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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

1.115 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

21.04.2023 um 23:42
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:nd genau das erscheint mir aufgrund des Ablaufs etwas arg seltsam. War das nicht so, dass das irgendwelche Bekannten bei einem Einbruch bei ihm "gefunden" und gemeldet haben?
Nein.

Aber es hilft vollständig informiert zu sein.
Wie die „Mail on Sunday“ berichtet, soll Christian B. auch die Tochter seiner Ex-Freundin im Jahr 2013 sexuell missbraucht haben. Die Tat ereignete sich offenbar auf einem Spielplatz in Braunschweig, wo B. zu dieser Zeit lebte.
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/fall-maddie-christian-b-missbrauchte-tochter-5-seiner-ex-freundin-72411236.bild.html
Auffällig: Die Taten in Deutschland enden 1995 und beginnen wieder 2007. Das ist der Zeitraum, in dem er sich an der Algarve aufgehalten haben soll – und dort straffällig wurde!


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22.04.2023 um 00:17
Zitat von simiesimie schrieb:Vielleicht wäre es besser gewesen, er hätte sich mit dem lästigen Kleinkram zuerst beschäftigt. Aber das ist ja nicht so prestigeträchtig. Und beinhaltet ja sogar, wie man jetzt sieht, das Risiko, dass man einen solchen Fall abgeben müsste.
Das ist der Punkt. Jeder Jurist weiss, welche Voraussetzungen eine Zuständigkeit hat und kümmert sich am Beginn seiner Arbeit um diese Frage, um nicht am Ende alles umsonst zu machen. Das deutsche Recht mit seinen Definitionen von Domizil, Wohnsitz, Lebensmittelpunkt, usw. kann durchaus etwas kompliziert sein, aber so wie ich gehen hunderte und tausende anderer Juristen täglich souverän damit um. Zuständigkeitstreitigkeiten kommen vor, allerdings nicht so oft, wie mancher denkt, und dann ist es eben so, wie das Gericht entscheidet und man gibt die Sache ab.

Die Kritik hier, wohlverdient, wie ich meine, kommt eher aus dem Eindruck, dass diesem Wolters seine öffentlichkeitswirksamen Auftritte, die ja noch nie irgendwelche Substanz offenbarten, anscheinend wichtiger sind, als wirklich ein gutes Fundament für seine Arbeit zu präsentieren.

Insofern bin ich froh, wenn andere Staatsanwaltschaften nun in der causa Brückner zuständig sein werden. Sollte er Verbrechen begangen haben, hoffe ich, dass man ihn deren überführen kann, durch handwerklich gute juristische Arbeit.

Völlig fehl am Platz ist die Kritik an Brückners Anwalt, und an dem Gericht. Der eine hat nur die Einhaltung der Regeln verlangt, das andere hat diesem Verlangen stattgegeben. Wenn eine Justiz ihre eigenen Regeln nicht mehr durchsetzt oder einhält verliert sie vollkommen das Vertrauen.


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22.04.2023 um 07:53
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der eine hat nur die Einhaltung der Regeln verlangt, das andere hat diesem Verlangen stattgegeben
Ach ja, die ominösen Regeln, die die StA Braunschweig angeblich nicht einhält.

Wie konnte es eigentlich zur rechtskräftigen Verurteilung wegen der Vergewaltigung in Portugal durch das unzuständige LG Braunschweig 2019 kommen? Hat das Gericht die Regeln nicht eingehalten? Ist die Frage des Gerichtsstands vielleicht doch nicht so klar zu beurteilen und der StA Braunschweig hier gar kein Vorwurf zu machen?
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Völlig fehl am Platz ist die Kritik an Brückners Anwalt, und an dem Gericht.
In diesem Fall ist vor allem Kritik an der Staatsanwaltschaft fehl am Platz, wenn in einem anderen Verfahren das LG Braunschweig seine Zuständigkeit anerkannt hat und der Wohnsitz des Angeklagten ebensogut in Braunschweig gesehen werden kann, wo Herr Brückner gemeldet war.

Ich honoriere es, dass die StA Braunschweig die Sache zu Ende bearbeiten möchte und sich nicht mit Zuständigkeitsgeschiebe vor der Arbeit drückt.


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22.04.2023 um 08:20
Zitat von PalioPalio schrieb:Ach ja, die ominösen Regeln, die die StA Braunschweig angeblich nicht einhält.
Na ja, es ist sinnlos das hier zu diskutieren. Die "ominösen Regeln" sind aber in Deutschland nicht ominös, sondern massgeblich. Und "angeblich" ist auch nur polemisch, wenn eine Kammer des Landgerichts nun entschieden hat, dass es tatsächlich so it.

Zum Glück brauchen die Richter keinen input von einem Internetforum um ihre Entscheidungen zu treffen. Vielleicht werden es ja Richter einer höheren Instanz anders sehen, dann aber sicherlich auch mit einer guten Begründung. Bis dahin gilt jedenfalls, was die Richter am LG durchaus nachvollziehbar gesagt haben.


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22.04.2023 um 08:30
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Die "ominösen Regeln" sind aber in Deutschland nicht ominös, sondern massgeblich
Welche Regel wurde denn gebrochen und warum hat sich das LG Braunschweig 2019 bei gleicher Faktenlage zum Gerichtsstand für zuständig gehalten?
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Bis dahin gilt jedenfalls, was die Richter am LG durchaus nachvollziehbar gesagt haben.
Na klar. Mir ging es auch nur ums Bashing:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Genau. Es ist gut, dass man versucht, Wolters mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.
Wo bitte hat Herr Wolters in der Gerichtsstandsfrage die Bodenhaftung verloren?


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22.04.2023 um 08:41
Zitat von PalioPalio schrieb:sich das LG Braunschweig 2019 bei gleicher Faktenlage zum Gerichtsstand für zuständig gehalten?
Damals wurde das von der Verteidigung nicht eingeführt.
Zitat von PalioPalio schrieb:Wo bitte hat Herr Wolters in der Gerichtsstandsfrage die Bodenhaftung verloren?
Rick_Blaine bezieht sich hier doch nicht nur auf die Frage der örtlichen Zuständigkeit, sondern auf das gesamte Auftreten Wolters in der Causa B..
Und da macht Wolters nun einmal keinen guten Eindruck. Wer sich als Staatsanwalt im Fall Maddie mehrfach sehr explizit äußert, ohne dass dann eine Anklage folgt, macht nun einmal keinen guten Eindruck.


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22.04.2023 um 09:05
Zitat von simiesimie schrieb:Damals wurde das von der Verteidigung nicht eingeführt.
Und das ist doch bezeichnend. Keiner kam drauf, dass der pendelnde, in Braunschweig gemeldete CB ja eigentlich dort seinen Wohnsitz haben könnte, wo auch seine Kinderpornosammlung und Hundeskelette gefunden wurden. Herrn Fülscher fällt das nun auf, pocht auf "Einhaltung der Regeln" (böse Zungen würden es als taktische Verfahrensverzögerung bezeichnen) und bekommt Recht, weil man beim LG Braunschweig vielleicht nicht unglücklich über einen Zuständigkeitswechsel ist. Kann man doch auch einfach nur zur Kenntnis nehmen, ohne in Entsetzen wegen einer angeblichen Falschauslegung des § 8 StPO zu verfallen und Herrn Wolters möglichst viel Pech zu wünschen.
Zitat von simiesimie schrieb:Rick_Blaine bezieht sich hier doch nicht nur auf die Frage der örtlichen Zuständigkeit, sondern auf das gesamte Auftreten Wolters in der Causa B..
Ja, hab schon verstanden - die Gerichtsstandsfrage war einfach nur der Auslöser für eine neuerliche Diskreditierung von Herrn Wolters. Aber warum meint man, die hier bei jeder Gelegenheit vorbringen zu müssen? Kann man nicht mal selbstkritisch anhand der Faktenlage prüfen, ob die Dauerkritik vielleicht an dieser Stelle gerade nicht so passend ist?


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22.04.2023 um 09:21
Zitat von PalioPalio schrieb:Herrn Fülscher fällt das nun auf, pocht auf "Einhaltung der Regeln" (böse Zungen würden es als taktische Verfahrensverzögerung bezeichnen) und bekommt Recht,
Fülscher macht nur das, wofür er da ist. Und anscheinend gar nicht mal so schlecht. Es ist nicht seine Schuld, dass der Fehler beim vorherigen Verfahren keinem Verfahrensbeteiligten aufgefallen ist.
Im übrigen: Ich hoffe du bist persönlich genauso großzügig und bezahlst dein nächstes Bußgeld, bei dem du einen formalen Fehler entdeckst. Ein Widerspruch dagegen wäre dann ja aus deiner Sicht eine "taktische Verfahrensverzögerung"...


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22.04.2023 um 09:28
Zitat von simiesimie schrieb:der Fehler
Nochmal, ich sehe da keinen Fehler, nur eine andere mögliche Auslegung.

1. Pendler
2. Gemeldet in Braunschweig
3. Das LG Braunschweig und sämtliche Verfahrensbeteiligte sind im vorigen Verfahren nicht auf die Idee gekommen, den Gerichtsstand anzuzweifeln.
Zitat von PalioPalio schrieb:Meiner Meinung nach ermöglicht die Pendelsituation hier eine sowohl-als-auch - Entscheidung. Die Begründung eines Wohnsitzes setzt lt. BGH einen längeren Aufenthalt und einen Domizilwillen voraus, der Betroffene muss den rechtsgeschäftlichen Willen haben, nicht nur vorübergehend zu bleiben und den Ort zum Mittelpunkt seines Lebens zu machen. Das sehe ich bei dem nur zeitweilig aufgesuchten Grundstück in Neuwegersleben vor dem Hintergrund der kurz danach erfolgten Flucht ins Ausland jedenfalls nicht als eindeutig an, ob er da nun einen Großteil seines Krempels gelagert hat oder nicht. Eine andere Entscheidung wäre mMn. ebenso rechtsfehlerfrei zu begründen.
________________
Zitat von simiesimie schrieb:Im übrigen: Ich hoffe du bist persönlich genauso großzügig und bezahlst dein nächstes Bußgeld, bei dem du einen formalen Fehler entdeckst
Ich denke, ich werde mir Herrn Fülscher als Anwalt nehmen und die Bußgeldstelle anonym im Internet beschimpfen :)


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22.04.2023 um 09:33
Zitat von PalioPalio schrieb:Nochmal, ich sehe da keinen Fehler, nur eine andere mögliche Auslegung.
Nun. Das LG Braunschweig sieht es halt anders. Und ich würde denen eher zustimmen. Aber da kann man halt anderer Meinung sein. Vielleicht sieht es ein anderes Gericht, wie du. Wir werden es sehen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich denke, ich werde mir Herrn Fülscher als Anwalt nehmen und die Bußgeldstelle anonym im Internet beschimpfen
Ich sehe hier Kritik an Wolters. Keine Beschimpfungen.


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22.04.2023 um 09:44
Zitat von simiesimie schrieb:Ich sehe hier Kritik an Wolters. Keine Beschimpfungen.
Das habe ich auch nicht geschrieben, das hast du nur herauslesen wollen.
Was hier gemacht wird, ist aber durchaus ein fortgesetztes Diskreditieren mit einem Hang zum Jubel, wenn die Seite Brückner/Fülscher etwas erreicht. Für meinen Geschmack ist daraus eine lästige Gewohnheit geworden.
Zitat von simiesimie schrieb:Das LG Braunschweig sieht es halt anders. Und ich würde denen eher zustimmen.
Das LG Braunschweig wurde aber auch schon mal vom BGH in einer (anders gelagerten) Zuständigkeitsangelegenheit korrigiert - s. Beschluss vom 21.07.2020 - 2 ARs 181/20.

Schauen wir mal, wie es dieses Mal ausgeht und vielleicht kommt das Beobachten des Fortgangs ja auch mal ohne die Dauerkritik an der Staatsanwaltschaft aus.


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22.04.2023 um 09:46
Zitat von PalioPalio schrieb:ist aber durchaus ein fortgesetztes Diskreditieren mit einem Hang zum Jubel,
Zitat von PalioPalio schrieb:Dauerkritik an der Staatsanwaltschaft aus.
In welchen Beiträgen siehst du die von dir aufgeführten Tatbestände verwirklicht?


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22.04.2023 um 09:58
Zitat von simiesimie schrieb:In welchen Beiträgen siehst du die von dir aufgeführten Tatbestände verwirklicht?
Hier die aktuellen Beiträge, die Dauerkritik kannst du im Maddie-Thread nachlesen.
Zitat von soomasooma schrieb:Das ganze Gebaren der StA Braunschweig erschien ja nicht nur mir – ja, fragwürdig.
Zitat von simiesimie schrieb:Ja. Zu dem Urteil kann man schon kommen
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Genau. Es ist gut, dass man versucht, Wolters mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.
Zitat von simiesimie schrieb:Aber da hat sich ein Wolters ja auch schon als Ankündigungsweltmeister erwiesen, auf dessen Ankündigungen nichts weiter erfolgte. Vielleicht wäre es besser gewesen, er hätte sich mit dem lästigen Kleinkram zuerst beschäftigt. Aber das ist ja nicht so prestigeträchtig
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Insofern bin ich froh, wenn andere Staatsanwaltschaften nun in der causa Brückner zuständig sein werden.



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22.04.2023 um 10:23
Es ist ja zivil- wie strafrechtlich möglich, dass es mehrere örtlich zuständige Gerichte gibt. Für solche Fälle ist dann gesetzlich geregelt, welches der mehreren Gerichte am Ende zuständig ist.

Was hier das LG Braunschweig betrifft, sehe ich auch nicht, dass es unter keinem Aspekt örtlich zuständig wäre. Was, wenn nun die LGs in Magdeburg und Frankfurt sich ebenfalls für örtlich unzuständig erklären? Dann muss am Ende der BGH zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts ran.

So wenig ich manchmal Woltersˋ öffentliche Auftritte und was er da von sich gegeben hat, geschickt finde, so wenig kann ich momentan einen Riesenfehler darin sehen, in Braunschweig angeklagt zu haben. Immerhin hat das LG Braunschweig auch ein sattes halbes Jahr gebraucht, um sich für unzuständig zu erklären. So eindeutig war für die Richter die Sache also nicht gerade.

Vielleicht wollte man in Braunschweig die Sache loswerden und fand dann dafür eine für plausibel gehaltene Begründung. So einfach ist im Fall Brückner die Wohnsitz- oder Aufenthaltsfrage ja tatsächlich auch nicht.

Vielleicht hat man auch erwogen, dass, wenn man das Verfahren behält, man auf Zuständigkeitsrüge der Verteidigung hin vom BGH sowieso schnurstracks aufgehoben werden könnte, und dass man dann lieber vorher auf Nummer sicher geht und am Ende, wenn sich auch Kollegen anderer Landgerichte für unzuständig erklären, den BGH entscheiden lässt, wer zuständig ist, um an der Zuständigkeitsfrage eine Revision nicht scheitern zu lassen.

Jedenfalls könnte das „Spiel“ mit der Zuständigkeit hier noch eine ganze Weile weitergehen….


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22.04.2023 um 11:59
Zitat von PalioPalio schrieb:Palio
Die in deinem Beitrag aufgeführten Beispiele sind einfach zutreffende konkrete Kritik, basierend auf dem tatsächlichen Verhalten der kritisierten Person. Ausgeübt von zumindest einem Volljuristen und zumindest einer Person mit juristischer Bildung.
Weit entfernt vom angeblichen "Diskreditieren mit Jubel" oder "Dauerkritik".
Im Gegenteil. Man könnte sich viel mehr darüber mokieren, wie bei diesem Thema der Verteidiger, der nur seine ihm obliegende Arbeit ausführt, angegangen wird. Bei manchen Kommentaren dazu hat man den Eindruck, dass manche glauben, die Verteidigung eines Angeklagten würde darin bestehen, alles, was von der Staatsanwaltschaft kommt, freundlich abzunicken.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dann muss am Ende der BGH zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts ran.
Das kann passieren. Wobei ich nicht daran glaube, dass sich alle Gerichte für örtlich unzuständig erklären werden.


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22.04.2023 um 13:48
Konkret geht es um eine Anklage wegen fünf von Brückner angeblich begangener Sexualstraftaten in Portugal, davon dreimal Vergewaltigung und zweimal sexueller Missbrauch von Kindern.

https://staatsanwaltschaft-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/anklageerhebung-wegen-mehrerer-sexualstraftaten-gegen-den-verdachtigen-im-fall-madeleine-maddie-mccann-216151.html

Da Brückner sich zuletzt sowohl in Braunschweig wie auch in Neuwegersleben aufhielt, halte ich es für keineswegs ausgemacht, dass das LG Magdeburg, zu dessen Bereich Neuwegersleben gehört, sich ohne weiteres für örtlich zuständig halten wird. Das LG Frankfurt, denke ich, schon gar nicht. Und weder die Magdeburger noch die Frankfurter wollen beim BGH aufgehoben werden, weil der Verteidigung spätestens nach einer Verurteilung einfällt, dass sie ja örtlich nicht zuständig waren.


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22.04.2023 um 14:06
Nachtrag: Sollte sich kein Gericht für zuständig halten, ist eben der BGH als gemeinschaftliches oberes Gericht der LGe Braunschweig, Magdeburg und Frankfurt/Main für die Bestimmung der Zuständigkeit dran.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht

Besteht zwischen mehreren Gerichten Streit über die Zuständigkeit, so bestimmt das gemeinschaftliche obere Gericht das Gericht, das sich der Untersuchung und Entscheidung zu unterziehen hat.
Unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten hat grundsätzlich übrigens die StA die Wahl. Ich bin gespannt, wie das LG Braunschweig seine Zuständigkeit abgelehnt hat.


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22.04.2023 um 15:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:weil der Verteidigung spätestens nach einer Verurteilung einfällt, dass sie ja örtlich nicht zuständig waren.
Das wäre etwas spät. So etwas muss eigentlich schon im laufenden Verfahren eingebracht werden. Nicht erst in der Revision.


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22.04.2023 um 15:18
Zitat von simiesimie schrieb:Das wäre etwas spät. So etwas muss eigentlich schon im laufenden Verfahren eingebracht werden.
Ja, da hast du recht. Ich hätte in der StPO etwas weiter lesen müssen.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 16 Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit

(1) Das Gericht prüft seine örtliche Zuständigkeit bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen. Danach darf es seine Unzuständigkeit nur auf Einwand des Angeklagten aussprechen. Der Angeklagte kann den Einwand nur bis zum Beginn seiner Vernehmung zur Sache in der Hauptverhandlung geltend machen.
Aber noch mal zurück zum Fall:

Die StA Braunschweig erhebt beim LG Braunschweig Anklage, weil sie dieses Gericht für örtlich zuständig hält. Sie sieht dabei vielleicht durchaus, dass auch Magdeburg und Frankfurt zuständig sind bzw. sein können, will aber das ihr bei mehreren örtlich zuständigen Gerichten zustehende Wahlrecht dadurch ausüben, dass sie in Braunschweig anklagt.

Braunschweig verneint aber nun seine Zuständigkeit. An diese Verneinung sind Magdeburg und Frankfurt aber nicht gebunden. Sofern sie Braunschweig für zuständig halten, werden sie die Sache ablehnen mit der Begründung, dass sie zwar auch örtlich zuständig sind, dass aber die StA ihr Wahlrecht ausgeübt und sich nun mal für das ebenfalls zuständige LG Braunschweig entschieden hat.

Es muss den Braunschweigern also schon etwas Gutes eingefallen sein, damit sie örtlich keinesfalls zuständig sind und was Magdeburg und Frankfurt überzeugt.


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22.04.2023 um 15:25
@simie
Ich sehe das so: Herr Wolters macht seine Arbeit und Herr Fülscher macht auch seine Arbeit, indem er Herrn Wolters die Arbeit etwas schwieriger macht.

@Andante: Danke für die Verlinkung zur Mitteilung über die Anklageerhebung.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich bin gespannt, wie das LG Braunschweig seine Zuständigkeit abgelehnt hat.
In Auszügen ist das bekannt - mit dem Eintrag als Eigentümer des Grundstücks ins Grundbuch (in Braunschweig hatte er eine Gartenlaube gemietet) und mit dem "persönlichen Habe", das er auf dem Gelände lagerte und damit, dass er das Grundstück auch trotz seiner Flucht ins Ausland behielt:
https://m.bild.de/news/inland/news-inland/landgericht-unzustaendig-prozess-gegen-maddie-verdaechtigen-geplatzt-83626354.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Nochmal zum Hintergrund der Zuständigkeitsrüge: Der Fall Maddie Mccann, der über allen weiteren Verfahren gegen CB schwebt, ist gewiss sehr prestigeträchtig. Diesen Fall zu einer Anklage zu bringen, wäre sensationell und man kann es der StA Braunschweig nicht verdenken, dass sie ihre langjährige Arbeit an diesem Fall auch in eigener Zuständigkeit bis zu einem Prozess bringen möchte. Das weiß natürlich auch Herr Fülscher. Ich könnte mir gut vorstellen, dass RA Fülscher die Rüge zunächst als Druckmittel genutzt hat, um bei den nun angeklagten Straftaten etwas für seinen Mandanten herauszuschlagen. Er hat nämlich die StA Braunschweig schon im September 2022, vor der Anklageerhebung deswegen kontaktiert.
Das wird wahrscheinlich nicht nur mit dem Ziel der Klärung des Gerichtsstands erfolgt sein, sondern vor dem Hintergrund, dass Braunschweig den Fall McCann verlieren könnte, wenn die Rüge erhoben wird und Erfolg hätte. Daher war die Sache mit dem Gerichtsstand, die 2019 noch kein Thema war, sicher auch als Druckmittel für die aktuellen Fälle eine Überlegung wert.

Im Oktober erhob die StA dann aber die Anklage wegen der 5 Straftaten (zwei schwere Vergewaltigungen und dreimal Kindesmissbrauch) und RA Fülscher machte anschließend seine Ankündigung wahr. Gut möglich, weil die Staatsanwaltschaft sich auf nichts einlassen wollte. Die Entscheidung des LG Braunschweig kann dann wiederum mit den von @Andante dargelegten Erwägungen so getroffen worden sein.
Das Zuständigkeitsspiel hat jedenfalls RA Fülscher in Gang gesetzt und die StA Braunschweig hat alles Recht, ihrerseits sämtliche Mittel auszuschöpfen, um die Fälle zu behalten.


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