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Peggy Knobloch

98.148 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 16:26
Wieso ist denn der Begriff Missbrauch abwertend???? Es ist doch nun einmal so, dass in einem solchen Fall ein Missbrauch vorliegt. Das ist weder abwertend noch sonst irgendwas. Egal, ob die Person, die den Missbrauch ausübt, schuldfähig oder schuldunfähig ist. Die Kinder sind missbraucht worden und deshalb ist es Missbrauch. Schönreden muss und darf man da auch nichts.

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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 16:34
Für alle,die immer noch an das Geständnis glauben,soll es sich angeblich so zugetragen haben:

Peggy trug ihren Ranzen bei der Verfolgungsjagd in der Hand,stolperte über einen Stein,fiel dabei hin und verlor ihren Schulranzen...Ulvi hat ihr aufgeholfen und ihr den Schulranzen in die rechte Hand gegeben...dann hat Peggy aufgestampft,geschrien und und ihm in die Eier getreten...danach ging die wilde Jagd weiter...so heisst es zumindest.

Vom angeblichen Aufeinandertreffen am Henri-Marteau-Platz bis zum angeblichen Tatort an der hinteren Treppe zum Waldenfelsplatz ist es vielleicht nicht ganz ein Kilometer,aber deutlich mehr als 70 ??? Meter.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 16:43
@Waidmann
etwa 500m hatte Scipper mal eruiert...


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 16:50
Meine Tochter hat mich mal unbeabsichtigt bei einer Kissenschlacht an Besagter "empfindlicher Stelle" nur leicht getroffen. Der Schmerz tut höllisch weh, und es dauerte min. 5 Minuten bis er sich verflüchtigte. Allerdings wird in Extremsituationen viel Adrenalin ausgeschüttet. Wie sehr das aber diesen Schmerz unterdrückt - keine Ahnung. Jedenfalls braucht man nicht viel Trittkraft, um diese starken Schmerzen auszulösen.
An dem langen Fluchtweg hatte ja auch der Profiler Th. Müller so seine Zweifel.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 16:52
@Schimpanski

Ja, ich bin ja auch der Meinung, dass sowas enorm schmerzhaft ist. Erstmal vergeht dadurch Zeit, in der Peggy einigen Vorsprung herausholen kann und die Frage ist ja auch, ob der Ulvi danach überhaupt noch in der Lage war, weiter zu laufen.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 16:52
@Schimpanski
Die müssten ja auch keine 500m gerannt sein.
Aber wir werden ja Genaueres die nächsten Tage erfahren, und dann hoffentlich unverfälscht aus dem Gerichtssaal durch Medien und Zuhörer.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 19:56
@jaska
Was wurde in den vergangenen Jahren in der Berichterstattung denn verschwiegen, was gegen Ulvi sprechen würde?

Richtig ist, dass ein Gericht alle belastenden und entlastenden Indizien zusammentragen und bewerten muss. Im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände muss das Gericht dann bewerten, ob die Indizien ausreichen, um ohne jeden Zweifel davon überzeugt zu sein, dass (a) Peggy tatsächlich tot ist und (b) Ulvi tatsächlich der Täter war. Bestehen auch nur die geringsten Zweifel, muss der Angeklagte "in dubio pro reo" freigesprochen werden.

Besteht also trotz der Indizien weiterhin die theoretische Möglichkeit, dass (a) Peggy vielleicht doch noch leben könnte oder (b) auch ein anderer Täter denkbar erscheint, kann Ulvi die angebliche Tat nicht mit der notwendigen "zweifelsfreien" Gewissheit nachgewiesen werden, so dass Ulvi freizusprechen wäre.

Bisher kann ich derartige gewichtige Indizien, die zweifelsfreie Schlüsse gegen Ulvi zulassen würden, nicht erkennen. Von daher würde mich das echt interessieren, welche Indizien von der Berichterstattung angeblich "verschwiegen" werden.

@all
Wenn Ihr der Meinung seid, man dürfe Ulvi weiterhin des "Kindesmissbrauches" bezichtigen, dann würde mich mal interessieren, was Ulvi denn überhaupt konkret für Missbräuche begangen haben soll.

Bisher konnte ich hierzu irgendwie nur wenig Konkretes lesen.

Behauptet wird ja, dass Ulvi angeblich am 03.05.2001 nachmittags Peggy bei sich zu Hause missbraucht bzw. vergewaltigt habe. Dieses soll Ulvi angeblich gestanden haben. Wie bei jedem Geständnis muss ein Richter vor einer Verurteilung überprüfen, ob das Geständnis der Wahrheit überhaupt entsprechen kann oder ob dieses möglicherweise unwahr ist. Angeblich soll Peggy wohl am 03.05.2001 ohne Auffälligkeiten bei ihrer Freundin bis ca. 17:00-17:30 gewesen sein und danach zum Kinderturnen gegangen sein. Auch die Turnlehrerin bestätigte wohl, dass Peggy von ca. 18-19 Uhr beim Turnen war. Peggy sei vom Verhalten "absolut wie immer gewesen" (vgl. http://www.ulvi-kulac.de/prozess.html). Es konnten an der Kleidung von Peggy keine Spuren gefunden werden, die auf einen Missbrauch von Ulvi hindeuten könnten. Auch am angeblichen Tatort konnte man wohl keine einzige Spur finden, die das Geständnis hätten bestätigen können.
Weder Peggys Freundin, noch die Turnlehrerin haben irgendwelche Aufälligkeiten an Peggy am Tag des angeblichen "Mißbrauches" bzw. nach der angeblichen Tat feststellen können. Peggy hat diesen angeblichen Mißbrauch in den ca. 4 Tagen bis zu ihrem Verschwinden auch gegenüber keiner Person erwähnt oder angedeutet. Es erscheint daher nicht sonderlich wahrscheinlich, dass dieser angebliche Missbrauch an Peggy durch Ulvi tatsächlich stattgefunden hat. Es bestehen jedenfalls erhebliche Zweifel.

Des Weiteren soll Ulvi wohl einige Male vor Kindern seine Hose heruntergelassen und onaniert haben, was von sämtlichen Beteiligten aber wohl als harmlos abgetan wird und wohl auch bis zum Verschwineden von Peggy von keinem einzigen "opfer" zur Anzeige gebracht wurde. Offenbar hatte keines der angeblichen "Opfer" das Verhalten von Ulvi als "Missbrauch" empfunden. Zum Teil soll es wohl sogar auch so gewesen sein, dass Ulvi von den Kindern verarscht und zu diesen Handlungen angestachelt worden sein soll. Wer ist dann eigentlich der Täter und wer das Opfer, wenn Kinder einen geistig Behinderten verarschen und zu Handlungen motivieren, deren Unwertgehalt dieser nicht einordnen kann?

In dem Buch von Jung&Lemmer wird z.B. ein Vorfall vom 27.08.2001 beschrieben, wo eine Frau Langnickel einen Vorfall beobachtet hatte, wo Ulvi sich wohl vor einem Kind entblößt hatte. Frau Langnickel wollte den Jungen dann wegzerren, der aber offenbar lieber dort bleiben wollte.

Ich will nichts verharmlosen, aber wenn Kinder einen geistig Behinderten zum Entblößen und onanieren anstacheln, dann wird man diese Kinder nur noch schwerlich als "Missbrauchsopfer" bezeichnen können. Im Strafrecht nennt man das "Benutzen" einer schuldunfähigen Person im übrigen "mittelbare Täterschaft" (§ 25 StGB). Die Kinder, die Ulvi zum "Entblößen" und "onanieren" angestachelt haben, wären damit "mittelbare Täter" ihres eigenen "Missbrauchs", was ersichtlich absurd erscheint. Darf man das "anstachelnde" Kind dann auch öffentlich eines Kindesmissbrauchs bezichtigen, weil es ja auch nur nicht bestraft werden kann, weil es unter 14 Jahren nicht strafmündig ist. Sollten diese "anstachelnden" Kinder dann auch in Kliniken weggesperrt werden, weil die Allgemeinheit und insbesondere Behinderte vor solchen Kindern beschützt werden müssen?

Wenn zwei 13 Jährige miteinander Sex haben, erfüllen beide Kinder im Übrigen ebenfalls den Tatbestand des "sexuellen Mißbrauchs von Kindern" (§ 176 StGB). Beide Kinder bleiben nur deshalb straffrei, weil sie mit 13 jeweils nicht strafmündig sind. Darf man diese beiden Kinder, die nur aufgrund ihrer fehlenden Strafmündigkeit nicht bestraft werden können, nunmehr trotzdem öffentlich als Personen bezichtigen, die Kinder "missbraucht" haben?

Wie gesagt, ich will hier nichts verharmlosen, aber ich halte es für äußerst fragwürdig, einen Schuldunfähigen öffentlich als jemanden bezichtigen zu dürfen, Kinder zu "missbrauchen". Zugegebenermaßen kenne die Sachverhalte in Bezug auf die angeblichen "Missbräuche" von Ulvi aber auch nicht wirklich, so dass ich letztlich nicht beurteilen kann, ob seine Handlungen tatsächlich wirkliche "Missbräuche" darstellten bzw. was überhaupt tatsächlich stattgefunden hat. Das, was ich hierzu jedoch bisher lesen konnte, deutet aber eher darauf hin, dass Ulvi möglicherweise eher das Opfer von Verarschungen von Kindern gewesen sein könnte, die sich über Ulvi lustig gemacht haben.

Gerne bin ich aber bereit, meine Ansichten zu hinterfragen, wenn mir konkreter berichtet wird (am Besten mit entsprechenden Links), was Ulvi tatsächlich für "Missbräuche" begangen haben soll.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 20:04
Zitat von -9--9- schrieb:Wenn zwei 13 Jährige miteinander Sex haben, erfüllen beide Kinder im Übrigen ebenfalls den Tatbestand des "sexuellen Mißbrauchs von Kindern" (§ 176 StGB). Beide Kinder bleiben nur deshalb straffrei, weil sie mit 13 jeweils nicht strafmündig sind. Darf man diese beiden Kinder, die nur aufgrund ihrer fehlenden Strafmündigkeit nicht bestraft werden können, nunmehr trotzdem öffentlich als Personen bezichtigen, die Kinder "missbraucht" haben?
Ich weiß jetzt nicht, ob dein Beispiel nicht gewaltig hinkt. Wenn 2 dreizehnjährige Kinder miteinander Sex haben, geschieht dies wohl aus freien Stücken. Wieso sollte dies dann Missbrauch sein? Kann doch gar nicht, da es beide Kinder wollen und der andere nicht für etwas missbraucht wird. Wenn ich jemanden für meine Befriedigung hernehme, der dies gar nicht will, missbrauche ich ihn.

Wenn Ulvi sich vor Kindern entblößt und sein Glied zeigt, ist das Missbrauch.
Nachzulesen hier:

http://www.uniklinik-ulm.de/fileadmin/Kliniken/Kinder_Jugendpsychiatrie/praxismanual/Praxismanual_Stand_Juni2011_Anhang_XI.pdf

Übrigens von Angestellten der Uniklinik Ulm verfasst, also von kompetenten Personen.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 20:04
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb: Wenn Ihr der Meinung seid, man dürfe Ulvi weiterhin des "Kindesmissbrauches" bezichtigen, dann würde mich mal interessieren, was Ulvi denn überhaupt konkret für Missbräuche begangen haben soll.

Bisher konnte ich hierzu irgendwie nur wenig Konkretes lesen.
Das hättest Du wohl jetzt gerne ;) Zum Schutz der Opfer und auch um Ulvi vor einer Dämonisierung zu schützen war die Verhandlung zu Recht NICHT öffentlich.

Da muss man schon etwas Vertrauen in das Gericht haben, wegen " mal den Reißverschluß aufmachen" wie von einigen unseriösen Schreibern behauptet wird, wird keiner in die Forensische Psychiatrie überstellt.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 20:14
@-9-
Wenn ich mir die Berichterstattung zwischen 2001 und 2004 anschaue dann komme ich zu folgenden erschreckenden Zahlen:



Anzahl der verklagten Einzelfälle
12 - 26 (Angaben schwanken)


Anzahl der Opfer
17 (Peggy, 3 weitere Mädchen und 13 Jungen) (Angaben schwanken)


Alter der Opfer
5 - 12 (Angaben schwanken)


Zeitraum der Missbräuche
1996 - September 2001


Das kann ich Dir gerne im Einzelnen durch jeweils mehrere Quellen belegen.





Dazu noch der Auszug aus dem Gerichtsurteil, den der User @hawo hier eingestellt hatte und den Du Dir mal in Ruhe durchlesen solltest. Man beachte: hier wurden nur ein Teil der Fälle verhandelt:
Beitrag von hawo (Seite 59)
1. Simon S.:
"...ging Simon S. mit diesem in dessen (Ulvis) Schlafzimmer. ...manipulierte am Glied von Simon S. bis diese steif wurde" und "Er forderte Simon S. auf, seinen Penis in den Mund zu nehmen."
2. Malte und Torke F., Patrick G. und Paul K.:
"Mit den Worten 'ich will euch was zeigen' machte er deswegen seine Hose auf, holte sein Glied heraus und onanierte vor den Kindern bis zum Samenerguss, wobei diese zuschauten."
3. Markus L.:
"In der Wohnung (von Ulvi) forderte der Angeklagte Markus L. dann nach einiger Zeit auf, mit ihm ins Schlafzimmer zu kommen. Er wollte das Glied des Markus L., das ihn interessierte, anfassen und an diesem manipulieren."
4. Florian L.:
"In der Nähe der Garagen öffnete der Angeklagte seine Hose, holte sein Glied heraus und onanierte vor Florian L., der, wie der Angeklagte wollte, dabei zusah, bis zum Samenerguss."
5. Peggy K.:
"1. Auf dem dortigen Waldweg öffnete der Angeklagte seine Hose, holte sein Glied heraus und manipulierte vor dem Mädchen daran..."
"2. Er fragte sie, ob sie mit ihm zum Schwimmbad ...komme, was Peggy auch tat. Unter der Treppe der dortigen Gaststätte öffnete der Angeklagte wiederum seine Hose, holte sein Glied hervor und onanierte vor Peggy..."
"3. An einem dritten...Tag... forderte der Angeklagte Peggy auf, mit ihm zu einer...Teichanlage... zu kommen. Auf dem dortigen Weg zu den Teichen öffnete der Angeklagte wiederum seine Hose holte sein Glied hervor und onanierte vor Peggy..."
"4. ...Nunmehr forderte der Angeklagte Peggy auf, sie solle sich ausziehen. Nachdem sich Peggy im Schlafzimmer der Wohnung des Angeklagten ausgezogen hatte, zog sich auch der Angeklagte aus und setzte sich aufs Bett. Er hob Peggy mit beiden Händen auf seinen Schoß, wobei sie mit ihrem Rücken zum Angeklagten auf dessen Glied saß. Der Angeklagte bewegte nunmehr sein Becken auf und nieder, wobei sein erigiertes Glied zwischen den Gesäßbacken des Mädchens war."
"5. " Der Mord an Peggy.
6. Johannes S.:
"Sodann manipulierte der Angeklagte an seinem Glied und fasste auch Johannes S. an dessen Glied und manipulierte an diesem wobei er Johannes S. aufforderte, auch bei ihm, dem Angeklagten an seinem Glied zu manipulieren, was Johannes S. auch tat."
Und dann würde mich Deine Einschätzung interessieren,
danke


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 20:18
@jaska

Danke.


@-9-

Wo siehst du dort Freiwilligkeit wie in deinem Beispiel mit den dreizehnjährigen Kindern oder den Kindern, die den Ulvi möglicherweise aufforderten, seine Hose zu öffnen? Und jetzt sag bitte nicht, dass die Kinder ja hätten weglaufen können. Es sind Kinder gewesen, die vll nicht wussten, wie sie reagieren sollten.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 20:24
@jaska

Dankeschön, jetzt ist mir wieder schlecht. Warum das wohl nicht in dem Roman von Lemmer/Jung stand?
Oder habe ich das beim Querlesen übersehen? Jahre recherchiert und nichts davon gewusst?


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 21:06
@jaska
Wenn das tatsächlich so passiert sein sollte und Ulvi dazu nicht von anderen Kindern angestachelt worden sein sollte, dann würde mich mal interessieren, weshalb vor dem Verschwinden von Peggy keiner eine Anzeige gemacht hatte? Widersprechen die von Dir benannten Taten nicht dem Verhalten der Eltern und der Kinder, die nichts veranlasst haben?
Im Übrigen scheinen die von Dir aufgezählten Fälle die Anklageschrift des Staatsanwaltschafts entnommen worden zu sein, deren Leistungen ziemlich einseitig und nicht besonders überzeugend war.

@Frau.N.Zimmer
Tut mir leid, aber ich kann bisher nicht erkennen, inwiefern das bisherige Gericht und die bisherigen Strafverfolgungsbehörden vertrauenswürdig sein sollten. Bisher erscheinen mir gerade deren Leistungen ziemlich unterirdisch und wenig überzeugend!

@Blondi23
Die 13 Jährigen begehen einen Missbrauch, weil es das Gesetz so vorschreibt. 13 Jährige werden vom Gesetzgeber nicht als fähig angesehen, zu derartigen Handlungen zuzustimmen. Deshalb begeht der eine 13 Jährige nach dem Gesetz einen "Missbrauch" an dem anderen 13 Jährigen und entsprechend Euren Ausführungen dürfte man diese 13 Jährigen auch öffentlich eines Kindesmissbrauches bezichtigen, da die Strafbarkeit nur an der fehlenden Strafmündigkeit scheitert.
Hat ein 14 Jähriger mit seiner 13 jährigen Freundin einvernehmlichen Sex, begeht der 14 Jährige einen strafbaren Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB. Und das selbst auch dann, wenn das Verlangen von der 13 Jährigen ausging und der 14 Jährige von der 13 Jährigen verführt worden ist. Der 14 Jährige ist strafmündig und im Gegensatz zu Ulvi nach dem Gesetz auch in der Lage,
das Unrecht seiner "Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln" (vgl. §§ 19, 20 StGB).

Entsprechend Deinen Ausführungen wäre Ulvi in Bezug auf die Vorfälle, in denen er von den Kindern zum "Entblößen" bzw. "Onanieren" angestachelt wurde oder in denen die Kinder das lustig fanden, nicht nur wegen fehlender Schuldfähigkeit nicht zu bestrafen gewesen, sondern auch weil alles "einvernehmlich" erfolgte.
Der Gesetzgeber sieht das anders! Und trotzdem stimme ich Dir zu, dass es sprachlich wenig überzeugend ist, einen Täter eines "Missbrauchs" zu bezichtigen, wenn die Tat nicht gegen den Willen oder sogar auf das Verlangen des "Opfers" erfolgte.

Ich glaube im Übrigen (das ist aber nur meine Vermutung), dass Ulvi nur deshalb solange in der Klinik "therapiert" wird, weil auch die Klinik Zweifel daran hat, dass Ulvi den Mord, für den er verurteilt wurde, tatsächlich begangen hat und die Klinik auf diese Weise verhindert, dass Ulvi seine Haftstrafe antreten muss. Ich würde jedenfalls einiges darauf verwetten, dass Ulvi nach einem Freispruch ziemlich kurze Zeit darauf plötzlich als soweit therapiert gelten wird, dass er für die Allgemeinheit nicht mehr als "gefährlich" eingestuft wird, so dass er außerhalb wohnen darf (z.B. betreute Wohnanlagen). Das ist aber nur eine Vermutung von mir. Wir werden es ja vielleicht bald sehen!


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 21:12
@-9-
So unterschiedlich sind Menschen, mein vollstes Vertrauen haben unsere Behörden. Lebte ich in Nord-Korea wäre das sicher anders ;)

Ich bin auch froh dass Prozesse nicht über die Medien entschieden werden. :)


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 21:20
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Die 13 Jährigen begehen einen Missbrauch, weil es das Gesetz so vorschreibt. 13 Jährige werden vom Gesetzgeber nicht als fähig angesehen, zu derartigen Handlungen zuzustimmen. Deshalb begeht der eine 13 Jährige nach dem Gesetz einen "Missbrauch" an dem anderen 13 Jährigen und entsprechend Euren Ausführungen dürfte man diese 13 Jährigen auch öffentlich eines Kindesmissbrauches bezichtigen, da die Strafbarkeit nur an der fehlenden Strafmündigkeit scheitert.
Das ist Quatsch
Zitat von -9--9- schrieb:Gerne bin ich aber bereit, meine Ansichten zu hinterfragen, wenn mir konkreter berichtet wird (am Besten mit entsprechenden Links), was Ulvi tatsächlich für "Missbräuche" begangen haben soll.
Das war wohl nur ein Scheinangebot.
Zitat von -9--9- schrieb:Ich glaube im Übrigen (das ist aber nur meine Vermutung), dass Ulvi nur deshalb solange in der Klinik "therapiert" wird, weil auch die Klinik Zweifel daran hat, dass Ulvi den Mord, für den er verurteilt wurde, tatsächlich begangen hat und die Klinik auf diese Weise verhindert, dass Ulvi seine Haftstrafe antreten muss. Ich würde jedenfalls einiges darauf verwetten, dass Ulvi nach einem Freispruch ziemlich kurze Zeit darauf plötzlich als soweit therapiert gelten wird, dass er für die Allgemeinheit nicht mehr als "gefährlich" eingestuft wird, so dass er außerhalb wohnen darf
Setz nicht zuviel Kohle!


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 21:35
http://www.tvo.de/mediathek/video/fall-peggy-knobloch-ulvi-kulac-eine-chronologie-teil-2/#.U0WSc6KXB40

Na hoppla, was sagte Herr Wolfgang Kienlein von der Staatsanwaltschaft Hof da bei Minute 2:58 ?

" Indizien gibts keine, es gibt ein Gutachten, das zu diesem Ergebnis kommt !"


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 21:39
@BigMäc
tatsächlich, das sagt er ;)


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 21:48
@jaska

Danke, du hast schon geantwortet, ich hatte gerade was anderes zutun. Jetzt bin ich aber wieder da.

@-9-

Was hättest du denn noch gerne? Im Übrigen kann ich mich nur Jaska anschließen, dein Beispiel und deine Ausführungen zum Thema Dreizehnjährige die Sex haben sind Blödsinn.
Es ist nun einmal so, dass auch dann ein Missbrauch vorliegt, wenn der Täter letztendlich nicht dafür zu Rechenschaft gezogen werden kann.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 21:55
Anmerkung: Irgendwie wirkt eine derartige Argumentation sehr verharmlosend und ist für die Opfer solcher Taten ein Schlag ins Gesicht.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 22:07
Irgendwie kann ich der Logik nicht folgen. Die Kinder haben doch Ulvi zum entblößen oder onanieren angestiftet, daher wäre Ulvi doch das Missbrauchsopfer und die Kinder die Täter. Werden die jetzt angeklagt?
Die geistige Reife von Ulvi lag ja auf vergleichbarem Niveau, soviel ich weiß und der Gutachter im Missbrauchsprozess ja auch bestätigt hat.

Wo liegt denn jetzt mein Denkfehler?


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