GrafOskar schrieb:Mir ist nicht klar welche Handhabe die Polizei derzeit hat um die Vermisste zu finden
Ich war bis April letzten Jahres selber noch Polizeibeamter in Bayern, hatte aber nie mit Vermissten zu tun, daher kann ich nur eine Einschätzung geben, die aber auch total falsch sein kann. Vielleicht kann
@Rick_Blaine hier etwas dazu sagen und mich ggf verbessern.
Auch das PAG (Polizeiaufgabengesetz) in Bayern kennt die Maßnahme zB der Datenerhebung (Art. 30 - 32a) und des Eingriffes in den Telekommunikationsbereich (Art. 42). Beide Artikel greifen, wenn sich die "Gefahrenabwehr auf ein bedeutendes Rechtsgut bezieht". Die bedeutenden Rechtsgüter sind in Art 11 und 11a definiert. Dort sind auch Leben, Gesundheit und Freiheit aufgeführt. Also braucht es erstmal keine konkreten Anhaltspunkte für ein Verbrechen für die Ergreifung solcher Maßnahmen, sonst wären wir hier eh im StPO-Bereich.
Aber ob es ausreicht, dass wenn sich eine Person einfach nicht mehr meldet, um sofort von einer Gefahr für Leben und Gesundheit auszugehen, kann ich eben nicht beurteilen, da ich wie gesagt, nie mit Vermissten zu tun hatte. Man darf halt nicht außer Acht lassen, dass CS 25 Jahre alt ist und im Prinzip machen kann was sie will, von daher würde ich es eher sogar verneinen... aber wie gesagt, vllt kann der verlinkte User Rick_Blaine da juristisch ein wenig mehr sagen.
nortsyd schrieb:Blöde Frage: Darf die Polizei überhaupt ihre Handydaten abrufen nach 2 Wochen? Bzw. sind die dann noch verfügbar?
Dürfen schon, die Antwort wird nur in der Regel sehr ernüchternd ausfallen ;-).
@robix In deiner Polizeimeldung auf der ersten Seite steht, dass sie in den Tagen vor Ihrem Verschwinden auf der Wettersteinspitze war. Dann wäre sie angeblich lt Chatgpt am 06.09. nochmals hochgegangen...