RedRalph schrieb:Für eine bürgerlich gebildete Richterschaft aus gut behütetem Hause, wo die Kinder Klavier oder Geige lernten und Tennis spielten, sind Menschen wie S.T einfach von Anfang an suspekt.
Das wird auf jeden Fall mit reingespielt haben, sieht man ja daran, wie sie sich an den Sachen teilweise aufgehängt haben. Aber als Richter muss man sich davon frei machen können. Zumal ST im Vergleich zu anderen Angeklagten überdurchschnittlich unauffällig und behütet sein dürfte.
Wenn man sich nun den neuen BGH-Beschluss ansieht, ist er ja auch kein Einzelfall. Die ehemalige Kammer scheint dazu zu neigen, überschüssiges Vertrauen in die Ermittler zu haben und sich ihnen auch verbunden zu fühlen. Auch agieren sie teilweise ungefiltert emotional und sehen sich oft angegriffen.
Nach anderthalb Stunden Unterbrechung zur Vorbereitung und dreieinhalb Stunden Ausführung ist jetzt das Plädoyer der Verteidigung gehalten: Sie fordert für den Rechtsanwalt aus dem Kreis Altötting einen Freispruch. Die Verteidiger Anke Müller-Jacobsen, Alexander Ignor (beide aus Berlin) und Andreas Leicher (Rosenheim) verlasen in ihrem Plädoyer unter anderem gut 40 Seiten, um ihren Mandanten zu entlasten.
Richterin Jacqueline Aßbichler spart auch nicht mit Kritik an den beiden Berliner Wahlverteidigern des Angeklagten: „So ein Verhalten habe ich noch nicht erlebt. Es war respektlos gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft. Ständig wurden Kommentare abgegeben oder es wurde geschrien, sie würden sich nichts vorschreiben lassen.“ Eines Anwalts sei so ein Verhalten nicht würdig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle:
https://ra-leicher.de/lesen-sie-in-ovb-online-vom-14-januar-2022-schuldig-renommierter-anwalt-aus-kreis-altoetting-verurteilt-und-er-muss-richtig-blechen/Wenn man sich nun die Zusammenstöße mit Frau Rick ansieht und das und Aßbichlers Ausführungen über die „Konfliktverteidiger“ im rfo-Interview ist das schon sehr auffällig. Natürlich gibt es Anwälte die sich ungebührlich verhalten und wie es in dem Fall war ist schwer einzuschätzen, aber dann müssten sie es schon oft besonders schlecht erwischen. Oder nirgendwo herrscht so eine großer Berufsethos wie bei den Anwälten im LK Rosenheim. Die muss man seltener zu Ordnung rufen.
Dann geht es eben bei Polizei und Staatsanwaltschaft weiter. Nicht nur die 1. Jugendkammer hat den Ermittlungen fatale Fehler bescheinigt, sondern eben auch das Traunsteiner Schwurgericht hat im Aiblinger Mordfall klar benannt, dass der Angeklagte getäuscht wurde, um zwei Beweismittel aus der Wohnung zu holen.
Ich finde es
Vielleicht liegt es auch weniger daran, dass ein Teil der Bevölkerung einfach das selbe Mindset hat und sich deswegen im ersten Urteil besser bestätigt sieht, als dass sie es nicht hinterfragen wollen.
Und den Rest besorgt natürlich die Presse. Über die OVB-Artikel wurde ja schon rauf und runter diskutiert.
Wer sich aber fast noch kritischer und mit fast höhnischem Ton über die Anträge der Verteidiger hervorgetan hat, dem NKV eine besonders große Bühne gegeben haben und besonders emotionalisierend geschrieben hat, war die Az.
Deren Berichterstatterin aus dem Chiemgau kommt und sich diesem sehr verbunden fühlt. Als das aktuell war, machten Diskutanten hier besonders couragierten und kritischen Journalismus dafür verantwortlich, während andere Medien seit dem Badewannenfall aus der Hand fressen würden.
Der letzte Artikel den ich von ihr auf der Az-Seite gefunden haben ist vom Mai 2025. Genau kann man es nicht sagen, weil der Name und somit die Artikel nicht mehr chronologisch abrufbar sind. Auf jeden Fall schreibt sie nun seit diesem Sommer-nach vierjähriger Unterbrechung-wieder für den OVB.