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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

7.496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doppelmord, Prozess, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 12:47
H.S. O-Ton:" Ich möchte keinen Grübel-B."

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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 12:51
@regenbogen1
Mir komme ja gleich die Tränen - so rührt es mich.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 12:55
@janborn
"Aber wenn sie mit dem Umgang, so wie sie ihn pflegen, zufrieden sind, dann bitte,
sollen sie glücklich sein."

So ist es auch, wenn man die Dienste einer Domina in Anspruch nimmt, die ja auch
nicht gerade zimperlich mit dem Kunden umgeht. Eine kluge Domina weiß, wie weit
sie gehen kann und hat einen zufriedenen, unterwürfigen Klienten. Sie darf nur den
Bogen nicht überspannen; dann wird selbst aus der stärksten Abhängigkeit ein
Gefühl der Ohnmacht, der Angst und der Wut und dann ist Schluss. Und dann
funktioniert auch nicht mehr Zuckerbrot und Peitsche!

Nur mal so eine Milieustudie!


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 13:05
Ich kenne durchaus Paare die nach außen hier sehr ruppig miteinander umgehen bzw. wo einer so ruppig ist.

Dass die Partner damit unglücklich ist, kann ich da nicht sehen.

Soll doch jeder so glücklich sein, wie es ihm passt.

Mir sind auch schon Paare begegnet, die waren so furchtbar auf Harmonie geprägt. Schatz hier und Schatz da, nur Gesäusel und hintenrum war da nur Krach und Streit.

Dann lieber so.





Für mich spricht das aber eindeutig gegen das Vorspielen und die Polizei instruieren. Sie gehen ja scheinbar immer so miteinander um. Also nichts ungewöhnliches. Auch wenn sie vermutet haben, dass sie abgehört werden.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 13:05
@ramisha
Der Bogen wird sicher überspannt aber nur in heimischen unverwanzten Gefilden. In den Telefonaten zeichnen sich eher schon auch mal desaströse Szenarien ab.
z.B. Der Heizkörper ist kalt...und jetzt?
Wo sind die Taucheranzüge und welcher bitteschön ist meiner?
Ausgesetzt in KO....nicht auszudenken da jemals den Weg nach hause zu finden.
Schulter total im Eimer, Magen will auch nicht mehr so recht....
Hier wird dann schon inzeniert wie hilflos Frau eigentlich ist und die KP das doch bitte ganz genau mitbekommen soll.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 13:05
@all

Ein kleiner Hinweis auf aktuelle Rechtsprechung

http://www.swr.de/swr1/bw/nachrichten/-/id=1000258/nid=1000258/did=11160424/zjovyr/index.html

Wenn schon die Berichte aus einer öffentlichen Hauptverhandlung nicht ganz unproblematisch sind, so sollten doch Spekulationen über Angehörige, die nicht an einem Prozess beteiligt sind, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht erfolgen.

Daher denke ich, dass nach derzeitigem Sachstand Spekulationen über eine Mittäterschaft oder Mitwisserschaft von BS hier in diesem thread endgültig der Vergangenheit angehören sollten.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 13:09
@ramisha
Na, du kennst dich ja aus - Respekt!!!

Hast aber ja recht. Jeder soll es so bekommen, wie er es will und es ihn glücklich macht.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 13:17
Ich habe das Gefühl das ich jetzt weiß wie H.Sch. denkt. Sie will sich unverdächtig machen, indem sie im vorhinein offen alles, was mit ihr zu tun hat, naiv tuend mit irgendwem bespricht. Ich glaube sie denkt, wer so offen über beispielsweise Mordmethoden spricht, niemals in Verdacht gerät, weil das ein Mörder nicht täte. Der gibt sich unwissend. Sie arbeitet vorbeugend.
- Sie erzählt, dass sie die Leichen geherzt hat.
- Sie erzählt, dass sie sich an der Brille vom Schwiegervater geschnitten hat.
- Sie erzählt, dass sie unter die Decke der Schwiegermutter gegriffen hat.
- Sie erzählt, dass sie die lautlos Methode beim Morden kennt, das das nur mit Messer geht.
- Sie erzählt, dass sie alle Räume aufgesucht hat, um sich zu verabschieden.
- Sie erzählt, dass sie sich in der Küche die Hände gewaschen hat.
- Sie erzählt von Methoden der Verhinderung von DNA Spuren (Neopren und Gesichtsmaske)
- Sie erzählt, dass die Blutspuren an der Tür möglicherweise ihre sind, wegen der Verletzung.
- Sie berichtet der Polizei am Tatort sofort von ihren Verletzungen und zeigt eine verschmierte EC-Karte.
- Sie erzählt, dass sie nicht mehr weiß welches ihr Tauchanzug ist.
- Sie erzählt, dass sie nichts mehr weiß vom Wegwerfen eines Anzuges.
- Sie erzählt von Verletzungen an Rosen.
- Sie erzählt Lügengeschichten über den Abend vor der Tat.
- Sie erzählt schon vor Aufdeckung der Tat Lügen über den Tatabend.

usw.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 13:22
@Verbum_peto
Du schreibst, dass die Berichte aus der öffentlichen Hauptverhandlung nicht unproblematisch sind. Sie sind also Deines Erachtens problematisch. Als Diskussionsleiter und Jurist solltest Du uns darüber aufklären mit welchen Konsquenzen wir im worst case zu rechnen haben.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 14:45
Hier schon mal die Pressemitteilung des BGH

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=63532&linked=pm&Blank=1

Und für alle, die es nachlesen möchten, ohne zu suchen

Zulässigkeit einer Berichterstattung über


ein laufendes Strafverfahren

Der Kläger war bis zu seiner Verhaftung im März 2010 wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer damaligen Freundin als Fernsehmoderator und Journalist tätig. Er wendet sich mit seinem Unterlassungsbegehren gegen eine ihn betreffende Online-Berichterstattung auf dem von der Beklagten betriebenen Internetportal "www.bild.de" während eines gegen ihn geführten Strafverfahrens.

Kurz nach seiner Verhaftung begann eine intensive Medienberichterstattung über das gegen ihn wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung eingeleitete Strafverfahren sowie über sein bis zu diesem Zeitpunkt der breiten Öffentlichkeit unbekanntes Privatleben, insbesondere seine Beziehungen zu Frauen. Durch inzwischen rechtskräftiges Urteil wurde er von den Tatvorwürfen freigesprochen.

In dem vom Bundesgerichtshof verhandelten Rechtsstreit hat der Kläger das verklagte Presseorgan auf Unterlassung wegen noch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens erfolgter Äußerungen in einem am 13. Juni 2010 auf der von der Beklagten betriebenen Internetseite aufrufbar gestellten Artikel mit der Überschrift "Magazin "Focus" veröffentlicht intime Details - Der K….-Krimi: Neue Indizien aus der Tatnacht" in Anspruch genommen. Anlass des Artikels waren bekannt gewordene Passagen aus der Einlassung des Klägers in seiner ersten richterlichen Vernehmung. Das Protokoll dieser Vernehmung wurde später in der öffentlichen Hauptverhandlung im Strafverfahren verlesen.

Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, es zu unterlassen die beanstandeten Äußerungen, aus denen sich Rückschlüsse auf die sexuellen Neigungen des Klägers ergaben, wie in dem Artikel vom 13. Juni 2010 zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten. Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Auf die Revision der Beklagten hat der unter anderem für den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Unterlassungsklage abgewiesen.

Wegen der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) folgenden und in Art. 6 Abs. 2 der europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Unschuldsvermutung und einer möglichen durch die Medienberichterstattung bewirkten Stigmatisierung war die Veröffentlichung im Juni 2010 wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers rechtswidrig. Ein Unterlassungsanspruch des Klägers besteht gleichwohl nicht. Nach Verlesung des Protokolls über seine haftrichterliche Vernehmung in der öffentlichen Hauptverhandlung war eine aktuelle Prozessberichterstattung unter Einbeziehung der beanstandeten Äußerungen zulässig. Infolgedessen ist die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen. Der Unterlassungsanspruch ist auch nicht wieder neu entstanden. Der Kläger hat sich mit seinem Unterlassungsantrag gegen die aktuelle Berichterstattung im Strafverfahren gewandt. Umstände dafür, dass die Beklagte eine erneute Veröffentlichung in dieser Form vornehmen könnte, sind nicht ersichtlich.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 14:50
Interessant ist vor allem folgende Passage:

"Wegen der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) folgenden und in Art. 6 Abs. 2 der europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Unschuldsvermutung und einer möglichen durch die Medienberichterstattung bewirkten Stigmatisierung war die Veröffentlichung im Juni 2010 wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers rechtswidrig. Ein Unterlassungsanspruch des Klägers besteht gleichwohl nicht. Nach Verlesung des Protokolls über seine haftrichterliche Vernehmung in der öffentlichen Hauptverhandlung war eine aktuelle Prozessberichterstattung unter Einbeziehung der beanstandeten Äußerungen zulässig. Infolgedessen ist die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen. Der Unterlassungsanspruch ist auch nicht wieder neu entstanden. Der Kläger hat sich mit seinem Unterlassungsantrag gegen die aktuelle Berichterstattung im Strafverfahren gewandt. Umstände dafür, dass die Beklagte eine erneute Veröffentlichung in dieser Form vornehmen könnte, sind nicht ersichtlich. "

Wegen der Unschuldsvermutung und einer durch die Presseberichterstattung möglichen Stigmatisierung war die Veröffentlichung intimer Details aus dem Privatleben eines bekannten Wettermoderators aus einem Verfahren vor dem LG Mannheim rechtswidrig.

Ich denke, dieser Grundsatz kann auch auf Internetforen etc übertragen werden.

Und wenn dies bereits für Angeklagte gilt, dann erst recht wohl für Dritte.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 14:51
@Verbum_peto
@regenbogen1

Na ich weiß nicht, bei so vielen Verhandlungstagen, (und was hier alles vorgebracht wurde)würden
die doch vom Gericht die Zuschauer/hörer, hier darauf hinweisen nichts an die Öffentlichkeit
zu bringen!

Das geht doch gar nicht und das wissen die auch!

Vielleicht nicht ganz koscher aber doch noch im Rahmen. Sie würden außerdem, sich selbst
die Möglichkeit nehmen, neue Erkenntnisse hinzu zu gewinnen.

Und zu BS denke ich solange auch im Rahmen von Mutmaßungen gesprochen und nicht gerade
jeder Beitrag in an den Pranger stellt, ist das auch in Ordnung.

Er ist nicht der Angeklagte.

LG
snert


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 14:54
@regenbogen1

Meine Ansicht ist nicht maßgeblich.

Ich habe nur über eine aktuelle Entscheidung des BGH aus dieser Woche berichtet.

Die Entscheidung des BGH ist so brandaktuell, dass noch nicht einmal das geschriebene Urteil zur Einstellung in die Entscheidungsdatenbank des BGH vorliegt.

Was kann passieren. Dasselbe, was im realen Leben auch passieren kann, wenn man über eine Person Unwahrheiten verbreitet.

Das kann auf der strafrechtlichen Ebene gehen zu einer Verurteilung wegen Beleidigung und/oder üble Nachrede bis hin zu zivilrechtlichen Ansprüchen wie Unterlassung und/oder Schmerzensgeld.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 14:56
@snert

Hinsichtlich BS sind eben nicht alle Mutmaßungen in Ordnung, wenn sie die Grenze des Zulässigen überschreiten.

Zumindest nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 14:57
Schon klar


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 15:01
@Verbum_peto
Das bedeutet, dass viele Foristen hier Nebenkriegsschauplätze geschaffen haben und womöglich Grundlage gegeben haben zivirechtliche Ansprüche oder auch Schmerzensgeld zu bedienen.

Aus Gründen des Selbstsschutzes, wenngleich dies nun auch schon zu spät sein sollte, bitte ich Dich mich aus Deiner Mitgliederliste zu löschen.
Danke im Voraus. Ich werde zu diesem Fall nichts mehr schreiben.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 15:01
Damit soll ja keine Berichterstattung oder Diskussion gänzlich unterbunden werden.

Dies wäre im übrigen ein Verstoß gegen Art. 5 GG, da die Meinungsfreiheit auch die Informationsbeschaffung schützt.

Es sollen jedoch die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten und Dritter geschützt werden vor nichtsbringenden Rufmordkampagnen.

Auf einen kurzen Nenner gebracht: häufiger vorher überlegen, was man schreibt.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 15:07
@regenbogen1
1. Lies bitte nochmal meinen Beitrag

@Verbum_peto
2. Bei dem link zum Kachelmannprozess steht das doch genau andersrum oder was hab ich nun nicht verstanden ?

Muss bis morgen nachdenken.

LG


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 15:08
@Verbum_peto

Das ist doch jetzt nicht dein Ernst das fällt dir aber früh ein dann hätte man hier überhaupt nichts schreiben dürfen alle Zeugen über die hier geschrieben wurde könnten uns dann hier verklagen.

Dann dürfte es meiner Meinung nach auch keine öffentliche Verhandlung sein sondern sollte hinter verschlossener Tür statt finden.

Mal früher überlegen was man schreibt aha dann werden wohl nicht mehr viel Seiten dazu kommen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 15:08
@regenbogen1
Zitat von regenbogen1regenbogen1 schrieb: Das bedeutet, dass viele Foristen hier Nebenkriegsschauplätze geschaffen haben und womöglich Grundlage gegeben haben zivirechtliche Ansprüche oder auch Schmerzensgeld zu bedienen.
Nun ja, erst mal, wo kein Kläger, da kein Richter.

Nicht jede Mutmaßung ist rechtswidrig. Schlussfolgerungen wird man schon ziehen dürfen.

Ich gestehe allerdings ein, dass die Grenzen fließend sind und es derzeit nicht abgeschätzt werden kann, ob es sich um eine denkgesetzlich mögliche Schlussfolgerung handelt oder schon die Grenze des Zulssigen überschritten worden ist.

Allerdings hilft dieses für die Vergangenheit wenig. Da können die von dir skizzierten Folgen durchaus Platz greifen.

Künftig mehr Sachlichkeit schadet jedoch nicht.

Daher ist dein Rückzug schade. Überleg es dir nochmal.


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