Shiloh schrieb:"Habe ... getötet" kann fahrlässig oder vorsätzlich sein. Du kannst die sichere Info "vorsätzlich" daraus nicht ziehen.
Bei Totschlag liegt ja oft auch wenn überhaupt bedingter Vorsatz vor.
Gast009 schrieb:
Nev82 schrieb:etc
Du brauchst auch nicht das Obduktionsergebnis zu kennen. Wichtig ist, dass es die Ermittler und die Rechtsmediziner kennen, und dass die EB sie aufgrund diesem in U-Haft genommen hat.
Bei einer Obduktion gibt es meist gleich ein vorläufiges Ergebnis, das mündlich mitgeteilt wird.
In der Regel ist der polizeiliche Sachbearbeiter bei der Sektion anwesend, manchmal ist auch jemand von der Staatsanwaltschaft dabei (selten).
Bis der Bericht dann dann geschrieben ist, dauert es meist ein bisschen. In der Regel wird dieser vom Erstobduzenten diktiert und dann verschriftet.
Feingewebliche biologische/chemische/toxikologische Untersuchungen, die in Auftrag gegeben werden, dauern meist ein bisschen länger.
Grillage schrieb:Ich empfinde gerade das Herunterspielen der Tat, indem versucht wird, sich erklärende Entschuldigungen oder entschuldigende Erklärungen aus den Fingern zu saugen, ohne dass es auch nur die geringsten Anzeichen gibt, dass diese zutreffen könnten, als rein emotions-getrieben.
Es ist so: als Ermittlungsbeamter muss man alle wesentlichen Umstände einer Straftat zu eruieren:
- den objektiven Tatbestand durch Tatortaufnahme, Obduktion, Ermittlungen im Umfeld (Kinderarzt, evtl. involvierte Institutionen Jugendamt, Auskunftspersonen etc.)
- den subjektiven Tatbestand. D.h. alle persönlichen Faktoren, die Täter und Opfer betreffen, offen zu legen.
Alkoholismus würde da z.B. mit rein spielen, wie auch viele andere Umstände.
Das setzt voraus, dass die beschuldigte Person eine Aussage macht. In der Regel erfolgt in solchen Fällen eine Einlassung über einen Verteidiger.
Zudem wird in solchen Fällen ein Gerichtspsychologe bestellt, der ein Gutachten erstellt.
Das alles dauert Monate.
Eine spätere Strafzumessung vom Gericht (hier wäre wohl das Landgericht zuständig) erfolgt auf ebendieser Grundlage. Es kann z.B. Rechtfertigungsgründe geben, sowie Schuldausschließungsgründe.
Das muss alles in Ruhe geklärt werden.
ChriRi schrieb:bei einem Fahrlässigkeitsdelikt mangelt meistens an der Verhältnismäßigkeit
Das kommt darauf an. Auch bei einer Fahrlässigen Tötung ist der "Erfolg" der Tod eines oder mehrerer Menschen.
Shiloh schrieb:Unfallereignis
Das wäre dann ja ebenfalls ein nicht natürlicher Tod und es müsste untersucht werden, ob jemand hierfür verantwortlich sein könnte.