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Peggy Knobloch

98.147 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

20.11.2022 um 20:10
Der zitierte Beitrag von Maximus2017 wurde gelöscht. Begründung: Userbezug, überdenken generell deine Wortwahl
Wen interessiert's denn, dass das Geständnis widerrufen wurde? Das Gericht jedenfalls nicht. Das hat festgestellt, dass es Gültigkeit hat.
Manuel verband mit dem "Dorftrottel" durchaus eine engere "Beziehung".
Der zitierte Beitrag von Maximus2017 wurde gelöscht. Begründung: Userbezug, überdenken generell deine Wortwahl
Das ist ein Forum und kein Platz für Soloauftritte.

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Peggy Knobloch

20.11.2022 um 20:17
@emz
Dann rege Dich nicht auf, dass der Tread "5000 Meinungen" zählt. 1/2 sind wohl Deine "hilfreichen" Kommentare, die lediglich andere Menschen dissen, aber nichts Grundlegendes zum Thema sagen..
Der zitierte Beitrag von FadingScreams wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Ist es wohl offensichtlich. Deine subjektive Meinung ist die eine Seite, die andere die juristische Aufarbeitung ...
In meinen Augen - und das ist meine subjektive (Ausgangs-) Meinung - haben sich die Ermittler verrannt. Ich hoffe, dass wir irgendwann erfahren, wer von uns beiden recht hat..


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Peggy Knobloch

20.11.2022 um 20:23
@Maximus2017
Der zitierte Beitrag von Maximus2017 wurde gelöscht. Begründung: Userbezug, überdenken generell deine Wortwahl
Deine Meinung ist mir herzlich egal. Wenn Du die gut begründest, dann kannst Du die hier frei äußern.
Du hast aber einen konkreten Vorwurf an die Polizei gemacht, den ich umgehend entkräftigen konnte. Das ist dann eben nicht mit Meinungsfreiheit gedeckt und muss korrigiert werden. Nicht dass sich solche Falschbehauptungen bei den Lesern verfestigen.


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Peggy Knobloch

20.11.2022 um 20:27
Zitat von Maximus2017Maximus2017 schrieb:Meinung ist die eine Seite, die andere die juristische Aufarbeitung ...
die Feststellung der Verbringung durch Manuel S. gilt als juristisch aufgearbeitet.. - oder hast du nochmal was von einem Widerspruch gehört oder gelesen?


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Peggy Knobloch

20.11.2022 um 20:37
Zitat von Maximus2017Maximus2017 schrieb:Dann rege Dich nicht auf, dass der Tread "5000 Meinungen" zählt. 1/2 sind wohl Deine "hilfreichen" Kommentare, die lediglich andere Menschen dissen, aber nichts Grundlegendes zum Thema sagen..
Es geht nicht um "5000 Meinungen", sondern um so viele Seiten, die in der Regel jeweils 20 Beiträge beinhalten.

Da kann ich dir nur empfehlen dich einzulesen und du wirst feststellen, dass du viel Grundlegendes auch in meinen Beiträgen zu dem Fall finden wirst.


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Peggy Knobloch

20.11.2022 um 20:47
Der zitierte Beitrag von Maximus2017 wurde gelöscht. Begründung: Userbezug, überdenken generell deine Wortwahl
da steht "vor allem der...", also auch vor der Familie Knobloch, das ist ziemlich eindeutig. Mich interessiert die Bevölkerung Lichtenberg kein bisschen, die sollen von mir aus an ihrem eigenen Gift ersticken; immun scheinen sie ja zu sein. Lern einfach, dich in der deutschen Sprache vernünftig auszudrücken.


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Peggy Knobloch

21.11.2022 um 06:13
Kommt bitte wieder zum Thema zurück und unterlasst zukünftig Eure Nickeligkeiten!


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Peggy Knobloch

21.11.2022 um 08:02
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:die Feststellung der Verbringung durch Manuel S. gilt als juristisch aufgearbeitet.. - oder hast du nochmal was von einem Widerspruch gehört oder gelesen?
Soweit aufbereitet, soweit es heute juristisch (gesetzlich) möglich ist. Juristisch gilt aktuell nur, dass das Geständnis verwertbar ist.

Was heißt das? Das bedeutet nicht, dass es der Wahrheit entspricht, es bedeutet nur, dass es vom Gericht in der Hauptverhandlung bei seinen Überlegungen herangezogen werden könnte, vermutlich herangezogen werden müsste. Es bedeutet nur, dass das Verhör der Gesetzlage entsprach, mehr aber auch nicht. Ob es der heutigen (zu Gunsten des Verhörten) verschärften Gesetzeslage entsprach, spielt dabei so gut wie keine Rolle. Wobei ich da etwas vorsichtig wäre, da die Gesetze auf Grund von Urteilen des EGMR verschärft wurden, da die damals geltende nicht in allen Fällen ein fairen Verfahren gewährte, aber die Problematik kann man hier außen vor lassen.

Aber die Verwertbarkeit bedeutet noch lange nicht, dass es ein Funken von Wahrheit enthält. Das Tatsachengericht muss sich dazu Gedanken machen und eine Überzeugung bilden. Möglich ist z.B. folgendes: Es entspricht der Wahrheit, es entspricht nur in Teilen der Wahrheit, es ist von vorn bis hinten ein falsches Geständnis. Bei einer Teilwahrheit oder einem vollständigen nicht der Wahrheit entsprechenden Geständnis muss sich das Gericht auch Gedanken darüber machen, was die Motivation war, ein mindestens teilweise falsches Geständnis abzulegen. Waren es Erinnerungslücken, will sich der Verhörte sich oder einen andern schützen, oder hat ihn doch subjektiv die Verhörsituation so belastet, dass er etwas fantasiert hat?

Als das sind Dinge, welche erst in der Hauptverhandlung rechtlich geklärt würde, der Angeklagte muss die Möglichkeit haben seine Sicht der Dinge darzustellen und sie mit Beweismitteln (z.B. Gutachten) zu untermauern. Das gleiche gilt für die StA.

Durch die Einstellung des Falles ist jedoch nichts von dem erfolgt und damit muss MS selbst bzgl. der Verbringung als unschuldig gelten.

Das ist sehr unzufriedenstellend, besser wäre es sicherlich, man hätte trotz der Verjährung die Verbringung anklagen können. Das scheint jedoch nicht möglich zu sein, wahrscheinlich aus prozessökonomischen Gründen hat der Gesetzgeber hier einen Riegel vorgeschoben. Für die meisten Fälle ist das sicher auch richtig, aber im vorliegenden Fall, wo es um deutlich mehr geht, schwer erträglich.

Ich persönlich glaube nicht an die Bushäuschen-Geschichte. Aber das sagt nichts über den Rest, ich selber würde gerne wissen, was er von dem Fundort selber im Verhör erzählt hat. Ich kenne den Fall nur wenig, dazu habe ich jedenfalls nirgends etwas gefunden, dass einzige war die Sache mit den Schuhen. War es das Einzige woran er sich nicht erinnern konnte oder war es nur eins von vielen anderen Sachen? Aber genau das wäre dann Sache der Hauptverhandlung, genau das müsste man erst klären um das Geständnis bewerten zu können.

Und genau das sind die Gründe, weshalb man in alle Meinungsrichtungen tolerant sein muss. Wie gesagt, selbst wegen der Verbringung gilt die Unschuldsvermutung, sie ist eben nur soweit "juristisch" aufbereitet, wie es gesetzlich möglich ist, mehr aber auch nicht. Und selbst bei dieser Bewertung waren sich die Gerichte uneins, dass einen sah das Geständnis als nichtr verwertbar an, dass zweite, dass in der Hierarchie höher gestellte dann doch. Der Fall ist einfach so verworen, dass er juristisch aus aktueller Sicht nicht vernünftig mehr zu klären ist.


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Peggy Knobloch

21.11.2022 um 10:05
Bevor wir uns in Details verlieren, schaun wir uns doch erst mal an, was der Zweck dieses Verbringungsgeständnisses überhaupt ist. Denn manchmal sind die Dinge ganz einfach:

Wir haben ein Pollengutachten. Dieses legt dar, dass sich Peggy während ihrer letzten Atemzüge in Kontakt mit Manuel S. befunden haben muss.

Manuel S. bestreitet, Peggy getötet zu haben. Das war laut seiner Aussage Ulvi.
Mit dem Geständnis der Verbringung erklärt er, wie der Kontakt mit der toten bzw. sterbenden Peggy zustande kam.


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Peggy Knobloch

21.11.2022 um 12:10
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Dieses legt dar, dass sich Peggy während ihrer letzten Atemzüge in Kontakt mit Manuel S. befunden haben muss.
Streng genommen legt das gerichtsmedizinische Gutachten dar, dass das Mädchen noch Pollen einatmete. Die Pollenanalyse ergab, dass die Zusammensetzung der Pollen Torf zuzuordnen ist, wie er bei Pflanzarbeiten verwendet wird.
Alles weitere ist naheliegend aber kein Beweis.


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Peggy Knobloch

21.11.2022 um 12:16
@jaska

Besagte Pollen wurden aber dem Torf zugeordnet, der bei Pflanzarbeiten im Garten der Eltern von Manuel S. verwendet wurde und an denen er beteiligt war, wie er selbst sagt.


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Peggy Knobloch

21.11.2022 um 12:36
@emz
Soweit ich weiß ist das nicht so. Es gab einen einzigen Zeitungsartikel, der davon sprach, die Pollen seien einer Trittplatte im elterlichen Garten zugeordnet worden.
Das wurde nie bestätigt, oder?


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Peggy Knobloch

21.11.2022 um 12:52
@jaska

Mehr haben wir in der Tat nicht, als diese Trittplatte(n).
Wenngleich nicht weiter bestätigt, dementiert wurde es auch nicht.

Wobei, die Berichterstattung war, was die ganze Pollengeschichte anbelangt, schon mehr als dürftig. Das lässt mich allerdings hoffen, dass man eben doch mehr hat und sich der Fall doch noch lösen lassen wird.


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Peggy Knobloch

21.11.2022 um 13:04
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Das lässt mich allerdings hoffen, dass man eben doch mehr hat und sich der Fall doch noch lösen lassen wird.
Zu hoffen ist das. Und doch musste der Haftbefehl mit all dem, was die Ermittler nach dem Leichenfund herausgefunden hatten, aufgehoben werden. Es reichte einfach nicht für eine fortgesetzte Untersuchungshaft und schon gar nicht für eine Anklage.
Dazu müsste dann jetzt also noch einiges dazukommen: DNA-Spuren, Zeugenaussagen, Geständnis, Auffinden weiterer Skelettteile, Gegenstände/Proben, die einen Zusammenhang zwischen Manuel S. und dem Mädchen herstellen lassen...
Ich bin da skeptisch. Auch wenn ich mir natürlich anderes erhoffe.


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Peggy Knobloch

21.11.2022 um 13:35
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich bin da skeptisch. Auch wenn ich mir natürlich anderes erhoffe.
Ich weiß, und das sind ja auch die meisten hier.
Aber ich glaube einfach ganz fest daran, dass da noch was passieren wird.
Und ich denke, auch wenn es von offizieller Seite her anders kommuniziert wurde, dass die Ermittler immer noch dran sind.
Ich bin da hoffnungslos optimistisch, auch wenn alles dagegenspricht.


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Peggy Knobloch

22.11.2022 um 08:19
Zitat von jaskajaska schrieb:Streng genommen legt das gerichtsmedizinische Gutachten dar, dass das Mädchen noch Pollen einatmete. Die Pollenanalyse ergab, dass die Zusammensetzung der Pollen Torf zuzuordnen ist, wie er bei Pflanzarbeiten verwendet wird.
Hast Du da einen Link zu? Ich kenne hier nur den Artikel ,wo ein Journalist etwas ausführlicher noch nach der PK bzgl. der Einstellung des Verfahrens geschrieben hatte und dabei ältere Indizien hervorgekramt hatte und dann aber am Ende feststellt, dass der Anwalt von MS in der Berwertung der Indizien doch wohl recht behalten habe.

Dort findet man:
Die Pollen-Spuren waren in den Nasennebenhöhlen des Mädchens – ein Hinweis darauf, dass sie die Pollen zwar eingeatmet hat, aber nicht mehr ausatmen konnte. Ein zweites Indiz. Peggy atmete also noch, als sie mit einem Gegenstand in Berührung kam, auf dem Torf war.
Quelle: https://www.frankenpost.de/inhalt.lichtenberg-fall-peggy-wird-geschlossen-keine-neue-anklage.bccb9177-4169-41ba-a57b-90e4cca2b35a.html

Ein Hinweis ist jedoch alles andere als ein Nachweis. Es zeigt die Möglichkeit auf, dass das Opfer die Pollen eingeatmet haben kann, dass das wirklich die einzige Möglichkeit für die Pollen in den Nebenhöhlen darstellt, das kann man aus diesem extrem komprimierten Abschnitt nicht entnehmen. Ich kann auch nicht erkennen, welche Schlüsse vom Autor stammen, welche aus dem Gutachten stammen, mindestens der letzte wird vom Autor stammen. Was da für mich nur gesichert ist, dass Pollen in den Nebenhöhlen gefunden wurden. Die Pollen in den Nebenhöhlen sind ein Indiz, aber ein Indiz wofür?

Hätte man das Opfer zeitnah gefunden, dann wäre sicher dieser Schluss die einzige Möglichkeit. So glaube ich jedoch, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, z.B. durch Verschleppung durch Mikroorganismen, wenn diese Pollen/Torfreste an der Haut des Gesichtes befanden (z.B. durch den Transport).

Wenn Du da ein Link mit genaueren Angaben dazu hättest, dann könnte man diesen doch nicht ganz unwichtigen Punkt klären.
Zitat von jaskajaska schrieb:Soweit ich weiß ist das nicht so. Es gab einen einzigen Zeitungsartikel, der davon sprach, die Pollen seien einer Trittplatte im elterlichen Garten zugeordnet worden.
Ja, so etwas habe ich mal gelesen. Aber das sind Dinge, welche man genauer auf den Grund gehen müsste. Wenn ich den Garten meiner Eltern betrachte, da ist an dem seit deren Hauskauf nicht viel geändert worden. Die Platten liegen da schon ewig. Der Anwalt von MS hatte irgendwo auch mal geschrieben, dass die Zusammensetzung nicht ganz die Gleiche sein soll, es da also schon in gewissen Grad Unterschiede gibt. Das kann ich nicht bewerten. Ich weiß nicht, woher dort diese Pflanzenerde stammt. Wird sie in der Region abgebaut, welche Steuungen gibt es in einem Abbauugebiet? Das sind alles Dinge, die erstmal vor einer Anklage halbwegs zu klären sind (auch hier ist die Kritik des Anwalts einzubeziehen und auf den Grund zu gehen, evtl. müssen Gutachten ergänzt werden) und die dann endgültig in der Verhandlung rechtlich wirksam geklärt werden. Da es nichtmal zur Anklage kam, ist hier für uns jedenfalls nichts geklärt.


Du darfst mich jedoch nicht falsch verstehen, ich glaube das MS zumindest involviert war, ich sehe sogar ihn als Einzeltäter als möglcih an, aber was bringt der Glaube?


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Peggy Knobloch

14.12.2022 um 08:00
Der Blog zum Fall hat einen neuen Beitrag.
Er fasst Stimmen von der Seite der Ermittler zusammen, die sich zum Fall bzw. der persönlichen Sicht darauf geäußert haben.

In dieser Zusammenstellung wirkt das eindeutig, mag aber daran liegen, dass die Auswahl so getroffen wurde. Mir ist tatsächlich aber auch kein Experte bekannt, der hier andere Thesen aufstellt. Außer vielleicht Petermann, aber der hatte ja keine Akteneinsicht.

Hier der Beitrag, neu ist ein Statement des pensionierten Hofener Polizeidirektor. Auch er sieht die Lösung des Falls in den beiden Schlüsselpersonen Manuel S. und Ulvi K.
https://derfallpeggyknobloch.blogspot.com/2022/12/expertenmeinungen-zum-fall.html


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Peggy Knobloch

29.01.2023 um 21:55
Frau Knobloch hat Schmerzensgeldklage gegen Manuel S. eingereicht.

Davon berichtet die BILD heute (Vorsicht: bei mir funktionierte der 1. Aufruf des Artikels, beim 2. Aufruf verlangt die Seite eine Registrierung).

BILD online, 29. Januar 2023
https://www.bild.de/news/inland/news-inland/peggy-knobloch-9-ihre-mutter-will-schmerzensgeld-von-manuel-s-82719904.bild.html
...
Bestatter Manuel S. (45) soll für 15 Jahre Ungewissheit über Peggys Schicksal 75 000 Euro an Mutter Susanne zahlen. Denn erst am 2. Juli 2016 fand ein Pilz­sammler an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze die sterblichen Überreste der am 7. Mai 2001 verschwundenen Schülerin! Sie war ermordet worden, doch der Täter wurde nie ver­urteilt.
...
Auf der Entgegennahme der Leiche basiert Susanne Knoblochs Klage (Az. 24 O 346/22) gegen Manuel S.. BILD sagte sie: „Es hat mich krank gemacht, 15 Jahre nicht zu wissen, was mit meinem Kind geschehen ist.“
...
Für jedes Jahr des erlittenen Traumas soll Manuel S. nun 5000 Euro zahlen. Er bestrei­tet jedoch inzwischen jede Tatbeteiligung, hat auch sein Geständnis zur Leichenbesei­tigung widerrufen. Das Land­gericht Bayreuth stellte aber fest, dass „an seinem Täter­wissen in weiten Teilen kein Zweifel besteht“. Sein Vertei­diger Jörg Meringer bestätig­te auf BILD-Anfrage nun den Eingang der Klageschrift und kündigte an: „Wir werden uns dagegen verteidigen.“
...



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Peggy Knobloch

29.01.2023 um 22:14
Danke @jaska

Es wird dann wohl zu einem Zivilprozess kommen, dass sich Frau Knoblochs Wunsch, die Wahrheit zu erfahren, erfüllt, wünsche ich ihr von ganzem Herzen. Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Susanne Knobloch hofft, doch noch die Wahrheit von Manuel S. zu erfahren: „Vielleicht verrät er im Prozess doch noch, was am 7. Mai 2001 um 13.24 Uhr wirklich geschah.“
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/peggy-knobloch-9-ihre-mutter-will-schmerzensgeld-von-manuel-s-82719904.bild.html

Somit kommt doch nochmal Bewegung in den Fall, wer hätte das gedacht!


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Peggy Knobloch

29.01.2023 um 23:41
Zitat von jaskajaska schrieb:Frau Knobloch hat Schmerzensgeldklage gegen Manuel S. eingereicht.
Erfreulich, dass Frau K die Kraft findet, sich gegen die Ungewissheit und Ungerechtigkeit aufzulehnen und dass sie um ihr Recht kämpft.
Zudem ist es ja so, dass bislang ein gerichtliches Urteil zu seiner Täterschaft in Bezug auf die Verbringung der Leiche fehlt.
Soll Schmerzensgeldanspruch geprüft werden, muss vorher gerichtlich festgestellt werden, dass er der Verbringer ist. Es gäbe dann ein Urteil dazu.

Außerdem muss man sich dem Thema nun wieder stellen. Mit der Verjährung der Verbringung sind die Schmerzen der Opferangehörigen eben noch lange nicht vorbei.


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