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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.04.2014 um 06:09
@jaska

Zumal man sich ja auch fragen muss, wer denn überhaupt mit einem Fremden (noch dazu geistig behinderten) ein Pornovideo schaut...
Öhm, ich weiß nicht, wenn das Partner tun, ok, wems gefällt...

Aber das? Unglaublich...
Das wievielte "normale" Haus in Lichtenberg ist das jetzt eigentlich? ;-)

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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 06:26
@Mao1974
Genau.
Wenn man sich das mal anschaut: Ulvi K. wurde von Jugendlichen und Erwachsenen in den Kneipen und auf der Straße animiert, sexuell angehauchte Handlungen zu begehen (ausziehen, Po zeigen, onanieren) und bekam Beifall dafür und Gelächter und sogar ab und an ein Freibier. Was lernte er höchstwahrscheinlich daraus? Für ihn hatte das was Positives zur Folge. Er bekam nette Reaktionen wie Lachen, das er durchaus als Bestätigung und Zustimmung empfinden konnte.
Dann hatte er eine erwachsene Freundin, mit der er ein normales Sexualleben hatte.
Seine eigene Mutter fuhr mit ihm zum Straßenstrich.
Der User Frankenblick hatte hier mal erwähnt, dass einige Damen im Dorf Ulvi K. gerne "benutzt" hätten.
Jetzt kommt noch raus, dass er Pornos schaute.

Insgesamt dürfte er also viel gewusst haben aber wenige Chancen gehabt haben, seinem Bedürfnis nachzukommen.
Diese sexualisierte Verhaltensweisen, die er durch Erwachsene offenbar erlernte, führten zusammen mit den Freiheiten (Wohnung, Geld, Spiele und Schokolade etc als Lockmittel) dazu, dass er sich über Jahre eine fatale Nische aufbauen konnte und sich mit Kindern ausleben konnte bzw es versuchte.

Ich glaube wirklich, dass eine solche Mischung aus Verharmlosung bzw positiver Resonanz seitens der Erwachsenen eine große Rolle spielte.
Ulvi K. selbst ist da auch Opfer und konnte die Vielschichtigkeit nicht überblicken. Die Kombination aus seiner geistigen Behinderung, seinem starken Sexualtrieb, seinen Freiheiten, dem generellen Wegsehen, der Angst seitens der Opfer und der Unterstützung durch "das Dorf" (jaja, das ist ne blöde Verallgemeinerung) ermöglichte das Alles.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 07:00
@jaska

Ja, da liegst Du wohl ziemlich richtig. So ne "blöde Verallgemeinerung" find ich das nicht, es scheint ein "Mörderspaß" gewesen zu sein in Lichtenberg.
Der doofe Ulvi lässt die Hosen runter haha... Mit dem schaut man auch mal nen Porno, drollig...
Wenn er vor Kindern onaniert, was solls? Passt halt zu ihm...

Und als Krönung bietet ihm die Mutter noch einen Besuch beim Strassenstrich an, toll...
Das kommt mir vor wie in nem schlechten Film...

Klar konnte das der Ulvi nicht überblicken, aber daß man das heute noch verharmlost ( und eher den Kindern die Schuld gibt als den Erwachsenen), das ist für mich nicht nachvollziehbar...


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 09:13
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie lange will man die Mär vom Zehnjährigen aufrecht erhalten
Zitat von jaskajaska schrieb:Wenn jetzt nochmal jemand sagt, der hätte nur Doktorspiele wie ein Kind unter Kindern veranstalten wollen - dann ist das nun erst recht daneben.
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, wurde die Schuldunfähigkeit von UK in Bezug auf bestimmte Handlungen seinerzeit gutachterlich festgestellt.

Das Gericht in Hof, welches nun nicht unbedingt im Verdacht steht, sehr auf Seiten von UK gestanden zu haben, ist ebenfalls zu dem Ergebnis gelangt, dass UK in bestimmten Bereichen schuldunfähig ist.

Der Gesetzgeber bestimmt in § 20 StGB, dass Schuldunfähige "ohne Schuld" handeln. Wie das Wort eigentlich auch bereits schon selbst eindeutig ausdrückt, sind Schuldunfähige nicht "fähig" "Schuld" zu haben.

Und auch, wenn es für einige offenbar schwer zu verkraften ist, aber der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, einem Schuldunfähigen keinen Vorwurf machen zu wollen. Schuldunfähige sind daher freizusprechen.

Und genau dieses hat das Landgericht Hof nach meinen Kenntnissen getan und UK wegen bestimmter Handlungen freigesprochen. Diese Entscheidung haben alle Beteiligten akzeptiert. Weder die Staatsanwaltschaft, noch die Verteidigung haben Rechtsmittel gegen diesen Freispruch eingelegt. Auch gab es offenbar kein "Opfer", welches als Nebenkläger Rechtsmittel gegen den diesbezüglichen Freispruch eingelegt hat.

Der diesbezügliche Freispruch ist somit rechtskräftig geworden. Er ist auch nicht Gegenstand des jetzigen Wiederaufnahmeverfahrens. Der Freispruch ist somit auch weiterhin rechtskräftig.

Der Gesetzgeber geht sogar noch weiter. Er hat sich nicht nur dafür entschieden, dass der Staat dem Schuldunfähigen die Handlungen nicht vorwirft, weshalb der Handelnde freizusprechen ist. Der Gesetzgeber hat sich mittels §§ 186, 190 S. 2 StGB zudem sogar dafür entschieden, dass diejenigen, die trotz eines rechtskräftigen Freispruchs weiterhin öffentlich verbreiten, der Handelnde habe Straftaten begangen, sich selbst der üblen Nachrede strafbar machen. Zu ähnlichen Ergebnissen würde man im Übrigen auch über §§ 185, 192 StGB gelangen. Wer sich also berufen fühlt, dem vermeintlich zu guten Ruf von UK in der öffentlichen Wahrnehmung durch Verbreitung angeblicher Tatsachen entgegentreten zu wollen, kann kaum klarer seinen Beleidigungsvorsatz formulieren, da es diesen Personen ja gerade sogar ausdrücklich auf die Herabwürdigung in der öffentlichen Wahrnehmung ankommt.

Ich glaube nun wirklich nicht, dass die Ansichten der Personen, die schlicht und einfach nur den rechtskräftigen Freispruch und die Entscheidungen des Gesetzgebers akzeptieren, daneben seien. Die Leute, die UK in diesem Bereich keinen Vorwurf machen wollen, handeln vielmehr einfach nur entsprechend der geltenden Gesetzeslage.

Zumal es auch genügend Anhaltspunkte dafür gibt (z.B. Verhalten der Beteiligten, Einschätzungen der Bewohner Lichtenbergs, ...), die dazu berechtigen, die Sachverhalte nicht so hoch hängen zu müssen, wie es einige Unbeteiligte tun wollen, die dann auch noch der Ansicht sind, die angeblich einzig vertretbare Bewertung der Vorfälle zu vertreten.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 09:26
@-9-
Du bist ja putzig
Zitat von -9--9- schrieb:Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, wurde die Schuldunfähigkeit von UK in Bezug auf bestimmte Handlungen seinerzeit gutachterlich festgestellt.
Hast Du richtig verstanden.
Zitat von -9--9- schrieb:Ich glaube nun wirklich nicht, dass die Ansichten der Personen, die schlicht und einfach nur den rechtskräftigen Freispruch und die Entscheidungen des Gesetzgebers akzeptieren, daneben seien.
Glaubst Du sogar richtig. Die Schuldunfähigkeit ist gegeben und muss nicht in Frage gestellt werden.

Nur gibt es halt nicht nur
Zitat von -9--9- schrieb:Personen, die schlicht und einfach nur den rechtskräftigen Freispruch und die Entscheidungen des Gesetzgebers akzeptieren
.


BTW: Dasselbe Gericht hat auch das Mordurteil gesprochen, DAS sollte man also nicht akzeptieren? Deine Argumentation ist opportunistisch und inkonsequent.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 10:02
@jaska
Ich weiß ja nicht, ob es Ihnen vielleicht schon aufgefallen ist, aber das Mordurteil gibt es nicht mehr, weil es aufgehoben wurde. Es findet ein Wiederaufnahmeverfahren statt und entsprechend den Presseberichten sind Zweifel an dem aufgehobenen Mordurteil anscheinend auch nicht völlig von der Hand zu weisen.
Es muss daher eher lauten: Wenn schon das Landgericht Hof, welches eher zu Lasten von UK entschieden hatte, in anderen Bereichen zum Freispruch gelangte, dann deutet das darauf hin, dass in diesen Bereichen offenbar nichts anderes vertretbar war.
Die von Ihnen behauptete Inkonsequenz kann ich daher nicht erkennen.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 10:14
@-9-
Das Urteil ist aufgehoben, aber die Anklage lautet weiterhin "Mord an P.K.".
Nur das zählt und keine Ausflüchte. Was soll also das ganze Gerede um die Schuldunfähigkeit von U.K.? Es geht nur darum, ob die Indizien für eine erneute Verurteilung reichen.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 10:20
Zitat von liso11liso11 schrieb:aber die Anklage lautet weiterhin "Mord an P.K.".
Nur das zählt und keine Ausflüchte.
Ob so etwas überhaupt vorgelegen hat bzw. begründete Zweifel existieren, überprüft das Gericht. Aktuell ist Herr Kulac als in dieser Sache als unschuldig anzusehen, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Das zählt in einem Rechtsstaat!


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 10:26
@-9-
Klar, der Freispruch ist nur eine Formsache und die unglücklichen Umstände, unter denen der Angeklagte unter Verdacht kam, sind reine Erfindung.

Und doch, ich sehe einen Mangel an Konsequenz. Denn wenn man wie Du einerseits das Gericht und seine Kompetenz hervorhebt, wenn es um die Schuldunfähigkeit geht, dann macht es keinen Sinn, ebenjenes Gericht samt Gutachter in seiner Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt anzugreifen, wenn es um ein Mordurteil geht.

Zudem ist eine festgestellte Schuldunfähigkeit eben nicht gleichzusetzen mit "nicht passiert", auch wenn das so häufig propagiert wird.



@JosefK1914
@liso11
Ja, es gibt eine Mordanklage und die wird gerade verhandelt. Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn Wikipedia richtig liegt, dann hätte auch folgender Fall eintreten können:

Wikipedia: Wiederaufnahmeverfahren
Das Gericht kann jedoch auch ohne neue Hauptverhandlung den Verurteilten mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise vorliegen.



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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 10:27
@JosefK1914, das stimmt nicht ganz. Wenn keine Anklage vorliegt, kann es kein Urteil geben.
Das Urteil kann doch nur heißen: Freispruch wegen Mangel an Beweisen oder das vorangegangene Urteil wird bestätigt.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 10:42
@liso11

Und was sagt und das? Bzw. was soll hier zählen? Ich verstehe Ihren Einwand bzgl. den Ausführungen von @-9- nicht. Er hatte erstmal nur sich bzgl. der rechtskräftigen Dinge des ursprünglichen Urteils ausgelassen.

Klar, bei einer Anklage gibt es immer mehrere Möglichkeiten. Und ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld (wobei es in D dies rein rechtlich gar nicht mehr unterschieden wird) kann durchaus erfolgen, wenn das Gericht die beiden Jungen, welche das Opfer später gesehen haben wollen, für glaubwürdig hält.

Wenn jemand unschuldig ist, zählt auch keine Anklage, daher heißt es im Rechtsstaat Unschuldig bis zur Rechtskraft.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 11:30
@jaska
Dann schätzen wir uns gegenseitig ja ähnlich ein. Ich sehe bei Ihnen nämlich auch recht oft "Mangel an Konsequenz". Für mich sieht das immer so aus, als würden Sie Gerüchte zu Lasten von UK oder zu Lasten von SK völlig unterschiedlich bewerten und behandeln. Das eine sind für Sie "Fakten", dass andere widerliche Gerüchte. Ich habe zumindest immer den Eindruck, dass Sie überhaupt kein Problem damit haben, wenn zu Lasten von UK und seiner Familie spekuliert wird, während Sie es in Bezug auf andere Personen verhement verurteilen.
Und wenn Sie sich für "konsequent" halten, dann müssten Sie den Freispruch von UK in Bezug auf die von Ihnen angeprangerten Vorfälle doch auch akzeptieren. Entsprechend Ihrer Logik müsste nämlich jeder, der Zweifel an der Schuldunfähigkeit von UK in Bezug auf bestimmte Handlungen äußert, auch die Richtigkeit des übrigen Urteils und somit die "Mordverurteilung" anzweifeln. Wie gesagt, es Ihre Logik und offenbar sind Sie auch nicht besonders "konsequent".
Man kann ja gerne Zweifel an der Richtigkeit von Entscheidungen haben und sich seine eigenen Meinungen bilden. Der Gesetzgeber hat sich aber dafür entschieden, dass bestimmte Behauptungen nicht mehr öffentlich verbreitet werden dürfen, wenn diesbezüglich ein rechtskräftiger Freispruch vorliegt (§ 192 S.2 StGB). Aber Sie können sich ja gerne für eine diesbezügliche Gesetzesänderung beim Gesetzgeber stark machen.
Wer sich daher immer als jemand darzustellen versucht, der sich für die Opfer einsetzt, müsste sich genauso dafür einsetzen, dass auch rechtskräftig Freigesprochene Rechte haben. Zumindest, wenn man "konsequent" wäre.
Aber gut, wahrscheinlich ist es auch vollkommen normal, das man denjenigen gerne oft nicht für "konsequent" hält, der eine andere Ansicht als man selbst vertritt. Wer ist denn schon wirklich konsequent. Und da es völlig normal ist, kann man mich auch gerne als inkonsequent ansehen, denn in Teilbereichen bin ich das sicherlich. Aber eben auch nicht anders als Sie.
Und wie bereits gesagt: Ich sehe keine "Inkonsequenz", wenn man einen rechtskräftigen Freispruch in einem Teilbereich akzeptiert und eine nicht mehr rechtskräftige Verurteilung, die sich aktuell im Wiederaufnahmeverfahren befindet, anzweifelt.
Oder halten Sie die Gesetzeslage auch für "inkonsequent", denn Ihrer Logik entsprechend müsste man ja entweder das gesamte Urteil aufheben und neu verhandeln oder gar nichts. So, wie es jetzt stattfindet, dass nur ein Teilbereich (Mordanklage) neu verhandelt wird, während der Freispruch im anderen Bereich weiterhin akzeptiert und unangetastet bleibt, halten Sie ja für nicht "konsequent".
Vielleicht sollten Sie sich mal für eine Gesetzesänderung stark machen, um derartig aus Ihrer Sicht "inkonsequente" Gesetzeslagen zu beseitigen.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 12:09
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Entsprechend Ihrer Logik müsste nämlich jeder, der Zweifel an der Schuldunfähigkeit von UK in Bezug auf bestimmte Handlungen äußert, auch die Richtigkeit des übrigen Urteils und somit die "Mordverurteilung" anzweifeln. Wie gesagt, es Ihre Logik und offenbar sind Sie auch nicht besonders "konsequent".
Oh, das finde ich durchaus konsequent. Entweder ich traue einem Gericht und seinen Gutachtern zu, Sachverhalte zu erfassen und zu beurteilen, oder eben nicht.
Zitat von -9--9- schrieb:Für mich sieht das immer so aus, als würden Sie Gerüchte zu Lasten von UK oder zu Lasten von SK völlig unterschiedlich bewerten und behandeln. Das eine sind für Sie "Fakten", dass andere widerliche Gerüchte.
Nein. Ich nehme durchaus zu Kenntnis, wenn es etwas Entlastendes oder Belastendes ergibt. Und Fakten kann ich sehr wohl von Gerüchten trennen. Das ist ja mein Credo.
Zitat von -9--9- schrieb:Ich habe zumindest immer den Eindruck, dass Sie überhaupt kein Problem damit haben, wenn zu Lasten von UK und seiner Familie spekuliert wird, während Sie es in Bezug auf andere Personen verhement verurteilen.
Stimmt auch nicht. Ich schreie nur dann auf, wenn bösartig, skrupellos und substanzlos Menschen mit schlimmen Dingen in Zusammenhang gebracht werden. Wenn es dann noch um Mord geht sollte man mehr haben als Gerüchte.
Zitat von -9--9- schrieb:Man kann ja gerne Zweifel an der Richtigkeit von Entscheidungen haben und sich seine eigenen Meinungen bilden. Der Gesetzgeber hat sich aber dafür entschieden, dass bestimmte Behauptungen nicht mehr öffentlich verbreitet werden dürfen, wenn diesbezüglich ein rechtskräftiger Freispruch vorliegt (§ 192 S.2 StGB). Aber Sie können sich ja gerne für eine diesbezügliche Gesetzesänderung beim Gesetzgeber stark machen.
Immer wieder nett, wie unterschwellig gedroht wird und dabei noch nicht mal richtig argumentiert.

Schauen wir doch mal in den erwähnten Paragraphen:

StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/192.html
§ 192
Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Was soll mir das jetzt sagen? Dass ich aufhören soll, den Missbrauch zu thematisieren, weil ich sonst eine Anzeige wegen Beleidigung erwarte?
Dann wäre ich auf eine Erläuterung bzgl. des Paragraphen und was das mir jetzt sagen soll sehr gespannt.
Zitat von -9--9- schrieb:Wer sich daher immer als jemand darzustellen versucht, der sich für die Opfer einsetzt, müsste sich genauso dafür einsetzen, dass auch rechtskräftig Freigesprochene Rechte haben. Zumindest, wenn man "konsequent" wäre.
Du meinst jetzt den Missbrauchsvorwurf? Dafür setze ich mich sogar sehr ein in diesem Fall. Ulvi K. konnte nicht überblicken, welche Folgen seine Übergriffe haben würden und wie komplex sich das für die Opfer darstellte. Deshalb wurde er aus meiner Sicht völlig zu recht nicht verurteilt, was die Missbräuche angeht. Er war schuldunfähig. Das ist aber was Anderes als zu meinen, es habe dann automatisch keine Übergriffe gegeben.
Zitat von -9--9- schrieb:Und wie bereits gesagt: Ich sehe keine "Inkonsequenz", wenn man einen rechtskräftigen Freispruch in einem Teilbereich akzeptiert und eine nicht mehr rechtskräftige Verurteilung, die sich aktuell im Wiederaufnahmeverfahren befindet, anzweifelt.
Oder halten Sie die Gesetzeslage auch für "inkonsequent", denn Ihrer Logik entsprechend müsste man ja entweder das gesamte Urteil aufheben und neu verhandeln oder gar nichts. So, wie es jetzt stattfindet, dass nur ein Teilbereich (Mordanklage) neu verhandelt wird, während der Freispruch im anderen Bereich weiterhin akzeptiert und unangetastet bleibt, halten Sie ja für nicht "konsequent".
Vielleicht sollten Sie sich mal für eine Gesetzesänderung stark machen, um derartig aus Ihrer Sicht "inkonsequente" Gesetzeslagen zu beseitigen.
Für mich ist es nur konsequent, dass man beim Vorliegen von Wiederaufnahmegründen ein neues Verfahren durchführt.
Mein diesbezüglicher Beitrag zielte auf die Einschätzung des damals beteiligten Gerichtes ab, das wahlweise kompetent war und dann wieder völlig versagt hat. In gleicher Zusammensetzung und innerhalb eines Prozesses. Das passt für mich einfach nicht.
Aber Du hast wahrscheinlich recht, wer ist schon konsequent :D


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 13:05
Zitat von Vernazza2013Vernazza2013 schrieb:Im Fokus steht mit Jens B. (41) ein ehemaliger Nachbar des Mädchens. Er streut seit Jahren Gerüchte und Verdächtigungen gegen Peggys Mutter, ihren Vater – und sogar gegen den eigenen Bruder, einem verurteilten Kinderschänder.
Quelle: http://www.tz.de/bayern/fall-peggy-haus-durchsucht-3515829.html


Ich hatte hingegen den Eindruck, dass er seinen Bruder eher verteidigt und den von HE verübten Missbrauch nicht immer direkt verharmlost. Aber vll habe ich auch nicht auf allen Plattformen gelesen, auf denen sie JB diesbezüglich geäußert hat.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 14:50
Zitat von jaskajaska schrieb:Mein diesbezüglicher Beitrag zielte auf die Einschätzung des damals beteiligten Gerichtes ab, das wahlweise kompetent war und dann wieder völlig versagt hat.
Das Hauptproblem, weshalb das Gericht in der Mordsache fehlerhaft entschieden haben könnte, zeigt die Untersuchungen, welche im Rahmen falscher Geständnisse erfolgt sind.

Und danach ist die Verurteilungsrate bei gleicher Indizienlage trotz widerrufenem Geständnis im Vergleich zu ohne Geständnis sehr hoch. Richter haben eben nicht wirklich einen entsprechende Expertise - wie @DerGreif gesagt hat - und sind in einem solchen Fall voreingenommen, ähnlich wie die viele, die meinen, dass ein falsches Geständnis ihnen nie über die Lippen kommen könnte, eine Fehleinschätzung.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 15:31
schon erschreckend was der user jaska heute morgen geschrieben hat was mit ulvi so
alles gelaufen ist,aber das sind menschen ,sie berauschen sich an den narretein eines
behinderten und stifteten ihn wohl noch zum großteil dazu an.
das das mit der zeit in verbindung mit seinner behinderung dazu führte das ulvi glaubte
die sexualität sein ein kinderspaß wäre nicht verwunderlich.
was dort vorgefallen sein soll zeigt aber auch wie leicht der ulvi beeinflusst werden
konnte ob das mit dem älter werden besser wurde?
wenn nicht und der polizist (vieleicht hab ich was falsch verstanden,aber kannte ulvi den
nicht schon) drohte ulvi mit der aufkündigung der freundschaft wenn er nicht die
wahrheit sage könnte hier ein fataler anstoß zum gestehen und wiederruffen gegeben
worden sein.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 16:05
@sadalmelik
Zitat von sadalmeliksadalmelik schrieb:der polizist (vieleicht hab ich was falsch verstanden,aber kannte ulvi den
nicht schon) drohte ulvi mit der aufkündigung der freundschaft wenn er nicht die
wahrheit sage
Genau, der Polizist hat z.B. nicht gesagt: Ulvi gestehe jetzt Irgendwas ;) Nach der Wahrheit war gefragt.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 17:03
Zitat von jaskajaska schrieb:Aus der tz fällt folgender Satz auf:

Zu, 29. April 2014
http://www.tz.de/bayern/fall-peggy-haus-durchsucht-3515829.html?cmp=defrss
Damals gehörte das Haus Klaus und Horst W.
Auch der im Moment vorm Landgericht Bayreuth angeklagte Ulvi Kulac (36) soll bei ihnen verkehrt haben – und sogar einmal ein Pornovideo mit ihnen geschaut haben. Das jedenfalls ergaben die Ermittlungen der Soko 1 bereits 2001.
Die SoKo I stellte bereits 2001 fest, dass Ulvi bei Klaus und Horst W. Pornovideos sah
und dort verkehrte? Hat sie reagiert und wenn ja, wie? Inzwischen dürfte sich ja im
Ort und bis zu Klaus und Horst rumgesprochen haben, was Ulvi vor Kindern macht.
Hielt man das für harmlos, normal oder unbedenklich? Fänd ich eigenartig, gerade in
Bezug auf Kinder.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 17:07
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Genau, der Polizist hat z.B. nicht gesagt: Ulvi gestehe jetzt Irgendwas ;) Nach der Wahrheit war gefragt.
Das dürfte die Intention des Polizisten gewesen sein, da habe ich kein Zweifel dran. Ob wirklich die Wahrheit dabei rausgekommen ist, kann man bezweifeln, da falsche Geständnisse unter eben derartigen Umständen entstehen.


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Peggy Knobloch

30.04.2014 um 18:27
@Frau.N.Zimmer
ich will den herrn u kulac jetzt gar nicht verteidigen,aber man stelle sich mal vor das er
damals für eine zigarette oder ein bier angeblich die dollsten dinge (vor versammelter
mannschaft sich befriedigt haben) zur freude anderrer gemacht hat.
während der vernehmungen als er unter mordverdacht stand wird er wohl gemerkt
haben das die was ganz bestimmtes von ihm erwarten,nähmlich das geständnis
nebst dazugehöriger tatbeschreibung.
hätte ein krippobeamter gesagt wollen sie eine gute zigarette hätte er vermutlich
auch gestanden.
versteht ihr was ich mein für etwas was er gern mochte hätte er möglicherweise
wenn mans von ihm hören wollte auch den mord an seiner großmutter zugegeben.
wie kann man sich bei so einem behinderten jemals sicher sein ob
er die wahrheit spricht oder nicht.
wenn jetzt im lichtenberger raum nicht so einiges im argen liegen würde was
sexuelles die sau raus lassen bis hin zu pädopielen sachen gelaufen sein soll
würde ich auch schon skeptisch gegenüber herrn u kulacs aussagen sein,
aber so.


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