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Der Fall Harry Wörz

126 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Harry Wörz, Versuchter Totschlag ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Harry Wörz

22.02.2014 um 09:34
Fall Harry Wörz
Justiz will Entschädigung schnell abschließen

Bis März wird ein Gutachten zu materiellen Ansprüchen wie einer Erwerbsunfähigkeitsrente im Fall von Harry Wörz erwartet, so Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser am Freitag in Karlsruhe. Der gelernte Installateur Wörz saß viereinhalb Jahre wegen versuchten Totschlags in Haft - unschuldig, wie sich dann herausstellte.

Karlsruhe - Das Justizopfer Harry Wörz kann in den kommenden Monaten mit einer abschließenden Entscheidung zu der von ihm verlangten Haftentschädigung rechnen. Bis März werde ein Gutachten zu materiellen Ansprüchen wie einer Erwerbsunfähigkeitsrente erwartet, sagte Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser am Freitag in Karlsruhe. „Wenn das Gutachten mängelfrei ist, werden wir dann die abschließende Entscheidung treffen.“

Der gelernte Installateur Wörz saß viereinhalb Jahre wegen versuchten Totschlags in Haft - unschuldig, wie sich dann herausstellte. Im Haftentschädigungsverfahren erhielt er nach Angaben Schlossers zwei Vorschüsse: 41.900 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden mit einem Satz von 25 Euro pro Hafttag sowie einen in der Höhe nicht bezifferten Vorschuss für den materiellen Schaden.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fall-harry-woerz-justiz-will-entschaedigung-schnell-abschliessen.6f18e966-a3a9-454b-afff-7b0b3547cc50.html

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Der Fall Harry Wörz

25.02.2014 um 11:47
DIE HARRY-WÖRZ-PETITION
Geschrieben von Richard Albrecht in Bürgerrechte / Justizkritik
Dienstag, 25. Februar 2014




Als einer der Harry-Wörz-Unterstützer http://duckhome.de/tb/archives/11795-UNTER-ANKLAGE-DER-FALL-HARRY-WOERZ-UND-DIE-FOLGEN.html (Archiv-Version vom 14.02.2014) aus der Ferne, genauer: dem deutsch-belgischen Grenzgebiet, find ich´s schon bedrückend, wenn ich erfahre: die Online-Petition Raus mit Markus Lanz aus meinem Rundfunkbeitrag brachte es innert zweier Wochen seit Ende Jänner 2014 auf 230.000 Unterschriften gegen diesen ZDF-Medienklaun http://www.spiegel.de/kultur/tv/online-petition-gegen-markus-lanz-maren-mueller-verkuendet-ende-a-950448.html. Und die Online-Petition für Harry Wörz als falsch Verdächtigten, lange Jahre lang im Gefängnis Freiheitsberaubten, immer noch nicht angemessen Entschädigten, kurz. nachhaltig Justizgeschädigten http://duckhome.de/tb/archives/11795-UNTER-ANKLAGE-DER-FALL-HARRY-WOERZ-UND-DIE-FOLGEN.html (Archiv-Version vom 14.02.2014) - so lese ich hier am 240214 https://www.openpetition.de/petition/online/sucht-den-wahren-taeter?utm_source=extern&utm_medium=widget&utm_campaign=sucht-den-wahren-taeter - hat mit 2.300 Unterschriften grad mal 23 Prozent der erforderlichen 10.000 erreicht.

Auch wenn ich, mal abgesehn von der publizistischen Funktion, inzwischen wenig(er als wenig) von Bittschriften halte – zur Unterstützung dieser der Text:

Sucht den wahren Täter

Appell: Sucht den wahren Täter. Nehmt die Ermittlungen und Strafverfolgung wieder auf.
Gestern Abend, 20.15 in der ARD. Der Justizskandal Harry Wörz läuft als Spielfilm. In der anschließenden Talkshow bei Anne Will kommt der freigesprochene Harry Wörz selbst zu Wort. Ein gebrochener Mann, der nicht zur Ruhe kommt, weil auch der wahre Täter noch auf freiem Fuß ist und bleibt. Das ist der Status Quo. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt. Dies schon im vergangenen Jahr. Das ist unglaublich und macht fassungslos. Es ist eine beschämende Niederlage vor Justitia. Eine niederschmetternde Kapitulation vor unserer rechtstaatlichen Demokratie.

Begründung: […]

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, des Bundeskriminalamtes, die Landeskriminalämter sowie alle sonstigen Polizeibehörden des Bundes und der Länder werden aufgefordert, die Ermittlungen im Fall Harry Wörz wieder aufzunehmen und die Strafverfolgung neu einzuleiten.

Gießen, 30.01.2014 (aktiv bis 29.07.2014)

http://www.duckhome.de/tb/archives/11883-DIE-HARRY-WOERZ-PETITION.html (Archiv-Version vom 11.08.2014)


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Der Fall Harry Wörz

26.02.2014 um 14:48
Zitat von minu16minu16 schrieb am 18.02.2014:Dann muss man sich aber beeilen nach all den Schlampereien der dortigen Polizei ist der Fall in drei Jahren verjährt.
Ja Schlampereien sind da bestimmt auch passiert, aber da die Ermittlungen von den Polizei Kollegen der Geschädigten geführt worden sind, und diese ja eigentlich alle befangen sein müssten, die Kollegen hätten gar nicht ermitteln dürfen. Ja und die Beweise sind auch nicht eindeutig gewesen und noch dazu war der Vater auch noch zur besagten Zeit in der Wohnung. Und meiner Meinung nach ist nichts eindeutig bewiesen aber es scheint mir das der Vater und die Kollegen Ihren Täter gefunden hatten und in eine andere Richtung nicht ermittelt hatten und der Geliebte hatte ja ein Alibi.
Ich weiss ja nicht vielleicht hat es auch mit Ihrem Beruf zu tun gehabt und es ging um nichts privates.


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25.03.2014 um 07:44
JUSTIZ

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler
Zu: "Es hat keinen Sinn, um jeden Preis Anklage zu erheben", Interview von Christian Rath (Politik, 8. März):

Eine Freispruchquote von "deutlich unter fünf Prozent" als Beweis für die Arbeitsqualität der Anklagebehörde anzuführen, greift zu kurz. Natürlich wird in Deutschland nicht systematisch Recht bewusst gebrochen. Wahr ist auch: Dort, wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler. Wie häufig die Justiz sich irrt, ist kaum übermittelt. Dass sie aber irrt, dafür sind nicht nur Gustl Mollath und Harry Wörz mahnendes Beispiel. Es wäre hilfreich, sich an die eigenen Fehlbarkeit zu erinnern, um nicht zuletzt der verfassungsrechtlich garantierten Unschuldsvermutung angemessen Raum zu belassen. Denn nur dort wird die Qualität justizieller Arbeit erkennbar: in jedem Einzelfall, ganz abseits jeder Quote.

http://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-68/wo-menschen-arbeiten-passieren-fehler--82041742.html


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Der Fall Harry Wörz

03.04.2014 um 01:34
Zitat von Vernazza2013Vernazza2013 schrieb am 25.03.2014:Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler
Was meinst Du damit das die Rechtssprechung hier einen Fehler gemacht hat oder die Kollegen die den Fall aufklärten?
Mittlerweile weiß ich das Arbeitskollegen eines ermordeten Kollegen den Mord am Kollegen aufklären dürfen oder auch wenn einem Kollegen Schaden zugefügt wurde, ich selbst halte da nicht sehr viel davon, weil ich denke ein unabhängiger der die geschädigte oder ermordete Person nicht kennt ist einfach objektiver, weil wenn man die Person um die es geht kennt, ist man einfach emotional betroffen das trübt die Sinne.
Weil immerhin war zur besagten Zeit der Vater in der Wohnung, ein Nachbar hörte den Streit, also muss ihn auch der Vater mitbekommen haben, aber er hat zu spät reagiert, Frage warum ?
Und hier geht es meiner Meinung nicht um Fehler, es geht darum, es wurde nicht richtig ermittelt, Beweise sind nach Umzug verschwunden, ein Zeuge sagte H W konnte die Handschuhe nicht getragen haben. Und mehr hat man eigentlich nicht, die Aussage eines 2 jährigen Kindes kann man nicht bewerten. Die Lebensversicherung ging nicht zu Gunsten von H W sondern zu Gunsten von jemanden anderen.
Es geht hier vielmehr darum man hatte sich den Täter schon ausgesucht und es wurde einfach nicht in andere Richtungen ermittelt, der Geliebte hatte ein Alibi, war ja bei seiner Frau, der Vater war zwar im Haus aber man konnte auch ihm nichts nachweisen und weitere Verdächtigte hatte man ja nicht.
Aber bei jemanden der im Polizeidienst tätig war, die Geschädigte war ja Polizistin könnte ich mir auch sehr gut vorstellen das es auch mit Ihrem Beruf zu tun gehabt haben könnte was mit ihr passiert ist, aber genau solche Dinge herauszufinden wäre die Aufgabe der Ermittelten gewesen.


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Der Fall Harry Wörz

03.04.2014 um 11:31
Zitat von Senseless999Senseless999 schrieb:Was meinst Du damit das die Rechtssprechung hier einen Fehler gemacht hat oder die Kollegen die den Fall aufklärten?
Ich bin der Meinung, dass da beide Fehler gemacht haben. Er hätte auf Grund der nicht vorhandenen Beweise niemals verurteilt werden dürfen, dazu kommt dann noch, dass die Polizei in Pforzheim involviert war weil es sich um eine Kollegin handelte.
Du schreibst, dass das erlaubt ist. Ist es da wirklich, gibt es da überhaupt kein Gesetz? Das finde ich, ehrlich gesagt, unmöglich!! Wahrscheinlich werden die Fälle dann immer freiwillig an die Kollegen abgegeben, oder?

Es gab überhaupt keine Beweise, die für HW als Täter sprachen, im Gegenteil: Es kam ja sogar heraus, dass die Lebensversicherung so häufig kopiert wurde, dass sie so schwarz war, dass man die Namen und Daten nicht mehr erkennen konnte (soweit ich mich erinner).
Und es ist, wie du sagst: Man hatte sich den Täter schon ausgesucht, HW war eben der einzige, der kein Alibi hatte, der Vater kam ja direkt mal nicht in Frage weil er selbst Polizeibeamter ist oder war und der Geliebte ebenso - hatte allerdings angeblich auch ein Alibi.

Sehr viel erschreckender finde ich übrigens, dass Polizisten die jahrelang in ihrem Beruf arbeiten so einseitig ermitteln. Die hätten allesamt die Kündigung bekommen müssen...


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Der Fall Harry Wörz

06.04.2014 um 03:04
Zitat von Lumina85Lumina85 schrieb:Sehr viel erschreckender finde ich übrigens, dass Polizisten die jahrelang in ihrem Beruf arbeiten so einseitig ermitteln. Die hätten allesamt die Kündigung bekommen müssen...
Dazu müsste man erstmal wissen warum einseitig ermittelt wurde, wer hat etwas davon wenn einseitig ermittelt wird? Oder hatte man sich einfach auf HW eingeschossen und ein anderer kanns nach deren Meinung nicht gewesen sein.
Was hat man?
HW
Vater
Geliebter
Und ich glaube noch zwei Kollegen?
Ich glaube auch das Hw unschuldig ist aber mir geht es nicht nur um ihn, mir geht es auch um die Geschädigte die ein Pflegefall ist und bleibt und das solange sie lebt
Ich verstehe auch nicht warum hat man HW nie zu seiner Exfrau gelassen hat, ich denke auch wenn sie ein Pflegefall ist, wenn sie ihn gesehen hätte wäre irgendeine Reaktion gekommen.


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Der Fall Harry Wörz

17.04.2014 um 17:29
Staat hat Strafrechtsentschädigung für Harry Wörz festgelegt
Justizopfer nennt die Summe eine "Lachplatte"

Harry Wörz bekommt eine seit Jahren erwartete Strafrechtsentschädigung. Das teilte jetzt die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Die Zahlung steht Wörz unter anderem zu, weil er viereinhalb Jahre lang unschuldig im Gefängnis gesessen hatte. Gegenüber dem SWR bezeichnete er die Summe allerdings als "Lachplatte".

Nähere Einzelheiten zu der Entschädigung nannte der Bauzeichner aus Birkenfeld-Gräfenhausen nicht. Er werde aber dagegen klagen, sagte der Mann, der rund 13 Jahre lang in mehreren Prozessen um einen Freispruch gekämpft hatte.
Wörz war vorgeworfen worden, er habe 1997 versucht, seine Ex-Frau fast zu Tode gewürgt zu haben. Dafür hatte ihn das Landgericht Karlsruhe zu elf Jahren Haft verurteilt. Er hatte die Tat stets bestritten. Nachfolgende Prozesse gewann Harry Wörz zwar immer wieder. Doch in Revisionen wurden diese Urteile regelmäßig kassiert. Erst 13 Jahre später sprach der Bundesgerichtshof Wörz endgültig von dem Vorwurf des versuchten Totschlags frei.
Seither wartete der Bauzeichner aus Birkenfeld-Gräfenhausen auf eine Wiedergutmachung des Staates, die ihn für das erlittene Unrecht entschädigt und seine enormen Anwalts- und Gerichtskosten deckt. Dazu kommen die über den gesamten Zeitraum ausgefallenen Beiträge für die Rentenversicherung und ein fairer Ausgleich für entgangene Gehälter. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft hatte Harry Wörz zwar bereits zwei Vorschüsse in Höhe von knapp 42.000 Euro erhalten. Das habe ihm jedoch nach eigenen Worten nicht einmal ansatzweise geholfen, entstandene Kosten zu decken.
Harry Wörz, eines der bekanntesten Justizopfer Deutschlands, ist heute arbeitsunfähig und schwer traumatisiert. Das bestätigt ein Gutachten, das im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft erstellt wurde.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/karlsruhe/staat-hat-strafrechtsentschaedigung-fuer-harry-woerz-festgelegt-justizopfer-nennt-die-summe-eine-lachplatte/-/id=1572/did=13237774/nid=1572/8nwj7y/index.html


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Der Fall Harry Wörz

21.04.2014 um 15:44
Justizopfer Harry Wörz

"Ich werde Klage einreichen"

Harry Wörz und sein Anwalt sind mit den Entschädigungszahlungen nicht zufrieden. Wörz kündigte in der "Welt am Sonntag" an, dass er für eine höhere Entschädigung vor Gericht ziehen werde.

Karlsruhe - Das Justizopfer Harry Wörz will für eine höhere Entschädigung vor Gericht ziehen. Der „Welt am Sonntag“ sagte er, er wolle den jüngsten Bescheid über eine weitere Zahlung nicht akzeptieren. „Ich werde Klage einreichen“, zitiert ihn die Zeitung. „Man muss mir viel mehr nachbezahlen als in dem Schreiben steht. Es ist eine Frechheit“, sagte er.

Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hatte Wörz am Donnerstag „wegen strafverfolgungsbedingter Erwerbsunfähigkeit“ eine zeitlich befristete monatliche Zahlung zugesprochen. Kurz darauf hatte Wörz’ Anwalt Hubert Gorka gesagt, er werde seinem Mandanten höchstwahrscheinlich zur Klage raten. Für eine aktuelle Stellungnahme war er zunächst nicht zu erreichen.

Wörz war wegen versuchten Totschlags an seiner getrennt von ihm lebenden Frau verurteilt worden, die 1997 mit einem Schal gewürgt worden war und seitdem schwerbehindert ist. Er verbüßte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Rund 13 Jahre kämpfte er vor verschiedenen Gerichten, bis er seine Unschuld beweisen konnte. Der Täter wurde bis heute nicht ermittelt.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.justizopfer-harry-woerz-ich-werde-klage-einreichen.b586e98d-7c7d-469f-bbed-88ef432f3401.html


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Der Fall Harry Wörz

14.05.2014 um 11:21
Sonntag, 11. Mai 2014
"Super-Gau in der Justiz-Geschichte"
Wenn der Richter sich irrt

Von Gudula Hörr

Eigentlich sollte vor Gericht gelten: "Im Zweifel für den Angeklagten". Doch ist dem auch so? Zeigen nicht vielmehr die jüngsten spektakulären Fehlurteile, wie schnell man zu Unrecht im Gefängnis oder in der Psychiatrie landen kann?

Am Dezember 2010 beendet der Bundesgerichtshof ein düsteres Kapitel der deutschen Justizgeschichte: Die Richter sprechen Harry Wörz frei vom Vorwurf der versuchten Tötung seiner Ehefrau Andrea Z.. Mehr als 13 Jahre hatte der Bauzeichner da schon bestritten, die Streifenpolizistin mit einem Schal erdrosselt zu haben - doch nur wenige wollten ihm glauben. Viereinhalb Jahre saß er im Gefängnis, über Jahre verfolgte ihn die Justiz und trieb ihn in den finanziellen und gesundheitlichen Ruin. "Ich will mein Leben zurück", sagt er heute. Doch dafür ist es zu spät. Er ist krankgeschrieben, hat Depressionen, und sitzt auf Anwaltskosten in Höhe von 200.000 Euro.

Der Fall Wörz ist nur einer von vielen, wie der Jurist und Journalist Thomas Darnstädt in seinem Buch "Der Richter und sein Opfer. Wenn die Justiz sich irrt" eindrucksvoll schildert. Immer wieder kommt es in der deutschen Strafjustiz zu Fehlurteilen, die für die Opfer katastrophale Konsequenzen nach sich ziehen. Gustl Mollath wurde sieben Jahre in psychiatrischen Kliniken eingesperrt, der Lehrer Horst Arnold saß wegen angeblicher Vergewaltigung einer Kollegin fünf Jahre unschuldig im Gefängnis, die Angehörigen des Landwirts Rudolf Rupp mussten dafür büßen, dass sie diesen angeblich getötet und an die Schweine verfüttert hatten - bis schließlich die Leiche des Verfütterten in seinem Auto in der Donau auftauchte.

Zwar gibt es keine amtliche Statistik, die Justizirrtümer auflistet. Und die Zahl der Wiederaufnahmeverfahren ist mit offiziell 1176 bei 800.000 Fällen im Jahr 2010 verschwindend gering. Allerdings rechnen einige Juristen mit einer hohen Dunkelziffer bei Fehlurteilen. Besonders verheerend ist die Einschätzung von Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, den Darnstädt zitiert: Dass es "kaum falsche Strafurteile gebe", sei eine "Lebenslüge der Justiz", so Eschelbach. Er geht davon aus, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil ist. Konkret hieße das: An jedem Werktag würden in Deutschland 650 Menschen unrechtmäßig wegen einer Straftat verurteilt.

Letztlich, so Darnstädts These, kann es jeden treffen. Wer am Anfang noch glaube, die ungeheuerlichen Vorwürfe würden sich schnell wieder aufklären, würde meist enttäuscht. Nichts kläre sich von selbst auf, meist seien es Zufälle, wenn die Wahrheit - oft erst nach Jahren - ans Tageslicht komme. Und er zitiert den BGH-Richter Eschelbach: "Es wird die Gefahr übersehen, wie einfach und gebräuchlich es ist, unerwünschte Personen im Wege des Strafverfahrens aus dem Verkehr zu ziehen."

Dass unbescholtene Bürger fast über Nacht zu verurteilten Verbrechern werden können, untermauert Darnstädt anhand vieler Beispiele und durch ausführliche Interviews mit Richtern, einem Strafverteidiger und einem Psychologieprofessor. Dabei macht er deutlich: Die Fehler liegen im System, und sie beginnen oft schon bei den Ermittlungen.

Ermittler unter starkem Druck

Exemplarisch zeigt sich das im Fall Wörz, den Darnstädt als den "Super-GAU in der bundesdeutschen Justizgeschichte" bezeichnet. Hier lief offenbar falsch, was nur falsch laufen konnte. So ermittelten vor Ort ausgerechnet die Kollegen der fast zu Tode gewürgten und für immer schwerstbehinderten Andrea Z.. Dabei wüteten sie am Tatort "wie eine Herde Elefanten", so ein Richter Jahre später. Sie unterließen Standardmaßnahmen und ließen Beweismaterial verschwinden, das nicht zu der These passte, dass Harry Wörz der Täter war.

Gründe für diesen Eifer der Ermittler gibt es viele: So wissen sie oft den Volkszorn auf ihrer Seite und stehen unter massivem Druck, schnell einen Täter zu präsentieren. "Polizisten", so Darnstädt, "sind Jäger. Ihnen geht es nicht um Gerechtigkeit und deren Voraussetzung, die Wahrheit. Ihnen geht es darum, einen Täter zu stellen und so eine Straftat aufzuklären." Nur wer einen Täter vorweise, bekomme ein Lob. Da wird dann die Wahrheit auch mal zurechtgestutzt und alle Fakten, die stören, außen vorgelassen.

Grundsätzlich müssen Fehler bei den Ermittlungen ja noch nicht zu Fehlurteilen führen. Jedoch glaubt etwa der im Buch zitierte Strafrechtsprofessor Bernd Schünemann, dass mittlerweile die Hauptverhandlungen im Gericht immer weniger maßgeblich seien, "die Würfel fallen im Ermittlungsverfahren". Immer mehr stützen sich die Richter offenbar auf die Arbeit der Polizei und deren Vernehmungsprotokolle.

Erinnerungstechniken des 19. Jahrhunderts

Dabei zeigt sich dann regelmäßig eine Schwachstelle: In den Vernehmungszimmern herrschen, so Darnstädt, noch immer die Erinnerungstechniken des 19. Jahrhunderts, oft gibt es keine Tondokumente. Viele Protokolle von Zeugen sind nur lückenhaft, selbst in Protokollen, die direkt nach einer Zeugenbefragung erstellt wurden, taucht laut einer Studie rund ein Drittel aller relevanten Tatsachen gar nicht auf. Dafür Sätze, die so nie gefallen sein dürften, wenn etwa der Russlanddeutsche Nikolai H. in perfektem Beamtendeutsch gesteht, einen Holzblock auf eine Autobahn geworfen zu haben: "Ich vermute, dass ich Frust über das Nichterlangen von Drogen hatte und deswegen zu dieser Handlung gekommen bin."

Schon alleine viele Geständnisse, die in Untersuchungshaft zustande kommen, sind offenbar mit Misstrauen zu bewerten. BGH-Richter Eschelbach rechnet mit mehr als zehn Prozent unentdeckter falscher Geständnisse. Oft kommen die Geständnisse in Abwesenheit der Anwälte zustande, nach Druck und Versprechungen auf ein milderes Urteil, die Ermittler bearbeiten die Verdächtigen mit Suggestivfragen, bis sie weichgekocht sind. Wie im Fall Wörz, der schließlich auf einen Zettel schreibt: "Hiermit gebe ich alles ohne Wenn und Aber zu. Ich will nur noch meine Ruhe." Dass er später vor Gericht "bei Gott" schwor, seine Frau nicht umgebracht zu haben, nützte ihm dann nichts mehr.

Schließlich begeben sich manche Richter, so Darnstädt, so verbissen auf die Suche nach der Wahrheit, dass sie sich die Realität zurechtlegen, wie sie gerade passt. Oft sind sie dabei offenbar überfordert, die Fakten richtig zu rekonstruieren, wird das doch in der Richterausbildung nicht vermittelt. Externe Gutachter spielen eine immer größere Rolle, und der Druck ist groß, nach einem teuren Prozess mit Dutzenden von Verhandlungstagen, der nach Gerechtigkeit schreienden Öffentlichkeit auch ein Ergebnis zu präsentieren. Groß ist bisweilen auch die Selbstüberschätzung einiger Richter, die nur selten an ihren Urteilen zweifeln. Sie glauben, die Wahrheit gefunden zu haben - ein gleichermaßen eitles wie aussichtsloses Unterfangen.

Dass es zu Fehlurteilen kommt, wäre wohl nicht so ein Gau, wenn es im Strafrecht mehr Möglichkeiten gäbe, einen Prozess neu aufzurollen. Oder wenn tatsächlich mehr Kontrollinstanzen existierten, und der Wille, nach Fehlurteilen Konsequenzen zu ziehen. Dieser ist aber auch nach spektakulären Fehlurteilen kaum zu erkennen. Bei einem Flugzeugabsturz, so Darnstädt, würden kilometerweise die Meere abgesucht, um die Ursache für den Fehler zu finden. Bei der Justiz hingegen stellt sich im Falle eines Irrtums nur selten die Frage nach dem Warum.

Darnstädt allerdings stellt die Frage und beantwortet sie ebenso vielschichtig wie klug. Herausgekommen ist dabei ein sehr lesenswertes und gut geschriebenes Buch, das ein beängstigendes Licht auf das deutsche Strafrechtssystem wirft. Es liest sich wie ein Krimi, der bittere Realität geworden ist. Und der deutlich vor Augen führt: Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ist in viel zu vielen Fällen nur ein leeres Versprechen.

"Der Richter und sein Opfer. Wenn die Justiz sich irrt" bei Amazon bestellen oder bei iTunes downloaden

http://www.n-tv.de/leute/buecher/Wenn-der-Richter-sich-irrt-article12787221.html


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Der Fall Harry Wörz

31.05.2014 um 13:34
Ungewöhnlicher Unterrichtsbesuch: Harry Wörz besucht Mühlacker Schule

Mühlacker. „Ich denke, diese Unterrichtsstunde werden die Schüler nicht vergessen – und das in Gemeinschaftskunde!“ Das Fach hat die Berufsschullehrerin Sibylle Schnauffer von der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule in Mühlacker nämlich aus ihrer eigenen Schulzeit als „unglaublich langweilig“ in Erinnerung.

Schnauffer griff mit ihrer Klasse, angehenden Zerspanungsmechanikern, die Ausstrahlung des Films „Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz“ in ihrem Gemeinschaftskunde-Unterricht auf. Intensiv beschäftigten sich die Schüler mit den darin aufgeworfenen Fragen zu Recht und Gerechtigkeit – und schlugen schließlich vor, Harry Wörz selbst in den Unterricht einzuladen.

Sibylle Schnauffer schrieb einen Brief an den seit 2010 rechtskräftig Freigesprochenen – und Wörz sagte zu. Allerdings bat er angesichts des Trubels nach dem Film um ein wenig Zeit. Nun jedoch war es soweit: 90 Minuten lang berichtete der Gräfenhausener von seiner Berg- und Talfahrt durch das deutsche Justizsystem: Von April 1997 bis November 2001 saß er im Gefängnis, wurde dann vorläufig entlassen und musste dennoch weitere neun Jahre auf den endgültigen Freispruch warten – ein jahrelanges Bangen und Hoffen.

„Herr Wörz hat zunächst vor der Klasse referiert – auch was juristische Vorgänge angeht“, sagt Sibylle Schnauffer. Was ihre Schüler besonders beeindruckte: Harry Wörz schöpfte aus dem Vollen, was die Umsetzung von Gerechtigkeit, Recht und Gesetz in der deutschen Demokratie angeht. „Er kennt sich unglaublich gut aus“, staunte Sandro Aguglia. Ravil Mamoutov wollte wissen, warum sich der Prozess von 2001 bis 2010 hingezogen habe, und Andreas Jeske interessierte sich dafür, ob der Freispruch noch einmal zurückgenommen werden könne.

Auch für Themen, die nicht unmittelbar mit seinem Verfahren zusammenhingen, ließ Harry Wörz viel Raum. So fragte Sina Kuhn danach, welche Erfahrungen er mit Menschen während seiner Zeit im Gefängnis und danach gemacht habe. Wörz erzählte von Mitgefangenen, Nachbarn und Bekannten und von Landes- und Bundespolitikern: „Viele haben mich freundschaftlich unterstützt und begleitet – andere dagegen schwer enttäuscht.“ Er berichtete von Vorurteilen, Vorverurteilungen, aber auch von Zuspruch, Mutmachen und Unterstützung.

In persönlichen Kommentaren, die die Schüler für Harry Wörz anlässlich seines Besuches an der FvSS aufgeschrieben hatten und ihm als Dank in Form eines Albums überreichten, merkten die Schüler an, dass sie nicht verstehen, warum die Suche nach dem Schuldigen nicht weiter verfolgt werde. Sibylle Schnauffer sieht den ungewöhnlichen Unterricht als gelungenes Experiment, das sie gerne wiederholen möchte: „Wenn sperriger Lehrstoff wie unser Rechtssystem ein Gesicht bekommt, lassen sich junge Leute richtiggehend begeistern“, sagt die Pädagogin.

http://www.pz-news.de/muehlacker_artikel,-Ungewoehnlicher-Unterrichtsbesuch-Harry-Woerz-besucht-Muehlacker-Schule-_dossier,-Harry-Woerz-_arid,489202_dossierid,21.html (Archiv-Version vom 24.05.2014)


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Der Fall Harry Wörz

28.06.2014 um 11:08
Interview: Yvonne Stock | 23. Juni 2014
Helmut Kury

Es gibt Gutachter, die im Sinne des Auftraggebers gutachten.

Helmut Kury gehört zu den bekanntesten Kriminologen und Gutachtern in Deutschland, kürzlich ist sein Buch „Im Gehirn des Bösen“ erschienen. Yvonne Stock sprach mit dem 72-Jährigen über seine Methoden, Begegnungen mit Schwerverbrechern, die Rolle der Gutachter im Fall Mollath und den Druck der Öffentlichkeit.

Herr Kury, Sie sind als psychologischer Gutachter tätig und haben einst den Ex-RAF-Terroristen Christian Klar begutachtet. Was hat Sie damals sicher gemacht, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt?

Helmut Kury: Christian Klar war viel älter und es gab die RAF nicht mehr. Der Mann war durch die Haft und Hungerstreiks gezeichnet. Da wurde deutlich, dass keine kriminelle Energie mehr da war. Man musste sich fragen, was ist überhaupt noch an Energie da? Dass der nochmal zur Kalaschnikow greift, war extrem unwahrscheinlich. Der kam ja raus in eine ganz andere Welt. Hinzu kam, dass sich während seiner langen Inhaftierung seine Einstellung verändert hat.

Hat damals die öffentliche Debatte über Christian Klars fehlende Reue und Entschuldigung sowie die fehlende Bereitschaft über die Anschläge zu sprechen, Ihr Gutachten beeinflusst?

Kury: Nur insoweit diese Punkte etwas über die Rückfallgefahr aussagen. Darüber haben wir sehr intensiv gesprochen.

Wie hoch ist für Sie als Gutachter der Druck in einem Prominentenprozess?

Kury: Sie stehen unter einem enormen Öffentlichkeitsdruck. Sich davon frei zu machen, ist oft schwer möglich. Sie müssen auch damit rechnen, dass sie aufgrund ihres Gutachtens öffentlich angegriffen, eventuell beschimpft oder gar bedroht werden. Man kann sich nie absolut sicher sein, dass ein Täter bei der Begutachtung die Wahrheit sagt. Die Gerichte verlassen sich auf das Gutachten, schließen sich ihnen in der Regel an, wenn es kein Gegengutachten gibt.

Wie erstellen Sie ein Gutachten?

Kury: Ich mache heute nur noch Prognosegutachten zur Rückfallwahrscheinlichkeit, das sind meines Erachtens mit die schwierigsten Gutachten. Meistens sind es Menschen, die zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Ich lese ihre Akte und die Gefangenenakte aus der Vollzugsanstalt und treffe mich dann mindestens zwei Mal mit dem Inhaftierten. Manchmal auch häufiger, wenn ich noch nicht richtig weiß, was das Ergebnis sein könnte. Dabei gibt es zwei Richtungen: Das eine sind statistische Instrumente, die gibt es inzwischen in Hülle und Fülle…

Wie funktionieren die?

Kury: Die Instrumente wurden mit Hilfe wissenschaftlicher, kriminologischer Untersuchungen entwickelt. Man hat geguckt, worin sich Rückfalltäter von Nicht-Rückfalltätern unterscheiden. Diese Punkte hat man gewichtet und zu einem Instrument zusammengestellt. Das hat dann zum Beispiel 40 Fragen, etwa ob der Täter vorbestraft ist, er sehr jung kriminell geworden ist, er eine psychische Störung hat oder er sehr grausam vorgegangen ist. Meistens ist es so, dass man dann 0 Punkte für „trifft nicht zu“ bis 2 Punkte „trifft voll zu“ vergibt. Wenn der Täter insgesamt einen hohen Punktwert hat, muss er in Haft bleiben. Manche sagen, diese Instrumente machen bessere Prognosen als das so genannte „klinische Vorgehen“.

Was machen Sie dabei?

Kury: Ich mache Interviews mit dem Inhaftierten. Dabei ist die Erfahrung des Gutachters ganz entscheidend. Ich schreibe ab, was er mir gesagt hat und gucke, ob es irgendwelche Widersprüche zu dem gibt, was in der Akte steht oder was er früher bei der Polizei gesagt hat. Wenn sich daraus Fragen ergeben, spreche ich die im zweiten Gespräch an. Dann kennt der Täter mich schon und kann sich vertrauensvoller auf mich einlassen. Ob ein Täter lügt, erfährt man unter Umständen nur, wenn man sich mehrmals mit ihm trifft. Aber viele Gutachter führen nur ein Gespräch. Ich signalisiere dem Täter aber: „Ich habe Zeit, wenn Sie mir etwas erzählen wollen, müssen Sie sich nicht abkürzen.“ Damit bekommen Sie viel heraus.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Kury: Einer hat in einem Gespräch mit mir seine Tat zum ersten Mal gestanden – nachdem er zwei Drittel der Haftzeit abgesessen hatte. Als ich ihn fragte: „Warum erst jetzt?“, sagte er: „Sie sind der Erste, der sich für mich Zeit genommen hat“. Zusätzlich mache ich in der Regel noch psychologische Tests. Das sind auch Fragebögen, die kann der Täter aber relativ leicht verfälschen. Und ich frage den Inhaftierten, ob ich mit seinem Therapeuten sprechen kann. Der kennt ihn ja viel besser als ich. Manchmal spreche ich auch mit Angehörigen. Als Prognostiker muss ich nach jedem Strohhalm greifen, um meine Aussage abzusichern.

Nun schreiben Sie in Ihrem neuen Buch „Im Gehirn des Bösen“, dass unter uns tickende Zeitbomben leben, die plötzlich zu Gewaltverbrechern werden. Leben wir in Deutschland nicht eigentlich ziemlich sicher?

Kury: Doch, das tun wir. Aber die Vorstellung, dass man Kriminalität ausrotten kann, ist falsch. Die wird es immer geben – selbst in der Kirche, wie wir ja inzwischen wissen.

Wie können wir uns gegen die tickenden Zeitbomben schützen?

Kury: Von ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen, kann man die nicht sicher erkennen. Straftaten hängen sehr stark von aktuellen Problemen ab. Der normale Bürger, der etwas aggressiv ist und gerade ein Problem mit seiner Frau hat, sitzt mit seinem Bekannten leicht betrunken in einer Kneipe. Der Bekannte ärgert ihn, da liegt zufällig ein Messer auf der Theke, er sticht seinem Gegenüber in den Rücken und trifft das Herz. Das ist eine Sache von drei Sekunden und der Täter hätte sich vorher nie vorstellen können, dass er so etwas einmal tut.

Kann wirklich jeder zum Straftäter werden?

Kury: Wenn Sie an das Dritte Reich denken, was ganz normale Bürger da alles getan haben, dann kommt man auf die Idee. Ich würde sagen, bei einer entsprechenden „Behandlung“ kann sich jeder junge Mensch zum Gewaltverbrecher entwickeln. Aber die meisten Mord- und Totschlagsfälle passieren aus einer aktuellen Situation heraus. Die Täter sind hinterher oft selbst zerstört. So wie man das im Fernsehen sieht, mit Auftragskillern, ist es meistens nicht.

In den drei Sekunden vor dem Zustechen denkt der Mann kaum über die Konsequenzen nach. Haben Strafen überhaupt eine abschreckende Wirkung?

Kury: Strafen werden in der Kriminologie kontrovers diskutiert. Wir brauchen natürlich ein Strafgesetzbuch, das bestimmte Handlungen verbietet. Aber wir überschätzen oft die Wirkung von Strafen. Der Mann, der wegen schweren Einbruchs zu fünf Jahren verurteilt wird, sitzt – wenn er Pech hat – viereinhalb Jahre ab. Dann wird er vielleicht nach wenigen vorbereitenden Gesprächen zur Bewährung entlassen, ohne, dass er spezielle Therapien bekommen hat. Dann kommt er unter Umständen schlechter raus als er reingegangen ist.

Und wird wieder zum Täter?

Kury: Die Rückfallquote ist nach einer Jugendstrafe ohne Bewährung am höchsten. Bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung liegt sie niedriger, aber immer noch über fünfzig Prozent. Man müsste die Täter resozialisieren, dafür braucht man Psychologen und Sozialtherapeuten. Das kostet Geld. Aber langfristig ist das billiger als die die Strafe bis zum letzten Tag zu vollziehen und Rückfälle in Kauf zu nehmen. Ein Haftplatz kostet in Deutschland um die 100 Euro pro Tag, ein Platz in der Sozialtherapie zwischen 250 und 300 Euro. Nach einer sozialtherapeutischen Behandlung sinkt die Rückfallquote um mindestens zehn Prozent. Aber das ist politisch nicht angesagt. Wenn irgendetwas Schlimmes passiert, wollen Politiker als erstes das Strafrecht verschärfen.

Diese Forderung gibt es auch nach dem Fall Sebastian Edathy. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete hat über einen Pornohandel Bilder von nackten Jungen erworben. Er hält sich für unschuldig. Macht so etwas jemand, der nicht pädophil ist?

Kury: Ich würde sagen nein. Es sei denn, er hat beispielsweise ein kommerzielles Interesse, weil er die Bilder weiterverkauft.

Justizminister Heiko Maas (SPD) schlägt jetzt vor, dass Vergewaltigung später verjähren und das Posing von nackten Kindern verboten werden soll. Ist das blinder Aktionismus, weil die Politik im Bereich Kinderpornographie eigentlich machtlos ist?

Kury: Ich denke, eine Verschärfung des Strafrechts wird nicht helfen. Aber den Handel mit Nacktfotos von Kindern sollte man verbieten. Obwohl das wahrscheinlich auch nichts oder nur ganz wenig bewirkt. Denn das Internet ist kaum noch zu kontrollieren.

Wie groß ist der Bereich der Kinderpornographie?

Kury: Bei den Männern schätzt man, dass zwischen einem und fünf Prozent in diese Richtung gefährdet sind. Und nicht jede pädophile Tat wird von einem pädophil orientierten Mann verübt.

Wie kann man verhindern, dass diese Menschen zu Täter werden?

Kury: Da man die Ursache für diese Störung noch nicht genau kennt, ist man mit Behandlungsprogrammen eingeschränkt. Man hat es unter anderem mit medikamentöser Behandlung versucht, die hat aber oft Nebenwirkungen, zum Beispiel, dass der Antrieb insgesamt zurückgeht. Sexualität ist ein normales Bedürfnis. Diese Männer müssen weitgehend darauf verzichten.

Gustl Mollath saß aufgrund eines vermutlich falschen Gutachtens sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Dann wurde er freigelassen und sein Prozess wird im Sommer neu aufgerollt. Der Gutachter hat sich aber laut Generalstaatsanwaltschaft München nichts zu Schulden kommen lassen, es wird keine juristischen Konsequenzen geben. Ist diese Entscheidung richtig?

Kury: Prognosegutachten sind stets Wahrscheinlichkeitsschätzungen, eine absolut sichere Prognose gibt es nicht. Es wurden im Laufe der Zeit mehrere Gutachten gemacht, teilweise lediglich aufgrund der Aktenlage, was die Unsicherheit nochmal erhöht. Vielfach schreiben die Gutachter auch voneinander ab und schließen sich Vorgutachten an. Offensichtlich haben sich die Gutachter im Fall Mollath getäuscht, was nicht gerade für die Qualität der Gutachten spricht. Aber ich glaube, es gibt in Deutschland nur drei oder vier Fälle, wo ein Gutachter wegen eines ausgesprochen miserablen Gutachtens überhaupt angeklagt und verurteilt wurde. Dann muss er absolut schlampig gearbeitet und extrem grobe Fehler gemacht haben.

Konnten die Gutachter seriöse Gutachten schreiben ohne Mollath gesehen zu haben?

Kury: Wenn er sich weigert, kann ich nicht mit ihm sprechen. In bestimmten Fällen kann ein Gutachten trotzdem einen Sinn haben. Wenn die Gutachter nur die Akten haben, können sie eine gewisse Aussage machen, aber sie müssen diese entsprechend vorsichtig ausdrücken.

Mollath-Unterstützer Wilhelm Schlötterer sagt, es bestehe der Verdacht, dass zwei Gutachten sogar vorsätzlich falsch erstellt wurden. Teilen Sie diesen Verdacht?

Kury: Es besteht bei Gutachtern nicht selten der Verdacht, dass „Gefälligkeitsgutachten“ gemacht werden, vor allem, wenn die Gutachter auf weitere Aufträge angewiesen sind. Hinzu kommt, dass die Gutachter teilweise auch unter einem Öffentlichkeitsdruck stehen, genau wie die Gerichte. Da ist die Gefahr groß, dass man es sich einfach machen will, auch um Ärger zu vermeiden. Inwieweit die Gutachten im Fall Mollath vorsätzlich falsch erstellt wurden – ein erheblicher Vorwurf, der ja auch strafrechtlich relevant wäre – kann ich nicht beurteilen.

Kann man Gutachtern überhaupt vorsätzlich falsche Ergebnisse nachweisen?

Kury: Es wird schwierig sein, diesen Vorsatz nachzuweisen. Methodisch schlechte Gutachten werden ja nur in ausgesprochen seltenen Fällen von den Gerichten abgelehnt, obwohl es inzwischen Mindeststandards hinsichtlich der Qualität von Prognosegutachten gibt.

Gibt es schwarze Schafe unter den Gutachtern in Deutschland, die Arbeiten mit einem vom Auftraggeber bestellten Ergebnis anfertigen?

Kury: Ich denke, dass es Gutachter gibt, die im Sinne des Auftraggebers gutachten, vor allem dann, wenn sie sich weitere Aufträge erhoffen. Verallgemeinern kann man das allerdings nicht, die meisten Gutachter werden sich bemühen, eine gute Qualität abzuliefern, wobei allerdings die Untersuchungen vielfach gründlicher durchgeführt werden könnten.

Gibt es die Tendenz bei Gutachtern auf eine weitere Gefährlichkeit zu entscheiden, weil sie damit auf der sicheren Seite sind, weil der Täter das Gegenteil nicht beweisen kann?

Kury: Dass Gutachter vielfach zuungunsten der Inhaftierten entscheiden, um kein Risiko eines „Fehlgutachtens“ in der Weise einzugehen, dass ein tatsächlich gefährlicher Täter fälschlicherweise als ungefährlich entlassen und rückfällig wird, ist inzwischen durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Man beurteilt den Inhaftierten dann im Zweifel als gefährlich, obwohl er das nicht ist. Der Gutachter geht damit kaum ein Risiko ein. Wir brauchen deshalb mehr gut ausgebildete und erfahrene Gutachter.

Wenn Mollath freigesprochen wird, war er sieben Jahre lang unschuldig eingesperrt. Wie kann man solche Fehlurteile verhindern?

Kury: Man muss sich hier fragen, wie das Gericht gearbeitet hat. Denken Sie an den Fall Harry Wörz. Der saß vier Jahre, weil er angeblich seine Freundin so schwer verletzt haben sollte, dass sie bis heute nicht mehr ansprechbar ist, und wurde dann freigesprochen.

Laut des Juristen Thomas Darnstädt („Der Richter und sein Opfer“) sind viele Urteile falsch. Wie viele, wird man wohl nie herausbekommen. Berücksichtigt man die Verantwortung der Gutachter, gerade bei Prognosefragen, würde man sich oft auch eine kritischere Prüfung der Gutachtenqualität durch die Gerichte wünschen. Man wundert sich nicht selten, welch schwache Gutachten akzeptiert werden.

Kann Mollath, wenn er freigesprochen wird, für die sieben Jahre mehr einklagen als die übliche Haftentschädigung?

Kury: Eigentlich nicht. Das ist relativ wenig, in den USA ist das mehr. Der wegen Vergewaltigung verurteilte Lehrer Horst Arnold, der fünf Jahre unschuldig in Haft saß, hat sich später umgebracht. Durch die Haft entstehen Schäden bei den unschuldig Verurteilten.

Auf der anderen Seite bleiben aber auch eine Menge Verbrechen unentdeckt und die Täter laufen frei herum. Wie viele sind das?

Kury: Wenn man alle Straftaten zusammen nimmt – vom Ladendiebstahl bis zum Mord – dann würde ich sagen, dass etwa 90 Prozent aller Straftaten nicht offiziell registriert werden. Da sind viele Bagatellen dabei. Es gibt eine Untersuchung aus Berlin, nach der mindestens jedes zweite Tötungsdelikt nicht als Tötungsdelikt entdeckt wird. Denken Sie nur mal an den Pfleger, der im Krankenhaus in Sonthofen 28 zumeist hochbetagte Menschen umgebracht hat. Der ist irgendwann aufgefallen. Aber wie viele entdeckt man nicht? Wenn ein alter, schwacher Mensch stirbt, heißt es meistens: „Man musste damit rechnen.“

Muss mehr obduziert werden?

Kury: Das wäre eine Möglichkeit. Dadurch würde die Wahrscheinlichkeit höher, dass solche Fälle entdeckt werden. Prinzipiell vermeiden kann man sie nicht.

Viele der Straftäter, über die Sie ein Gutachten verfasst haben, hatten eine „schwere“ Kindheit. Ist das der entscheidende Punkt, an dem man bei der Verbrechensprävention ansetzen muss?

Kury: Ja, unbedingt. Man weiß, dass familiäre Störungen einen enormen Einfluss auf menschliches Verhalten haben. Wenn man Problemfamilien stärker unterstützen würde, könnte man sicherlich etwas erreichen. Es geht um die Frage, die ein amerikanischer Kollege gestellt hat: „Zahlen wir jetzt oder später?“ – Man könnte hinzufügen: Später wird es teurer.

Nicht jeder mit einer „schweren Kindheit“ wird später zum Täter. Was muss noch hinzukommen?

Kury: Kriminalität hängt von zahlreichen Faktoren ab. Bestimmte genetische Faktoren, wie etwa Impulsivität, könnten auch eine Rolle spielen. Diese Eigenschaft könnte in bestimmten Situationen, wie bei dem Beispiel an der Theke, kriminelles Verhalten begünstigen. Hinzu kommen andere Faktoren, wie die Sozialisation, die Gruppen, in denen man eingebunden ist, und die Lebensbedingungen der Gesellschaft, wie Armut.

Wenn Sie so einem Schwerverbrecher im Gefängnis für ein Gutachten gegenübersitzen, haben Sie dann ein mulmiges Gefühl?
Kury: Eigentlich nicht. Ich habe nur ein einziges Mal erlebt, dass ein Insasse aufgestanden und laut geworden ist, als ich ihm einige kritische Fragen gestellt habe. Aber ich habe manchmal ein mulmiges Gefühl beim Ergebnis. Wenn ich zu dem Schluss komme, der Mann – meistens geht es um Männer – kann entlassen werden, dann gehe ich ein viel größeres Risiko ein, als wenn er nach meinen Ergebnissen nicht entlassen werden darf. Wenn ich gründlich gearbeitet habe und er wird wieder straffällig, kann man mir juristisch keinen Vorwurf machen, aber ich habe natürlich ein moralisches Problem.

Glauben Sie nach all den Straftätern und Verbrechen, mit denen Sie zu tun hatten, eigentlich noch an das Gute im Menschen?

Kury: Ja. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich im Straßenverkehr zu Schaden komme, ist wesentlich größer, als die Wahrscheinlichkeit durch eine Straftat schwer zu Schaden zu kommen. Wir haben in Deutschland pro Jahr rund 3000 tödliche Verkehrsunfälle und rund 2100 Fälle von Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen.

http://www.planet-interview.de/interviews/helmut-kury/45185/

b607724bf8

http://www.piper.de/buecher/im-gehirn-des-boesen-isbn-978-3-492-05619-9


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Der Fall Harry Wörz

09.07.2014 um 12:21
Könnte es nicht eventuell sein, dass der Freund von Frau Wörz von seiner Ehefrau ein Alibi bekam, weil sie selbst eins brauchte...? Vllt. gab es einen Streit zwischen dem Polizisten und seiner Frau und diese wollte Frau Wörz zur Rede stellen und das Gespräch ist eskaliert... Was haltet ihr von dieser Theorie?


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Der Fall Harry Wörz

24.07.2014 um 14:11
Zitat von GlücksbärchiGlücksbärchi schrieb am 09.07.2014:Könnte es nicht eventuell sein, dass der Freund von Frau Wörz von seiner Ehefrau ein Alibi bekam, weil sie selbst eins brauchte...? Vllt. gab es einen Streit zwischen dem Polizisten und seiner Frau und diese wollte Frau Wörz zur Rede stellen und das Gespräch ist eskaliert... Was haltet ihr von dieser Theorie?
Ist auch eine Möglichkeit, was mich an dem ganzen stört, der Vater des Opfers war im Haus und hat etwas gehört, ein Nachbar hat einen Streit gehört, ich weiss nicht genau wieviel die beiden gehört hatten, hatten sie auch Stimmen gehört oder nicht?


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Der Fall Harry Wörz

27.08.2014 um 09:07
@Senseless999
@Glücksbärchi
@Lumina85
@minu16
@obskur
@Nscho-Tschi
@depesche
@planetzero
@bellady
Ich selbst kenne den Fall nicht, möchte aber euch evtl. Interessierten zur Kenntnis geben,
dass heute Abend um 22:00 Uhr im TV auf SWR/SR "Der Fall Harry Wörz" gesendet wird.


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Der Fall Harry Wörz

30.08.2014 um 12:25
Zitat von ErzsiErzsi schrieb am 28.03.2010:Der Fall Harry Wörz
Ja den habe ich gesehen.


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Der Fall Harry Wörz

02.06.2015 um 19:24
Heute der Fernsehfilm 3SAT Österreich um 20:15
"Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz"


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Der Fall Harry Wörz

02.06.2015 um 19:51
Es gibt eine operative Fallanalyse des BKA in der ganz explizit ein anderer Tatverdächtiger benannt wird. Auch das hohe Gericht hat diesen Verdacht in Harrys Freispruch ausdrücklich namentlich genannt. Alle wissen wer gemeint ist. Passiert ist bis heue trotzdem nichts.


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Der Fall Harry Wörz

02.06.2015 um 20:32
Ich dachte, es gab ein Verfahren, aber der Geliebte konnte nicht verurteilt werden.


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Der Fall Harry Wörz

08.06.2015 um 20:44
Ein neuer Artikel der Süddeutschen:


Süddeutsche Zeitung, 08. Juni 2015
http://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-quaelende-vernehmung-1.2511289
Was nie hätte geschehen dürfen

* Harry Wörz saß viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis - wegen versuchten Totschlags an seiner Ex-Frau.
* Nun will er Geld und Gerechtigkeit vom Land Baden-Württemberg.
* Vor Gericht muss er eine quälende Vernehmung über sich ergehen lassen. Ob er Recht bekommt, ist offen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Mehr als 70 Prozesstage hat Harry Wörz in den vergangenen 18 Jahren vor diversen Gerichten zugebracht. Eine Verurteilung zu elf Jahren Haft wegen versuchten Totschlags an seiner Ex-Frau, dann Wiederaufnahme, Freispruch - zu viel Justiz für ein Leben.

Und doch stand der Mann aus Birkenfeld bei Pforzheim an diesem Montag wieder vor Gericht, 49 Jahre ist er inzwischen alt, davon war er viereinhalb Jahre - genau: 1675 Tage - zu Unrecht im Gefängnis eingesperrt. Wörz will Geld und Gerechtigkeit, was in diesem Fall auf dasselbe hinausläuft.


Quälende Vernehmung
Rund 110 000 Euro fordert seine Anwältin Sandra Forkert-Hosser vom Land Baden-Württemberg, und zwar als Ausgleich für Verdienstausfall, außerdem für seine Möbel, die er vor dem Haftantritt weggegeben hat. Das Land hat ihm zwar bereits die gesetzliche Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag gewährt, zudem rund 156 000 Euro für das weggefallene Einkommen während der Haft und in den sechs Monaten nach der Entlassung. Den weiteren Forderungen aber begegnet die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit einer Knausrigkeit, wie sie sonst eher den schwäbischen Nachbarn nachgesagt wird.
...

Ob das Land einem Vergleich zustimmt, ist offen. In der Verwaltungsvorschrift heißt es, bei solchen Entschädigungen sei von "kleinlichen Beanstandungen" abzusehen.



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