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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.04.2014 um 01:55
@Blondi23
Allerdings habe ich den starken Eindruck, dass sich vermehrt User hier zu Wort melden die so tuen, als wenn U.K.s Unschuld schon bewiesen wäre.

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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 02:02
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb: Deshalb frage ich ja dich, aber du scheinst mir meine Frage auch nicht beantworten zu können.
DAS ist jetzt wirklich OT. (Ob ich dich deshalb melden sollte ....?)

Ich will dir aber trotzdem antworten, da du mir die Fähigkeit zur Antwort absprichst:
Zwar kann ich unmittelbar keine Frage erkennen, aber ich vermute mal, du willst wissen, ob ICH solche User hier sehe.

Mein Antwort: Ja, sehr wohl. Aber ich werde mich hüten, diesbezüglich jetzt eine Diskussion vom Zaun zu brechen. Weil DAS ist wirklich OT und würde nur zu wüsten Beschimpfungen führen.

Ich werde zu gegebener Zeit darauf hinweisen. Deshalb mein "behalte ich in guter Erinnerung".


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 02:07
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb:Allerdings habe ich den starken Eindruck, dass sich vermehrt User hier zu Wort melden die so tuen, als wenn U.K.s Unschuld schon bewiesen wäre.
Nun ja, diejenigen, die schon seit langem von Ulvis Unschuld überzeugt sind, sehen sich durch die ersten beiden Verhandlungstage massiv bestätigt. Und sie nutzen dies, um ihren Standpunkt auch hier darzustellen.

Es fällt euch deshalb auf, weil in den letzten Wochen dieses Forum sukzessiv "gesäubert" wurde und in diesen letzten Wochen eine m.E. recht einseitige Sicht des Falles hier vertreten wurde.


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 03:03
Zitat von RadlerRadler schrieb:Nun ja, diejenigen, die schon seit langem von Ulvis Unschuld überzeugt sind, sehen sich durch die ersten beiden Verhandlungstage massiv bestätigt. Und sie nutzen dies, um ihren Standpunkt auch hier darzustellen.
Ich hoffe im Interesse aller Kinder, dass diejenigen die von U.K.s Unschuld einfach nur überzeugt sind, massiv enttäuscht werden, sollte seine Unschuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 03:42
@Xtralarge
Ich hoffe, Sie werden nicht enttäuscht sein, wenn Sie feststellen müssen, dass das Gericht Ulvi selbst dann freisprechen muss, wenn seine Unschuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Ulvi muss seine Unschuld nämlich überhaupt nicht beweisen. Die Ankläger bzw. das Gericht müssen vielmehr zweifelsfrei Ulvi die Tat nachweisen und bisher ist diesbezüglich nahezu nichts ersichtlich. Zeugen, die nicht zur Anklage passen. Ermittler, die das Geständnis vorformulierten. Ein Gutachter, der sich fachlich selbst demontiert. Eine Staatsanwaltschaft, die aufgrund von erheblichen Zweifeln doch lieber wieder gegen Dritte Ermittlungen aufgenommen hat und zudem erklärt, dass das Buch von Jung/Lemmer den Aktenstand gut wiedergibt. Deutlicher geht es fast nicht!


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 07:25
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb: dass das Gericht Ulvi selbst dann freisprechen muss, wenn seine Unschuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Ulvi muss seine Unschuld nämlich überhaupt nicht beweisen. Die Ankläger bzw. das Gericht müssen vielmehr zweifelsfrei Ulvi die Tat nachweisen und bisher ist diesbezüglich nahezu nichts ersichtlich.
Im Gegensatz zu @Radler bin ich von der relativ neutralen Darstellung nicht geblendet und sehe hier massive Ignoranz gegenüber Tatsachen.
Trotz einstmaliger Ankündigung, offen für Informationen zu sein, funktioniert dies offensichtlich nicht mal bei juristischen Dingen.
Mal bei Wikipedia gestöbert findet man:


Wikipedia: Unschuldsvermutung
Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Ich denke, hierin liegt diese ständig wiederholte Verwechslung begründet: ein gesetzlicher Beweis ist nicht mit dem kriminaltechnischen Beweis gleichzusetzen.
Als gesetzlicher Beweis sind ausdrücklich auch Indizienketten erlaubt. Und es gibt im Fall Kulac eine Indizienkette, ob man es glauben mag oder nicht.

Die Indizienkette, wie sie sich dem Gericht 2003/2004 präsentierte, überzeugte das Gericht zweifelsfrei von Ulvis Schuld. Das kann falsch sein, das kann richtig sein. Recht und Wahrheit sind da nicht immer konkruent.

Man kann jetzt Zweifel säen und als Laie von weit weg die Methoden der Polizei kritisieren, die Gutachtenstückchen, die wir kennen, in der Luft zerreisen, den Verteidiger hängen wollen, den Richtern Voreingenommensein vorwerfen, bringt aber nichts. Dafür gibt es einen Revisionsprozess. Aber auch diese Stufe sowie einzelne Strafanzeigen hinterher wurden ohne Ergebnis bzw. abschlägig beschieden.

Ja, ich weiß, die Richter und Ermittler halten zusammen und decken sich gegenseitig, als kleiner Mann hat man keine Chance....


Für mich relativierte sich diese Sicht der Dinge (die ich durch die Doku auch anfangs hatte) etwas, als ich zur Kenntnis nahm, dass das Alles nicht nicht ganz so schwarz-weiß ist.
Den Ermittlern stellte sich damals bzgl Ulvi folgendes Bild:
- erwachsener Mann
- kannte Peggy
- Bezugsperson
- geistig behindert
- hatte gestanden, Peggy missbraucht zu haben (mehrmals)
- hatte gestanden, Peggy am 3.5.2001 massiv missbraucht zu haben
- an die 20 Missbrauchsopfer aus Lichtenberg selbst
- sexualisiertes Verhalten
- unüberwachter Rückzugsort zugänglich
- erheblicher Drogen- und Alkoholkonsum
- ....

Ganz ehrlich: hätten die Ermittler diese Spur nicht verfolgt, wäre heute der Aufschrei auch groß.


Hinzu kamen dann eben einige Indizien, wie z.B. folgende (hier kenne ich längst nicht alle):
- Geständnisse samt Videorekonstruktionen (boten einen unter diesen Umständen logischen detaillierten Tathergang und eine Erklärung dafür, dass Peggy verschwunden blieb)
- Motiv
- Gutachter werteten die Geständnisse und die darin enthaltenen Abläufe als erlebnisbasiert, gerade unter Berücksichtigung von Ulvis Behinderung
- Geständnisse gegenüber Anwalt, Gutachter, Psychologin
- Zeugen, die Ulvi Kulac am Henri-Marteau-Platz gesehen hatten, genau zu der Zeit, als er angeblich mit seinen Eltern zu Mittag ass
- Zeugin wollte Ulvi Kulacin Arbeitsklamotten gesehen haben, wie er mit einem kleinen blonden Mädchen sprach.
- Zeuge bestätigte die Arbeitsklamotten und die Sichtung Ulvis in der Nähe des Krämerladens, wo er um die Zeit laut Eltern nicht sein konnte
- sehr schwammiges Alibi durch die Eltern
- keine Alibibestätigung durch die Schwester
- abgehörte Telefonate, die Ulvi Kulac belasteten (Geständnisse gegenüber Anwalt, unklare Ursachen, Entlastungszeugen, die gewünschte Alibizeiten erfragen)
- unzuverlässige Zeitangaben von Entlastungszeugen
- nachgewiesene Unwahrheiten und fehlendes Alibi des von Ulvi Kulac mitbelasteten Vaters
- angefangene und dann abgebrochene Aussage der Mutter
- Faserspuren im Auto von Ulvi Kulacs Vater, der die Existenz einer grünen Decke nahelegt, die es laut restlicher Familie nie gegeben haben soll
- viele widersprüchliche Zeugenaussagen
- gestandener Wunsch, sich bei Peggy zu entschuldigen
- Peggys Verhaltensänderungen im Einklang zu Ulvi Kulacs frühen Geständnissen eines massiven Übergriffes
- Peggys gleichzeitiger Aufenthalt im Ortskern
- das Nichtankommen zuhause, was den Ort und die Zeit des Verschwindens stark begrenzte
- ...

Es gab einige Dinge, die dagegen sprachen oder auf andere Möglichkeiten hinwiesen:
- knappes Zeitfenster
- viele Sackgassen (rotes Auto etc)
- Sichtungen Peggys noch nach dem vermuteten Tatzeitpunkt
- ...


Das Gericht und die Ermittler hatten die schwierige Aufgabe, aus einem riesigen Haufen von Puzzleteilen ein Gesamtbild herauskristallisieren.

Jedenfalls kam das Gericht 2004 zu der bekannten Entscheidung, weil es offensichtlich keine Zweifel hatte.

Das laute Hinterfragen und der Widerruf von Hoffmann und die unvollständigen Unterlagen, die später zu dem belastenden Gutachten von Kröber führten haben das jetzige Wiederaufnahmeverfahren zur Folge.

Ich denke, der neue Prozess setzt sich nun eben wieder mit all diesen Dingen auseinander. Und wenn dann beim Gericht Zweifel übrig bleiben wird es einen Freispruch geben.

Jedenfalls stimmen all diese Stammtischparolen und Pauschalisierungen einfach nicht. Die Situation war extrem schwierig. Dass die sich das besonders leicht machten, nur weil Ulvi Kulac behindert ist, sehe ich nicht.


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:12
@Xtralarge
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb:Ich hoffe im Interesse aller Kinder, dass diejenigen die von U.K.s Unschuld einfach nur überzeugt sind, massiv enttäuscht werden, sollte seine Unschuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Ich glaube nicht dass sich dieser Personenkreis dann dafür interessiert. Es geht hier seit Tagen einzig darum wie man Kulac freigesprochen bekommt. Was damals wirklich passiert ist scheint kaum Jemand zu interessieren sonst müsste man sich mit Kulac beschäftigen ;)

Deswegegen an @jaska vielen Dank für Deine Zusammenfassung :)


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:15
@jaska
Wenn die Indizien, die Sie zu Lasten von Ulvi ausführen, alles sind, dann ist das nicht einmal ansatzweise ein zweifelsfreier Nachweis dafür, dass (a) Peggy tot ist und (b) Ulvi dafür ursächlich war.
Sie führen ja selbst Punkte auf, die zu Fragen berechtigen (knappes Zeitfennster, gegenteilige Zeugenaussagen, ...) . Solange diese Fragen nicht zweifelsfrei beseitigt werden, kann am Ende nur ein Freispruch stehen.
Und, wenn sogar die Staatsanwaltschaft in alle Richtungen weiter ermittelt, sogar nicht mehr ausschließt, dass Peggy noch leben könnte, dann müsste man der Staatsanwaltschaft Steuergeldverschwendung vorwerfen, wenn die Täterschaft von Ulvi zweifelsfrei wäre. Auch die Staatsanwaltschaft kann somit eigentlich nur noch Freispruch beantragen.
Würden Sie ihr gesamtes Hab' und Gut darauf verwetten, dass Peggy tot ist und nur Ulvi der Täter gewesen sein kann? Wenn Nein, dann sind auch Sie aufgrund der von Ihnen benannten Indizien nicht zweifelsfrei überzeugt und müssten "in dubio pro reo" freisprechen wollen. Zumindest dann, wenn sie nach rechtsstaatlichen Grundsätzen urteilen würden.


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:24
@-9-

Wo steht denn da was von "zweifelsfrei" in @jaskas Beitrag? Wir sitzen doch hier nicht vor Gericht?
Ob es Zweifel an Kulacs Täterschaft gibt werden wir mit dem Urteil hören.

Wenn man sich die Mühe macht und sich jaskas Beitrag unvoreingenommen durchliest kann man aber auch wirklich nicht sagen es wäre ein Unding dass Kulac dort ist wo er jetzt ist, a) untergebracht und b) vor Gericht.

Wenn man sich nur nach der BI und Lemmer informiert geht das leicht ins Auge ;) Bin da ja selbst sauber reingefallen.


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:25
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Solange diese Fragen nicht zweifelsfrei beseitigt werden, kann am Ende nur ein Freispruch stehen.
Offensichtlich nicht.
Nach Ihren Ansprüchen vielleicht, nicht nach dem Gesetz.
Aber mir wird das zu doof. Was ich davon halte spielt keine Rolle. Ebensowenig, was Sie davon halten. Ob wir wetten würden auch. Was sind denn das für Argumente?
Und wenn Sie über Steuergeldverschwendung reden wollen - bitte.

@Frau.N.Zimmer
Danke, ist aber zwecklos.


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:32
@jaska
Danke. Ich denke diese Punkte legen ersichtlich offen, dass es sich hier nicht um den großen Skandal handelt den man gern propagiert.
Wie schon gesagt - hätte uks Anwalt ihm damals nahegelegt zu schweigen wäre es nie so weit gekommen.

Mit Ende des Prozesses wird man zwar uks Gerechtigkeit feiern aber Gerechtigkeit für Peggy wird es nie geben. Wird auch keinen mehr interessieren.
Also verzeiht mir wenn ich mich nicht wirklich freuen kann.


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:39
@Redjune
Zitat von RedjuneRedjune schrieb:Wie schon gesagt - hätte uks Anwalt ihm damals nahegelegt zu schweigen wäre es nie so weit gekommen.
Im Sinne der Gerechtigkeit bin ich sogar froh, dass der Anwalt so gehandelt hat, auch dafür wird er seine Gründe gehabt haben, ein Anwalt ist auch nur ein Mensch mit Familie, mit Kindern. Mir geht es darum was mit dem Mädchen passiert ist und nicht um anwaltliche Spitzfindigkeiten ;)


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:46
@Redjune
Zitat von RedjuneRedjune schrieb:Mit Ende des Prozesses wird man zwar uks Gerechtigkeit feiern
Bisher scheint mir das nur eine vermeintliche Gerechtigkeit zu sein. Denn einen wirklichen Entlastungsbeweis konnte die Verteidigung auch nicht vorlegen. Ich befürchte allerdings, dass das bei dem bisherigen Dreckwerfen und Zweifel säen bleibt. Der große Coup? Mal sehen, es gibt ja noch einige Verhandlungstage.
Für Kulac selbst wird sich nichts an seiner persönlichen Situation ändern. Aber durch einen Freispruch wäre er juristisch rehabilitiert, was den Mordvorwurf betrifft.


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:50
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Für Kulac selbst wird sich nichts an seiner persönlichen Situation ändern. Aber durch einen Freispruch wäre er juristisch rehabilitiert, was den Mordvorwurf betrifft.
Genau, dann kann man sich darum kümmern ob er überhaupt therapierbar war und ob diese Therapie Erfolg hatte.
Ich lese immer " Freiheit für Ulvi" von einem Therapieerfolg habe ich noch nichts gelesen, oder verschweigt man uns den?


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:53
@Frau.N.Zimmer
Ich kann dich schon verstehen aber jeder hat das recht auf Verteidigung. Und ein Anwalt der zur Polizei sagt "zu 75% denke ich ihr habt den richtigen" Sorry aber das geht nicht. Bei uns wurde ein 3 jähriger totgeprügelt und der Anwalt des Täters musste diesen bestmöglich verteidigen obwohl man ihn und dessen Familie bedroht hat und sein Auto mit Farbe beworfen wurde. Es ist egal was der Anwalt persönlich zum Angeklagten meint - es ist sein Job ihm zu helfen und das hat schwemmer nicht. Das und nur das empfinde ich als ungerecht für uk. Für die Missbräuche wurde er meiner Meinung nach fair behandelt.
Heute muss man ja schon froh sein wenn das dumme Gerede gegen sk endlich vom Tisch ist. Das wäre für mich schon ein Gewinn :)


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:57
Zitat von jaskajaska schrieb:Man kann jetzt Zweifel säen und als Laie von weit weg die Methoden der Polizei kritisieren, die Gutachtenstückchen, die wir kennen, in der Luft zerreisen, den Verteidiger hängen wollen, den Richtern Voreingenommensein vorwerfen, bringt aber nichts. Dafür gibt es einen Revisionsprozess. Aber auch diese Stufe sowie einzelne Strafanzeigen hinterher wurden ohne Ergebnis bzw. abschlägig beschieden.
Sie sollten jedoch wissen, dass ein Revisionsprozess sehr davon abhängt, was der Anwalt des Angeklagten vorträgt. Unterlaufen ihm dabei Fehler, zeigt er nicht auf, dass das Urteil auf Rechtsfehler beruht, wird auch ein Urteil rechtswirksam, obgleich es u.U. nicht mit einem Rechtsstaat vereinbar ist.

Mir dreht sich hier der Magen um, wenn weil in einem solchen Fall Fehler, welcher ein Anwalt machen kann, niemals wieder korrigiert werden können, nur der "Rechtssicherheit" wegen. Das mag in einem Zivilverfahren noch begründet sein, in einem Strafverfahren ist das aus mein er Sicht nicht vertretbar, da im Falle eines unschuldig Verurteilten ein Staat selber aktiv diesem durch eine Haft fortwährend neues Unrecht zufügt.

Wir wissen, dass die Verteidigung damals nur Suboptimal gearbeitet hat.

Hier dieses Urteil herzunehmen, das nun komplett aufgehoben wurde, die Schuld des Angeklagten zu bekräftigen, ist daher wenig sinnvoll, zumal nun neue Indizien aufgetaucht sind und auch Videoausschnitte hier bekannt wurde, die eine Manipulation des Angeklagten deutlich wahrscheinlicher machen.

Dass es eine Indizienkette geben könnte mag sein. Aber das erste Gericht hat hier das Geständnis wohl offensichtlich zusätzlich benötigt, um die Zweifel an der Unschuld als so gering anzusehen, dass sie zu einer Verurteilung reichen. Wenn aber das Gericht so bekräftigend schrieb, dass eine Suggestion (richtiger Manipulation) keinerlei Hinweise gäbe, entwertet das damalige Urteil massivst.

Und hier dürfte auch der Grund zu finden sein, warum es zu diesen unterschiedlichen Lagern kommt.

Herr Kulac hat nun ein Wiederaufnahmeverfahren erreicht (nicht wegen der damaligen Fehler des Gerichts), wo die Chance besteht, alles neu zu wichten. Sollte das Gericht zu einer plausiblen Erklärung kommen, dass es das Geständnis als wahr annimmt und dabei gleichzeitig sich nicht um eine plausible Beantwortung der Frage der Manipulation drückt - wie es das erste Gericht gemacht hat - sollte man eine erneute Verurteilung hinnehmen und die immer bestehend bleibenden Zweifel letztendlich ausklammern.

Das gleiche gilt auch für die andere Front, wenn der Angeklagte freigesprochen werden sollte.

Lassen wir doch das Gericht seine Arbeit tun. Versuche das Urteil vorauszusagen sind gerade im vorliegenden Fall aktuell verfrüht.


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:57
@jaska
Ja großer Coup... Ich kann's kaum erwarten bis Euler mit seinem Bordell hören/sagen vor Gericht aufwartet.... ^^ vielleicht erteilt man ihm ja dann nochmal ne Lehrstunde wie das so ist mit der Wertigkeit vor Gericht mit dem dorfklatsch...


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 08:59
@Redjune

Ich bin doch keine Juristin, ich darf doch noch Emotionen haben :) Ich sehe hier in erster Line die verschwundene Peggy und mögliche weitere Opfer. Auf Paragraphen reiten schon genug andere Leute.

Mir wäre es lieb wenn man mal auf Kulac eingeht, jetzt wo gerade verhandelt wird. Was spricht denn für ihn als Täter? Jaska hat doch vorhin die Punkte aufgeführt, was sagen denn die absoluten " Ulvi ist unschuldig " Rufer dazu?


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 09:01
@Frau.N.Zimmer
Ich von auch emotional. Ich finde es sehr traurig dass Peggys Familie nie die Wahrheit erfahren wird.


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Peggy Knobloch

13.04.2014 um 09:02
Zitat von jaskajaska schrieb:Für Kulac selbst wird sich nichts an seiner persönlichen Situation ändern. Aber durch einen Freispruch wäre er juristisch rehabilitiert, was den Mordvorwurf betrifft.
Das ist so nicht richtig. Die Bedingungen unter welcher aktuell befindet, wurde nach der Aufhebung des Schulsspruches gelockert.


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