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Der Fall Harry Wörz

126 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Harry Wörz, Versuchter Totschlag ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 08:59
https://podcast-player.audiocon.de/index.html?ID=145&spotify=https%3A%2F%2Fopen.spotify.com%2Fshow%2F1hvrOvBJIRoe1fbKVkqVE6&deezer=https%3A%2F%2Fwww.deezer.com%2Fen%2Fshow%2F336072&itunes=https%3A%2F%2Fitunes.apple.com%2Fde%2Fpodcast%2Fverbrechen-von-nebenan-true-crime-aus-der-nachbarschaft%2Fid1449598446%3Fmt%3D2&showAll=true&subscribe=true&color=e10006&fbclid=IwAR2dUZ3JQD_qaTndxN7K6ucF8zS3hpB2PwqcEK913qHKD5UjelQ7kOY7dH8

Unter Nr. 19 ist der Podcast über den Fall Wörz. Er wird freigesprochen aber die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger wollen ihn schuldig sehen. Warum wird so etwas nicht unter Strafe gestellt, jemanden zu unrecht das Leben schwer machen. Könnte Wörz nicht Schmerzensgeld fordern? Aber dazu wird er wohl keine Lust mehr haben.

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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 11:16
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Er wird freigesprochen aber die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger wollen ihn schuldig sehen. Warum wird so etwas nicht unter Strafe gestellt, jemanden zu unrecht das Leben schwer machen.
Die Sache ist ja rechtskräftig entschieden. Und so einfach war es ja auch wieder nicht.

Es war vermutlich eine Beziehungstat. Und der Täter war ein Mann. Also entweder Harry Wörz oder Liebhaber Thomas H. Kollege Thomas H. hätte zwar das nachvollziehbarere Motiv gehabt. Aber die DNA-Mischspuren in den Handschuhen deuteten in Richtung Harry Wörz. Zu Unrecht, wie das LG Mannheim 2009 meinte. Die StA blieb allerdings bis zum letzten BGH-Entscheidung 2011 bei ihrer Auffassung. Ob die sachbearbeitenden Staatsanwälte auch davon überzeugt waren, ist allerdings fraglich:
Neuneinhalb Jahre Freiheitsstrafe hatte Staatsanwalt Zinkgräf in Mannheim beantragen müssen, was ihm sichtlich peinlich gewesen zu sein schien.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/freispruch-im-fall-harry-woerz-triumph-des-richters-a-656792.html

Ausgehend von der Prämisse "Thomas H. oder Harry W. einer von beiden muss es gewesen sein - und dann spricht mehr für Harry W." kann man das. Und der BGH hat den ersten Freispruch für Wörz auch wieder aufgehoben und auf eine Verurteilung gedrängt. Diesem Votum fühlte sich die StA wohl verpflichtet. Allerdings muss man dann schon beide Augen vor der Tatsache verschließen, dass die Indizien für eine Täterschaft Harry Wörz' bei kritischer Betrachtung nur einen diffusen Verdacht hergeben.

Einen Schmerzensgeldanspruch bei falscher Beschuldigung durch staatliche Behörden gibt es nicht, so lange diese nicht schuldhaft (z.B. wider besseren Wissens) verursacht worden ist (Grundsätze der Amtshaftung).

Die StA Mannheim war es im Übrigen auch, die auf Biegen und Brechen die Verurteilung von Jörg Kackelmann wegen Vergewaltigung betrieben und gefordert hat. Auch da waren die Schlussplädoyers der Staatsanwälte nur noch peinlich. Gut möglich, dass gerade diese StA ein Problem mit den Anforderungen an die Beweisführung hat.


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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 14:07
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber die DNA-Mischspuren in den Handschuhen deuteten in Richtung Harry Wörz
Diese DNA-Spuren konnten aber nicht eindeutig festgestellt werden und auch nicht, ob die tatrelevant gewesen wären. Außerdem hat der Richter sogar ins Urteil mit aufnehmen lassen, dass nach Aktenlage sehr wohl der Liebhaber als Täter in Frage kommt. Dann wurde noch einmal 3 Jahre gegen den ermittelt und natürlich nichts gefunden. Der hätte auch eher ein Motiv. Nämllich dass seine Ehefrau etwas gegen das auf einmal hat.


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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 14:28
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Diese DNA-Spuren konnten aber nicht eindeutig festgestellt werden und auch nicht, ob die tatrelevant gewesen wären.
Das LG beschäftigte sich recht intensiv mit den DNA-Spuren. Die Mischspuren (auch DNA des Opfers) erlaubten nur eine Zuordnung mit beschränkter Wahrscheinlichkeit. Das LG meinte zudem, die Einmal-Handschuhe könnten aus der gemeinsamen Ehewohnung stammen und bereits mit Wörz' DNA kontaminiert gewesen sein.
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Außerdem hat der Richter sogar ins Urteil mit aufnehmen lassen, dass nach Aktenlage sehr wohl der Liebhaber als Täter in Frage kommt.
Leider habe ich das Urteil von 2009 nicht im Netz gefunden, nur das von 2005. Da wird zu einer möglichen Täterschaft des H. kaum etwas ausgeführt.


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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 14:39
Zitat von monstramonstra schrieb:Leider habe ich das Urteil von 2009 nicht im Netz gefunden, nur das von 2005. Da wird zu einer möglichen Täterschaft des H. kaum etwas ausgeführt
Das ist im Podcast zu finden. Die dürften dort das Urteil gesehen haben. Das schärfste ist auch noch, dass man den Liebhaber als Täter ausgeschlossen hat, weil er "nach der Tat" wohl keinen Sex mit seiner Frau gehabt haben könnte. Irre sage ich nur.
Hätte der Vater nicht Schmerzensgeld verlangt, säße Wörz heute noch!


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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 15:11
Der BGH hat sich in seiner abschließenden Entscheidung dazu ausgelassen (Hervorhebungen durch mich):
In der Gesamtschau sieht das Landgericht schließlich eine Begehung der Tat durch den Angeklagten zwar als möglich, aber eher als fernliegend an. Eine Täterschaft von T. H. sei nicht auszuschließen, aus Sicht der Strafkammer sogar wahrscheinlich.
"Möglich", "fernliegend", "nicht auszuschließen" und "wahrscheinlich" sind Begriffe, die Juristen verwenden, um einen bestimmten Grad an Wahrscheinlichkeit (irgendwo zwischen 50% und 10%) festzulegen.
T. H. wurde als Zeuge gehört. Als Beschuldigter strafprozessual wirksam verteidigen konnte er sich in dieser Position gegen die Feststellung und Bewertung der entsprechenden Indizien seitens der Strafkammer nicht. Die von der Strafkammer insoweit gezogenen Schlüsse sind zwar möglich, aber deswegen noch nicht zwingend. Die Ehefrau von T. H. - von der er auch nicht lassen konnte - hatte ihm um etwa 23.00 Uhr gedroht, wenn er jetzt zu seiner Freundin gehe, sei Schluss. Dass er trotz des Entdeckungsrisikos aus dem Bett schlich, um zu A. Z. zu fahren, und seine Ehefrau dies dann tatsächlich nicht bemerkte, ist jedenfalls nicht ausgeschlossen.
Das klingt jetzt nicht danach, als ob der BGH das Szenario für sehr wahrscheinlich hält. "Nicht ausgeschlossen" ist ziemlich schwach. Vielmehr lässt der BGH das Urteil des LG Mannheim nicht daran scheitern. Aus den Zeilen wird schon klar, dass es problematisch ist, einen Zeugen der Täterschaft zu bezichtigen. Das LG hat sich da 2009 wohl doch ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt. Deshalb ist es dem BGH wohl es wichtig, nochmals auf einen eigentlich selbstverständlichen Umstand hinzuweisen:
Die im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen zu einer möglichen Täterschaft des Zeugen T. H. entfalten keinerlei Wirkung darüber hinaus. Ihnen kommt nicht nur keine Bindungswirkung in anderen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren zu. Auf der Grundlage des landgerichtlichen Urteils in diesem Verfahren kann T. H. allgemein eine Schuld nicht vorgehalten werden; hiervor schützt ihn die Unschuldsvermutung.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1-254-10.php


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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 16:22
Zitat von monstramonstra schrieb:"Möglich", "fernliegend", "nicht auszuschließen" und "wahrscheinlich" sind Begriffe, die Juristen verwenden, um einen bestimmten Grad an Wahrscheinlichkeit (irgendwo zwischen 50% und 10%) festzulegen.
Aber das Gericht hätte sich doch überhaupt nicht zu einer möglichen Täterschaft äußern müssen aber es getan!


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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 16:25
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Aber das Gericht hätte sich doch überhaupt nicht zu einer möglichen Täterschaft äußern müssen aber es getan!
Müssen nicht. Es hat es aber. Die Frage ist, ob es das durfte. Denn Thomas H. konnte sich nicht verteidigen.


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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 16:30
Zitat von monstramonstra schrieb:Müssen nicht. Es hat es aber. Die Frage ist, ob es das durfte. Denn Thomas H. konnte sich nicht verteidigen.
Warum nicht? Ist es nicht oft so, dass sogar Zeugen auf einmal im Gerichtssaal verhaftet werden, weil ein gewisser Verdacht auf sie fällt. Widersprüche in den Aussagen usw.


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03.02.2020 um 16:42
Das ist möglich. Aber das ist nicht Bestandteil des Urteils.

Das Gericht kann auch einen Tatverdacht gegen einen Dritten thematisieren und als entlastendes Element für den Angeklagten werten. Es darf aber nicht darüber entscheiden. Der BGH weist deshalb auf die Unschuldsvermutung hin.

Zwischen den Zeilen - so meine Interpretation - hält der BGH die These des LG, Thomas H. wäre es gewesen, für ziemlich substanzlos. Entscheidender für den Freispruch von Harry Wörz ist im Ergebnis, dass es außer der Mischspuren-DNA und der bloßen Möglichkeit, er sei der Täter gewesen, kaum belastende Elemente gibt ("Täterschaft fernliegend").

Die Täterschaft des Thomas H. erscheint mir in gleicher Weise fernliegend. Da gibt es zwar ein mögliches Motiv, im Weiteren aber überhaupt keine Tatortspuren, die auf H. hindeuten. Deshalb musste das Ermittlungsverfahren gegen H. auch eingestellt werden.


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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 16:48
Zitat von monstramonstra schrieb:Entscheidender für den Freispruch von Harry Wörz ist im Ergebnis, dass es außer der Mischspuren-DNA und der bloßen Möglichkeit, er sei der Täter gewesen, kaum belastende Elemente gibt ("Täterschaft fernliegend").
Es gab doch auch niemals ein Motiv? Oder was hatte man da vorgebracht? Wer wird denn seine Ex umbringen, mitten in der Nacht, wenn Wörz doch längst in normalen Verhältnissen lebt, Freundin, Arbeit... und bei so einer Tat seinen Sohn verlieren würde, wenn es herauskommen würde. Er hatte doch das Umgangsrecht und was hätte sich mit einem Mord verändert daran?


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03.02.2020 um 16:58
Jemanden zu erwürgen, bedeutet, man war/ist nahe an der Person dran. Wieso sollte die Ex den Wörz so nahe an sich heranlassen, dass der Täter vermutlich von hinten, sie zu erwürgen versuchte? Wörz war doch seit einem Jahr von ihr getrennt und weinte ihr vermutlich keine Träne mehr nach. Was ja bei Männern auch nicht ungewöhnlich ist.


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03.02.2020 um 16:58
Jemanden zu erwürgen, bedeutet, man war/ist nahe an der Person dran. Wieso sollte die Ex den Wörz so nahe an sich heranlassen, dass der Täter vermutlich von hinten, sie zu erwürgen versuchte? Wörz war doch seit einem Jahr von ihr getrennt und weinte ihr vermutlich keine Träne mehr nach. Was ja bei Männern auch nicht ungewöhnlich ist.


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03.02.2020 um 17:01
Kein Motiv?

Immerhin war das Opfer die getrennt lebende Ehefrau von Harry Wörz. Sie hatte einen neuen Liebhaber. Und es gab Streit um das Umgangsrecht mit dem 2jährigen Kind. Da kann es schon ein Motiv geben: Eifersucht, Hass, Verlustängste, Ohnmacht, Hass usw.

Das Motiv bei Thomas H. war etwas konturierter, weil dieser zwischen seiner Ehefrau und seiner Geliebten stand und sich nicht entscheiden konnte. Da könnte man vermuten, er habe das Problem mit Gewalt lösen wollen. Aber ein wirklich überzeugendes Motiv ist das auch nicht.

Erwürgen ist häufig Kennzeichen einer Beziehungstat, muss es aber nicht. Das Opfer war nur leicht bekleidet (Nachthemd, keine Unterwäsche), was für eine bestimmte Vertrautheit spricht. Aber diese Vertrautheit konnte es bei beiden Männern geben. Thomas H. und Harry W. Das ist jedenfalls kein zwingender Umstand und erst recht kein Beweis.


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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 17:03
Zitat von monstramonstra schrieb:Und es gab Streit um das Umgangsrecht mit
Wo ist das nachzulesen? Bitte um Belege.


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03.02.2020 um 17:35
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Wo ist das nachzulesen? Bitte um Belege.
Urteil des LG Mannheim vom 22. Oktober 2005 (S. 8, S. 10).

https://harrywoerz.de/neuimages/lgmannheim-urteil2005.pdf (Archiv-Version vom 23.10.2020)

Sowie - kürzer - BGH:
Meinungsverschiedenheiten bestanden noch über die Ausgestaltung des Umgangsrechts des Angeklagten mit seinem Sohn.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1-254-10.php


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03.02.2020 um 22:33
Zitat von SuinxSuinx schrieb am 09.01.2017:Du mußt das alles in Relation sehen. Viele Justizopfer verlieren viel mehr und bekommen viel weniger. Ich denke da an dem Fall eines Mannes um die 40 mit Familie und Kinder, der von seiner Nichte aus Spaß beschuldigt wurde sie sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht glaubte ihr und der Mann wurde für viele Jahre ins Gefängnis gesteckt -Familie, Kinder, Freunde, Arbeit.....alles weg. Irgendwann nach vielen Jahren war die Nichte schon erwachsen und konnte nicht mehr mit Last dieser Lüge leben und gestand. Der Mann kam zwar raus aber völlig mittlos und ohne Familie und Freunde. Er bekam eine lächerliche Haftenschädigung und als er sich arbeitslos meldete um von vorne anzufangen wurde ihm seine Entschädigung auf die Sozialhilfe angerechnet und bekam gar nichts vom Amt und sollte sich erst Jahre später wieder melden -obwohl er keine Wohnung, Krankenversicherung usw hatte.

Es geht also auch ganz anders....
Falls du den Fall Amelie, ihren Vater Adolf S. und ihren Onkel Bernhard M meinst, da war es nicht so, dass sie nach vielen Jahren mit der Last nicht mehr leben konnte, sondern das auf Betreiben von engagierten Journalisten, Anwählten und Gutachtern die Wahrheit aufgedeckt wurde, obwohl sich die Justiz dagegen mit Händen und Füßen gewehrt hat.


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03.02.2020 um 22:47
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:https://podcast-player.audiocon.de/index.html?ID=145&spotify=https%3A%2F%2Fopen.spotify.com%2Fshow%2F1hvrOvBJIRoe1fbKVkq...

Unter Nr. 19 ist der Podcast über den Fall Wörz. Er wird freigesprochen aber die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger wollen ihn schuldig sehen. Warum wird so etwas nicht unter Strafe gestellt, jemanden zu unrecht das Leben schwer machen. Könnte Wörz nicht Schmerzensgeld fordern? Aber dazu wird er wohl keine Lust mehr haben.
Ich habe mich noch nicht viel mit dem Fall beschäftigt. Was ich nicht verstehe, entweder ist der Podcast total schlecht recherchiert oder der BGH hat sich in eindeutigen Fragen geirrt, was ich nicht glaube.

Laut dem Podcast
hatte sich Thomas H. mit seiner Frau darauf verständigt, dass er seine Geliebte behalten kann, wenn er nur bei ihr und den Kindern bleibt. Damit soll auch A. einverstanden gewesen sein.


Dazu mal die Ausführungen des BGH:
T. H. war zwischen seiner Familie und seiner Freundin hin und her gerissen und konnte sich nicht entscheiden. Dies führte zu heftigen Auseinandersetzungen mit beiden Frauen. Der Streit mit seiner Ehefrau ging so weit, dass T. H. sie auch ohrfeigte. A. Z. war empört darüber, dass T. H. weiterhin mit seiner Frau intim war. Sie bestand auf einer klaren Trennung und drängte zur Scheidung.

6
Der Angeklagte befand sich zu Beginn der Tatnacht (vom 28. auf den 29. April 1997) allein in seiner Wohnung in G. und dort nach seiner Einlassung auch durchgehend, bis er um 5.00 Uhr in der Früh aufstand, um zur Arbeit zu gehen.

7
T. H. war wenige Tage zuvor zu Hause aus- und bei A. Z. eingezogen. Am Tag vor der Tat hatte er sich jedoch zunächst wieder eines anderen besonnen und war in die eheliche Wohnung zurückgekehrt. Diese Entscheidung teilte er A. Z. in einem mehr als halbstündigen Telefongespräch ab 19.34 Uhr aus seiner Wohnung in Bu. mit. Gegen 23.00 Uhr wollte sich T. H. dann doch zu ihr aufmachen. Seine Ehefrau drohte ihm mit der endgültigen Trennung, falls er jetzt wieder seine Freundin aufsuche. Nach "einiger Zeit inneren Kampfes" legte sich T. H. ins Ehebett, das er nach seinen Angaben bis zum Morgen nicht mehr verließ.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1-254-10.php

Für mich sind das zwei völlig unterschiedliche Szenarien.

Laut dem Podcast
hätten die Ermittler, die noch in der Nacht das Haus von H.W. aufsuchten garnicht versucht, zu prüfen, ob sein Auto warm war.

Laut dem BGH war es so
Die vor dem Haus geparkten Fahrzeuge überprüften die Beamten. Alle waren kalt. Der nicht entdeckte Pkw des Angeklagten war wie üblich etwas abseits abgestellt. Eine Prüfung auf Restwärme an diesem Fahrzeug unterblieb deshalb.
Andererseits gibt es im Podcast einige interessante Infos:
Die Frau von Thomas H, die aussagte, sie habe einen sehr leichten Schlaf und wäre auf jeden Fall aufgewacht, wenn er nachts weg gewesen wäre, hat nichts davon mitbekommen, dass er nachts aufgestanden ist, um aufs Klo zu gehen. Sie ist nämlich schwerhörig.
Damit ist sein Alibi mal völlig entwertet.

Interessant finde ich auch die Info aus dem Podcast, dass W.Z. von seiner Tochter verlangte, das gemeinsame Kind von ihr und Harry Wörz abzutreiben (sie hat sich aber geweigert).

Dennoch finde ich, sollte man dem Podcast sehr kritisch gegenüberstehen.


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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 23:22
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Die Frau von Thomas H, die aussagte, sie habe einen sehr leichten Schlaf und wäre auf jeden Fall aufgewacht, wenn er nachts weg gewesen wäre, hat nichts davon mitbekommen, dass er nachts aufgestanden ist, um aufs Klo zu gehen. Sie ist nämlich schwerhörig.
Damit ist sein Alibi mal völlig entwertet.
Leider wurde ja keine Blutentnahme oder Urinanalyse gemacht um festzustellen, ob sie Schlafmittel im Blut hatte. Es hätte mich doch sehr interessiert, was dabei herausgekommen wäre.

Dann noch das Argument der befreundeten Polizisten, er könne es nicht gewesen sein, denn er hatte morgens nach langer Zeit wieder Sex mit seiner Frau. Ich frage mich, wie man so einen Mist ernsthaft glauben und jemand anders auch noch verkaufen kann.

Im Gegenteil, wenn man bedenkt, dass laut dem BGH
A. Z. war empört darüber, dass T. H. weiterhin mit seiner Frau intim war.
dann wäre das doch der perfekte Zeitpunkt gewesen, wieder intim mit seiner Frau zu werden, nachdem die einzige Person, die was dagegen hatte, tot war.


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Der Fall Harry Wörz

03.02.2020 um 23:28
Das Wohnanwesen des T. H. wurde ab ca. 3.40 Uhr überwacht. Die Beamten sahen im Hof die beiden auf ihn zugelassenen Pkw. Ihr Vorschlag, diese auf Restwärme zu überprüfen, wurde von der Polizeidirektion P. ohne Begründung abgelehnt.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1-254-10.php

Wäre ich ein Ermittler und würde nachts vor dem Haus stehen, da käme ich doch nicht auf die Idee, zu fragen, ob ich fühlen soll, ob der Motor warm ist. Ich würde es einfach machen. Als Ermittler sollte man doch auf der Suche nach der Wahrheit sein, da kann mir doch keiner erzählen, dass keiner von den Anwesenden der Neugierde widerstehen konnte, mal kurz die Hand auf die Motorhaube zu legen.


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