AnMA schrieb:Im XY FF hört es sich leicht so an, als sei die Versetzung doch Folge des Führerscheinentzugs gewesen. Was ich mir allerdings so auch nicht vorstellen kann.
Wenn Herr St. Beamter war, ist es durchaus denkbar, dass ein Vergehen im privaten Bereich (Trunkenheitsfahrt) auch noch disziplinarische Folgen hatte. Und zwar zusätzlich.
Bei schwereren Straftaten steht immer auch der Verlust des Beamtenstatus im Raum, erst recht während der aktiven Dienstzeit.
Mit einer Versetzung aus dienstlichen Gründen muss ein Beamter im Grunde auch immer rechnen, wobei Gegebenheiten wie Wohneigentum, schulpflichtige Kinder, ggf. Beruf des Ehepartners usw. idR berücksichtigt werden.