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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

07.04.2014 um 22:46
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ein Zeuge kann nur dann seine Aussage verweigern, wenn diese für ihn belastend wäre. Was das dann für den vorliegenden Fall bedeuten würde, liegt auf der Hand. Wenn der Anwalt Fragen stellt, die einer wahrheitsgemäßen Beantwortung den Zeugen belasten würde, aber den Angeklagten entlasten, wäre letztlich eine Aussageverweigerung entlastend für den Angeklagten.

Für einen Prozess gegen den Zeugen dürfte diese Aussageverweigerung jedoch nicht berücksichtigt werden.
@lawine
Was stimmt denn jetzt? Muss er was sagen, definitiv oder kann er an manchen Stellen die Beantwortung der Frage ablehnen?

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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 22:50
@Blondi23
@lawine
finde ich schon komisch, ich hatte irgendwann mal (so um den Zeitpunkt, als der WA eingereicht wurde) einen Bericht gesehen, in dem sagte Euler, dass er in seinem WA keine mutm. weiteren Täter genannt hat, weil es der Job der Staatsanwaltschaft ist, den wahren Täter zu fassen und nicht seiner.
Sein Job ist es anhand von Sichtzeugen etc. zu beweisen, dass es Ulvi nicht gewesen sein kann.

Wenn Holger E. nun aussagen soll, frage ich mich, zu was er als Zeuge was sagen soll, weil er ja nichts zum Verschwinden von Peggy sagen kann (wenn ich Holger E. nun als "normalen" Zeugen sehe).


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 22:54
@Heike75

Ich habe mich auch gefragt, was er da soll. Es geht ja eher um Ulvi und der HE steht ja nicht im direkten Zusammenhang mit Ulvi und dem WAV. Es sei denn, man möchte Ulvi durch die Anwesenheit des HE entlasten. Aber wie soll dies gehen? Es wird doch wegen Ulvi verhandelt.

Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. :)


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:08
@Blondi23
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Für einen Prozess gegen den Zeugen dürfte diese Aussageverweigerung jedoch nicht berücksichtigt werden
Gerade dann kann er vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen (Angeklagter im Strafprozess...)

Wenn er als Zeuge im Ulvi Fall seine Aussage verweigert, handelt es sich um das Zeugnisverweigerungsrecht.


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:09
@Heike75

Ja, wenn er sich selbst belasten würde. Aber irgendwie habe ich hier gerade 3 Versionen gelesen und weiß jetzt nicht mehr, was richtig ist ;)

Ich gehe jetzt auch offline, bis dann.


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:18
@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Ja, wenn er sich selbst belasten würde. Aber irgendwie habe ich hier gerade 3 Versionen gelesen und weiß jetzt nicht mehr, was richtig ist
Ganz grob:
Zeugnisverweigerungsrecht: Der Zeuge kann die Aussage verweigern -> §52 und §383 StPO
Aussageverweigerungsrecht: Angeklagter kann die Aussage verweigern -> §243 StPO
Auskunftsverweigerungsrecht: Aussageverweigerung auf einzelne Fragen -> §55 StPO


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:19
Wenn sich Peggy Holger E. wirklich anvertraut hat, wie es ja seiner Androhung gegenüber Peggys Stiefvater , die er einem Freund gegenüber geäussert haben soll, zu entnehmen ist, dann könnte Holger E. aussagen , Peggy habe ihm aber nichts Negatives über Ulvi erzählt.
Somit könnte er Ulvi vielleicht ent- und sich gleichzeitig nicht belasten.


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:21
@Heike75
@Blondi23

ein Zeuge muss vollständig und wahrheitsgemäß aussagen. Ist er verwand oder verschwägert kann er vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. (trifft auf HE nicht zu) Ein Zeuge hat das Recht die Antwort auf einzelne Fragen, bei deren wahrheitsgemäßen Beantwortung er sich selbst (oder nahe Angehörige) einer Straftat belasten würde, zu verweigern. Über den Umfang seiner Aussagepflicht wird er vorab vom Richter belehrt.

Gibts Alexander Hold noch im Nachmittagsprogramm? da kannst du dir das ganze juristische Geschwurbel im O-Ton anhören


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:27
@Heike75

Richtig.

Im vorliegenden Fall würde aus meiner Sicht nur das Auskunftsverweigerungsrecht in Frage kommen. Damit kann der Zeuge nur auf einzelen Fragen hin die Aussage verweigern, nicht komplett. Was das dann letzthin bedeutet, kommt auf die Fragestellung an. In vielen Fällen ist dann keine Aussage eben doch eine Antwort.


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:31
@lawine
in der Tat, das hört sich nach A. Hold an:

Ein Zeuge kann die Aussage komplett verweigern... Neben den persönlichen und beruflichen Gründen, kann er die Aussage aufgrund der Tatsache, dass er sich der Strafverfolgung aussetzen würde, verweigern.

Du schreibst vom Auskunftsverweigerungsrecht -> andere Baustelle.

@JosefK1914
Die Frage die sich stellt ist, "ab wann" belastet Holger E. sich selbst.
Wenn er nach dem Wetter in Lichtenberg am dem besagten Tag gefragt wird, wird er wohl antworten ;-)
Da er im Fokus der Ermittlungen steht, ist das ein schmaler Grad.


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:32
H.E. kann als Zeuge vor Gericht nicht aus persönlichen Gründen die Aussage verweigern, da er nicht mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert ist. (par. 383 ZPO; par. 52 StPO)
H.E. kann als Zeuge nur in Einzelfragen aus sachlichen Gründen die Aussage verweigern, wenn eine wahrheitsgemäße Antwort ihn selbst belasten würde.(par. 384 ZPO; par. 52,53,55 StPO)


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:34
@Schimpanski
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb: H.E. kann als Zeuge vor Gericht nicht aus persönlichen Gründen die Aussage verweigern, da er nicht mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert ist.
Hat Jemand behauptet, dass Holger E. dieses aus persönlichen Gründen kann?


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:46
@Heike75
"bedankst" du dich immer so, wenn dir jemand sachkundig und vollumfänglich auf deine Fragen antwortet?

ich hab schon kaum mehr Lust, dir zu antworten, du bist mir zu pampig.


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:46
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Wenn er jetzt was andeutet, was ihn verdächtig macht, dann würden die Ermittlungen gegen ihn wieder aufgenommen werden, oder?



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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:51
Ich bin gespannt wie die Staatsanwaltschaft mit dem Dilemma umgeht die Anklage gegen Ulvi wegen Mord aufrecht zu erhalten, während sie gleichzeitig im Fall "Peggy" neue Ermittlungen aufgenommen hat.


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:53
Ich störe nur ungern, die Frankenpost hat einen Artikel veröffentlicht, der morgen/heute erscheinen wird. Mit Fehlern und Vorhersagen. Aber er enthält auch Details zu den geladenen Zeugen.


Frankenpost, 08.04.2014
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Die-Vernehmung;art2388,3263713

Ausschnitte daraus:
Die Vernehmung
Am zweiten Tag des "Peggy-Prozesses" sind etliche Kripo-Beamte als Zeugen geladen. Auf sie warten viele, sehr unangenehme Fragen.
...
Das Wiederaufnahmeverfahren fußt auf der Annahme, dass das Hofer Gericht wesentliche Umstände des - später widerrufenen - Geständnisses nicht kannte. In Bayreuth könnte nun geklärt werden, ob die Richter bewusst getäuscht wurden.

Als Zeugen sind der prominente Profiler bei der Münchner Kripo, Alexander Horn, und Wolfgang Geier, der damalige Chef der "Soko Peggy II" geladen. Der damals 31-jährige Alexander Horn verfasste eine genaue Gebrauchsanleitung für die Vernehmung von Ulvi Kulac, die am 2. Mai 2001 bei der Soko Peggy II einging. Darin stand, wo die Vernehmung stattfinden sollte, wer an ihr teilnehmen sollte und im Grunde stand auch darin, was dabei herauskommen sollte. Denn Horn gab eine komplette Version der angeblichen Vorgänge vor, die am 7. Mai 2011 zum Tod von Peggy Knobloch geführt haben sollen. Unter dem Begriff "Tathergangshypothese" sollte diese Version noch traurige Berühmtheit erlangen. Fakt ist: Diese Hypothese ähnelt in weiten Zügen dem Geständnis, das Ulvi Kulac später ablegen sollte.

Genau zwei Monate später ist es dann so weit: Am 2. Juli 2002 gesteht Kulac den Mord an Peggy Knobloch, den er früher immer bestritten hat.
...
Obwohl sich später alles, was Ulvi Kulac an jenem Abend zum Verbleib der Leiche sagt, als erfunden herausstellt, bleibt das Geständnis die wichtigste Grundlage seiner Verurteilung wegen Mordes. Es gibt nicht einen einzigen Sachbeweis gegen ihn.

Das Hofer Gericht verurteilt ihn 2004, weil es nicht gewusst hat, dass der Text seines Geständnisses schon lange vorher feststand. Das sagt das Bayreuther Landgericht in seinem Beschluss zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft signalisiert dagegen immer wieder, dass die Tathergangs-Hypothese "bei den Akten gewesen ist".
...



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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:59
@Heike75
Wollte nur kurz Darstellen aus welchen Gründen er die Aussage verweigern darf und wann nicht. Aber ist eh schon klar, konnte die vorigen Beiträge erst jetzt abrufen.


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Peggy Knobloch

07.04.2014 um 23:59
@Heike75
@lawine

Kommt mal runter! Noch zwei Tage, dann wissen wir mehr ;-)

@jaska
Vielen Dank! Immer wieder!


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Peggy Knobloch

08.04.2014 um 00:00
@Mao1974
ich bin völlig down...


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