Diana, das Mädchen aus dem Main - Ein jahrelanges Martyrium
gestern um 18:25Du hast natürlich Recht. Es gilt grundsätzlich für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Gleiches gilt für die so genannten Abkommensstaaten, die da sind:brigittsche schrieb:Soweit ich weiß aber nur, wenn das Kind a) in der EU bzw. Schweiz lebt oder b) in der Türkei weil es da ein gesondertes Abkommen gibt. Bei anderen außereuropäischen Ländern m. W. nicht.
AlgerienQuelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation/koennen-auch-auslaendische-eltern-kindergeld-bekommen--124928
Bosnien und Herzegowina
Kosovo
Marokko
Montenegro
Serbien
Tunesien
Türkei
Pakistan gehört nicht dazu.
Der Kindergeldanspruch ist prinzipiell an die Steuerpflicht im Inland gebunden, nicht an den Wohnort. Ausnahmen gibt es für Entwicklungshelfer, Missionare etc.




