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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

7.496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doppelmord, Prozess, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 16:41
@daniel83

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Und nochmal: das Internet war nie ein rechtsfreier Raum und wird es nie sein.

Und es macht für die Betroffenen keinen Unterschied, ob nick xyz bei Verbreitung seiner Beleidigungen einen Presseausweis besitzt oder nicht.

Vorschlag zur Güte: fühle dich frei in dem was du schreibst. Aber komme im worst case bitte nicht an und lamentiere, du hättest es nicht besser gewusst und seist kein Journalist.

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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 16:42
@daniel83
Aber trotzdem muss Lieschen Müller damit rechnen, für das, was sie schreibt, haftbar gemacht zu werden. Ähnlich ist es ja mit Cybermobbing. Das ist zwar für sich nicht strafbar, beinhaltet aber meistens diverse strafbare Tatbestände. Und niemand sollte sich zu sicher sein, dass er für Internet-Poebeleien nicht verklagt wird. Das ist wie im wirklichen Leben. Die meisten Autofahrer, die draengeln, nötigen und Vogel zeigen, kommen ungestraft davon, aber nicht alle.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 16:42
@wieso1
Zitat von wieso1wieso1 schrieb:schau mal was geht und was nicht...
ein nick ist verbunden mit einer ip, allmy ist verpflichtet bei gewissen sachverhalten diese offenzulegen und dann gehen die dinge den weg der dafür vorgesehen ist
schon klar, aber das hat ja mit dem neuen urteil nichts zu tun. wenn ich hier schwer beleidige und es findet sich ein kläger, dann greift das oben von dir beschriebene. Aber das ist ja eher ein alter - wenn auch wichtiger hut ;-).


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 16:45
@armleuchter

sage ich doch, egal wie alt der hut ist...du und ich kennen ihn

im alten thread gabs einen eintrag vom wicht!
lassen wir uns mal überraschen, ob hier alle nicks unbeschadet rauskommen


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 16:48
.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 16:51
@Jürgen57

tschuldigung wenn ich antworte, es war mein eintrag,
der nicht mal etwas im Internet geschrieben hat, das er besser hätte bleiben lassen.
nicht alles wird zum straftatbestand, ansonsten einfach ufpasse ;) und im zweifel mit mit den auswirkungen leben


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 16:54
@Verbum_peto
@wieso1

soll das heißen, dass das hier nicht gilt?

http://www.lexexakt.de/glossar/unwissenheit.php (Verbotsirrtum)

http://www.lexexakt.de/glossar/unrechtsbewusstsein.html

Ich möchte nicht nerven, es wundert mich nur, dass das "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" so von einem Juristen vertreten wird.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 17:07
@daniel83

Dann google mal nach Parallelwertung in der Laiensphäre.

Was du zu Verbotsirrtum geschrieben hast, ist richtig. Allerdings schützt es nicht vor Strafe.

Das steht in dem von dir geposteten Link:
"Zum Entfallen der Schuld führt gemäß § 17 S. 1 StGB nur ein unvermeidbarer Verbotsirrtum. Dafür wird vom Täter verlangt, dass er trotz gehöriger Gewissensanspannung die Verbotenheit seines Verhaltens nicht erkennen konnte. Bei Vermeidbarkeit steht es dem Gericht frei, ob es die Strafe mildern will (§ 17 S. 2 StGB)."

Und den möchte ich sehen, der mit etwas nachdenken nicht merken konnte, dass er übers Ziel hinaus geschossen ist.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 19:13
@Verbum_peto
Trifft sich gut.

Wurde gestern im Telefonat von HS daran erinnert mal wieder in den Garten zu gehen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 21:46
@all

ich unterstreiche auch, dass Vorverurteilung und Spekulationen, sowie unhaltbare oder gar falsche Behauptungen in diesem Forum keinen Platz haben sollen. Wenn sachlich berichtet wird, wortgetreu geht es ja nie, dann ist ein solcher Thread nicht gefärdet. Dass mangels Tonübertragung z.B.bestimmte akustische Merkmale beschrieben werden, ist meines Erachtens auch in Ordnung.
Namensnennungen müssen bestimmt entfallen, und ich bin sogar der Meinung, dass auf Äusserungen
von nicht Angeklagten, die deren Alltag beeinträchtigen könnten, verzichtet werden sollte.
In der Hoffnung, dass ich selbst auf diese Dinge geachtet habe, werde ich noch weiter nachdenken,
was von gestern noch nicht berichtet wurde. Aber Weltbewegendes wird das nicht mehr sein.
Doch, jemand fragte nach der Mimik von H.S.. Sie schaute, wie die RZ berichtete oft unter sich,
aber zweimal, ich weiss nicht in welchem Zusammenhang, hat sie leicht geweint. Sie zog
vielfach die Brille aus und, wenn das denn etwas bedeuten sollte, massierte sie häufig das linke
Ohrläppchen. Es gab auch für sie Gründe, gelegentlich bei den Telefonaten zu lächeln. Wann, das
fällt mir vielleicht später noch mal ein.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

21.03.2013 um 21:50
@all
gefährdet dann doch mit h!


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

22.03.2013 um 08:24
Moin,

wie viele gestern schon schrieben es gilt natürlich in Deutschland Art. 5 GG.

Und natürlich auch das man keine Verleumdungen, Beleidigung etc.etc. in Umlauf bringt.

Für uns bedeutet das jetzt, unsere eigenen Post/Beiträge nachlesen, diejenigen die meinen etwas
in dieser Richtung geschrieben haben, es in Zukunft zu unterlassen. Da das Kind ja schon in den
Brunnen gefallen wäre, wärs eh nicht zu ändern.

@Verbum_peto
Frage vielleichtleicht diese Posts von den Mods löschen lassen ??


Für alle anderen weiter so........sehr spannender Fall.

LG
snert


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

22.03.2013 um 09:12
Nachtrag

@alle
Zu @Verbum_peto Link zum Bgh möchte ich anmerken,
das es im K..Prozess um die Berichterstattung (Internetportals einer Zeitung) vor derAnklageerhebung ging, hier bekam er Recht vor dem Land-und Obergericht. Nicht jedoch, rückwirkend mit einem Unterlassensanspruch. Das stellte das Bgh jetzt fest.

Nach Verlesung des Protokolls in der öffentlichen Hauptverhandlung ist die Berichterstattung zulässig. Hier auch mit den beanstandeten Passagen des Artikels.

@DerGreif......greifen Sie ein:)

LG
snert


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

22.03.2013 um 09:21
So Leute

Und jetzt 3 Wochen Pause, was mach ich bloß.
Ich mach Garten:):)

Erst mal eine schöne Zeit

LG
snert


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

22.03.2013 um 13:37
Also irgendwo wurde erwähnt, dass man vermutet,dass der/die Täter(in) keine DNA-Spuren hinterlassen hat, weil er/sie einen Neoprenanzug (Taucheranzug) trug.
Dieser hautenge Anzug kann aber nur MIT HILFE an-bzw. ausgezogen werden.
Demnach muß eine 2. Person ihr dabei geholfen haben und sie wird mit Sicherheit nicht in solch einem Anzug im Sommer nachts 350 KM gefahren sein.Alleine geht das niemals.
Ansonsten finde ich keine Erklärung, weshalb man bei einer solchen Tat überhaupt keine brauchbaren DNA-Spuren gefunden hat.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

22.03.2013 um 14:52
@Granola
Also ich kenne Surfer, die gehen ganz alleine zum See und schaffen es problemlos, sich alleine den Neoprenanzug an- und wieder auszuziehen.
Zumindest konnte ich da noch nie Handlanger beobachten. Hieraus ein Argument für einen zweiten Täter zu stricken, ist zumindest für mich nicht tragbar.
Zumal sich der Gedanke über einen Neoprenanzug in Verbindung mit der Tat soweit ich weiß nie aus Kreisen der Ermittler speiste sondern immer nur Spekulation von außen war.

Die Überlegung zu den nichtauffindbafen tatrelevanten DNA-Spuren hingegen darf man natürlich anstellen. Allerdings ist halt die Frage, was man denn erwartet. Das Haus war sicher nicht DNA-frei. Nur konnten keine Spuren gefunden werden, die eindeutig dem Täter zugeordnet werden konnten.
Was also hätte man finden wollen? Blut zum Beispiel, falls der Täter selbst auch verletzt worden wäre. Da man es nicht fand spricht das halt nur dafür, dass die Gegenwehr schwach war und der Täter unverletzt blieb. Dann hätten Haare oder Schuppen gefunden werden können, aber das wird sehr leicht durch eine Mütze verhindert. Speichel und sonstige Körperflüssigkeiten zu finden wären wahrscheinlich eher Zufall gewesen. Für mich bleiben die wahrscheinlichsten Spuren, die ein Täter hinterlassen haben könnte Fingerabdrücke und Haare, beides sehr einfach zu vermeiden. Und das sind Spuren, die auch Besucher hinterlassen. Diese dann zeitlich präzise einteilen und der Tat zuordnen zu können scheint mir (ich weiß es nicht genau) Zukunftsmusik.
Falls die Verdächtige wirklich die Tat begangen haben sollte hätte sie also schon Spuren an Orten hinterlassen müssen, die eindeutig mit der Tat zusammenhängen. Solange dies nicht so ist muss man sich damit abfinden, dass aus dieser Richtung keine Beweise kommen werden.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

22.03.2013 um 17:23
Neoprenanzüge sind ausserhalb des Wassers natürlich auch sehr sperrig. Ich kann mir nicht
vorstellen, damit wendig und schnell vorgehen zu können. Ich glaube, da ist Latex schon
geschmeidiger, mit Übung leichter anzuziehen, ein Kittelchen drüber, dann sieht man in einer
Sommernacht doch aus, als trüge man Leggins. Diese Äusserung von mir betrifft natürlich nur eine
Möglichkeit, mit noch einigen Extras, spurenfrei zu agieren. Darüber hinaus weiss der Täter/die
Täterin möglicherweise noch andere Tips, aber wir können ja nur rätseln.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

22.03.2013 um 20:19
@snert

Um es kurz zu machen: @Verbum_peto hat Recht. Insbesondere die Äußerungen, wie sie hier über BS getätigt worden sind, würden nach Extrapolation des zitierten Urteils vom BGH nicht gestattet werden und würden insoweit sehr wahrscheinlich einen Unterlassunganspruch rechtfertigen.

Mir liegt leider immer noch nicht das Urteil vor. Das ist noch nicht veröffentlicht worden. Vorbehaltlich also dieser Veröffentlichung und ausschließlich basierend auf der Pressemitteilung verweise ich auf folgende Abschnitte (Hervorhebung von mir):
In drei weiteren Verfahren hat der Bundesgerichtshof allerdings die Nichtzulassungsbeschwerden der Presseorgane gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln zurückgewiesen, in denen den Unterlassungsanträgen des Klägers stattgegeben worden ist. Dabei ging es um Berichte über ein Ermittlungsverfahren gegen den Kläger, das wegen eines angeblichen Vorfalls aus dem Jahre 2001 eingeleitet worden war, nachdem eine frühere Freundin des Klägers drei Tage nach dessen Festnahme im Jahre 2010 die Justizbehörden darüber informiert hatte. In diesen Fällen haben die Gerichte das Vorliegen der Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung verneint, weil schon der für eine Verdachtsberichterstattung erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen nicht gegeben war und zudem die notwendige Stellungnahme des Klägers nicht eingeholt worden war.
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Wegen der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) folgenden und in Art. 6 Abs. 2 der europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Unschuldsvermutung und einer möglichen durch die Medienberichterstattung bewirkten Stigmatisierung war die Veröffentlichung im Juni 2010 wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers rechtswidrig. Ein Unterlassungsanspruch des Klägers besteht gleichwohl nicht. Nach Verlesung des Protokolls über seine haftrichterliche Vernehmung in der öffentlichen Hauptverhandlung war eine aktuelle Prozessberichterstattung unter Einbeziehung der beanstandeten Äußerungen zulässig. Infolgedessen ist die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen. Der Unterlassungsanspruch ist auch nicht wieder neu entstanden. Der Kläger hat sich mit seinem Unterlassungsantrag gegen die aktuelle Berichterstattung im Strafverfahren gewandt. Umstände dafür, dass die Beklagte eine erneute Veröffentlichung in dieser Form vornehmen könnte, sind nicht ersichtlich.
BS ist nicht angeklagt. Da fehlt infolgedessen schon der Mindestbestand an Beweistatsachen, s.o. Darüber hinaus hat der BGH auch die Berichterstattung über Kachelmann vor dem Verfahren als rechtswidrig bezeichnet. Er hat nur deshalb den Unterlassungsanspruch abgelehnt, weil ab der Verlesung der Vernehmung in der Hauptverhandlung die Berichterstattung zulässig wurde und eine aktuelle Berichterstattung nach dem Verfahren nicht mehr zu erwarten ist. Die Abweisung des Anspruchs liegt also mehr in der Natur des Unterlassungsanspruchs begründet.

Die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal hier ist natürlich erlaubt. Die sich daran anschließenden teilweise durchaus respektlosen und geschmacklosen Spekulationen über BS, insbesondere über etwaige Mittäterschaft oder Mitwisserschaft, und sein Verhältnis zu seiner Frau eher nicht, sind jedenfalls grenzwertig und meinen Mandanten kann ich nur raten, das zu unterlassen. Leider schaffen es die wenigsten Menschen nüchtern und sachlich über ein Thema zu diskutieren. Gerade im Internet geben sich die Menschen viel weniger Mühe im Umgang miteinander. Die Gründe dafür sind bekannt. Der Schutz der vermeintlichen Anonymität steigt manchen Menschen zu Kopf. Dabei macht es das Internet einem eigentlich leicht, solche Auswüchse zu vermeiden. Man schreibt und spricht nicht. Das erlaubt das Geschriebene nochmals durchzulesen und darauf zu prüfen, ob es etwas enthält, was andere verletzen könnte.

Ob das Urteil jetzt so bahnbrechend neu ist oder nur bekannte Rechtsprechung festigt und/oder abrundet, vermag ich aus dem Bauch raus nicht zu sagen. Ich hab Fälle in diesem Gebiet bislang nicht bearbeitet. Spielt aber auch keine Rolle. Wenn Ihr meinen Rat wollt: Behandelt die Beziehung zwischen HS und BS und insbesondere letzteren mit etwas mehr Respekt und diskutiert mehr über die Sachverhalte, die eine weitaus größere Tat- und Entscheidungsrelevanz haben.


1x zitiertmelden

Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

22.03.2013 um 20:25
@DerGreif
Danke!


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

22.03.2013 um 20:31
@DerGreif

danke das hört sich schon freundlicher an :-)


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