Wer hat den kleinen, armen Marten geohrfeigt?
04.12.2013 um 10:51Wenn "Klein Marten" wüsste das wir schon 8 Seiten über die Geschichte schreiben. :D
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Dolan schrieb:Hat er den Jungen jetzt Geohrfeigt,Geschlagen(also geboxt ich weiß jetzt nicht wie ich es sagen soll) oder ihn einen Kinnhacken verpasst ? :/weder noch, er hat ihm wohl nur nen klapps gegeben. wenn ein erwachsener mann ein kind boxt oder ihm gar nen kinnharken verpasst geht das nicht ohne erntshafte verletzungen am kind.
dasewige schrieb:der mal gerade 12 jahre alt,Oder eher gesagt "schon"?! Der arme kleine Marten ist kein kleines Kind mehr. Mit 12 sollte! man wissen was so ein Stinkefinger bedeutet. Auch dass man da mit negativen Konsequenzen rechnen muss. Ne Ohrfeige ist natürlich nicht der richtige Weg....
dasewige schrieb:sorry wer keine affektkontrolle als erwachsender hat, ist nicht tauglich ein auto zuführen und somit relativiert sich die fahndung nach dem autofahrer.Sorry und wer sich nicht unter Kontrolle hat auf dem Fahrrad anderen Leuten nicht den Mittelfinger zu zeigen, weil das Auto hinter einem berechtigterweise durch möchte, darf dann auch kein Fahrrad fahren? So ein Blödsinn...
dasewige schrieb:desweiteren, sags du mit deinem post nichts anderes, dass das kind gefälligs eine affektkontrolle haben soll und der erwachsende wird von dir entschuldigt das er seine affektkontrolle vergessen hat.Ich entschuldige keines der beiden Verhalten. Würdest du meine Beiträge aufmerksamer lesen, wäre dir das nicht entgangen :)
dasewige schrieb:im endeffekt forderts du dem kind mehr ab als dem erwachsenden.Nein. Es ist nur schlimm was für ein Geschrei darum gemacht wird. Marten hat ja gar nichts böses gemacht, das war nur ein Versehen und jetzt traut er sich nicht mehr auf die Straße. Ja ne ist klar oder? Glaubst du eigentlich alles, was Kinder erzählen?
Warhead schrieb:Ich hätte Klein-Martens Rad zusammengetreten und in den nächsten Baum drapiertJa, das passt zu dir und entspricht dem restlichen Rotz den du hier zusammen schreibst.
Affekt. Der Begriff Affekt wird nicht ganz einheitlich definiert. Meistens versteht man darunter einen Gefühlszustand von besonderer Intensität. In der Umgangssprache gebraucht man dafür den Ausdruck Erregung. In Handlungen, die im Affekt ausgeführt werden, geht die willentliche, durch sachliche und moralische Gesichtspunkte bestimmte Kontrolle weitgehend verloren“ (Meili, 1991, S. 24).http://lexikon.stangl.eu/2713/affektkontrolle/
In der weitesten Bedeutung wird jede emotionale Regung als affektiver Prozess bezeichnet. Die äußeren Begleiterscheinungen bestehen oft in starken Ausdrucksbewegungen. Der Übergang vom Normalzustand bis zum A.ausbruch geht kontinuierlich mit dem Ansteigen der Spannung, die sich auf Grund von Barrieren nicht ausgleichen kann, vor sich (vgl. Anschütz, Bleuler, Bollnow, Dembo, Elsenhans, Ewert, Hunt, M. Keilhacker, Lersch, Lewin, Masserman, Meili-Rohracher, Wundt, 1976, S. 9).
Eine „rasch entstehende, heftig verlaufende und gewöhnlich schnell abklingende Gefühlsregung, meist ausgelöst durch Eindrücke und Anlässe die in gefährdender oder fördernder Weise die persönlichen Interessen und Bedürfnisse berühren. Bekannte Formen des A.es sind Wut, Schreck, Entsetzen, Entzücken, Begierde. Der A. geht mit unwillkürlichen körperlichen Veränderungen, mit motorischen Ausdrucksphänomenen und Umstellungen der vegetativen Funktionen einher, insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmung, des Magens, des Darms, der Blase, der Drüsen, mit innerer Sekretion und des Blutchemismus“ (Clauß, Kulka, Lompscher, Röler, Timpe, Vorwerg, 1976, S.13).
„Wallung, heftige Gemütsbewegung; ein Erregungszustand, der zu gesteigertem Antrieb führen aber Einsicht und Kritik ausschalten und die Herrschaft des Menschen über sich selbst beeinträchtigen kann. Auf der anderen Seite bildet das Trieb- und Affektleben eine wichtige Antriebskomponente, von der der Mensch Gebrauch machen kann. Das völlige Unterdrücken kann zu Verdrängungserscheinungen, neurotischen Symptomen und mittelbar zu organischen Erkrankungen führen: Herz-, Magen-, Gallenleiden u. ä. Die Gesamtheit dieser Erscheinungen nennt man Affektkrankheit“ (McDougall, Bollnow, Heller, 1967, S.4).
„1. Allgemeine Bezeichnung für Gefühle und Stimmungen 2. Bezeichnung für eine relativ kurze, intensive Gefühlswallung, die mit mehr oder weniger starken äußeren Zeichen für Erregung verbunden sein kann (z. B. Wutausbruch) 3.Handlung die ohne Kontrolle der Vernunft abläuft“ (Grüner, Kahl, Georg, 1974, S.10).
dasewige schrieb:dass das kind gefälligs eine affektkontrolle haben soll und der erwachsende wird von dir entschuldigt das er seine affektkontrolle vergessen hat.Diese Gegenüberstellung passt m.E. nicht.
tris schrieb:Das ldA hätte das definitiv nicht tun dürfen, aber Mitleid kann ich für das kdA nicht empfinden.Absolut meine Meinung :)
Verdient hat er es allemal, aber dazu berechtigt ist niemand.