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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

642 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 13:28
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Dann hätte das Obduktionsergebnis aber nicht den Verdacht ergeben, dass die Mutter ihr Kind getötet hat, sondern, dass „kein Fremdverschulden festgestellt werden konnte“ oder ein „Unfallereignis dem Ableben zu Grunde liegt“ oä. Und das wäre dann auch so kommuniziert worden.
Wenn die offiziellen Stellen kommunizieren, dass die Mutter des Säuglings wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts in Haft genommen wurde und ich sage, deine hervorgehobene Formulierung "Habe ... getötet" (Achtung: Verdacht auf) indiziert zum aktuellen Zeitpunkt weder sicher eine fahrlässige noch eine vorsätzliche Tötung, dann denke ich, ist das so aktuell korrekt.

Warum sollte deiner Meinung nach bei dem Verdacht einer z.B. fahrlässigen Tötung kommuniziert werden, dass "kein Fremdverschulden festgestellt werden konnte" oder "ein Unfallereignis dem Ableben zugrunde liegt", solange die Ermittlungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind? Erschließt sich mir nicht ansatzweise.
Zitat von Gast009Gast009 schrieb:
Zitat von ShilohShiloh schrieb:U-Haft gibt's wie gesagt auch im Fall einer fahrlässigen Tötung bei Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr.
Falsch, es müssen drei Grundvoraussetzungen vorliegen:

1.Dringender Tatverdacht (Hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Person die Tat begangen hat)

2. Haftgrund (Z. B. Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder die Schwere der Tat)

3. Verhältnismäßigkeit (Die Haftdauer muss im Verhältnis zur erwarteten Strafe stehen)
Und welche Voraussetzung fehlt deiner Meinung nach?
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Und in unserem Fall ist in keiner einzigen Veröffntlichung auch nur der kleinste Hinweis auf ein Fahrlässigkeitsdelikt.
Wie lautet der Hinweis auf Vorsatz? Offiziell?
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Bei einigen Menschen scheint sich alles geradezu reflexartig gegen die Vorstellung zu sträuben, eine Mutter könne ihr 3 Monate altes Baby umbringen.
Nein. Nur, solange man aktuell nicht weiß, auf welchen genauen Fakten basierend der Haftbefehl erlassen wurde, sollte man mit Spekulationen den Ball flach halten.
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Die Diskussion gleitet in eine ganz unangenehme Richtung ab. Ein bisschen Zurückhaltung und Empathie fände ich angebracht.
Absolut.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 13:31
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Ist bekannt in welcher SSW der Junge denn geboren wurde?
Nein, offiziell nicht, dass ich wüsste. Aber hier kann man sich über die "Frühen Hilfen" informieren, die die Mutter laut Landratsamt* freiwillig in Anspruch genommen hat:

https://www.fruehehilfen.de/


*Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/renningen-totes-baby-mutter-jugendamt-100.html, daraus:
Allerdings hat das zuständige Landratsamt nun mitgeteilt, dass Mutter und Kind dem Jugendamt bekannt waren. Die Mutter habe im Rahmen der frühen Hilfen ein freiwilliges Hilfsangebot in Anspruch genommen. Der Junge habe sich sehr gut entwickelt, heißt es von der Behörde: "Zu keinem Zeitpunkt gab es Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung."

Kind aus früherer Beziehung in Obhut genommen
Das Hilfsangebot werde häufig von Eltern mit Frühchen in Anspruch genommen, so das Landratsamt. Dabei unterstützen Sozialpädagogen und Hebammen die Eltern im Alltag.



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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 13:33
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Warum sollte ein psychische erkranung, bspw. eine Depression, als Entschuldigung gelten, jemanden zu töten? Das ist völlig absurd.
Ganz einfach, weil sie dann bei Gericht auf schuldunfähig bzw. auf vermindert schuldunfähig plädieren kann.

Eine verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) oder Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) gilt im deutschen Strafrecht bei einer Vielzahl anderer medizinischer und psychologischer Zustände. Das Gesetz teilt diese Ursachen in vier rechtliche Eingangsmerkmale ein:

1. Krankhafte seelische Störungen ( z.B. postnatale Depression etc.)

2. Tiefgreifende Bewusstseinsstörungen

3. Intelligenzminderung (früher "Schwachsinn")

4. Schwere andere seelische Störungen
(wie z. B. eine schwere psychopathische oder Borderline-Persönlichkeitsstörung. Ausgeprägte Suchterkrankungen: Schwere Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeiten)

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Merkmal 1 bzw. Merkmal 4 hier durch ihren (zukünftigen) Rechtsbeistand Anwendung finden könnten, falls ein Arzt dies attestieren würde.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 13:39
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Wie lautet der Hinweis auf Vorsatz? Offiziell?
Haftbefehl wegen Totschlag, Mutter habe ihr eigenes Kind getötet, Entführung vorgetäuscht, Baby selbst abgelegt
Alles aus Polizeistatements und Hinweise auf Vorsatzdelikt.

Und jetzt nenne du offizielle Hinweise für ein Fahrlässigkeitsdelikt.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 13:41
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Es hätte nur dazu geführt, dass der gleiche zuständige Sachbearbeiter einmal mehr bei der Mutter aufgeschlagen wäre, wieder Du,du,du gemacht hätte und sie ihm einen vorgeheult hätte, wir bösartig verlogen die Nachbarn sind, die behaupten, sie sei nicht nett genug zu ihrem Kind.
Okay ich versuche es nochmal freundlicher:

Ich würde es gut finden, wenn du solche Behauptungen als deine eigene Meinung oder Vermutung deklarierst und nicht so tust, als wüsstest du genau, was passiert wäre.

Ist auch genau das, was du anderen vorwirfst. Nur formulieren diejenigen, die du kritisiert, es korrekt.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 13:42
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Nein. Nur, solange man aktuell nicht weiß, auf welchen genauen Fakten basierend der Haftbefehl erlassen wurde, sollte man mit Spekulationen den Ball flach halten.
Haftbefehl wurde erlassen, weil Obduktionserhebnis ergeben hat, die Mutter habe ihr Kind getötet und nicht weil das Obduktionsergebnis war, dass ein plötzlicher Kindstod oder ein Unfallgeschehen dem Tod zu Grunde lag.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 13:42
Zitat von Gast009Gast009 schrieb:Es ist nicht ausgeschlossen, dass Merkmal 1 bzw. Merkmal 4 hier durch ihren (zukünftigen) Rechtsbeistand Anwendung finden könnten, falls ein Arzt dies attestieren würde.
So ist es. Man betrachtet diese Menschen medinisch als erkrankt, im Zweifel auch zu erkrankt – und die mögliche Genesung, Rehabilitation und Resozialisierung spielen eine gewichtige Rolle. "Ein" Arzt "attestiert" hier allerdings gar nichts mehr (was auch immer das implizieren soll); hier wird nun ggf. ein Gutachter bemüht.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 13:46
Zitat von soomasooma schrieb:"Ein" Arzt "attestiert" hier allerdings gar nichts mehr (was auch immer das implizieren soll); hier wird nun ggf. ein Gutachter bemüht.
Ja und was glaust du, welche Ausbildung dieser Gutachter hat? Er wird Psychiater sein, also Arzt.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 13:52
Zitat von soomasooma schrieb:Ein" Arzt "attestiert" hier allerdings gar nichts mehr (was auch immer das implizieren soll); hier wird nun ggf. ein Gutachter bemüht.
Natürlich muss ein Arzt ihr attestieren, dass sie in den 3 Monaten (nach Geburt)bei ihm in Behandlung war und diverse Beschwerden vorbrachte, ansonsten kann ja jede Frau ihr Baby umbringen und die Tat im Nachhinein damit entschuldigen, dass sie unter einer postnatalen Depression leidet bzw. gelitten hat - so einfach geht das nicht.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 13:54
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Haftbefehl wegen Totschlag
Nochmal, das wissen wir nicht. Es gibt aktuell keinen offiziellen Hinweis über einen Haftbefehl explizit wegen Totschlag. Sondern:

Haftbefehl wegen des Verdacht eines Tötungsdelikts.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/6303122

Ob dem Haftbefehl dabei ein Verdacht auf Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge zugrunde liegt, wissen wir nicht.

Ich halte mich ausschließlich an die offiziellen Meldungen und nicht an das Geschreibsel irgendwelcher Boulevardblätter.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:solange man aktuell nicht weiß, auf welchen genauen Fakten basierend der Haftbefehl erlassen wurde, sollte man mit Spekulationen den Ball flach halten.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Und jetzt nenne du offizielle Hinweise für ein Fahrlässigkeitsdelikt.
Wozu?
Ich schrieb doch bereits, dass es aktuell weder offizielle Hinweise auf eine fahrlässige noch auf eine vorsätzliche Tötung gibt.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Wenn die offiziellen Stellen kommunizieren, dass die Mutter des Säuglings wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts in Haft genommen wurde und ich sage, deine hervorgehobene Formulierung "Habe ... getötet" (Achtung: Verdacht auf) indiziert zum aktuellen Zeitpunkt weder sicher eine fahrlässige noch eine vorsätzliche Tötung, dann denke ich, ist das so aktuell korrekt.
Und auch dies
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Haftbefehl wurde erlassen, weil Obduktionserhebnis ergeben hat, die Mutter habe ihr Kind getötet und nicht weil das Obduktionsergebnis war, dass ein plötzlicher Kindstod oder ein Unfallgeschehen dem Tod zu Grunde lag.
belegt noch keine vorsätzliche Tötung.
Kennst du schon das Obduktionsergebnis?


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:03
Zitat von ShilohShiloh schrieb:belegt noch keine vorsätzliche Tötung.
Kennst du schon das Obduktionsergebnis?
Es ist noch nicht mal gesichert, dass die Mutter in welcher Form auch immer, das Kind getötet hat. Die Obduktion hat einen VERDACHT auf ein Tötungsdelikt ergeben. Es ist anscheinend nicht so wichtig, hier bei den Fakten zu bleiben.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:06
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Kennst du schon das Obduktionsergebnis?
Das Obduktionsergebnis hat auf alle Fälle ergeben, dass der Säugling keines natürlichen Todes gestorben ist, dieses Wissen reicht völlig aus.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:06
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Ob dem Haftbefehl dabei ein Verdacht auf Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge zugrunde liegt, wissen wir nicht.
Oh doch, Haftbefehl wegen Totschlag

https://kurier.at/chronik/welt/totes-baby-renningen-deutschland-mutter-verdacht/403172134

Hier werden Aussagen der Polizei wiedergegeben.
Totschlag = Vorsatzdelikt

Da kannst du hubdert Mal alles verdrehen.

Und auch hier

https://kurier.at/chronik/welt/totes-baby-renningen-deutschland-mutter-verdacht/403172134


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:12
Sorry Bearbeitungszeit war abgelaufen

Hier der richtige Artikel

https://www.derstandard.at/story/3000000329056/fund-von-babyleiche-in-deutschland-32-j228hrige-mutter-in-haft?ref=niewidget&rank=1

Da wird ebenfalls die Polizei zidiert.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:14
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Oh doch, Haftbefehl wegen Totschlag

https://kurier.at/chronik/welt/totes-baby-renningen-deutschland-mutter-verdacht/403172134

Hier werden Aussagen der Polizei wiedergegeben.
Totschlag = Vorsatzdelikt

Da kannst du hubdert Mal alles verdrehen.
Deine Klatschpresse sollte mal in rechtliche Schulung gehen. Es kann gar keinen Haftbefehl wegen Totschlags geben. Ob es ein Totschlag war oder nicht, wird in einer Gerichtsverhandlung geklärt. Der Haftbefehl kann höchstens wegen VERDACHT auf Totschlag gestellt werden.

Hier die offizielle Pressemeldung der Ermittlungsbehörden:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/6303122


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:16
Ich glaube nicht, dass man das wording des (österreichischen) Kuriers oder Standards so genau nehmen kann.

Ist das nicht die offizielle Aussendung?
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/6303122

Hier steht "nur" Tötungsdelikt.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:19
Zitat von soomasooma schrieb:Nein, offiziell nicht, dass ich wüsste. Aber hier kann man sich über die "Frühen Hilfen" informieren, die die Mutter laut Landratsamt* freiwillig in Anspruch genommen hat:
https://www.fruehehilfen.de/
Ich habe hier noch einige Links rausgesucht, welche wie der Link der ARD Doku
Beitrag von Suppengespenst (Seite 20) .
ebenfalls gut aufzeigen in welcher Misere sich das System befindet.

Alle Seiten sind vom Land Baden-Württemberg (ausgenommen die Doku), nicht nur mein Bundesland, sondern aus das in dem die Mutter mit ihrem verstorbenen Baby wohnt.
Für eine ausführliche Diskussion dazu ist der Thread hier natürlich nicht geeignet, aber vielleicht als Diskussion im Gesellschaftsforum.


🔸️
Jugendämter teils an der Belastungsgrenze - SWR Aktuell
https://share.google/ELgWoisRuNplLtw1h
Personalnot, Wartelisten, Corona-Folgen
Jugendämter teils an der Belastungsgrenze: Kinder müssen auf Hilfe warten
Einige Jugendämter in Heilbronn-Franken geraten zunehmend an ihr Limit. Das hat Folgen für Familien und Kinder, die Hilfe brauchen.
Die Jugendämter in Heilbronn-Franken sind in den vergangenen Jahren zunehmend gefordert. Die Gründe sind vielfältig, einige Probleme wurden durch die Corona-Maßnahmen verschärft. Leidtragende sind vor allem Kinder, die Unterstützung brauchen. Zudem bitten Eltern häufig zu spät um die Hilfe der Ämter.
🔸️
Kindeswohlgefährdungen in BW 2023 auf neuem Höchststand - SWR Aktuell
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/zahlen-von-kindeswohlgefaehrdungen-2023-auf-hoechststand-100.html?at_medium=social&at_campaign=info%40swr.de&at_source=webshare
Statistik für 2023 veröffentlicht
So viele gefährdete Kinder wie nie: Allein 6.000 Fälle im Jahr in BW
Vernachlässigung und Gewalt: Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen steigt. Allein in Baden-Württemberg waren im letzten Jahr mehrere tausend Kinder betroffen. Oft liegt die Gefahr in der eigenen Familie.
🔸️
ver.di Aktion gegen das Systemversagen der Kinder- und Jugendhilfe – Forderungen an das Finanzministerium übergeben | Landesbezirk Baden-Württemberg
https://bawue.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++a8707500-8fcc-11f0-bf1a-f9725d927e2a
Pressemitteilung vom 12.09.2025
ver.di hat heute bundesweit Forderungen an die Finanzministerien in Bund und Ländern übergeben, um die System-Krise der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland zu überwinden. In Baden-Württemberg protestierten heute Mittag betroffene Beschäftigte in Stuttgart, um auf die dramatische Situation für Beschäftigte und damit auch Kinder, Jugendliche und ihre Familien aufmerksam zu machen.
Das Netz ist voller trauriger Fälle verstorbener Kinder aus ganz Deutschland, deren Tod im häuslichen Umfeld "stattgefunden" hat.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:21
Zitat von EdnaEdna schrieb:Deine Klatschpresse sollte mal in rechtliche Schulung gehen.
Also den Kurier und Standart als Klatschpresse zu bezeichnen, finde ich richtig frech. Und glaubst du, auch nur irgend eine Zeitung würde jemanden des Verdachtes des Totschlages bezichtigen, wenn nicht der Verdacht eined vorsätzlichen Verbrechens vorliegt. Das wissen ja selbst Regional- und Hobbyreporter, die für kleine Ortszeitungen schreiben.

Aber so große Medien wie den Kurier und den Standart als Klatschpresse zu bezichtigen und indirekt der Verleumdung, finde ich bezeichnend. Da muss man nichts mehr dazu sagen.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:23
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich glaube nicht, dass man das wording des (österreichischen) Kuriers oder Standards so genau nehmen kann.
Das glaube ich schon. Jemanden zu Untecht des Totschlags zu verdächtigen ist eine Verleumdung und strafbar. Außerdem lässt sich dem Wortlaut eindeutig entnehmen, dass die Berichte Mitteilungen der Polizei wiedergeben.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:24
Zitat von ShilohShiloh schrieb:schrieb doch bereits, dass es aktuell weder offizielle Hinweise auf eine fahrlässige noch auf eine vorsätzliche Tötung gibt.
Die Zeit schreibt es auch.
Die 32-Jährige wird verdächtigt, ihren drei Monate alten Jungen getötet zu haben, wie die Polizei mitteilte. Neue Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchung hätten diesen Verdacht bekräftigt. Gegen die Frau sei Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden.
Ich gehe davon aus, dass das durchgesickert ist.

https://www.zeit.de/news/2026-06/26/mutter-soll-baby-getoetet-haben-32-jaehrige-in-haft
Zitat von EdnaEdna schrieb:Die Obduktion hat einen VERDACHT auf ein Tötungsdelikt ergeben. Es ist anscheinend nicht so wichtig, hier bei den Fakten zu bleiben.
Dann geh doch mit gutem Beispiel voran, wenn du schon soviel Wert auf das richtige wording legst.

Es geht um einen dringenden Tatverdacht, das heißt es liegen Anhaltspunkte vor, es handelt sich nicht um Vermutungen, Spekulationen oä. Mit hoher
Wahrscheinlichkeit hat der/die Beschuldigte die Tat begangen.


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