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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

7.496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doppelmord, Prozess, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

11.05.2013 um 18:10
Dass dieses Gutachtergespräch allein die Entscheidung von H.S. gewesen sein soll, halte ich für abwegig. Kein Anwalt würde das meines Erachtens mitmachen und ich glaube, erst recht kein Herr Schwenn.
Die "Floskel"... "..hat mir gestern mitgeteilt" nehme ich nicht ernst.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat doch das Gericht die psycholog. Untersuchung in Auftrag gegeben, oder? Dass H. S. diese erst abgelehnt hat, ändert doch nichts daran, wer der Auftraggeber ist? Das Gericht will demnach etwas ganz genau wissen; was das ist, entzieht sich unserer Kenntnis.

Dass Verteidiger bei einem solchen Gespräch dabei sein dürfen, wäre mir neu. Bisher ging ich immer davon aus, dass in dem Raum sich nur der Untersucher und die zu Untersuchenden aufhalten. Ich weiß auch nicht, ob die Anwesenheit eines Verteidigers rechtens wäre. Ein Psychologe ist doch nicht die Polizei?

Auch ein Gutachter kann dem Gericht nur mitteilen, was er für einen Eindruck gewonnen hat. Er kann richtig liegen... oder auch nicht. Es gibt genügend Beispiele im Netz, wo Gutachter völlig daneben lagen.

Aber ich schweife ab, sorry.

Fakt ist, dass H. S. inzwischen ein Jahr in U-Haft sitzt. Genügend Zeit zum Nachdenken hatte sie. Dass sich durch ihr Einverständnis zur psycholog. Untersuchung die U-Haft noch verlängert, wusste sie vorher. Trotzdem nimmt sie das in Kauf. Welcher Häftling macht das schon, wenn er sich nichts von so einer Untersuchung verspricht oder wenn er nicht unter Druck geraten ist?

Für mich hat sie (gemeinsam mit ihren Verteidigern) "Plan B" gewählt, nachdem Plan A stark zu wackeln anfing.

Natürlich ist das nur meine persönliche Einschätzung und die schwankt immer noch hin und her.

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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

11.05.2013 um 18:14
Zitat von wurstscheibewurstscheibe schrieb:Ich glaube H.S. will ihre Situation erklären vor und während der nächtlichen Fahrt mit dem Entschluß Schluß zu machen. Wenn der Psychologe glaubt, dass sie zu dem damaligen Zeitpunkt Selbstmord gefährdet war, ist doch viel gewonnen. Sie muss ihm nur ihre Situation schildern und den Ablauf der Nacht mit ihren schlimmen Gedanken glaubhaft rüber bringen. Das würde ihre Lügen entkräften, da sie diese Fahrt natürlich geheim halten wollte, auch vor der Familie.
Ein so einschneidendes Erlebnis, an das sie sich ja nicht mehr erinnern will, ist tief in der Psyche vergraben. Da wäre doch eine Hypnose angesagt. Worauf sie sich natürlich nur dann einlassen kann, wenn ihre Geschichte der Wahrheit entspricht.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

11.05.2013 um 18:18
@Putztuch
Also, dass das Gericht H.S. nahegelegt hat sich Herrn Dr. Buchholz anzuvertrauen, ist mir neu.
Ob nun mit Herrn Schwenn abgesprochen oder nicht, die Gefahr sich um Kopf und Kragen zu
reden, wie bei dem 7st. Verhör, ist sehr groß, zumal sie nach der langen Zeit bestimmt auch ein
großes Mitteilungsbedürfnis hat und an einer gewissen Selbstüberschätzung leidet. Vielleicht
brauchte sie jetzt wirklich jemanden zum Reden. Die Besuchszeiten sind ja nicht unbegrenzt und
die Zeit von Herrn Schwenn knapp, da dieser ja noch andere Aufträge hat.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

11.05.2013 um 18:22
Salbei:
Also, dass das Gericht H.S. nahegelegt hat sich Herrn Dr. Buchholz anzuvertrauen, ist mir neu.
Habe ich da jetzt etwas falsch verstanden? Zwischen Anvertrauen und Gutachter-Auftrag ist doch ein himmelweiter Unterschied?

Hm...


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

11.05.2013 um 18:30
@Putztuch
Bestimmt erklärt mir jemand, der es vielleicht weiss, dass es sich um einen Gutachterauftrag
handelt. Dass Herr Dr. Buchholz in seiner Funktion vom Gericht beauftragt ist H.S. zu beobachten
um sie daraufhin zu begutachten ist ja klar, aber was hat es mit dem Ansinnen der Angeklagten
auf sich, mit ihm ein Gespräch zu führen? Damit hat sie doch sicher niemand beauftragt. Oder
ich liege falsch, weil mir das vor Ort entgangen ist?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

11.05.2013 um 18:35
@salbei

Du hast vollkommen recht und soweit ich mich erinnere, wollte der Gutachter anfangs auch mit der Angeklagten sprechen, die sich aber weigerte. Nun hat sie es sich anders überlegt und keiner weiss, warum.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

11.05.2013 um 18:39
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Da wäre doch eine Hypnose angesagt.
Worauf sie sich nach meinem Dafürhalten NIE einlassen wird.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

11.05.2013 um 19:34
@ramisha
Da das Hypnoseergebnis doch nicht verwertet werden darf, macht es ja auch keinen Sinn.
Dann doch besser die Bewertungen der Gutachter, die sind vom Gericht anerkannt und geben
keine Handhabe für die Verteidigung.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

11.05.2013 um 19:55
@muscaria
Ein so einschneidendes Erlebnis, an das sie sich ja nicht mehr erinnern will, ist tief in der Psyche vergraben. Da wäre doch eine Hypnose angesagt. Worauf sie sich natürlich nur dann einlassen kann, wenn ihre Geschichte der Wahrheit entspricht.Text
@ramisha
Worauf sie sich nach meinem Dafürhalten NIE einlassen wird.Text
@all

Um das Recht des Beschuldigten auf Aussagefreiheit wirkungsvoll zu sichern, verbietet das
Gesetz bestimmte Vernehmungsmethoden (§ 136a StPO).
Zu den unzulässigen Methoden gehören unter anderem Misshandlung, Ermüdung, Quälerei, Täuschung oder Hypnose.
Selbst wenn sich der Beschuldigte mit einer dieser Vernehmungsmethoden einverstanden erklärt hat,
bleiben diese unzulässig und die dadurch erlangten Aussagen unverwertbar.

Die Beschuldigte kann selbst entscheiden, ob sie sich zu dem Tatvorwurf äußert oder lieber
schweigt. Sie muss sich insbesondere nicht selbst belasten. Entscheidet sich die Beschuldigte
zu einer Aussage, so besteht für sie grundsätzlich nicht die Verpflichtung, wahrheitsgemäße
Angaben zum Sachverhalt zu machen.

§ 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

§ 21
Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

11.05.2013 um 20:11
@Willy

ErsteFrage:
Wieso führst du das mit der verminderten Schuldunfähigkeit so explizit auf? Was bringt es den Ermordeten, wenn der Täter (völlig egal, wer es war, losgelöst von HS) vermindert oder völlig schuldunfähig war?

Zweite Frage:
Baust du für den Fall der Verurteilung vor? Mir kommt es beim lesen deiner Posts so vor.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

12.05.2013 um 01:01
@Jürgen57
Es bringt den Ermordeten aber auch nichts, wenn der Täter für voll schuldfähig erklärt wird.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

12.05.2013 um 10:02
Ich halte es wie Putztuch für völlig abwegig, dass HS die Entscheidung, mit Herrn Buchholz zu sprechen, nicht im Einvernehmen mit Herrn Schwenn getroffen hat. Sie lässt sich doch nicht für ein Vermögen von so einem Staranwalt vertreten, um dann solche extrem heiklen Entscheidungen gegen seinen Willen zu treffen! So weit wird ihr Selbstüberschätzung in der gegenwärtigen Situation nach einem Jahr U-Haft und lebenslänglich vor Augen sicher nicht mehr reichen.

Schwer zu sagen, warum Schwenn ihr zu dem Gespräch geraten haben könnte. Vielleicht hat HS ihn in den zurückliegenden Monaten so brillant angelogen, dass er inzwischen schon fast selbst an ihre Unschuld glaubt und so davon ausgehen kann, dass sie auch Herrn Buchholz einlullen kann. ;-)

Da Herr Buchholz immer wieder verschiedene Zeugen fragte, ob sie suizidale Tendenzen bei HS beobachtet haben oder sich diese bei ihr vorstellen könnten, bezieht sich eine Fragestellung seines Gutachterauftrags sicher darauf zu klären, ob es aus psychiatrischer Sicht möglich / wahrscheinlich ist, dass HS in der Mordnacht in suizidaler Absicht unterwegs war.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

12.05.2013 um 10:50
@ Willy

Das ist auch der Gedanke der in meinem Kopf herumschwirrt.
Über die psych. Schiene versuchen die Schuldfähigkeit der HS zur Tatzeit zu
vermindern, um dann damit vom Lebenslang wegzukommen.
Sehe das als einzigen noch verbliebenen Ansatz der die Verteidigung noch hat.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

12.05.2013 um 10:53
@Tom_Ripley
Aber müsste sie dazu nicht erst mal gestehen? Und das wird sie nicht machen, weil es aufgrund der Indizien immer noch die Möglichkeit gibt, dass sie mit einem Freispruch davonkommt. So aber schneidet sie sich das doch ab. Oder sehe ich das falsch?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

12.05.2013 um 10:56
@ CleoWinter

Nein, gestehen muss sie hier nichts. Das Gericht kann Sie auch mit verminderter Schuldfähigkeit verurteilen ohne das sie gesteht.
Einen Freispruch sehe ich nicht.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

12.05.2013 um 10:58
@Tom_Ripley
Sehr interessant. Das wusste ich nicht. Ich dachte, das geht nur, wenn sie sagt, dass sie es zwar war, aber eben net ganz auf geistiger Höhe. Sie kann also vorsorglich zu dem Psychiater gehen, dem ihre Suizidneigung um den Tatzeitraum darlegen und dann müsste der Richter das berücksichtigen? So einfach kann das doch nicht sein.
Ich komm da grad gar net drüber weg. Man unterstellt ihr nicht nur, die Tat begangen zu haben, sondern gleich noch verminderte Schuldfähigkeit? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

12.05.2013 um 11:40
@ CleoWinter

So einfach wird es aber nicht sein.
Ein Gutachten über die Schuldfähigkeit der HS wird es eh geben müssen.
Das ist Standard für so einen Prozess.
Neu ist nur das es nicht mehr ein "Ferngutachten" während des Prozesses
ist, sondern der Gutachter jetzt die Möglichkeit zu einem direkten Gesprächmit der Angeklagten
hat oder hatte, falls das Gespräch schon war?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

12.05.2013 um 11:42
@Tom_Ripley
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Über die psych. Schiene versuchen die Schuldfähigkeit der HS zur Tatzeit zu
vermindern, um dann damit vom Lebenslang wegzukommen.
Sehe das als einzigen noch verbliebenen Ansatz der die Verteidigung noch hat.
Nach allem, was ich über HS gelesen habe, ergeben sich absolut keine Hinweise auf eine psychische Störung, die die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit von HS zum Zeitpunkt der Tat entsprechend § 20 StGB einschränkt haben könnte. Das ist so klar, dass auch Herr Schwenn seine Verteidigungsstrategie nicht hierauf aufbauen wird.

Meinst Du, HS inszeniert in der Exploration mal eben eine andauernde Psychose und Herr Buchholz attestiert ihr dann eine allgemeine Schuldunfähigkeit, oder wie? Ist doch abwegig.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

12.05.2013 um 11:48
@DrMiri
Ja, deswegen denk ich ja, dass sie sagen müsste, dass sie die alten Menschen getötet hat, weil sie durch die ihre Existenz berdroht sah oder was auch immer. Weiß ja nicht, wie da die Anforderungen sind. Aber dass so ins Blaue hinein eine Schuldunfähigkeit attestiert wird.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

12.05.2013 um 11:51
@ Dr.Miri

na ja anscheinend versucht es die HS so etwas "billiger" davonzukommen.
Aber einem (erfahrenen) Gutachter eine "Psycho-macke" vorzumachen, da gehört
schon was dazu.

Für mich aus der großen Ferne ist die HS zwar eine "schräge" Persönlichkeit, aber natürlich voll
verantwortlich für das was sie tut.
Ich kenne, besonders auch aus meiner Zeit wo ich als Personalchef tätig war, genug Personen beiderlei Geschlechts, die es im täglichen Leben mit der HS aufnehmen könnten.


Wer mag kann sich hier durch diese 45 Seiten allgemeiner zur Schuldfähigkeit durcharbeiten:

http://gerhard.meyer.uni-bremen.de/Schuldfgkeit.pdf


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