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Peggy Knobloch

98.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

06.03.2023 um 23:49
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn MS unschuldig ist, dann würde ich an seiner Stelle diese Einrede nur hilfsweise in das Verfahren einbringen. Das hätte dann zur Folge, dass über die Frage der Verbringung das Gericht zu entscheiden hat und wenn der Kläger diese beweisen kann, kann die ganze Klage wegen Verjährung trotzdem abgewiesen wird. Das wäre dann so wie im Strafverfahren, wenn jemand aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen freigesprochen wird.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass die Klägerin erst noch beweisen müsste, dass das Geständnis von MS der Wahrheit entspricht? Ist das wirklich so? Dazu könnte nur UK etwas beitragen. Ob man den nochmal vor Gericht zitieren wird? Die Aussage verweigern kann er nicht.

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Peggy Knobloch

07.03.2023 um 01:22
@emz

Natürlich, was glaubst Du denn? Wir sind glücklicherweise in einem Rechtsstaat. Und da trägt die klagende Partei die Beweislast, ein dringender Tatverdacht ist erstmal noch kein Beweis. Die klagende Partei hat es hier in dem Fall einfacher und kann sich auf die Ergebnisse der Ermittler stützen. Anschließend muss der Beklagte erwidern und so geht es hin und her. Zum Schluss sieht dann das Gericht die Verbringung als erwiesen an oder eben nicht. Diesem Ergebnis entsprechend gibt es der Klage statt (wobei die Höhe der Entschädigung möglicherweise angepasst werden muss) oder sie wird abgewiesen.


Rein theoretisch, kann natürlich die klagende Partei als Beweismittel eine Zeugenaussage von UK angeben. Aber da muss man schon wissen, was man da wirklich mit beweisen will. Da niemand (außer dem Täter und UK selber), auch nicht die Ermittler, weiß, ob er überhaupt beteiligt war (auch wenn es hier manche angeblich schon ganz genau wissen wollen). Auch wird das Gericht die Problematik von UKs Aussagen kennen (bzw. die beklagte Partei wird das entsprechend vortragen). Nur wenn anderweitig die Verbringung nicht bewiesen werden kann, wird vielleicht das Gericht ein entspreche3ndes Gutachten erstellen lassen, aber ich glaube nicht, dass es sich diesen Schuh anziehen wird. Es gibt keinen Grund, dass sich die Problematik des Aussageverhaltens nun plötzlich etwas verändert haben soll.
Und natüröicjh kann UK auch die Aussage verweigern, wenn es zu seinem Nachteil wäre.

Entscheidend wird daher wahrscheinlich das Geständnis von MS sein. Hier hätte man wirklich Fakten, mit dem man untersuchen kann, ob das Wissen von MS nur durch Vorhaltungen der Ermittler entstanden ist oder ob er wirklich Täterwissen besaß. Vielleicht wurden auch Reste der Decke und des verbrannten Schulranzens gefunden. Leider sind genau an diesen wichtigen Punkten die Informationen in der Öffentlichkeit sehr mager.

Das OLG sah zwar einen dringenden Tatverdacht, aber wie weit hier das Geständnis mit den bekannten Fakten verglichen wurde, dass wissen wir nicht. Ich vermute, dass der Klage stattgegeben wird, wenn die Verjährung keine Rolle spielt. Aber es ist nur eine Vermutung.

Im Gegensatz zum Strafprozess ist Schweigen für einen Beklagten ungünstig, weil die Behauptung der Gegenseite dann als zugestanden gilt.


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Peggy Knobloch

07.03.2023 um 04:05
Zitat von LentoLento schrieb:Das OLG sah zwar einen dringenden Tatverdacht, aber wie weit hier das Geständnis mit den bekannten Fakten verglichen wurde, dass wissen wir nicht.
Wo sah denn das OLG einen dringenden Tatverdacht bezüglich der Verbringung der Leiche? Nur um die geht es bei der Zivilklage.
Denn die war, als er sie gestand, längst verjährt.


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Peggy Knobloch

07.03.2023 um 18:02
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Das war im Sommer 2022, also über 7 Jahre nach dem Vorfall.

Ich denk solche Verjährungsfristen sind irgendwie umgehbar.
Nein, das sind sie nicht. Es gibt nur unterschiedliche Verjährungsfristen für unterschiedliche Ansprüche. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Die längste Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (zB für Ansprüche aus Eigentum oder wg. vorsätzlicher Verletzung von Gesundheit oder Leben). Außerdem kommt es entscheidend darauf an, wann die Verjährungsfrist beginnt, was in der Regel von der Kenntnis bestimmter Umstände abhängig ist. Dann gibt es dazu auch eine objektive Deckelung. Zu guter Letzt können Verjährungen auch gehemmt oder unterbrochen werden.
Zitat von LentoLento schrieb:Das ist meist nur dann der Fall, wenn sich die Rechtsansicht des BGH ändert. Und von diesem Zeitpunkt an gilt dann diese Rechtsansicht generell.
Hmmm, naja, erstens ist das für Verjährungsfristen extrem unwahrscheinlich und zweitens in dieser Pauschalität auch nicht richtig. Aber das wird zu komplex, das jetzt im Detail richtig zu stellen.
Zitat von LentoLento schrieb:Natürlich kann sich diese Rechtsansicht durch einen klugen Vortrag der Rechtsanwälte oder auch der Rechtsansicht einer der entscheidenden Richter in der 1. oder 2. Instanz ändern. Das heißt wenn es da neue rechtliche Gesichtspunkte gibt, die bei früheren Entscheidungen der BGH nicht ausreichend berücksichtigt wurden, ist so etwas von der Theorie her möglich. Auch kann der Gesetzgeber Gesetze geändert haben, die mit in solche Dinge reinspielen. Am Ende entscheidet das der BGH.
s.o. Dem steht in der Regel auch das Rückwirkungsverbot entgegen.
Zitat von LentoLento schrieb:Manchmal gibt es Beurteilungsspielräume, aber die hat man bei der Frage der Verjährung selten.
Eben.
Zitat von LentoLento schrieb:Das wäre dann so wie im Strafverfahren, wenn jemand aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen freigesprochen wird.
Nein. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und ist auch nicht mal ansatzweise vergleichbar.
Zitat von emzemz schrieb:Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass die Klägerin erst noch beweisen müsste, dass das Geständnis von MS der Wahrheit entspricht? Ist das wirklich so?
Ja, wobei das so falsch formuliert ist. Die Klägerin muss beweisen, dass
- MS die Leiche verbracht hat
- ihr dadurch ein Schaden entstanden ist, für den MS verantwortlich gemacht werden kann.

Das Geständnis ist selber ein Beweismittel, um zu beweisen, dass MS die Leiche verbracht hat. Die Klägerin wird sicherlich weitere Beweismittel haben, die das Geständnis stützen. Insofern geht es der Klägerin nur indirekt darum, den Wahrheitsgehalt des Geständnisses zu beweisen, vor allem wahrscheinlich als Reaktion auf die Beklagtenseite, die versuchen wird, das Geständnis als Beweismittel zu diskreditieren.
Zitat von emzemz schrieb:Dazu könnte nur UK etwas beitragen.
Nein. Es gibt zahlreiche forensische Spuren (Sparkassenvideo, Aussage zum Torfstechen, Pollenspuren, Renovierungsmüllspuren, Lackspuren, die zum Auto passen), die das Geständnis stützen. UKs Aussage ist dafür nicht erforderlich.
Zitat von emzemz schrieb:Die Aussage verweigern kann er nicht.
Selbstverständlich kann er das, wenn er sich sonst strafrechtlich selbst belasten würde. Da das hier absolut naheliegend ist, wird er das sicher auch tun. Ich bezweifle auch, dass die Klägervertreterin auf die Idee kommen würde, UK als Zeuge in das Verfahren einzuführen.
Zitat von LentoLento schrieb:Entscheidend wird daher wahrscheinlich das Geständnis von MS sein.
Das dürfte ein wesentlicher und wichtiger Faktor sein, aber nicht allein entscheidend. Es gibt noch andere Spuren, so.o.
Zitat von LentoLento schrieb:Das OLG sah zwar einen dringenden Tatverdacht, aber wie weit hier das Geständnis mit den bekannten Fakten verglichen wurde, dass wissen wir nicht.
Zitat von emzemz schrieb:Wo sah denn das OLG einen dringenden Tatverdacht bezüglich der Verbringung der Leiche?
Erstens war es das LG - und zwar das LG Bayreuth - was sich mit dieser Fragestellung befasste.
Und zweitens sah das LG tatsächlich mE auch völlig nachvollziehbar den dringenden Tatverdacht hinsichtlich der Verbringung als gegeben an (Hervorhebung von mir):
Nach Überzeugung der Kammer kann das Teilgeständnis des Beschuldigten vom 12. September 2018 gegen den Beschuldigten verwendet werden. Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes sind nicht ersichtlich. [...]
Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben.
Quelle:
Hatte ich auch in einem früheren Beitrag zitiert und verlinkt.


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Peggy Knobloch

07.03.2023 um 23:41
Mit dem Anschein von Professionalität kommt ein Artikel "eines der modernsten Stadt- und Nachrichtenmagazine für die Region Stuttgart" daher, was sich allerdings nach der Lektüre doch sehr relativiert. Schon bemerkenswert, was da "recherchiert" und zusammengetragen wurde. Interessant sind auch die Kommentare...


Stuttgart-Journal, 21. Februar 2023
https://stuttgart-journal.de/tp3/2023/02/21/wiederaufnahmeverfahren-ein-wichtiger-schritt-in-vielen-deutschen-kriminalfaellen/
Wenn Urteile rechtskräftig gesprochen werden, dann sind diese in der Regel endgültig. Gibt es jedoch berechtige Zweifel, kann es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommen. Besonders in Kriminalfällen kommt das Wiederaufnahmeverfahren häufig zum Einsatz. So auch im Fall Peggy Knobloch.
...
Der Fall Peggy Knobloch wurde als Cold Case abgestempelt. Nun kommt jedoch aufgrund eines Wiederaufnahmeverfahrens Bewegung in den Fall.
...
Während der Suche nach Peggy Knobloch wurde ein geistig behinderter Mann aus Oberfranken festgenommen. Aufgrund eines Wiederaufnahmeverfahrens kam dieser jedoch 10 Jahre später frei und scheint nicht der Mörder zu sein.
...
Erst im Jahr 2020 konnte Peggy Knobloch beigesetzt werden. Seit diesem Zeitpunkt wurde das Verbrechen als Cold Case abgetan. Im Januar 2023 reichte die Mutter von Peggy Knobloch jedoch Klage ein und das Wiederaufnahmeverfahren könnte nun eingeleitet werden. ...
Die Erfolgsaussichten, dass ein Wiederaufnahmeverfahren erneut aufgenommen wird, sind eher gering. Die Wahrscheinlichkeit, ein solches Verfahren erfolgreich einzuleiten, wird auf etwa 3 Prozent geschätzt. Dies zeigt, dass Wiederaufnahmeverfahren nicht als alltäglich, sondern eher als Ausnahme angesehen werden sollten, da das System das Vertrauen der Bürger aufrechterhalten muss, damit es ordnungsgemäß funktioniert.
...
Letztendlich ist die Einschätzung der Erfolgschancen einer Wiederaufnahme des Verfahrens recht schwierig und erfordert die Hilfe von Experten. Wie dies im Fall Peggy Knobloch ausgeht, lässt sich derzeit noch nicht prognostizieren.



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Peggy Knobloch

05.04.2023 um 11:56
HALLO in die Runde. Wie es dieser Bericht suggeriert, ist es nicht. Das Verfahren gegen den Mann kann nicht wieder aufgenommen werden, das es gar nicht durchgeführt wurde. Die Ermittlungen könnte man wieder aufnehmen. Wie ich mich erinnere, ist aber MORD die einzige Straftat, die man juristisch noch verfolgen könnte. Ein MORD kann aber nicht nachgewiesen werden.
Für eine Klage auf Schmerzensgeld könnte aber der Nachweis, die Leiche des Kindes beseitigt zu haben, ausreichen. Dieser Nachweis wurde ja durch den Fundort und sich angeblich daraus ergebende Verbindungen hergestellt.


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Peggy Knobloch

05.04.2023 um 16:42
Hatte der Mann auch einen persönlichen Bezug zu dem Fundort?

Beitrag von Mc_Manus (Seite 2.970)

Für mich sieht es so aus, als ob jeder, der etwas los werden will, dort anhalten kann. Neuerdings geht man von stichhaltigen Beweisen aus, die die Klage auf Schmerzensgeld untermauern. Was für Beweise sind das konkret. Hat da jemand zuverlässige Informationen?


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Peggy Knobloch

05.04.2023 um 16:53
Zitat von Mc_ManusMc_Manus schrieb am 06.07.2016:Ich beschreibe das deshalb so konkret, weil für diesen Ort wahrlich keine großen Ortskenntnisse nötig sind. Direkt an der L1095 gelegen und die etwas größere Freifläche direkt ein paar m nordöstlich des schwarzen Kreises kann sogar als kurzfristiger Parkplatz ohne direkten Sichtkontakt zur Landstrasse genutzt worden sein. So sieht für mich ein spontaner Fundort eines Nicht-Ortskundigen aus. Dahingestellt, ob der Ablageort jetzt noch 50m oder 100 m weiter in den Wald rein geht - klar ist: ein Nicht-Ortskundiger wird sich bei diesen optimalen Orientierungspunkten nicht verlaufen und den Wald deshalb auch nicht scheuen.
Ist das wirklich der Fundort? Eine genaue Beschreibung fand ich nicht. das ist auch noch nicht die ehemalige Grenze zwischen OST und WEST. Die deckt sich ja mit der heutigen Grenze zwischen Thüringen und Bayern und ist noch ein paar Kilometer entfernt. Der Kreis auf dem Luftbild zeigt ja auf die Einfahrt in den Wald und 100m davon entfernt, wie oben erwähnt, kommt noch lange keine Grenze.


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Peggy Knobloch

05.04.2023 um 21:42
Zitat von Mc_ManusMc_Manus schrieb am 04.07.2016:Wie kann es denn sein, dass erst nach 15 Jahren rund um die Fundstelle div. Gegenstände gefunden worden sind? 15 Jahre kommt niemand an dieser Stelle vorbei - weder ein Pilzsammler noch ein Förster?
Wie sieht denn die Fundstelle aus? Das mit den Luftaufnahmen ist ja eine gute Sache, aber ich kann da keine Erkenntnisse über die eigentliche Situation dort gewinnen. Dein Kreis markiert anscheinend die Einfahrt in dieses Waldgebiet. Normalerweise stehen vor solchen Einfahrten Schranken, die nur von Berechtigten geöffnet werden können. Oder gewaltsam.


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Peggy Knobloch

05.04.2023 um 22:00
Zitat von LeevkeLeevke schrieb am 06.07.2016:Auf SAT kam gerade in Fahndung Deutschland folgendes:
ein Profiler: Peggy wurde nicht einfach abgelegt, sondern man kann wie von einer kleinen Beerdigung sprechen, was wiederum ein gewisses Täterprofil zulässt. Des Weiteren wurde jetzt entgegen der Aussage von der Bayreuther Pressekonferenz erwähnt, dass der Fundort der Tatort wäre.
Hat der Profiler auch gesagt, weshalb er das glaubt? Es wurde ja auch mal gemeldet, der Mann (Beseitiger der Leiche) soll Bestatter gewesen sein. Oder Bestattungshelfer. Weiß hier vielleicht jemand dazu etwas mehr?


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Peggy Knobloch

05.04.2023 um 22:50
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Hat der Profiler auch gesagt, weshalb er das glaubt? Es wurde ja auch mal gemeldet, der Mann (Beseitiger der Leiche) soll Bestatter gewesen sein. Oder Bestattungshelfer. Weiß hier vielleicht jemand dazu etwas mehr?
Was meinst du, wäre es nicht ratsam, du würdest dich selbst in die seinerzeitigen Beiträge und Artikel einlesen?


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Peggy Knobloch

06.04.2023 um 02:30
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Wie sieht denn die Fundstelle aus?
Ich habe jetzt leider keine Quelle parat, meine aber, gelesen oder in einem Video gehört zu haben, dass sich dort an der "Wendestelle" des Weges (Bild 669) früher ein illegaler Müllabladeplatz befunden hätte. Mglw war das nicht nur den Thüringern bekannt.
Im Renohaus von MS fiel Bauschutt an ...
Zumindest bis dorthin, wo Müll abgeladen werden konnte, wird es keine Schranke gegeben haben! Und wenn nicht gerade die Polizei (das Ordnungsamt), der Eigentümer oder der Förster den Platz überwacht hätten: Wenn ein Müllentsorger beim Einbiegen dort hätte ein Auto stehen sehen, wäre er schnellstens umgekehrt, um nicht selbst beim illegalen Abladen erwischt zu werden. Und wäre man sich auf dem Zufahrtsweg begegnet, hätte man sich auch nicht gegenseitig angezeigt. Insofern war die Umgebung gar nicht so schlecht gewählt, denke ich.
Der Opa von MS besass Wald. Kann sein, dass man sich kundig macht, mit welchen Sorten anderswo aufgeforstet wird.
Nach der Wende gab es die Möglichkeit, dass Waldflächen günstig erworben werden konnten - aus dem ehemaligen Volkseigentum bzw auch, wenn Erben oder aktuelle Adressen der Eigentümer nicht ermittelt werden konnten bzw wenn sie sich nicht rechtzeitig als Eigentümer meldeten. Zuständig war die BVVG. Die gesetzliche Grundlage müsste ich nachreichen. Jedenfalls könnte ich mir gut vorstellen, dass man nach der Wende mal 20 - 30 Kilometer in die Ostzone reingefahren ist, um zu schauen, was "zu holen" ist. Ein Sonntagsausflug mit Familie, das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden?

Wenn dann 2001 auf der bayerischen Seite das goldfarbene Auto "bekannt" war und die Fahrt in die Tschechei mit evtl Kontrollen verbunden war, sind die 20 km nach Thüringen ein Klachs! Alleinstehend, nachmittags in Arbeitsklamotten in der Sparkasse (war die Geburtstagstorte so schnell aufgegessen oder mussten die Gäste aufs Geburtstagskind warten?) und dabei mit dem Fahrzeug unterwegs!


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Peggy Knobloch

06.04.2023 um 02:37
Zitat von jaskajaska schrieb am 10.01.2021:2001 war die Stelle, an der die Leiche abgelegt wurde, eine relativ frisch gepflanzte Fichtenschonung. Die Bäume dürften da 1,5-2m hoch gewesen und relativ dicht gestanden sein, ich meine da war was von einem Abstand von 1,5m (Stamm zu Stamm) die Rede. Wenn dann noch jeder Baum knapp 1m lange Äste hatte, so ist dort alles blickdicht.
Soweit ich das verstanden habe ist in dieser Phase eines wachsenden Waldes auf Jahrzehnte keine aktive Forstarbeit mehr nötig. Bevor hier
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb am 05.02.2021:die Zufahrt zur Ablage war gut zu befahren, auch mit Traktoren oder LKW bis zum Wendehammer.. ein Schuttabladeplatz der im Laufe der Jahre entstanden sein soll wird erwähnt
Diese zwei Zitate konnte ich auf die Schnelle finden @SolitaryMan
Dort findest du sicher auch den Bezug.


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Peggy Knobloch

06.04.2023 um 11:25
@SolitaryMan

Hier dürften sich die beste Beschreibungen des Fundortes finden lassen:

Beitrag von Valentino (Seite 3.938)


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Peggy Knobloch

06.04.2023 um 11:51
GUTEN MORGEN in die Runde

Peggy Knobloch hat heute Geburtstag. Und hätte diesen vermutlich auch gefeiert, wenn die ganze Scheiße nicht dazwischen gekommen wäre.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Opa von MS besass Wald. Kann sein, dass man sich kundig macht, mit welchen Sorten anderswo aufgeforstet wird.
Nach der Wende gab es die Möglichkeit, dass Waldflächen günstig erworben werden konnten - aus dem ehemaligen Volkseigentum bzw auch, wenn Erben oder aktuelle Adressen der Eigentümer nicht ermittelt werden konnten bzw wenn sie sich nicht rechtzeitig als Eigentümer meldeten. Zuständig war die BVVG.
Hat der Opa wirklich dort Wald besessen? Auf dem Luftbild oben, sieht man die Einfahrt in ein Waldstück und diese Einfahrten werden in der Regel vom Besitzer gesichert. Oftmals besteht die Sperre aus einer Schranke und der Verantwortliche hat den Schlüssel. In den Artikeln zu diesem Fall steht aber nirgendwo, daß der Opa von dem Mann (Beseitiger der Leiche) für den Wald dort verantwortlich ist. Nach meiner Meinung ist das auch nicht die Grenze zwischen ehemals OST und WEST. Auf dem Luftbild sieht man Gebäude von Rodacherbrunn und da waren die Grenztruppen stationiert. Die hatten ja auch Ausgang und bekamen Besuch von Angehörigen. Das war so nah an der Grenze aber nicht möglich. Entweder zeigt das Luftbild nicht den Fundort oder der Fundort wurde falsch beschrieben.


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Peggy Knobloch

06.04.2023 um 12:26
Zitat von emzemz schrieb:Hier dürften sich die beste Beschreibungen des Fundortes finden lassen:

Beitrag von Valentino (Seite 3.938)
Danke für den Link. Mir ist das aber nicht konkret genug um da wirklich sagen zu können wie schwer es der Mann (Beseitiger der Leiche) hatte. Oder wie leicht. Es ist nach meiner Meinung nicht ersichtlich, ob Zeitdruck bestand. wie ich bereits schrieb,
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Für mich sieht es so aus, als ob jeder, der etwas los werden will, dort anhalten kann. Neuerdings geht man von stichhaltigen Beweisen aus, die die Klage auf Schmerzensgeld untermauern. Was für Beweise sind das konkret. Hat da jemand zuverlässige Informationen?
Sollte jetzt der Opa von dem Mann (Beseitiger der Leiche) für den Wald dort verantwortlich sein, erleichtert das ja den Zugang und erzeugt keinen Druck. Der im Luftbild eingezeichnete Kreis markiert eine Stelle gleich neben der Straße, da ist ein Hineinfahren mit dem Fahrzeug auch nicht unbedingt erforderlich.


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Peggy Knobloch

06.04.2023 um 12:55
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Danke für den Link. Mir ist das aber nicht konkret genug um da wirklich sagen zu können wie schwer es der Mann (Beseitiger der Leiche) hatte. Oder wie leicht. Es ist nach meiner Meinung nicht ersichtlich, ob Zeitdruck bestand. wie ich bereits schrieb,
Du stellst Fragen, die dir wohl keiner beantworten kann, war ja keiner dabei, halte ich aber auch nicht für bedeutend, ob er nun Zeitdruck hatte oder nicht.
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Der im Luftbild eingezeichnete Kreis markiert eine Stelle gleich neben der Straße, da ist ein Hineinfahren mit dem Fahrzeug auch nicht unbedingt erforderlich.
Erforderlich nicht, jedoch sinnvoll. Das Auto an der Straße zu parken, die Leiche auszuladen und an die Ablagestelle zu tragen, dabei könnte man beobachtet werden.
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Neuerdings geht man von stichhaltigen Beweisen aus, die die Klage auf Schmerzensgeld untermauern. Was für Beweise sind das konkret. Hat da jemand zuverlässige Informationen?
Bis jetzt kennt niemand den genauen Inhalt der Klageschrift. Das gilt es abzuwarten.


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Peggy Knobloch

06.04.2023 um 13:39
Zitat von emzemz schrieb:Du stellst Fragen, die dir wohl keiner beantworten kann, war ja keiner dabei, halte ich aber auch nicht für bedeutend, ob er nun Zeitdruck hatte oder nicht.
Ein Versuch ist es wert, mal nachzufragen. Da man sich hier schon länger mit dem Fall zu beschäftigen scheint, dachte ich mir, ich frage hier, wo am meisten ausgewertet wird und die Klage auf Schmerzensgeld zuletzt im Mittelpunkt stand. Und auch noch andere Dinge, die hier zu Teil sehr kontrovers diskutiert wurden.


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Peggy Knobloch

06.04.2023 um 16:19
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Peggy Knobloch hat heute Geburtstag. Und hätte diesen vermutlich auch gefeiert, wenn die ganze Scheiße nicht dazwischen gekommen wäre.
Peggy wäre heute 31 geworden, wenn ihr nicht dieses große Unrecht angetan worden wäre!


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Peggy Knobloch

07.04.2023 um 10:24
GUTEN MORGEN in die Runde
Zitat von Mc_ManusMc_Manus schrieb am 06.07.2016:Was anderes, ich habe schon oft gelesen, dass stark davon ausgegangen wird, dass der Täter gute Ortskenntnisse gehabt haben muss/sollte (demnach ggf. aus der Gegend stammt) und deshalb den Ablageort gewählt hat.
Zitat von Mc_ManusMc_Manus schrieb am 06.07.2016:Ich beschreibe das deshalb so konkret, weil für diesen Ort wahrlich keine großen Ortskenntnisse nötig sind. Direkt an der L1095 gelegen und die etwas größere Freifläche direkt ein paar m nordöstlich des schwarzen Kreises kann sogar als kurzfristiger Parkplatz ohne direkten Sichtkontakt zur Landstrasse genutzt worden sein. So sieht für mich ein spontaner Fundort eines Nicht-Ortskundigen aus. Dahingestellt, ob der Ablageort jetzt noch 50m oder 100 m weiter in den Wald rein geht - klar ist: ein Nicht-Ortskundiger wird sich bei diesen optimalen Orientierungspunkten nicht verlaufen und den Wald deshalb auch nicht scheuen.
Auf den Beseitiger der Leiche bezogen, bedeutet das, daß er sich eventuell dort auskannte, da er einen Bezug zu diesem Ort hatte oder er den Ort nicht kannte und zufällig dorthin gelangte. Das ist aber nur die Betrachtung zu dem Ort. Versuche ich mich aber in eine Person hineinzuversetzen, die etwas loswerden will, besteht meiner Meinung nach auch die Möglichkeit, daß mir als mögliches Ziel Orte einfallen die ich kenne und Einen davon auch ansteuere. Aber ohne genaue Kenntnisse über den Ort und den Beseitiger der Leiche ist bei solcherlei Überlegungen Zurückhaltung geboten.


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