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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.02.2024 um 13:51
Zitat von Hanne_LoreHanne_Lore schrieb:Was genau hat Frau Rick bisher zu Gunsten des Angeklagten tatsächlich erreicht?
Ich meine die Frage wirklich ernst, denn in meiner Wahrnehmung befindet sich da nichts von Substanz, vielleicht ist mir das aber auch einfach durch gegangen. Mein Eindruck ist der, dass unterm Strich bei dem ganzen Bohei den sie veranstaltet bisher nichts wirklich faktisch Entlastendes übrig geblieben ist.
Das sehe ich genauso, fast noch krasser, denn in meinen Augen sind einige ihrer Aktionen sogar nach hinten losgegangen und können nun durchaus zu Lasten des Angeklagten gewertet werden.

Nach den Gutachten von Mützel und Admac bestand zumindest noch ein Restzweifel, ob die Verletzungen nicht doch durch einen Unfall oder das Treiben im Fluss erklärt werden können. Immerhin hatte Adamac darauf hingewiesen, dass ein beidseitiger Bruch der Schulterdächer extrem selten ist und die Literaturlage dazu dem entsprechend dünn. (Ich habe da selber mal recherchiert und eigentlich nur eine einzigen beschriebenen Fall finden können, der war durch einen Unfall verursacht.)
Auf Ricks Antrag wurde dann der Hydromechaniker hinzugezogen und der hat festgestellt, dass die Verletzungen schon rein technisch nicht durch das Treiben im Fluss entstanden sein könnten. Dementsprechend sicher konnten nun die anderen beiden Gutachter ein Unfallgeschehen als Ursache ausschließen, denn es ging ja jetzt nur noch darum, ob ein Unfall - also ein Sturz - die Kopfverletzungen und die Schulterbrücke erklären kann.
Ich denke, einen Unfall als mögliche Ursache für Hannas Tod schließt nun jeder der Prozessbeteiligten mit genügender Sicherheit aus.

Dann dieses hin und her um den Zeitstempel des CoC-Log-ins. Es gab eine Szene, in der sich der StA und Rick darüber stritten, ob der Angeklagte um oder ab 2:30 Uhr CoC gespielt habe. Auf Bestreben von Rick wurde das alles noch mal viel genauer seziert, wodurch dann durch die Auskunft des finnischen Spieleanbieters zementiert wurde, dass der Log In erst um 2:42 Uhr erfolgte.
Ich habe die ganze Diskussion ehrlich gesagt nicht so richtig verstanden. Ich bin nicht sicher, ob zunächst angenommen wurde, dass S.T. zunächst nach Hause gejoggt ist, sich um 2:30 Uhr bei CoC eingeloggt hat und dann noch mal los ist und Hanna überfallen hat. Denn 2:30 Uhr hätte ihm ja ein Alibi gegeben, wenn er AB diesem Zeitpunkt gespielt hätte, aber nicht UM 2:30 Uhr.
Jedenfalls stehen dem Angeklagten nach der Feststellung des LogIns um 2:42 Uhr jetzt ganze 12 Minuten mehr in der Zeitleiste zur Verfügung, um die Tat zu begehen und nach Hause zu joggen.
Und die Idee, dass er kurz zu Hause war und dann noch mal losgelaufen ist, wäre weit weniger überzeugend als der Tatablauf, der nun im Raum steht.

Nächster Fehlschlag: die Diskussion um den Zeitpunkt des Notrufs und des Abkühlens. Da konnte dank ihrer Nachfragen und der daraus abgeleiteten neuen Berechnungen und Versuche dann tatsächlich ganz klar vom Experten dargestellt werden, dass das Abkühlen nach dem Notruf begann und dass der Notruf nicht durch eine Automatik des Handys ausgelöst werden konnte.
Hier hat sie meiner Meinung nach extrem ungeschickt und wenig vorrausschauend agiert. Als Verteidiger ist es eben auch wichtig, das Gesamtbild im Auge zu halten und verschiedene Szenarien der Prozessentwicklung im Auge zu haben.
Der StA hatte Mord angeklagt und als Mordmerkmal Heimtücke benannt. Die wäre mit einem aktiv durch Hanna gewählten Notruf vom Tisch. Für den Fall, dass der Angeklagte verurteilt würde, könnte diese Konstellation den Unterschied zwischen Totschlag und Mord bedeuten und damit durchaus über ein paar Jahr mehr oder weniger Haftzeit entscheiden.
Die hat alles auf die Karte Unfall gesetzt und der Angeklagte hat hier meiner Meinung nach Glück gehabt, dass die das mit dem selbst wählenden Handy im Bach nicht durchbekommen hat.
Natürlich steht hier jetzt noch mal ein anderer Straftatbestand im Raum, aber wie gesagt, ein geschickt agierende Verteidiger muss da in der Lage sein, durchaus mehrere Bälle in der Luft zu halten, weil sich immer noch Wendungen und Änderungen ergeben können. Sie hat da in meinen Augen eher ungeschickt agiert, weil sie offenbar alles nur durch ihre rosa Unfallbrille sieht.

Dann dieses aufgeregte Einschreiten bei der Frage, ob die Eltern die Handys freiwillig übergeben. Das hat den Eltern eine Hausdurchsuchung am nächsten Tag beschert, eine mehr als unangenehme und von vielem Menschen als sehr beschämend empfundene Situation, die man sich sicher lieber erspart hätte.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Regina Rick kündigt gegenüber "Radio Charivari" an im Falle einer Verurteilung in Revision gehen zu wollen und orakelt über die Entscheidung des Gerichts, ob die gestellten Beweisanträge angenommen werden.
Und so etwas empfinde ich z.B. als extrem ungeschickte Pressearbeit.
Da geht es in meinen Augen vor allem darum, mal eben sein Mütchen zu kühlen, als dass sie ernsthaft denken könnte, die erreiche dadurch etwas für ihren Mandanten. Der kann sich ein Eis davon backen und als Beruhigung, dass längst nicht alles verloren ist, hätte es ja gereicht, wenn sie ihm persönlich unter 4 Augen gesagt hätte, dass der abgelehnte Berufungsantrag ihrer Meinung nach die Tür für eine Revision öffnet.

Aber ohne das Urteil und vor allem die Urteilsbegründung des Gerichtes zu kennen, schon mal eine Revision anzukündigen ist einfach nur heiße Luft.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.02.2024 um 13:58
Der zitierte Beitrag von HerrChiemsee wurde gelöscht. Begründung: Bitte achte auf deine Wortwahl
Der Begriff wird halt von den Medien verwendet, es handelt sich um ein Zitat dieses Begriffs.
Der zitierte Beitrag von HerrChiemsee wurde gelöscht. Begründung: Bitte achte auf deine Wortwahl
Nun ja, Pflichtverteidigergebühren sind nicht die Welt. Aber zur Wahrheit gehört es auch, dass gewisse Anwälte, die in den Medien als „Staranwälte“ bezeichnet werden und deren „Marktwert“ dadurch hoch ist, recht hohe individuell vereinbarte Honorare verlangen können - und bekommen. Nicht von jedem Mandanten, aber von denen, die es sich leisten können, schon. Diese Mischfinanzierung erlaubt es dann ja auch, in anderen Fällen pro bono zu arbeiten (und das die Öffentlichkeit auch wissen zu lassen, wie es etwa Herr Strate im Fall Darsow tut).
Der zitierte Beitrag von HerrChiemsee wurde gelöscht. Begründung: Bitte achte auf deine Wortwahl
Niemand hat geschrieben, dass das nicht legitim ist. Nur sollte diese Präsentation nicht als überbordendes Interesse von Herrn Genditzki an den Traunsteiner Prozess verkauft werden. Dieses Interesse, wenn es denn vorhanden war, scheint offenbar schlagartig erloschen. Herr Genditzki wurde bisher in Traunstein nicht noch mal gesehen.
Der zitierte Beitrag von HerrChiemsee wurde gelöscht. Begründung: Bitte achte auf deine Wortwahl
Niemand hindert Frau Rick an ihrer Arbeit. Allerdings muss sie sich Kritik daran genau so gefallen lassen wie StA und Gericht halt auch. Unsachliche Kritik bis zur Grenze der Strafbarkeit muss von in der Öffentlichkeit stehenden Leuten halt ertragen werden, das gehört zur Meinungsfreiheit in diesem Land dazu. Politiker etwa können ebenfalls ein Lied davon singen.


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29.02.2024 um 14:03
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Nach den Gutachten von Mützel und Admac bestand zumindest noch ein Restzweifel, ob die Verletzungen nicht doch durch einen Unfall oder das Treiben im Fluss erklärt werden können. Immerhin hatte Adamac darauf hingewiesen, dass ein beidseitiger Bruch der Schulterdächer extrem selten ist und die Literaturlage dazu dem entsprechend dünn. (Ich habe da selber mal recherchiert und eigentlich nur eine einzigen beschriebenen Fall finden können, der war durch einen Unfall verursacht.)
Auf Ricks Antrag wurde dann der Hydromechaniker hinzugezogen und der hat festgestellt, dass die Verletzungen schon rein technisch nicht durch das Treiben im Fluss entstanden sein könnten. Dementsprechend sicher konnten nun die anderen beiden Gutachter ein Unfallgeschehen als Ursache ausschließen, denn es ging ja jetzt nur noch darum, ob ein Unfall - also ein Sturz - die Kopfverletzungen und die Schulterbrücke erklären kann.
Ich denke, einen Unfall als mögliche Ursache für Hannas Tod schließt nun jeder der Prozessbeteiligten mit genügender Sicherheit aus.

Dann dieses hin und her um den Zeitstempel des CoC-Log-ins. Es gab eine Szene, in der sich der StA und Rick darüber stritten, ob der Angeklagte um oder ab 2:30 Uhr CoC gespielt habe. Auf Bestreben von Rick wurde das alles noch mal viel genauer seziert, wodurch dann durch die Auskunft des finnischen Spieleanbieters zementiert wurde, dass der Log In erst um 2:42 Uhr erfolgte.
Ich habe die ganze Diskussion ehrlich gesagt nicht so richtig verstanden. Ich bin nicht sicher, ob zunächst angenommen wurde, dass S.T. zunächst nach Hause gejoggt ist, sich um 2:30 Uhr bei CoC eingeloggt hat und dann noch mal los ist und Hanna überfallen hat. Denn 2:30 Uhr hätte ihm ja ein Alibi gegeben, wenn er AB diesem Zeitpunkt gespielt hätte, aber nicht UM 2:30 Uhr.
Jedenfalls stehen dem Angeklagten nach der Feststellung des LogIns um 2:42 Uhr jetzt ganze 12 Minuten mehr in der Zeitleiste zur Verfügung, um die Tat zu begehen und nach Hause zu joggen.
Und die Idee, dass er kurz zu Hause war und dann noch mal losgelaufen ist, wäre weit weniger überzeugend als der Tatablauf, der nun im Raum steht.
Woher hätte Frau Rick denn wissen können, dass die Beweisanträge so ausgehen? Meinst Du, die anderen Juristen können hellsehen, nur Rick nicht?


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29.02.2024 um 14:15
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Woher hätte Frau Rick denn wissen können, dass die Beweisanträge so ausgehen? Meinst Du, die anderen Juristen können hellsehen, nur Rick nicht?
Das war ja nicht die Frage. Natürlich konnte sie das nicht wissen.

Die Frage, die ich versucht habe zu beantworten war ja die, was sie bisher für ihren Mandanten erreicht hat. Und das ist eben nicht viel und wenn überhaupt in meinen Augen negatives.

Meiner Meinung nach ist es halt Aufgabe eines Verteidigers, den Gesamtüberblick zu haben und verschiedene Eventualitäten im Hinterkopf zu behalten.
In meinen Augen agiert sie diesbezüglich maximal ungeschickt. Es geht eben nicht darum, möglichst viele Beweisanträge rauszuhauen, sondern man sollte vorher überlegen, was kann da rauskommen, im positiven und im negativen Sinne.
Es gibt in so einem Prozess eben mehr als eine Alles (=Freispruch) oder Nichts (=Verurteilung wegen Mordes). Ein gute Verteidigung ist eben die, die das beste für den Mandanten erreicht und dass kann oft eben keine Freispruch sein. Klar kann man volles Risiko fahren und alles auf die Karte Unfall setzen. Aber das ist dann rückblickend oft nicht die best mögliche Verteidigung gewesen, weil man denn eben auch keine Argumente vorbringen kann, warum das kein Mord sondern z.B. nur eine Körperverletzung mit Todesfolge war.


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29.02.2024 um 14:20
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:gibt in so einem Prozess eben mehr als eine Alles (=Freispruch) oder Nichts (=Verurteilung wegen Mordes). Ein gute Verteidigung ist eben die, die das beste für den Mandanten erreicht und dass kann oft eben keine Freispruch sein. Klar kann man volles Risiko fahren und alles auf die Karte Unfall setzen. Aber das ist dann rückblickend oft nicht die best mögliche Verteidigung gewesen, weil man denn eben auch keine Argumente vorbringen kann, warum das kein Mord sondern z.B. nur eine Körperverletzung mit Todesfolge war.
Das ist grundsätzlich richtig, aber da dient der Prozess nun wirklich nicht als gutes Beispiel.

Bei dieser Beweislage (ich weiß die Meinungen gehen diesbezüglich sehr auseinander) so wie wir sie kennen, würde ich glaube jeder Verteidiger empfehlen, das volle Risiko zu fahren und bei Freispruch rauszukommen. Also wenn das kein Fall dafür ist, dann dürfte es in Zukunft gar keine Indizienprozesse geben.


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29.02.2024 um 14:33
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wenn man ihnen es vllt erklärt hätte, was es damit auf sich hat, weiß ich es nicht. Aber das wurde ja nicht gemacht. Ich glaube auch, dass da jeder Entscheidungsschwierigkeiten hätte. Insofern finde ich deine Annahme schon etwas kühn.
Nun, jeglicher Dialog mit der Vorsitzenden wurde von Frau Rick abgeschnitten. Ein verständiger Rechtsvertreter hätte da mMn. diplomatischer und vorausschauender agiert, zumal die Eltern nicht Frau Ricks Mandanten sind.
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Woher hätte Frau Rick denn wissen können, dass die Beweisanträge so ausgehen? Meinst Du, die anderen Juristen können hellsehen, nur Rick nicht?
Bei dem Beweisantrag zur Handyauswertung könnte es so sein, dass die Kenntnis über den genauen Zeitstempel nun nachteilig für den Angeklagten ist, wenn sich nämlich dadurch in Verbindung mit der Videoaufnahme der Zeugin ergibt, dass er wegen der zeitlichen Distanz eine Strecke (die direkte über den Burgweg) zurückgelaufen sein muss, welche er bei seiner Korrektur der Joggingroute evtl. aber nicht angegeben hat.
Wenn beide von ihm angegebenen Joggingrouten falsch sein sollten, dann hat er wohl etwas zu verbergen.

Ich weiß nicht, ob das so ist, aber falls es zutrifft, hätte ein Verteidiger diesen möglichen Nachteil im Vorfeld erkennen können und dann wohl nicht ohne konkrete Rücksprache mit dem Mandanten eine Tatsache in den Prozess eingebracht, die sich belastend auswirkt.

Aber ob das der Fall ist, weiß ich nicht und letztlich geht es ja um die Aufklärung der Wahrheit, insofern habe ich nichts gegen solche Beweisanträge.


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29.02.2024 um 14:37
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber ohne das Urteil und vor allem die Urteilsbegründung des Gerichtes zu kennen, schon mal eine Revision anzukündigen ist einfach nur heiße Luft.
Im Hinblick auf das Urteil ist das natürlich so, wobei aus Sicht von Frau Rick natürlich allein schon ihr abgeschmetterter "Befangenheitsantrag", der mittlerweile im Wortlaut vorliegen dürfte, ausreicht, um eine (mögliche) Revision zu begründen können.

Ihr Verhalten zeigt zumindest deutlich, dass sie nicht mehr ernsthaft mit einem Freispruch rechnet.


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29.02.2024 um 14:40
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Es gibt in so einem Prozess eben mehr als eine Alles (=Freispruch) oder Nichts (=Verurteilung wegen Mordes). Ein gute Verteidigung ist eben die, die das beste für den Mandanten erreicht und dass kann oft eben keine Freispruch sein. Klar kann man volles Risiko fahren und alles auf die Karte Unfall setzen. Aber das ist dann rückblickend oft nicht die best mögliche Verteidigung gewesen, weil man denn eben auch keine Argumente vorbringen kann, warum das kein Mord sondern z.B. nur eine Körperverletzung mit Todesfolge war.
Die Gutachten haben von Anfang an einen Unfall ausgeschlossen. Da hat Rick nichts geändert.

Und dass die Verteidiger eine Körperverletzung hätten einräumen können, halte ich auch für sehr spekulativ. Das hätte ja der Angeklagte gestehen müssen. Woher weißt Du, dass er das gemacht hätte?


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29.02.2024 um 14:47
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Dass sich in den Pausen alle auf den Toiletten wieder treffen, hin und wieder, ist sehr unangenehm. Das Verfahren dort als Thema ist tabu, da man nie weiß, wer in den geschlossenen Kabinen mithören könnte.
Ja, das ist ja wohl selbstverständlich, dass man sich als mehrköpfiges Gericht, wenn man sich auf einer Toilette trifft, die auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist, nicht über den Fall unterhält, weil das eine glasklare Verletzung des Beratungsgeheimnisses wäre. Man würde nicht mal über die Sache reden, wenn es bloß die Personaltoilette des Gerichts wäre. Zum Reden gibt es das Beratungszimmer.

Ich weiß nicht so recht, was du sagen willst. Dass sich Richter und Staatsanwalt mal in einer Verhandlungspause unterhalten, genau wie sich auch mal Richtet und Verteidiger oder Staatsanwalt und Verteidiger und im Zivilprozess Anwälte untereinander oder Richter mit einem der Anwälte unterhalten, habe ich schön öfter gesehen. Natürlich weiß ich nicht, über was sie sich jedes Mal unterhalten haben, aber dass sie, wenn sie wirklich irgendwelche unzulässigen Absprachen treffen wollten, das nicht im Saal vor aller Augen machen müssten, sondern ganz andere Möglichkeiten hätte und das natürlich auch wissen, davon gehe ich schon aus.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber zur Wahrheit gehört es auch, dass gewisse Anwälte, die in den Medien als „Staranwälte“ bezeichnet werden und deren „Marktwert“ dadurch hoch ist, recht hohe individuell vereinbarte Honorare verlangen können - und bekommen. Nicht von jedem Mandanten, aber von denen, die es sich leisten können, schon. Diese Mischfinanzierung erlaubt es dann ja auch, in anderen Fällen pro bono zu arbeiten (und das die Öffentlichkeit auch wissen zu lassen, wie es etwa Herr Strate im Fall Darsow tut).
Hierzu noch eine Anmerkung: Für ST hätte theoretisch die Möglichkeit bestanden, Frau Rick als weitere Pflichtverteidigerin beigeordnet zu bekommen. Das hätte ihn bzw. seine Eltern erst mal nichts weiter gekostet. Dafür hätte einer der beiden bisherigen Pflichtverteidiger entpflichtet werden müssen, weil im Regelfall mehr als 2 Pflichtverteidiger nicht bezahlt werden.

Nun, warum ist das so nicht passiert? Da kann man jetzt viel vermuten, und eine Vermutung - und ich sage ausdrücklich, dass das eine bloße Vermutung ist, Belege habe ich keine - kann sein, dass Frau Rick nicht für Pflichtverteidigergebühren tätig werden wollte.

Wenn man hier bei Frau Aßbichler und den Staatsanwälten unzulässige Absprachen vermuten darf, darf man bei Frau Rick vielleicht auch ein gewisses Gebühreninteresse vermuten, Meinungsfreiheit.


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29.02.2024 um 14:48
Zitat von LentoLento schrieb:Wie gesagt, Frau Rick meint im schriftlichen Gutachten vom Hydromechaniker zumindest für die Kopfverletzungen eine Möglichkeit gefunden zu haben. Da die Rechtsmediziner nur Aussagen von typischen Treibverletzungen bringen können, mag dafür deren Aussage richtig sein, aber hier kommen ganz konkrete Kunstbauten mit Treppen etc. in Frage. Ich bin auf die Möglichkeit nun gespannt, welche der Hydromechaniker gesehen haben will. Vielleicht erklären das nach einer entsprechnden Simulation auch die Schulterdachbrüche.
Was meinst du mit Kunstbauten mit Treppen, kannst du sie näher beschreiben?

Ist der Gutachter persönlich die mehr als zehn km lange Strecke des Abtreibens des Körpers in den zwei Fließgewässern abgewandert, um die Besonderheiten von Bärbach und Prien mit eigenen Augen zu sehen und einzuschätzen unter der Bedingung des Hochwassers zu der betreffenden Zeit?

Bei einem solchen Vor-Ort-Check könnten aktuell vorhandene Details auffallen, wie z. B. ein in den Fluss ragender Eisenstab oder ähnliches (illegaler Müll), was zu Verletzungen führte.

Mein Eindruck zu "typischen" Treibverletzungen versus "authentischen" Treibverletzungen in jenen Flüssen in der betreffenden Zeit.


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29.02.2024 um 14:53
Der zitierte Beitrag von HerrChiemsee wurde gelöscht. Begründung: Bitte achte auf deine Wortwahl
Wer hindert dich das zu diskutieren?
Leg einfach los.

Irgendwelche Belehrungen von User:innen, die nach 480 Seiten in die Diskussion einsteigen braucht hier vetmutlich niemand.
Diejenigen die hier mitdiskutieren sind alle im Bilde und nichts von dem was du hier über Aufgaben einer Verteidigerin etc pp geschrieben hast ist für irgendjemanden neu.
Bring einfach einen konstruktiven Beitrag, statt zu erklären wie dumm alle sind, die deine Meinung nicht teilen
Der zitierte Beitrag von HerrChiemsee wurde gelöscht. Begründung: Bitte achte auf deine Wortwahl
Wer hält sie denn davon ab?
Der zitierte Beitrag von HerrChiemsee wurde gelöscht. Begründung: Bitte achte auf deine Wortwahl
Na so eine Überraschung...


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29.02.2024 um 15:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, das ist ja wohl selbstverständlich, dass man sich als mehrköpfiges Gericht, wenn man sich auf einer Toilette trifft, die auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist, nicht über den Fall unterhält, weil das eine glasklare Verletzung des Beratungsgeheimnisses wäre. Man würde nicht mal über die Sache reden, wenn es bloß die Personaltoilette des Gerichts wäre. Zum Reden gibt es das Beratungszimmer.

Ich weiß nicht so recht, was du sagen willst.
Am Beispiel des zufälligen Aufeinandertreffens in den WC-Räumen während der Pausen sollte das unvermeidliche Zusammentreffen von Prozeßbeteiligten und das korrekte Verhalten angesprochen werden im Gegensatz zum vermeidlichen Verhalten von Vorsitzender und StA wie im Video von rfo.de zu sehen.


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29.02.2024 um 15:36
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wer hindert dich das zu diskutieren?
Leg einfach los.

Irgendwelche Belehrungen von User:innen, die nach 480 Seiten in die Diskussion einsteigen braucht hier vetmutlich niemand.
Diejenigen die hier mitdiskutieren sind alle im Bilde und nichts von dem was du hier über Aufgaben einer Verteidigerin etc pp geschrieben hast ist für irgendjemanden neu.
Bring einfach einen konstruktiven Beitrag, statt zu erklären wie dumm alle sind, die deine Meinung nicht teilen
Ich empfand den Beitrag als sehr konstruktiv, es gibt hier sicherlich kompetente Mitleser, die sich Euren tlw. unangenehmen Ton und einseitigen, teils unsachlichen Bemerkungen ggüber der Verteidigung nicht anschließen möchten. Das wirkt hier wirklich manchmal geradezu hysterisch. Im Bilde sind sicherlich genauso Mitleser, wie Mitdiskutanten. Ich persönlich freue mich über jede neue Meinung hier im Thread und wenn sie dann noch fundiert ist, umso besser. Jemanden so "wegzubeißen" ist aber für manche hier scheinbar für die Profilierung wichtig, verstehe wer will.


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29.02.2024 um 16:43
Konzentriert euch auf den Fall nicht auf andere User.
Der Warnhinweis über dem Textfeld ist keine Dekoration und sollte das hier wieder eskalieren, weil es keine Neuigkeiten mehr gibt und euch langweilig wird, ist Feierabend.


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29.02.2024 um 16:45
Zitat von PalioPalio schrieb:Bei dem Beweisantrag zur Handyauswertung könnte es so sein, dass die Kenntnis über den genauen Zeitstempel nun nachteilig für den Angeklagten ist, wenn sich nämlich dadurch in Verbindung mit der Videoaufnahme der Zeugin ergibt, dass er wegen der zeitlichen Distanz eine Strecke (die direkte über den Burgweg) zurückgelaufen sein muss, welche er bei seiner Korrektur der Joggingroute evtl. aber nicht angegeben hat.
Wenn beide von ihm angegebenen Joggingrouten falsch sein sollten, dann hat er wohl etwas zu verbergen.

Ich weiß nicht, ob das so ist, aber falls es zutrifft, hätte ein Verteidiger diesen möglichen Nachteil im Vorfeld erkennen können und dann wohl nicht ohne konkrete Rücksprache mit dem Mandanten eine Tatsache in den Prozess eingebracht, die sich belastend auswirkt.

Aber ob das der Fall ist, weiß ich nicht und letztlich geht es ja um die Aufklärung der Wahrheit, insofern habe ich nichts gegen solche Beweisanträge.
Das könnte schon sein. Aber bevor der Beweisantrag gestellt war, war ein Alibi auch noch möglich. Dass sich Dinge im Nachhinein als falsch herausstellen, heißt nicht, dass sie zum Zeitpunkt der Entscheidung falsch waren. —> Hindsight Bias


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29.02.2024 um 16:54
Doch das soll es noch nicht gewesen sein. Aßbichler lässt durchblicken, dass von der Verteidigung in der Zwischenzeit weitere Anträge gestellt wurden. Nun kommen sie auf den Tisch.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/hanna-prozess-geht-weiter-wie-konfliktreich-wird-tag-eins-nach-dem-befangenheitsantrag-92860350.html

Update aus dem Artikel:

Es wurden weitere Anträge von der Verteidigung gestellt.
Die Begründung zur Ablehnung des BFA gibt es nur schriftlich.


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29.02.2024 um 16:55
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich weiß nicht, ob das so ist, aber falls es zutrifft, hätte ein Verteidiger diesen möglichen Nachteil im Vorfeld erkennen können und dann wohl nicht ohne konkrete Rücksprache mit dem Mandanten eine Tatsache in den Prozess eingebracht, die sich belastend auswirkt.
Noch eine kleine Anmerkung:

Dass Rick sich diesbezüglich nicht mit dem Angeklagten besprochen hat, wissen wir nicht. Würde mich schon wundern.


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29.02.2024 um 17:11
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die Begründung zur Ablehnung des BFA gibt es nur schriftlich.
Logo, weil das Verfahren um Ablehnungsgesuche auf schriftlichem Wege ohne mündliche Verhandlung abläuft und nichtöffentlich ist. Folglich haben auch nur die Prozessbeteiligten die ausführliche schriftliche Entscheidung über den Antrag erhalten. Was natürlich kein Hindernis wäre, dass die Öffentlichkeit trotzdem mehr erfährt. Vielleicht wieder via Bild-Zeitung??


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29.02.2024 um 17:24
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Dass sich Dinge im Nachhinein als falsch herausstellen, heißt nicht, dass sie zum Zeitpunkt der Entscheidung falsch waren.
Zum Zeitpunkt des Antrags konnte man die verschiedenen Ergebnismöglichkeiten allerdings absehen und auch die Konsequenzen, die sich daraus wieder ergeben. Darum schrieb ich ja, dass eine Rücksprache mit dem Mandanten ggf. hätte verhindern können, dass man mit einem Beweisantrag genau herausfindet, wann er zu Hause war, was ihm nun evtl. zum Nachteil gereicht. Die Zeit des Handyfilms und seine Aussagen zur Joggingroute sind allerdings auch aktenkundig und die Verteidigung hätte auch darüber die Gefahr erkennen können, dass seine Angaben mit einer Überprüfung der Handyaktivität widerlegt werden.

Aber die gesamte Überlegung ist spekulativ. Sie setzt voraus, dass es überhaupt einen Handyfilm gibt, der außerdem mit der Ankunft zu Hause gegen 2:42 Uhr so korrespondiert, dass die Strecke vom Tatort zurück nach Hause über den Burgweg gerade so schaffbar ist.
Wenn es einen solchen Beweis gibt, dann war der Antrag auf Handyüberprüfung allerdings ein absehbares Eigentor, denn dann konnte er ja um 2:30 Uhr nicht zu Hause gewesen sein, sondern höchstens unterwegs gezockt haben, was ohnehin nicht besonders wahrscheinlich wäre.


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