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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

3.570 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Frau, Bayern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

05.01.2023 um 17:55
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Warum sollten die Ermittler diesen Aufwand betreiben und dann sich mit einem Schulterzucken der möglichen Fahrer abspeisen lassen.
Da sich niemand selbst belasten muss, das gleiche für Familienangehörige gilt, denke ich werden Ermittler da nicht viel tun können, sollten alle vier mauern.

Natürlich ist das verbrieftes Recht in diesem diesem Land, auch wenn man das in so einem Fall kaum verstehen oder akzeptieren will.

Die Ermittler müssen es. Alle die hier was anderes vermuten empfehle ich hier den Fall Metzeler zu lesen, die Causa Daschner.

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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

05.01.2023 um 18:02
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Der Halter ist bekannt
Ja, aber wir haben das doch schon vor etlichen Seiten abgehandelt, dass Halter:in nicht gleich Hauptnutzer:in sein muss.

Fiktives Beispiel

Halter: Vater der Vermissten
Nutzerin: die Vermisste

So, wer kann jetzt mit Sicherheit sagen,wer das Auto zum besagten Zeitraum fuhr?

Wie gesagt, das ist nur ein fiktives Beispiel zur Veranschaulichung.
Es sind andere Konstellationen denkbar, in denen nicht sicher festgestellt werden kann, wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt nutzte.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

05.01.2023 um 18:03
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Kann mir nicht vorstellen, dass in anderen Haushalten Autos wie Feuerzeuge wahllos vermieten werden und da ein unbestimmter Kreis fremder Zugriff hat. Völlig unrealistisch.
Finde ich auch, und auch innerhalb eines ganz überschaubaren Rahmens muss das irgendwie geregelt sein. Wir haben zu zweit ein Fahrzeug und sprechen uns immer mit dem Autoschlüssel ab. Das muss man auch, ich kann doch nicht einfach den Schlüssel nehmen und auf unbestimmte Zeit abhauen, kann doch sein, dass der andere ihn mal kurzfristig braucht. Ich kennen auch keinen Haushalt, in dem einfach ein Autoschlüssel an der Wand hängt und alle bedienen sich stumm ohne den anderen was zu sagen, das ist doch vollkommen unrealistisch.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

05.01.2023 um 18:05
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Ausgerechnet an dem besagten Tag weiß der Halter des Fahrzeuges nicht wer sein Auto fuhr
Deinen Ausführungen zur begrenzten Personenanzahl, die in der Regel auf ein Auto zugreifen kann, stimme ich zwar zu...

...trotzdem werden Zeugen gesucht, die Angaben zum Fahrer und eventuellen Mitfahrern machen können. Da scheint ja etwas nicht ganz zusammenzupassen. Es wäre beispielsweise möglich, dass der Fahrzeughalter das Auto an einen Dritten weitergereicht hat und nun zu der Person keine Angaben macht. Und andere Konstellationen sind in diesem Thread ja auch schon diskutiert worden.


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05.01.2023 um 18:11
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Fiktives Beispiel

Halter: Vater der Vermissten
Nutzerin: die Vermisste

So, wer kann jetzt mit Sicherheit sagen,wer das Auto zum besagten Zeitraum fuhr?
Schlechtes Beispiel weil eher realitätsfern. Die vermisste Frau ist 39 Jahre alt und Leiterin einer Bankfiliale. Diese Frau wird einen Firmenwagen haben und fährt mit Sicherheit nicht Daddys gesponsertes Auto.
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Aberacadabera schrieb:
Kann mir nicht vorstellen, dass in anderen Haushalten Autos wie Feuerzeuge wahllos vermieten werden und da ein unbestimmter Kreis fremder Zugriff hat. Völlig unrealistisch.
Eben, das ist der Punkt.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:...trotzdem werden Zeugen gesucht, die Angaben zum Fahrer und eventuellen Mitfahrern machen können. Da scheint ja etwas nicht ganz zusammenzupassen. Es wäre beispielsweise möglich, dass der Fahrzeughalter das Auto an einen Dritten weitergereicht hat und nun zu der Person keine Angaben macht. Und andere Konstellationen sind in diesem Thread ja auch schon diskutiert worden.
Das kann man aber unterschiedlich interpretieren. Es kann durchaus die Annahme der Polizei für einen Fahrer bestehen, ein Zeuge würde es nur unterstützen. Daher muss es kein Widerspruch bei der Polizei geben. Nehmen wir mal an wie schon beschrieben der Kreis ist sehr überschaubar. Eine Person hat Widersprüche bzw kein richtiges Alibi. Diese Person gerät in den Fokus, ein Zeugenaussage würde dann den 100% Beweis für den Fahrer erbringen.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

05.01.2023 um 18:20
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Schlechtes Beispiel weil eher realitätsfern.
Meine Güte, was soll jetzt diese unnötige Bewertung?
Erstens habe ich dazu geschrieben, dass es der Illustration dient.
Und zweitens mag das in deiner Welt realitätsfern sein. Das ist aber bedeutungslos.
Es weiss hier niemand, wer Halter:in des Autos war, wer es regelmäßig fuhr, wer es zum fraglichen Zeitpunkt fuhr etc.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

05.01.2023 um 18:20
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Hätte man es z.B. verliehen und derjenige wäre auf der A9 gefahren, die Polizei fragt nach...naja, die Reaktion wäre wohl erstmal, dass man schweigt
Da hier ja ein Verbrechen, explizit ein evtl Mord im Raum steht, nein, da wäre meine Reaktion kein schweigen, wenn ich meinen Wagen an einen Bekannten im fraglichen Zeitraum verliehen hätte.

Ermittelt wird in der Regel immer von innen nach aussen, dh als erstes wird das familiäre Umfeld beleuchtet, ehe man an fremde Täter denkt. Wir wissen, dass sich im leben von A innerhalb von zwei Jahren viel geändert hat. Sie hat mit ihrem Mann ein Pflegekind aufgenommen, die Beziehung beendet, ist eine neue Beziehung samt Pflegekind eingegangen, war bereits hochschwanger. Das kann zu Konflikten geführt haben. Evtl sind die Ermittler zu dem Schluss gekommen, es gibt da vier Personen im familiären Umfeld ( alte Familie, neue Familie) die ein Motiv gehabt haben könnten. Diese werden befragt. Drei geben an auf der arbeit gewesen zu sein, was sich mittels Kollegen und Stempelkarte auch nachweisen ließ. Einer gibt an mit dem Twingo Richtung München auf der a9 unterwegs gewesen zu sein. Als Nachweis dafür dient ein Foto einer Radarfalle. Erkennbar ist zwar Nummernschild und Fahrer, aber nicht, ob es weitere Insassen gab und erst Recht nicht, ob diese tot oder lebendig waren. Dann macht es doch Sinn, dass die Ermittler nach Zeugen suchen, die etwas zur Fahrt zb Ziel des Twingo sagen können und ob sogar noch A im Auto saß und es macht auch Sinn, den Wagen auf Spuren eines Verbrechens zu untersuchen.


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05.01.2023 um 18:21
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Natürlich kann das Fahrzeug auch zur Verbringung einer Leiche benutzt worden sein. Untersucht wurde der Wagen mit Sicherheit nicht, nur um festzustellen, dass dort Spuren von A sind, die den Wagen mitunter eh auch genutzt hat, sei es als Fahrer oder Beifahrer.
Dafür, dass A. den Twingo mitunter genutzt hat, gibt es Quelle?
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Ich glaube nicht, dass man derart einfach aus so einer Nummer raus kommt, gerade dann nicht, wenn ein potentielles Verbrechen evtl Mord im Raum steht. Da müssten die Ermittler ja Idioten sein. Ausserdem wurde der Wagen ja kriminaltechnisch untersucht, dafür muss es Anhaltspunkte gegeben haben. Warum sollten die Ermittler diesen Aufwand betreiben und dann sich mit einem Schulterzucken der möglichen Fahrer abspeisen lassen.
Du darfst gerne ausführen, was du denkst, welche Möglichkeiten die Ermittler haben.


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05.01.2023 um 18:41
Zitat von emzemz schrieb:Dafür, dass A. den Twingo mitunter genutzt hat, gibt es Quelle?
Wie bereits geschrieben und schon mehrfach diskutiert wurde der Wagen ursprünglich als haushaltszugehörig beschrieben, später wurde das haushaltszugehörig ersatzlos gestrichen aus den Meldungen. Kann ein Falschinfo gewesen sein, kann aber auch taktische gründe gehabt haben. Soviel ich weiss geschehen Verbrechen zu 90% innerhalb der Familie. Von einem fremden völlig Unbekannten Täter war bisher von keiner Seite die Rede. Auch werden keine zeugen gesucht, die A in Begleitung eines fremden gesehen haben oder zeugen, die verdächtige fremde beobachtet haben. Aber lassen wir das Thema und warten ab.
Zitat von emzemz schrieb:Du darfst gerne ausführen, was du denkst, welche Möglichkeiten die Ermittler haben.
Bei begründetem Verdacht wird vorgeladen und verhört. Je nach Ergebnis wird weiter ermittelt. Ob der verhörte direkt mit Anwalt kommt oder nicht, ist unterschiedlich.

Welche Vorstellung hast du denn? Guten Tag, wer hat ihr Auto gefahren? Keine Ahnung. Dann entschuldigen sie bitte die Störung, wir nehmen den Wagen aber trotzdem mit und untersuchen ihn kriminaltechnisch, es gibt zwar keinen Grund, aber der Richter hat es trotzdem genehmigt, weil dem grad danach war und wir eh nix zu tun haben. Wahlweise kommt dann als antwort: OK, mir egal, bin zwar Halter, aber was interessiert und betrifft es mich, wenn da jemand tot ist oder och nö, find ich doof. Und darauf antworten die Ermittler dann mit einem: OK, dann halt nicht.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

05.01.2023 um 19:05
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Im Normalfall müssen alle Fahrer bei der Kfz-Vers. gemeldet sein. Es spielt ja auch das Alter der Fahrer für die Versicherung eine Rolle.
Ja, und wenn in dem besagten Beispiel dann eben beide Eltern und die Kinder gemeldet sind? Das nützt auch nichts, wenn es um die Frage geht, wer an dem besagten Tag dann wirklich gefahren ist.
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Welche Vorstellung hast du denn? Guten Tag, wer hat ihr Auto gefahren? Keine Ahnung. Dann entschuldigen sie bitte die Störung, wir nehmen den Wagen aber trotzdem mit und untersuchen ihn kriminaltechnisch, es gibt zwar keinen Grund, aber der Richter hat es trotzdem genehmigt, weil dem grad danach war und wir eh nix zu tun haben. Wahlweise kommt dann als antwort: OK, mir egal, bin zwar Halter, aber was interessiert und betrifft es mich, wenn da jemand tot ist oder och nö, find ich doof. Und darauf antworten die Ermittler dann mit einem: OK, dann halt nicht.
Ja, und welche Vorstellung hast Du, was die Ermittler dann machen sollen? Jedes Familienmitglied bei Wasser und Brot in den Keller sperren mit dem Hinweis: "Du kommst hier erst wieder raus, wenn Du sagst, wer gefahren ist?"


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05.01.2023 um 19:45
Über die Nutzung des Twingos kann man nur spekulieren. Von daher sollte man das der Polizei überlassen, mit welchen Mitteln sie etwas darüber in Erfahrung bringen. Jedenfalls glaube ich nicht an den großen Unbekannten, der sich Zugang zum Fahrzeug verschafft und eine Schwangere entführt. Wenn A. in das Fahrzeug gestiegen ist, dann nur in gutem Glauben, weil sie die andere Person kannte.

Die Geschichten zu einer fetalen Entführung, wie in den USA schon passiert, wäre schon sehr weit hergeholt.
Zitat von HelenkiHelenki schrieb:Es gab in der Vergangenheit bereits Fälle von Entführungen von Hochschwangeren.
zB:



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05.01.2023 um 20:05
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Schlechtes Beispiel weil eher realitätsfern. Die vermisste Frau ist 39 Jahre alt und Leiterin einer Bankfiliale. Diese Frau wird einen Firmenwagen haben und fährt mit Sicherheit nicht Daddys gesponsertes Auto.
Sorry, das ist doch, was das fiktive Beispiel betrifft, wieso der Fahrer nicht ermittelt werden bzw nicht bekannt sein muss, doch wktllich völlig irrelevant.

Das Beispiel war sehr gut gewählt, um diese Tstsache zu erklären.

Man sollte bevor man gegen ein Beispiel wettert, erst einmal darüber nach denken, ob das was einem nicht passt, auch nur irgendetwas mit dem Sinn und Zweck des Beispiels zu tun hat. Sorry.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

05.01.2023 um 20:27
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Eben, das ist der Punkt.
Um bei den fiktiven Beispiel zu bleiben, auch das ist recht schnell denkbar, hat rein gar nichts mit "seltsamen Verhältnissen" innerhalb der Familie zu tun.

Das Auto ist auf "einen Papa" angemeldet. Seine Ehefrau "die Mama" nutzt das Fahrzeug recht regelmäßig. Das dürfte in jeder Familie so denkbar sein. Zusätzlich dürfen inzwischen auch Sohn und Tochter, bei haben einen Führerschein, das Auto auch nehmen, nstünsch vorherigen Absprachen. Auch das dürfte in vielen Familien durchaus vorstellbar sein, nichts mit unkalkulierbaren Zjgriffen zu tun haben.

Soweit so gut, dich nun hat die Tochter einen Freund, der Sohn eine Freundin, die beide immer wieder einmal sich bei Ihren Partnern aufhalten. Denke auch das dürfte noch für jeden nachvollziehbar und realitätsnahe sein..

Wie will denn nun der Papa oder die Mama wissen, ob nicht der (fiktive) Freund der Tochter, oder die (fiktive) Freundin des Sohnes, auch ab und zu das Fahrzeug nutzt, weil der jeweilige Partner Ihm das erlaubt???

Sowas kann in den besten Familien vor kommen.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

05.01.2023 um 20:42
Zitat von OdinAndyOdinAndy schrieb:Sowas kann in den besten Familien vor kommen.
Also, ich denke mal, dass es darauf hinausläuft, dass es sehr wohl möglich ist, dass mehrere Personen Zugriff auf das Auto hatten, es wurden ja genug plausible Beispiele gebracht wie so etwas zu Stande kommen kann. Da muss man nicht mit "ich würde nie...." oder "aber die Versicherung...." argumentieren, es ist durchaus möglich dass eine solche Situation vorliegt. Also: Mehrere Leute kommen als Fahrer für die fragliche Zeit in Frage aber keinem ist es konkret nachzuweisen.

Aber: Es wird dabei darum gehen, dass eine gewisse, eingrenzbare Zahl von Leuten in Frage kommt. Wenn man unbedingt Zahlen will, würde ich sagen, dass es zwei bis allerhöchstens acht oder neun sein könnten. Eventuell reduziert um diejenigen, die definitiv und nachweisbar nicht gefahren sein können (wegen Arbeit, nachgewiesenem Aufenthalt an einem bestimmten Ort etc.).

Mehr ist unrealistisch, außer es wäre ein Firmenauto, Car-Sharing-Wagen oder was auch immer (was aber nicht der Fall zu sein scheint, weswegen man das außen vor lassen kann).


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05.01.2023 um 21:36
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ja, und welche Vorstellung hast Du, was die Ermittler dann machen sollen? Jedes Familienmitglied bei Wasser und Brot in den Keller sperren mit dem Hinweis: "Du kommst hier erst wieder raus, wenn Du sagst, wer gefahren ist?
Richtig, dazu noch ein bisschen Folter und die reden.

Sage nochmal, Leute bevor Ihr sowas schreibt, denkt, lest Euch mal den Fall Metzeler in Frankfurt durch. Da besonders die "Causa Daschner".

Daschner hat die reine Androhung von "körperlichen Schmerzen", um den damaligen Täter dazu zu bewegen das Versteck des Kindes Jakob von Metzler, man ging da noch davon aus, dass es noch lebt, Preis zu geben, sehr teuer bezahlt.


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