Peggy Knobloch
16.04.2014 um 18:38Anzeige
BigMäc schrieb: Er kann doch kein Gedächtnisprotokoll unterschreiben , bei dessen Entstehung er nicht anwesend warnatürlich kann er das, ihm gegenüber hat UK gestanden. weiß nicht was du hier für einen Strick drehen willst und wen du mit dem Strick hängen willst (bildlich gesprochen)
BigMäc schrieb:Aber , wenn er das Ding unterschrieben hat, obwohl er bei angeblich nachfolgenden Geständnis nicht anwesend war, kann er das Gedächtnisprotokoll dennoch nicht einfach unterschreiben, denn dieses hat ein Datum und eine Uhrzeit zu tragen . War er zu der Uhrzeit nicht dabei, kann er es nicht wahrheitsgemäss unterschreiben.er kann und muss logischerweise das Gedächtnisprotokoll unterschreiben - jedenfalls den Teil, der sich auf die ihm gegenüber gemachte Zeugenaussage bezieht. Wo liegt der Fehler?
Heike75 schrieb: DAS Gedächtnisprotokoll.was genau beinhaltet DAS Gedächtnisprotokoll und an welcher Stelle überschritt Walter H. seine Kompetenzen? bei solchen Vorwürfen bin ich geneigt, GANZ GENAU hinzuschauen, in der Beziehung kann ich den Vergleich mit einem Juristen aufnehmen
lawine schrieb: nein, nochmals, eine an den Kopf gehaltene Waffe KANN eine Bedrohung darstellen, muss aber nicht.Muss nicht? Was soll eine Knarre am Kopf denn dann sein?
lawine schrieb:Euler ist nicht dämlich sondern herrlich (du kriegst Pluspunkte auf meiner nach oben offenen Beliebtheitsskala wenn du sowohl den vorder- als auch den hintergründigen Sinn verstehst)Ohne Wert auf das Angebot mit der Beliebtheitsscala zu legen : Ein geschicktes Wortspiel, das muss man Dir lassen !
lawine schrieb: was genau beinhaltet DAS Gedächtnisprotokoll und an welcher Stelle überschritt Walter H. seine Kompetenzen? bei solchen Vorwürfen bin ich geneigt, GANZ GENAU hinzuschauen, in der Beziehung kann ich den Vergleich mit einem Juristen aufnehmenDas wird die Staatsanwaltschaft auch getan haben .....
lawine schrieb:was genau beinhaltet DAS Gedächtnisprotokoll und an welcher Stelle überschritt Walter H. seine Kompetenzen?
Frau.N.Zimmer schrieb: Ich warte noch auf einen Beleg dafür, dass Hilmar K. mit vorgehaltener Waffe zu einer Aussage gezwungen wurde, das einfach so in den Raum zu stellen ist ungeheuerlich.Ich werde mich zu den "ungeheuerlichen Anschuldigungen" dann äussern, wenn Du es auch tust.
lawine schrieb:schaut selbst ins Strafgesetzbuch (StGB) und sucht euch nen passenden Straftatbestand aus. Die sind da alle abschließend aufgeführt. viel Spaß dabei!Schon passiert.