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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

643 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:25
Zitat von Gast009Gast009 schrieb:Das Obduktionsergebnis hat auf alle Fälle ergeben, dass der Säugling keines natürlichen Todes gestorben ist, dieses Wissen reicht völlig aus.
Das Obduktionsergebnis hat ergeben, dass ein solcher Verdacht vorliegt.
Ein geschickter Verteidiger wird womöglich ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Alles schon erlebt.
Wir haben noch nicht mal eine Anklage.


Wem vertrauen wir jetzt mehr?

Dem Pressportal der deutschen Polizei
oder
einem österreichischen Printmedium?


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:26
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Und glaubst du, auch nur irgend eine Zeitung würde jemanden des Verdachtes des Totschlages bezichtigen, wenn nicht der Verdacht eined vorsätzlichen Verbrechens vorliegt.
Finde gut, dass du es geschafft hast, den "Verdacht" endlich Mal mit zu nennen!
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Es geht um einen dringenden Tatverdacht, das heißt es liegen Anhaltspunkte vor, es handelt sich nicht um Vermutungen, Spekulationen oä. Mit hoher
Wahrscheinlichkeit hat der/die Beschuldigte die Tat begangen.
Das habe ich niemals bestritten. Im Gegenteil. Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich das Gefühl habe, dass die Mutter es selbst gewesen ist. An keinem einzigen Punkt habe ich gesagt, dass ich was anderes denke. Ob sie es war uns aus welchen Gründen sie es getan hat, das werden die Ermittlungen und die Gerichtsverhandlung klären und nicht wir. Das sehen hier aber offensichtlich einige anders


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:26
Zitat von ShilohShiloh schrieb:"Habe ... getötet" kann fahrlässig oder vorsätzlich sein. Du kannst die sichere Info "vorsätzlich" daraus nicht ziehen.
Bei Totschlag liegt ja oft auch wenn überhaupt bedingter Vorsatz vor.
Zitat von Gast009Gast009 schrieb:
Zitat von Nev82Nev82 schrieb:etc
Du brauchst auch nicht das Obduktionsergebnis zu kennen. Wichtig ist, dass es die Ermittler und die Rechtsmediziner kennen, und dass die EB sie aufgrund diesem in U-Haft genommen hat.
Bei einer Obduktion gibt es meist gleich ein vorläufiges Ergebnis, das mündlich mitgeteilt wird.
In der Regel ist der polizeiliche Sachbearbeiter bei der Sektion anwesend, manchmal ist auch jemand von der Staatsanwaltschaft dabei (selten).
Bis der Bericht dann dann geschrieben ist, dauert es meist ein bisschen. In der Regel wird dieser vom Erstobduzenten diktiert und dann verschriftet.
Feingewebliche biologische/chemische/toxikologische Untersuchungen, die in Auftrag gegeben werden, dauern meist ein bisschen länger.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich empfinde gerade das Herunterspielen der Tat, indem versucht wird, sich erklärende Entschuldigungen oder entschuldigende Erklärungen aus den Fingern zu saugen, ohne dass es auch nur die geringsten Anzeichen gibt, dass diese zutreffen könnten, als rein emotions-getrieben.
Es ist so: als Ermittlungsbeamter muss man alle wesentlichen Umstände einer Straftat zu eruieren:

- den objektiven Tatbestand durch Tatortaufnahme, Obduktion, Ermittlungen im Umfeld (Kinderarzt, evtl. involvierte Institutionen Jugendamt, Auskunftspersonen etc.)

- den subjektiven Tatbestand. D.h. alle persönlichen Faktoren, die Täter und Opfer betreffen, offen zu legen.
Alkoholismus würde da z.B. mit rein spielen, wie auch viele andere Umstände.
Das setzt voraus, dass die beschuldigte Person eine Aussage macht. In der Regel erfolgt in solchen Fällen eine Einlassung über einen Verteidiger.
Zudem wird in solchen Fällen ein Gerichtspsychologe bestellt, der ein Gutachten erstellt.
Das alles dauert Monate.
Eine spätere Strafzumessung vom Gericht (hier wäre wohl das Landgericht zuständig) erfolgt auf ebendieser Grundlage. Es kann z.B. Rechtfertigungsgründe geben, sowie Schuldausschließungsgründe.
Das muss alles in Ruhe geklärt werden.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:bei einem Fahrlässigkeitsdelikt mangelt meistens an der Verhältnismäßigkeit
Das kommt darauf an. Auch bei einer Fahrlässigen Tötung ist der "Erfolg" der Tod eines oder mehrerer Menschen.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Unfallereignis
Das wäre dann ja ebenfalls ein nicht natürlicher Tod und es müsste untersucht werden, ob jemand hierfür verantwortlich sein könnte.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:27
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:dass die Angaben der Nachbarn aussagekräftiger sind, als die Aussage des JA, wonach „es keine Hinweise auf Kindeswohlgefährdung gab“.
Wir wissen nicht mall, was die Nachbarin tatsächlich gesagt hat
Zitat von ChriRiChriRi schrieb: Die Nachbarn sind täglich live vor Ort und können über ihre Wahrnehmungen berichten.
Über diese Wahrnehmungen sollten sie dann zu allererst dem Jugenadamt berichten und nicht irgendwelchen sensationslüsternen Reporter:innen.

Woher soll das Jugendamt sonst wissen, was dort alltäglich vor Ort los ist.

Das JA braucht,um eingreifen zu können entsprechende Informationen und die lagen ganz offensichtlich nicht vor.
Offenbar war die Whg, falls es eine Hausbesuch gab, ausreichend sauber und baby geeignet und die Mutter hat zunächst offenbar auch nicht den Eindruck einer inkompetenten Alkoholabhängigen gemacht.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Im Gerichtsverfahren sind das dann Zeugen und nicht „irgendwelche Nachbarn“.
Im Gericht werden die sich dann genau der Frage stellen müssen, warum haben sie weder Polizei noch JA informiert, wenn es denn wirklich so schlimm war.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Wenn das JA ohnehin schon involviert und vor Ort war, wem hätten die Nachbarn dann Meldung über die Zustände machen sollen? Eine Anzeige bei der Polizei (...)
Woher weißt du denn, ob die Nachbarin überhaupt weiß, dass das Jugendamt involviert war?
Und ja, natürlich, wenn es wirklich will zugeht, muss man trotzdem das Jugendamt informieren.
Oder die Polizei
Die kommen auch bei Ruhestörungen oder ähnlichem. Und werden auch entsprechend tätig, wenn ein Säugling vor Ort ist und die Situation tatsächlich akut gefährden für das Baby ist.
Und auf jeden Fall liegt das Protokoll am nächsten Tag auf dem Tisch des Jugendamtes und es kann dann tätig werden, und zwar auch mit anderen Maßnahmen als frühen Hilfen, die keine Maßnahmen sind, um akute Kindeswohlgefährdungen abzuwenden.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Ich kann nicht nachvollziehen, warum man die Mutter unter all diese Umständen immer wieder in Schutz nimmt und den Totschlag an dem wehrlosen, schutzbedürftigen Baby entschuldigt, mit der Behauptung, es sei keine Entschuldigung, sondern nur eine Erklärung für die Tat. Inhaltlich sind aber all diese Erklärungen in Wahrheit Entschuldigungen.
Wer nimmt die denn in Schutz?
Die Diskussion ist hier auf den letzten Seiten unangenehm ausgeartet.
Nach meinem Eindruck wurden mir tatsächlich @Edna die Worte im Munde verdreht.
Völlig unnötig und tut der Diskussion insgesamt auch nicht gut.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:28
Zitat von EdnaEdna schrieb:Finde gut, dass du es geschafft hast, den "Verdacht" endlich Mal mit zu nennen!
Eigentlich müsste schreiben im Konjunktiv genügen. Aber wenn du nicht verstehst, was Konjunktiv bedeutet, kann ich auch nichts machen.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:34
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Eigentlich müsste schreiben im Konjunktiv genügen. Aber wenn du nicht verstehst, was Konjunktiv bedeutet, kann ich auch nichts machen.
Der Konjunktiv ist hier eigentlich relativ wurscht. Weil die Obduktion nicht feststellen kann, dass die Mutter das Kind getötet hat, sondern lediglich, dass das Kind keiner natürlichen Ursache gestorben ist. Daraus ergibt sich dann der Verdacht eines Tötungsdelikts, ggf. durch die Ermittlungen festgestellt, durch die Mutter.

Warum muss so ein Unsinn hier diskutiert werden? Es geht immer noch um den Tod eines Kindes. Gerade mal 3 Monate alt. Können wir uns nicht alle Mal an die Fakten halten anstatt irgendwelche Behauptungen in den Raum zu stellen ohne sie als eigene Meinung, Vermutungen, Verdacht oder Ähnliches zu Kennzeichnen?


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:40
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Über diese Wahrnehmungen sollten sie dann zu allererst dem Jugenadamt berichten und nicht irgendwelchen sensationslüsternen Reporter:innen.

Woher soll das Jugendamt sonst wissen, was dort alltäglich vor Ort los ist.
Einfach bei den Nachbarn fragen. Oder unangekündigt vorbeikommen.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Das JA braucht,um eingreifen zu können entsprechende Informationen und die lagen ganz offensichtlich nicht vor.
Offenbar war die Whg, falls es eine Hausbesuch gab, ausreichend sauber und baby geeignet und die Mutter hat zunächst offenbar auch nicht den Eindruck einer inkompetenten Alkoholabhängigen gemacht.
Woher weißt du das?
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Im Gericht werden die sich dann genau der Frage stellen müssen, warum haben sie weder Polizei noch JA informiert, wenn es denn wirklich so schlimm war.
Nein, es gibt für Nachbarn keine Anzeigepflicht.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Woher weißt du denn, ob die Nachbarin überhaupt weiß, dass das Jugendamt involviert war?
Und ja, natürlich, wenn es wirklich will zugeht, muss man trotzdem das Jugendamt informieren.
Oder die Polizei
Die kommen auch bei Ruhestörungen oder ähnlichem. Und werden auch entsprechend tätig, wenn ein Säugling vor Ort ist und die Situation tatsächlich akut gefährden für das Baby ist.
Und auf jeden Fall liegt das Protokoll am nächsten Tag auf dem Tisch des Jugendamtes und es kann dann tätig werden, und zwar auch mit anderen Maßnahmen als frühen Hilfen, die keine Maßnahmen sind, um akute Kindeswohlgefährdungen abzuwenden.
Das haben wir schon durchdiskutiert.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:44
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber wenn genauso ins Blaue hinein eine ganze Latte von "Erklärungen" rausgehauen werden, die allesamt das Verhalten der Mutter entschuldigen, zumindest aber ihre Verantwortung für den Tod des Kindes herunterdpielen, dann ist das in Ordnung?
Das mit der "Entschuldigung" ist deine Interpretation. Aus meiner Sicht hat niemand hier versucht, eine Entschuldigung zu finden. Fakt ist doch, die Ermittlungen stehen erst ganz am Anfang. Niemand hier weiß bisher etwas über den Tathergang. Und du schreibst wieder etwas aus meiner Sicht problematisches:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:ihre Verantwortung für den Tod des Kindes
Das ist noch kein Faktum, dass sie eine Verantwortung für den Tod des Kindes hat. Was, wenn sich herausstellt, dass der Tod schon vor dem Tag des Verschwindens eingetreten ist und eventuell andere Personen als die Mutter für den Tod verantwortlich sind und sie möglicherweise "nur" das Verschwinden des Kindes organisiert hat? Das wäre dann wahrscheinlich Beihilfe zum Mord oder Totschlag, natürlich genauso verwerflich. Und das sind jetzt keine Verdächtigung meinerseits, sondern ich möchte auf die aktuell komplett unklare Situation hinweisen, wie sich alles zugetragen hat.

Ich verstehe, dass der Tod eines wehrlosen Säuglings schockiert. Aber sich jetzt auf die Tatverdächtige zu stürzen und ihr schon mal das Vernichten eines Menschenlebens vorzuwerfen, das ist weit drüber aus meiner Sicht. Wir müssen einfach Geduld haben, was die Ermittlungen zutage fördern.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:47
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Das glaube ich schon. Jemanden zu Untecht des Totschlags zu verdächtigen ist eine Verleumdung und strafbar. Außerdem lässt sich dem Wortlaut eindeutig entnehmen, dass die Berichte Mitteilungen der Polizei wiedergeben.
Die Zeitungen entnehmen as offenbar der APA, die sich wiederum auf den Artikel der Polizei stützt. Es kommen sehr oft auch bei seriösen Medien begriffliche Unsauberkeiten vor, die medienrechtlich nicht in Ordnung sind. Aber ich denke nicht, dass ein österreichisches Medium über mehr Insiderinformationen verfügt als die Polizei erkennbar veröffentlichen möchte. Ich denke eher an Folgefehler/Abschreibfehler.

Ich vermute auch ein Vorsatzdelikt, aber so lange man (wir) die Ursache nicht kennt, wissen wir es eben nicht. Es ist so vieles denkbar (wenngleich nicht alles gleich wahrscheinlich), sie könnte das Kind ja zB im Rausch oder sonst fallengelassen haben, sie könnte es im Schlaf erdrückt haben. Das wäre dann eben ein Fahrlässigkeitsdelikt. Zur Ursache haben sich weder Polizei noch ein seriöses oder unseriöses Medium mWn bislang geäußert.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:48
Zitat von EdnaEdna schrieb:Weil die Obduktion nicht feststellen kann, dass die Mutter das Kind getötet hat, sondern lediglich, dass das Kind keiner natürlichen Ursache gestorben ist.
Deshalb heißt es ja auch
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:
Die 32-Jährige wird verdächtigt, ihren drei Monate alten Jungen getötet zu haben, wie die Polizei mitteilte. Neue Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchung hätten diesen Verdacht bekräftigt. Gegen die Frau sei Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden.
Die Ergebnisse der Obduktion stehen ja nicht im luftleeren Raum, es gab ja bereits vorher Ermittlungsergebnisse. Diese wurden bekräftigt.

https://www.zeit.de/news/2026-06/26/mutter-soll-baby-getoetet-haben-32-jaehrige-in-haft


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:52
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Es kommen sehr oft auch bei seriösen Medien begriffliche Unsauberkeiten
Das ist keine begriffliche Unsauberkeit, das ist Verleumdung, wenn es nicht so von der Polizei kommuniziert wurde. Da sich die Artikel ja auf Aussagen der Polizei beziehen.

Das wurde nicht nur vom Kurier so berichtet, sonder auch vom Standart und der Zeit.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:52
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Die Ergebnisse der Obduktion stehen ja nicht im luftleeren Raum, es gab ja bereits vorher Ermittlungsergebnisse. Diese wurden bekräftigt.
Ich habe auch nichts anderes gesagt... Ich weiß langsam wirklich nicht mehr, was ich dazu sagen soll.

Ich habe lediglich auf eine Aussage reagiert, dass die Obduktion ergeben hätte, die Mutter habe das Kind getötet.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Haftbefehl wurde erlassen, weil Obduktionserhebnis ergeben hat, die Mutter habe ihr Kind getötet und nicht weil das Obduktionsergebnis war, dass ein plötzlicher Kindstod oder ein Unfallgeschehen dem Tod zu Grunde lag.
Zitat von EdnaEdna schrieb:Der Konjunktiv ist hier eigentlich relativ wurscht. Weil die Obduktion nicht feststellen kann, dass die Mutter das Kind getötet hat, sondern lediglich, dass das Kind keiner natürlichen Ursache gestorben ist. Daraus ergibt sich dann der Verdacht eines Tötungsdelikts, ggf. durch die Ermittlungen festgestellt, durch die Mutter.
Und wenn man meinen gesamten Absatz zitiert hätte, wäre das auch klar geworden.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:53
Zitat von K.VinskiK.Vinski schrieb:Du wohnst nicht in einer 18.000 Seelen Stadt.

Doch, man kennt den örtlichen Gerichtsvollzieher, Leute vom Jugendamt und den Kammerjäger.
Nicht jede:r kennt jede:n
Auch in einer 18.000 EW Stadt muss man nicht zwingend wissen, dass die Nachbar:innrn Kontakt mit dem JA haben.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Es hätte nur dazu geführt, dass der gleiche zuständige Sachbearbeiter einmal mehr bei der Mutter aufgeschlagen wäre, wieder Du,du,du gemacht hätte und sie ihm einen vorgeheult hätte, wir bösartig verlogen die Nachbarn sind, die behaupten, sie sei nicht nett genug zu ihrem Kind.
Das ist eine unfassbar unsachliche und unzutreffende Behauptung.
Wenn es Anlass zu Verdacht auf KWG gegeben hätte, hätte ein Schutzkonzept erstellt werden müssen und das umfasst deutlich mehr als "du, du, du"
Kein:e Jugendamtsmitarbeiter:in möchte mit einem getöteten Baby in Verbindung gebracht werden oder gar vor Gericht stehen, schon deshalb wird bei so jungen Babies ganz genau hingeschaut, wenn es Anlass gibt.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich empfinde gerade das Herunterspielen der Tat,
Niemand hier spielt die Tötung des Babies runter.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Einfach bei den Nachbarn fragen.
Informier dich bitte über die Arbeit der Jugendämter und auch über den rechtlichen Rahmen.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Oder unangekündigt vorbeikommen.
Informier dich bitte über die Arbeit der Jugendämter und auch über den rechtlichen Rahmen.
Für einen unangekündigten Hausbesuch braucht es einen Grund bzw Anlass. Lag offenbar nicht vor
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Nein, es gibt für Nachbarn keine Anzeigepflicht.
Das habe ich nicht behauptet
Bitte nichts in meine Beiträge wild rein interpretieren.

Bei Gericht werden Fragen gestellt.
Von StA, Richterinnrn und Anwältinnen.
Das ist Fakt
Natürlich müssen sich Zeuginnen auch die Frage gefallen lassen müssen, warum sie nicht gehandelt haben, wenn es drnn wirklich so schlimm war.
Oder ob es vielleicht doch nicht so schlimm war.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Das haben wir schon durchdiskutiert.
Offenbar ohne Erkenntnisgewinn
Btw bist du auch nicht der Dikussionsleiter, also verzichte gerne auf solche Hinweise an mich.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:57
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb:Das ist noch kein Faktum, dass sie eine Verantwortung für den Tod des Kindes hat
Du tust gerade so, als wenn ein Richter aus Jux und Dollerei bei jemandem U-Haft anordnet.
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb:Was, wenn sich herausstellt, dass der Tod schon vor dem Tag des Verschwindens eingetreten ist und eventuell andere Personen als die Mutter für den Tod verantwortlich sind und sie möglicherweise "nur" das Verschwinden des Kindes organisiert hat?
Und sie deckt dann den wahren Täter, auch auf die Gefahr hin, dass sie dafür in den Knast geht?

Es wurde doch bereits ausgeschlossen, dass es sich "nur" um die Vortäuschung einer Straftat handelt. Außerdem wäre bei der Obduktion aufgefallen, wenn das Kind schon länger tot gewesen wäre.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 14:58
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Btw bist du auch nicht der Dikussionsleiter, also verzichte gerne auf solche Hinweise an mich
Wenn du lesen würdest, müsste ich dich nicht darauf hinweisen. Ich werde hier nicht alles wiederholen, nur weil du Mitten in der Diskussion einsteigst und die vorherigen Beiträge nicht liest.
Wenn dir meine Hinweise nicht passen, dann ignoriere meine Beiträge und schreib mich nicht an. SNS


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 15:04
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Ich werde hier nicht alles wiederholen, nur weil du Mitten in der Diskussion einsteigst und die vorherigen Beiträge nicht liest.
Ich habe die Beiträge gelesen und festgestellt, dass du und andere keine Kenntnis über die Arbeit des JA haben und hier eine Menge unzutreffendes Zeugs raushauen.
Es ist auch völlig unnötig, dass du alles wiederholst, da es überwiegend kenntnisloses, aufgeregtes echauffieren ohne Substanz ist.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 15:09
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Du tust gerade so, als wenn ein Richter aus Jux und Dollerei bei jemandem U-Haft anordnet.
Ich tue gerade so, dass U-Haft ungleich Verurteilung ist.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Und sie deckt dann den wahren Täter, auch auf die Gefahr hin, dass sie dafür in den Knast geht?
Ich denke, diese Frage ist nicht zielführend, denn sie würde wahrscheinlich auch für Beihilfe in den Knast gehen. Wie sie sich verhalten wird, werden wir noch sehen.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Außerdem wäre bei der Obduktion aufgefallen, wenn das Kind schon länger tot gewesen wäre.
Wurde der genaue oder angenommene Todeszeitpunkt laut Obduktion schon bekanntgegeben? Ich habe nichts dergleichen gesehen.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Es wurde doch bereits ausgeschlossen, dass es sich "nur" um die Vortäuschung einer Straftat handelt.
Ja, das bestreite ich ja auch nicht.


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um 15:11
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich habe die Beiträge gelesen und festgestellt, dass du und andere keine Kenntnis über die Arbeit des JA haben und hier eine Menge unzutreffendes Zeugs raushauen.
Es ist auch völlig unnötig, dass du alles wiederholst, da es überwiegend kenntnisloses, aufgeregtes echauffieren ohne Substanz ist.
Das JA wird sich die Frage stellen lassen müssen, warum ein Baby zu Tode kam, das vom JA betreut wurde. Und wenn ich mich über die Tötung eines Babys und die bekannten Umstände dazu echauffiere, anstatt wie viele hier die Mutter in Schutz zu nehemen, so ist das meine Sache.


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Verdacht auf Tötung durch eigene Mutter: Säugling in Renningen tot aufgefunden

um 15:20
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Dann hätte das Obduktionsergebnis aber nicht den Verdacht ergeben, dass die Mutter ihr Kind getötet hat, sondern, dass „kein Fremdverschulden festgestellt werden konnte“ oder ein „Unfallereignis dem Ableben zu Grunde liegt“ oä. Und das wäre dann auch so kommuniziert worden.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Warum sollte deiner Meinung nach bei dem Verdacht einer z.B. fahrlässigen Tötung kommuniziert werden, dass "kein Fremdverschulden festgestellt werden konnte" oder "ein Unfallereignis dem Ableben zugrunde liegt", solange die Ermittlungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind?
Zitat von nairobinairobi schrieb:
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Unfallereignis
Das wäre dann ja ebenfalls ein nicht natürlicher Tod und es müsste untersucht werden, ob jemand hierfür verantwortlich sein könnte.
@
nairobi
Eben, genau das. Das "Unfallereignis" kam von @ChriRi als Beispiel und ich hatte es nur wiederholt bzgl. meiner Frage, warum dies bei anscheinend noch nicht abgeschlossen Ermittlungen aktuell schon benannt werden muss. Und "Kein Fremdverschulden festgestellt" (s.o.a.Beitrag von @ChriRi) macht hier aufgrund der Obduktion eh' keinen Sinn. Egal, ob eine Tötung durch Dritte fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Das Ergebnis ist dasselbe.
Zitat von nairobinairobi schrieb:
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:bei einem Fahrlässigkeitsdelikt mangelt meistens an der Verhältnismäßigkeit
Das kommt darauf an. Auch bei einer Fahrlässigen Tötung ist der "Erfolg" der Tod eines oder mehrerer Menschen.
Eben. Das Ergebnis bleibt halt gleich. Ausschlaggebend ist die Ursache (bei Fahrlässigkeit) bzw. das Motiv (bei Vorsatz).


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um 15:20
Man mag hier gerne darauf rumreiten, dass von dem Wortlaut der Pressemitteilung auch eine fahrlässige Tötung erfasst wäre, die faktische Wahrscheinlichkeit, dass wegen einer solchen U-Haft angeordnet werden würde, tendiert aber gegen Null.


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