Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 13:54Anzeige
Willy schrieb:Ich gehe davon aus das das meiste der Infos von KHK.J.bei diesem Hintergrund wohl nicht den tatsächlichen Ermittlungsstand wiedergaben.ich glaube auch, dass der erfogsdruck über die vernunft gestellt wurde...die nummer vor pfingsten zeugt eigentlich davon...
Willy schrieb: So ist es ,fragwürdige Methoden .Jawohl, und dann nicht Mal die Grundkenntnisse einen Festnahme kennen.
jonasschmidt91 schrieb: Ich glaube ( und das wird auch von einigen hier bestätigt) dass die Mehrheit der Bevölkerung ein instinktives Urvertrauen in die deutsche Polizei und die Justiz hat.
Kookie schrieb:Manchmal glaube ich Koblenz liegt gar nicht in Deutschland.:) Diesen Gedanken hatte ich auch schon öfter :)
jonasschmidt91 schrieb: 1) Jeder Polizist im ersten Ausbildungsjahr bekommt eingetrichtert wie eine ORDENTLICHE Zeugenund Beschuldigten vernehmung abzulaufen hat, und wie sie zu protokollieren ist.Da trichtern die verkehrten Leute.
Im Eifer des Gefechtes (Wie Wieso und willy auch schrieben) sind eindeutig Fehler gemacht worden.Aber es menschelt überall.Natürlich machen Menschen Fehler , und dagegen sagen ich ja auch überhaupt nichts. Es kommt aber darauf an, ob Fehler gemacht werden die durch bloße Fahrlässigkeit verursacht sind, ( dann wären sie entschuldbar und in der Regel nicht so gravierend) oder die einfach der Unprofessionalität MANCHER Ermittlungsbeamter geschuldet ist.
Das wirst du eines Tages auch für dich in Anspruch nehmen und dankbar sein, wenn man das bei dir dann auch so sieht.t
Das wirst du eines Tages auch für dich in Anspruch nehmen und dankbar sein, wenn man das bei dir dann auch so sieht./ZITAT]
Bitte ziehe keine Rückschlüsse auf mich. Du kennst mich nicht. Wenn ich irgendwo einen Fehler mache dann stehe ich dafür gerade , und entschuldige mich nicht mit Lächerlichkeiten wie dass ist mir im Eifer des Gefächts passiert.
jonasschmidt91 schrieb:Vielleicht wären andere Ermittlungsergebnisse herausgekommen wenn man sich nicht frühzeitig auf H.S. festgelegt hätte . Auf jeden Fall zeigt der Umstand zu welchem Zeitpunkt mit der TÜ des Telefonanschlusses Schemmer begonnen wurde, in Kenntnis der Strafprozessualen Vorraussetzungen einer solchen Maßnahme , ( Vorrausgesetzt sie wurden eingehalten wovon ich aber ausgehe) dass man sich bereits zu einem sehr sehr frühen Zeitpunkt auf die Familie Schemmer festgelegt haben muss. H.S, muss zu diesem Zeitpunkt als hauptverdächtige gegolten haben, und wenn die Kripo erst einmal eine solche gefunden hat, konzentrieren sich die Ermittlungen erfahrungsgemäß auf diese Person. Ich sage nicht , dass nur in diese Richtung ermittelt wurde, aber hauptsächlich .Dass in einem solchen Mordfall bei der Tätersuche auch das nahe familiäre Umfeld überwacht wird, dürfte doch wohl zur üblichen Ermittlungsarbeit gehören. Auch dass HS zu diesem frühen Zeitpunkt als hauptverdächtig galt, ist eine Unterstellung von dir. Mit derartigen Äußerungen wäre ich vorsichtiger.
Verbum_peto schrieb:man muss sein Jurastudium schon überdurchschnittlich abgeschlossen haben, um überhaupt bei der StA genommen zu werden.Nein muss man nicht.
Verbum_peto schrieb: Und die Anklage in solch einem Verfahren vertreten zu dürfen, da muss man vorher auch schon Leistung gezeigt habenDu wirst von mir kaum einen Kommentar zum männlichen Vertreter der Staatsanwaltschaft vernehmen . Meines wissens habe ich nur in einem einzigen Beitrag geschrieben dass ich die beiden Staatsanwälte für einen totalausfall halte. Das nehme ich in Bezug auf den männlichen Vertreter der Staatsanwaltschaft zurück)
muscaria schrieb:Dass in einem solchen Mordfall bei der Tätersuche auch das nahe familiäre Umfeld überwacht wird, dürfte doch wohl zur üblichen Ermittlungsarbeit gehörebeten wir für unseren Rechtsstaat das das keine routinemäßige Überprüfung war . Denn dann können wir gleich den Polizeistaat ausrufen.
sensibella schrieb:der Rotzlöffel war augenzwinkernd und nicht böse gemeint. Aber ich denke, das weißt du auchLogisch
sensibella schrieb:Die Art wie mit St. umgegangen wurde ist menschlich absolut nicht in Ordnung. Und da wäre - ganz unabhängig vom Prozesssausgang - eine satte Entschuldigung fällig. Denn egal was ihre Mutter getan hat oder auch nicht: die 3 sind unschuldige Opfer dieser ganzen Geschichte und gehören geschützt.Wie meinst du das jetzt. Habe leider den letzten Verhandlungstag nicht zur gänze mitbekommen ( Zeugenaussagen fehlen mir komplett) kann allerdings nicht erkennen wieso sich irgendjemand bei St entschuldigen sollte. Sicher die Erziehungsmethoden der HS sind nicht ganz einwandfrei
sensibella schrieb:ass sich auch nur einer in unserem Kreise anmaßen kann zu sagen, ob SpuSi und Co sauber und gut gearbeitet habenNach allem was wir hier gehört haben denke ich dass man von einer sehr sorgfältigen Spurensicherung und Dokoumentation reden kann.
sensibella schrieb:Die Fehler bei der Art der Verhöre waren ja wohl eher ein Eigentor für die KP und sind in meinen Augen auch nicht hinderlich daran, die Wahrheit zu erfahren.ja und nein. Für die Ermittlungen sind diese Fehler in der Tat erst einmal unerheblich. Das Problem ist ein anderes. Sie bieten der Verteidigung ( und ganz besonders Dr Schwenn ) aber mehr als genug Zündstoff. Nun kann Schwenn in seinem Plädoyer alles unglaubwürdig machen was ihm nicht in den Kram passt . Und das halte ich einfach für überflüssig.