Hinsichtlich
Pilnacek-Laptop und den Aussagen von
Anna P. (ehem. Mitarbeiterin W. Sobotka), siehe dazu auch
Beitrag von 2cent (Seite 3)wurde nun bekanntgegebben, dass keine Ermittlungen gegen
Michael Takacs eingeleitet werden.
Inzwischen wird allerdings gegen Anna P. wegen "Verdachts auf Falschaussage ermittelt".
P. hatte ja gesagt, dass M. Takacs ihr geraten habe, den Laptop verschwinden zu lassen, und hat dies dann aber vor der Staatsanwaltschaft bestritten.
Aufgrund der Medienberichterstattung war Takacs von einer nicht involvierten Person angezeigt worden. Diese Sachverhaltsdarstellung erfolgte aber erst im April 2025, weshalb das Delikt der "dauernden Sachentziehung" schon verjährt gewesen sei. Wegen dieses Delikts dürfte also so oder so nicht ermittelt werden.
Dazu kommt, dass der Laptop von Christian Pilnacek zum Zeitpunkt seines Todes nicht als Beweisstück gegolten habe. Damit scheide auch ein Verdacht auf Beweismittelunterdrückung aus.
Zudem geht die Justiz davon aus, dass Takacs etwaige Ratschläge an Anna P. nicht in seiner Funktion als Amtsträger, sondern privat gegeben habe. Deshalb liege kein "Anfangsverdacht in Richtung eines Amtsdelikts vor".
Quelle:
https://www.derstandard.at/story/3000000295462/keine-ermittlungen-gegen-bundespolizeichef-takacs-in-causa-pilnacek-laptopDetaillierter listet folgender Artikel die Feststellungen der StA St. Pölten:
Zuerst nahm sich St. Pölten das richtige Delikt her: § 135 des Strafgesetzbuches, die „dauernde Sachentziehung“ und stellte fest, dass nichts mehr ging, „zumal die Aufforderung des Michael Takacs bereits wenige Tage nach dem Ableben des Mag. Pilnacek am 20. Oktober 2023 erfolgt sein soll, ist jedoch (…) bereits Ende Oktober 2024 Verjährung der Strafbarkeit eingetreten.“
Die Anzeige datierte mit 2025. Damit war der erste Teil erledigt: verjährt, Deckel 1 drauf.
respektive:
Dort löste St. Pölten das Problem, dass bei einem Amtsdelikt wie § 302 StGB, also dem Amtsmissbrauch, wesentlich längere Verjährungsfristen gelten: „Was das weitere Anzeigevorbringen gegen Michael Takacs in Richtung § 302 (…) StGB anbelangt, so bestehen keinerlei Hinweise, dass die medial kolportierte Aufforderung des Michael Takacs an Anna P. einen Bezug zu dessen Tätigkeit als Beamter aufwies, sodass kein Anfangsverdacht in Richtung eines Amtsdelikts vorliegt.“
[...]
Wenige Tage später, so habe Anna P. laut fünf Zeugen bei drei Gesprächen behauptet, soll er ihr geraten haben, Pilnaceks Laptop verschwinden zu lassen. Eines dieser Gespräche wurde aufgenommen und liegt als Transkript bei der WKStA.
St. Pölten ist sich völlig sicher, dass Takacs bei diesem Telefonat keine Uniform anhatte. Damit war der zweite Deckel drauf und die Sache erledigt, bevor sie begonnen hatte.
Quelle:
https://zackzack.at/2025/11/09/kein-anfangsverdacht-gegen-takacs-kopfstand-in-st-poeltenWeitere Quellen (ohne Paywall) habe ich aktuell dazu (noch) nicht gefunden.