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Peggy Knobloch

98.160 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

19.04.2024 um 13:48
https://www.bild.de/regional/bayern/cold-case-peggy-knobloch-mutter-verklagt-bestatter-auf-schmerzensgeld-6620ab99a24e43046022b4c7
Bestatter Manuel S. (l.) mit seinem Anwalt Jörg Meringer. Er bestreitet, etwas mit Peggys Tod zu tun zu haben. „Und selbst wenn: Auf welcher ge­setzlichen Grundlage ist je­mand, der eine Leiche ver­bringt, verpflichtet, den Ange­hörigen zu sagen, wohin?“
Irgendwas wird's da schon geben, ansonsten hätte sich das Gericht nicht der Sache angenommen, würde ich mal so ganz laienhaft vermuten.
„Ich wurde von der Straße weg verhaftet, stand total unter Druck. Ich bin richtig genötigt worden, eine Geschichte zu erzählen. Aber ich weiß 1000-prozentig, dass ich damit nichts zu tun habe.“
Wär's ihm denn lieber gewesen, das SEK hätte die Wohnung gestürmt und ihn in Anwesenheit von Frau und Kinder festgenommen?
Wie wär's denn mit einer Geschichte gewesen, die erklärt, wie Peggy bei ihren letzten Atemzügen die Pollen aus seinem Garten eingeatmet hat?
Mit Ulvi sei er auch nicht befreundet gewesen, er sei höchstens mal mit ihm zum Schießen gegangen.
Man muss nicht befreundet sein, um sich gemeinsamen Aktivitäten hinzugeben, aber geschossen haben die beiden eher nicht :troll: .

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Peggy Knobloch

19.04.2024 um 16:58
Zitat von emzemz schrieb:Mit Ulvi sei er auch nicht befreundet gewesen, er sei höchstens mal mit ihm zum Schießen gegangen.
Es ist doch bekannt, dass sich die Beiden auch mal im "Zwick trafen und höchst vertrauliche Gespräche führten.
Dort @emz soll ja der "legendäre Satz" gefallen sein, nämlich als Antwort auf UKs Mitteilung, er habe Peggy vergewaltigt (den genauen Wortlaut kennen hier alle)!

Vertraut man einer Person, mit der man nicht befreundet ist, eine Vergewaltigung an? Selbst ein Ulvi K. dürfte eine gewisse Hemmschwelle besitzen, einem Menschen, mit dem er nicht mal annähernd befreundet ist, solch ein Vergehen anzuvertrauen.


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Peggy Knobloch

19.04.2024 um 18:40
Zitat von jaskajaska schrieb:Vielleicht erklärt das die Dauer bis zum angesetzten Folgetermin am 22. Mai 2024. Wenn sich das Gericht dieses Verhör anschaut und untersucht, inwiefern das Geständnis rechtmäßig zustandekam oder nicht, kann das dauern.
Wenn es nur der Spruchkörper selber betrachten will, würde das wohl nur so lange dauern, wie das Video läuft. Aberdas, von wegen Beweise in die Hauptverhandlung einbringen, könnte (müßte?) dann doch in öffentlicher Sitzung erfolgen?
Wenn vom Spruchkörper beabsichtigt ist, dass Video des Verhörs gutachterlich betrachten zu lassen, dann wäre (müßte?) das doch wohl bekannt gegeben werden?
Vielleicht liegt die Dauer bis zum nächsten Verhandlungstermin auch schlicht an der Auslastung des Spruchkörpers durch weitere Verfahren.
Zitat von jaskajaska schrieb:Lemmer wäre nicht er selbst, wenn er nicht die "richtige" Lösung des Falls gleich mitliefern würde:
Ich weis nicht so recht. Ich finde es gut, dass nicht nur über diesen Prozesstag an sich berichtet wird und darauf vertraut wird, dass der Leser weitere Informationen zu diesem nun wirklich umfassenden und komplexen Fall im Kopf hat oder selbst recherchiert. Es ist für mich ein Mehrwert, nicht nur ein Verlaufsprotokoll des Verhandlungstages, sondern auch weitere Informationen zu dem eigentlichen Fall bzw. dem wohl nur als problematisch einzustufenden weiteren gerichtlich festgestellten Vorgängen im damaligen Lebensumfeld des Opfers Peggy Knobloch zu erfahren.


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Peggy Knobloch

19.04.2024 um 19:57
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Es ist für mich ein Mehrwert, nicht nur ein Verlaufsprotokoll des Verhandlungstages, sondern auch weitere Informationen zu dem eigentlichen Fall bzw. dem wohl nur als problematisch einzustufenden weiteren gerichtlich festgestellten Vorgängen im damaligen Lebensumfeld des Opfers Peggy Knobloch zu erfahren.
Ich weiß nicht, was für einen "Mehrwert" es haben soll, wenn über Lemmers Theorie berichtet wird, dass der Hallenser der Täter sein könnte und dieser Spur nicht genügend nachgegangen worden sein soll. Aus verschiedenen Gründen wurde seine Tatbeteiligung ausgeschlossen. Nimmt man gleichzeitig die vielen Indizien dazu, die Ulvi K und Manuel S deutlich schwerer belasten, finde ich es nahezu eine Frechheit, an dieser Theorie festzuhalten.

Wie einige andere schon schrieben: im Prinzip ist der Fall geklärt, man kann es nur nicht (mehr) beweisen. Es scheint immer noch einige zu geben, die Manuel S für ein Unschuldslamm halten- wo er doch schon wieder vor Gericht gelogen hat. "Mit dem war ich höchstens mal schießen". Es steht fest, dass es anders war.


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Peggy Knobloch

20.04.2024 um 15:25
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Vertraut man einer Person, mit der man nicht befreundet ist, eine Vergewaltigung an? Selbst ein Ulvi K. dürfte eine gewisse Hemmschwelle besitzen, einem Menschen, mit dem er nicht mal annähernd befreundet ist, solch ein Vergehen anzuvertrauen.
Und nicht nur das. Da hätte M.S umgehend die Polizei informieren müssen. Die geistige Reife hat man auch schon mit 24. Allerdings neigt man ja schon mal dazu, Freunde zu decken, bzw. zu äußern, dass man das auch mal will....


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Peggy Knobloch

21.04.2024 um 23:33
Die Chancen für Susanne Knobloch stehen schlecht. Einmal dafür, die Entschädigung zu bekommen, und dann dafür, dass Manuel S. etwas zu den Vorgängen an besagtem Tag verrät. Vielleicht hätte sie sich die neuerliche Aufregung ersparen sollen, doch die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber die erneuten Hassreden werden sie nicht kalt erwischen, die wird sie eingerechnet haben.


Da wird also Manuel S. von den Ermittlern auf die bei der getöteten Peggy gefundenen und ihm zuzuordnenden Spuren (Pollen, Renovierungsmüll) angesprochen, und er erzählt, man habe ihm die tote Peggy am Bushäuschen überreicht, auf dass er sie wegschaffe. Eine selten dämliche Geschichte, die man eigentlich kopfschüttelnd als völlig unglaubwürdig abtun könnte. Wäre da aber nicht das Problem mit der Person, die ihm Peggy übergeben haben soll, das soll nämlich ausgerechnet der in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochene Ulvi gewesen sein. Das nun ruft die seinerzeitigen Ulvi-Unterstützer auf den Plan.

Manuel und Ulvi waren seinerzeit eng befreundet, sehr eng. Da macht es sich vielleicht nicht so besonders gut, sich gegen Manuel zu stellen, weil man nicht wissen kann, was er womöglich noch so ausplaudern könnte, wenn man seinen Unmut erregt. Also stellt man sich in den sozialen Medien besser an seine Seite. Verurteilt in gewohnter Weise Susanne Knobloch, wirft den Behörden falsches Verhalten vor und unterstützt Manuel S., nicht dass der womöglich doch noch was erzählt, wie es wirklich dazu kam, dass er und Ulvi ...

Man greift also zu den alten Mitteln, bezeichnet die Verhörmethoden der Beamten als unlauter, und gipfelt dann Seitens der BI in der immer wieder gestellten Forderung nach digitalen Aufzeichnungen bei Prozessen und besonders bei Verhören, denn nur so könnten unlautere Verhörmethoden durch Beamte verhindert werden.

Sollte da jemand nicht ganz auf dem neuesten Stand sein und verpasst haben, dass das gesamte zehnstündige Verhör in aufgezeichneter Form vorliegt? Aber wer will sich denn schon von Fakten verwirren lassen :D


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Peggy Knobloch

24.04.2024 um 10:28
Ich konnte mit einigen Teilnehmern der Anhörung sprechen. Erstaunt waren alle darüber, dass der Termin über eine Stunde dauerte und dass er sehr gründlich durchgeführt wurde. Also im Sinne von: sehr ausgewogen und sorgfältig, mit detailreichen Fragen an alle Parteien.
Der Eindruck besteht überall (und das war so wohl vor dem Termin nicht abzusehen), dass Vieles dafür spricht, am 22. Mai 2024 keine Abweisung der Klage zu hören sondern dass das Gericht vielmehr mindestens 1 Runde drehen wird, um die Parteien ihre Beweise vortragen zu lassen.
Ob das juristisch korrekt ausgedrückt ist, sei mal dahingestellt.


Knackpunkt wird sicher dann sein, inwiefern das mittlerweile zurückgezogene Geständnis Manuel S.s, die Leiche Peggys weggebracht zu haben, verwertbar ist und somit die juristische Wahrheit darstellt.


Kurz zur Chronologie:
  • 12. September 2018: Befragung Manuel S., während der er die Verbringung der Leiche gesteht
  • 10. Dezember 2018: Haftbefehl gegen Manuel S.
  • 11. Dezember 2018: Manuel S. zieht sein Teilgeständnis der Verbringung von Peggys Leiche zurück
  • 24. Dezember 2018: Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth
  • 14. Januar 2019: Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth, das am 24. Dezember 2018 den Haftbefehl aufgehoben hatte
  • 16. Januar 2019: Das Amtsgericht Bayreuth leht die Beschwerde ab
  • unbekannt: die Staatsanwaltschaft Bayreuth muss gegen den Entscheid des Amtsgericht Bayreuth vorgegangen sein, Details sind nicht bekannt
  • 13. Februar 2019: Das Landgericht Bayreuth weißt die Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls gegen Manuel S. zurück.



Es gibt also bereits 2 gerichtliche Einschätzungen zu dem Teilgeständnis von S.:


  1. Amtsgericht Bayreuth, 24. Dezember 2018:
    Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne
    Quelle: Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth, 24. Dezember 2019


  2. Landgericht Bayreuth, 13. Februar 2019:
    Nach Überzeugung der Kammer kann das Teilgeständnis des Beschuldigten vom 12. September 2018 gegen den Beschuldigten verwendet werden. Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes sind nicht ersichtlich. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht jedoch kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Begehung eines Mordes zum Nachteil von Peggy K.

    Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung vom 12. September 2018 liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde. Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation des Beschuldigten hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.

    Zudem ist der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel dahingehend, dass dem Beschuldigten während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen ist, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.

    Schließlich ist dem Beschuldigten das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung verwehrt worden. Die Hinzuziehung eines Verteidigers ist auch nicht von Amts wegen geboten gewesen.

    Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben. Bezüglich einer weitergehenden Beteiligung des Beschuldigten hinsichtlich des Tatvorwurfes des Mordes besteht nach Überzeugung der Kammer nach derzeitigem Ermittlungs- und Aktenstand jedoch kein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten, der den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigen würde.
    Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth, 13. Februar 2019




Angenommen, das Landgericht Hof würde wirklich der Frage nachgehen, ob das Geständnis verwertet werden kann: beginnt es dann von vorne oder kann es auf die Entscheidungen/Einschätzungen der zuvor bereits durchgeführten Prüfungen zurückgreifen?


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Peggy Knobloch

24.04.2024 um 11:48
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich konnte mit einigen Teilnehmern der Anhörung sprechen. Erstaunt waren alle darüber, dass der Termin über eine Stunde dauerte und dass er sehr gründlich durchgeführt wurde. Also im Sinne von: sehr ausgewogen und sorgfältig, mit detailreichen Fragen an alle Parteien.
Dann war meine Einschätzung richtig, dass die Richter den Parteien, natürlich zuallererst Peggys Mutter, das Gefühl vermitteln wollten, dass deren Anliegen umfassend und sorgfältig geprüft wird und sie jede Gelegenheit zu rechtlichem Gehör bekommen und sagen können, was sie bewegt. Die Richter sind ja nun nicht aus Stein und wissen, welches unendliche Leid Peggys Mutter durchgemacht hat und weiter durchmacht.

Wer bei Zivilverhandlungen öfter dabei war, weiß, dass die Termine dann, wenn nur die Anwälte der Parteien da sind, meist kürzer ausfallen, einfach weil sich da zumeist gleich auf die juristischen Fragen konzentriert wird. Aber sind die Parteien oder auch nur eine Partei persönlich anwesend. haben sie teilweise ein Bedürfnis, zu reden, auch über das, was für die juristische Seite nicht unbedingt relevant sein muss. Aber sie wollen sich mitteilen oder zumindest das Gefühl bekommen, dass sie ihr Anliegen und ihre Standpunkte (auch abseits der entscheidenden juristischen Fragen, die sie nicht unbedingt kennen) wirklich gehört und alle ernstgenommen werden, das weiß das Gericht.
Zitat von jaskajaska schrieb:Angenommen, das Landgericht Hof würde wirklich der Frage nachgehen, ob das Geständnis verwertet werden kann: beginnt es dann von vorne oder kann es auf die Entscheidungen/Einschätzungen der zuvor bereits durchgeführten Prüfungen zurückgreifen?
Die Zivilkammer ist nicht an die Bewertung des LG Bayreuth gebunden, sie kann eine eigene Entscheidung darüber vornehmen, ob das Teilgeständnis verwertet werden kann. Wobei ich persönlich der Überzeugung bin, dass es in diesem Zivilprozess auf diese Frage nicht ankommt.


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Peggy Knobloch

24.04.2024 um 12:03
@Andante
danke für Deine Einschätzung.
Also ist es Deiner Meinung nach eher eine Freundlichkeit bzw. ein Entgegenkommen, beiden Parteien ausreichend Gehör zu verschaffen, nur um dann höchstwahrscheinlich am 22. Mai 2024 die Klage abzuweisen?


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Peggy Knobloch

24.04.2024 um 13:28
@jaska
Ich bin natürlich kein Hellseher. Aber es ist eben aufgrund der bestehenden Gesetzeslage sehr schwer für die Klägerin, alle Voraussetzungen ihres Schmerzensgeldanspruchs zu beweisen.

Nehmen wir mal das Teilgeständnis: Das Zivilgericht denkt wegen des fehlenden Amtsermittlungsgrundsatzes ganz anders als ein Strafgericht. Die Zivilrechter werden erst mal gedanklich, also wirklich nur rein gedanklich, unterstellen, dass richtig ist, was die Klägerin sagt, dass also Manuel S. Peggy verbracht hat.

Dann werden die Zivilrichter prüfen, ob, ohne Beweisaufnahme und erst mal gedanklich als richtig unterstellt, dass Manuel S. Peggy verbracht hat, dieses ausreichten würde, um den Klageanspruch zu rechtfertigen. Wenn es das nicht tut, muss logischerweise gar nicht mehr geprüft werden, ob das Teilgeständnis verwertbar ist, es muss insoweit gar keine Beweisaufnahme mehr stattfinden.

Das ist aber nur eine von vielen rechtlich erheblichen Fragen. Hinzu kommen ja, was wir schon mal erörtert haben, Kausalitätsprobleme bzw. Fragen der Zurechenbarkeit, was die Beweisführung speziell bezüglich eines Handelns oder Unterlassen von Manuel S. und Susanne Knoblochs - zweifellos vorhandenen - gesundheitlichen Beeinträchtigungen betrifft. Ich nehme schon an, dass das alles im Gerichtstermin eingehend erörtert wurde und sich die Richter alle Mühe gegeben haben, derlei den Parteien genau zu erklären und es mit ihnen zu erörtern, möglichst ohne viel Juristenkauderwelsch zu verwenden. Insoweit wäre natürlich interessant zu wissen, was da genau im Termin besprochen wurde. Vielleicht ließ sich da schon eine Tendenz des Gerichts erkennen.


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Peggy Knobloch

24.04.2024 um 13:36
PS: Jedenfalls kann ein früher nächster Termin heißen, dass das Gericht, wie man als Zivilrechtler so sagt, die Sache möglicherweise weitgehend als „ausgeschrieben“ betrachtet und sich bereits aufgrund des bisherigen Parteivortrages ein ausreichendes Bild machen kann. Das muss aber nicht so sein, man weiß es halt nicht definitiv.


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Peggy Knobloch

24.04.2024 um 16:05
Ein Letztes noch: Es wäre natürlich auch interessant, zu wissen, ob das Gericht zum Ende des Termins nicht nur einen neuen Termin bestimmt hat, sondern gleichzeitig den Parteien auch noch Auflagen gemacht, zu diesem und jenem Punkt noch näher vorzutragen und ghf. Beweismittel zu benennen, und welche Fristen es in diese Fall den Parteien jeweils gesetzt hat.

Wenn man davon ausgeht, dass dann noch der jeweilige Prozessgegner Gelegenheit haben muss, auf den gekommenen gegnerischen Schriftsatz zu erwidern und, wenn es darauf ankommt, vom Gericht noch beraten werden muss, ob und welche Zeugen zu laden wären, ist der nächste Termin Ende Mai halt schon sehr früh, und ich gehe nicht davon aus, dass das Zivilgericht zig Termine in dem Verfahren anberaumen wird, sondern bestrebt ist, den Prozess mitsamt evt. Beweisaufnahme möglichst in einem Termin zu Ende zu führen.

Wie gesagt, das ist kein Strafprozess. Zu klären ist ausschließlich, ob alle Voraussetzungen, die nach BGB nun mal für einen begründeten Schadensersatzanspruch (wozu auch ein Schmerzensgeldanspruch gehört) verlangt, hier vollständig erfüllt sind. Fehlt es an nur einer einzigen der erforderlichen Voraussetzungen, muss das Gericht die Klage bereits abweisen.


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Peggy Knobloch

25.04.2024 um 21:25
Ich hoffe sehr, dass Frau Knobloch, Schmerzensgeld bekommt! Das, was sie durchgemacht hat! Ich vergesse diesen Fall nie! Ich hab ein privates Bild von Peggy mit Game Boy. Mich beschäftigt der Fall sehr! Und ich hoffe, dass das endlich aufgeklärt wird!!!


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Peggy Knobloch

26.04.2024 um 08:40
Wer die Höllental-Doku verpasst hat hat zeitnah eine Chance, sich das Ganze im TV nochmal anzuschauen.
Allerdings muss er ziemlich spät noch wach sein:


Sender: ZDF
Folge 1-3: Dienstag, 30. April 2024, ab 00:10 Uhr
Folge 4-5: Dienstag, 06. Mai 2024, ab 00:20 Uhr


Zusätzlich könnt Ihr aber auch die Mediathek nutzen und übers Internet alle Folgen anschauen.

Quelle: https://www.zdf.de/dokumentation/hoellental


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Peggy Knobloch

26.04.2024 um 16:31
Zitat von jaskajaska schrieb:Zusätzlich könnt Ihr aber auch die Mediathek nutzen und übers Internet alle Folgen anschauen.

Quelle: https://www.zdf.de/dokumentation/hoellental
Dabei besteht kein Grund zur Eile, denn bei den Seiten zu den Folgen (bspw https://www.zdf.de/dokumentation/hoellental/hoellental-116.html)
Video verfügbar bis 15.04.2025, in Deutschland, Österreich, Schweiz



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Peggy Knobloch

28.04.2024 um 06:01
Ich hab mich überwunden und die Doku geschaut. Für mich war das sehr belastend.
Bisher war ich immer ganz sicher, dass U. Der Täter gewesen ist, nun bin ich das nicht mehr.

Ich hoffe sehr, dass nun gesprochen wird und die Mutter endlich etwas Gerechtigkeit erfährt.


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Peggy Knobloch

30.04.2024 um 01:31
Ist die Schmerzensgeldklage eventuell ein juristisches Mittel, um eine neue Anklage gegen Manuel S. zu rechtfertigen wie damals bei O.J. Simpson?

Angenommen Susanne K. gewinnt die Klage bzgl. Schmerzensgeld. Das bedeutet dann ja, dass das Gericht zu der Auffassung gekommen ist, dass M.S. für die Verbringung der Leiche verantwortlich war. Was bedeutet, dass sein Geständnis als glaubwürdig angesehen wird.

Wird dann wieder Anklage gegen ihn erhoben?

Oder hofft man, dass er in der Verhandlung etwas sagt, jemand anderes belastet? Einen neuen Mörder liefert? Bei Geld hört gewöhnlich die Freundschaft auf, und wenn er jemanden decken sollte oder etwas weiß, wird ihm sein Schweigen eventuell zu teuer?


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Peggy Knobloch

30.04.2024 um 20:51
Ein Zivilverfahren unterliegt anderen Regeln.
Strafrecht : In Zweifel für den Angeklagten = Freispruch
Zivilrecht: Der Kläger / die Klägerin konnte das Anliegen für das Gericht überzeugend schildern und darlegen, wie er/ sie durch den/ die Beklagte/n geschädigt wurde = Verurteilung


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Peggy Knobloch

30.04.2024 um 21:27
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Das bedeutet dann ja, dass das Gericht zu der Auffassung gekommen ist, dass M.S. für die Verbringung der Leiche verantwortlich war. Was bedeutet, dass sein Geständnis als glaubwürdig angesehen wird.

Wird dann wieder Anklage gegen ihn erhoben?
Soweit ich informiert bin, 'wurde' das Geständnis als glaubwürdig eingestuft und durfte auch im Prozess gegen Manuel S. verwendet werden. Er wurde aber vom Vorwurf der Tötung an Peggy frei gesprochen, da ihm das niemand beweisen konnte. Daher denke ich nicht, dass nochmal Anklage erhoben werden wird, egal, wie auch immer der Zivilprozess ausgeht. Das sind zwei Paar Schuhe. Bitte berichtigt mich, wenn ich daneben liege.


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Peggy Knobloch

30.04.2024 um 21:31
@sunrise2008

Ich weiß, dass niemand zweimal wegen der gleichen Sache angeklagt werden darf, wenn nicht komplett neue Beweise vorliegen.

Ich dachte eher, dass vielleicht mit der Schmerzensgeldklage erreicht werden soll, dass M.S. vielleicht doch noch jemanden nennt oder belastet, der tatsächlich an der Tat beteiligt war und bisher gedeckt wurde. EUR 75.000 ist vielleicht ein bisschen zu teuer, um einen Freund oder Bekannten weiterhin zu decken.


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