Dazu kommt noch die Frage, wie weit die Reichweite des heimischen WLAN reicht, also wieviele hundert Meter um sein Haus herum noch Empfang ist usw. Denn mir ist auch noch nicht klar erwiesen, dass er sein Handy tatsächlich nicht mitführte - die meisten Jogger die ich kenne, auch wenn sie sonst ausser dem Hausschlüssel vielleicht nichts mitführen, haben ihr Handy dabei. Dann kommt noch das ominöse Auto, das evtl. auf dem grossen Parkplatz geparkt war, oder auch nicht, usw.

Alles in allem sehe ich noch keine klar entlastenden Dinge, aber -meinen Kenntnisstand vorausgesetzt - durchaus noch viele offenen Fragen, so dass ein Schuldspruch bisher auch fraglich erscheint. Obwohl ich generell davon ausgehe, dass er der Täter war. Anders gesagt: zu diesem Zeitpunkt sehe ich bisher als erwiesen, dass Hannah getötet wurde, und dass einiges den Angeklagten durchaus belastet. Aber da ist noch sehr viel unklar, so dass beide, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, noch einige Hausaufgaben haben.

Das Gericht beneide ich nicht.


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23.01.2024 um 07:32
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Alles in allem sehe ich noch keine klar entlastenden Dinge, aber -meinen Kenntnisstand vorausgesetzt - durchaus noch viele offenen Fragen, so dass ein Schuldspruch bisher auch fraglich erscheint.
Das ist treffend zusammengefasst. Hier wurde ja zuletzt deutlich gemacht, dass der zeitliche Rahmen von 2:40 Uhr (Zeugenvideo des Joggers Nähe Tatort) und 2:42 Uhr (Handyzocken des Angeklagten im WLAN) erklärungsbedürftig ist. Wo war der Angeklagte jeweils und wie kam er so schnell von einem Ort zum anderen?

Und ich glaube tatsächlich, die Frage und die Erklärung wurden im Prozess noch gar nicht thematisiert, weil das Video gezeigt wurde, als noch keiner von der Handy-Zeit wusste. Die Verteidigung hat die aktive Handy-Zeit erst danach per Beweisantrag herausfinden lassen, wie hier schon angemerkt wurde:
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ja, aber wäre schon im Ermittlungsverfahren geprüft worden, wann er CoC gespielt hat, hätte es diesen Beweisantrag nicht gebraucht.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die Brisanz kommt ja erst durch den im letzten Prozesstag genannten Zeitstempel von 2:42 als Zeit der Daddelei.
Das heißt für mich auch, man hatte vorher noch gar keine Zeit festgestellt, wann er wieder zu Hause war und auch jetzt weiß man möglicherweise noch nicht, ob er denn wirklich im heimischen WLAN war:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es sei abzulesen, dass das Handy zum Zeitpunkt der Einträge per WLAN mit einem Router verbunden war. Dafür sei keine Aktion durch den Nutzer erforderlich, wenn die Verbindung bereits am Gerät abgespeichert war. Ob es sich bei dem fraglichen Router um den der Familie T. handelte, könne untersucht werden.
Das ist schon erstaunlich und hätte ich so nicht erwartet. Das Bewegungsprofil des Angeklagten halte ich für ein wesentliches Belastungsindiz. Wenn die Zeiten und Orte nur gemutmaßt werden, ist die Hypothese der StA angreifbar, denn wenn man zugeben muss, sich bei Details geirrt zu haben, schürt man natürlich Zweifel an dem Gesamtkonstrukt der Anklagehypothese.

Kann sich jemand auf diese Behauptung des RA Frank einen Reim machen:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 17.01.2024:Die beiden Verteidiger Baumgärtl und Frank stellten noch Beweisanträge. Es sollen vier junge Männer geladen werden, die darüber aussagen sollen, dass er Hanna nicht begegnet sein muss. Ich denke, dass waren die Autofahrer vom Parkplatz. Es sei laut Dr. Frank abwegig, dass er wegen einer Frau, die er nicht kennt wieder aus dem Haus geht, diese verfolgt und dann umbringt.
"Wieder aus dem Haus geht wegen einer Frau, die er nicht kennt"? Auf welche Vermutung der StA bezieht sich das? Das klingt so, als würde man davon ausgehen, dass er zwischendurch mal zu Hause war, was doch überhaupt keinen Sinn ergibt.


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23.01.2024 um 07:57
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:die Frage, ob das angebliche "zocken" eine bewusste Handlung war oder ob sich das Einloggen auch bei einfacher Inbetriebnahme des Handys im Hintergrund abspielte usw.
Also hierzu hatte ich es jetzt so verstanden, dass die Finnen ab 2:42 Uhr für 8 min ein aktives Spielen bescheinigen


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23.01.2024 um 08:03
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er könnte ja auch den Anwalt gewechselt haben, das weiß ich nicht und interessiert mich auch nicht besonders.
Naja, das ist aber schon ein entscheidender Punkt, wann er welche Anwälte hat. Gerade bzgl. Möglicher Haftprüfung und der Fragestellung warum nicht schon früher auf mögliche entlastenden Beweise bzgl. Daddelei gespielt wurde.
Mein Eindruck ist, dass Baumgärtl und Frank sehr passiv reagierten bisher und erst durch Rick überhaupt neue Fragen aufgeworfen werden.


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23.01.2024 um 08:06
https://radio-charivari.de/nachrichten-aus-rosenheim-und-der-region/prozess-um-hanna-suchhund-im-fokus-des-verhandlungstages
Im Prozess zum Tod von Hanna aus Aschau steht heute ein Suchhund namens Alf im Fokus.

Der Halter des Hundes wird vor Gericht befragt, insbesondere in Bezug auf eine Suchaktion und eine verlorene Spur. Die Verteidigung hat einen Beweisantrag gestellt, dessen Zweck während der Verhandlung klar werden soll. Zudem wird ein Sachverständiger gehört, der sich mit Hannas Handy in den entscheidenden Minuten am 3. Oktober 2022 befasst, um zu klären, was damit geschehen ist.
Bin sehr gespannt was bezüglich der Suchaktion mit dem Hund rauskommt.


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23.01.2024 um 08:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Genau. Ich nehme an, er hatte Anwälte schon im Ermittlungsverfahren, als er noch Beschuldigter war. Die werden ihn natürlich als Allererstes befragt haben, was er wann wo wie mit wem in der Tatnacht gemacht hat. Schließlich ist ein zugkräftiges Alibi immer ein Riesenpluspunkt. Hätte er da schon im Ermittlungsverfahren so ein hieb- und stichfestes Alibi gehabt, wäre es auch gar nicht erst zur Anklage gekommen, die Ermittlungen gegen ihn wären eingestellt worden.
Ist nicht das wahrscheinlichste, dass durch die Akten Einsicht die bekannten Hintergrundaktivität festgestellt wurde und diese dann eben durch die Handydaten von Hanna relevant wurden? Irgendwas war ja anscheinend gegen 02:30, aber eben kein aktives spielen. In dem Moment wo feststand, dass Hanna Handy ab 02:32 ein merkwürdiges Verhalten gezeigt hat wurden diese Daten zu Entlastung interessant. Die Vorstellung, dass er wusste wann er welche App geöffnet hat kommt mir auch komisch vor.


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23.01.2024 um 08:47
Zitat von PalioPalio schrieb:Das klingt so, als würde man davon ausgehen, dass er zwischendurch mal zu Hause war
Eine mögliche Erklärung wäre, dass sich @fassbinder1925 gar nicht verhört hat und das Video wirklich um 2:24 Uhr angesehen wurde:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 17.01.2024:Dann kam ein Fitnessvideo von YouTube ins Spiel. Der Angeklagte hat es um 2:24 angeschaut. Jedoch nur zehn Prozent davon, so kann man davon ausgehen, dass bis 2:26 geschaut wurde.
Wenn diese Zeit stimmt, wäre zu klären, wo er das Video angesehen haben soll. Der StA geht dann evtl. davon aus, dass ST um 2:24 Uhr kurz zu Hause war. Nach der Information zum Fitnessvideo soll ja die Laufstrecke zwischen Tatort und Wohnhaus erfragt worden sein, vielleicht im Zusammenhang mit dieser Zeit?

Auch diese Feststellung von dir, @fassbinder1925 fand ich beim ersten Lesen unverständlich:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 17.01.2024:Und er müsste nicht nur auf der Flucht ziemlich gesprintet sein, sondern auch zum Tatort, oder ?
Zum Tatort gesprintet? Wenn er vorher noch zu Hause war, dann ja. Aber er war doch nach unserer Kenntnis vor Erreichen des Tatorts laut Zeugensichtung zuletzt beim Eiskellerparkplatz, um 2:20 Uhr. Da hatte er doch mehr als genug Zeit, um zum nur 300 Meter entfernten Tatort zu kommen.

Hinzu kommt der Beweisantrag der Verteidigung mit der gleichen Zeit - 2:24 Uhr:
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Die Verteidigung hofft, damit nachzuweisen, dass sich Sebastian T. in der Tatnacht zwischen 2.24 und 3 Uhr mit dem Handyspiel „Clash of Clans“ vergnügt habe
Es könnte eine fixe Zeit aus den ermittelten Handynutzungsdaten vor der CoC-Nachfrage sein, nämlich ein aufgerufenes Youtube-Fitnessvideo, von dem Fassbinder die Zeitangabe 2:24 Uhr im Prozess richtig verstanden hat. Nicht der Angeklagte hätte demnach etwas zu seiner Handynutzung gesagt, sondern die Möglichkeit ergab sich aus der Auswertung des Datenforensikers.

Folgende Frage: Geht die Staatsanwalt etwa davon aus, dass er vom Eiskellerparkplatz um 2:20 Uhr nach Hause lief, dort ein Fitnessvideo aufrief und dann über den Burgweg zum Tatort rannte?

So würde diese Anmerkung des Verteidigers zumindest ein bisschen Sinn ergeben:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 17.01.2024:Es sei laut Dr. Frank abwegig, dass er wegen einer Frau, die er nicht kennt wieder aus dem Haus geht, diese verfolgt und dann umbringt



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.01.2024 um 09:07
Zitat von PalioPalio schrieb:Folgende Frage: Geht die Staatsanwalt etwa davon aus, dass er vom Eiskellerparkplatz um 2:20 Uhr nach Hause lief, dort ein Fitnessvideo aufrief und dann über den Burgweg zum Tatort rannte?
Interessanter Aspekt und logisch zusammengesetzt. Es kann aber auch so dann sein. Er kommt vom Joggen heim, will irgendwas wissen für sein Lauftraining (daher youtube fitnessvideo). Dann macht er das ganz normale nach dem Laufen: Er geht duschen und spielt danach dann ab 2:42 h kurz das Spiel vorm Einschlafen.
Arschkarte dann nur, dass ihm dadurch genau für die Tatzeit, dass Handynutzungsalibi fehlt.
Aber spannende These, dass er längst daheim war und gar nicht mehr raus ging danach.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.01.2024 um 09:15
Zitat von LanzaLanza schrieb:Aber spannende These, dass er längst daheim war und gar nicht mehr raus ging danach.
Die StA geht ja ggf. davon aus, dass er wieder loslief, er (bzw. ein Jogger) wurde ja auch später noch gefilmt.

Aber, wenn es so sein sollte: Dann hat man nichtmal abgeklärt, ob er auch wirklich mit dem heimischen Router verbunden war?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ob es sich bei dem fraglichen Router um den der Familie T. handelte, könne untersucht werden.
Vielleicht gibt es zu der Überlegung eines Zwischendurch-Trips nach Hause ja noch weitere Hinweise.


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23.01.2024 um 09:21
Zitat von LanzaLanza schrieb:Arschkarte dann nur, dass ihm dadurch genau für die Tatzeit, dass Handynutzungsalibi fehlt.
Ist ja das, was ich & andere User schon geschrieben hatten. Wenn er wirklich unschuldig ist, dann hatte er neben seinem dann definitiv witzig gemeinten Kommentar auf der Party einfach noch unglaublich viel Pech. Keine der derzeit vorliegenden (Zeit-)Daten entlasten ihn wirklich, sondern schaffen mehr oder weniger einen Tatkorridor.


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23.01.2024 um 09:27
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ist ja das, was ich & andere User schon geschrieben hatten. Wenn er wirklich unschuldig ist, dann hatte er neben seinem dann definitiv witzig gemeinten Kommentar auf der Party einfach noch unglaublich viel Pech. Keine der derzeit vorliegenden (Zeit-)Daten entlasten ihn wirklich, sondern schaffen mehr oder weniger einen Tatkorridor.
Ich bin sehr gespannt auf die nächsten Verhandlungstage, auch hinsichtlich der Taktik der einzelnen Parteien. So, wie es derzeit aussieht, wackelt das Ganze gewaltig... Mit dem, was auf dem Tisch liegt, ist eine Mordanklage momentan nicht haltbar... Maximal Totschlag, wenn überhaupt?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.01.2024 um 09:27
Zitat von PalioPalio schrieb:Aber, wenn es so sein sollte: Dann hat man nichtmal abgeklärt, ob er auch wirklich mit dem heimischen Router verbunden war?
Der Router wurde ja gecheckt, aber die Daten des Routers waren halt gelöscht. Interessant ist nun wirklich, was er in seinen ersten Vernehmungen dazu gesagt hat, wann und wo er joggen war und auch, was er sonst in der Tatnacht gemacht hat.Und warum er sich, als potentielle Zeugen gesucht wurden, nicht selber gemeldet hat, sondern dass seine Mutter den Ermittlern sagte, dass ihr Sohn in der Nacht gejoggt ist.

Die eventuelle tatrelevante Zeit und der Ort waren da ja wohl schon durch die Auswertung von Hannas Handydaten sowie die Aussage der Schreizeugin einigermaßen eingegrenzt. Ich nehme an, dass auch genau diese Zeitspanne und dieser Ort bei seinen Befragungen eine wichtige Rolle gespielt haben müssen. Hat er da gesagt, wann er ungefähr Zuhause war, Fitnessvideo und anderes geguckt hat?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.01.2024 um 09:40
Zitat von jeangreenjeangreen schrieb:Ich bin sehr gespannt auf die nächsten Verhandlungstage, auch hinsichtlich der Taktik der einzelnen Parteien. So, wie es derzeit aussieht, wackelt das Ganze gewaltig... Mit dem, was auf dem Tisch liegt, ist eine Mordanklage momentan nicht haltbar... Maximal Totschlag, wenn überhaupt?
Also ehrlich gesagt, glaube ich im Falle einer Verurteilung nicht daran, dass nicht zumindest ein Mordmerkmal von der Kammer als erfüllt betrachtet wird.

Hatten die Diskussion schon einmal, dass da je nach dem von der Kammer als erwiesener Ablauf entweder niedere Beweggründe (Überreaktion auf eine Abfuhr etc.) oder Heimtücke (unvermittelt nachts angefallen) in Frage kommen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.01.2024 um 09:59
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Hatten die Diskussion schon einmal, dass da je nach dem von der Kammer als erwiesener Ablauf entweder niedere Beweggründe (Überreaktion auf eine Abfuhr etc.) oder Heimtücke (unvermittelt nachts angefallen) in Frage kommen.
Das ist aber ja der Knackpunkt: es gibt keinen erwiesenen Tatablauf! Und dieser wird (nach momentanem Stand wohlgemerkt!) eben schwer zu beweisen sein.
Ich habe die Beiträge der einzelnen Verhandlungstage von diesem Youtube-Kanal als ganz gut wiederspiegelnd empfunden (dort gibt es mehrere Videos dazu) wo man da gerade steht... Vieles spricht dafür, vieles dagegen. Die Kronzeugin bricht weg, wie glaubhaft die Aussage des Mitinsassen ist, sei auch dahingestellt. Die Verletzungsmuster KÖNNEN auch durch das Wasser entstanden sein etc... Handydaten (sowohl von Hanna als auch die des Angeklagten)... Gutachten bzw. Vorgeschichte des Beschuldigten... Es wird wirklich spannend... Ich hoffe vor allem für Hannas Familie, dass ihr Tod (wie auch immer geschehen) klar aufgeklärt werden kann!!

Youtube: True Crime, Der Fall Hanna W. aus Aschau. Manfred Genditzki zu Besuch bei der Verhandlung
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Youtube: True Crime der Fall Hanna W. aus Aschau. Wie sieht es mit der Psyche von Sebastian aus?
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23.01.2024 um 10:07
@jeangreen
ich dachte durch die Aussagen der Gutachter, konnte das Entstehen der Verletzungen durch treiben im Wasser wiederlegt werden??Und ein "Unfallgeschehen" somit ausscheidet..
Es irritiert mich, das es immer wieder angenommenen wird...


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23.01.2024 um 10:21
Zitat von PalioPalio schrieb:So würde diese Anmerkung des Verteidigers zumindest ein bisschen Sinn ergeben:

Es sei laut Dr. Frank abwegig, dass er wegen einer Frau, die er nicht kennt wieder aus dem Haus geht, diese verfolgt und dann umbringt.
Mit der Annahme, der Angeklagte sei vom Eiskellerparkplatz über den Burgweg mit Zwischenstopp zu Hause zum Tatort gelangt, ergibt die Bemerkung "wieder aus dem Haus geht" Sinn.

Es fehlte mir noch die Erklärung für "wegen einer Frau, die er nicht kennt."

Das erkläre ich mir nun so: Der Staatsanwalt geht davon aus, dass ST um 2:21 Uhr Hanna beim Verlassen des Eiskellers gesehen hat und ihretwegen noch einmal von zu Hause aus wieder loslief, um sie in der Kampenwandstraße abzufangen.

Das ist aber rein spekulativ aus den genannten Hinweisen zusammengereimt. Ich weiß nicht, ob das wirklich die Hypothese der Staatsanwaltschaft ist. Wenn ja, hätte ich eine alternative Idee zu diesem hektischen Hin- und Hersprinten mit zwischenzeitlichem Handydaddeln zu Hause: Er hatte sein Auto und sein Handy beim nur 300 Meter entfernten Eiskeller-Parkplatz und hat dort vor der Tat den Anfang von einem Video geguckt und nach der Tat gezockt (und nicht beim 600 Meter entfernten Wohnhaus).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.01.2024 um 10:22
Es gibt ein erstes Update zu der Spurensuche der Hundestaffel:
Der 26. Verhandlungstag beginnt und der erste Zeuge wird in den Gerichtssaal gerufen. Es ist ein Hundeführer, der am 4. Oktober 2022 um 13.30 Uhr am Club Eiskeller in Aschau mit seinem Personensuchhund die Fährte Hannas aufnehmen sollte. (...)

„Wir sind dann von der Schloßbergstraße rechts in die Kampenwandstraße abgebogen“, so der Zeuge. „Dann ging es links Richtung Eingang Kampenwandparkplatz/Kampenwandbahn.“ (...)

Der Zeuge sagt, dass der Hund bis zum Eingang des Kampenwandparkplatzes gezogen habe. An einer Parkbank habe der Mantrailer zu „kreisen begonnen“. Anschließend sei der Hund, am Parkplatz weiter am Bärbach entlang, aber zögerlicher gelaufen.
„Mantrailer“-Hunde wurden kurz nach Hannas Identifikation auf ihre Fährte angesetzt (Ippen.Media)


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23.01.2024 um 10:23
Zitat von Nati2Nati2 schrieb:ich dachte durch die Aussagen der Gutachter, konnte das Entstehen der Verletzungen durch treiben im Wasser wiederlegt werden??Und ein "Unfallgeschehen" somit ausscheidet..
Es irritiert mich, das es immer wieder angenommenen wird...
Mein letzter Stand ist, dass zumindest die Drohnenaufnahmen des Gewässers, die vor Gericht gezeigt wurden, eben viel später und ohne Hochwasser gemacht wurden (siehe oben genannte Quelle). Was natürlich einen großen Unterschied ausmachen kann. Wie aus einem kleinen Bach ein recht reißender Strom werden kann, haben wir ja in den letzten Wochen vielerorts beobachten können. Und selbst wenn dadurch ein Unfall ausgeschlossen werden könnte, ist es eben kein Beweis für die Schuld von S.T...! Darum geht es doch.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.01.2024 um 10:32
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn ja, hätte ich eine alternative Idee zu diesem hektischen Hin- und Hersprinten mit zwischenzeitlichem Handydaddeln zu Hause: Er hatte sein Auto und sein Handy beim nur 300 Meter entfernten Eiskeller-Parkplatz und hat dort vor der Tat den Anfang von einem Video geguckt und nach der Tat gezockt (und nicht beim 600 Meter entfernten Wohnhaus
Wie wahrscheinlich ist das?
Dazu dann vielleicht die Aussage der Gutachter zur Psyche von S.T. aus der Verhandlung anhören vor dem Hintergrund des sehr kleinen Zeitfensters...


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