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Peggy Knobloch

98.191 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.04.2014 um 20:13
@JosefK1914
@BigMäc
Ihr nehmt diesen Vorfall als gegeben und zeigt anschaulich auf, wie schlimm er war. Dann die Frage an Euch: warum wurde das nicht zeitnah zur Anzeige gebracht? Hatten die Anwesenden ein anderes Rechtsverständnis als Ihr? Wäre der Vorfall in Vergessenheit geraten, wenn die BI sich nicht einen Nutzen davon Versprechen würde?

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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 20:22
Zitat von jaskajaska schrieb:Wäre der Vorfall in Vergessenheit geraten, wenn die BI sich nicht einen Nutzen davon Versprechen würde?
Es geht hier darum, ob ein Beamter, der solche Vernehmungen durchführt, integer sein muss. Er hat ein Vertrauensbonus. Und wenn es dann zu solchen Vorkommnissen gekommen ist, ist diese Stellung eben gefährdet. Schließlich geht es hier um die Glaubwürdigkeit.

Aber mittlerweile spielt das vorliegend wohl kaum noch eine Rolle, denn es hat sich rausgestellt, dass erbei der ersten Vernehmung überhaupt nicht anwesend war und eine Unterschrift unter einer Urkunde gesetzt hat, deren Richtigkeit er in keiner Weise bezeugen konnte. Ein zusätzlicher Verstoß, der seine Stellung weiter untergräbt. Es ist also letztlich schlimmer als die BI bisher wohl behauptet hat.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 20:24
@JosefK1914

Ich stimme Ihrem Beitrag absolu zu . Genau deshalb habe ich das "nur" auch in " " gesetzt. Schade, dass man den "Tonfall" von Geschriebenem nicht mitposten kann ;-) .


Zu deiner Feststellung :
Zitat von jaskajaska schrieb:Ihr nehmt diesen Vorfall als gegeben
meinerseits ein eindeutiges JA . Weshalb ? Weil es dafür eidesstattliche Versicherungen gibt und ich Euler nicht für einen Juristen halte, der nach so langer Vorbereitungszeit, auch nur den geringsten " juristischen Suizid" zum Nachteil von U.K. begehen würde.
Zitat von jaskajaska schrieb:warum wurde das nicht zeitnah zur Anzeige gebracht?
Da sind wir die falschen Ansprechpartner .
Zitat von jaskajaska schrieb:Wäre der Vorfall in Vergessenheit geraten, wenn die BI sich nicht einen Nutzen davon Versprechen würde?
Ebenso, falsche Ansprechpartner . Selbst,wenn diese Frage vollumfänglich korrekt wäre.
Das spielt aber, egal wie die Antwort der "richtigen" Ansprechpartner ausfallen würde, letztendlich nicht die geringste Rolle in Bezug auf die Tragbarkeit und Glaubwürdigkeit von Walter H. .


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 23:46
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Wäre der Vorfall in Vergessenheit geraten, wenn die BI sich nicht einen Nutzen davon Versprechen würde?
Wer ist jetzt der "Übeltäter"? Der, der so etwas gemacht hat oder der, der die Sache nicht ruhen lässt?

Mal ganz egal, was wir von der BI halten...
Das Geschehene her zu nehmen, um den Beamten "vorzuführen", verstösst nicht gegen geltendes Recht und es ist nicht unmoralisch.
Bei einem Polizisten, der angetrunken mit einer Waffe "rumfuchtelt", sie einem Mann an den Kopf hält und Dinge "bezeugt", bei denen er nicht anwesend war, wäre nicht der Ermittler, den ich mir in irgend einem Fall wünschen würde. Du etwa oder ein anderer User hier in der Runde?

Wenn ich mich ungerecht behandelt fühlen würde und dieser Mann inkl. seiner Geschichte hätte mit "meiner Ungerechtigkeit" etwas zu tun, würde ich es ausschlachten bis in die Steinzeit und zurück...

Was also hat nun die BI für eine Schuld am Aufdecken / aufrechthalten dieser Dinge?

Vielleicht wurde dieser Polizist nicht zur Anzeige gebracht, weil der Betroffene es nicht sooo wichtig genommen hat... vielleicht passierte diese Sache auch während einer Auseinandersetzung mit H. und H. sah sich nicht als "Unschuldslamm". Oder H. wollte da lieber nichts machen aus Angst vor Rache?
Das rechtfertigt diese Tat noch lange nicht... aber da kann die BI nichts für.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 23:50
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:... und ich Euler nicht für einen Juristen halte, der nach so langer Vorbereitungszeit, auch nur den geringsten " juristischen Suizid" zum Nachteil von U.K. begehen würde.
Juristischer Suizid... die zwei Worte gefallen mir - muss ich mir merken.
Stimme Dir zu. Euler tut das nicht ohne Grund.

Will er ihn vorführen? Kann sein. Würde ich auch tun... nach den zwei "Vorkommnissen".
Obwohl mir immer noch näher liegt, dass es etwas mit dem Fall zu tun hat - wir werden sehen.


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 00:13
Dass es völlig daneben ist, was Walter H. damals gemacht hat, darüber sind sich alle einig. (hoffe ich) Im Dienst hat er keinen Alkohol zu trinken, außerhalb des Dienstes keine Waffe zu tragen. Eindeutiges Fehlverhalten, das mittels Dienstrecht zu ahnden ist.

zum strafrechlichen Teil, der manchen völlig klar scheint bei "Waffe an den Kopf halten" :

ich habe deutlich gemacht, dass ich die Faktenlage dazu nicht kenne und deswegen keine rechtliche Wertung vornehmen werde.

ich kann nur auf das StGB verweisen, da sind Tatbestände mit ihren Kriterien aufgeführt. diese MÜSSEN erfüllt sein sonst ist der Straftatbestand nicht gegeben. und nur wenn eine strafbare Handlung vorliegt, kann sie strafrechtlich verfolgt werden.

Waffe an den Kopf halten könnte alles mögliche sein: zB. ein makabrer Scherz, eine saublöde Wette >> beides KEINE Straftaten
es könnte eine Bedrohung sein oder eine Nötigung oder eine Körperverletzung. da hilft nur der Blick ins StGB. das regelt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Handlung eine Bedrohung, eine Nötigung, eine Körperverletzung darstellt. Kriterien nicht erfüllt - >> keine Straftat.
Bedrohung bedeutet juristisch:
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht .. oder wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

wenn dabei Worte gefallen wäre wie: ich drück ab, ich mach dich kalt...ganz klar: Bedrohung.
Nötigung:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
man will also etwas von dem anderen und setzt dazu Gewalt oder Drohungen ein.
Körperverletzung:
Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt....der Versuch ist strafbar



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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 00:24
@lawine

Makaberer Scherz oder saublöde Wette ?

@Waidmann hat heute ganz klar geschrieben , der Vorfall fand statt , während sich Walter H. im Dienst befand.

Er war im Dienst sturzbetrunken , er hat Hilmar K. im Dienst seine geladene Dienstwaffe an den Kopf gehalten . Ja, warum da nicht auch ein bisschen makaber scherzen , oder eine saublöde Wette erfüllen.
Und die Zeugen, die die eidesstattliche Versicherung abgaben , haben leider vergessen, dies mitzuerwähnen ? Autsch ! Und zum Thema makaberer Scherz - was Hänschen witzig finden könnte, muss Fritzchen noch lange nicht amüsieren ! Ergebnis = Bedrohung !

" oder wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe."
Makaberer Scherz unter Verwendung einer Waffe = s.o. Vortäuschung wider besseren Wissens


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 00:47
@BigMäc Butter bei die Fisch:
mit welchem Verbrechen wurde der Hilmar K. bedroht?
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Und die Zeugen, die die eidesstattliche Versicherung abgaben , haben leider vergessen, dies mitzuerwähnen
kommt öfter vor, dass Zeugen zwar keine falschen Angaben machen, aber Teile der Wahrheit weglassen.


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 00:54
@lawine , ich glaube es reicht jetzt langsam.

Ist doch egal, WELCHES Verbrechen.

Fakt dürfte doch wohl sein, dass Walter ein unzuverlässiger Zeitgenosse ist. Punkt.


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 00:55
@lawine

Du täuscht Dich , falls Du denkst, die Verbrechensart müsste ausgesprochen werden, um als Bedrohung zu gelten ! Halte ich jemanden eine Waffe an den Kopf , mit der Absicht ihn zu erschiessen = Bedrohung , auch , wenn ich das nicht vorhabe, es aber nicht sage . Denn damit würde ich , wider besseren Wissens, demjenigen , dem ich die Waffe an den Kopf halte.,vortäuschen, das ein gegen ihn bestehendes Verbrechen ( Erschiessung) bevorstünde. Punkt !


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 01:05
Hi Leute,
Schusswaffen sind Vorrichtungen, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung
U.a

Hab da mal was nettes gefunden :

https://www.jura4students.de/Bibliothek/Lehre/theorien-probleme/rechtfertigungsgruende--32-stgb-problem-notwehrrecht-fuer-polizeibeamten-schusswaffengebrauch-f151.html

das hätte der ex (Pol) mal verinnerlichen sollen ;)


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 01:36
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:halte ich jemanden eine Waffe an den Kopf , mit der Absicht ihn zu erschiessen = Bedrohung
richtig
mache ich dasselbe, um von demjenigen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung erlangen will, ist es eine Nötigung

und mach ich es aus anderen Gründen (s. meine Ausführung) kann es sein, dass gar keine Straftat vorliegt.

@Radler
Zitat von RadlerRadler schrieb:Fakt dürfte doch wohl sein, dass Walter ein unzuverlässiger Zeitgenosse ist. Punkt.
er hat ein (einmaliges?) absolutes Fehlverhalten in der Kneipe gezeigt. kein Zweifel. Trotzdem: ich werde einen Teufel tun und ohne Kenntnis aller Umstände kein "Urteil" über ihn fällen.


solange es dazu keine neuen Fakten gibt, ist das Thema bei mir durch.


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 01:49
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:@Waidmann hat heute ganz klar geschrieben , der Vorfall fand statt , während sich Walter H. im Dienst befand. Er war im Dienst sturzbetrunken , er hat Hilmar K. im Dienst seine geladene Dienstwaffe an den Kopf gehalten .
Aha, deshalb stimmt's also?
Ich stelle mir da schon die Frage, warum diese Sache erst dann an Eidesstatt versichert wurde, als Walter H. wegen seiner Beteiligung an U.K.s Verurteilung, in Ungnade gefallen sein könnte. Ganz offenkundig sollte die EV in erster Linie ja nur dem Zweck dienen, die Glaubwürdigkeit des Walter H. zu untergraben und nicht dazu, ihn wegen seiner Fuchtelei mit der scharfen Waffe innerhalb einer Gaststätte, zur Rechenschaft zu ziehen. Siehe dazu Frankenpost 28.12.2012
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Wortgefechte-im-Fall-Peggy;art2388,2255138

@Heike75
Wenn nicht Kindesmissbrauch und "Bedrohung" mit scharfen Schusswaffen; was nimmt man in Lichtenberg überhaupt wichtig genug, um es ggf. zur Anzeige zu bringen?


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 01:51
@lawine

Du solltest Dinge komplett lesen , dann siehst Du, das ich Deine Ausführungen mit aufgenommen habe :
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Du täuscht Dich , falls Du denkst, die Verbrechensart müsste ausgesprochen werden, um als Bedrohung zu gelten ! Halte ich jemanden eine Waffe an den Kopf , mit der Absicht ihn zu erschiessen = Bedrohung , auch , wenn ich das nicht vorhabe, es aber nicht sage . Denn damit würde ich , wider besseren Wissens, demjenigen , dem ich die Waffe an den Kopf halte.,vortäuschen, das ein gegen ihn bestehendes Verbrechen ( Erschiessung) bevorstünde. Punkt !
Zitat von lawinelawine schrieb:richtig
mache ich dasselbe, um von demjenigen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung erlangen will, ist es eine Nötigung
Richtig . Aber , die Nötigung wird durch die Drohung unterstrichen.
Zitat von lawinelawine schrieb:und mach ich es aus anderen Gründen (s. meine Ausführung) kann es sein, dass gar keine Straftat vorliegt.
Falsch , zumindest in Bezug auf den von Dir aufgeführten "makaberen Scherz , denn
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Halte ich jemanden eine Waffe an den Kopf , mit der Absicht ihn zu erschiessen = Bedrohung , auch , wenn ich das nicht vorhabe, es aber nicht sage . Denn damit würde ich , wider besseren Wissens, demjenigen , dem ich die Waffe an den Kopf halte.,vortäuschen, das ein gegen ihn bestehendes Verbrechen ( Erschiessung) bevorstünde. Punkt !
[/quote]

Für dich ergäne ich um "es ihm aber nicht sage und sei es "nur" , weil ich es lustig finde ..."


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 01:53
@Xtralarge
@BigMäc
BigMäc schrieb:
@Waidmann hat heute ganz klar geschrieben , der Vorfall fand statt , während sich Walter H. im Dienst befand. Er war im Dienst sturzbetrunken , er hat Hilmar K. im Dienst seine geladene Dienstwaffe an den Kopf gehalten .
Aha, deshalb stimmt's also?
Ja ! Auch deshalb !


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 02:20
bislang ist über die Konsequenzen dieser an Eides Statt bezeugten Aussage zweier Kneipenbesucher nichts bekannt. Im Prozess um die durch Hörteis begangene Beleidigung haben die Zeugenaussage zu Recht keine Rolle gespielt.

oder seh ich das falsch?

@Xtralarge
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb:Wenn nicht Kindesmissbrauch und "Bedrohung" mit scharfen Schusswaffen; was nimmt man in Lichtenberg überhaupt wichtig genug, um es ggf. zur Anzeige zu bringen?
gute Frage :-) in der Wildwestgemeinde Lichtenberg macht man das unter sich aus. Man lässt sich den Dorffrieden nicht stören. Nicht von ostdeutschen Frauen, die wie Heuschrecken ins Dorfleben einfielen und schon gar nicht, indem man Richter aus dem verhassten Hof über Dorfbewohner urteilen lässt. Was die im fernen Hof treiben, ist eh nur Klüngelei.
dazu muss man vermutlich Eingeborener der Gemeinde Lichtenberg sein, als Außensteheder kann man nur verwundert den Kopf schütteln (aufpassen, wenn man suppe vor sich stehen hat, wie leicht fällt ein Haar in die Suppe, und dann soll man die auch noch auslöffeln....brrrrr)

bei @Waidmann bitte ich um Entschuldigung, dass ich eine wenig positive Meinung / Vorurteil über Lichtenberg an sich habe. konkrete Einzelpersonen spreche ich definitiv nicht an.


@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Du solltest Dinge komplett lesen , dann siehst Du, das ich Deine Ausführungen mit aufgenommen
ja, ist bereits angekommen bei mir,


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 02:33
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:
bislang ist über die Konsequenzen dieser an Eides Statt bezeugten Aussage zweier Kneipenbesucher nichts bekannt
Na zumindest ist mal bekannt , das Walter H. deshalb ein laufendes Strafverfahren ( vor dessen Zulassung bekanntermassen die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen steht ) anhängig hat und er deshalb unter partitieller Amnesie zu leiden scheint . Beides würde ich schon als Konsequenzen dieser an Eides Statt bezeugten Aussage zweier Kneipenbesucher sehen.

Zum Rest Deines direkt über diesem Beitrag stehenden posts möchte ich mich gar nicht äussern . Die Lichtenberger werden es Dir sicher nachsehen, denn

Zynismus ist das Ergebnis einer Verbindung von Bequemlichkeit mit Machtlosigkeit.

Bertrand Russell


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 02:46
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Zynismus ist das Ergebnis einer Verbindung von Bequemlichkeit mit Machtlosigkeit.
genau. der Punkt geht an dich. Das mit den Heuschrecken stammt nicht von mir, sondern aus den von der BI autorisierten früheren guest-book Einträgen.
Bevor Euler seinen legendären WA-Antrag eingereicht hat, wurde gründlich sauber gemacht auf der BI Seite. Derartige üblen Aussprüche sind nicht mehr dort zu finden. Mir haben sie sich ins Gedächtnis eingebrannt.

gab es jetzt noch eine Querverbindung zwischen der "Eidesstattlichen Versicherung" und dem von Walter H. unterschriebenen Gedächtnisprotokoll?


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 03:00
@lawine
BigMäc schrieb:
Und die Zeugen, die die eidesstattliche Versicherung abgaben , haben leider vergessen, dies mitzuerwähnen
Du antwortetest :
Zitat von lawinelawine schrieb:kommt öfter vor, dass Zeugen zwar keine falschen Angaben machen, aber Teile der Wahrheit weglassen.
Ja, sowas kommt vor , aber eine eidesstattliche Versicherung , ist eine Versicherung an Eides statt und da werden sich die Zeugen schon gut überlegt haben, ob sie was weglassen oder verdrehen, denn weder Hilmar K. . noch Walter H. hätten die Konsequenzen dafür zu tragen, wenn sowas auffliegen würde.
Die könnten ja bei der Abgabe nicht wissen , das Walter H. Gedächtnisverlust bekommt und mussten somit damit rechnen, er würde die Situation anderst erzählen und das Gericht würde ihm und nicht ihnen glauben . Und auch wenn im Verfahren das Mündlichkeitsprinzip gilt, käme da eine falsche , weil unvollständige , eidestattliche Versicherung gar nicht gut, denn da spielt es , wie beim Eid , für die Strafbarkeit überhaupt keine Rolle, ob Teile absichtlich oder versehentlich weggelassen oder wirklichkeitsfremd verändert und erklärt wurden.
Zitat von lawinelawine schrieb:in der Wildwestgemeinde Lichtenberg macht man das unter sich aus. Man lässt sich den Dorffrieden nicht stören. Nicht von ostdeutschen Frauen, die wie Heuschrecken ins Dorfleben einfielen und schon gar nicht, indem man Richter aus dem verhassten Hof über Dorfbewohner urteilen lässt. Was die im fernen Hof treiben, ist eh nur Klüngelei.
dazu muss man vermutlich Eingeborener der Gemeinde Lichtenberg sein, als Außensteheder kann man nur verwundert den Kopf schüttel
Zitat von lawinelawine schrieb:Das mit den Heuschrecken stammt nicht von mir, sondern aus den von der BI autorisierten früheren guest-book Einträgen.
Stammte dieser GB-Eintrag von einem oder gar den Lichtenbergern , das Du diesen , in der Tat blöden , Eintrag in einem zynischen Kommentar über Lichtenberg und seine Einwohner wie eine Retourkutsche mitverwendest ?


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Peggy Knobloch

17.04.2014 um 05:00
Nochmal was zu der grünen Decke , in die E.K. Peggy , laut U.K. angeblich eingewickelt haben soll um sie darin wegzuschaffen.
Die größten Widersprüche gibt es jedoch bei den Schilderungen, wie die bis heute verschwundene Leiche entsorgt worden sein soll. Geradezu wahllos hatte Ulvi K. dabei Bekannte belastet, die zum Zeitpunkt der Tat teilweise nicht einmal in Lichtenberg waren. Schließlich sagte er, sein Stiefvater habe die Leiche in eine grüne Decke eingewickelt und fortgeschafft. In der Decke pflegte sein Stiefvater immer zu schlafen, gleichzeitig habe er sie benützt, um Steine aus dem Garten fortzufahren. Wolfgang Geier räumte ein, dass man später von der Decke nicht einmal eine Faserspur im Auto des Stiefvaters habe sichern können. Es wäre der einzige Sachbeweis gewesen, der gegen Ulvi K. gesprochen hätte.
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Ratlosigkeit-im-tiefen-Wald;art2388,3273727

Also nix von wegen Fasern dieser Decke am Sicherheitsgurt oder sonst wo im Auto !

Nicht nur, dass U.K behauptete, sein Vater hätte Peggy in eine grüne Decke gewickelt und sie darin weggetragen , nein , in dieser Decke pflegte E.K. nicht nur zu schlafen , sie erfüllte auch andere praktische Zwecke, wie zum Transport von Steinen . Im Fränkischen würde man sagen : Na ja, wenns schee macht .. . Und obwohl er "damit Steine im Auto transportierte " reichte auch das nicht aus um Spuren im Auto zu hinterlassen . Nicht mal eine einzige kleine Faser . Wieder kein einziger Sachbeweis dafür, dass U.K. der richtige Täter war , aber ein Sachbeweis dafür, dass U.K. auch da nicht , wie mutmasslich auch in den restlichen Geständnissen, die Wahrheit sagte, als er nach einem anderen fehlgeschlagenen Versuch, seinen Vater als Verbringer von Peggy angab.

Für mich liegt da die Vermutung sehr nahe, das U.K. schlicht und ergreifend nicht wusste, wer Peggy weggeschafft hat und in der Folge davon , dass er es auch gar nicht wissen kann von wo und von wem Peggy warum verbracht wurde.
Und bitte, , auch wenn die Untersuchung des Autos recht lange nach Peggys Verschwinden stattfand , muss man bedenken, dass die SOKO II dennoch Spuren der Decke im Auto erhoffte und das mit Sicherheit aus der Erfahrung heraus, das man Faserspuren so gut wie nie restlos entfernen kann .


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