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Peggy Knobloch

98.147 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

14.04.2012 um 12:19
@Scipper
Hast du den Brief vom Anwalt an den Gutachter DR.Kröber auch ganz gelesen?
Da stehen die tatsächlichen Aussagen von Ulvi und falsche Versprechungen und weitere merkwürdige Tatsachen aus den Polizeiakten drin.Ist ne Menge Holz,aber hinterher ist man schlauer.Gruß bis später

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Peggy Knobloch

14.04.2012 um 12:22
@Cleo1956

Den Brief an den Professor habe ich durchgelesen, aber ich muss ihn nochmal genau durchlesen.


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Peggy Knobloch

14.04.2012 um 12:25
@all: erst mal vielen Dank für die positiven Reaktionen auf meinen Beitrag!
Mein Herz sagt, Peggy lebt noch. Einfach weil nicht sein kann, dass ein Kind mit 9 Jahren schon so brutal aus dem Leben gerissen wird. Meine Tochter ist mittlerweile 16. Ich habe mir versucht vorzustellen, was ich täte wenn mir das passiert wäre. Es geht einfach nicht. Es ist sehr leicht, in der Fantasie solche Schlüsse zu ziehen wie "Ich würde Selbstmord begehen", "Ich würde das Gesetz in meine Hände nehmen" oder "Ich würde auf der ganzen Welt jeden Stein umdrehen". Ich bin sicher, ein solches Leid kann nur ein wirklich Betroffener verarbeiten (müssen).
Mein Verstand sagt mir, Peggy ist tatsächlich nicht mehr am Leben. Auch wenn ihr toter Körper - mir widerstrebt, das unpersönliche Wort Leiche zu verwenden - nicht gefunden wurde.
Wenn der türkische Stiefvater tatsächlich zum Entführer wurde, warum hat er dann Peggy entführt und nicht seine leibliche Tochter - was übrigens in der Türkei sogar straffrei gewesen wäre? Das ist für mich nicht ansatzweise logisch. Es wurde die These aufgestellt, dies sei zum Zweck der Erpressung im Sorgerechtsstreit geschehen. Und dann? Ist Peggy wieder aufgetaucht? Nein. Ist ihre Schwester in die Türkei ausgewandert? Nein. Handfest? Nein.
Der Anwalt stellt in seinem Schreiben an Prof. Kröber eine ganze Anzahl wenig sachdienlicher Behauptungen auf, obwohl sie erst mal ganz plausibel klingen.
@Scipper: ich nutze der Einfachheit halber Beispiele aus Deinen Posts:
"..legt aber später ein Geständnis ab, ohne dass das Tatgeschehen durch weitere Beweise zu belegen wäre." Das war Bestandteil der ersten Hauptverhandlung. Das Schöffengericht hat genau vor diesem Einwand gestanden und ihn verworfen. Dafür muss es a) einen sehr guten Grund gegeben haben und b) ist es in unserer Diskussion verwendbar aber für eine Wiederaufnahme belanglos, ja kontraproduktiv.
"Die Tatsache, dass gegen den Stiefvater oder einen damals 8- jährigen Spielgefährten...kein polizeiliches Aufklärungsergebnis erzielt werden konnte, schließt dennoch nicht aus, dass das "Verschwinden Peggys" auch auf andere Ursachen und Umstände zurückzuführen sein kann." Man legt hier dem Staatsanwalt einen Elfmeter hin und kettet den Torwart am Pfosten fest. Gegen den Stiefvater wurde ergebnislos in Deutschland und der Türkei ermittelt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht sahen diese Ermittlungen als abgeschlossen an. Full Stop, wie der Engländer sagen würde. Und einem 24jährigen mit dem Entwicklungsstand eines 10 bis 12jährigen eine Tat nicht zuzutrauen, dafür aber einen 8jährigen Spielgefährten als Zeugen/Beteiligten einzubrigen ist sehr abenteuerlich und rein spekulativ. Hier fehlt die logische Argumentationskette für den Richter im Additionsverfahren.
"Ebenso wenig wäre nach wie vor die Beteiligung eines völlig unbekannten Dritten auszuschließen." Ist sie wohl, wie das Gericht in der Hauptverhandlung offensichtlich feststellte. Wir finden uns wieder mitten im Feld der Spekulationen. Wenn der Fall nicht so schlimm und tragisch wäre, könnte man jetzt die Keule der Polemik herausholen: Mit einer geringen Wahrscheinlichkeit kann Peggy auch von Außerirdischen entführt worden sein. Oder sie hat in einem von den zahlreichen Stollen im Gebiet gespielt und wurde verschüttet. Oder sie wurde Opfer eines Autounfalls, in dessen Folge der evtl. betrunkene Fahrer aus Angst der Entdeckung sie beseitigte. Da nie in diese Richtung ermittelt wurde, kann das ein Fremder oder sogar Ortsansässiger gewesen sein. Oder: im Ort existiert noch ein weiterer Pädophiler unter dem Deckmantel des Biedermanns. Dieser hat die vertrauensselige und extrovertierte Peggy tatsächlich entführt und getötet. Hier existieren interessante amerikanische Studien über das Verhalten eines Täters bei der Suche nach seinem Opfer, die ich allerdings nicht mal ansatzweise ins Spiel bringen möchte.
Ich wundere mich besonders über die Rolle des damaligen Verteidigers. Er hat nicht nur das Leben seines Mandanten gegen die Wand gefahren - was hat er überhaupt gemacht bei soviel offensichtlichen Ungereimtheiten - sondern bei Befragungen bei denen er anwesend war Ulvi sogar explizit aufgefordert, die Fragen der Polizei zu beantworten. Mehr noch: er hat sie in eine vermeintlich einfache Sprache übersetzt. Das geht doch gar nicht, wenn sich sein Mandant damit unrettbar selbst bezichtigen könnte. Wie konnte er zuassen, dass Entlastungszeugen nicht vom Gericht zugelassen wurden. Die deutsche StPO setzt da sehr enge Grenzen.


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Peggy Knobloch

14.04.2012 um 12:59
"In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten - so lautet das Credo der Justiz. Dennoch kommt es immer wieder zu Fehlurteilen: Unschuldige werden inhaftiert, während der Täter sein Leben weiter in Freiheit ver­bringt. Die finanzielle Haftentschä­digung kann die Schmach und den Ansehens­verlust nicht aufwiegen."

Quelle: http://www.spiegel.de/thema/justizirrtuemer/


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Peggy Knobloch

14.04.2012 um 13:03
Ach so, drei Sachen fallen mir bei der Lektüre der BI Seiten noch auf:
Zum ersten hat der Verteidiger sogar die Polizei bevollmächtigt, während eines Urlaubs Ulvi weiter in seiner Abwesenheit zu befragen. Langsam, denke ich, sollte man über die Zulassung dieses "Juristen" als Anwalt nachdenken. Die Arbeit in einer Abmahnkanzlei für Jamba-Abos wäre wahrscheinlich ungefährlicher für die Menschheit.
Zum zweiten postuliert die BI einen interssanten Rechtsgrundsatz: Ohne Leiche kein Mord. Nun gibt es tatsächlich zwei Kriminalromane auf dem deutschen Markt mit diesem Titel, mir wäre aber neu, dass dies Einzug in StGB oder StPO gefunden hätte.
Zu guter letzt wird der angebliche Mordfall an Peggy als "perfektes Verbrechen" bezeichnet, was ja nicht existieren darf. Gerichtsmediziner sehen das etwas anders. In ihren Kreisen kursiert die alte Weisheit: "Wenn auf jedem Grab eines unentdeckt Ermordeten eine Kerze stünde, wären Deutschlands Friedhöfe hell erleuchtet".


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Peggy Knobloch

14.04.2012 um 13:08
Pressemitteilung Nr. 37/05 vom 28.2.2005 - Beschluss des 1. Strafsenats vom 25.1.2005 - 1 StR 502/04 - Bundesgerichtshof - Mitteilung der Pressestelle - Nr. 37/2005:

Urteil wegen Mordes an Peggy rechtskräftig

Das Landgericht Hof hatte den Angeklagten wegen Mordes an der zur Tatzeit neunjährigen Peggy zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem hatte es seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung des Geständnisses des Angeklagten, ist durch das Landgericht rechtsfehlerfrei erfolgt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluß vom 25. Januar 2005 – 1 StR 502/04

(Landgericht Hof - 1 KLs 22 Js 12 451/01)

Karlsruhe, den 28. Februar 2005

Pressestelle des Bundesgerichtshof

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=32221&linked=pm


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Peggy Knobloch

14.04.2012 um 13:57
Laut Spiegel-Bericht vom 08.08.2011 - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-79805335.html -
wird ein "Wiederaufnahmeverfahren" bzw. eine "neue Verhandlung in Bayreuth" angestrebt.


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Peggy Knobloch

14.04.2012 um 14:16
§ 359 StPO besagt, dass die "Wiederaufnahme" eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten zulässig ist, wenn z.B. "neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind" ODER wenn z.B. "der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht." Quelle: http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html


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Peggy Knobloch

14.04.2012 um 14:43
@Cleo1956

Ist der Spielfilm "Das unsichtbare Mädchen" auch im Internet zu sehen?


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Peggy Knobloch

14.04.2012 um 14:45
https://www.youtube.com/watch?v=vnPejcUPlgA (Video: Dreharbeiten zum ZDF-Krimi "Das unsichtbare Mädchen" in Hof)


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Peggy Knobloch

14.04.2012 um 15:02
@Scipper
Der lief auf Arte am 30.03.und war ein Woche verfügbar....nun ist er raus!Hab ihn aufgenommen.

http://www.sueddeutsche.de/medien/das-unsichtbare-maedchen-auf-arte-moerderische-grenzland-erfahrung-1.1322198


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Peggy Knobloch

14.04.2012 um 15:07
@Cleo1956

Vielen Dank für die Auskunft. :)


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Peggy Knobloch

15.04.2012 um 00:14
Mal 'ne Frage: Wenn es so gewesen ist, wie Ulvi gesagt hat, wäre es dann nicht Totschlag gewesen ??

Ulvi wollte sich entschuldigen und Peggy ist davongelaufen. Er hat sie eingeholt, sie gestoßen und dann Mund und Nase zugehalten.
Meiner Ansicht ist dies Totschlag und kein Mord, oder ??

@hawo,
du fragst warum der Stiefvater Peggy in die Türkei gebracht hat. Der Stiefvater kam mit Peggy nicht klar. Evtl. hat er sie in die Türkei gebracht um Peggy (türkisch) erziehen zu lassen.

Wo ist eigentlich der Stiefvater heute ?? Noch in D. ?? Ist da etwas bekannt ??


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Peggy Knobloch

15.04.2012 um 01:24
@Moonerl

Wenn das so war, dann ist das für mich Mord und kein Totschlag... (weil er nämlich dann eine andere Straftat damit verdecken wollte).

Um Peggy (türkisch) erziehen zu lassen? Aha. Und warum?Der Stiefvater lässt also Peggy, für die er eh kaum Interesse gehabt hat, in der Türkei erziehen, lässt aber sein (vermeintlich) leibliches Kind bei der Mutter (deren Erziehung ihm ja laut Deiner Theorie so garnicht gefallen haben kann). Hab ich da irgendwo die Logik verpasst?


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Peggy Knobloch

15.04.2012 um 02:24
https://www.youtube.com/watch?v=9SjxUSoH_s0


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Peggy Knobloch

15.04.2012 um 03:15
Der Kriminalpsychologe Dr. Thomas Müller - Fall Peggy Knobloch und Ulvi Kulac - Teil 1:

https://www.youtube.com/watch?v=nt5HhlDmPpY

Der Kriminalpsychologe Dr. Thomas Müller - Fall Peggy Knobloch und Ulvi Kulac - Teil 2:

https://www.youtube.com/watch?v=-4FGIr99xO0


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Peggy Knobloch

15.04.2012 um 04:06
Vermisstenfall Peggy Knobloch - Interview vom 11.10.2011 - Anwalt von Ulvis Unschuld überzeugt:

https://www.youtube.com/watch?v=pwKTZfmlvO4


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Peggy Knobloch

15.04.2012 um 11:54
@Cleo1956

Nachdem ich jetzt einige Filme über den Fall angeschaut und auch einiges darüber gelesen habe, glaube ich jetzt zu wissen wie es zu dem "Geständnis" von dem Ulvi kam. Er saß in einer Anstalt und wurde von dort offenbar jeweils von der Polizei zu den Befragungen abgeholt bzw. gefahren.

Sein damaliger Anwalt war aus verschiedenen terminlichen Gründen nicht immer sofort zur Stelle, um den Ulvi zu den Befragungen durch die Ermittler zu begleiten. Aus einem Aktenvermerk auf der Webseite der Bürgerinititative (www.ulvi-kulac.de) geht hervor, dass der Anwalt einmal in Urlaub war und sich einverstanden erklärt hatte, dass der Ulvi in seiner Abwesenheit befragt werden kann.

In einem Vermerk heißt es: "Ich habe von meinem Mandanten erfahren, dass heute früh mit ihm im Auto über den 07.05. gesprochen wurde. Das ist an und für sich gegen die Abmachung gewesen, was da erfolgt ist. Ich habe aber mit dem Herrn K. gesprochen und ich muss sagen, wir beide haben, zu Ihnen Herr (...), wie auch zu Ihnen Herr (...), genügend Vertrauen, dass das alles seine Ordnung hat. Das ist nun einmal geschehen." (Quelle: Webseite der Bürgerinitative).

Einem anderen Aktenvermerk ist zu entnehmen: "Im Einvernehmen mit dem Rechtsanwalt (...) wird festgelegt, dass der Beschuldigte Ulvi K. während der Abwesenheit (Urlaub vom 24.07. - 14.08.2002) des Herrn Rechtsanwalt (...) weiterhin durch die Kriminalpolizei befragt werden kann. (Quelle: Webseite der Bürgerinitative).

Leider war damals (2002) angeblich noch kein amtlicher Betreuer für den geistig behinderten Ulvi bestellt, der im Verhinderungsfalle seines Anwaltes an den Befragungen teilnehmen konnte.


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Peggy Knobloch

15.04.2012 um 12:18
@Scipper
Ja ich weiß das,ist alles bekannt.Nur......hier der Eintrag von @hawo ,den ich beipflichten kann!!


Ich wundere mich besonders über die Rolle des damaligen Verteidigers. Er hat nicht nur das Leben seines Mandanten gegen die Wand gefahren - was hat er überhaupt gemacht bei soviel offensichtlichen Ungereimtheiten - sondern bei Befragungen bei denen er anwesend war Ulvi sogar explizit aufgefordert, die Fragen der Polizei zu beantworten. Mehr noch: er hat sie in eine vermeintlich einfache Sprache übersetzt. Das geht doch gar nicht, wenn sich sein Mandant damit unrettbar selbst bezichtigen könnte. Wie konnte er zulassen, dass Entlastungszeugen nicht vom Gericht zugelassen wurden. Die deutsche StPO setzt da sehr enge Grenzen.


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