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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

1.423 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.02.2024 um 15:33
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Zumindest nicht zum Zeitpunkt des betretens, nein.
Daher ja das "riesen fass".
Ich glaube kaum, dass die Beamten im Februar 2016 in Neuwegersleben ohne Durchsuchungsbeschluss angerückt sind. Interessant ist, von welchen Ermittlern der Durchsuchungsbeschluss erwirkt wurde. Gegen B liefen damals ja anscheinend mehrere Verfahren.

Und ich glaube auch kaum, dass eine Polizistin eigenmächtig, also ohne Durchsuchungsbeschluss, von dem Grundstück etwas entfernt hat, was nun im Braunschweiger Prozess verwertet werden soll. Sie mag wegen des Hundes das Grundstück betreten und dabei dann etwas gesehen haben, das ihr merkwürdig vorkam. Sie hat das, was ihr merkwürdig vorkam, aber anscheinend nicht mitgenommen, macht man als Profi in so einer Situation ja auch nicht, sondern hat das Ganze forografiert und dann zugesehen, dass dem weiter nachgegangen wird.

Nicht mal das Betreten des Grundstücks muss dabei illegal gewesen sein, wenn das wegen des Hundes war. Denn Hausfriedensbruch nach § 123 StGB setzt ein widerrechtliches Eindringen auf ein Grundstück voraus, und wenn jemand wegen eines weggelaufenen Hundes oder auch Kleinkindes mal kurz ein fremdes Grundstück betritt, muss das nicht gleich Hausfriedensbruch sein.

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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.02.2024 um 15:55
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nicht mal das Betreten des Grundstücks muss dabei illegal gewesen sein, wenn das wegen des Hundes war. Denn Hausfriedensbruch nach § 123 StGB setzt ein widerrechtliches Eindringen auf ein Grundstück voraus, und wenn jemand wegen eines weggelaufenen Hundes oder auch Kleinkindes mal kurz ein fremdes Grundstück betritt, muss das nicht gleich Hausfriedensbruch sein.
wahrscheinlich viel Wind um nix und dann aufgebauscht. Zu der Zeit haben dann auch viele den Gerichtssaal verlassen - es war schwer auszuhalten und schlecht hörbar, auch weil Fülscher offensichtlich erkältet war.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.02.2024 um 16:18
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:wahrscheinlich viel Wind um nix und dann aufgebauscht.
Man stelle sich mal vor, jemand dürfte als Augenzeuge eines Mordes nicht vernommen werden, Beweisverwertungsverbot, aha, wenn er mal schnell auf ein fremdes Grundstück gegangen ist, um eine weggeflogene Frisbee-Scheibe wiederzuholen und dabei durchs Wohnzimmerfenster zufällig gesehen hat, wie der Hausherr gerade seine Frau ersticht.

Man kann´s auch übertreiben mit der Empörungskultur, was polizeiliche Maßnahmen und die Arbeit der Justiz betrifft. Aufklären sollen sie alle schön, in alle Richtungen ermitteln etc. pp., aber bitte niemandem auf die Füße treten


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.02.2024 um 12:53
Tschuldige @Andante für die späte Antwort, war gestern leider beschäftigt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aufklären sollen sie alle schön, in alle Richtungen ermitteln etc. pp., aber bitte niemandem auf die Füße treten
Absolut richtig, danke für die Klarstellung ;)
Insbesondere bei Beamten MUSS es eine ganz klare Linie geben und diese darf eben - auch vom Gesetz her - gottseidank nicht gebeugt werden.
Ansonsten hast du schneller als du dich versiehst Zustände wie in manch einem anderen Land , was für uns stellenweise wie Hollywood wirkt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man stelle sich mal vor, jemand dürfte als Augenzeuge eines Mordes nicht vernommen werden, Beweisverwertungsverbot, aha, wenn er mal schnell auf ein fremdes Grundstück gegangen ist, um eine weggeflogene Frisbee-Scheibe wiederzuholen und dabei durchs Wohnzimmerfenster zufällig gesehen hat, wie der Hausherr gerade seine Frau ersticht.
Völlig anderer Fall - auch Juristisch betrachtet.

Hier beim Betreten des Grundstücks von C.B. ging es eben nicht um ein Kapitalverbrechen und auch nicht um einen Augenzeugen.
Vielmehr wurde hier - so steht es zumindest aktuell noch im Raum - ein grund vorgeschoben um das Grundstück betreten zu können.
Und genau das geht nicht! Ein Grundstück ist EIGENTUM! Das ist - auch rechtlich - ein hohes und schützenswertes gut, und es hat eben niemand das recht ohne Gefahr in Verzug - und die lag hier absolut nicht vor - ein Grundstück ohne Erlaubnis zu betreten. Schon garkein Beamter.

Wären wir in anderen Ländern - siehe oben - wo die Polizei deutlich mehr spielraum hat, hätte C.B. durchaus der Recht sich auch mit Waffengewalt gegen unbefugtes Eindringen zu verteidigen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich glaube kaum, dass die Beamten im Februar 2016 in Neuwegersleben ohne Durchsuchungsbeschluss angerückt sind.
Die Hundertschaft nicht, nein.
Die Beamtin welche mit ihrem Partner das Grundstück betreten hat und ganz zufällig etwas wargenommen hat hingegen schon, ansonsten würden wir das Thema garnicht Diskutieren und alles wäre Chico.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Denn Hausfriedensbruch nach § 123 StGB setzt ein widerrechtliches Eindringen auf ein Grundstück voraus
korrekt. Weder der Hundehalter noch die Beamtin hatten die Erlaubnis des Grundstückseigentümers.
Zitat von AndanteAndante schrieb:nd wenn jemand wegen eines weggelaufenen Hundes oder auch Kleinkindes mal kurz ein fremdes Grundstück betritt, muss das nicht gleich Hausfriedensbruch sein.
Kind aktzeptiere ich durchaus, aber Hund? Musst du mir erklären.
123 StGB ist meines wissens nach nur ungültig wenn eine Konkrete Gefahr droht.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.02.2024 um 13:05
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers

Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__962.html

Zur Not verfolgt man einfach seinen Bienenschwarm ... SCNR.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.02.2024 um 13:12
@Justreading
Was ist, wenn der Hund sich weigert, herauszukommen? Zum Beispiel, weil er eine Gruppe Hühner oder andere Haustiere hetzt? Kann man sich dann damit herausreden, man hätte ja keine Erlaubnis vom Besitzer, um das Grundstück zu betreten, weil dieser nicht da war?
Du siehst sicher selbst, wie unsinnig das ist.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.02.2024 um 13:31
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
Danke dafür.

Ich vermute mal, auch ohne wirkliche Kenntnis, dass Fülscher sich da verrennt. Aber wir müssen wohl abwarten.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.02.2024 um 15:05
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Was ist, wenn der Hund sich weigert, herauszukommen? ...
Wurde hier doch schon mehrfach geschrieben. Bei Gefahr im Verzug bzw. einer konkreten Gefahr kann, darf und soll man natürlich aufs Grundstück gehen. Ansonsten darf man fremde Grundstücke eben nicht einfach so betreten. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht was daran zu diskutieren ist. Auf fremden Grundstücken hat man nun mal nichts zu suchen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.02.2024 um 15:14
Also jetzt mal ehrlich.

wie kann es überhaupt sein, dass man sich solche Verwahrlosung bieten lassen muss. Dem entlaufenden Hund drohte Gefahr, wenn man sich das alles anguckt - er fing ja auch an zu scharren, wie ich irgendwo lesen konnte. Welcher Tierbesitzer würde sein Tier nicht zurückholen?

Welcher Tierbesitzer und Partner oder Nachbar spricht nicht irgendwann mal über die Zustände dort? Sicher ist die Umweltgefährdung dort immer noch nicht beseitigt - zumindest gehe ich davon aus. Außerdem ist der Besitzer ja eigentlich für einen Zaun verantwortlich - oder etwa nicht?


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25.02.2024 um 16:07
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Bei Gefahr im Verzug bzw. einer konkreten Gefahr kann, darf und soll man natürlich aufs Grundstück gehen.
So einfach ist es nicht. Es gibt den Rechtfertigenden Notstand:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html

Es muss also das Interesse am zu schützenden Rechtsgut wesentlich überwiegen gegenüber dem Hausfriedensbruch. Was das jetzt beim Hund sein soll, keine Ahnung ...


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.02.2024 um 16:29
@Registrierung2
@AlteTante
@SimSalaDim
@Ahmose

Handelt es sich denn um eingefriedetes Land dort? Das heißt, ist das Grundstück durch Zäune, Mauern oder Hecken deutlich von der freien Natur bzw. öffentlichen Verkehrsflächen abgegrenzt?

Wenn nicht, dann kann auch kein Hausfriedensbruch vorliegen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.02.2024 um 17:11
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Handelt es sich denn um eingefriedetes Land dort? Das heißt, ist das Grundstück durch Zäune, Mauern oder Hecken deutlich von der freien Natur bzw. öffentlichen Verkehrsflächen abgegrenzt?
Es ist einfach nur eine Brache im Niemandsland, kann es mittels Google-Maps hier nicht darstellen, aber gib einfach Neuwegersleben / Schützenplatz ein, da kannst Du die Örtlichkeit dann erkennen bzw. nachvollziehen.

Jedes Kind kann und wird dort wohl schon mal auf dem Gelände ungefragt herumgelungert haben, verstehe also noch nicht einmal vom Ansatz her die Diskussion die hier vom Zaun gebrochen wird.

Hinz und Kunz kam und kommt auf das Gelände ..... siehe einfach nur all die Medienberichte wo jeder Reporter auch auf dem Gelände herum "geschaut" hat.


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25.02.2024 um 17:22
Zitat von TaminsTamins schrieb:Hinz und Kunz kam und kommt auf das Gelände ..... siehe einfach nur all die Medienberichte wo jeder Reporter auch auf dem Gelände herum "geschaut" hat.
nicht nur geschaut, sondern auch per Doku berichtet hat - wie zB. dieser MWT. Ok letzterer hatte vielleicht sogar einen Auftrag - wer weiß.


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25.02.2024 um 17:31
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:Zur Not verfolgt man einfach seinen Bienenschwarm
Jo hätte sicher bestand Mr. Troll ;)
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Was ist, wenn der Hund sich weigert, herauszukommen?
Dann hat der Hundebesitzer pech gehabt und muss draußen warten und für alle eventuellen Schäden haften. Mindestens sollte er jedoch die Pol. verständigen.
Im übrigen ist der halter dafür verantwortlich das sein Tier auf ihn hört und kein fremdes Eigentum betritt. Notfalls ist dies durch eine LEINE zu sichern.
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:wie kann es überhaupt sein, dass man sich solche Verwahrlosung bieten lassen muss.
Solange diese keine GEFAHR für jemand anderen darstellt geht sie den rest der Bevölkerung nunmal ein scheißdreck an.
Sorry aber weißt du wie häufig ich Dienstlich in irgendwelchen Wohnungen stehe die jemand anders ggf. als Messibude bezeichnen würde, die Bewohner sich jedoch völlig in Ordnung fühlen?
Wer gibt mir oder meinem Vorgesetzten denn bitte das recht jetzt über deren Köpfe hinweg zu entscheiden.
Sorry aber wie dreißt kann man bitte sein?
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:Dem entlaufenden Hund drohte Gefahr, wenn man sich das alles anguckt
Jo, absolut Pech gehabt.
Auch in Wäldern, Landstrichen etc. ist sicherzustellen das der Hund nicht entläuft, Notfalls durch eine Leine.
Du kannst auf deinem Privatgrundstück auch munter Giftigen Dünger streuen, Rasierklingen auf dem Rasen drapieren etc.

Das Tier hatte dort absolut nicht verloren, punkt aus ende.
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:er fing ja auch an zu scharren
WAHAHAHAH und das nennst du "Gefahr im Verzug" ? Das macht sowohl meiner alsauch diverse Tiere von freunden Gefühlt alle paar Meter wenn man sie denn lässt.
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:Es muss also das Interesse am zu schützenden Rechtsgut wesentlich überwiegen gegenüber dem Hausfriedensbruch. Was das jetzt beim Hund sein soll, keine Ahnung ...
Ist beim Hund schlicht eine AKUTE Lebensgefahr
Wüsste nicht wo hier eine Lebensgefahr bestand, insbesondere beim Thema Akut.
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Das heißt, ist das Grundstück durch Zäune, Mauern oder Hecken deutlich von der freien Natur bzw. öffentlichen Verkehrsflächen abgegrenzt?
Gebäude bzw. der Funkmast zeigen doch sehr deutlich das es keine freie Natur ist.
Zitat von TaminsTamins schrieb:siehe einfach nur all die Medienberichte wo jeder Reporter auch auf dem Gelände herum "geschaut" hat.
Wundervolles Argument! Weil mehrere es machen ist es Legal kappi


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25.02.2024 um 17:35
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:nicht nur geschaut, sondern auch per Doku berichtet hat - wie zB. dieser MWT.
In der Tat .... war es nicht auch jener, der mal eben auch bei solch einem "Besuch" auf dem Gelände irgend so eine Verbandsschere aus einem Kofferraum von den noch herumstehenden Karren "entwendet" und diese dann später ganz stolz StA Wolters bei einem Interview vor die Nase gehalten hat um dann den Vorwurf verlauten ließ, dass man nicht gründlich genug alles abgesucht hätte?

"Ironie on" .... Den Typen hätte Wolters meiner Meinung nach sofort wegen Hausfriedensbruch und auch Diebstahl anklagen sollen .... was hat sich der Typ da bloß bei gedacht ?! .... "Ironie off"


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25.02.2024 um 17:53
Hausfriedensbruch ist übrigens ein Antragsdelikt und wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt § 123 Abs. 2 StGB). Da Brückner keinen Strafantrag gestellt hat, kann man sie Sache schon deshalb vergessen.

Und natürlich dürfen Polizisten Gegenstände vorläufig sicherstellen, wenn im Zusammenhang damit der Verdacht auf eine Straftat besteht (94 StPO).


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25.02.2024 um 17:54
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Gebäude bzw. der Funkmast zeigen doch sehr deutlich das es keine freie Natur ist.
Dies ist aber irrelevant bezüglich des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs. Hausfriedensbruch liegt nur vor, wenn man in umfriedetes Gelände eindringt. Private Grundstücke ohne Umfriedung sind nicht gesetzlich geschützt und dürfen in der Regel betreten werden.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.02.2024 um 18:07
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Justreading schrieb:
Gebäude bzw. der Funkmast zeigen doch sehr deutlich das es keine freie Natur ist.

Dies ist aber irrelevant bezüglich des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs. Hausfriedensbruch liegt nur vor, wenn man in umfriedetes Gelände eindringt. Private Grundstücke ohne Umfriedung sind nicht gesetzlich geschützt und dürfen in der Regel betreten werden.
Für dich ergänzend als weitere Info, das war übrigens kein Funkmast auf dem Gelände sondern vielmehr ein ehemaliger Beobachtungsmast (Platform) der ehemaligen NVA, die mal dort auf dem Gelände das Umfeld "beobachtet" hat. Die Funktion von diesem Mast ist somit schon eine ganze Weile nicht mehr erforderlich. Soviel dazu, wieweit hier dann überhaupt noch von einem genutzten Gelände die Rede ist / war.


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25.02.2024 um 18:14
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Handelt es sich denn um eingefriedetes Land dort? Das heißt, ist das Grundstück durch Zäune, Mauern oder Hecken deutlich von der freien Natur bzw. öffentlichen Verkehrsflächen abgegrenzt?
Zitat von TaminsTamins schrieb:Es ist einfach nur eine Brache im Niemandsland, kann es mittels Google-Maps hier nicht darstellen, aber gib einfach Neuwegersleben / Schützenplatz ein, da kannst Du die Örtlichkeit dann erkennen bzw. nachvollziehen.

Jedes Kind kann und wird dort wohl schon mal auf dem Gelände ungefragt herumgelungert haben, verstehe also noch nicht einmal vom Ansatz her die Diskussion die hier vom Zaun gebrochen wird.

Hinz und Kunz kam und kommt auf das Gelände ..... siehe einfach nur all die Medienberichte wo jeder Reporter auch auf dem Gelände herum "geschaut" hat.
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:nicht nur geschaut, sondern auch per Doku berichtet hat - wie zB. dieser MWT
Hier ist die Doku:

Youtube: What Happened To Madeleine McCann? | The Case Against Christian B
What Happened To Madeleine McCann? | The Case Against Christian B
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Mark Williams-Thomas läuft ab Minute 30,23 auf dem Gelände rum.

Amerkung zu MWT:

Auch wenn er immer daran festhält, dass CB im Fall Maddie seiner Meinung nach unschuldig ist, hält er auch daran fest, dass CB sowohl an der Vergewaltigung der Amerikanerin Diane M. 2005 in Praia schuldig ist (sieht man vorher in der Doku), als auch, dass er nicht sauber und ein Pädo ist.

Also er hält ihn nicht für ein Unschuldslamm, wie CB es selbst tut. Er sagt er habe mit allem gar nichts zu tun, nicht mal mit Diane M.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.02.2024 um 18:23
PS: Der Fall von Diane M wird im Detail in der Doku ab Minute 15,00 behandelt.

Und wie gesagt hat MWT keine Zweifel, dass CB das war.

Und bei 18,00 in der Doku sieht man Manfred S in nem Interview. Er schildert die Fälle, um die es aktuell im Prozess gegen CB geht.


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