Mord an Joggerin im Wald bei Lampertheim
gestern um 13:37Das kann man ab dem 2. Grad schon nicht mehr so generell sagen.Reina schrieb:Frage zur DNA-Übereinstimmung: Würde jemand mit näherem Verwandtschaftsgrad zum Täter freiwillig eine DNA-Probe abgeben, wäre dann doch eine größere Übereinstimmung gegeben, oder?
Den 1. Verwandtschaftsgrad kann man noch ganz sicher bestimmen.
Aber schon beim 2. Grad wird es nicht mehr so einfach, weil man da schon verschiedene Fälle unterscheiden muss
Fall 2 a) Vollgeschwister (d.h. beide Eltern sind jeweils die gemeinsamen Vorfahren) -> Einfach zu ermitteln, weil ca. 50% Übereinstimmung vs. ca. 25% Übereinstimmung ein deutlicher Unterschied ist.
Fall 2 b) Halbgeschwister (d.h. nur EIN gemeinsamer Elternteil, zählt juristisch ebenfalls als Abstammung 2. Grades) -> Hier wirds bereits schon schwieriger
Denn jemand, der in der "Vollgeschwister"-Abstammungslinie liegt, kann im 3. Grad noch eine höhere Übereinstimmung haben als jemand, der in der "Halbgeschwister"-Abstammungslinie im 2. Grad liegt.
Hinzu kommt dann wie oben beschrieben noch, dass der Vater nicht immer genau 50% seiner väterlichen DNA weitergibt. An das eine Kind gibt er vielleicht 60% der väterlichen DNA und nur 40% der mütterlichen DNA weiter (beim Kind kommen dann 30% und 20% an). An das andere Kind vielleicht umgekehrt ...
Und bereits ab 3. Grad wirds dann schon richtig kompliziert.

