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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.01.2024 um 20:55
Bericht 25.01

Es wurden die vier erwarteten Zeugen reingerufen. Es handelt sich nicht, wie erst die Presse und ich vermuteten, um Männer sondern um eine Gruppe aus zwei Männern und zwei Frauen. Aber das versteht man bei ausländischen Namen manchmal schwer.

Die Erste Zeugin konnte sich noch erinnern, dass sie in der Nacht vom 2. auf den 3. von Rosenheim in den Eiskeller fuhren. Sie blieben aber nur auf ein Getränk und höchstens eine Stunde, geparkt haben sie am Festhallenparkplatz. Bei der Hinfahrt haben sie jedoch verpasst rechtzeitig abzubiegen und mussten bei der Nächsten Gelegenheit links wenden. Die Zeugin schätzte, dass es 300-400 Meter weiter war und zeigte es am Richtertisch auf der Karte. Aufgefallen wäre der Zeugin aber nichts. Aus Angst vor dem Straßenverkehr, achtet sie jedoch immer stark auf den Fahrstil des Lenkers. Bei der Zeit kann sie sich noch gut erinnern. Es müsste kurz nach 2 Uhr gewesen sein. Auf Vorhalt der Verteidigung, dass das Auto um 2:36 beim Einbiegen in die Schloßbergstraße gefilmt wurde, meinte sie,dass das gut sein kann.

Der Zweite Zeuge hat auch keine großen Beobachtungen gemacht, schätzt den Abstand zwischen passender Straße auf 100-200 Meter. Die dritte Zeugin hatte das Navi in der Hand. Auch sie konnte die Uhrzeit gut eingrenzen. Sie wusste, dass es schon nach Mitternacht war, als sie losfuhren und ein Bild auf ihrem Handy beweist, dass sie um 3:45 wieder Zuhause waren. Auch sie zeichnet es auf der Karte am Tisch ein.

Der Vierte im Bunde, konnte sich an wenig erinnern. Bei der Uhrzeit musste er passen. Und als er gefragt wurde, ob bei der Hinfahrt alles glatt lief, bejahte er, nur beim Rückweg sei es zu Verzögerungen gekommen, da er von der Polizei angehalten wurde. Als aber ein bisschen nachgeholfen wurde, konnte er sich an das Wendemanöver erinnern. Dabei ist ihm auch ein Betrunkener Mann mit braunen Haaren und einer ungefähren Größe von 1,80 aufgefallen. Er kenne sich aber in Aschau nicht aus, deshalb sieht er schlechte Chancen die Abzweigung auf der Karte zu erkennen. Er sollte es versuchen, es wurde aber bald wieder aufgegeben. Er schätzt es auf ca. 200 Meter. Die Beisitzerin hält aus der polizeilichen Vernehmung vor, wo er anscheinend zusammen mit einem Polizisten auf der Karte die Einfahrt „Am Hofbichl“ rekonstruieren konnte. Auf die Frage, ob er damals bei der Polizei die Wahrheit gesagt hat, bejahte er.

Nun saß wieder ein Ermittler der Kripo Rosenheim am Computer. Mir schwante schon, wieder eine Excel-Tabelle bei der man von hinten nichts lesen konnte und die Daten nicht verstand.

Es hatte aber gleich was Gutes. Es wurde wieder kurz das Fittnessvideo gezeigt. Und es wurde nochmal gesagt, dass es um 1:24 geschaut wurde. Also wurde zu Recht verbessert. Nicht 2:24 sondern 1:24.

Wenn ich den Zeugen richtig verstanden habe, hat da irgendwie ein Experte aus Israel mitgewirkt bei der Tabelle oder er hat sich da beraten. War etwas diffus.

Die Tabelle stützte sich auf zwei Zeitstempel. Einmal von 2-4 und einmal von 4-6 Uhr. Wobei auf dem Zeitstempel von 4-6 irgendwie alles leer war, aber auch nicht deutlich gesagt wurde, dass da nichts geschaut wurde.

Ich habe es so verstanden, dass das YT-Video nach dem Anschauen im Background weiter lief. Also nicht das Video an sich, aber dass YT offen war. Und es wohl auch nach dem Anschauen noch einmal geöffnet wurde. Wohl (aber unter deutlichem Vorbehalt) vor dem Clash of Clans. So habe ich es verstanden. Aber wann genau könne man nicht sagen.

Auf die Frage ob man beim Unternehmen selbst die genaue Zeit rausbekommen könnte, meinte der Zeuge wohl schon. Aber auf die Frage, wie schnell die sich melden meinte er das dauert erfahrungsgemäß zwischen einer Stunde und mehreren Monaten, in Anbrecht des Deliktes denkt er, dass es schneller passieren könnte.

Was ich seltsam fand, dass der Zeuge davon sprach, dass das jetzt das Fittnessvideo und nicht das Andere. Aber es wurde nicht gesagt um was für ein Video es sich dabei eigentlich handeln soll.

Es ging dann in Bezug auf die Behandlung dieses Themas um Behauptungen in Beweisanträgen. Es wurde aber jetzt keiner offiziell gestellt. Frau Rick meint sie findet das wichtig und kann auch noch gern 15 weitere Stellen, damit hat sie kein Problem. „Oh, jetzt haben wir aber Angst!“ schallt es von Rechts. Den hatte ich schon fast vergessen.

Die Vorsitzende meinte, sie sagt es jetzt auch in aller Öffentlichkeit, sie hat kein Problem damit dieses Verfahren jetzt noch zwei Jahre zu machen. Es gibt aber auch noch andere Leute mit Haftsachen und die müsse man dann freilassen.

Als Nächstes ging das Gespräch über in die E-Mail Adressen des Handys. Vom Namen her war eine deutlich dem Angeklagten und eins der Mutter des Angeklagten zuzuordnen. Eine weitere erinnert laut Vorsitzender an den Familiennamen des Vaters. Auch da wurde dann wieder länger diskutiert was man dazu ermitteln oder beantragen könnte. Frau Rick meinte einmal spöttisch „Aber wer die Pornos angeschaut hat, wissen wir ganz genau.“ Die Vorsitzende entgegnete lachend „Ja, das vielleicht.“ An wieder anderer Stelle was mit der Nutzung des Handys und der E-Mail Adressen zutun hatte meinte der Staatsanwalt „Ja dann kann er es ja sagen.“ Worauf sich die Beisitzerin an ihn wendete und sagte „Das kann er nicht, da der Angeklagte sich nicht eingelassen hat.“ Ich habe das so aufgefasst, als könnte das ein Einbremsen sein, dass man das Aussageverweigerungsrecht nicht antasten soll. Ja die ist immer sehr subtil, das muss man ihr lassen, ich glaube die hat einen scharfen Verstand. Aber beim Staatsanwalt empfinde ich dieses dazwischenrufen oft als eher unangenehm.


Leider gab es aber generell bezüglich der Videos also keine Aufklärung. Mir fehlt da auch wahnsinnig der Sinn für solche Sachen und Begriffe, aber wenn man das nur in so zwei Stunden-Stufen festhalten kann, kam glaube ich auch wirklich nicht viel rum. Bei CoC wurde ja angefragt, aber woher weiß man dann dass das Fittnessvideo um genau 1:24 Uhr abgespült wurde?

Zum Schluss war es wieder einfacher sich reinzuversetzen. Es sagten die Zugriffsbeamten aus.

Sie wurden mit der Festnahme beauftragt und tauchten um 13:05 an der Arbeitsstelle des Angeklagten in Rosenheim auf. Sie sahen wie der Angeklagte in sein Auto stieg und losfuhr. Auf die Frage der Vorsitzenden warum der Zugriff nicht gleich erfolgte, meinten sie dass der Haftbefehl noch nicht offiziell zugestellt wurde.

So folgten sie ihm über Happing auf die Autobahn. Ein Beamter meinte, dass ihm die rasante Fahrweise auffiel und dass er Probleme hatte am Angeklagten dranzubleiben ohne aufzufallen. Er würde es als überdurchschnittlich bezeichnen, rasen will er aber nicht sagen. Dem zweiten Polizisten schien es aber nicht so auffällig in Erinnerung geblieben zu sein.

Mittlerweile war der Haftbefehl raus und bei der Ausfahrt Oberaudorf überholten sie ihn und zogen ihn mit dem Signal „Halt!“ raus. Diesem fügte sich der Observierte. Der Eine Beamte fragte ihn ob er Sebastian T. sei, dies bejahte er. Der Polizist sagte ihm dann, dass es wegen „diesem Tötungsdelikt“ einen Haftbefehl gab und eröffnete ihm dass er festgenommen sei. Dann sagte er sein „Verserl“ runter. Die übliche Belehrung mit Hinweis auf Recht auf einen Anwalt.

Beide Polizisten haben Erfahrung. Der Eine ist seit 1999 bei der Polizei,der Andere seit 2012. Der Dienstältere schätzte die Anzahl seiner Verhaftungen auf über 100. Aber sie meinten so hat noch nie jemand reagiert. Der Erste meinte es kam „Null“ Reaktion. Weder Verbal noch von der Körpersprache. Der Andere schilderte die Reaktion als „verblüfft“. So hätte Sebastian die Augenbrauen hochgezogen. Sie glaubten aber, dass er die Belehrung verstehen konnte und auch was sie von ihm wollten,da er laut ihrer Kenntnis der Deutschen Sprache mächtig ist.

So warteten sie schweigend auf eine Zweite Streife, die Sebastian mitnehmen sollte. Da sie sein Auto sicherstellen sollten.

Neben einer schon krassen Reaktion bzw. Nicht-Reaktion, wobei mich die nicht so verwundert, fand ich es interessant, dass sie ihn fast wie im „Tatort“ festgenommen haben. Wirklich eben zu zweit ohne Handschellen und mit ihm da gewartet haben. Selbst bei „normalen“ Beziehungstaten und auch wenn der Beschuldigte eher harmlos im sonstigen Leben und ohne Waffenschein ist, machen die einen ganz schönen Aufwand. Mit mehreren Autos stoppen, Rausziehen, auf den Boden schmeißen. Also zumindest wo ich zugehört habe.

Aber gut große Gefahr bestand da wohl für die nie. Umso mehr wundert es mich, dass die Vorsitzende oder die Kammer verfügt hat, dass er ständig Fußfesseln tragen muss. Auf dem Flur sieht man, dass sie fast jedem abgenommen werden. Im Doppelgänger-Verfahren hat es ja wohl der Vorsitzende mit aggressivem Verhalten bei Vorstrafen und in der U-Haft begründet.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.01.2024 um 21:04
Zitat von michisparrowmichisparrow schrieb:Mal na allgemeine Frage insbesondere an Fassbinder gibt es eine Möglichkeit an die Urteilsbegründung zu kommen ???
Was meinst du mit Urteilsbegründung. Du meinst dann wenn es mal eine schriftliche gibt ?


Habe mal eine Frage an die fertigen Juristen hier.
JGG besagt doch, dass das Gericht auch ohne große Vorstrafen eine SV unter Vorbehalt verhängen könnte, wenn die JS über 7 Jahre beträgt. Könnt ihr euch einen Reim drauf machen, warum das Gericht den Psychatr. Sachverständigen nicht damit beauftragt hat die Voraussetzungen zu prüfen. Würde doch bei einem Mord aus sexuellen Motiven naheliegen oder nicht?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.01.2024 um 22:00
@fassbinder1925

Steht denn schon fest, ob auf ST, der bei -unterstellter - Tatbegehung 20 Jahre alt und damit Heranwachsender war, Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird? Es ist ja bei Heranwachsenden beides möglich, Jugendstrafrecht wird nur nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG angewandt.
Jugendgerichtsgesetz (JGG)

§ 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende

(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn

1.
die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder

2.
es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

(2) § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ist auch dann anzuwenden, wenn der Heranwachsende wegen eines Teils der Straftaten bereits rechtskräftig nach allgemeinem Strafrecht verurteilt worden ist.

(3) Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.
Ich habe nicht mehr im Kopf, was psychiatrische Sachverständige dazu sagten, ob bei ST zur Zeit der Tat von einer sog. „Reifeverzögerung“ nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 ausgegangen werden müsste, so dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.

Je nachdem ist es dann auch anders mit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung oder dem Vorbehalt der Anordnung von Sicherungsverwahrung. Wird bei einem Heranwachsenden Erwachsenenstrafrecht angewendet, geht das mit der Sicherungsverwahrung nur nach Maßgabe des § 106 JGG. Wird nach Jugendstrafrecht verurteilt, wäre für eine Sicherungsverwahrung § 7 Abs 2 JGG zu beachten.

So oder so muss aber erst mal ein Urteil vorliegen, bevor man über Sicherungsverwahrung oder Vorbehalt derselben nachdenkt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.01.2024 um 22:12
Zitat von AndanteAndante schrieb:Steht denn schon fest, ob auf ST, der bei -unterstellter - Tatbegehung 20 Jahre alt und damit Heranwachsender war, Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird? Es ist ja bei Heranwachsenden beides möglich, Jugendstrafrecht wird nur nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG angewandt.
Fest stehen tut es natürlich noch nicht. Aber sowohl die Psychologin, als auch der Psychiater und die Jugendgerichtshilfe hat sich dafür ausgesprochen. Auch der Nebenklagevertreter hat in einem Interview gesagt, dass es darauf hinauslaufen wird.
Zitat von AndanteAndante schrieb:So oder so muss aber erst mal ein Urteil vorliegen, bevor man über Sicherungsverwahrung oder Vorbehalt derselben nachdenkt.
Wie meinst du das? Wird doch durchaus gleich in einem Urteil angewandt, oder ?

So oder so, war ja durchaus damit zu rechnen, dass beim Angeklagten Reifeverzögerungen vorliegen könnten. Deshalb wundert es mich, dass der Psychiater nicht angewiesen wurde auch für so etwas eine Prognose abzugeben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.01.2024 um 22:33
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber sowohl die Psychologin, als auch der Psychiater und die Jugendgerichtshilfe hat sich dafür ausgesprochen.
Dann, das denke ich auch, wird das Gericht deren Beurteilung folgen und Jugendstrafrecht anwenden.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wie meinst du das? Wird doch durchaus gleich in einem Urteil angewandt, oder ?
Nach § 7 Abs. 2 JGG geht beides, Anordnung der SV im Urteil, oder das Gericht behält sich im Urteil vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen später noch SV anzuordnen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Deshalb wundert es mich, dass der Psychiater nicht angewiesen wurde auch für so etwas eine Prognose abzugeben.
Na ja, damals war ja noch alles offen, ob Unfall oder Verbrechen. Und selbst wenn hier ein Verbrechen vorläge, weiß man nicht, welches (Mord? Totschlag? Gefährliche Körperverletzung?). Und bei Mord weiß man nicht, welches Mordmerkmal zu bejahen wäre. Da war es schon richtig, erst mal den Ball flach zu halten und sich mehr um die Frage der Reifeverzögerung zu kümmern.

Sollte es aus irgendwelchen Gründen auf die Frage der Anordnung einer sofortige SV im Urteil (halte ich für fernliegend) oder auf einen Vorbehalt der Anordnung von SV im Urteil (halte ich beim jetzigen Sachstand auch nicht für unbedingt wahrscheinlich) hinauslaufen, würde sicher eine insoweit ergänzende gutachterliche Prognose eingeholt.


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26.01.2024 um 22:35
Also nach der Aussage des Psychiaters sehe ich keine Voraussetzungen für eine SV. Wir wissen ja auch viel zu wenig über die Tat.


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26.01.2024 um 22:36
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Vorsitzende meinte, sie sagt es jetzt auch in aller Öffentlichkeit, sie hat kein Problem damit dieses Verfahren jetzt noch zwei Jahre zu machen
Interessant. Die Presse hat daraus "Druck" gemacht und das evtl. der Prozess schnell vorbei sein könnte.

Beruhigend wenn sie das mit den 2 Jahren so gesagt hat, auch wenn es im Eindruck der Gesamtsituation bestimmt auch flapsig gemeint war.

Keine Ahnung wie man das interpretieren soll. Vermutlich wurde anfangs gedacht gerade mit dem "Beweis" Täterwissen, dass Ende 2023 das Urteil da ist und demnach weitere Prozesse geplant wurden.

Und jetzt merkt man dass man eben nicht wirklich was hat für die schnelle Keule.

Ja bitte, dann soll es noch 2 weitere Jahre so gehen.

Aber vorher den TV aufgrund von Unverhältnismäßigkeit und bis zu dem Erhalt der google Daten mal freilassen


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.01.2024 um 22:37
Da war @Andante schneller und besser :-)


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26.01.2024 um 23:07
Ja um es im nachhinein nochmal rekapitulieren zu können
Für eine mögliche Verurteilung bedarf es ja einer geschlossenen Indizienkette …. Das würde mich nach dem Urteil interessieren ….. vielleicht ist ja auch jemand bei der Urteilsverkündung dabei


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.01.2024 um 23:26
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die Vorsitzende meinte, sie sagt es jetzt auch in aller Öffentlichkeit, sie hat kein Problem damit dieses Verfahren jetzt noch zwei Jahre zu machen

Interessant. Die Presse hat daraus "Druck" gemacht und das evtl. der Prozess schnell vorbei sein könnte.
Ich denke, das gibt die Aussage von @fassbinder1925 etwas verfälscht wieder, wenn du den zweiten Satz weglässt. Insgesamt heißt es nämlich:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Vorsitzende meinte, sie sagt es jetzt auch in aller Öffentlichkeit, sie hat kein Problem damit dieses Verfahren jetzt noch zwei Jahre zu machen. Es gibt aber auch noch andere Leute mit Haftsachen und die müsse man dann freilassen.



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26.01.2024 um 23:37
@emz

Dann ruf mal bei der Presse an und verlange, dass da auch die 2 Jahresaussage thematisiert wird.


Es war eher eine Relativierung, da ich die Richterin samt der drohenden Entlassung von UInsassen bereits thematisiert hatte und aus der Presse zitiert hatte !


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.01.2024 um 23:46
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber gut große Gefahr bestand da wohl für die nie. Umso mehr wundert es mich, dass die Vorsitzende oder die Kammer verfügt hat, dass er ständig Fußfesseln tragen muss. Auf dem Flur sieht man, dass sie fast jedem abgenommen werden.
Ich denke so eine Entscheidung sollte man jedem Richter selbst überlassen. Erst vor kurzem gab es in den USA einen Angeklagten, der tätlich eine Richterin angriff - aus dem Nichts heraus und blitzschnell. Und das soll kein Einzelfall sein.

https://www.foxnews.com/video/6344285950112


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26.01.2024 um 23:57
Zitat von LanzaLanza schrieb:Beruhigend wenn sie das mit den 2 Jahren so gesagt hat, auch wenn es im Eindruck der Gesamtsituation bestimmt auch flapsig gemeint war.

Keine Ahnung wie man das interpretieren soll.
Vielleicht muss man es so interpretieren: Die Vorsitzende hat für alle im Saal zum Mitschreiben, natürlich besonders für die Presse, deutlichst gesagt, dass dann, wenn der Prozess noch 2 Jahre dauert (und zwar wegen der endlosen Beweisantragsflut der Verteidigung), man mit den Nachfolgeprozessen halt nicht beginnen kann.

Die Folge ist, und so will die Vorsitzende verstanden werden, dass angeklagte Mörder und Vergewaltiger aus den eigentlich anstehenden Prozessen erst mal aus der U-Haft entlassen werden müssen, weil natürlich U-Haft-Dauer sich nicht danach richtet, wann das Gericht endlich einen Termin frei hat.

Und dann, auch so will die Vorsitzende verstanden werden, steht fett in der BLÖD-Zeitung und anderswo, dass mutmaßliche Mörder und Vergewaltiger bloß deshalb wieder frei rumlaufen, weil die Verteidigung im Hanna-Prozess das Verfahren durch zig Beweisanträge blockiert.

Und dann findet die Öffentlichkeit das Verhalten der Verteidigung vielleicht nicht (mehr) so gut, Und Rechtspolitiker denken mal wieder drüber nach, ob und wie man einen „Missbrauch“ von Verteidigerrechten verhindern kann.

Ich denke, die Verteidigung wird da die Vorsitzende ganz gut verstanden haben. Vielleicht zieht sie nun ihre Beweisanträge etwas zügiger durch, es dient ja dem Angeklagten nicht unbedingt, wenn sich der Prozess noch Monate hinzieht. Allerdings: U-Haft wird auf die Strafhaft angerechnet, was bei einer Verurteilung zu beachten wäre.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.01.2024 um 00:00
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dann ruf mal bei der Presse an und verlange, dass da auch die 2 Jahresaussage thematisiert wird.
Wieso sollte ich, die beziehen sich doch nicht auf den Beitrag von @fassbinder1925, so wie du es machst.


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27.01.2024 um 00:15
@emz

Schau dir allein die letzten 2 Beiträge von anderen Usern an, die nicht absatzgetreu zitiert sind. Wo bleibt da deine Kritik ?Diese "Regel" gibt es so aber auch nicht ?

Oder fangen wir hier bald an uns Absätze, Rechtschreibung und Gendern vorzuwerfen?

Nichtsdestotrotz wollte ich einfach diese 2 Jahres Aussage rausstellen weil es eben so nicht in der Presse rüber kam und dort nur "Druck" Thema war.


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27.01.2024 um 02:23
Zitat von emzemz schrieb:Mit der Taktik, die einzelnen Glieder der Indizienkette zu entkräften, arbeiten die Verteidiger im Fall Bence Toth schon seit Jahren vergeblich.
Ich habe überhaupt keine Ahnung wer Bence Toth ist, er hat sich bei mir noch nicht vorgestellt. Darsow kenne ich, DAS ist eine Indizienkette. Aber hier ist es doch lächerlich.


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27.01.2024 um 09:17
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Für mich klang es, aufgrund der vorherigen Diskussion an diesem Prozesstag, als würde man durch das Video lediglich feststellen wollen, ob es zu dem Zeitpunkt geregnet oder geniesselt hat, und nichts weiter.
Das klingt bei Fassbinders Bericht so, da stimme ich dir zu. Ich kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass es sich um eine reine "Wetterzeugin" handelt. Ihre Bedeutung als Zeugin bleibt insgesamt unklar. Nach Fassbinders Bericht hat sie wohl noch mehr ausgesagt, aber anscheinend nichts von Interesse beizutragen.

Gehört wurden am 07.11.23 aber vornehmlich sehr wichtige Zeugen, die nämlich Hanna und/oder den Jogger in der Tatnacht gesehen oder gehört haben. Sie wurden nach dem Aussehen und der Bekleidung des Joggers befragt und auch nach dem Niederschlag.

Um 2:20 Uhr hat es demnach genieselt und um die Zeit, zu der das Video gemacht wurde, soll es (wiederum) geregnet haben.

Im Anschluss an Hannas engste Freundin und die Freundin von. P. sagte die Videozeugin aus, wobei für mich unklar bleibt, was sie beitragen sollte:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 07.11.2023:Nun sagte eine junge Frau aus. So wie ich es verstanden habe, was mir eher schlecht gelang, war sie auch im Club, aber gehörte zu keiner der Gruppen. Sie war aber wohl mit Freunden und in einem Hotel in der Nähe des Eiskellers untergebracht. Sie sah auch ein Paar, in der Nähe des Eiskellers sitzen, konnte es aber nicht näher beschreiben. Außer das eine Person gesessen ist und die andere stand.

Ein paar Stunden früher am Abend, ihre Gruppe bestand mit ihr aus zwei Männern und zwei Frauen, sind sie einem ca. 50-Jährigen Mann begegnet. Dieser fragte die Leute wohl unvermittelt warum sie nie im Eiskeller. W-LAN haben und redete wenn ich es richtig verstanden habe von „kleinen Kindern.“ Ich habe nicht kapiert, ob er davon einfach redet oder die jungen Leute als solche bezeichnete. Auf jeden Fall, kam ihnen der Mann seltsam vor, auch weil er eine gemischte Gruppe junger Leute anspricht.
Ich kann da auch nicht mehr sicher sagen, ob es die selbe Zeugin war, oder die Bekannte, die von Hanna die Hose gesehen hat, sie sahen sich von hinten ähnlich. Aber eine davon sollte noch kurz ein Video zeigen. Ich weiß auch nicht, unter welchen Umständen dieses Handyvideo entstanden ist. Und was man darauf sieht, kann ich auch nicht sagen, auch nicht die Zeit. Da soll es aber wiederum geregnet haben
Frau Haindl von Ippen Media dazu:
Dann sagt eine Zeugin aus, die zufällig eine Videoaufnahme auf ihrem Heimweg um 2:40 Uhr von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße gemacht hat. Die Aufzeichnung zeigt wohl auch den Jogger mit Stirnlampe.
(Quelle s. Wiki)

Diese Zeugin und der Kern ihrer Aussage wurden von fassbinder1925 und der Journalistin unterschiedlich wahrgenommen. Bei Fassbinder klingt es so, als sei ihre Aussage ziemlich überflüssig, bei Frau Haindl klingt es so, als hätte sie ein wichtiges Zeugnis mit dem Video abgelegt.

Ich weiß nicht, was richtig ist. Zum derzeitigen Zeitpunkt würde ich mich nicht festlegen wollen.
____________
Zitat von BohoBoho schrieb:2.24 loggt sich sein Handy beim Vorbeilaufen an seinem Zuhause kurz ins heimische WLAN ein
Hatte ich auch zwischendurch vermutet, das ist nun aber definitiv vom Tisch:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es wurde wieder kurz das Fittnessvideo gezeigt. Und es wurde nochmal gesagt, dass es um 1:24 geschaut wurde. Also wurde zu Recht verbessert. Nicht 2:24 sondern 1:24.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.01.2024 um 10:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nun auf den, wie man las, 3 Handys, auf die der Angeklagte „Zugriff hatte“, was immer das heißt, also ob er allein oder mit anderen Zugriff auf eines oder alle 3 hatte, bei jeder einzelnen dort vorhandenen App im einzelnen zu ermitteln, wann die gestartet und wie lange die aufgerufen wurde, jeden Betreiber der App dazu also nach Haupt- und Hintergrundaktivitäten zu befragen, ist wohl etwas viel verlangt.
Ich finde nicht, dass das zu viel verlangt ist. Offenbar liegt ja eine Liste von Apps vor, die zwischen 2 und 4 Uhr am 3.10. aktiv gewesen sein könnten. Wenn man nun, sagen wir mal, 20 Unternehmen anschreibt, mit der Bitte die Zeiten der aktiven Nutzung anzugeben, wird das einen Sachbearbeiter nicht mehr als 2 Arbeitstage kosten (etwas mehr als 1 Stunde pro Unternehmen). In der SoKo Club haben wochen- oder monatelang ca. 50 Personen gearbeitet. Bei durchschnittlich 21 Arbeitstagen wären das 1005 Arbeitstage im Monat. Ich denke nicht, dass das groß ins Gewicht gefallen wäre, wäre ein Sachbearbeiter in Korrespondenz mit Google u. co. gegangen.

Den Ertrag dieser angenommenen 2 Arbeitstage finde ich aber sehr hoch. Die Tatsache, dass der Angeklagte um 2:42 CoC gespielt hat, ist ja einer der wenigen Anhaltspunkte, die es gibt.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:jeden auch nur denkbaren Lebenssachverhalt auszuermitteln haben.
Es geht nicht um einen abseitigen Lebensumstand. Es geht darum, was der mutmaßliche Täter zum Tatzeitunkt oder danach getan hat. Das ist zentral. Wenn man weiß, dass er zehn Minuten danach daheim war und gezockt hat, dann weiß man z. B. auch, dass er das Opfer nicht lange mit dem Auto transportiert hat. Man weiß doch bisher über den Tathergang so gut wie nichts, außer Rückschlüsse von Verletzungen, Todesursache u. Fundort des Opfers, Handydaten des Opfers und ein paar Sichtungen des Angeklagten beim Joggen.

Die Daten aus Smartphones sind halt auch einfach zuverlässig. Keiner wird anzweifeln, dass der Angeklagte zwischen 2:42 und 2:50 zu Hause war. Bei Zeugenaussagen gibt es mehr Interpretationsspielraum.

Die allermeisten Leute werden in den ersten 30 Minuten, wenn sie vom Joggen heimkommen, aufs Handy schauen. Es war also abzusehen, dass man interessante Informationen aus der Recherche bekommt. Das ist keine abseitige Idee.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Natürlich müssen die Ermittler, wie bei belastenden Umständen auch, entlastende Umstände prüfen, wenn sich dafür Anhaltspunkte ergeben. Aber sie müssen nicht auf Teufel komm raus belastenden Umstände suchen. Entlastende auch nicht
Es geht hier auch nicht darum, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft dem Angeklagten ein Alibi liefern muss. Polizei und Staatsanwaltschaft haben den Auftrag, die Todesursache aufzuklären. Würde sich herausstellen, dass der Angeklagte um 02:31 Youtube geschaut hat, dann würde nur ein anderer Täter in Frage kommen (da Unfall offenbar ausgeschlossen ist). Sie müssten die Ermittlungen fortsetzen und hätten viel Zeit verloren und Aufwand umsonst betrieben (ich glaube nicht, daran. Aber wissen ist hier besser als glauben). Polizei und Staatsanwaltschaft haben also ein eigenes Interesse aufzuklären, was der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat und kurz danach getan hat. Man muss hier nicht immer nur eine Revisionsverhandlung vor Augen haben.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im Sinne eines dem Angeklagten günstigen Alibis (erst Fitness-Video gucken, später CoC spielen) macht es daher weit mehr Sinn: Die Verteidigung stellt Beweisanträge dahin, dass ST, eingeloggt am heimischen WLAN, dann und dann mit einem der Handys das und das aufgerufen hat. Und das wird dann geprüft. Es kann aber erst dann geprüft werden, wenn der dem Alibi dienende Beweisantrag konkret gestellt wurde.
Ich stelle mir diese von Streitereien geprägten Diskussionen über IT-Einzelheiten vor Gericht ineffizient vor. Hätte vor einem Jahr ein Sachbearbeiter die Handyaktivitäten am Stück abgearbeitet und einen Bericht am Stück vor Gericht vorgetragen, hätte das der Vorsitzenden und der Verteidigung weniger Nerven gekostet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.01.2024 um 10:47
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Ich finde nicht, dass das zu viel verlangt ist. Offenbar liegt ja eine Liste von Apps vor, die zwischen 2 und 4 Uhr am 3.10. aktiv gewesen sein könnten.
Das finde ich auch. Allerdings nur, wenn noch offen ist, ob er nach ~2:28 Uhr noch draußen war. Wenn er draußen gesehen wurde (das 2:40 Uhr Video), dann erübrigte sich eine Untersuchung der Appnutzung, denn dann kam eine Handynutzung nie ernsthaft in Betracht. Es gab (und gibt) dann die Alternativen, dass er Hanna im fraglichen Zeitraum während des Joggens tötete oder dass er nur extrem langsam bzw. mit sonderbaren Abstechern joggte. Dass er während des Joggens irgendwo im Vorbeilaufen zockte und Videos öffnete, wäre ohne entsprechende Aussage von ihm ziemlich unwahrscheinlich und müsste auch nicht extra ermittelt werden.

Wenn ich mir das so überlege, dann kann es das Video von 2:40 eigentlich doch nicht geben. Gäbe es dieses Video, würde man diesen Aufwand doch nicht mehr betreiben.

Ohne einen Beweis, dass er vom Eiskeller aus nochmal wieder zur Kampenwandstraße joggte und nicht direkt nach Hause lief, steht mir die Anklage aber, wie gesagt, auf recht wackeligen Füßen und das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Hätte vor einem Jahr ein Sachbearbeiter die Handyaktivitäten am Stück abgearbeitet und einen Bericht am Stück vor Gericht vorgetragen, hätte das der Vorsitzenden und der Verteidigung weniger Nerven gekostet.
Man hielt es damals offenbar nicht für nötig und der Grund kann mMn. nur sein, dass man davon ausging, dass ihm auf diese Weise kein Alibinachweis zu beschaffen ist. Warum das der Fall war, weiß ich nicht. Es könnte am 2:40 Uhr-Video liegen, es könnte evtl. auch an seiner eigenen Aussage zur Rückkehrzeit liegen. Ich denke, man ging davon aus und konnte davon ausgehen, dass er nach 2:28 Uhr noch draußen unterwegs war und ST pochte in seiner Vernehmung auch nicht darauf, dass er längst zu Hause war.

Wenn es allerdings keinen Beweis für seine Anwesenheit in der Kampenwandstraße nach der Tat gibt und er womöglich auch noch angab, dass er zur Tatzeit bereits zu Hause war, dann hätte man seine Handynutzung definitiv akribischer prüfen müssen. Wir wissen aber nicht, ob es eine solche Ausgangslage mit entsprechendem Versäumnis gibt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.01.2024 um 11:04
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich denke, man ging davon aus und konnte davon ausgehen, dass er nach 2:28 Uhr noch draußen unterwegs war und ST pochte in seiner Vernehmung auch nicht darauf, dass er längst zu Hause war.
Ich kann mir vorstellen, dass ST es selbst nicht mehr so genau wusste. Wenn es stimmt, dass er nicht schlafen konnte und sich deshalb spontan entschloss, eine Runde laufen zu gehen, dann wahrscheinlich auch nicht unbedingt zu Trainingszwecken (sodass man deshalb nicht unbedingt einen Fitnesstracker trägt). Dann weiß man wiederum auch die Uhrzeiten (Beginn, Ende) nicht mehr genau oder nur ganz grob. Sollte ST der Täter sein, dann hätte er m.E. eher Interesse daran haben müssen (i) möglichst schnell zuhause zu sein und (ii) extra das Handy nutzen müssen, um seine Alibilücke so klein wie möglich zu machen. Dann aber hätte ich erwartet, dass er explizit seine Handynutzung von sich aus anspricht.
Ich frage mich, ob ST Angaben dazu gemacht hat, was genau er als Erstes nach seiner Rückkehr vom Laufen gemacht hat? (Ich kann nur für mich sprechen, aber für mich wäre Dehnen und Duschen das Naheliegendste...)


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